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Kann ich bei Real Ware problemlos umtauschen oder zurückgeben?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann ich bei Real Ware problemlos umtauschen oder zurückgeben?
  2. Kann man geöffnete Artikel zurückgeben?
  3. Kann man einen Umtausch zurückgeben?
  4. Welche Produkte sind von Rückgabe ausgeschlossen?
  5. Was sind Umtausch Gründe?
  6. Was darf man nicht zurückgeben?
  7. Habe ich immer ein Rückgaberecht?
  8. Welche Gründe gibt es für einen Umtausch?
  9. Wann habe ich kein Rückgaberecht?
  10. Ist der Händler zum Umtausch verpflichtet?
  11. Hat man im Einzelhandel Rückgaberecht?
  12. Wann gilt das 14 Tage Rückgaberecht nicht?
  13. Wie lange kann man bei Galeria Kaufhof umtauschen?
  14. Kann man alles innerhalb von 14 Tagen zurückgeben?
  15. Kann ein Händler die Rücknahme verweigern?

Kann ich bei Real Ware problemlos umtauschen oder zurückgeben?

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Kann man geöffnete Artikel zurückgeben?

So läuft es oft: Die Verpackung vom online bestellten Smartphone, Spielzeug oder Shirt wird aufgerissen - und direkt entsorgt. Problematisch ist das rechtlich nicht - denn auch ohne Originalverpackung, so das Gesetz, darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.

Das Wichtigste in Kürze:

Kann man einen Umtausch zurückgeben?

  • Es gibt kein generelles Umtausch- oder Rückgaberecht für gekaufte Ware. 

  • Bei Ladenkäufen gewähren viele Geschäfte Käufern aus Kulanz ein Umtausch- oder Rückgaberecht von z. B. 14 oder 30 Tagen. 

  • Bei Fernabsatzverträgen wie einem Onlinekauf genießen Verbraucher ein 14-tägiges Rückgaberecht durch Widerruf. 

  • Verderbliche Ware und verschiedene andere Artikel sind davon allerdings ausgeschlossen. 

  • Bei einem Privatkauf haben Käufer in der Regel nur dann ein Rückgaberecht, wenn sie vom Verkäufer getäuscht wurden oder er ihnen schwerwiegende Mängel verschwiegen hat. 

Zu den hartnäckigsten Rechtsmythen im Kaufrecht gehört der festgesetzte Glaube, man könne jeden Artikel zurückgeben oder innerhalb von zwei Wochen umtauschen. Ein derartiges unbeschränktes Rückgabe- bzw. Umtauschrecht gab es im deutschen Recht jedoch nie, denn das deutsche Vertragsrecht wird vom Grundsatz der Vertragstreue geprägt. Danach sind abgeschlossene Verträge verbindlich, sodass man sich im Regelfall gerade nicht mehr von ihnen lösen kann. 

Lediglich die Rückgabe nach einem Rücktritt vom Vertrag steht dem Käufer offen. Doch dazu müsste die Sache mangelhaft sein. Ein Sachmangel besteht immer dann, wenn die gekaufte Sache nicht der Vereinbarung entspricht oder nicht so ist, wie man es als Käufer erwarten kann (z. B. das Kleid ist blau statt grün oder der Laptop geht immer wieder aus etc.). Umtausch oder Reparatur sind zudem dem Rücktritt vorzuziehen. Wenn ein erworbener Artikel nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches keinen Mangel besitzt (nach § 434 oder § 435 BGB), können Käufer zumindest beim Ladenkauf keinen Umtausch fordern. 

Viele Geschäfte bieten ihren Kunden aber an, gekaufte Ware innerhalb einer bestimmten Frist freiwillig zurückzunehmen, um mit dem Onlinehandel konkurrieren zu können. Im Internet geschlossene Verträge sind nicht nur bequem mit wenigen Klicks von zu Hause aus geschlossen, sondern gehören rechtlich zu den Fernabsatzverträgen. Beim Fernabsatzvertrag gibt es im Gegensatz zum Kaufvertrag vor Ort ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufsrecht. Einen im Internet geschlossenen Vertrag darf man deshalb innerhalb von zwei Wochen ohne Grund widerrufen. Im gewöhnlichen Ladengeschäft greift dieses Recht aber nicht. 

