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Welche Brexit Regelung ist zu beachten bei der Umsatzsteuer?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Brexit Regelung ist zu beachten bei der Umsatzsteuer?
  2. Wie buche ich eine Rechnung aus England?
  3. Wer zahlt die Umsatzsteuer bei Import aus England?
  4. Ist England noch innergemeinschaftliche Lieferung?
  5. Hat Großbritannien Reverse-Charge?
  6. Wann ist Großbritannien aus der EU ausgetreten Umsatzsteuer?
  7. Welche Drittländer nehmen am Reverse-Charge Verfahren teil?
  8. Was muss ich beachten wenn ich Ware aus England bestelle?
  9. Bei welchen Ländern gilt das Reverse-Charge Verfahren?
  10. Was muss auf einer Rechnung aus UK stehen?
  11. Wann Reverse-Charge Drittland?
  12. In welchen Ländern gilt das Reverse-Charge Verfahren?
  13. Waren aus England nach Deutschland?
  14. Welche Waren aus England müssen verzollt werden?
  15. Welche Länder haben kein Reverse-Charge Verfahren?

Welche Brexit Regelung ist zu beachten bei der Umsatzsteuer?

Das Thema Brexit ist in den letzten Monaten medial ein wenig in den Hintergrund getreten. Doch weniger Aufmerksamkeit heißt leider nicht, dass sich das Thema in Wohlgefallen aufgelöst hat. Im Gegenteil: Viele Händler suchen für ihre Lieferungen nach Großbritannien nach wie vor nach Wegen durch das Brexit-Chaos.

Wir möchten aus Anlass von über einem Jahr Brexit Bilanz ziehen. Und Euch als Händler sagen: Handelt mit UK! Denn trotz der Umstände gibt es Möglichkeiten, den Aufwand einzugrenzen.

Schauen wir zunächst auf die Entwicklungen: Laut Statistischem Bundesamt sind im Januar 2021 die deutschen Exporte nach UK um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurückgegangen. Die Importe aus UK nach Deutschland brachen im selben Zeitraum sogar um 56 Prozent ein.

Faktisch ist Großbritannien seit 1. Januar 2021 aus EU-Sicht ein „Drittland“. Für Euch als Händler rücken in diesem Zusammenhang zwei wesentliche Themen in den Fokus: Zollbestimmungen sowie steuerliche Aspekte, also insbesondere die Umsatzsteuer.

Hinweis:In einem separaten Artikel erfahrt Ihr die wichtigsten Fakten zum Thema Zoll in Großbritannien nach dem Brexit.

Die wesentlichen steuerlichen Folgen des Brexits für Onlinehändler in der EU behandeln wir nachfolgend, und haben sie auch in einem 4-Minuten-Video für Euch zusammengefasst:

Wie buche ich eine Rechnung aus England?

Obwohl ein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien  unterzeichnet wurde, sind die Auswirkungen auf die Umsatzsteuer nicht gemildert worden. Daher haben wir mögliche Situationen nach dem BREXIT skizziert, die Ihnen dabei helfen, zu verstehen, wo Ihr Unternehmen jetzt steht, nachdem Großbritannien die EU verlassen hat, und was Sie tun müssen. Für weitergehende Informationen zur Minimierung der Auswirkungen des BREXITs kontaktieren Sie bitte unsere Experten, um eine maßgeschneiderte Bewertung für Ihr Unternehmen zu erhalten.

Wer zahlt die Umsatzsteuer bei Import aus England?

Obwohl ein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien  unterzeichnet wurde, sind die Auswirkungen auf die Umsatzsteuer nicht gemildert worden. Daher haben wir mögliche Situationen nach dem BREXIT skizziert, die Ihnen dabei helfen, zu verstehen, wo Ihr Unternehmen jetzt steht, nachdem Großbritannien die EU verlassen hat, und was Sie tun müssen. Für weitergehende Informationen zur Minimierung der Auswirkungen des BREXITs kontaktieren Sie bitte unsere Experten, um eine maßgeschneiderte Bewertung für Ihr Unternehmen zu erhalten.

