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Was wird bei Abrechnung nach Gutachten abgezogen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was wird bei Abrechnung nach Gutachten abgezogen?
  2. Kann man nach Gutachten abrechnen?
  3. Was bedeutet nach Gutachten abrechnen?
  4. Was bekommt man vom Gutachten ausgezahlt?
  5. Was zahlt die Versicherung wenn der Schaden nicht repariert wird?
  6. Was darf Versicherung von dem Gutachten abziehen?
  7. Wie lange dauert Auszahlung nach Gutachten?
  8. Wann kommt das Geld nach dem Gutachter?
  9. Kann man sich die Schadenssumme auszahlen lassen?
  10. Was tun wenn die Versicherung zu wenig zahlt?

Was wird bei Abrechnung nach Gutachten abgezogen?

Nun legen Versicherungen wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen keinen gesteigerten Wert darauf, mehr Geld als unbedingt nötig auszuzahlen. Gerade bei der abstrakten Abrechnung wird deshalb sehr viel und häufig über die Schadenshöhe und die Ersatzfähigkeit der angesetzten Beträge gestritten. Es ist deshalb sehr empfehlenswert, einen Kfz-Gutachter wie das Kfz Gutachter Institut Hamburg ([email protected]) oder einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um seine Ansprüche auch wirklich in vollem Umfang geltend machen zu können.

Übrigens: Wir arbeiten mit spezialisierten Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen. Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Netzwerk zur Seite.

Kann man nach Gutachten abrechnen?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 22. Mai 2023

Was bedeutet nach Gutachten abrechnen?

Neben der konkreten Abrechnung auf Basis einer Reparaturkostenrechnung hat der Geschädigte eines Verkehrsunfalls im Rahmen seiner Dispositionsfreiheit auch die Möglichkeit, seinen Schaden fiktiv auf Grundlage des Gutachtens abzurechnen.

Die Abrechnung eines Verkehrsunfalls auf Gutachtenbasis hat für den Geschädigten den Vorteil, dass er nicht nachweisen muss, ob bzw. in welchem Umfang das Fahrzeug repariert wurde. Vielmehr kann er vom Schädiger die im Gutachten kalkulierten Kosten für die Reparatur in einer Fachwerkstatt in Rechnung stellen.

Was bekommt man vom Gutachten ausgezahlt?

Durch die in Deutschland verpflichtende Haftpflichtversicherung soll sichergestellt werden, dass im Schadensfall den Unfallopfern der Schaden erstattet wird, der ihnen unverschuldet entstanden ist. Im Rahmen der Schadensregulierung wird die Kostenübernahme der Reparatur mit allem, was dazu gehört, gegenüber der Versicherung des Verursachers geltend gemacht. Durch die Reparatur soll der Zustand des Fahrzeuges vor dem Unfall wiederhergestellt werden.

Wichtig

Will man sein Auto aber gar nicht reparieren lassen, beispielsweise weil die Beule Sie gar nicht stört, bedeutet dies nicht, dass der Schadenersatzanspruch aus § 249 BGB durch den unverschuldeten Unfall verloren geht. Im Gegenteil: Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, auch eine fiktive Abrechnung zu begleichen.

Eine fiktive Abrechnung ist grundsätzlich immer möglich. Die Versicherung darf Sie nicht darauf verweisen, dass Sie nicht fiktiv abrechnen dürfen. Das Wahlrecht des Geschädigten, sein Fahrzeug nach einem Unfall reparieren zu lassen oder nicht, steht einem Unfallgeschädigten gemäß § 249 BGB zu.  Wenn Sie mit Fachtermini glänzen wollen: Sie sind Herr des Restitutionsverfahrens. Als Unfallgeschädigter können Sie also frei über den Schadensersatzbetrag der Versicherung verfügen und müssen diesen Betrag nicht zwingend in eine Reparatur des Fahrzeugs investieren.

Wichtig

Eine Voraussetzung für die fiktive Abrechnung gibt es: Ihr Auto muss fahrtüchtig sein.

Was zahlt die Versicherung wenn der Schaden nicht repariert wird?

