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Was kostet ein Umzug bei der Telekom?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was kostet ein Umzug bei der Telekom?
  2. Kann ich meinen Telefonanschluss bei Umzug mitnehmen?
  3. Kann ich meinen Telekom Vertrag bei Umzug mitnehmen?
  4. Was passiert mit meinem Telekom Vertrag wenn ich umziehe?
  5. Wie lange braucht die Telekom bei Umzug?
  6. Wie lange dauert Telefonanschluss Umzug?
  7. Kann ich meine Festnetznummer bei Umzug mitnehmen?
  8. Kann man den Router bei Umzug mitnehmen?
  9. Ist ein Umzug ein Kündigungsgrund?
  10. Wie bekomme ich Internet in meine neue Wohnung?
  11. Wie schnell geht Telekom Umzug?
  12. Wie lange dauert ein Umzug bei der Telekom?
  13. Wem muss ich alles Bescheid geben wenn ich umziehe?
  14. Was passiert mit meinem Internet Vertrag bei Umzug?
  15. Wie lange vor Umzug Internet anmelden?

Was kostet ein Umzug bei der Telekom?

Für den Umzug Ihres Telefonanschlusses berechnet die Deutsche Telekom einmalig 69,95 Euro (Stand 2013). Dieser Betrag wird immer fällig. Dabei ist es egal, ob Sie beispielsweise von Hamburg nach Dresden ziehen oder nur in die Wohnung oben drüber. Der Grund dafür ist plausibel: Der Deutschen Telekom entstehen immer dieselben Kosten. Planen Sie diese Kosten mit ein. Vielleicht kennen Sie den Vormieter der Wohnung? Dann kann die Bereitstellung des Telefonanschlusses in der neuen Wohnung schneller erfolgen. Sie können auch Ihren Vermieter der neuen Wohnung nach dem Namen fragen. Geben Sie den Namen an die Telekom weiter und es muss kein Techniker vor Ort erscheinen.

Kann ich meinen Telefonanschluss bei Umzug mitnehmen?

  • Ein Umzug bedeutet nicht, dass du automatisch deinen Telefon- und DSL-Vertrag kündigen kannst. Dies gilt nur in besonderen Situationen.
  • Ist eine Kündigung möglich, solltest du bei der Suche nach dem besten Anbieter unterschiedliche Verträge vergleichen, um die günstigsten Konditionen zu finden.
  • Um du alle Fristen einzuhalten, hat es sich bewährt, bereits drei Monate vor dem Umzug in Kontakt mit dem eigenen Anbieter zu treten.

  • Ummelden des Telefonanschlusses
  • Ist ein Umzug ein Kündigungsgrund für den Telefonvertrag?
  • Wenn du umziehst, musst du bei einem Wohnungswechsel nicht nur Gas und Strom ummelden, sondern auch dein Telefon. Im einfachsten Fall nimmst du deinen Telefonvertrag mit an den neuen Wohnort und wechselst den Anbieter nicht.

    Ist ein Anbieterwechsel aber günstiger für dich, dann achte bei der Auswahl des neuen Providers auf die wichtigsten Faktoren wie die Verfügbarkeit: Die hängt vom jeweiligen neuen Wohnort und von der verantwortlichen Hausverwaltung ab. Im Zweifelsfall lohnt sich der Vergleich verschiedener Anbieter, um das passende Angebot zu finden.

    Kann ich meinen Telekom Vertrag bei Umzug mitnehmen?

    Im ersten Schritt sollten Sie den Anbieter über den Termin des Umzugs informieren und sich erkundigen, ob eine Mitnahme des Telefon- oder Internetanschlusses möglich ist. Für die Antwort ist eine dreiwöchige Frist ratsam. Kann der Anbieter den Vertrag nicht weiter erfüllen, darf gekündigt werden. Senden Sie Ihre schriftliche Kündigung am besten per Einwurfeinschreiben und über Ihren Kunden-Login/per E-Mail mit angehängtem Brief und Unterschrift.

    Andernfalls können Sie die Umschaltung der Anschlüsse am Umzugstag beantragen. Dabei helfen einige Firmen mit Formularen zum Download.

