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Was tun wenn der Kollege mehr verdient?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was tun wenn der Kollege mehr verdient?
  2. Was tun bei ungleicher Bezahlung?
  3. Warum unterschiedliche Gehälter?
  4. Was tun bei Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz?
  5. Was ist Unkollegiales Verhalten?
  6. Habe ich das Recht zu erfahren was meine Kollegen verdienen?
  7. Wann darf man ungleich behandelt werden?
  8. Was ist Lohndiskriminierung?
  9. Warum jeden Monat unterschiedliches Gehalt?
  10. Was zählt zu Schikane am Arbeitsplatz?
  11. Was sind toxische Arbeitskollegen?
  12. Was muss man sich auf der Arbeit alles gefallen lassen?
  13. Ist über Lohn sprechen Kündigungsgrund?
  14. Kann ich mich weigern mit einem Kollegen zu arbeiten?
  15. Was besagt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz?

Was tun wenn der Kollege mehr verdient?

Auf diese Frage gibt es eine klare Antwort: Ja. Denn gemäß einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 2 Sa 237/09) ist es dem Arbeitgeber untersagt, den Mitarbeitenden das Gespräch über ihre Gehälter mit Kolleginnen und Kollegen zu verbieten, berichtet die Kanzlei Hensche. Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist daher nicht gültig.

Was tun bei ungleicher Bezahlung?

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Männer und Frauen ist ein Grundrecht. Doch klagen kann nur, wer weiß, was die Kollegen verdienen. Wie man das erfährt und wie die Frauen sich vor Sanktionen schützen können, erklärt Nora Markard.

Das Grundrecht auf gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist schon seit 1957 fester Bestandteil der europäischen Verträge. Es ist in EU-Richtlinien und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ebenso festgehalten wie im Völkerrecht. Trotzdem wird jedes Jahr im März zum Equal Pay Day ein Gender Pay Gap beklagt: Im Durchschnitt verdienen Frauen 20 Prozent weniger als Männer. Rechnet man eine Reihe von strukturellen Faktoren wie Berufserfahrung oder Branchenzugehörigkeit heraus, ist ihr Bruttostundenlohn immer noch um 6 Prozent niedriger als der von vergleichbaren Kollegen. Wie können Frauen ihr Recht auf Entgeltgleichheit durchsetzen?

Geklagt hatte eine als sog. feste Freie beim ZDF beschäftigte Redakteurin, die herausgefunden hatte, dass ihre männlichen Redaktionskollegen mehr verdienen als sie – auch die, die im selben Tarifvertrag beschäftigt sind. Der Gleichstellungsbericht des ZDF erfasst nur Festangestellte; bei den tausenden "festen Freien" herrscht bisher völlige Intransparenz. Damit ist nun Schluss, auch sie können jetzt Anfragen nach dem EntgTranspG stellen.

Warum unterschiedliche Gehälter?

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Vanessa Neuß

Was tun bei Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz?

Viel zu oft werden Menschen am Arbeitsplatz diskriminiert. Dies kann bewusst herbeigeführt werden, teils geschieht es sogar nach wie vor unbewusst. Egal, was die Motivation hinter der Diskriminierung sein mag, eines ist sie immer: Sie ist belastend und verletzend für den, der durch die Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen ist.

Bereits im Grundgesetz (GG) im Artikel 3 ist ein Diskriminierungsgebot enthalten. Dieses gilt jedoch vorrangig für den Staat. Das Verhältnis seiner Bürger untereinander ist durch diesen Erlass nicht betroffen. Dennoch wurde bereits in der Vergangenheit vom Bundesarbeitsgericht der Art. 3 GG als Maßstab für das Verhalten im Arbeitsleben angesehen.

Nicht zuletzt deshalb wurde mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14.08.2006 ein Regelwerk erlassen, das über den Art. 3 GG hinausgehend einer Diskriminierung Einhalt gebieten soll.

Vordergründig betrachtet sieht es aus, als ob mittelbare und unmittelbare Diskriminierung leicht voneinander zu unterscheiden wäre. Und auch Mobbing wird im Ansatz anders definiert. In der Praxis verwischen jedoch die Grenzen häufig. Selbst die Rechtsprechung betrachtet, je nach Gericht und Instanz, jeden Sachverhalt unter einem anderen Aspekt.

Was ist Unkollegiales Verhalten?

nicht kollegial

Beispiele:

jmd. ist (sehr) unkollegial

Habe ich das Recht zu erfahren was meine Kollegen verdienen?

Das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ errichtet allerdings einige Hürden, bevor Beschäftigte Informationen zum Einkommen ihrer Kollegen bekommen.

