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Ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente steuerfrei?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente steuerfrei?
  2. Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei einer Erwerbsminderungsrente?
  3. Was wird von der Erwerbsunfähigkeitsrente noch abgezogen?
  4. Was wird alles von der vollen Erwerbsminderungsrente abgezogen?
  5. Was sind die Nachteile einer Erwerbsminderungsrente?
  6. Ist die Erwerbsunfähigkeitsrente höher als die normale Rente?
  7. Was bleibt netto von der Erwerbsminderungsrente?
  8. Wie wirkt sich die Erwerbsminderungsrente auf die spätere Rente aus?
  9. Was bleibt von 1300 Euro Erwerbsminderungsrente übrig?
  10. Was ändert sich 2023 bei der vollen Erwerbsminderungsrente?
  11. Was ändert sich 2023 bei Erwerbsminderungsrente?
  12. Wird die Erwerbsminderungsrente ein Leben lang gezahlt?
  13. Was ändert sich 2023 an der Erwerbsminderungsrente?

Ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente steuerfrei?

Thema Rente bei Erwerbsminderung ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Erwerbs­minderungs­rente und welche Auswirkungen die jüngsten Gesetzes­änderungen auf deren Höhe sowie mögliche Hinzuverdienst­grenzen hat. Außerdem können Sie sich mit Hilfe des Erwerbs­minderungs­renten-Rechners informieren, wie hoch Ihre Rente derzeit wäre.

Ihre Gesundheit lässt Sie im Stich – Sie können keinen Arbeitslohn mehr erzielen? Dann haben Sie Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente! Wie hoch diese ausfällt, ermitteln Sie mit unserem Rechner zur Erwerbs­minderungs­rente. Außerdem beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema Erwerbs­minderungs­rente.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei einer Erwerbsminderungsrente?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Hier gilt:

  • Es gibt die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Welche Sie erhalten, hängt von der Schwere Ihrer gesundheitlichen Einschränkung und Ihrer verbliebenen Erwerbsfähigkeit ab.
  • Die Erwerbsminderungsrente hat eine Einkommensersatzfunktion.
  • Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
  • Laut Statistik der DRV bezogen 2021 etwa 1,81 Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente.
  • Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der bestehenden Erwerbsfähigkeit und Ihren bisher gesammelten Rentenansprüchen.
  • Die Erwerbsminderungsrente müssen Sie beim Rentenversicherungsträger schriftlich beantragen.

Im Alltagsgebrauch ist die Erwerbsminderungsrente auch als Erwerbsunfähigkeitsrente oder EU-Rente bekannt.

Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben:

  • angestellte Arbeitnehmer
  • Selbstständige und Freiberufler, die in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Selbstständige und Freiberufler, die in der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichert sind

Die Erwerbsminderungsrente bekommen Sie, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Gesundheitszustand: Die Rentenversicherung prüft zunächst Art und Schwere Ihrer gesundheitlichen Einschränkung.
  • Alter: Sie dürfen die Regelaltersgrenze für die reguläre Altersrente noch nicht erreicht haben.
  • Wartezeit: Vor Beginn der Erwerbsminderungsrente müssen Sie mindestens fünf Jahre lang Mitglied der Deutschen Rentenversicherung gewesen sein.
  • Pflichtbeiträge: Unmittelbar vor Beginn der Erwerbsminderungsrente müssen Sie in einem Zeitraum von fünf Jahren mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet haben.

Was wird von der Erwerbsunfähigkeitsrente noch abgezogen?

Besonders bitter: Unter bestimmten Umständen werden die Abzüge bei der Erwerbsminderungsrente auf Ihre spätere Altersrente übertragen. Umso mehr sollte daher der Wunsch bestehen, diese Abschläge irgendmöglich zu vermeiden.

Doch ist das überhaupt möglich?

Was wird alles von der vollen Erwerbsminderungsrente abgezogen?

Arbeiten trotz Erwerbsminderung ist grundsätzlich möglich. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Zuverdienste aus einer angestellten oder selbstständigen Tätigkeit stammen. Als Hinzuverdienst zählt der Bruttoverdienst ohne Berücksichtigung von Werbungskosten oder Ausgaben (beispielsweise Fahrtkosten zum Unternehmen). Allerdings muss der Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung im Rahmen liegen. Die ausgeführten Tätigkeiten dürfen sich nicht mit der Definition von „voll erwerbsgemindert“ selber ausschließen. Denn laut Definition ist voll erwerbsgemindert, wer täglich nur weniger als drei Stunden arbeiten kann.