Ist England noch innergemeinschaftliche Lieferung?

Im Europäischen Binnenmarkt gelten sowohl für grenzüberschreitende Lieferungen als auch für grenzüberschreitende sonstige Leistungen besondere unionsrechtlich harmonisierte Bestimmungen. Aber auch bei weiteren Fragen – z. B: bei der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens – ist zu unterscheiden, ob der Vertragspartner aus dem Drittlandsgebiet oder aus dem Gemeinschaftsgebiet kommt.

Durch den zum 31.1.2020 vollzogenen Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland ergeben sich erhebliche Konsequenzen für alle Leistungsbeziehungen in diese Gebiete. Nach dem Austrittsabkommen vom 31.1.2020 hatte sich aber noch ein Übergangszeitraum ergeben, nach dem u. a. die Regelungen des Mehrwertsteuerrechts der EU auch für diese Gebiete weiterhin zu Anwendung kamen. Da dieser Übergangszeitraum nunmehr mit Ablauf des 31.12.2020 endet, gibt die Finanzverwaltung praktische Hinweise für die zukünftigen Besteuerungsgrundsätze sowie insbesondere auch für die über den 31.12.2020/1.1.2021 abzuwickelnden offenen Geschäfte.

Wichtig: Das BMF-Schreiben vom 10.12.2020 ändert noch nicht den UStAE, Änderungen des UStAE bleiben weiteren Schreiben vorbehalten.

Rechtzeitig vor Ende des Übergangszeitraums zum 31.12.2020 aus dem Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien und Nordirland gibt die Finanzverwaltung Hinweise zur zukünftigen praktischen Abwicklung der vom Brexit betroffenen Unternehmer.

Hat Großbritannien Reverse-Charge?

Durch die europarechtlich garantierte Warenverkehrsfreiheit nach Art. 28 bis 37 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, sämtliche Formen von Zöllen oder ähnlichen Maßnahmen, die den freien Dienstleistungs- und Güterverkehr einschränken, zu unterlassen. Hierzu zählt auch die Umsatzsteuer.

Nach Art. 138 Abs. 1 der MwStSystRL sind unternehmerische Warenlieferungen von einem Staat der EU in einen anderen für den Lieferanten von der Umsatzsteuer befreit.

Das bekannte System der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs bei gleichzeitigem Abzug der hierfür geschuldeten Steuer entsprechend einer Vorsteuer über die sog. Reverse Charge hat die Kontrolle der innergemeinschaftlichen Güterströme im Fokus und nicht die Generierung von Besteuerungspotenzial.

Zumindest aus deutscher Sicht verlagert sich bei einer sonstigen Leistung eines deutschen Unternehmens an einen unternehmerischen Kunden in Großbritannien nach dem Regelfall des § 3a Abs. 2 UStG nach wie vor an den Sitz des Leistungsempfängers und ist in Deutschland nicht steuerbar.

Die Unternehmereigenschaft eines in Großbritannien ansässigen Unternehmens kann ab dem 01.01.2021 nicht mehr anhand der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachgewiesen werden sondern z.B. durch eine Bestätigung der britischen Finanzbehörden. Insoweit verhält es sich nicht anders wie mit anderen Drittstaatsunternehmen. Welche steuerlichen Pflichten Großbritannien genau vorsieht und ob ggf. Registrierungen erforderlich sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

Hinweis:

Wann ist Großbritannien aus der EU ausgetreten Umsatzsteuer?

Der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) erfolgte am 31. Januar 2020.

Seit dem Stichtag 31. Januar 2020 ist das ‎VK offiziell kein Mitgliedstaat der Europäischen Union mehr. Ab dem 1. Februar 2020 begann jedoch nahtlos ein Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020, in dem Großbritannien noch „wie“ ein Mitgliedstaat der Europäischen Union ‎behandelt wurde.

Der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) erfolgte am 31. Januar 2020.

Seit dem Stichtag 31. Januar 2020 ist das ‎VK offiziell kein Mitgliedstaat der Europäischen Union mehr. Ab dem 1. Februar 2020 begann jedoch nahtlos ein Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020, in dem Großbritannien noch „wie“ ein Mitgliedstaat der Europäischen Union ‎behandelt wurde.

