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Wann dürfen Großeltern ihre Enkel sehen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann dürfen Großeltern ihre Enkel sehen?
  2. Wie oft haben Großeltern das Recht ihr Enkelkind zu sehen?
  3. Wann dürfen Eltern den Besuch bei Oma und Opa verbieten?
  4. Kann ich den Umgang mit den Großeltern verbieten?
  5. Welche Rechte haben Großeltern?
  6. Wie oft Oma und Opa besuchen?
  7. Wie regelt das Jugendamt das Umgangsrecht?
  8. Wie verhält sich ein manipuliertes Kind?
  9. Was dürfen Großeltern nicht tun?
  10. Was sind die Pflichten eine Oma?
  11. Was für Pflichten hat eine Oma?
  12. Was macht eine gute Oma aus?
  13. Welche Rechte hat man als Großeltern?
  14. Wie wichtig ist die Oma?
  15. Wann dürfen Kinder selbst entscheiden ob sie zum Vater wollen oder nicht?

Wann dürfen Großeltern ihre Enkel sehen?

Die Antwort lautet: “Ja, aber ...”. Grundsätzlich haben Großeltern ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umgang mit ihren Enkeln. Das ist in § 1685 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Das Umgangsrecht soll sicherstellen, dass Kinder durch regelmäßigen Kontakt Bindungen zu wichtigen Bezugspersonen herstellen und aufrechterhalten können.

Es gibt allerdings eine wichtige Einschränkung: Dieses Umgangsrecht gilt nur, solange es dem Kindeswohl dient. Im Streitfall müssen Großmutter und/oder Großvater nachweisen, dass das Enkelkind von dem Kontakt profitiert (§ 1626 Abs. 3 BGB). Das ist anders als beim Umgangsrecht für Eltern, wo grundsätzlich erst einmal davon ausgegangen wird, dass der Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil wichtig fürs Kind ist. Für Eltern ist es daher leichter möglich, den Großeltern das Umgangsrecht zu entziehen als dem Ex-Partner .

Wenn die Großeltern ein fürsorgliches und liebevolles Verhältnis zu ihrem Enkelkind haben, wird es für dessen Eltern allerdings schwierig, den Umgang zu unterbinden.

Wie oft haben Großeltern das Recht ihr Enkelkind zu sehen?

Trennt sich ein Elternpaar, so ist es meistens so, dass dessen Kinder nach der Trennung beziehungsweise Scheidung bei einem der beiden Elternteile leben, während der andere Elternteil ein Umgangsrecht zugesprochen bekommt. Dabei muss das Kindeswohl beachtet werden. Doch nicht nur die Eltern, sondern auch die Großeltern haben ein Recht darauf, ihre Enkelkinder zu sehen. Doch wie oft haben Grosseltern ein Umgangsrecht?

Großelternrecht gemäß § 1685 BGB

Wann dürfen Eltern den Besuch bei Oma und Opa verbieten?

02.07.2019, 20:11 Uhr

Ein gutes Verhältnis zu den Großeltern beeinflusst Kinder positiv in ihrer Entwicklung.

(Foto: www.imago-images.de)

Kann ich den Umgang mit den Großeltern verbieten?

Theoretisch können Eltern den Kontakt nicht einfach so verbieten. Denn auch Großeltern haben ein verankertes Recht darauf, den regelmäßigen Kontakt zu den Enkelkindern zu pflegen. Im Falle können sie dieses Recht beim Pflegschaftsgericht verbindlich beantragen. Dieses Umgangsrecht ist natürlich deutlich schwächer ausgeprägt, als jenes der Eltern. Grundsätzlich wird jeder Antrag genau geprüft und im Einzelfall das Kontaktrecht eingeschränkt oder auch untersagt werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Beziehung zu den Großeltern den Kindern schaden könnte. Das ist natürlich gegeben, wenn körperliche oder verbale Gewalt im Spiel ist. Aber auch dann, wenn vermutet werden kann, dass die Großeltern die Beziehung der Kinder zu deren Eltern negativ beeinflussen wollen. Zum Beispiel, indem sie einen Elternteil vor dem Kind schlecht machen, Unwahrheiten verbreiten oder die Kinder auf andere Art in einen Loyalitätskonflikt gegenüber den Eltern bringen. Drängt sich andererseits der Verdacht auf, dass Eltern die Beziehung von Oma und Opa zu ihren Kindern aufgrund von persönlichen Animositäten oder aus Gründen der Rache gegenüber dem/der Ex-Partner/in untersagen wollen, dann stehen die Chancen gut, dass das Pflegschaftsgericht im Sinne der Großeltern entscheidet. Vor allem dann, wenn der Kontakt in der Vergangenheit üblich war und aktiv gelebt wurde und die Kinder gerne Zeit mit den Großeltern verbringen. 

