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Wie hoch ist der Freibetrag bei Unterhalt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie hoch ist der Freibetrag bei Unterhalt?
  2. Wie hoch ist der Selbstbehalt 2023 Unterhalt?
  3. In welchen Fällen entfällt die Unterhaltspflicht?
  4. Was ist der Selbstbehalt bei Unterhaltszahlung?
  5. Wie hoch ist der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige Väter?
  6. Kann mein gespartes Geld auf Unterhalt angerechnet werden?
  7. Was ändert sich 2023 beim Unterhalt?
  8. Wann Selbstbehalt 1400 Euro?
  9. Was reduziert den Kindesunterhalt?
  10. Was mindert den Kindesunterhalt?
  11. Wird die Miete auf den Unterhalt angerechnet?
  12. Was kann Vater vom Unterhalt abziehen?
  13. Was mindert den Unterhalt?
  14. Was wird beim Unterhalt nicht angerechnet?
  15. Wann Selbstbehalt 1650 Euro?

Wie hoch ist der Freibetrag bei Unterhalt?

Was ist mit Selbstbehalt gemeint?

Der Begriff Selbstbehalt meint das Geld, welches dem Unterhaltsschuldner trotz Unterhaltszahlung zur Verfügung stehen sollte.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Wie hoch ist der Selbstbehalt 2023 Unterhalt?

Als Unterhalt wird die Alimentation einer Person für eine Person bezeichnet. Die daraus resultierende Pflicht wird im Familienrecht als Unterhaltspflicht bezeichnet. In der Regel ergibt sich eine Unterhaltspflicht zwischen verwandten Personen. Dies bedeutet, dass Eltern für ihre Kinder unterhaltspflichtig sind (Kindesunterhalt), bis diese unter Umständen ihre Ausbildung oder ihr Studium beendet haben.

Das Gleiche gilt anders herum. Kinder können unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern und sogar Großeltern werden. Jedoch können auch Ehegatten untereinander zum Unterhalt verpflichtet werden, nämlich dann, wenn eine Scheidung beantragt wird.

Wird eine Ehe geschieden, so spricht man in der Zeit des Trennungsjahres bis zum Zeitpunkt der Scheidung von Trennungsunterhalt. Ist die Ehe dann rechtskräftig geschieden, kann ein Ehegattenunterhalt oder ein nachehelicher Unterhalt fällig werden. Neben diesen Formen existiert noch der Aufstockungsunterhalt, der zeitlich begrenzt zum Trennungs- und Ehegattenunterhalt festgesetzt werden kann.

Unterhaltspflicht besteht nicht ewig. (© Marco2811 / Fotolia.com)

Ein Kindesunterhalt muss dann gezahlt werden, wenn sich die Eltern des Kindes trennen oder scheiden lassen. Ein Kindesunterhalt muss auch dann geleistet werden, wenn keine Ehe bestand. Bei der Festlegung der Unterhaltspflicht wird vorrangig danach geschaut, bei wem das Kind lebt. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist gewöhnlich zum Naturalunterhalt, wie Verpflegung, Kleidung und Unterkunft, verpflichtet. Dasjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist zum Barunterhalt verpflichtet.

Der Unterhalt, der im Voraus zu zahlen ist, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle, die 1962 vom OLG Düsseldorf eingeführt wurde. Seither wird die Tabelle in regelmäßigen Abständen bezüglich der Selbstbehalte angepasst. Grundsätzlich sind jedoch beide Elternteile zum Unterhalt gegenüber dem Kind verpflichtet. Zum Elementarunterhalt der Düsseldorfer Tabelle können auch weitere unterhaltspflichtige Leistungen fällig werden. Dazu gehören beispielsweise:

Neben dem Kindesunterhalt kann es sein, dass auch ein Ehegattenunterhalt gemäß § 1360 BGB geleistet werden muss. Ein Ehegattenunterhalt wird immer dann festgesetzt, wenn der finanzschwächere Ehepartner während der Ehe beispielsweise auf eine Weiterbildung und eine Karriere verzichtet oder den Job wegen der Kindererziehung aufgegeben hat oder dieser in Teilzeitarbeit umgewandelt wurde.

Wie hoch der Ehegattenunterhalt ausfällt, legt das Gericht nach einer individuellen Prüfung der Lebenslagen fest. Der Ehegattenunterhalt folgt grundsätzlich dem Trennungsunterhalt. Als Trennungsunterhalt werden die Unterhaltspflichten bezeichnet, die während des Trennungsjahres vor der rechtskräftigen Scheidung entstehen.

