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Wo ist Salz streuen verboten?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wo ist Salz streuen verboten?
  2. In welchen Bundesländern ist Streusalz verboten?
  3. Ist Salzstreuen im Winter erlaubt?
  4. Welches Streugut ist erlaubt?
  5. Wer muss Streusalz bezahlen?
  6. Was kann man statt Streusalz nehmen?
  7. Was kann man anstelle von Streusalz nehmen?
  8. Warum streut man Salz vor die Tür?
  9. Kann man mit Streusalz Unkraut vernichten?
  10. Wer darf mit Salz streuen?
  11. Was darf bei Glatteis gestreut werden?
  12. Wer haftet wenn Mieter nicht streut?
  13. Warum ist Streusalz verboten?
  14. Was ist besser als Streusalz?
  15. Warum sollte man im Winter kein Salz streuen?

Wo ist Salz streuen verboten?

In vielen Gemeinden ist der Einsatz von Streusalz mittlerweile mit einem Bußgeld versehen. Zum Beispiel in Amberg, Aschaffenburg, Augsburg, Bayreuth, Erlangen, Ingolstadt, Kaufbeuren, Landshut, Memmingen, München, Passau oder Nürnberg gilt ein Verbot beziehungsweise ein stark eingeschränkter Gebrauch.

In der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt München (Absatz 5) steht zum Beispiel: An Werktagen sollen die Gehbahnen bis 7 Uhr, an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8 Uhr von Schnee geräumt sein und Eisflächen bestreut werden. Wörtlich wird genannt: "die Anwendung von ätzenden Stoffen, wie z. B. Streusalz u. ä., ist untersagt."

Auch in Nürnberg gibt es eine solche Regelung. André Winkel, Pressesprecher der Stadt Nürnberg sagt im Gespräch mit BR24, dass sie weitgehend auf den Einsatz von Salz bei der Bestreuung verzichten und es auf ein Minimum reduzieren würden. Für Flächen, die nicht in der Zuständigkeit der Stadt liegen, gilt laut Winkel: "Der Schnee soll bestmöglich weggefegt werden. Bei Glätte raten wir zum Einsatz von abstumpfenden Materialien."

In welchen Bundesländern ist Streusalz verboten?

  • Streusalz schädigt die Umwelt. Es dringt in das Grundwasser ein und verunreinigt den Boden.
  • Viele Gemeinden verbieten den privaten Einsatz von Streusalz
  • Bei Streusalz gibt es oftmals Ausnahme für kritische Bereiche wie beispielsweise Treppen.

Ist Salzstreuen im Winter erlaubt?

  • Werden Straßen und Wege mit Salz gestreut, läuft bei beginnender Schmelze das salzige Schmelzwasser in die Kanalisation. Dann durchläuft es die Kläranlage und landet in umliegenden Gewässern. Dort reichert es sich an und es entstehen schwere, salzige Wasserschichten. Diese unterbrechen die natürliche Wasserzirkulation und mindern den Sauerstoffgehalt des Wassers erheblich: Diese Gewässer können keinen Lebensraum mehr für Pflanzen und Tiere bieten.
  • Auch der Einsatz von Streusalz auf Landstraßen ist umweltschädigend: Durch das Befahren wird das Salz mit Eis- und Schneeresten zur Seite gespritzt und landet neben der Fahrbahn, wo es den Boden belastet.
  • Schäden entstehen zum einen durch den direkten Kontakt des salzhaltigen Schmelzwassers mit Pflanzen, der zu Verätzungen der Blätter führen kann. Wesentlich schwerwiegender sind aber die Langzeitfolgen: Das Salz setzt sich im Boden ab, greift die Wurzeln der umliegenden Pflanzen an und behindert so dauerhaft deren Wasseraufnahme und Nährstoffversorgung. Dies zeigt sich durch vertrocknete Blätter im Frühjahr, vorzeitigen Laubfall und eine höhere Anfälligkeit der betroffenen Pflanzen für Krankheiten. Die lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen, genannt Mykorrhiza, ist nur mehr schwer möglich.
  • Gerade auf wenig befahrenen Straßen besteht zudem die Gefahr, dass Streusalz vom Wind fortgetragen wird und in Baumkronen landet.
  • Nicht zuletzt führt das Streusalz zu Entzündungen an den Pfoten von Tieren, die damit in Kontakt kommen. Besonders betroffen sind Hunde und freilaufende Katzen.
  • Auch Gebäude und Fahrzeuge können negativ von Streusalz betroffen sein. Besonders auf Beton– und Ziegelbauwerken entsteht Korrosion. Hat das Salz die Materialien einmal angegriffen, lässt es sich nicht mehr entfernen.