Welche Rechte haben Großeltern?

Trennt sich ein Elternpaar, so ist es meistens so, dass dessen Kinder nach der Trennung beziehungsweise Scheidung bei einem der beiden Elternteile leben, während der andere Elternteil ein Umgangsrecht zugesprochen bekommt. Dabei muss das Kindeswohl beachtet werden. Doch nicht nur die Eltern, sondern auch die Großeltern haben ein Recht darauf, ihre Enkelkinder zu sehen. Doch wie oft haben Grosseltern ein Umgangsrecht?

Großelternrecht gemäß § 1685 BGB

Wie oft Oma und Opa besuchen?

© AleksandarNakic / iStock

Ohne Großeltern hätte Deutschland ein Problem. Weil immer mehr Mütter nach der Babypause zurück in den Job gehen, Krippen und Hortplätze aber rar und oft unbezahlbar sind, kommen Deutschlands Omas und Opas zum Einsatz.

Wie regelt das Jugendamt das Umgangsrecht?

Donnerstag, 14. Januar 2021, geschrieben von Heinrich von Südhoff von iurFRIEND®.

Wünschen Sie ein Umgangsrecht für Ihr Kind, können Sie direkt beim Familiengericht beantragen, den Umgang mit Ihrem Kind zu regeln. Sie sind nicht verpflichtet, vorher den Streit mithilfe des Jugendamts außergerichtlich beizulegen (Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 12.11.2020, Az. 2 UF 139/20).

Im Fall des OLG Zweibrücken hatte der Vater eines Kindes beim Amtsgericht Ludwigshafen beantragt, den Umgang mit seinem Kind zu regeln. Das Amtsgericht wies seinen Antrag zurück. Es fehle das Rechtsschutzbedürfnis. Vielmehr sei der Vater verpflichtet, vorher mit Hilfe des Jugendamtes eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Dieser Ansicht erteilte das Oberlandesgericht Zweibrücken eine Absage. Eine Umgangsregelung könne nicht von dem vorherigen Versuch einer außergerichtlichen Lösung unter Einbeziehung des Jugendamtes abhängig gemacht werden. Vielmehr sei das Gericht von Amts wegen verpflichtet, die für eine Umgangsregelung wesentlichen Umstände selbst zu ermitteln.

Wie verhält sich ein manipuliertes Kind?

Kinder brauchen beide Eltern und haben ein Recht darauf. Ein Satz, den jeder ungesehen unterschreiben kann. Dennoch wird in tausenden Fällen in Deutschland Kindern dieses garantierte Grundrecht nicht zugestanden.

Was sind Trennungsmonster? Regelmäßig kommt es bei Trennungen zur Manipulation der Kinder. Ein Elternteil (meist der Vater) soll konsequent und gezielt aus dem Leben der Kinder entfernt werden. Ziel ist meistens das Sorgerecht zu entziehen, damit jeden Kontakt zu den Kindern zu unterbinden und diese dem anderen Elternteil zu entfremden. Elternteile, die so rücksichtslos handeln, sind Trennungsmonster.

Was dürfen Großeltern nicht tun?

Als Begriff des Familienrechts bezeichnet das Umgangsrecht den Anspruch auf Umgang verschiedener Personen miteinander, insbesondere des minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und jedes Elternteil mit seinem Kind.

Im alltäglichen Gebrauch steht dabei das Umgangsrecht der Eltern zu ihren Kindern im Fokus, jedoch hat vor allem das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen sowie anderen wichtigen Bezugspersonen. Hierzu zählen beispielsweise auch die Großeltern, Geschwister und Pflegeeltern. Nichtsdestotrotz unterscheidet sich das Umgangsrecht der Eltern in wesentlichen Aspekten vom Kontaktrecht der Großeltern.

Die wichtigste Voraussetzung für das Umgangsrecht der Großeltern ist, dass der Kontakt dem Wohl des Kindes dient. Per Gesetz entspricht es einer förderlichen Entwicklung des Kindes, dass es Umgang mit engen Bezugspersonen hat, sofern es eine Bindung zu ihnen hat und die Aufrechterhaltung der Beziehung hilfreich für es ist.

Das Gericht prüft daher die Gesamtsituation der Familie und untersucht dabei auch, ob ein gestörtes Verhältnis der Erwachsenen sich negativ auf das Kind auswirken. Findet der Besuch in einer konfliktreichen Atmosphäre statt, innerhalb welcher sich die Erwachsenen in Wortgefechten verlieren, ist anzunehmen, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Ebenso untersagt das Gericht einen Kontakt, wenn das Kind in einen Loyalitätskonflikt gerät, d.h. wenn das Kind durch negative Äußerungen des jeweils anderen beeinflusst wird.

Was sind die Pflichten eine Oma?