Welche Produkte sind von Rückgabe ausgeschlossen?

Im Gegensatz zum Rückgaberecht ist die Gewährleistung ein Recht des Kunden, das er bei Mängeln oder Defekten an der Ware oder Dienstleistung einfordern kann. Gleichzeitig steht damit dem Verkäufer das Recht auf Korrektur zu, etwa durch Reparatur oder Austausch der Ware. Damit ist die so genannte Nachbesserung vorrangig vor Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kauf oder Schadensersatz. Diese kommen üblicherweise erst in Betracht, wenn sich ein Mangel nicht beheben lässt.

Das Gewährleistungsrecht bei Sachmangel (§ 434 BGB) gilt unabhängig davon, wo und wie der Kunde eingekauft hat, also sowohl im stationären als auch im Onlinehandel. Allerdings haben sich zum 1. Januar 2022 in Deutschland die Fristen für die Verjährung verlängert. Diese Änderung im nationalen Recht basiert auf EU-Richtlichtlinien, die den Zweck haben, die Verbraucherrechte in Europa zu vereinheitlichen.

Was sind Umtausch Gründe?

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Die Rechte beim Einkaufen in einem Geschäft unterscheiden sich deutlich von den Rechten, die Sie beim Online-Kauf haben.

Was darf man nicht zurückgeben?

Als Unternehmer im stationären Handel oder als Inhaber eines Onlineshops haben Sie regelmäßig mit Kunden zu tun, die von ihrem (vermeintlichen) Rückgaberecht Gebrauch machen möchten. Daher ist es unerlässlich, die geltenden Regeln genau zu kennen. Wann dürfen Verbraucher gekaufte Ware bei Nichtgefallen zurückgeben? Welche Rechte stehen Ihren Kunden bei Mängeln zu? Wann müssen Sie bei einer Rückgabe das Geld bar auszahlen und wann dürfen Sie Gutscheine ausgeben? Welche unterschiedlichen Rechte gibt es im stationären Handel und im Onlinehandel? Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die geltende Rechtslage.

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Als Unternehmer im stationären Handel oder als Inhaber eines Onlineshops haben Sie regelmäßig mit Kunden zu tun, die von ihrem (vermeintlichen) Rückgaberecht Gebrauch machen möchten. Daher ist es unerlässlich, die geltenden Regeln genau zu kennen. Wann dürfen Verbraucher gekaufte Ware bei Nichtgefallen zurückgeben? Welche Rechte stehen Ihren Kunden bei Mängeln zu? Wann müssen Sie bei einer Rückgabe das Geld bar auszahlen und wann dürfen Sie Gutscheine ausgeben? Welche unterschiedlichen Rechte gibt es im stationären Handel und im Onlinehandel? Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die geltende Rechtslage.

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Verkäufer im stationären Handel dürfen sich folgenden Merksatz einprägen:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren.

Weist eine Ware Mängel auf, hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch . Eine Garantie geht über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus und wird vom Verkäufer oder dem Hersteller freiwillig gegeben. Garantieerklärungen müssen bestimmte Pflichtinhalte haben.

Im alltäglichen Sprachgebrauch machen die wenigsten Verbraucher einen Unterschied zwischen Umtausch und Rückgabe. Rechtlich gesehen handelt es sich aber um ganz verschiedene Dinge. Daher überlegen Sie gut, ob Sie Ihren Kunden aus Kulanz ein Rückgaberecht oder ein Umtauschrecht einräumen möchten. Auch sollten Sie deutlich formulieren, ob Sie einen Umtausch oder die Rückgabe akzeptieren.

  • Umtausch Gewähren Sie ein Umtauschrecht, dürfen Kunden Waren einfach zurückgeben, wenn diese nicht gefallen. Allerdings besteht nur die Möglichkeit zum Umtausch gegen andere Waren oder gegen einen Gutschein, der beim nächsten Einkauf in Ihrem Geschäft eingelöst werden kann.
  • Rückgabe Gewähren Sie Ihren Kunden ein Rückgaberecht, darf die Ware ebenfalls bei Nichtgefallen zurückgebracht werden. Aber hier müssen Sie den Kaufpreis erstatten. Der Kunde bleibt nicht an Ihr Geschäft gebunden und kann das Geld anderweitig ausgeben.