Besonders gefährlich sind beim Salzstreuen also die Langzeiteffekte. Die geschädigten Pflanzen und kontaminierten Gewässer schaden auch den Lebewesen, die von ihnen abhängig sind und beeinträchtigen damit das gesamte Ökosystem.

Welches Streugut ist erlaubt?

Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten.

Mit Schippe und Besen den Schnee zügig entfernen: Je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen. An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen. Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat deshalb zwei Vorteile: Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht, die meist eine Räumung bis spätestens 7 Uhr werktags vorsieht. Zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig.

Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden: Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt. Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte deshalb mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) bestreut werden. Achten Sie beim Einkauf auf den Blauen Engel für salzfreie Streumittel. Energieintensiv hergestellte Streumittel (zum Beispiel Blähton) sollten Sie hingegen nur sparsam einsetzen. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen), ist in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt. Die genauen verbindlichen Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen für den privaten Winterdienst erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde.

Wer muss Streusalz bezahlen?

Auch bei Mietobjekten fällt der Winterdienst samt Schnee schippen und Salz streuen unter die Verkehrssicherungspflicht. Der Winterdienst gehört zu den Pflichten des Grundstückseigentümers und liegt damit in der Verantwortung des Vermieters. Dabei erstreckt sich der Winterdienst nicht nur auf den Gehweg vor dem Mietobjekt.

Alle Wege im Außenbereich, einschließlich Zu- und Einfahrten, Parkplätze, Treppen und Hofflächen müssen schnee- und eisfrei sein. Nicht zu vergessen: das Dach. Denn Dachlawinen oder herabfallende Eiszapfen stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar.

Nicht jeder Vermieter hat Zeit und Möglichkeit, sich persönlich um den Winterdienst zu kümmern. Auch eine Übertragung der Pflichten an den Mieter ist nicht immer durchführbar. Ist ein Hausmeister vor Ort, fällt Räumen und Streuen im Winterdienst in seinen Aufgabenbereich.

Alternativ kann der Vermieter erfahrene Winterdienst-Profis beauftragen. Ein externer Dienstleister sorgt bei Schnee und Eis für ein sicheres Begehen des Grundstücks. Soviel Service hat allerdings seinen Preis. Es gibt zwar Angebote mit Pauschalpreisen, diese beinhalten aber meist nur die Bereitstellung. Die tatsächlichen Einsätze musst Du noch zusätzlich zahlen, inklusive Zuschläge für Arbeiten, die nachts oder an Sonn- und Feiertagen anfallen. Das heißt: Ein strenger Winter ist für Dich als Vermieter mit erheblichen Kosten verbunden.

Was kann man statt Streusalz nehmen?

Wer im Winter auf Streusalz verzichtet und eine umweltfreundliche Alternative wählt, tut Pflanzen und Tieren etwas Gutes

© svetlana_cherruty / Adobe Stock

Was kann man anstelle von Streusalz nehmen?

Wer im Winter auf Streusalz verzichtet und eine umweltfreundliche Alternative wählt, tut Pflanzen und Tieren etwas Gutes

© svetlana_cherruty / Adobe Stock

Warum streut man Salz vor die Tür?

