:

Wie lange darf man Zwischenmiete?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie lange darf man Zwischenmiete?
  2. Ist Zwischenvermietung erlaubt?
  3. Wie funktioniert die Zwischenmiete?
  4. Was ist der Unterschied zwischen Untermiete und Zwischenmiete?
  5. Was muss ich bei Zwischenmiete beachten?
  6. Kann man Zwischenmiete kündigen?
  7. Wie viel Miete für Zwischenmiete?
  8. Wie hoch darf die Kaution bei Zwischenmiete sein?
  9. Welche Unterlagen für Zwischenmiete?

Wie lange darf man Zwischenmiete?

Hier greift die 6-Wochen-Regel, die besagt, dass ein Hauptmieter einer Wohnung bis zu sechs Wochen weitere Bewohner zu sich nehmen darf. Vorausgesetzt diese Gäste zahlen keine Miete für den Wohnraum, gilt dessen Nutzung nämlich nicht als Untermiete – und somit auch nicht als Zwischenmiete, da diese eine Unterart darstellt, bei der der Wohnraum auf einen begrenzten Zeitraum vermietet wird, bis der eigentliche Mieter diesen wieder bezieht.

Niels van Deuren hat mit HousingAnywhere.com 2009 einen der international führenden Wohnungsmarktplätze für kurz- und mittelfristige Vermietung gegründet. Die Idee entstand, als er selbst auf der Suche nach einer temporären Unterkunft für ein Auslandssemester in Singapur war.

Ist Zwischenvermietung erlaubt?

Natürlich gibt es mittlerweile, die Zwischenmiete ist modern geworden, zahlreiche Spielarten. Grundsätzlich gestaltet sich die Rechtslage so, dass der Erstvermieter, also meist der Eigentümer, seine Zustimmung zu einer Untermiete geben muss. Geregelt findet sich das in dem § 540 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn die Wohnung jedoch auch nur teilweise zur Zwischenmiete benutzt wird, muss der Vermieter zustimmen. Nur, wenn er geltend machen kann, dass nach dem § 553 BGB die Untervermietung für ihn eine nachweisbar unzumutbare Belastung darstellt, hat er die Möglichkeit, die Teiluntermiete zu verbieten.

Vorsicht ist wirklich geboten, wenn die Wohnung untervermietet wird, ohne dass vorher eine Genehmigung des Erstvermieters eingeholt wurde. Dies wird nicht nur zu einem Schadenersatzanspruch des Erstvermieters führen, sondern ist der Grund für eine fristlose, außerordentliche Kündigung.

Wie funktioniert die Zwischenmiete?

Grundsätzlich ist die Zwischenmiete nichts anderes als eine Untervermietung mit zeitlicher Befristung – und bei der Untervermietung gilt: Sie benötigen gemäß § 540 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Zustimmung Ihres Vermieters! Zusätzlich dazu müssen Sie den Zwischenmieter auch namentlich benennen und Ihren Vermieter über die Gründe Ihres Anliegens informieren. Dabei ist immer ein „berechtigtes Interesse“ nötig, wie etwa die Überbrückung von Mehrkosten bei einem Auslandsaufenthalt.

Wollen Sie jedoch nur ein einzelnes Zimmer zwischenvermieten, haben Sie nichts zu befürchten. Der Vermieter darf die Untervermietung gemäß § 553 BGB dann nur ablehnen, wenn er einen wichtigen Grund dafür vorbringen kann. Dieser könnte beispielsweise sein, dass der Zwischenmieter in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Ein weiter Grund ist, wenn die Wohnung durch den neuen Zwischenmieter schlicht überbelegt wäre.

Was ist der Unterschied zwischen Untermiete und Zwischenmiete?

Ein Mietvertrag, der in keine der obigen Kategorien einzuordnen ist, ist ein Untermietvertrag. In einem derartigen Fall ist der/die Vermieter:in in der Regel ein/e Hauptmieter:in, der/die die von ihm/ihr gemietete Wohnung (oder Teile davon, z.B. ein Zimmer) weitervermietet. 

Wann darf ein/e Hauptmieter:in untervermieten?

Nach den Regeln des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches kann jede/r Mieter:in seine/ihre Wohnung (oder Teile davon) untervermieten, wenn es im Vertrag nicht ausdrücklich untersagt wurde.  

Was muss ich bei Zwischenmiete beachten?

Wenn Sie als Mieter Ihre Wohnung zwischenvermieten wollen, ist es notwendig, dass Sie im Vorfeld die Erlaubnis des Vermieters einholen. Es ist nicht erlaubt, ohne dessen Einwilligung einen Zwischenmieter in die Wohnung zu lassen. Auch ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine solche Vermietung zuzulassen. Eventuell steht bereits in Ihrem Mietvertrag mehr zu diesem Thema. 

