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Wo trage ich in der Steuererklärung eine private Rentenversicherung ein?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wo trage ich in der Steuererklärung eine private Rentenversicherung ein?
  2. Ist eine private Rente steuerpflichtig?
  3. Wann ist eine private Rente steuerfrei?
  4. Wie werden private Leibrenten versteuert?
  5. Was wird von der privaten Rente abgezogen?
  6. Was gehört alles zur privaten Altersvorsorge?
  7. Wie viel Rente darf ich steuerfrei haben?
  8. Welche private Altersvorsorge ist steuerlich absetzbar?
  9. Was ist besser monatliche Rente oder Kapitalauszahlung?
  10. Wird private Altersvorsorge angerechnet?
  11. Ist private Rentenversicherung Vermögen?
  12. Was passiert wenn ich meine Rente nicht versteuert?
  13. Was bleibt von 1600 € Rente übrig?
  14. Wie viel Altersvorsorge ist steuerlich absetzbar?
  15. Wie wird eine einmalige Kapitalauszahlung versteuert?

Wo trage ich in der Steuererklärung eine private Rentenversicherung ein?

Steuerpflichtige können die Kosten für die Altersvorsorge, die der Basisabsicherung dient, als Sonderausgaben absetzen. Dazu gehören beispielsweise die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungswerke sowie die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt. Für 2022 sind Einzahlungen von maximal 25.638 Euro abzugsfähig. Für Ehepaare, die zusammen veranlagt sind, verdoppelt sich der Betrag. Die geleisteten Zahlungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Einzahlungen in die Basisrente können dort unter Zeile 8 („Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen”) vermerkt werden.

Gut zu wissen: In der nächsten Steuererklärung für das Jahr 2023 gibt es eine vorteilhafte Neuerung für Sparer mit einer Basisrente. Der vollständige Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Basis-Rente wurde um zwei Jahre auf das Jahr 2023 vorgezogen. Die Vorsorgeaufwendungen sind dann ab 2023 im Rahmen der betraglichen Höchstgrenzen (26.528 Euro für Alleinstehende und 53.056 Euro für zusammen veranlagte Paare und Verheiratete) zu 100 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig.

Ist eine private Rente steuerpflichtig?

Private Leibrenten werden immer mit dem Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils richtet sich nach dem Lebensalter des Rentenberechtigten zu Beginn des Rentenbezugs. Der so ermittelte Ertragsanteil beträgt z. B. bei Beginn der Rente nach vollendetem...

... 60. Lebensjahr: 22%

Wann ist eine private Rente steuerfrei?

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  • Große Flexibilität bei Beitragszahlung
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Mit einer privaten Renten­versicherung kannst du deine Alters­vorsorge sinnvoll ergänzen. Sie bringt zudem noch steuerliche Vorteile in der Auszahlungsphase mit sich, die du kennen solltest. Steuervorteile in der Ansparphase findest du hingegen bei der Rürup-Rente oder Riester-Rente.

  • Die Beiträge zu einer privaten Renten­versicherung kannst du nicht in der Steuererklärung geltend machen. Jedoch hast du Steuervorteile in der Auszahlungsphase.
  • Schau auch auf die Rentenmodelle, die durch den Staat steuerlich in der Ansparphase gefördert werden. Im Speziellen die Riester-Rente und Rürup-Rente.
  • Wie werden private Leibrenten versteuert?

    Egal welche Leibrente Sie beziehen – steuerlich gesehen gilt für alle seit der Rentenreform 2005 das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Was man darunter versteht, erklären wir Ihnen in unserem Artikel zur Riester-Rente.

    Unbedingt merken sollte man sich: Erst wenn man als Rentner/in ein Einkommen von mehr als 10.908 Euro (2022: 10.347 Euro) im Jahr hat – das ist der Grundfreibetrag –, muss man Steuern zahlen. Wie viele Steuern Sie tatsächlich auf ihre Rente zahlen müssen, hängt maßgeblich vom Jahr des Renteneintritts ab. Denn der Gesetzgeber hat in der Rentenreform 2005 festgelegt, dass die Besteuerung schrittweise bis zum Jahr 2040 angehoben wird. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch hier Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wie viel?.

    Ganz konkret bedeutet das: Wer ab Januar 2023 eine Leibrente bezieht, der muss 83 Prozent seiner Rente versteuern. Ein Jahr später, ab dem Jahr 2024, liegt der steuerpflichte Anteil bereits bei 84 Prozent. Ab dem Jahr 2040 muss die Leibrente dann zu 100 Prozent versteuert werden.

