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Wann muss man GEZ anmelden?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann muss man GEZ anmelden?
  2. Wird man automatisch bei GEZ angemeldet?
  3. Wo und wie melde ich GEZ an?
  4. Was muss ich bei der GEZ anmelden?
  5. Was passiert wenn man keine GEZ anmeldet?
  6. Was passiert bei nicht Anmeldung GEZ?
  7. Was passiert wenn man sich nicht bei GEZ anmeldet?
  8. Habe noch nie GEZ bezahlt?
  9. Was passiert wenn man sich nicht bei der GEZ angemeldet?
  10. Was passiert wenn man sich nicht bei GEZ meldet?
  11. Was passiert wenn ich Rundfunkbeitrag nicht anmelde?
  12. Was passiert wenn ich mich nicht für GEZ anmelde?
  13. Ist es Pflicht GEZ zu zahlen?
  14. Wie lange kann man GEZ Gebühren rückwirkend verlangen?
  15. Woher weiß die GEZ wo ich wohne?

Wann muss man GEZ anmelden?

Um diese Frage zu beantworten, sollte vorweggenommen werden, dass es für den Rundfunkbeitrag theoretisch keine Anmeldefrist gibt. Aber: Wer sich erst Monate nach dem Umzug für die GEZ-Gebühr anmeldet, muss den Rundfunkbeitrag anschließend nachzahlen. Gezählt wird dabei laut der Deutschen Post ab dem Tag des Einzugs. Es ergeben sich durch das spätere Anmelden also keine Vorteile für den Betroffenen, statt gestaffelt trudelt einfach nur eine höhere Rechnung ein. Es gibt übrigens auch Personengruppen, die von einer GEZ-Ermäßigung profitieren können.

In den meisten Fällen kommt es aber gar nicht so weit, dass Monate vergehen, bevor man Post von der GEZ erhält. Denn häufig flattert der Brief vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bereits in den Briefkasten der Betroffenen, bevor diese sich überhaupt Gedanken ums An- oder Ummelden machen konnten. Da kommt die Frage auf: Woher kennt die GEZ immer als Allererste meine neue Anschrift?

Wird man automatisch bei GEZ angemeldet?

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Wo und wie melde ich GEZ an?

Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen. 

Durch die solidarische Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen arbeiten. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 EUR zahlen, unabhängig davon wie viele Personen in der Wohnung leben:

  • Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, melden Sie die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag an.
  • Leben Sie mit mehreren volljährigen Personen in der Wohnung, können Sie selbst entscheiden, wer die Wohnung anmeldet.
  • Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, brauchen Sie sich nicht zum Rundfunkbeitrag anmelden.

Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

Formulare vorhanden: Ja Schriftform erforderlich: Nein Formlose Antragsstellung möglich: Ja Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was muss ich bei der GEZ anmelden?

Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen. 

Durch die solidarische Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen arbeiten. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 EUR zahlen, unabhängig davon wie viele Personen in der Wohnung leben:

  • Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, melden Sie die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag an.
  • Leben Sie mit mehreren volljährigen Personen in der Wohnung, können Sie selbst entscheiden, wer die Wohnung anmeldet.
  • Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, brauchen Sie sich nicht zum Rundfunkbeitrag anmelden.

Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

Formulare vorhanden: Ja Schriftform erforderlich: Nein Formlose Antragsstellung möglich: Ja Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was passiert wenn man keine GEZ anmeldet?

In Deutschland muss der Rundfunkbeitrag im Prinzip von jedem Haushalt bezahlt werden. Die Zahlungspflicht ist in § 2 Absatz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) gesetzlich verankert. Die Vorschrift regelt, dass „im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist“. Absatz 2 der Vorschrift regelt, dass „Inhaber einer Wohnung jede volljährige Person ist, die die Wohnung selbst bewohnt“. 

Für einige Personen besteht unter den Voraussetzungen des § 4 Absatz 1 RBStV die Möglichkeit, sich von der Beitragspflicht vollständig befreien zu lassen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Befreiung nicht automatisch eintritt, sondern nur auf Antrag gewährt wird. Eine Befreiung von der Beitragspflicht ist zum Beispiel für Empfänger von Sozialhilfeleistungen, Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gesetzlich vorgesehen. 

Sehbehinderte und hörgeschädigte oder aufgrund anderer Behinderung erheblich eingeschränkte Menschen können auf Antrag eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages auf ein Drittel beanspruchen. Die Voraussetzungen für eine Ermäßigung sind in § 4 Absatz 2 RBStV gesetzlich geregelt. Maßgeblich ist hierfür insbesondere der Grad der vorliegenden Behinderung. Der schriftliche Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag ist bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen (§ 4 Absatz 7 RBStV).

Was passiert bei nicht Anmeldung GEZ?