    Der Anbieter muss die Leistung am neuen Wohnort genau so erbringen, wie dies auch am alten Wohnort vertraglich vorgesehen war. Dazu gehört zum Beispiel auch die Übertragungsrate der Internetverbindung. Wird die vereinbarte Mindestgeschwindigkeit am neuen Wohnort unterschritten, haben Sie ein Kündigungsrecht und müssen sich nicht mit der Einstufung in einen anderen Tarif einverstanden erklären. Auch die Vertragslaufzeit bleibt von einem Umzug unberührt. Bei Umzug darf also nicht automatisch eine neue 24-monatige Laufzeit in Gang gesetzt werden. Der Anbieter darf jedoch eine Umzugsgebühr verlangen, wenn die Leistung am neuen Wohnort angeboten wird. Diese Gebühr darf nicht höher sein als bei einem Neuanschluss.

    Was passiert mit meinem Telekom Vertrag wenn ich umziehe?

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    Vor deinem Umzug solltest du unbedingt rechtzeitig die notwendigen Vorbereitungen treffen. Die Telekom empfiehlt, deinen Telekom Vertrag Umzug zwischen vier und sechs Wochen vor dem Umzugsdatum zu beantragen. Dazu kannst du dich an die kostenlose Telekom-Hotline unter 0800 33 01000 wenden. Alternativ kannst du den Umzug auch online in deinem Kundenkonto oder vor Ort in einem Telekom-Shop beantragen. Dabei wird auch geprüft, ob dein aktueller Tarif an deinem neuen Wohnort bereitgestellt werden kann. Folgende Daten solltest du bereithalten:

    • Telekom Kundennummer
    • Festnetz-Rufnummer
    • Alte und neue Anschrift
    • Anschluss-Wunschtermin
    • Name des vorherigen Anschlussinhabers
    • Typenbezeichnung deines Routers

    Ist an deiner neuen Adresse kein Telekom-Anschluss möglich, lies unten weiter, wie du in so einem Fall vorgehen kannst.

    Wie lange braucht die Telekom bei Umzug?

    Die einmalige Bereitstellungsgebühr für einen neuen Festnetz Anschluss der Telekom  beträgt 69,95 €. Die gleiche Gebühr fällt auch im Falle eines Umzugs an (Umzugsgebühr). Diese Kosten für den Umzugsservice beinhalten den Einsatz eines Technikers für die Freischaltung der Telefondose / TAE (wenn notwendig) oder bei einem Neubau im Regelfall das Verlegen der Leitungen. Der Telekom Umzugsservice selbst, neben den Bereitstellungskosten, ist kostenfrei.

    Bei der Beauftragung Ihres Umzugs können Sie einen Wunschtermin angeben. Damit der Termin realistisch ist, muss die Bestellung des Telekom Umzugsservice mindestens 3-4 Wochen vorher erfolgen, im Idealfall sogar 4-8 Wochen vorher. Je eher Sie bestellen, je eher kann Ihrem Wunschtermin für den Umzug entsprochen werden.

    Wie lange dauert Telefonanschluss Umzug?

    Wie lange dauert ein DSL-Umzug und wann können Sie am neuen Wohnort telefonieren und surfen?

    Es dauert ca. 3 bis 4 Wochen, bis Ihr 1&1 DSL-Anschluss am neuen Wohnort geschaltet ist.

    Kann ich meine Festnetznummer bei Umzug mitnehmen?

    Die meisten Schweizer Internetanbieter machen Ihnen den Internet-Umzug inzwischen recht einfach. Dabei reicht es, wenn Sie Ihrem Provider etwa einen Monat vor Umzugsdatum Ihre neue Adresse mitteilen. Der Internetanschluss wird dann am gewünschten Datum an Ihrer alten Adresse deaktiviert und am neuen Wohnort aktiviert. Die meisten Router können zudem problemlos mitgenommen und wie gewohnt genutzt werden – ohne dass gespeicherte Daten wie Passwörter etc. verloren gehen. Wichtig: Je nach Provider fallen für Meldung sowie Umschaltung unterschiedlich hohe Administrationsgebühren an.

    Die meisten Schweizer Internetanbieter machen Ihnen den Internet-Umzug inzwischen recht einfach. Dabei reicht es, wenn Sie Ihrem Provider etwa einen Monat vor Umzugsdatum Ihre neue Adresse mitteilen. Der Internetanschluss wird dann am gewünschten Datum an Ihrer alten Adresse deaktiviert und am neuen Wohnort aktiviert. Die meisten Router können zudem problemlos mitgenommen und wie gewohnt genutzt werden – ohne dass gespeicherte Daten wie Passwörter etc. verloren gehen. Wichtig: Je nach Provider fallen für Meldung sowie Umschaltung unterschiedlich hohe Administrationsgebühren an.