Hallo Freunde…. Nach vermehrter Nachfrage bezüglich Schutzmöglichkeiten zur Samhain-Zeit, schreibe ich heute über Salz…… Ja SALZ Erfahrene Hexen wissen das schon zu genüge, doch gerade Anfänger/innen wissen gar nicht, dass alltägliche Dinge und Substanzen wirklich hilfreich sein können. So auch SALZ…. Salz hat eigentlich jeder Zuhause und dient zum größten Teil als Gewürz zum Kochen. Aber Salz ist viel mehr als das!!!! Es ist ein uraltes Bindemittel für viele Arten der Magie. Überwiegend wird Salz als Schutzmagische Substanz genutzt in der magischen Praxis. Salz scheint negative Energie anzuziehen und in sich einzusperren, außerdem hindert es negative Wesenheiten beim überschreiten. Salz kann auch als Alternative zum gewöhnlichen Schutzkreis genommen werden. Wenn man um sich mit Salz einen Kreis zieht, wirkt dieser ebenfalls schützend und bannend. Ebenso kann man mit größeren Mengen Salz einen Kreis oder Quadrat um das gesamte Grundstück ziehen um es vor dunklen präsenzen und Energien zu schützen. Umstritten ist zudem die Salz im Glas-Methode. Man füllt ein Glas mit Wasser auf und gibt etwas Salz hinein und wartet einige Stunden oder Tage. Je stärker sich am Rand das Salz bildet, desto mehr negative Energien sind vrohanden gewesen…. Ob das so ist bleibt umstritten, denn viele meinen, das dies nur eine normale physikalische Reaktion ist. Trotzdem kann Salz auch als Symbol-Stift genutzt werden um z.B. Runen, Sigillen und Glyphenzirkel/kreise zu „zeichnen“. Hexen haben zudem eine verstärkte Form des Salzes, welches sie selbst herstellen: Schwarzes Hexensalz. Klingt für unerfahrene zwar schlecht, aber es ist eines der stärksten Schutzsubstanzen gegen so gut wie alles negative und sogar Flüche…… Dazu vermischen Hexen Salz bzw. Meersalz mit anderen Substanzen wie Asche, Tinte, Kohleresten, Kräuter, Farbstoffen uvm. anschließende Weihungen und Besprechungen geben nochmal etwas mehr Power dazu…… Doch Salz kann auch selbst als Zutat hinzugegeben werden z.B. in Erde um Schutz-Erde herzustellen!!! Was eine billigere Alternative ist, wenn man sein Grundstück rundherum schützen will und sich nicht Kiloweise Salz kaufen möchte…. Wenn man erstmal verstanden hat wie Salz magisch wirkt, kann man es kreativ in vielen Dingen einbauen. Zwar ein bisschen unsauber, aber wenn es schnell gehen soll, kann man auch eine Linie mit Salz vor Tür und Fenster streuen um ein reinkommen negativer Präsenzen zu verhindern. Es sei aber gesagt, dass dies alles NICHT gegen höherwertige Wesen hilft, auch nicht gegen negative hohe Magie. Ich hoffe euch hilfts und hat euch einen kleinen Einblick der Möglichkeiten gebracht.

Kann man mit Streusalz Unkraut vernichten?

  • Wer als Grundstücksbesitzer vor dem Haus einen Gehweg sauber halten muss, der hat nicht nur im Winter die Aufgabe, diesen von Schnee und Eis zu befreien. Auch im Sommer sollte er darauf achten, dass sich nicht zu viel Unkraut als Stolperfalle zwischen die Ritzen der Platten schiebt. Ähnlich unkrautfrei wünschen Sie sich vielleicht Ihre Terrasse oder den Weg vom Gartentor bis zum Hauseingang. Doch was können Sie tun gegen das Unkraut?
  • Es ist eine gute Einstellung, wenn Sie auf chemische Mittel verzichten wollen. Das bedeutet für viele, dass Sie sich mühselig daran machen, das Unkraut aus den Ritzen zu kratzen. Je nach Größe der zu bearbeitenden Fläche ist dies möglich oder auch nicht.
  • Im Internet kursieren nun verschiedene Tipps, die dazu raten, Salz gegen Unkraut einzusetzen. Dafür wird eine Salzlösung mit einem Salzanteil von fünf bis zehn Prozent empfohlen. Diese soll über die Fläche gegossen werden und das Unkraut verschwindet.

Wer darf mit Salz streuen?

Wenn der Winter sich mit Schnee und Eis von seiner frostigen Seite zeigt, heißt es: Schnee schippen und Gehweg streuen. Aber womit? Und wer muss das machen?

Im Winter gehört die Räum- und Streupflicht zu den unabwendbaren Pflichten von Hauseigentümern und Mietern. Die an das Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehwege müssen schnee- und eisfrei gehalten werden, damit Passanten nicht ausrutschen und sich verletzen. Um das zu verhindern, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder greift man selbst zu Schippe und Streugut oder man beauftragt einen professionellen Schneeräumungs- und Kehrbetrieb.

Was darf bei Glatteis gestreut werden?

Als EigentümerIn eines Grundstückes im Ortsgebiet, das an Verkehrsflächen angrenzt, müssen Sie nach Schneefall den Gehweg räumen. Wenn trotz sorgfältiger Entfernung des Schnees oder bei gefrierendem Regen Glatteisgefahr besteht, müssen Sie auch streuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, gilt das für einen 1 Meter breiten Streifen entlang des Straßenrandes. Der Gehweg muss zwischen 6 und 22 Uhr begehbar sein.