BREXIT: Brexit-Handelsabkommen auf dem Weg

Im Bereich Steuern und Zölle hat der Brexit erhebliche Auswirkungen, vor allem grenzüberschreitende Warenbewegungen und Dienstleistungen sind betroffen.

Nach dem Austrittsabkommen gab es jedoch einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020, in dem beispielsweise die EU-Regelungen zur Mehrwertsteuer oder zu den Verbrauchsteuern weiterhin galten. Nach Ende der Übergangsphase, also seit dem 1. Januar 2021, wird das VK steuerlich wie ein Drittstaat behandelt.

Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Homepage ein BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2020 zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen sowie FAQs zum Brexit veröffentlicht.

Welche Drittländer nehmen am Reverse-Charge Verfahren teil?

Auch bei B2B Dienstleistungsgeschäften mit Drittstaaten gilt, dass die Leistung am Empfängerort steuerpflichtig wird. Damit ist diese in Österreich nicht steuerbar und nicht steuerpflichtig. Das entspricht im Wesentlichen dem Reverse Charge. Ob auch in Drittstaaten das Reverse Charge System angewendet wird, muss im jeweiligen Land geprüft werden.

Vorab müssen die Voraussetzung erfüllt werden, unter denen Dienstleistungen, die Sie im Ausland erbringen in Österreich nicht steuerbar und nicht steuerpflichtig sind:

  • Es handelt sich um eine Dienstleistung
  • Leistungserbringer und Leistungsempfänger sind Unternehmer

Dass der Leistungsempfänger im Drittland ein Unternehmer ist, müssen Sie gegenüber der österreichischen Finanz nachweisen können. Das funktioniert innerhalb der EU mit der Überprüfung der UID-Nummer. Wenn Ihr Kunde hingegen seinen Sitz in einem Drittland hat müssen Sie von diesem ein „Certificate of Registration“ einholen. Und zwar vor der Ausstellung der Rechnung (damit Sie diese dann richtig ausstellen können).

Was muss ich beachten wenn ich Ware aus England bestelle?

Bei Online-Händlern mit Sitz im Ausland gelten unter Umständen andere rechtliche Rahmenbedingungen und es drohen hohe Zusatzkosten für Einfuhr und Versand.

Das Wichtigste in Kürze:

Bei welchen Ländern gilt das Reverse-Charge Verfahren?

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Was muss auf einer Rechnung aus UK stehen?

Warenlieferungen in das Vereinigte Königreich sind mit Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 nicht mehr innergemeinschaftliche  Lieferungen, sondern Ausfuhrlieferungen. Für  Lieferungen aus dem Vereinigten Königreich in die EU fällt grundsätzlich eine Einfuhrumsatzsteuer an.

Die Einfuhrumsatzsteuer im Vereinigten Königreich beträgt aktuell 20 Prozent.

Warenlieferungen nach Nordirland bleiben auch nach Ablauf der Übergangsfrist innergemeinschaftliche Lieferungen. 

Wann Reverse-Charge Drittland?

Grundsätzlich gilt das Empfängerortprinzip, außer es gibt eine Sonderregel. Das bedeutet:

Grundregel: Sonstige Leistungen, die an einen nicht in Deutschland ansässigen Unternehmer erbracht werden, sind dort steuerbar, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat.

Wird die Leistung an eine Betriebsstätte ausgeführt, ist die Dienstleistung an dem Ort steuerbar, wo diese ihren Sitz hat (vergleiche Paragraf 3a Absatz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG)).

In welchen Ländern gilt das Reverse-Charge Verfahren?

Vorsicht ist geboten, sobald Fremdwährung im Spiel ist. In vielen Fällen berechnen Banken nämlich einen ungünstigen Wechselkurs mit Aufschlag und hohe Gebühren, wenn eingehende Zahlungen in einer anderen Währung erfolgen.