  • Die Bestimmungen gelten nur für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigte. Damit können rund 14 Millionen Beschäftige in Deutschland das Auskunftsrecht nutzen.
  • Der Auskunftsanspruch über die Entlohnung von Kollegen bezieht sich nicht auf das konkrete Einkommen einzelner Mitarbeiter, „sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten“, wie es in den Erläuterungen der Bundesregierung heißt.

Nach den Bestimmungen erfahren also Männer nicht, wie viel ihre männliche  Kollegen verdienen. Und Frauen bekommen nur Auskünfte zum Einkommen von männlichen Mitarbeitern.

Wann darf man ungleich behandelt werden?

Der Arbeitgeber muss alle Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, gleich behandeln. Er darf Mitarbeiter nicht von Begünstigungen ausschließen oder nur einzelnen Belastungen auferlegen, wenn er dies nicht mit einem sachlichen Grund rechtfertigen kann. 

Eine solche „Schlechterstellung“ ist dem Arbeitgeber in jedem Zusammenhang verboten. Beispiele, in deren Kontext es oft zu Ungleichbehandlungen kommt:

  • Sonderzahlungen wie Gratifikationen, Ruhegelder oder Zulagen 
  • Anordnung von Überstunden 
  • Zuweisung von Mehrarbeit (vergütet oder unvergütet)
  • Ungleichbehandlung bei Maßregelungen durch den Arbeitgeber (z.B. Rauchverbot nur für Einzelne)
  • Gewährung eines Telefons zur Privatnutzung
  • Ermöglichung von Home-Office in der Corona-Zeit
  • Gewährung eines Dienstwagens

Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz ist gewohnheitsrechtlich anerkannt, d.h. er ist nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt. Damit Sie einen Anspruch aus ihm ableiten könne, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: 

Beschäftigungsverhältnis 

Zunächst muss ein Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien bestehen. Die Stellung als Bewerber ist noch nicht ausreichend, um sich auf den Grundsatz berufen zu können, wenn Sie sich gegenüber Ihren Mitbewerbern ungleich behandelt fühlen. 

Was ist Lohndiskriminierung?

Die Gründe für Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind vielfältig. Sie sind zum Teil historisch bedingt, aber auch auf tief verankerte Geschlechterstereotypen zurückzuführen. Fehlende oder ungenügende familienexterne Kinderbetreuungsangebote sowie die ungleiche Verteilung von unbezahlter Care-Arbeit tragen ebenfalls dazu bei.

Ungleichstellungen «vor dem Markt»

Frauen sind heute vermehrt erwerbstätig und haben bildungsmässig und in Sachen Berufserfahrung stark aufgeholt. Nichtsdestotrotz gibt es immer noch Unterschiede zwischen den Geschlechtern was Ausbildung und Erwerbserfahrung anbelangt. Nach wie vor ist auch die Berufs- und Studienwahl stark geschlechtertypisch geprägt. Unterschiede vor dem Markt sind auch in einem engen Zusammenhang mit der vorherrschenden familiären Rollenteilung zu sehen. So weisen insbesondere Mütter zum Teil weniger Berufserfahrung auf, da viele Mütter die Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um sich der Familien- und Kinderbetreuung zu widmen. Demgegenüber sind Väter weniger teilzeiterwerbstätig und werden hierbei tendenziell weniger von Arbeitgebenden gefördert. Zudem existieren noch immer Lücken in Bezug auf familienexterne Kinderbetreuungsangebote.

Ungleichstellungen «auf dem Markt»

Warum jeden Monat unterschiedliches Gehalt?

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Gregor Grosse

Was zählt zu Schikane am Arbeitsplatz?

Der Begriff Mobbing stammt aus dem Englischen, hat aber eine spezifisch deutschsprachige Begriffsgeschichte. Das englische „to mob“ bedeutet so viel wie „sich zusammentun, belästigen, pöbeln“. Daraus wurde das im Deutschen gebräuchliche „Mob“ für „Meute, Pöbel, Gesindel, Plebs“. Das abgeleitete Verb „mobben“ bzw. Substantiv „Mobbing“ steht für „Drangsalieren, Schikanieren“. Das Englische kennt diesen Begriff interessanterweise nicht und spricht stattdessen von „bullying“.