    Was wird von der privaten Rente abgezogen?

    Die Versteuerung der privaten Rente erfolgt nach eigenen steuerlichen Regelungen. Es geht dabei um die wirtschaftlichen Folgen eines Vertragsabschlusses für eine private Rente oder wenn in Kürze die privaten Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen ausgezahlt werden sollen. Es geht auch um die Rendite. Bei uns erhalten Sie einen Überblick, wie die Versteuerung von privaten Renten erfolgt.

    Initiative für Deutschland

    Was gehört alles zur privaten Altersvorsorge?

    Die private Altersvorsorge ist die dritte Säule einer stabilen Altersvorsorge. Zusätzlich zu einer Basisversorgung wie der gesetzlichen Rente, ist die private Vorsorge eine Möglichkeit Vermögen anzusparen, um seinen Lebensstandard nach der Erwerbstätigkeit zu halten. Warum das generell sinnvoll ist, lesen Sie auf der Seite Altersvorsorge.

    Bevor Sie sich für eine bestimmte Geldanlage entscheiden, sollten Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Anlageprodukte insgesamt verschaffen. Dazu gehören auch staatlich geförderte Altersvorsorgeformen. Im Gegensatz zur betrieblichen Altersvorsorge oder der Riester-Rente erhalten Sie bei der eigenverantwortlichen Vermögensbildung keine Förderung vom Staat oder dem Betrieb.

    Bestenfalls setzen Sie auf eine Kombination aus allen drei Formen der Altersvorsorge, damit ausreichend Einkünfte im Alter gesichert sind. Wählen Sie eine Form der Altersvorsorge, die zu Ihnen passt und legen Sie zunächst Ihre Strategie fest. Wie Sie dabei vorgehen zeigt unser Tutorial Altersvorsorge richtig planen.

    Wie viel Rente darf ich steuerfrei haben?

    Wie Ihre Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns. Wir erklären die Zusammenhänge: Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit bereits 80 Prozent. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen Prozentpunkt. Wenn Sie im Jahr 2040 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.

    Wichtig: Wir melden die erforderlichen Daten für die Rentenbesteuerung an die Finanzverwaltung. Es werden allerdings keine Steuern von uns abgeführt.

    Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie zu Rentenbeginn noch keine Steuern zahlen, kann sich dies im Laufe des weiteren Rentenbezugs ändern.

    Das Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mit Hilfe des sogenannten Anpassungsbetrages. Dies ist der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen entfallende Teil der jährlichen Bruttorente. Diesen müssen Sie in der Anlage „R“ zur Einkommensteuerklärung zusätzlich zur Jahresbruttorente eintragen.

    Welche private Altersvorsorge ist steuerlich absetzbar?

    Wie Ihre Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns. Wir erklären die Zusammenhänge: Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit bereits 80 Prozent. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen Prozentpunkt. Wenn Sie im Jahr 2040 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.

    Wichtig: Wir melden die erforderlichen Daten für die Rentenbesteuerung an die Finanzverwaltung. Es werden allerdings keine Steuern von uns abgeführt.

    Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie zu Rentenbeginn noch keine Steuern zahlen, kann sich dies im Laufe des weiteren Rentenbezugs ändern.

    Das Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mit Hilfe des sogenannten Anpassungsbetrages. Dies ist der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen entfallende Teil der jährlichen Bruttorente. Diesen müssen Sie in der Anlage „R“ zur Einkommensteuerklärung zusätzlich zur Jahresbruttorente eintragen.

    Was ist besser monatliche Rente oder Kapitalauszahlung?

    Bei der Forsa-Umfrage wurden 1.008 Personen im Erwerbstätigenalter gefragt, was sie mit angesparten 50.000 Euro im Alter machen würden, wenn sie das Geld als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente in Höhe von monatlich 200 Euro bekommen könnten. Zwei Drittel entschieden sich für die Einmalzahlung und ein Drittel für die lebenslange garantierte monatliche Rente. Rund ein Drittel derer, die die Einmalzahlung bevorzugen, würden das Geld für Reisen und größere Anschaffungen nutzen.

    Ein Ergebnis der von der Versicherungswirtschaft in Auftrag gegebenen Studie des Ifa war, dass eine Verrentung des Kapitals zwar bedarfsgerecht, aber dennoch bei den Bürgern unbeliebt ist.