Achtung! Das Umtausch- und das Rückgaberecht sind freiwillige Leistungen, die Sie aus Kulanz anbieten. Sobald Sie das allerdings tun, sind Sie rechtlich an Ihre Entscheidung gebunden.

Habe ich immer ein Rückgaberecht?

Verkäufer im stationären Handel dürfen sich folgenden Merksatz einprägen: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren.

Weist eine Ware Mängel auf, hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch. Eine Garantie geht über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus und muss vom Verkäufer im Kaufvertrag oder in der Werbung deutlich angegeben werden.

Andere Regeln gelten im Fernabsatz. Hier hat der Kunde keine Möglichkeit, die Ware vorher „durch Anfassen“ zu prüfen. Um diesen Nachteil auszugleichen, gesteht der Gesetzgeber Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. So hat der Kunde die Möglichkeit, Gefallen und Funktion zu prüfen und darf auch mängelfreie Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben.

Im alltäglichen Sprachgebrauch machen die wenigsten Verbraucher einen Unterschied zwischen Umtausch und Rückgabe. Rechtlich gesehen handelt es sich aber um ganz verschiedene Dinge. Daher überlegen Sie gut, ob Sie Ihren Kunden aus Kulanz ein Rückgaberecht oder ein Umtauschrecht einräumen möchten. Auch sollten Sie deutlich formulieren, ob Sie einen Umtausch oder die Rückgabe akzeptieren.

Umtausch: Gewähren Sie ein Umtauschrecht, dürfen Kunden Waren einfach zurückgeben, wenn diese nicht gefallen. Allerdings besteht nur die Möglichkeit zum Umtausch gegen andere Waren oder gegen einen Gutschein, der beim nächsten Einkauf in Ihrem Geschäft eingelöst werden kann.

Rückgabe: Gewähren Sie Ihren Kunden ein Rückgaberecht, darf die Ware ebenfalls bei Nichtgefallen zurückgebracht werden. Aber hier müssen Sie den Kaufpreis erstatten. Der Kunde bleibt nicht an Ihr Geschäft gebunden und kann das Geld anderweitig ausgeben.

Sofern Sie den Umtausch oder die Rückgabe von Waren akzeptieren, dürfen Sie das Rückgaberecht an bestimmte Bedingungen knüpfen. Folgende Einschränkungen sind möglich und sinnvoll:

  • Rückgabe oder Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons oder der Rechnung
  • zeitliche Befristung von beispielsweise 7, 14 oder 30 Tagen bis unbegrenzt ab Kaufdatum
  • Ausschluss reduzierter Ware von Umtausch oder der Rückgabe
  • Ausschluss von Unterwäsche und Bademode aus hygienischen Gründen
  • Ausschluss von Sonder- und Maßanfertigungen von Rückgabe und Umtausch

Tipp: Bitte beachten Sie, dass der Ausschluss eines Umtausch- oder Rückgaberechts niemals den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch berührt. Dieser bleibt bestehen.

Ein Umtausch- oder Rückgaberecht räumen Sie Ihren Kunden freiwillig aus Kulanz ein. Allerdings sieht der Gesetzgeber bestimmte Situationen vor, in denen der Kunde benachteiligt würde, wenn er nicht vom Kaufvertrag zurücktreten dürfte. Daher räumt der Gesetzgeber den Verbrauchern in folgenden Fällen automatisch ein Widerrufsrecht ein, da es sich um Fernabsatzgeschäfte handelt:

Bestellungen im Internet

telefonische Bestellungen und solche per Fax oder E-Mail

Welche Gründe gibt es für einen Umtausch?

Als Unternehmer im stationären Handel oder als Inhaber eines Onlineshops haben Sie regelmäßig mit Kunden zu tun, die von ihrem (vermeintlichen) Rückgaberecht Gebrauch machen möchten. Daher ist es unerlässlich, die geltenden Regeln genau zu kennen. Wann dürfen Verbraucher gekaufte Ware bei Nichtgefallen zurückgeben? Welche Rechte stehen Ihren Kunden bei Mängeln zu? Wann müssen Sie bei einer Rückgabe das Geld bar auszahlen und wann dürfen Sie Gutscheine ausgeben? Welche unterschiedlichen Rechte gibt es im stationären Handel und im Onlinehandel? Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die geltende Rechtslage.