Es können während der Ehe folgende Nachteile aufgetreten sein:

In welchen Fällen entfällt die Unterhaltspflicht?

Als Unterhalt wird die Alimentation einer Person für eine Person bezeichnet. Die daraus resultierende Pflicht wird im Familienrecht als Unterhaltspflicht bezeichnet. In der Regel ergibt sich eine Unterhaltspflicht zwischen verwandten Personen. Dies bedeutet, dass Eltern für ihre Kinder unterhaltspflichtig sind (Kindesunterhalt), bis diese unter Umständen ihre Ausbildung oder ihr Studium beendet haben.

Das Gleiche gilt anders herum. Kinder können unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern und sogar Großeltern werden. Jedoch können auch Ehegatten untereinander zum Unterhalt verpflichtet werden, nämlich dann, wenn eine Scheidung beantragt wird.

Wird eine Ehe geschieden, so spricht man in der Zeit des Trennungsjahres bis zum Zeitpunkt der Scheidung von Trennungsunterhalt. Ist die Ehe dann rechtskräftig geschieden, kann ein Ehegattenunterhalt oder ein nachehelicher Unterhalt fällig werden. Neben diesen Formen existiert noch der Aufstockungsunterhalt, der zeitlich begrenzt zum Trennungs- und Ehegattenunterhalt festgesetzt werden kann.

Unterhaltspflicht besteht nicht ewig. (© Marco2811 / Fotolia.com)

Ein Kindesunterhalt muss dann gezahlt werden, wenn sich die Eltern des Kindes trennen oder scheiden lassen. Ein Kindesunterhalt muss auch dann geleistet werden, wenn keine Ehe bestand. Bei der Festlegung der Unterhaltspflicht wird vorrangig danach geschaut, bei wem das Kind lebt. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist gewöhnlich zum Naturalunterhalt, wie Verpflegung, Kleidung und Unterkunft, verpflichtet. Dasjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist zum Barunterhalt verpflichtet.

Der Unterhalt, der im Voraus zu zahlen ist, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle, die 1962 vom OLG Düsseldorf eingeführt wurde. Seither wird die Tabelle in regelmäßigen Abständen bezüglich der Selbstbehalte angepasst. Grundsätzlich sind jedoch beide Elternteile zum Unterhalt gegenüber dem Kind verpflichtet. Zum Elementarunterhalt der Düsseldorfer Tabelle können auch weitere unterhaltspflichtige Leistungen fällig werden. Dazu gehören beispielsweise:

Neben dem Kindesunterhalt kann es sein, dass auch ein Ehegattenunterhalt gemäß § 1360 BGB geleistet werden muss. Ein Ehegattenunterhalt wird immer dann festgesetzt, wenn der finanzschwächere Ehepartner während der Ehe beispielsweise auf eine Weiterbildung und eine Karriere verzichtet oder den Job wegen der Kindererziehung aufgegeben hat oder dieser in Teilzeitarbeit umgewandelt wurde.

Wie hoch der Ehegattenunterhalt ausfällt, legt das Gericht nach einer individuellen Prüfung der Lebenslagen fest. Der Ehegattenunterhalt folgt grundsätzlich dem Trennungsunterhalt. Als Trennungsunterhalt werden die Unterhaltspflichten bezeichnet, die während des Trennungsjahres vor der rechtskräftigen Scheidung entstehen.

Es können während der Ehe folgende Nachteile aufgetreten sein:

Was ist der Selbstbehalt bei Unterhaltszahlung?

Die Düsseldorfer Tabelle findet ihre Bedeutung im Unterhaltsrecht. Vor allem – wenn auch nicht ausschließlich – nach einer Scheidung müssen die finanziellen Verhältnisse der Beteiligten (neu) geregelt werden. Das Unterhaltsrecht gesteht Bedürftigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, insofern einen Unterhaltsanspruch zu. So soll verhindert werden, dass bei Menschen, die in einem unterhaltspflichtigen Verhältnis zueinander stehen, ein finanzielles Ungleichgewicht entsteht und der eine in finanzielle Schwierigkeiten gerät, während der andere ohne Sorgen leben kann.

Das Gesetz bestimmt in § 1610 BGB, dass sich das Maß des zu gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen richtet. Genaue Zahlen zur Höhe des Unterhaltsanspruchs enthält es jedoch nicht.