    Laut der Ifa-Studie „kommt die große Mehrheit der wissenschaftlichen Arbeiten zu dem Schluss, dass eine zumindest teilweise Verrentung des angesparten Vermögens für die meisten Menschen optimal ist“. Denn laut den Experten sind bei einer Verrentung im Gegensatz zu einem Entnahmeplan bei einer anderen Geldanlage die Einkünfte bis zum Lebensende garantiert, was einen gleichbleibenden Lebensstandard bis ins hohe Alter absichert.

    Wird private Altersvorsorge angerechnet?

    • Bei einem Antrag auf Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) muss das gesamte Vermögen offengelegt werden.

    • Alle Formen der Altersvorsorge, die ausdrücklich nur zur Altersvorsorge dienen oder als solche staatlich gefördert werden, sind Hartz IV-sicher.

    • Dazu gehören etwa Riester-Rente, Rürup-Rente, Betriebsrente und andere Formen der Renten- und Lebens­versicherung.

    Das erwartet Sie hier

    Welche Formen der Altersvorsorge nicht auf Hartz IV beziehungsweise das Bürgergeld angerechnet werden dürfen.

    Vor der Anrechnung bei Hartz IV sind Versicherungen geschützt, die nur zur Altersvorsorge genutzt werden können oder bei denen vom Staat ausdrücklich für die Altersvorsorge Steuervorteile und Zulagen gewährt werden. Dazu zählen:

    • Rürup-Rente
    • Riester-Rente
    • Betriebliche Altersvorsorge

    Diese Altersvorsorgeformen gelten als unantastbares Schonvermögen.

    Ist private Rentenversicherung Vermögen?

    Der Betroffene bezieht Rente wegen voller Erwerbsminderung. Der Sozialhilfeträger bewilligte ihm ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt als Darlehen. Das LSG bewertete die in 14 Jahren fällige Kapitalabfindung seiner privaten Rentenversicherung als verwertbares Vermögen. In derartigen Fällen lägen bereite Mittel und somit die Verwertbarkeit vor, wenn die Fälligkeit innerhalb von 15 Jahren eintrete.

    Was passiert wenn ich meine Rente nicht versteuert?

    Sie als Rentner/in sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2023 für Alleinstehende bei 10.908 Euro pro Jahr. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert. Wie Sie den steuerpflichtigen Teil Ihrer Jahresbruttorente errechnen können, folgt im Laufe des Artikels. Mit unserem Rechner erhalten Sie eine erste grobe Einschätzung Ihrer Situation:

    Leistungsbeschreibung/Disclaimer Dieser Rechner zur Rentenbesteuerung, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Rechner zur Rentenbesteuerung und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php

    Was auch gilt: Jeder Rentner bzw. jede Rentnerin muss eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt ihn oder sie dazu auffordert. Erhalten Sie eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt, sollten Sie zügig reagieren. Das Amt wird sonst Ihre steuerliche Situation schätzen – und das kann zu empfindlichen Steuernachzahlungen führen.

    Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Renten sind also im Alter mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern

    Die nachgelagerte Besteuerung betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrenten wie Witwenrente oder Waisenrente. Schlechte Nachrichten auch für private Altersvorsorgler/innen: Sowohl die Riester-Rente und Rürup-Rente, als auch die betriebliche Altersvorsorge sind im Rentenalter voll steuerpflichtig und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

    Immerhin: Die Beiträge, die Sie während Ihres Berufslebens in eine private Altersvorsorge einzahlen, können Sie gegebenenfalls als Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzen.

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in früheren Urteilen mehrfach betont, er halte die Besteuerung von gesetzlichen Altersrenten für verfassungskonform. Die obersten Finanzrichter kamen dabei jeweils zu dem Entschluss, dass durch die Rentenbesteuerung grundsätzlich keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. Zuletzt hat der BFH im Mai 2021 zwei weitere Klagen abgewiesen. Allerdings forderte er dabei erstmals Nachbesserungen – denn künftigen Rentnerjahrgängen drohe nach der aktuellen Gesetzeslage nämlich doch eine doppelte Besteuerung ihrer Altersbezüge.

    Der BFH hat deshalb dem Bundesfinanzministerium ins Stammbuch geschrieben, für eine Änderung der bisherigen Regelungen zu sorgen, sie entsprechend anzupassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Nun ist der Gesetzgeber gefragt. Wie er das Problem lösen will, ist derzeit noch nicht absehbar. In der kommenden Legislaturperiode steht eine Reform der Einkommensteuer auf der Agenda, dabei könnte dann auch die Rentenbesteuerung geändert werden.