    Wer das Internet-Abo wechseln will, muss das alte nicht gleich kündigen. Stattdessen können Sie nämlich auch einen Inhaberwechsel bei Ihrem Internetanbieter anfordern. So tun Sie Ihrem Nachmieter vielleicht gar einen Gefallen und ersparen ihm die mühsame Suche und Installation einer guten Internetverbindung! Bei einem Inhaberwechsel bleibt das Produkt an derselben Adresse registriert. Dadurch müssen Sie auch keine Kündigungsfristen abwarten, da die Übertragung innerhalb kürzester Zeit – bei vielen Anbietern gar am selben Tag – möglich ist. Wichtig ist für den Inhaberwechsel vor allem, dass jegliche vorangehenden Rechnungen beglichen sind.

    Kann man den Router bei Umzug mitnehmen?

    Die meisten Schweizer Internetanbieter machen Ihnen den Internet-Umzug inzwischen recht einfach. Dabei reicht es, wenn Sie Ihrem Provider etwa einen Monat vor Umzugsdatum Ihre neue Adresse mitteilen. Der Internetanschluss wird dann am gewünschten Datum an Ihrer alten Adresse deaktiviert und am neuen Wohnort aktiviert. Die meisten Router können zudem problemlos mitgenommen und wie gewohnt genutzt werden – ohne dass gespeicherte Daten wie Passwörter etc. verloren gehen. Wichtig: Je nach Provider fallen für Meldung sowie Umschaltung unterschiedlich hohe Administrationsgebühren an.

    Die meisten Schweizer Internetanbieter machen Ihnen den Internet-Umzug inzwischen recht einfach. Dabei reicht es, wenn Sie Ihrem Provider etwa einen Monat vor Umzugsdatum Ihre neue Adresse mitteilen. Der Internetanschluss wird dann am gewünschten Datum an Ihrer alten Adresse deaktiviert und am neuen Wohnort aktiviert. Die meisten Router können zudem problemlos mitgenommen und wie gewohnt genutzt werden – ohne dass gespeicherte Daten wie Passwörter etc. verloren gehen. Wichtig: Je nach Provider fallen für Meldung sowie Umschaltung unterschiedlich hohe Administrationsgebühren an.

    Wer das Internet-Abo wechseln will, muss das alte nicht gleich kündigen. Stattdessen können Sie nämlich auch einen Inhaberwechsel bei Ihrem Internetanbieter anfordern. So tun Sie Ihrem Nachmieter vielleicht gar einen Gefallen und ersparen ihm die mühsame Suche und Installation einer guten Internetverbindung! Bei einem Inhaberwechsel bleibt das Produkt an derselben Adresse registriert. Dadurch müssen Sie auch keine Kündigungsfristen abwarten, da die Übertragung innerhalb kürzester Zeit – bei vielen Anbietern gar am selben Tag – möglich ist. Wichtig ist für den Inhaberwechsel vor allem, dass jegliche vorangehenden Rechnungen beglichen sind.

    Ist ein Umzug ein Kündigungsgrund?

    • Jede Kündigung ist eine einseitige „rechtsgestaltende“ Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner. Das heißt, sie wirkt rechtlich einfach dadurch, dass sie gegenüber dem anderen Vertragspartner erklärt wurde.

    • Weil die Kündigung eine einseitige Erklärung ist, muss der andere Vertragspartner damit nicht einverstanden sein.

    • Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann nicht zurückgenommen oder aufgehoben werden.

    • Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von den Anforderungen und Bedingungen ab, die in Ihrem Liefervertrag vereinbart sind. Prüfen Sie daher die AGB Ihres Vertrages.

    Ein Vertrag kann von beiden Vertragsparteien gekündigt werden – auch vom Energielieferanten. Möchte Ihr Lieferant den Vertrag kündigen, so muss er sich an die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen halten. Insbesondere muss im konkreten Fall ein Kündigungsrecht vorliegen, das eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung begründet.

    Vertragliches Kündigungsrecht

    In der Regel wird das Kündigungsrecht vertraglich geregelt. Dieses ist dann Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abhängig vom jeweiligen Energielieferanten gelten dementsprechende Kündigungsbedingungen.

    Um einen Energieliefervertrag richtig kündigen zu können, sollten Sie Folgendes beachten.

    Aktuelles Kündigungsrecht

    • Ihr Energieliefervertrag muss klare Vorgaben für die Möglichkeit einer Kündigung enthalten. So können Sie nachvollziehen, wie und zu wann Sie den Vertrag kündigen können. Prüfen Sie, wann der Vertrag frühestens endet (Mindestvertragslaufzeit) oder ob sich Ihr Vertrag automatisch verlängert hat (stillschweigende Verlängerung).
    • Der Start der Mindestvertragslaufzeit kann dabei an den Beginn des Vertrags (=Zeitpunkt des Vertragsschlusses) oder den Beginn der Belieferung (erster Tag der tatsächlichen Energiebelieferung) geknüpft sein. Lesen Sie die Bedingungen des Vertrags daher aufmerksam.