Deshalb werden seit 1962 Leitlinien zur Höhe des Unterhalts einheitlich in der sog. Düsseldorfer Tabelle festgelegt, um willkürlich erscheinende Urteile zu vermeiden.

Maßgeblich betrifft die Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt in seinen verschiedenen Formen (Minderjährige, Volljährige, (nicht) im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebende Kinder).

Genaue Informationen zur Berechnung des Kindesunterhalts finden Sie hier.

Über den Kindesunterhalt hinaus enthält die Düsseldorfer Tabelle jedoch auch Vorgaben bzgl. Ehegattenunterhalt und weiteren Verwandtenunterhalt, z.B. Elternunterhalt. Letzterer wird aber nur relevant bei Verwandten in gerader Linie (Kinder-Eltern-Großeltern-Urgroßeltern).

Wie hoch ist der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige Väter?

Welche Funktion hat der Selbstbehalt?

Im Rahmen des Unterhalts dient der Selbstbehalt der Deckung des Lebensunterhalts des Unterhaltspflichtigen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) gilt in Deutschland eine Unterhaltspflicht für Eltern gegenüber ihren Kindern, Kindern gegenüber ihren Eltern, zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Ehegatten. Wenn ein Mensch unterhaltspflichtig ist, muss ihm allerdings noch so viel Geld zur Verfügung stehen, dass er seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Damit dies gewährleistet ist, gibt es den Selbstbehalt. Die Unterhaltspflicht ist damit nicht unbeschränkt. Sie besteht nur, wenn derjenige, der Unterhalt zahlen soll, seinen eigenen Lebensunterhalt problemlos decken kann. Allerdings steht dem gegenüber der bedürftige Unterhaltsschuldner, welche auf seinen Unterhaltsanspruch meistens nicht verzichten will. Eltern sind beispielsweise gegenüber ihren Kindern gleichermaßen zum Unterhalt verpflichtet und müssen auch dafür sorgen, dass dieser geleistet werden kann.

Die Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit sind damit wichtige Punkte für die Unterhaltspflicht. Damit der Unterhaltspflichtige nicht selbst bedürftig wird und seinen Lebensbedarf nicht mehr decken kann, existiert der Selbstbehalt. Durch ihn werden die Unterhaltszahlungen gewissermaßen limitiert.

Kann mein gespartes Geld auf Unterhalt angerechnet werden?

Der Fall: Die Kindeseltern leben voneinander getrennt. Die beiden minderjährigen Kinder leben im Haushalt der Mutter. Die Mutter macht Kindesunterhaltsansprüche für die Kinder geltend. Der Vater gibt an, den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle nicht zahlen zu können, weil er zu wenig Einkommen besitze und ihm nicht mehr ausreichend Selbstbehalt verbleiben würde. Die Kindesmutter meint hingegen, dass der Vater auch sein Vermögen aus dem Verkauf eines ihm gehörenden Einfamilienhauses für den Kindesunterhalt einsetzen müsse. Dem tritt der Kindesvater mit der Argumentation entgegen, das Vermögen benötige er für eine angemessene Altersvorsorge (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.05.2021 – 4 UF 41/21).

Die Entscheidung:

Was ändert sich 2023 beim Unterhalt?

Ab 01. Januar 2023 steigt der Mindestunterhalt erneut wie nachfolgend der Tabelle zu entnehmen ist:

Quelle: OLG Düsseldorf

Wann Selbstbehalt 1400 Euro?

Aktualisiert am 28. Juli 2023 4,0 Mio. mal angesehen

Das Wichtigste in Kürze

Was reduziert den Kindesunterhalt?

Die Geltendmachung, dass Sie beschränkt oder gar nicht leistungsfähig sind, kann eine beachtliche Veränderung der Unterhaltssumme bewirken. Dafür ist es erforderlich, dass Sie sich auf Ihre monatlichen Ausgaben und Belastungen berufen. Dadurch wird Ihr tatsächlich verfügbares Einkommen rechnerisch gedrückt, was dazu führen kann, dass Sie erheblich geringere Beträge im Rahmen der Unterhaltspflicht abgeben müssen oder sogar dazu, dass Sie unter die Selbstbehaltsgrenze fallen und so von der Erbringung des Unterhalts ausgenommen sind.