Auf die Erwerbsminderungsrente kann also auch ein versicherungspflichtiger Minijob mit einem Monatsverdienst von 520,00 € angerechnet werden.

Für Menschen, die voll erwerbsgemindert sind, aber mit der Erwerbsminderungsrente die Kosten für den Lebensunterhalt nicht bestreiten können, kann die Grundsicherung greifen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft in diesem Fall eine dauerhaft volle Erwerbsminderung im Auftrag des Sozialhilfeträgers. In bestimmten Fällen können auch zusätzlich Ansprüche auf andere Sozialleistungen bestehen.

Achtung: Der Erwerbsminderungsrentner hat eine Mitwirkungspflicht gegenüber der Rentenversicherung. Er muss den Hinzuverdienst und Veränderungen in seinem Einkommen sofort selbständig mitteilen. Liegt der Hinzuverdienst über der Grenze und folgt daraus eine Überzahlung von Rente, kann die Rentenversicherung diese rückwirkend (bis zu zehn Jahre) zurückfordern.‍

Was sind die Nachteile einer Erwerbsminderungsrente?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.

Wichtig: Sie dürfen die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – noch nicht erreicht haben.

Sie haben die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht. Darum prüfen wir zunächst, ob wir Ihnen helfen können, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Die Möglichkeiten dafür sind:

  • Ihre Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation zu verbessern.
  • Sie mit einer beruflichen Rehabilitation zu unterstützen, damit Sie sich beruflich orientieren können.
  • Ist beides nicht möglich, beurteilen wir, wieviel Sie noch arbeiten können. Davon hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.

Ist die Erwerbsunfähigkeitsrente höher als die normale Rente?

Höhere Altersrente dank vorheriger Erwerbsminderungsrente! Kurz und knapp das Ergebnis der Tätigkeit der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de. Mit glücklichen Ausgang für unseren Kunden und 240€ mehr monatlicher Rente!

Anfang Januar 2020 wurde rentenbescheid24.de beauftragt, eine EM-Rente für einen Kunden zu beantragen. Nach dem Austausch der ersten Daten und Informationen beantragten wir eine Rente für Erwerbsminderung. Unser Mandant hatte auch eine Schwerbehinderung und war 1958 geboren. In einer Rentenauskunft aus dem Jahr 2019 seiner Rentenversicherung stand geschrieben, dass unser Mandant mit einem Leistungsfall 10- 2019 eine volle Rente wegen Erwerbsminderung von rund 2.600€ Brutto zu erwarten hat! Seine Regelaltersrente würde mit Stand 2019 rund 2350€ Brutto betragen, wenn er ohne weitere Einzahlungen im Jahr 2024 die Regelaltersrente erreichen würde. Zum Zeitpunkt der Beauftragung bezog unser Mandant Arbeitslosengeld, welches Ende August 2021 auslief.

Was bleibt netto von der Erwerbsminderungsrente?

  • Wie die Regelaltersrente wird auch die Erwerbsminderungsrente nach der allgemeinen Rentenformel berechnet. Die bedeutsamste Größe darin sind die Entgeltpunkte, die sich aus dem Einkommen und den daraus an die Rentenversicherung gezahlten Beiträgen ergeben.
  • Damit auch bei einer Erwerbsminderung in jungen Jahren eine Rente erzielt wird, die zum Leben reicht, werden die tatsächlich zurückgelegten Versicherungszeiten um Zurechnungszeiten ergänzt. Sie stellen praktisch eine Fortschreibung der bisherigen Beiträge bis zum regulären Rentenalter dar.
  • Überschlägig können Sie davon ausgehen, dass eine volle Erwerbsminderungsrente der Hälfte Ihres Nettoeinkommens entspricht. Für eine genauere Berechnung der Erwerbsminderungsrente gibt es Online-Rechner. Bereits ab dem 27. Lebensjahr bekommen Sie überdies jährlich eine Renteninformation, ab 55 stattdessen alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Beide weisen die Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente aus.

„Verkaufe das Fell nicht, bevor der Bär erlegt ist.“ – Bezogen auf eine möglich Erwerbsminderungsrente sind zunächst die grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen, bevor Sie sich mit der Rentenhöhe beschäftigen. Anhand einer kurzen Checkliste klären Sie die wichtigsten Punkte:

  • Waren Sie mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung (Wartezeit)? Diese fünf Jahre müssen nicht unmittelbar vor Eintritt der Erwerbsminderung sein, sie können auch schon länger zurückliegen.
  • Haben Sie in diesen fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt?
  • Wenn Sie einen der beiden ersten Punkte verneint haben, profitieren Sie möglicherweise von einer Sonderregelung für Berufsanfänger. Das gilt besonders bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie in den ersten sechs Jahren nach einer Ausbildung.

Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt, geht es um Ihren Gesundheitszustand:

Wie wirkt sich die Erwerbsminderungsrente auf die spätere Rente aus?

Für Rentner, die zuvor eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben wurde mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 17.07.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 48) eine Möglichkeit zur Neuberechnung der Nachfolgerente geschaffen. Die Neuregelung betrifft Rentner, denen die Anerkennung von Anrechnungszeiten für Zurechnungszeiten aus der Erwerbsminderungsrente ganz oder teilweise abgelehnt worden ist, weil die Zurechnungszeiten mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld zusammentreffen.

Für Rentner, die zuvor eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben wurde mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 17.07.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 48) eine Möglichkeit zur Neuberechnung der Nachfolgerente geschaffen. Die Neuregelung betrifft Rentner, denen die Anerkennung von Anrechnungszeiten für Zurechnungszeiten aus der Erwerbsminderungsrente ganz oder teilweise abgelehnt worden ist, weil die Zurechnungszeiten mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld zusammentreffen.

Was bleibt von 1300 Euro Erwerbsminderungsrente übrig?

Mit dem Erwerbs­minderungs­renten-Rechner berechnen Sie die Höhe Ihrer möglichen Rente, die Sie aktuell bei Eintritt wegen teilweiser oder auch voller Erwerbminderung zu erwarten haben. Diese Rente wird übrigens oftmals und fälschlicher­weise noch EU Rente oder Erwerbsunfähigkeits­rente genannt. Sie erfahren, wie viel Sie künftig trotz Rentenbezug hinzuverdienen dürfen und ob Sie ein Anrecht auf gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben. Zudem wird die Höhe der Erwerbs­minderungs­rente bei einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren berechnet. Darüber hinaus finden Sie zahlreiche detaillierte Zusatz­informationen zu den unterschiedlichen Erwerbs­minderungs­renten und die Herleitung sämtlicher Berechnungen im Rechner.

Was ändert sich 2023 bei der vollen Erwerbsminderungsrente?

31. Juli 2023

Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt, ist gleich doppelt gestraft: Er ist so krank, dass er kaum oder gar nicht mehr arbeiten kann, und muss außerdem meist hohe Abschläge auf seine Rente hinnehmen. Der Bundestag hat im Juni ein Gesetz verabschiedet, das Verbesserungen für eine bisher benachteiligte Gruppe der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner vorsieht. Was ändert sich für wen? Wir klären die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was ändert sich 2023 bei Erwerbsminderungsrente?

Das Kindergeld wird erhöht: Ab 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Familien mit niedrigem Einkommen werden zusätzlich durch einen Sofortzuschlag und die Erhöhung des Kinderzuschlags entlastet.

Weitere Informationen

Bürgergeld – so heißt jetzt die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie löst das so genannte Hartz IV ab. Mit dem Bürgergeld sollen sich Menschen im Leistungsbezug stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Die Unterstützung selbst erhöht sich: Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher.

Weitere Informationen

Der Bundeshaushalt 2023 sieht Einnahmen und Ausgaben von jeweils von 445,2 Milliarden Euro vor – gut zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Darin enthalten ist eine „globale Krisenvorsorge“ mit einem Volumen von fünf Milliarden Euro. Daraus können pandemiebezogene Mehrbelastungen oder solche, die durch den Ukraine-Krieg entstanden sind, finanziert werden.

Weitere Informationen

Wird die Erwerbsminderungsrente ein Leben lang gezahlt?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.

Wichtig: Sie dürfen die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – noch nicht erreicht haben.

Sie haben die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht. Darum prüfen wir zunächst, ob wir Ihnen helfen können, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Die Möglichkeiten dafür sind:

  • Ihre Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation zu verbessern.
  • Sie mit einer beruflichen Rehabilitation zu unterstützen, damit Sie sich beruflich orientieren können.
  • Ist beides nicht möglich, beurteilen wir, wieviel Sie noch arbeiten können. Davon hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.

Was ändert sich 2023 an der Erwerbsminderungsrente?

Seit 1. Januar 2023 gelten für Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, höhere Hinzuverdienstgrenzen.  

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro abgeschafft. Seit 1. Januar 2023 gilt stattdessen eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Das entspricht einer Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro seit dem 1. Januar 2023.