    • Neben diesem sogenannten „ordentlichen Kündigungsrecht“ gibt es das Sonderkündigungsrecht (oder außerordentliches Kündigungsrecht). Es ermöglicht Ihnen in besonderen Situationen, bestehende Verträge vorzeitig zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber nur in einigen Fällen. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht haben Sie beispielsweise bei einer Preiserhöhung (§ 41 Abs. 5 EnWG) oder unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Umzug (§ 41b Abs. 4 EnWG).

    Wie bekomme ich Internet in meine neue Wohnung?

    Bevor Sie mit der Einrichtung Ihres Internetzugangs beginnen, sollten Sie Ihre Anschlussart kennen. Denn je nachdem, ob Sie einen Glasfaser-, Kabel- oder DSL-Anschluss in Ihrem Haushalt haben, unterscheiden sich die Anschlussdosen und deren Lage. Während die Telefondose für den DSL-Anschluss eher im Flur oder in der Nähe der Haustür zu finden ist, befindet sich die Multimediabuchse für Kabel-Internet meist im Wohnzimmer. Die Glasfaseranschlussdose (LWL-Anschlussdose) für den Glasfaseranschluss wird in der Regel im Flur installiert.

    Wenn Sie sich zu Hause zum ersten Mal im Internet anmelden wollen, ist Vorbereitung die halbe Miete. Prüfen Sie, ob die notwendige Hardware vorhanden und funktionsfähig ist. Den Router haben Sie entweder bei Ihrem Provider bestellt oder im Elektrofachhandel gekauft. Diese Möglichkeit steht Ihnen dank der Routerfreiheit offen. Ein besonders beliebtes Modell, das es für jede Anschlussart gibt, ist die Fritzbox von AVM.

    Wie schnell geht Telekom Umzug?

    Der Umzug mit dem Telefon- oder DSL Anschluss ist beim Marktführer Deutsche Telekom (früher auch T-Home, T-Com bzw. T-Online genannt) einfach und unkompliziert möglich. Allerdings sind einige Punkte zu beachten, damit der Umzug mit dem Telekom DSL Komplettpaket reibungslos abläuft und eine permanente Erreichbarkeit gewährleistet ist.

    Ist das Vertragsende noch weit entfernt bzw. soll auch weiterhin DSL von der Deutschen Telekom bezogen werden, gilt es einige Dinge im Vorfeld zu klären und die entsprechenden Maßnahmen frühzeitig einzuleiten, damit der Umzug reibungslos ablaufen kann. Außerdem ist so ein Umzug die ideale Gelegenheit, um einmal den aktuell gebuchten Internet-Tarif auf Herz und Nieren zu prüfen. Ist der vorhandene Tarif wirklich noch zeitgemäß?

    Wie lange dauert ein Umzug bei der Telekom?

    Wenn ihr einen Umzug planen möchtet, solltet ihr neben der Umzug-Checkliste und ausreichend Umzugskartons auch an euren Telekom-Anschluss denken. Bezieht ihr euer Internet vom großen deutschen Telekommunikationsunternehmen oder habt eine Telekom-Telefonnummer, gibt es die Möglichkeit, euren Telekom-Vertrag beizubehalten und in der neuen Wohnung weiter zu nutzen.

    • Kontaktiert den Telekom Service ca. 3-4 Wochen vor dem Umzug. Am einfachsten geht das per Hotline 0800 33 01000. Nennt das Kennwort „Umzug“.
    • Haltet folgende Daten bereit: Telekom-Kundennummer, gegebenenfalls die Festnetz-Nummer. In manchen Fällen reicht auch die Angabe eurer E-Mail-Adresse (@t-online.de) und euer Passwort für die Online-Bestellung.
    • Adressen von bisheriger und neuer Wohnung.
    • Von der neuen Wohnung: Name und Telefonnummer des bisherigen Anschlussinhabers. Alternativ die TAE-Nummer (wie TAE026) oder die Home-ID auf der Telefondose (A020223). Sollte euch der Zugang verwehrt sein oder ihr die Nummern nicht finden, benötigt ihr einen Techniker.
    • Nennt der Telekom das Datum, ab dem ihr euren Telekom-Anschluss in der neuen Wohnung nutzen möchtet (Bereitstellungstermin).
    • Hinterlasst sicherheitshalber eure Handynummer, damit die Telekom euch wegen Terminen kontaktieren kann.
    • Teilt dem Telekom-Service mit, welchen Router ihr nutzt (siehe Aufkleber auf der Rückseite).
    • Oft bietet die Telekom an, einen Tarifwechsel gleichzeitig mit dem Umzug zu vollziehen. So könnt ihr in vielen Fällen günstiger als bislang Internet, Telefon und Fernsehen bei der Telekom nutzen.