Allerdings gilt es immer zu beachten, dass eine absichtliche, nicht zulässige Verhinderung von Unterhaltszahlungen strafrechtlich von Bedeutung werden könnte. Im Rahmen des Zulässigen gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten die Unterhaltszahlungen zu kürzen. Dabei sollte jedoch stets darauf geachtet werden, dass die jeweiligen Wege plausibel vor dem Gericht durch einen Rechtsanwalt erklärt und begründet werden können. Sobald absehbar ist, dass eine Unterhaltspflicht entstehen kann, empfiehlt es sich, rechtzeitig über etwaige Kürzungsmöglichkeiten nachzudenken. Bei unüberlegten, kurzfristigen Aktionen kann vor dem Familienrecht eine Ablehnung der geltend gemachten Positionen erfolgen oder sogar die Annahme entstehen, eine absichtliche Unterhaltsverringerung oder ein Umgehungsgeschäft vorgenommen zu haben, die dann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Aus diesem Grund empfiehlt es sich Rücksprache mit einem Rechtsanwalt im Familienrecht zu halten und in keinem Fall eine eigenständige Kürzung der laufenden Unterhaltszahlungen vorzunehmen.

Familienrechtsanwalt Gramm setzt sich mit Ihren Umständen auseinander und findet einen zulässigen Weg den zu zahlenden Unterhalt zu kürzen.

Bei der Grenze des Selbstbehalts gilt es zu beachten, dass diese bei der Zahlung von Kindesunterhalt eine feste Grenze ist. Die Höhe des Selbstbehaltes lässt sich anhand der Düsseldorfer Tabelle anhand des Einkommens bestimmen. Geht es um die Kürzung von Ehegattenunterhalt entfällt die Verlässlichkeit auf festgelegte Grenzen. Im Rahmen des Ehegattenunterhalts richten sich die monatlichen Zahlungen nach den Lebensverhältnissen des Ehepaares, sodass auch der Selbstbehalt entsprechend daran anzupassen ist. Demnach handelt es sich bei Ehegattenunterhalt um einen flexiblen Selbstbehalt, der je nach Einzelfall angepasst wird. Über den Selbstbehalt an sich, lässt sich jedoch keine Kürzung des Unterhalts erzielen.

Was mindert den Kindesunterhalt?

Thema Kindesunterhalt ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Im weiteren Verlauf der Seite beantworten wir Ihnen die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Kindesunterhalt, unter anderem wie sich genau der Anspruch berechnet und welche Rolle beim Kindesunterhalt die Düsseldorfer Tabelle spielt.

Kindesunterhalt-Rechner starten

Wird die Miete auf den Unterhalt angerechnet?

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in die Unterhaltsberechnung grds. einzubeziehen. Sie werden durch eine Überschussrechnung ermittelt.

Vielfach falsch behandelt wird in der Praxis die Frage, inwieweit in diesem Zusammenhang Ausgaben unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind. Oftmals werden einfach die in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesenen Gewinne bzw. Verluste ungeprüft für die Unterhaltsberechnung übernommen. Dies ist oft falsch, insbesondere wenn Abschreibungen für Gebäudenutzungen vorgenommen worden sind. Diese sind steuerrechtlich zwar möglich, sie berühren nach der Rechtsprechung des BGH aber nicht das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen. In der Entscheidung des BGH hierzu vom 01.12.2004[1] heißt es:

Was kann Vater vom Unterhalt abziehen?

Was mindert den Unterhalt?

Unterhaltspflichten existieren bei fast jeder nahen Verwandtschaftsbeziehung. Bei unterhaltsberechtigten Kindern, Eltern, Ehe- und Ex-Ehegatten können die monatlichen Geldzahlungen für den Unterhaltspflichtigen erhebliche Belastungen darstellen. Deswegen billigt der Gesetzgeber den Unterhaltspflichtigen zu, über verschiedene Wege den Unterhalt zu reduzieren.

Indem Sie geltend machen, gar nicht oder beschränkt leistungsfähig zu sein, kann sich die Unterhaltssumme erheblich verändern. Um das zu erreichen, müssen Sie monatliche Ausgaben und Belastungen geltend machen. Diese drücken Ihr tatsächlich verfügbares Einkommen rechnerisch und können dazu führen, dass Sie unter die Selbstbehaltsgrenzen rutschen.