Manche Gemeinden und Städte haben eine eigene Winterdienstverordnung. Diese regelt die Räumzeiten und Räumbreiten sowie welche Streumittel eingesetzt werden dürfen. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Gemeinde.

Salzstreuen ist besonders beliebt, weil es unkompliziert und zeitsparend ist. Doch hat Natriumchlorid auch sehr viele Nachteile. Streusalz schadet Bäumen, Tierpfoten und Autokarosserien und belastet Gewässer sowie Grundwasser. Außerdem verliert Salz seine auftauende Wirkung bei Temperaturen ab etwa -10 °C! Wird Auftaumittel direkt auf den Schnee gestreut, entsteht Schneematsch. Gefriert diese Masse wieder, besteht erhöhte Rutschgefahr.

Wichtig ist daher zuerst den Schnee mittels Schneeschieber oder Besen zu entfernen. Ist es glatt, anschließend abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt aus Dolomit oder Basaltgestein (Kantkorngröße 1-4 mm; 100 bis 300 g/m2) als mechanische Rutschhemmung streuen. Verwenden Sie Auftaumittel nur an gefährlichen Stellen, Treppen oder Rampen und bei Glätte. Achten Sie auf die Dosierung. Die erforderliche Menge ist 1 bis 2 Teelöffel/m2 oder 10 bis 15 g/m2. Beim händischen Ausbringen wird meist überdosiert.

Beachten Sie, dass kein Streumittel ohne Umweltauswirkungen ist und setzen Sie es immer sparsam und gezielt ein.

Wer haftet wenn Mieter nicht streut?

Jede Immobilie und jeder angrenzende Gehweg stellt eine Gefahr für Passanten dar. Sie können sich durch nicht geräumte Gehwege schwer verletzen. Auch lose Dachziegel können herunterfallen und Passanten treffen. Morsche Bäume sind ebenfalls eine Gefahr, da sie bei einem Sturm Personen verletzen oder parkende Autos beschädigen können.

Deshalb haben Sie als Immobilieneigentümer diverse Pflichten. Darunter fallen vor allem die Instandhaltungspflicht und die Verkehrssicherungspflicht. Die Pflichten dienen zum Schutz von Personen und Objekten, vor allem von Fußgängern und Fahrradfahrern.

Schaffen oder unterhalten Sie eine potenzielle Gefahrenquelle (zum Beispiel durch den Kauf einer Immobilie), müssen Sie bestimmte Sicherungsvorkehrungen treffen, um Schäden an anderen Personen oder Objekten zu verhindern, zum Beispiel durch das Räumen und Streuen von Wegen oder auch das Beleuchten von Wegen und Treppenhäusern. Ziel ist die Abwehr von Gefahrenquellen. Diese Pflicht wird auch Verkehrssicherungspflicht genannt. Unterlassen Sie diese Pflicht, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Das ist auch in den §§ 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt.

Zu den Verkehrssicherungspflichten zählt auch die sogenannte Räum- und Streupflicht des Eigentümers. Der Eigentümer muss gewährleisten, dass alle Wege auf seinem Grundstück ohne Gefahr benutzbar sind. Im Winter müssen deshalb alle Wege auf seinem Grundstück von Schnee und Eis befreit werden. Dies gilt auch für öffentliche Gehwege vor dem jeweiligen Grundstück. Letzteres ist in der Regel durch die Satzung der jeweiligen Gemeinde festgehalten.

  • Räumpflicht besteht bereits, sobald der Schnee liegen bleibt.
  • Streupflicht muss erfüllt werden, sobald es zur Glättegefahr kommt.

Die Kommunen legen Zeiten fest, wann die Räum- und Streupflicht erfolgen soll.In der Regel gilt dabei folgendes:

  • An Werktagen: Zwischen 7 und 20 Uhr.
  • An Sonn- und Feiertagen zwischen 8 bzw. 9 und 20 Uhr.
  • Aber: Die zuständigen Gemeinden können hier nochmals Details festlegen.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Der Gehweg muss werktags bereits vor 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen vor 8 bzw. 9 Uhr befreit sein!