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Als Unternehmer im stationären Handel oder als Inhaber eines Onlineshops haben Sie regelmäßig mit Kunden zu tun, die von ihrem (vermeintlichen) Rückgaberecht Gebrauch machen möchten. Daher ist es unerlässlich, die geltenden Regeln genau zu kennen. Wann dürfen Verbraucher gekaufte Ware bei Nichtgefallen zurückgeben? Welche Rechte stehen Ihren Kunden bei Mängeln zu? Wann müssen Sie bei einer Rückgabe das Geld bar auszahlen und wann dürfen Sie Gutscheine ausgeben? Welche unterschiedlichen Rechte gibt es im stationären Handel und im Onlinehandel? Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die geltende Rechtslage.

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Verkäufer im stationären Handel dürfen sich folgenden Merksatz einprägen:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren.

Weist eine Ware Mängel auf, hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch . Eine Garantie geht über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus und wird vom Verkäufer oder dem Hersteller freiwillig gegeben. Garantieerklärungen müssen bestimmte Pflichtinhalte haben.

Im alltäglichen Sprachgebrauch machen die wenigsten Verbraucher einen Unterschied zwischen Umtausch und Rückgabe. Rechtlich gesehen handelt es sich aber um ganz verschiedene Dinge. Daher überlegen Sie gut, ob Sie Ihren Kunden aus Kulanz ein Rückgaberecht oder ein Umtauschrecht einräumen möchten. Auch sollten Sie deutlich formulieren, ob Sie einen Umtausch oder die Rückgabe akzeptieren.

  • Umtausch Gewähren Sie ein Umtauschrecht, dürfen Kunden Waren einfach zurückgeben, wenn diese nicht gefallen. Allerdings besteht nur die Möglichkeit zum Umtausch gegen andere Waren oder gegen einen Gutschein, der beim nächsten Einkauf in Ihrem Geschäft eingelöst werden kann.
  • Rückgabe Gewähren Sie Ihren Kunden ein Rückgaberecht, darf die Ware ebenfalls bei Nichtgefallen zurückgebracht werden. Aber hier müssen Sie den Kaufpreis erstatten. Der Kunde bleibt nicht an Ihr Geschäft gebunden und kann das Geld anderweitig ausgeben.

Achtung! Das Umtausch- und das Rückgaberecht sind freiwillige Leistungen, die Sie aus Kulanz anbieten. Sobald Sie das allerdings tun, sind Sie rechtlich an Ihre Entscheidung gebunden.

Wann habe ich kein Rückgaberecht?

Viele Käufer sind der Ansicht, dass sie Waren innerhalb einer bestimmten Frist an den Verkäufer zurückgeben dürfen und ein Anrecht auf Auszahlung des Rechnungsbetrags haben. Das ist bei Käufen, die in einem Ladengeschäft getätigt wurden, nicht der Fall. Es gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Stellt der Kunde später fest, dass er seine Entscheidung bereut oder ihm die Ware doch nicht gefällt, muss er die Konsequenzen tragen. Ein gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht besteht nicht. Sie können Ihren Kunden die Möglichkeit aus Kulanz einräumen. Ob Sie davon Gebrauch machen, das hängt stark von Ihren Mitbewerbern ab. Ist ein Rückgaberecht in Ihrer Branche üblich, ist es sinnvoll, es ebenfalls anzubieten.

Ist eine Ware zum Zeitpunkt der Übereignung an den Kunden mangelhaft, greift § 437 BGB. Der Kunde hat das Recht auf einen Umtausch gegen fehlerfreie Ware oder auf eine Reparatur. Erst wenn das nicht möglich ist, darf er den Kaufpreis zurückverlangen.

IHK-Tipp: Das gesetzliche Gewährleistungsrecht dürfen Sie nicht aushebeln. Es gilt ohne Einschränkungen auch für Kosmetika, Unterwäsche oder reduzierte Waren.

Ist der Händler zum Umtausch verpflichtet?