    Wem muss ich alles Bescheid geben wenn ich umziehe?

    Die Möbel stehen vor dem Ummelden in Ihrer neuen Wohnung an Ort und Stelle, Ihre Umzugskisten sind entpackt und am liebsten wäre es Ihnen, jetzt die Beine hochzulegen und sich vom Umzugsstress zu erholen. Ein Blick in Ihren Umzugsplaner oder unsere Umzug-Checkliste verrät Ihnen aber, dass noch einiges zu tun bleibt. Nach dem Einzug in Ihr neues Domizil kommt der zeitraubende Weg zu Behörden und Ämtern. Bürgeramt, Kfz-Zulassungsstelle, Finanzamt sowie Versorgungsbetriebe – bevor Sie endlich zur Ruhe kommen können, warten noch paar wichtige Erledigungen auf Sie, die Sie nicht auf die lange Bank schieben sollten.

    Missachten Sie die Ummeldefristen, drohen saftige Ordnungs- oder Bußgelder. Bei Umzugsportal.de erfahren Sie deshalb rechtzeitig, bei welchen Institutionen Sie das Ab-, An- oder Ummelden erforderlich ist, welche Fristen einzuhalten sind und ob die Ummeldung als Online-Service verfügbar ist. Gehen Sie auf Nummer sicher und informieren Sie sich hier über alles Wichtige zum Thema Ummelden nach dem Umzug.

    Das erwartet Sie in diesem Artikel:

    Was passiert mit meinem Internet Vertrag bei Umzug?

    Grundsätzlich gilt: Ziehst Du um, zieht Dein Internetanschluss mit. Die Mindestvertragslaufzeit bleibt nämlich von einem Standortwechsel unberührt. Es gibt aber eine Einschränkung: Dein aktueller Anbieter muss Dir am neuen Wohnort einen Internetanschluss zu identischen Konditionen anbieten können. Anders ausgedrückt: Hast Du zum Beispiel eine Bandbreite von 250 Mbit/s gebucht, am neuen Standort kann Dir der Provider jedoch maximal 50 Megabit pro Sekunde garantieren, bist Du nicht mehr an die Mindestvertragslaufzeit gebunden. Du kannst Dein Sonderkündigungsrecht nutzen, um anschließend einen passenden Internet-Tarif für Deinen neuen Wohnort zu finden.

    Hilfreich – sowohl bei der Leistungsprüfung als auch der Suche nach einem neuen Vertrag – ist zunächst ein Verfügbarkeitscheck. Ist die Mindestlaufzeit Deines Vertrages ohnehin beendet, kannst Du frei entscheiden, ob Du den Internetanschluss kündigen oder mitnehmen möchtest.

    Wir vergleichen für Dich: Kostenlose DSL-Beratung

    Sobald Dein Umzugstermin und Deine neue Adresse feststehen, ist der erste Schritt für Deinen Internet-Umzug der Verfügbarkeitscheck. Mit diesem prüfst Du, ob Dein aktueller Internetanschluss mit der gebuchten Bandbreite an Deiner neuen Wohnung verfügbar ist. Steht dieser nicht oder nur mit einer geringeren Bandbreite zur Verfügung, Kannst Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Mit einer Frist von einem Monat kannst Du Deinen Vertrag kündigen und musst nicht bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit warten.

    Kann Dein Anbieter Deinen bestehenden Internet-Tarif an der neuen Adresse fortführen, kannst Du diesen problemlos mitnehmen und musst ihn nur über den bevorstehenden Umzug informieren. Dein Provider sorgt dafür, dass Du möglichst ab dem Umzugstag Deine Internetverbindung nutzen kannst.

    Wie lange vor Umzug Internet anmelden?

    Bis vor einigen Jahren wurde zwar der Internetanschluss auch noch über die analoge Telefonleitung genutzt, aber inzwischen spielt diese Zugangsart nahezu keine Rolle mehr, zumal die Provider die analogen Angebote immer mehr abschaffen.

    Festnetzanschluss mit DSL