Mobbing kommt nicht nur unter Kindern und Jugendlichen an Schulen vor, sondern auch in deren Lebensbereichen. Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet in diesem Sinne nichts anderes als Schikanieren oder Drangsalieren am Ort der Beschäftigung. Dabei geht es nicht um eine einzelne bzw. einmalige Handlung, sondern um eine systematische, länger andauernde negative Verhaltensweise mit dem Ziel, dem Gemobbten zu schaden – in seiner persönlichen Befindlichkeit, in seinem Ansehen oder seiner beruflichen Stellung. Ob Schikanen am Arbeitsplatz als Mobbing angesehen werden, hängt also stark vom Einzelfall ab.

Voraussetzung für Mobbing ist immer Ungleichheit im Sinne von unterschiedlich ausgeprägten Einflussmöglichkeiten bzw. Machtpositionen der beteiligten Personen auf die Situation. Nicht zwingend ist ein Vorgesetzten-Untergebenen-Verhältnis. Ungleichheit kann auch in anderer Hinsicht Mobbing begünstigen, wenn sich für eine Seite daraus Vorteile ergeben und zu Lasten des Gemobbten genutzt werden – zum Beispiel durch die höhere Zahl, Informations- und Wissensvorsprünge, bessere Kontakte/Vernetzung, zeitliche und örtliche Vorteile.

Mobbing am Arbeitsplatz wird von den Betroffenen meist zunächst gar nicht bewusst wahrgenommen. Dass hinter unschönen „Vorfällen“ und unfairem Verhalten mehr als ein „Vorkommnis“ stecken könnte wird vielfach erst im Lauf der Zeit klar und realisiert. Man unterscheidet verschiedene Formen des Mobbing am Arbeitsplatz – je nachdem von wem die Schikane ausgeht und wer betroffen ist.

Was sind toxische Arbeitskollegen?

Natürlich ist es wichtig, bei der Arbeit mit verschiedenen Arten von Menschen auszukommen. Toxische Kollegen allerdings rauben Ihre Energie.  Deshalb ist es sinnvoll, so gut wie möglich auf Abstand zu Personen zu gehen, die negative Stimmung verbreiten. (Auch interessant: So werden Sie bei Ihren Kollegen beliebt)

Solche Menschen sind sehr schnell darin, ein Urteil über das zu fällen, was andere machen. Dabei ist die Stoßrichtung klar: Die eigene Herangehensweise ist richtig und was andere machen, wird kritisiert. Wer zu diesem Persönlichkeitstyp gehört, der nimmt Unterschiede nicht als eine Chance war, sich selbst zu hinterfragen und etwas zu lernen. Stattdessen blicken solche Charaktere auf andere herab. Sie ziehen ihren Selbstwert daraus, das vermeintlich Richtige zu tun. 

Außerdem haben abwertende Menschen ein Talent dafür, die Dinge, die anderen wichtig sind, herunterzumachen. Wenn Sie sich für etwas begeistern, können Sie sicher sein, dass eine abwertende Person alles daransetzen wird, Ihnen die Leidenschaft zu rauben. Suchen Sie sich lieber Menschen, die Sie unterstützen und in Ihren Interessen bestärken. (Auch interessant: Fehler im Lebenslauf: Diese 15 Dinge sollten Sie unbedingt löschen)

Was muss man sich auf der Arbeit alles gefallen lassen?

