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Wo trage ich Kinderbetreuungskosten bei Elster ein?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wo trage ich Kinderbetreuungskosten bei Elster ein?
  2. Was gehört alles zu den Kinderbetreuungskosten?
  3. Welche kindergartenkosten sind steuerlich absetzbar?
  4. Wie weise ich Kinderbetreuungskosten nach?
  5. Was trage ich in Zeile 6 Anlage Kind ein?
  6. Was trage ich bei Anlage Kind ein?
  7. Was sind keine Kinderbetreuungskosten?
  8. Was zählt als Kinderbetreuung?
  9. Was sind Werbungskosten für Kinder?
  10. Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungskosten?
  11. Wer darf die Kinderbetreuungskosten absetzen?
  12. Wer kann die Kinderbetreuungskosten absetzen?
  13. Was trage ich in Zeile 10 Anlage AV ein?
  14. Wo trage ich mein Kind in der Steuererklärung ein?
  15. Wie werden Kinder in der Steuererklärung angegeben?

Wo trage ich Kinderbetreuungskosten bei Elster ein?

Der Höchstbetrag von 4.000 Euro gilt jeweils pro Kind und nicht pro Elternteil.

Sind Sie als Ehepaar zusammenveranlagt, ist es unerheblich, wer von Ihnen die Betreuung bezahlt hat. Bei Einzelveranlagung kann derjenige Partner die Kosten absetzen, der sie getragen hat. Sofern das auf beide zutrifft, darf jeder seinen Anteil bis zu 2.000 Euro absetzen. Sie können aber auch eine andere Aufteilung vereinbaren.

Was gehört alles zu den Kinderbetreuungskosten?

Kinderbetreuungskosten werden meist als Sonderausgaben abgezogen. Hier werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung anerkannt. Sie müssen eine Rechnung sowie einen Zahlungsbeleg (Überweisung, nicht bar, Aufforderung durch das Finanzamt) vorweisen können, das Kind muss zu Ihrem Haushalt gehören und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahme: Kinder mit einer Behinderung).

Typische Kinderbetreuungskosten die Sie in der Steuererklärung angeben und absetzen können sind:

Welche kindergartenkosten sind steuerlich absetzbar?

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Wie weise ich Kinderbetreuungskosten nach?

Die Bestimmungen zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten auf dieser Seite gelten für Veranlagungen bis einschließlich 2018. Ab dem Veranlagungsjahr 2019 wird die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten vom "Familienbonus Plus" abgelöst.

Bis einschließlich 2018 gilt Folgendes:

Es besteht für

Was trage ich in Zeile 6 Anlage Kind ein?

Stand: 25.06.2023, 11:08 Uhr

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Was trage ich bei Anlage Kind ein?

Zusätzlich zum Kindergeld gab es im Mai 2021 – als separate Einmalzahlung zum Kindergeld – den sogenannten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind, für das Sie in mindestens einem Monat des Jahres Anspruch auf Kindergeld hatten. Er wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz von der Bundesregierung sozusagen als „Bonus-Kindergeld“ angesetzt, um Familien in der Corona-Situation ein wenig zu entlasten.

  • Hinweis: Auch in diesem Jahr können sich kindergeldberechtigte Eltern über einen „Kinderbonus 2022“ freuen. Dieser wird ab Juli 2022 ausgezahlt und beträgt 100 Euro für jedes Kind.

Ein gesonderter Antrag ist für den Kinderbonus nicht erforderlich – es reicht, wenn Sie einfach einen Kindergeldantrag bei der zuständigen Kindergeldkasse einreichen. Der Kinderbonus wird Ihnen dann zusammen mit dem Kindergeld automatisch ausgezahlt.

Was sind keine Kinderbetreuungskosten?

Die Kosten der Kinderbetreuung sind seit 2012 als Sonderausgaben absetzbar, wobei es nicht mehr auf irgendwelche persönlichen Anspruchsvoraussetzungen ankommt. Anerkannt werden die Kosten allerdings nur zu zwei Drittel, begrenzt auf 4.000 Euro je Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Was aber gilt, wenn Oma oder Opa das Kind betreuen? Kann hier ebenfalls eine Vergütung steuerlich abgesetzt werden?

Nicht absetzbar sind Aufwendungen für Betreuungsleistungen, die lediglich auf familiärer Grundlage oder aufgrund einer bloßen Gefälligkeit erbracht werden. Deshalb wird das Finanzamt eine Vergütung an Opa und Oma wohl nicht anerkennen. Etwas anderes aber gilt für Fahrtkostenerstattungen:

Was zählt als Kinderbetreuung?