Es gibt drei Möglichkeiten zur Durchführung der Räum- und Streupflicht:

  • Der Eigentümer übernimmt die Pflicht selbst.
  • Der Eigentümer delegiert die Pflicht an den Mieter. Dies muss aber durch den Mietvertrag festgelegt werden.
  • Der Eigentümer beauftragt einen Winterdienst.

Warum ist Streusalz verboten?

Streusalz kommt wegen seiner schädigenden Wirkung auf die Böden, Pflanzen und das Grundwasser jedoch nicht infrage und ist in den allermeisten Kommunen sogar verboten. Erlaubt sind dagegen Sand, Splitt oder Granulat. Sie machen den gefrorenden Boden griffiger. Wichtig ist, dass man sie großzügig und gleichmäßig streut, um den gewünschten Effekt zu erzielen, und auch die Wegränder nicht vergisst. Umweltexperten raten zudem beim Kauf, auf den Blauen Engel für salzfreie Streumittel zu achten.

Was ist besser als Streusalz?

Besser seien Sand, Sägespäne und Splitt aus Steinen. Oft werde Splitt auch aus Schlackeresten der Metallveredelung hergestellt, erläutert Wessel. Aber auch davon rät der Umweltexperte ab, denn sie können Schwermetalle beinhalten. Streumittel im Handel, die frei von Salz sind und Grenzwerte für Schwermetalle einhalten, können das Umweltzeichen "Der Blaue Engel" tragen.

„Auch die Holzasche aus dem Kamin funktioniert recht gut“, erläutert Wessel. Der Vorteil ist hier, dass der Regen Asche schnell wieder wegschwemmt, wohingegen Sägespäne und Sand als eine matschige Pampe nach dem Auftauen des Eises zurückbleiben.

Ein Tipp: Ist der Weg wieder schneefrei und aufgetaut, sollte das Streugut am besten einfach auf die Straße gekehrt werden, rät Wessel. Denn hier sammeln vielerorts die kommunalen Winterdienste die Reste wieder ein und bereiten sie auf. Splitt kann man auch gut selbst aufkehren und im Eimer für das nächste Mal lagern.

Warum sollte man im Winter kein Salz streuen?

  • Werden Straßen und Wege mit Salz gestreut, läuft bei beginnender Schmelze das salzige Schmelzwasser in die Kanalisation. Dann durchläuft es die Kläranlage und landet in umliegenden Gewässern. Dort reichert es sich an und es entstehen schwere, salzige Wasserschichten. Diese unterbrechen die natürliche Wasserzirkulation und mindern den Sauerstoffgehalt des Wassers erheblich: Diese Gewässer können keinen Lebensraum mehr für Pflanzen und Tiere bieten.
  • Auch der Einsatz von Streusalz auf Landstraßen ist umweltschädigend: Durch das Befahren wird das Salz mit Eis- und Schneeresten zur Seite gespritzt und landet neben der Fahrbahn, wo es den Boden belastet.
  • Schäden entstehen zum einen durch den direkten Kontakt des salzhaltigen Schmelzwassers mit Pflanzen, der zu Verätzungen der Blätter führen kann. Wesentlich schwerwiegender sind aber die Langzeitfolgen: Das Salz setzt sich im Boden ab, greift die Wurzeln der umliegenden Pflanzen an und behindert so dauerhaft deren Wasseraufnahme und Nährstoffversorgung. Dies zeigt sich durch vertrocknete Blätter im Frühjahr, vorzeitigen Laubfall und eine höhere Anfälligkeit der betroffenen Pflanzen für Krankheiten. Die lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen, genannt Mykorrhiza, ist nur mehr schwer möglich.
  • Gerade auf wenig befahrenen Straßen besteht zudem die Gefahr, dass Streusalz vom Wind fortgetragen wird und in Baumkronen landet.
  • Nicht zuletzt führt das Streusalz zu Entzündungen an den Pfoten von Tieren, die damit in Kontakt kommen. Besonders betroffen sind Hunde und freilaufende Katzen.
  • Auch Gebäude und Fahrzeuge können negativ von Streusalz betroffen sein. Besonders auf Beton– und Ziegelbauwerken entsteht Korrosion. Hat das Salz die Materialien einmal angegriffen, lässt es sich nicht mehr entfernen.

Besonders gefährlich sind beim Salzstreuen also die Langzeiteffekte. Die geschädigten Pflanzen und kontaminierten Gewässer schaden auch den Lebewesen, die von ihnen abhängig sind und beeinträchtigen damit das gesamte Ökosystem.