In Deutschland muss der Rundfunkbeitrag im Prinzip von jedem Haushalt bezahlt werden. Die Zahlungspflicht ist in § 2 Absatz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) gesetzlich verankert. Die Vorschrift regelt, dass „im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist“. Absatz 2 der Vorschrift regelt, dass „Inhaber einer Wohnung jede volljährige Person ist, die die Wohnung selbst bewohnt“. 

Für einige Personen besteht unter den Voraussetzungen des § 4 Absatz 1 RBStV die Möglichkeit, sich von der Beitragspflicht vollständig befreien zu lassen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Befreiung nicht automatisch eintritt, sondern nur auf Antrag gewährt wird. Eine Befreiung von der Beitragspflicht ist zum Beispiel für Empfänger von Sozialhilfeleistungen, Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gesetzlich vorgesehen. 

Sehbehinderte und hörgeschädigte oder aufgrund anderer Behinderung erheblich eingeschränkte Menschen können auf Antrag eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages auf ein Drittel beanspruchen. Die Voraussetzungen für eine Ermäßigung sind in § 4 Absatz 2 RBStV gesetzlich geregelt. Maßgeblich ist hierfür insbesondere der Grad der vorliegenden Behinderung. Der schriftliche Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag ist bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen (§ 4 Absatz 7 RBStV).

Was passiert wenn man sich nicht bei GEZ anmeldet?

Seit dem 6. November 2022 übermitteln Einwohnermeldeämter Meldeadressen an den Beitragsservice. Dieser gleicht die Daten aller Volljährigen mit den vorhandenen Beitragskonten ab.  Wer sich keiner angemeldeten Wohnung zuordnen lässt, erhält ab dem 10. Januar 2023 Post.

Ziel ist es, den Datenbestand zu aktualisieren und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen.

Habe noch nie GEZ bezahlt?

Seit dem 6. November 2022 übermitteln Einwohnermeldeämter Meldeadressen an den Beitragsservice. Dieser gleicht die Daten aller Volljährigen mit den vorhandenen Beitragskonten ab.  Wer sich keiner angemeldeten Wohnung zuordnen lässt, erhält ab dem 10. Januar 2023 Post.

Ziel ist es, den Datenbestand zu aktualisieren und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen.

Was passiert wenn man sich nicht bei der GEZ angemeldet?

Ein solcher Anlass kann beispiels­weise ein Umzug oder ein Sterbe­fall sein. Übermittelt werden Daten wie Vor- und Familien­name, Familien­stand, Geburts­datum, aktuelle und vorherige Adresse, Datum des Ein­zugs in die Wohnung oder Sterbe­datum. Der Beitrags­service hat keinen Ein­blick in das Register der Ein­wohner­melde­ämter.

Alle voll­jährigen Personen, denen im Rahmen der Melde­daten­über­mittlung kein Beitrags­konto zuge­ordnet werden kann, schreibt der Beitrags­service an. Sie werden um Unter­stützung bei der Prüfung der Beitrags­pflicht gebeten. Es ist wichtig auf dieses Schreiben zu reagieren.

Was passiert wenn man sich nicht bei GEZ meldet?

In den kommenden Tagen und Wochen könnte also Post vom Beitragsservice in euren Briefkasten flattern. Auf den Brief kann man online antworten - laut Beitragsservice der einfachste und schnellste Weg. Unter www.rundfunkbeitrag.de/meldedaten ist dies möglich. Alternativ kann man auch einen QR-Code scannen, der im Brief enthalten sein wird. Wer nicht online antworten will, kann ein beigefügtes Antwortformular ausfüllen und zurücksenden. 

Wer angeschrieben wird, aber bereits den Rundfunkbeitrag bezahlt, kann dies unter Nennung der nötigen Angaben wie der Beitragsnummer zurückmelden. Dann werden die Daten unverzüglich gelöscht und der Vorgang ist beendet, heißt es vom Beitragsservice. Wird zurückgemeldet, dass noch kein Beitrag entrichtet wird, wird eine Anmeldung vorgenommen und ein Beitrag wird erhoben. 

Was passiert wenn ich Rundfunkbeitrag nicht anmelde?

Wer lediglich vergisst, die Rundfunkgebühr zu bezahlen, der kommt in der Regel mit einem blauen Auge davon. Wer diesen nicht innerhalb von vier Wochen begleicht, muss lediglich einen sogenannten Säumniszuschlag zahlen. Dieser beträgt laut eines Berichts der B.Z. etwa ein Prozent der offenen Beitragsschuld, jedoch mindestens acht Euro.

Wenn Sie auf diese Zahlungsaufforderung ebenfalls nicht reagieren, flattert ihnen ein Festsetzungsbescheid ins Haus. Dieser ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit einer späteren Zwangsvollstreckung. In diesem Bescheid sind alle offenen Beitragszahlungen aufgeführt, außerdem Säumniszuschläge. 