Für Drei- bis Sechs­jährige ist es selbst­verständlich, dass andere Bezugs­personen als Mutter oder Vater auf sie aufpassen: 90 Prozent von ihnen werden täglich zumindest einige Stunden betreut – meist von Erziehern in Krippe oder Kita oder bei Tages­eltern. Mehr als 2,8 Millionen Kinder unter sechs Jahren fanden 2021 in einer Tages­betreuung Unter­schlupf. Die meisten Eltern zahlen für die Aufsicht ihres Nach­wuchses und holen sich einen Teil davon über ihre Steuererklärung zurück. Bis zu 4 000 Euro sind im Jahr pro Kind unter 14 Jahren drin. In vielen Familien springen aber auch Groß­eltern ein oder ein Au-pair oder Babysitter kümmert sich um Tochter oder Sohn. Wer einige Regeln beachtet, kann auch diese Ausgaben absetzen.

In jedem Fall gilt: Warum Eltern ihre Kinder beaufsichtigen lassen, ist ihre Privatsache. Dem Finanz­amt ist es egal, ob sie arbeiten, krank sind oder einfach regel­mäßige Auszeiten wünschen. Der richtige Ort fürs Steuern­sparen ist die Anlage Kind der jähr­lichen Steuererklärung.

Was sind Werbungskosten für Kinder?

Lebt Ihr Kind in Ihrem Haushalt, können Sie viele Kosten rund um die Kinderbetreuung geltend machen. Zum Beispiel für einen Platz

  • in einem Kindergarten,
  • in einer Kindergrippe,
  • einer Kindertagesstätte
  • oder einem Kinderhort.

Zu den Betreuungskosten zählen außerdem die Ausgaben für

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Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungskosten?

Der Höchstbetrag von 4.000 Euro gilt jeweils pro Kind und nicht pro Elternteil.

Sind Sie als Ehepaar zusammenveranlagt, ist es unerheblich, wer von Ihnen die Betreuung bezahlt hat. Bei Einzelveranlagung kann derjenige Partner die Kosten absetzen, der sie getragen hat. Sofern das auf beide zutrifft, darf jeder seinen Anteil bis zu 2.000 Euro absetzen. Sie können aber auch eine andere Aufteilung vereinbaren.

Wer darf die Kinderbetreuungskosten absetzen?

Für Drei- bis Sechs­jährige ist es selbst­verständlich, dass andere Bezugs­personen als Mutter oder Vater auf sie aufpassen: 90 Prozent von ihnen werden täglich zumindest einige Stunden betreut – meist von Erziehern in Krippe oder Kita oder bei Tages­eltern. Mehr als 2,8 Millionen Kinder unter sechs Jahren fanden 2021 in einer Tages­betreuung Unter­schlupf. Die meisten Eltern zahlen für die Aufsicht ihres Nach­wuchses und holen sich einen Teil davon über ihre Steuererklärung zurück. Bis zu 4 000 Euro sind im Jahr pro Kind unter 14 Jahren drin. In vielen Familien springen aber auch Groß­eltern ein oder ein Au-pair oder Babysitter kümmert sich um Tochter oder Sohn. Wer einige Regeln beachtet, kann auch diese Ausgaben absetzen.

In jedem Fall gilt: Warum Eltern ihre Kinder beaufsichtigen lassen, ist ihre Privatsache. Dem Finanz­amt ist es egal, ob sie arbeiten, krank sind oder einfach regel­mäßige Auszeiten wünschen. Der richtige Ort fürs Steuern­sparen ist die Anlage Kind der jähr­lichen Steuererklärung.

Wer kann die Kinderbetreuungskosten absetzen?

Kinderbetreuungskosten werden meist als Sonderausgaben abgezogen. Hier werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung anerkannt. Sie müssen eine Rechnung sowie einen Zahlungsbeleg (Überweisung, nicht bar, Aufforderung durch das Finanzamt) vorweisen können, das Kind muss zu Ihrem Haushalt gehören und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahme: Kinder mit einer Behinderung).

Typische Kinderbetreuungskosten die Sie in der Steuererklärung angeben und absetzen können sind:

Was trage ich in Zeile 10 Anlage AV ein?

An­la­ge Vor­sor­ge­auf­wand

Hier be­an­tra­gen Sie den Ab­zug Ih­rer Bei­trä­ge zur Al­ters­vor­sor­ge. Zur Al­ters­vor­sor­ge ge­hö­ren

Wo trage ich mein Kind in der Steuererklärung ein?

Aktualisiert am 11. Mai 2023 1,3 Mio. mal angesehen85% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Wie werden Kinder in der Steuererklärung angegeben?

Dein volljähriges Kind hat bereits seine erste Berufsausbildung oder sein Erststudium erfolgreich abgeschlossen und ist noch unter 25 Jahre alt? Dann hast du die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld und Freibeträge zu erhalten. Dies geht z. B. wenn das Kind einer weiteren Ausbildung nachgeht oder ein Bachelor- bzw. Masterstudium absolviert.

Nach der Erstausbildung möchte dein Kind den Freiwilligenwehrdienst leisten? Kein Problem. Solange es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, besteht auch in diesem Fall Anspruch auf Kindergeld.