    Was bleibt von 1600 € Rente übrig?

    Je höher die Rente, desto höher fällt auch die Einkommensteuer darauf aus. Bei 1.600 Euro im Monat zahlen Sie unter Umständen aber sogar gar nichts.

    In Deutschland gilt grundsätzlich: Jeder Rentner ist steuerpflichtig. Ob Sie aber letztendlich auch Steuern zahlen müssen, hängt unter anderem von der Höhe Ihrer Rentenbezüge ab. Erfahren Sie hier, was bei einer monatlichen Bruttorente von 1.600 Euro gilt.

    Wie viel Altersvorsorge ist steuerlich absetzbar?

    Anspruch auf Riester-Förderung haben alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Riester-Verträge gibt es u. a. als Rentenvertrag, als Fondssparplan oder als Wohn-Riester. Ein Riester-Vertrag bringt Ihnen folgende Vorteile:

    • Zulagen
    • Steuervorteile
    • Monatliche lebenslange Rente im Ruhestand, normalerweise ab dem 65. oder 67. Lebensjahr
    • Im Todesfall Übertrag auf den Ehepartner oder die Kinder
    • I. d. R. Vererbbarkeit des Vertragsguthabens (abzüglich der Förderung)

    Die Rürup-Rente zählt zur Basisversorgung, genau wie die gesetzlichen Rentenbeiträge. Ursprünglich war sie für Selbstständige gedacht, die keiner gesetzlichen Rentenversicherung und keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören. Grundsätzlich kann aber jeder Erwerbstätige seine Basisversorgung durch eine Rürup-Rente erweitern. Ein Rürup-Vertrag lohnt sich für Personen mit hoher Steuerlast, z. B.

    • Selbstständige
    • Freiberufler
    • Arbeitnehmer mit hohem Einkommen
    • Beamte

    Grundsätzlich gilt: Je mehr Sie in den Rürup-Vertrag investieren, desto größer ist Ihr Steuervorteil.

    Wie wird eine einmalige Kapitalauszahlung versteuert?

    Bei der Auszahlung der Kapitallebensversicherung wird vom Kapitalertrag die Einkommensteuer vom Versicherungsunternehmen zunächst automatisch als Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls wird vom Kapitalertrag die Einkommensteuer vom Versicherungsunternehmen zunächst automatisch als Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent an das Finanzamt abgeführt, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Denn wenn eine Lebensversicherung ausgezahlt wird, muss das Lebensversicherungsunternehmen die Steuer zunächst stets auf Basis des vollen Kapitalertrags berechnen – auch dann, wenn der Versicherte im Rahmen seiner Steuererklärung nur die Hälfte des Ertrags mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss.

    Unterliegt dagegen der volle Ertrag der Besteuerung, zum Beispiel weil die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nicht eingehalten wurde, hat die einbehaltene Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent abgeltende Wirkung (Abgeltungsteuer) – auch wenn der persönliche Steuersatz des Versicherten niedriger ist.

    Anbieter von Lebensversicherungen stellen dem Kunden eine Bescheinigung über die abgeführte Steuer aus. Aus der Bescheinigung geht auch hervor, ob die Erträge der Lebensversicherung voll oder zur Hälfte zu besteuern sind. Um sich eventuell zu viel gezahlte Steuern erstatten zu lassen, müssen Versicherte in den Fällen des vollen Unterschiedsbetrages die „Anlage KAP“ der Steuererklärung ausfüllen und zusammen mit sämtlichen weiteren Kapitalerträgen beim Finanzamt einreichen.

    Das Finanzamt rechnet dann im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung auf Antrag aus, wie viel Steuern der Versicherte auf Grundlage seines persönlichen Steuersatzes tatsächlich zahlen muss und ob ihm eine Erstattung zusteht. Übrigens muss niemand fürchten, dass das Finanzamt einen „Nachschlag“ verlangt. Denn die Günstigerprüfung darf im Ergebnis nie zu einer Verschlechterung für den Steuerzahler führen. Unterliegt der halbe Unterschiedsbetrag der Besteuerung, ist der (volle) Unterschiedsbetrag stets in der Steuererklärung im Rahmen der „Anlage KAP“ anzugeben, ohne die anderen Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterlegen haben.