© Adobe Stock /cherryandbees

Jeder Arbeitnehmer kennt das: Im Job läuft es gerade nicht so gut, man steht ständig unter Stress es herrscht dünne Luft. In solchen Situationen passieren manchmal Fehler und es knallt. Der Vorgesetzte bittet einen zum Rapport und wird dabei ziemlich laut und ungehalten. Doch Stopp: Als Arbeitnehmer darf man sich nicht alles gefallen lassen. Im Arbeitsrecht steht es Schwarz auf Weiß, was Führungskräfte dürfen und wie Sie auf unangemessenes Verhalten reagieren sollten. Der Ton macht die Musik: In Zeiten von Mobbingdebatten am Arbeitsplatz sind viele Arbeitnehmer besonders sensibilisiert. Denn es gibt Führungskräfte, die schnell die Geduld verlieren. Und sich dann leider auch mal im Ton vergreifen, laut oder ausfällig werden, wenn sie Kritik üben. Das muss und darf nicht sein. Arbeitnehmer müssen sich das nicht gefallen lassen. Grundsätzlich haben alle Mitarbeiter Anspruch darauf, angemessen behandelt zu werden. Anschreien oder gar beleidigen darf eine Führungskraft ihre Mitarbeiter also natürlich nicht. Sie darf Kritik üben, und das auch deutlich, wenn die Arbeitsleistung nicht in Ordnung ist. Sie muss das aber in sachlicher Weise tun. Mit der Aussage „Sie sind ein Faulpelz“ oder „Sie sind zu dumm dazu“ etwa gehen Vorgesetzte eindeutig zu weit. Hilfestellungen erhalten Betroffene bei Fachanwälten für Arbeitsrecht. Sie klären darüber auf, wie Arbeitnehmer gegen unangemessenes Verhalten oder Mobbing der Vorgesetzten vorgehen können. Aber was können Arbeitnehmer tun? Fachanwälte empfehlen da im ersten Schritt, die Führungskraft auf das unangemessene Verhalten hinzuweisen und sie zu bitten, ihre Kritik künftig sachlich vorzutragen. Wichtig für Arbeitnehmer: Sie sollten sich das notieren und auch festhalten, wer das Gespräch im Kollegenkreis mitbekommen hat. Solche Aufzeichnungen können im Zweifelsfall vor Gericht den Nachweis erleichtern. Wenn keine Besserung in Sicht ist, müssen Arbeitnehmer den nächsten Schritt gehen. Etwa, indem sie von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er auf die Führungskraft einwirkt. Der Arbeitgeber wird in der Regel versuchen, der Führungskraft den Rücken zu stärken – um ihre Autorität nicht zu untergraben. Arbeitnehmer müssen also mit Schwierigkeiten rechnen, wenn sie da etwas durchzusetzen wollen. Doch die Aufgabe eines Arbeitgebers sollt es immer sein, für ein angenehmes und faires Arbeitsklima im Betrieb zu sorgen. Das schließt auch das Verhalten seiner Führungskräfte mit ein. Ein neutrales Vermittlungsgespräch zwischen den Parteien würde da erste Abhilfe schaffen. Meistens kann eine Entschuldigung die Wogen glätten. Wichtig ist es, dass beide Parteien sich einigen und weiterhin miteinander arbeiten können. Wenn das nicht hilft und es erneut zu unschönen Auseinandersetzungen kommt, sollten Arbeitnehmer rechtliche Schritte prüfen und sich nicht einschüchtern lassen.

Ist über Lohn sprechen Kündigungsgrund?

„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die Höhe der Bezüge vertraulich zu behandeln, im Interesse des Arbeitsfriedens auch gegenüber anderen Firmenangehörigen.“

(Klausel aus dem Fall, der durch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. Oktober 2009 – 2 Sa 183/09 –, Rn. 3 entschieden wurde)

Kann ich mich weigern mit einem Kollegen zu arbeiten?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Die Anzahl der Überstunden, die Arbeitnehmer in Deutschland jährlich leisten, ist enorm. Um die 1,7 Milliarden sollen es z. B. im Jahr 2016 laut eines Berichts der Zeit gewesen sein. Die Mehrheit dieser Überstunden bleibt unvergütet. Einer der Hauptgründe dafür dürfte die freiwillige Motivation der Arbeitnehmer sein, Überstunden zu leisten, um sich beim Arbeitgeber hervorzutun. Problematisch wird es aber immer dann, wenn ein Arbeitnehmer eigentlich schon überlastet ist und dann auch noch die Vorgabe vom Arbeitgeber erhält, Überstunden zu leisten, um etwa den Ausfall eines Kollegen zu kompensieren.

Was besagt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz?

Im Gegensatz zum Gleichbehandlungs-/Antidiskriminierungsrecht, das gesetzlich geregelt ist, wurde der so genannte arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz einzig und allein von der Rechtsprechung entwickelt. Die herrschende Judikatur besagt eindeutig, dass ein/eine ArbeitnehmerIn bzw eine kleine Gruppe von ArbeitnehmerInnen nicht willkürlich oder aus sachfremden Gründen schlechter gestellt werden dürfen als die übrigen ArbeitnehmerInnen unter ähnlichen Voraussetzungen. Es handelt sich hierbei um ein generelles Diskriminierungsverbot im Arbeitsverhältnis, das allerdings nur dort greift, wo es um die Diskriminierung einer klaren Minderheit gegenüber einer deutlichen Mehrheit von ArbeitnehmerInnen geht. Eine sachlich nicht berechtigte Bevorzugung eines/einer ArbeitnehmerIn oder einer Minderheit würde nach den Kriterien der Rechtsprechung den Gleichbehandlungsgrundsatz hingegen nicht verletzen.

Praktische Anwendung findet der Gleichbehandlungsgrundsatz vor allem bei freiwilligen Leistungen, die der/die ArbeitgeberIn gewährt. Solche Leistungen dürfen zwar an gewisse Voraussetzungen geknüpft werden, müssen aber nach sachgerechten Kriterien gewährt werden.