Energisch knallte Ing. Ernst K., 62, zwei Schriftstücke auf den Schreibtisch im Rechtsberatungszimmer: „Da ist die Reparaturkostenschätzung von EUR 3.400,-. Und hier das Ablöseangebot von EUR 1.500,-. Eine Frechheit, ich gehe vor Gericht!“ Sein abgestelltes Auto war bei einem Unfall beschädigt worden. Die gegnerische Versicherung hatte auch schnell die Haftung anerkannt. Herr Ing. K. wollte jedoch keine Reparatur, sondern eine Schadensablöse, sprich Bargeld. „Ob ich repariere oder nicht, geht die Versicherung gar nichts an“, teilte er dem Juristen mit, um verschwörerisch fortzusetzen: „Unter uns, ich kenne in Ungarn eine billige Werkstätte …!“

Was darf Versicherung von dem Gutachten abziehen?

Immer häufiger erleben Geschädigte bei einer Unfallabrechnung nach Gutachten, dass die Schadensberechnung von der Versicherung (genauer: der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners) nicht akzeptiert wird. Egal, was der Sachverständige in sein Gutachten hinein schreibt, die Abrechnung der Versicherung sieht fast immer anders aus. Wie kann das sein?

Zunächst muss nochmals betont werden, dass ein Geschädigter stets das Recht hat, auf Basis eines Gutachtens den Unfallschaden abzurechnen. Man spricht dann von fiktiver Abrechnung. Die Rechtsprechung zu § 249 BGB ist hier eindeutig. Um es also ganz klar - nochmals - zu sagen: der Geschädigte kann den aus dem Gutachten ersichtlichen Nettobetrag fordern und sodann

Wie lange dauert Auszahlung nach Gutachten?

Wenn Sie als Unfallgeschädigter unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, muss der Versicherer des Unfallgegners für alle relevanten Kosten aufkommen. Das Unfallfahrzeug muss theoretisch in den Stand vor dem Unfall zurückversetzt werden. Die gegnerische Versicherung hat die Kosten für ein zu erstellendes Gutachten ebenso zu tragen wie für die Reparaturkosten und ein Ersatzfahrzeug. Auch für etwaige Anwaltskosten muss der gegnerische Versicherer aufkommen.

Ist lediglich eine Beule zu sehen? Fällt der Haftpflichtschaden eher gering aus? Oder ist das Auto schon älter, dann möchten Sie den Schaden vielleicht gar nicht reparieren lassen. Genau in diesem Szenario kann es eine Option sein, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Falls Sie weiter mobil bleiben wollen macht diese Option nur Sinn, wenn das Fahrzeug weiterhin fahrtüchtig ist. Davon ist bei einem reinen Blechschaden in der Regel auszugehen.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, eine so genannte fiktive Abrechnung durchführen zu lassen. Sie sind als Unfallopfer nicht verpflichtet, das Fahrzeug reparieren zu lassen (bei einem Totalschaden stellt sich diese Frage in den meisten Fällen ohnehin nicht). Von grundlegender Bedeutung ist, dass die fiktive Abrechnung nur mit einem professionellen Sachverständigengutachten eines Kfz-Sachverständigen möglich ist.

Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen und sich an das Kfz Gutachter Institut Hamburg wenden, dann werden wir ein Schadensgutachten erstellen, um den Schaden bzw. die Reparaturkosten und die Reparaturdauer exakt zu beziffern.

Von einer fiktiven Abrechnung ist immer dann die Rede, wenn Sie sich den Autoschaden auszahlen lassen und sich somit bewusst gegen eine Reparatur entscheiden. Sie sollten dann allerdings wissen, dass gemäß Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur Nettobeträge (also ohne Mehrwertsteuer) ausgezahlt werden. Rein finanziell ist es nicht immer vorteilhaft, sich einen Unfallschaden auszahlen zu lassen. Wir beraten Sie umfassend mit Blick auf die vorteilhafteste Handlungsoption in Ihrer Situation.

Die Frage, ob Sie sich als Unfallopfer den Unfallschaden auszahlen lassen, stellt sich bei einem größeren Schadensbild in der Regel nicht. Ist das Auto nicht mehr fahrtüchtig, so ist eine Reparatur unverzichtbar. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden stellt sich die Frage auch nicht wirklich, denn Versicherungen erstatten in diesem Szenario die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwertes.

Wann kommt das Geld nach dem Gutachter?