Als Hauptmieter sind Sie für den Zwischenmieter verantwortlich. Daher müssen Sie sicherstellen, dass der Zwischenmieter für eventuelle Schäden aufkommt. Die Haftung gegenüber dem Vermieter liegt bei Ihnen! Tipp: Legen Sie im Vorfeld eine Kaution für den Zwischenmieter fest. Sinnvoll ist es zudem, wenn der Zwischenmieter eine Haftpflichtversicherung für Mietsachen vorweisen kann, die im Falle einer Beschädigung greift. 

Kann man Zwischenmiete kündigen?

Eine längere Abwesenheit durch ein Auslandssemester oder berufliche Verpflichtungen können die Zwischenvermietung der Wohnung notwendig machen. Damit kann eine finanzielle Doppelbelastung abgewendet werden. Lesen Sie mehr zu den Möglichkeiten eines Zwischenmietvertrages in diesem Beitrag.

‌Ein Zwischenmietvertrag wird auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen, in welcher der Mieter nicht in der Wohnung ist. Meist führen persönliche oder berufliche Gründe dazu, dass ein Mieter kurz- oder längerfristig an einem anderen Ort wohnt. Dies kann beispielsweise bei einem Auslandssemester oder einer längeren Reise der Fall sein. Daher bietet sich eine Zwischenmiete an. Wenn der Mieter nach seiner Rückkehr wieder in die Wohnung oder sein WG-Zimmer einziehen will und während der Abwesenheit keine finanzielle Mehrfachbelastung haben möchte, kann er seine Wohnung zwischenvermieten.  ‌

Wie viel Miete für Zwischenmiete?

Natürlich gibt es mittlerweile, die Zwischenmiete ist modern geworden, zahlreiche Spielarten. Grundsätzlich gestaltet sich die Rechtslage so, dass der Erstvermieter, also meist der Eigentümer, seine Zustimmung zu einer Untermiete geben muss. Geregelt findet sich das in dem § 540 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn die Wohnung jedoch auch nur teilweise zur Zwischenmiete benutzt wird, muss der Vermieter zustimmen. Nur, wenn er geltend machen kann, dass nach dem § 553 BGB die Untervermietung für ihn eine nachweisbar unzumutbare Belastung darstellt, hat er die Möglichkeit, die Teiluntermiete zu verbieten.

Vorsicht ist wirklich geboten, wenn die Wohnung untervermietet wird, ohne dass vorher eine Genehmigung des Erstvermieters eingeholt wurde. Dies wird nicht nur zu einem Schadenersatzanspruch des Erstvermieters führen, sondern ist der Grund für eine fristlose, außerordentliche Kündigung.

Wie hoch darf die Kaution bei Zwischenmiete sein?

Von Christine Kandler

Ja. Eine Kaution ist auch bei Wohnen auf Zeit üblich. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit, falls der Mieter die Miete nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt und falls es zu Schäden in der Wohnung kommt, für die der Mieter verantwortlich ist. Zudem werden die Kosten für die Endreinigung mit der Kaution verrechnet.

Die meisten Vermieter verlangen 1-2 Monatsmieten Kaution bei möblierten Wohnungen. Oft ist die Kautionshöhe abhängig von der Mietdauer. Wenn Sie eine möblierte Wohnung nur für 2 Monate mieten, ohne Verlängerungsoption, ist die Chance größer, dass der Vermieter nur eine Monatsmiete Kaution verlangt. Sollten Sie länger mieten, mehrere Monate oder gar ein ganzes Jahr, sollten sie mit zwei Monatsmieten Kaution rechnen. Entscheidend für die Höhe der Kaution ist übrigens auch der Eindruck, den der Vermieter vom Mieter gewonnen hat.

Welche Unterlagen für Zwischenmiete?

Die Pflichten als Vermieter gelten dann auch für einen Hauptmieter, der an Untermieter Wohnraum bzw. ein Zimmer untervermietet, weil der Hauptmieter der Wohnungsgeber ist.

Der Hauptmieter muss die Bescheinigung über den Einzug für den Untermieter ausstellen, damit dieser seinen neuen Wohnsitz anmelden kann.

Hinweis

Die Anmeldung des Untermieters bei der Meldebehörde muss innerhalb von 2 Wochen ab Einzugsdatum erfolgen. 

eBooks

Unsere Ratgeber bieten umfangreiche Informationen zum Thema Untervermietung. Untermieter und Untervermieter finden für die wichtigen Fragen eines Untermietverhältnisses die richtigen Antworten.Die Ratgeber können Sie überall kaufen, wo es eBooks gibt, z.B. bei