Achtung: Beim Ehegattenunterhalt gilt die Besonderheit, dass sich der Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist allerdings der Selbstbehalt entsprechend der ehelichen Lebensverhältnisse flexibel. Lesen Sie dazu unseren Artikel zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem anrechenbaren (Netto-)Einkommen, in selteneren Fällen auch nach dem Vermögen des Unterhaltspflichtigen. Vom (Netto-)Einkommen werden dann Schulden und andere Belastungen abgezogen, so dass im Ergebnis das sogenannte unterhaltsrechtlich relevante bereinigte Nettoeinkommen verbleibt. Je geringer dieses Einkommen ist, desto geringer fällt regelmäßig die Unterhaltslast aus. Um den Unterhalt zu kürzen, müssen Sie monatliche Ausgaben haben, die als unterhaltsrechtlich zu berücksichtigende Ausgaben angerechnet werden und Ihnen dadurch materielle Vorteile bieten.

Einige Beispiele dafür, wie Sie durch ein gesenktes Nettoeinkommen den Unterhalt kürzen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Was wird beim Unterhalt nicht angerechnet?

Unterhaltspflichten existieren bei fast jeder nahen Verwandtschaftsbeziehung. Bei unterhaltsberechtigten Kindern, Eltern, Ehe- und Ex-Ehegatten können die monatlichen Geldzahlungen für den Unterhaltspflichtigen erhebliche Belastungen darstellen. Deswegen billigt der Gesetzgeber den Unterhaltspflichtigen zu, über verschiedene Wege den Unterhalt zu reduzieren.

Indem Sie geltend machen, gar nicht oder beschränkt leistungsfähig zu sein, kann sich die Unterhaltssumme erheblich verändern. Um das zu erreichen, müssen Sie monatliche Ausgaben und Belastungen geltend machen. Diese drücken Ihr tatsächlich verfügbares Einkommen rechnerisch und können dazu führen, dass Sie unter die Selbstbehaltsgrenzen rutschen.

Achtung: Beim Ehegattenunterhalt gilt die Besonderheit, dass sich der Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist allerdings der Selbstbehalt entsprechend der ehelichen Lebensverhältnisse flexibel. Lesen Sie dazu unseren Artikel zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem anrechenbaren (Netto-)Einkommen, in selteneren Fällen auch nach dem Vermögen des Unterhaltspflichtigen. Vom (Netto-)Einkommen werden dann Schulden und andere Belastungen abgezogen, so dass im Ergebnis das sogenannte unterhaltsrechtlich relevante bereinigte Nettoeinkommen verbleibt. Je geringer dieses Einkommen ist, desto geringer fällt regelmäßig die Unterhaltslast aus. Um den Unterhalt zu kürzen, müssen Sie monatliche Ausgaben haben, die als unterhaltsrechtlich zu berücksichtigende Ausgaben angerechnet werden und Ihnen dadurch materielle Vorteile bieten.

Einige Beispiele dafür, wie Sie durch ein gesenktes Nettoeinkommen den Unterhalt kürzen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Wann Selbstbehalt 1650 Euro?

Die Düsseldorfer Tabelle findet ihre Bedeutung im Unterhaltsrecht. Vor allem – wenn auch nicht ausschließlich – nach einer Scheidung müssen die finanziellen Verhältnisse der Beteiligten (neu) geregelt werden. Das Unterhaltsrecht gesteht Bedürftigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, insofern einen Unterhaltsanspruch zu. So soll verhindert werden, dass bei Menschen, die in einem unterhaltspflichtigen Verhältnis zueinander stehen, ein finanzielles Ungleichgewicht entsteht und der eine in finanzielle Schwierigkeiten gerät, während der andere ohne Sorgen leben kann.

Das Gesetz bestimmt in § 1610 BGB, dass sich das Maß des zu gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen richtet. Genaue Zahlen zur Höhe des Unterhaltsanspruchs enthält es jedoch nicht.

Deshalb werden seit 1962 Leitlinien zur Höhe des Unterhalts einheitlich in der sog. Düsseldorfer Tabelle festgelegt, um willkürlich erscheinende Urteile zu vermeiden.

Maßgeblich betrifft die Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt in seinen verschiedenen Formen (Minderjährige, Volljährige, (nicht) im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebende Kinder).

Genaue Informationen zur Berechnung des Kindesunterhalts finden Sie hier.

Über den Kindesunterhalt hinaus enthält die Düsseldorfer Tabelle jedoch auch Vorgaben bzgl. Ehegattenunterhalt und weiteren Verwandtenunterhalt, z.B. Elternunterhalt. Letzterer wird aber nur relevant bei Verwandten in gerader Linie (Kinder-Eltern-Großeltern-Urgroßeltern).