Grundsätzlich hat jeder Unfallgeschädigte die Wahl, ob er den Unfallschaden auszahlen oder reparieren lassen möchte. Fuhrparkbetreiber ebenso wie Privatpersonen können sich den Kfz Versicherungsschaden auszahlen lassen. Auch im Fuhrparkmanagement wird im Falle der Schadensauszahlung die „Fiktive Abrechnung“ zu Rate gezogen.

Kommt es zu einem unverschuldeten Unfall, steht dem Unfallopfer ein finanzieller Schadensersatz zu. Dieser kann sich den sogenannten Kfz Versicherungs Schaden auszahlen lassen. Der Geschädigte kann sich somit den Kaskoschaden erstatten lassen. In diesem Fall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet, die entstandenen Reparaturkosten zu übernehmen. Doch nicht jeder Geschädigte möchte seinen Kfz-Unfallschaden reparieren lassen. Die Frage lautet dann: Kann man sich den Autoschaden von der Versicherung auszahlen lassen? In der Regel ist eine Auszahlung möglich. Möchte man sich den Unfallschaden auszahlen lassen, gibt es jedoch einiges zu beachten.

Als rechtliche Grundlage für die Art und den Umfang von Schadensersatz steht der § 249 BGB. In Absatz 1 heißt es wörtlich: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“

Doch was bedeutet dies nun? Ist es besser den Unfallschaden zu reparieren oder auszahlen zu lassen? Kann man sich auch die Unfall Reparaturkosten auszahlen lassen? Im Klartext heißt das, dass der Unfallgegner nur das reparieren lassen muss, was er auch selbst kaputtgemacht hat. Gerade bei älteren Fahrzeugen kann es deshalb durchaus sinnvoller sein, sich den Kfz-Schaden auszahlen zu lassen. Hat sich der Fuhrparkbetreiber die Schadenssumme auszahlen lassen, kann er im Anschluss entweder das Fahrzeug selbst wieder herrichten oder es ganz aus dem Verkehr ziehen.

Ist ein Unfall passiert, dient der Unfallbericht als Leitfaden und Unterstützung. Halten Sie alle Angaben zu den Fahrern, Fahrzeugen und dem Unfall fest. Der Unfallbericht hilft Ihnen dabei, die Kosten bei der Versicherung zu beantragen und sich ggf. den Versicherung Kostenvoranschlag auszahlen zu lassen. 

Damit Sie keine wichtigen Informationen vergessen, gibt es den Musterbericht. Diesen können Sie einfach herunterladen und beispielsweise für den Ernstfall in Ihrem Handschuhfach aufbewahren. So können Sie sich leichter nach einem Unfall den Kostenvoranschlag auszahlen lassen.

Kann man sich die Schadenssumme auszahlen lassen?

Ganz gleich, ob sich ein Geschädigter den Unfallschaden, also den Versicherungsschaden am Auto auszahlen lassen möchte oder das Kfz reparieren lassen möchte: In jedem Fall nimmt zunächst ein Kfz Sachverständiger den Unfallschaden auf und ermittelt die Kosten für die Instandsetzung. Die Praxis zeigt jedoch deutlich: Die ermittelte Schadenhöhe hängt davon ab, wer das Gutachten beauftragt. Denn ein von der Versicherung eingesetzter Kfz Sachverständiger versucht in der Regel, die Kosten für seinen Auftraggeber, also die Pflicht, das Unfall Geld auszahlen zu lassen, so gering wie möglich zu halten. Neutral und eher zugunsten des Geschädigten ermittelt dagegen ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger – der dem Unfallopfer immer zusteht, die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Auf einen unabhängigen Sachverständigen zu bestehen lohnt sich also. Denn in der Regel übersteigt der ermittelte Betrag des unabhängigen Kfz Sachverständigen die Einschätzung des Gutachters der gegnerischen Versicherung fast immer und der Geschädigte kann sich dadurch einen höheren Unfallschaden auszahlen lassen.

Was tun wenn die Versicherung zu wenig zahlt?

  • Wer Versicherungen abschließt, will sich vor Schäden und dem daraus entstehenden finanziellen Verlust schützen.

  • Verweigert die Versicherung im Schadensfall die Leistung, ist dies daher besonders ärgerlich.

  • In einem solchen Fall gibt es unterschiedliche Möglichkeiten wie man vorgehen kann, um doch noch sein Geld zu erhalten.

Das erwartet Sie hier

Was Sie tun können, wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert und an wen Sie sich wenden können.