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Möchten Sie auch Geschenke oder gekaufte Ware umtauschen? Viele glauben, man könne immer alles umtauschen, zu jeder Zeit und überall. Doch das ist falsch. Wir erklären: Wann und wo es geht oder nicht. Oder Sie nutzen einfach unseren »Umtausch-Check« für eine rechtliche Ersteinschätzung. 

Hat man im Einzelhandel Rückgaberecht?

Im deutschen Einzelhandel ist der Umtausch von Waren an der Tagesordnung und viele Verbraucher pochen auf ihr Rückgaberecht. Die Bluse hat einen unvorteilhaften Schnitt. Die schicken Schuhe sind zu eng oder die neuen Kopfhörer für den Sohn haben die falsche Farbe - von solchen Fehlgriffen wird kaum ein Käufer verschont. Der weitverbreitete Glaube an ein gesetzlich verankertes Rückgaberecht ist jedoch ein Irrtum. Wenn der gekaufte Artikel keinen Mangel nach § 434 BGB (Sachmangel) oder § 435 BGB (Rechtsmangel) aufweist, kann der Käufer keinen Umtausch verlangen (siehe § 433, Abs. 2 BGB).

Im Einzelhandel besteht für den Verbraucher bei mangelfreien Waren kein gesetzlich verankertes Rückgaberecht. Meist gewähren die Verkäufer zur Förderung der Kundenbindung jedoch aus Kulanz ein 14-tägiges Rückgaberecht. Rechtmäßig ist hier auch die Verknüpfung mit bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise:

Wann gilt das 14 Tage Rückgaberecht nicht?

  • Ein gesetzliches Rückgaberecht haben Sie in Deutschland, wenn Sie beispielsweise Waren aus dem Internet gekauft haben. Der Grund dafür ist, dass Sie bei solchen Käufen die Ware nicht ausreichend begutachten können, wie es bei Käufen direkt im Laden der Fall wäre.
  • Bei Onlinekäufen haben Sie die Möglichkeit, die Ware zu Hause in aller Ruhe zu prüfen und können Sie innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihnen die Ware nicht mehr gefällt oder Sie einen Sachmangel aufweist.
  • In der Regel klärt Sie der Verkäufer über das Rückgaberecht auf. Dieses steht auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Verkäufer darf die Rücknahme der Ware nicht verweigern, sofern Sie sie innerhalb der 14-Tage-Frist zurückgeschickt haben.
  • Gleiches Recht gilt für Käufe per Telefon oder durch sogenannte Haustürgeschäfte. Auch hier haben Sie das Recht, die Ware innerhalb der Frist zurückzuschicken.
  • Verträge sind verbindlich. Dennoch haben Sie ein gesetzliches Rückgaberecht, Wenn die gekaufte …

Wie lange kann man bei Galeria Kaufhof umtauschen?

Leider nein. Im Moment kann man die Produkte nur in einer Filiale des Unternehmens zurückgeben, in dem man den Artikel gekauft hat.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. In dieser Zeit muss der Verkäufer zwingend für die Mängel und Schäden an der Ware aufkommen. Karstadt verlängert diese Herstellergarantie für seine Kunden jedoch um ein Vielfaches und bietet die Behebung von Schäden länger als zwei Jahre, sogar über fünf Jahre, an, damit der Kunde ganz gewiss abgesichert ist.

Kann man alles innerhalb von 14 Tagen zurückgeben?

Was beim Einkaufen als gutes Recht des Kunden angesehen wird, ist beim genauen Hinsehen oft nicht mehr als ein weit verbreiteter Irrglaube. Die neue Hose passt doch nicht so richtig? Geben Sie sie doch zurück – dazu haben Sie schließlich zwei Wochen lang Zeit. Sie haben mit Karte gezahlt? Dann können Sie den Betrag doch einfach wieder zurückbuchen. Die neue Kamera ist defekt? Da müssen Sie sich an den Hersteller wenden.

Verbraucherrechts-Experten erklären, wo die häufigsten Rechtsirrtümer beim Einkaufen bestehen. Sieben Aussagen im Check:

Kann ein Händler die Rücknahme verweigern?

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Die Rechte beim Einkaufen in einem Geschäft unterscheiden sich deutlich von den Rechten, die Sie beim Online-Kauf haben.