Mit einem Multiwährungskonto lassen sich diese Kosten leicht vermeiden. Wise ermöglicht dir sogar lokale Bank Daten in den wichtigsten Währungen. Das bedeutet, dass der Kunde nicht mal eine Auslandsüberweisung tätigen muss! So kommt die Zahlung schnell und unkompliziert ans Ziel.

mehr zum Thema

Reverse Charge ist ein englischer Begriff, der lose übersetzt soviel bedeutet wie “umgekehrte Belastung”. Der eigentliche Begriff lautet im Deutschen “Umkehr der Steuerschuld”.

Das Prinzip rührt daher, dass Unternehmer in Deutschland beim Auspreisen ihrer Waren und Dienstleistungen immer auch eine Umsatzsteuer berechnen. Diese sammeln sie von ihren Kunden ein, behalten sie allerdings nicht. Sie wird als durchlaufender Posten 1 zu 1 an das Finanzamt weitergegeben.

Bei Geschäften mit Kunden im Ausland sieht das anders aus. Verkauft ein deutscher Unternehmer seine Dienstleistung an einen Kunden in Österreich, so sammelt nicht der deutsche Unternehmer die Umsatzsteuer ein.

Waren aus England nach Deutschland?

Der Brexit hat auch Konsequenzen für präferenzielle Ursprungsregelungen. Bei diesem Thema wird – im Gegensatz zu Zollverfahren und Exportkontrolle – nicht zwischen GB und Nordirland unterschieden. Es gibt nur einen gemeinsamen Ursprung für das Vereinigte Königreich, die Kennung ist GB.

Seit 1. Januar 2021 sind GB-Waren keine EU-Waren mehr und folglich nicht mehr präferenzberechtigt. Das gilt nach Ansicht der EU auch für GB-Waren, die sich bereits vor dem Brexit im Gebiet der EU27 befunden haben. Das hat Auswirkungen auf die Präferenzkalkulation. Vormaterialien aus GB gelten damit als Vormaterialien ohne Ursprung. Die Aufhebung des präferenziellen Ursprungs führt dazu, dass in der EU27 Lagerware und verbaute Altware ihren präferenziellen Ursprung verliert. Gegebenenfalls hätte die Präferenzkalkulation neu durchgeführt werden müssen. Das Thema wird inzwischen weitgehend erledigt sein.  

Welche Waren aus England müssen verzollt werden?

Der Brexit hat auch Konsequenzen für präferenzielle Ursprungsregelungen. Bei diesem Thema wird – im Gegensatz zu Zollverfahren und Exportkontrolle – nicht zwischen GB und Nordirland unterschieden. Es gibt nur einen gemeinsamen Ursprung für das Vereinigte Königreich, die Kennung ist GB.

Seit 1. Januar 2021 sind GB-Waren keine EU-Waren mehr und folglich nicht mehr präferenzberechtigt. Das gilt nach Ansicht der EU auch für GB-Waren, die sich bereits vor dem Brexit im Gebiet der EU27 befunden haben. Das hat Auswirkungen auf die Präferenzkalkulation. Vormaterialien aus GB gelten damit als Vormaterialien ohne Ursprung. Die Aufhebung des präferenziellen Ursprungs führt dazu, dass in der EU27 Lagerware und verbaute Altware ihren präferenziellen Ursprung verliert. Gegebenenfalls hätte die Präferenzkalkulation neu durchgeführt werden müssen. Das Thema wird inzwischen weitgehend erledigt sein.  

Welche Länder haben kein Reverse-Charge Verfahren?

Diese Regel gilt schon seit fast 20 Jahren innerhalb der Europäischen Union: Wenn Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden in einem anderen EU Land verkauft werden, der auch umsatzsteuerpflichtig ist, muss der Verkäufer keine Umsatzsteuer auf seiner Rechnung ausweisen. Denn in diesem Fall muss der Kunde die Umsatzsteuer in seinem Land angeben, bezahlen und abführen. Die Idee dahinter ist, den freien Handel innerhalb der EU soweit wie möglich zu vereinfachen.

Es gibt dabei allerdings eine Ausnahme. Wenn dein Kunde eine Privatperson im EU Ausland ist, tritt kein Reverse Charge in Kraft.