Was passiert wenn ich mich nicht für GEZ anmelde?

Schon jetzt werden hin und wieder Daten vom Einwohnermeldeamt an den Beitragsservice übermittelt, das nennt sich "anlassbezogene Meldedatenübermittlung". Das passiert beispielsweise bei einem Umzug. 

Allerdings gibt es einige Situationen, die wichtig für den Rundfunkbeitrag sind, in denen aber keine Daten vom Amt erhoben werden. Dadurch ist der Datenbestand beim Beitragsservice mit der Zeit löchrig geworden. Es ist nicht bekannt, für welche Wohnungen derzeit kein Rundfunkbeitrag bezahlt wird. 

Der Rundfunkbeitrag muss pro Wohnung gezahlt werden, alle Bewohner sind auf dem Beitragskonto einer Person gemeldet. Es kommt vor, dass genau diese Person aus der Wohnung auszieht, beispielsweise bei einer Trennung oder der Auflösung einer Wohngemeinschaft. Dabei werden keine Daten über die Personen übermittelt, die weiterhin in der Wohnung leben. Wenn die sich nicht selbst beim Beitragsservice melden, erfährt dieser nicht, dass für die Wohnung kein Rundfunkbeitrag mehr gezahlt wird. 

Ein zweites Schlupfloch finden Zahlungsunwillige, wenn sie ihren Wohnsitz nicht beim Amt anmelden. Damit verstoßen sie allerdings zusätzlich gegen das Bundesmeldegesetz, was teuer werden kann. Diese Personen werden auch nicht beim aktuellen Meldedatenabgleich erfasst, dieses Schlupfloch bleibt bestehen. 

Es gibt aber auch Personen, die sich offiziell vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen können. Dazu zählen beispielsweise Personen, die

Ist es Pflicht GEZ zu zahlen?

Bist du vor Kurzem nach Deutschland und gerade in eine neue Wohnung gezogen? Dann musst du daran denken, dass Menschen in Deutschland grundsätzlich verpflichtet sind, einen Rundfunkbeitrag zu bezahlen.

Hier die wichtigsten Informationen rund um das Thema Rundfunkbeitrag:

Wie lange kann man GEZ Gebühren rückwirkend verlangen?

In Deutschland besteht eine allgemeine Meldepflicht nach § 23 des Bundesmeldegesetzes (BMG), die erfüllt wird, indem man sich (z. B. im Falle eines Umzugs, in § 17 BMG geregelt) bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts anmeldet.

Nach § 3 Abs. 1 BMG speichern die Meldebehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben die in der Vorschrift aufgeführten Daten sowie „die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise“ im sog. Melderegister. Hier liegt also eine gesetzliche Verpflichtung der Meldebehörden vor, die über Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung dienen kann. Vorrangig dürfte aber Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO als Rechtsgrundlage greifen, da die Verarbeitung gleichzeitig für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt bzw. in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.

Eigentlich steht dem Fest also nichts im Wege – wenn nicht vorher die Feiertagsstimmung noch leidet: Denn die erste Post, die im neuen Zuhause eintrudelt, ist nicht wie erwartet Oma Berthas Weihnachtskarte, sondern ein Brief vom „Beitragsservice“, besser bekannt unter der Bezeichnung „GEZ“ nach der vormals zuständigen Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der offenkundig schon die neue Adresse in seiner Datenbank hat und natürlich wie immer direkt Geld sehen möchte.

Woher weiß die GEZ wo ich wohne?

In Deutschland besteht eine allgemeine Meldepflicht nach § 23 des Bundesmeldegesetzes (BMG), die erfüllt wird, indem man sich (z. B. im Falle eines Umzugs, in § 17 BMG geregelt) bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts anmeldet.

Nach § 3 Abs. 1 BMG speichern die Meldebehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben die in der Vorschrift aufgeführten Daten sowie „die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise“ im sog. Melderegister. Hier liegt also eine gesetzliche Verpflichtung der Meldebehörden vor, die über Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung dienen kann. Vorrangig dürfte aber Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO als Rechtsgrundlage greifen, da die Verarbeitung gleichzeitig für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt bzw. in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.

Eigentlich steht dem Fest also nichts im Wege – wenn nicht vorher die Feiertagsstimmung noch leidet: Denn die erste Post, die im neuen Zuhause eintrudelt, ist nicht wie erwartet Oma Berthas Weihnachtskarte, sondern ein Brief vom „Beitragsservice“, besser bekannt unter der Bezeichnung „GEZ“ nach der vormals zuständigen Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der offenkundig schon die neue Adresse in seiner Datenbank hat und natürlich wie immer direkt Geld sehen möchte.