Haben Großeltern ein Recht auf Kontakt mit ihren Enkelkindern? Der Gesetzgeber hat sich erstmals im Jahr 2014 mit dieser Thematik befasst und den Art. 317bis des Zivilgesetzbuches eingeführt. Dieser besagt, dass die Großeltern einen Anspruch auf eine Beziehung bzw. einen regelmäßigen Kontakt mit den Enkeln haben. Damit wurde der gesellschaftliche Wert der erweiterten Familie zum Ausdruck gebracht. Das Anrecht der Großeltern kann sogar gegen den Willen der Eltern vor Gericht durchgesetzt haben. Der Richter ordnet in der Folge jene Maßnahmen an, die im Interesse des Kindes sind. Das Interesse des Kindes ist hier -wie immer, wenn es um minderjährige Kinder geht- das oberste Gebot. Dies bedeutet in Bezug auf das Umgangsrecht der Großeltern, dass dieses nur dann vom Richter anerkannt wird, wenn das Kind daraus keinen Schaden erleidet. Das Wohl des Kindes auf ein unbeschwertes Auswachsen überwiegt in diesem Fall gegenüber dem Recht der Großeltern auf Kontakt.

Gibt es ein konkretes Beispiel? Hier kann man den Fall eines kleinen Mädchens nennen, das nach dem Unfalltod der Mutter beim Vater lebte. Dieser verhinderte den Kontakt des Kindes mit den Großeltern mütterlicherseits, sodass diese letztlich vor Gericht traten. Im Rahmen des Verfahrens fand der Richter heraus, dass das Kind mit seinen Großeltern schmerzliche Erinnerungen an die verstorbene Mutter verband und Treffen mit Oma und Opa die Trauer verschlimmerten. In diesem Fall entschied der Richter im Interesse des Kindes, dass der Kontakt mit den Großeltern nicht erzwungen werden sollte.

Was für Pflichten hat eine Oma?

Großeltern können im Familienleben eine wichtige Rolle spielen. Gerade bei der Kinderbetreuung leisten sie oft wertvolle Hilfe. Welche Rechte und Pflichten haben Oma und Opa?

Die meisten Großeltern genießen es, sich um die Enkelkinder zu kümmern. Gleichzeitig entlasten sie die Eltern und leisten einen wertvollen Beitrag zur Kindererziehung. Eine Verpflichtung besteht allerdings nicht. Tatsächlich haben Großeltern einige Rechte, aber wenige Pflichten. Natürlich haben sie bei entsprechender Übertragung die Aufsichtspflicht über die Enkelkinder. Ob sie diese aber übernehmen wollen, können sie frei entscheiden.

Rechtlich gibt es keine Verpflichtung, auf den Nachwuchs der eigenen Kinder aufzupassen. Passt es zeitlich nicht oder herrscht Missstimmung innerhalb der Familie, können die Eltern Oma und Opa nicht zum Babysitten zwingen. Sind sich aber alle einig, kann das Leben als Großfamilie ein echter Gewinn sein. Für einen strukturierten Alltag kann es dabei sinnvoll sein, gemeinsam einen klaren Plan zu erarbeiten: beispielsweise für die regelmäßige Abholung der Kinder aus der Kita an einem bestimmten Wochentag. Wohnen die Großeltern weiter entfernt, kann ein Wochenendbesuch den Eltern eine kleine Auszeit bescheren.

Was macht eine gute Oma aus?

Das Familienbild hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Es ist längst eine Selbstverständlichkeit, dass junge Mütter zumindest in Teilzeit erwerbstätig sind. Das hat auch Auswirkungen auf die Rolle der Großeltern. Sie sind heute mehr als in früheren Zeiten in die Betreuung ihrer Enkelkinder eingebunden. Wir sprachen mit der Familienforscherin und Diplom-Soziologin Ursula Adam, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg, über die Beziehung zwischen Großeltern und Enkeln und die Solidarität zwischen den Generationen.

Das Familienbild hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Es ist längst eine Selbstverständlichkeit, dass junge Mütter zumindest in Teilzeit erwerbstätig sind. Das hat auch Auswirkungen auf die Rolle der Großeltern. Sie sind heute mehr als in früheren Zeiten in die Betreuung ihrer Enkelkinder eingebunden. Wir sprachen mit der Familienforscherin und Diplom-Soziologin Ursula Adam, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg, über die Beziehung zwischen Großeltern und Enkeln und die Solidarität zwischen den Generationen.

Welche Rechte hat man als Großeltern?

Das Gesetz regelt den Umgang der Großeltern und anderer Personen mit den Kindern in einer eigenen Vorschrift, § 1685 BGB. Hiernach haben Verwandte nicht per se ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Anders als im Falle der Kindeseltern, denen grundsätzlich ein Umgangsrecht mit ihrem Kind zusteht, bestehen Umgangsrechte der Großeltern sowie anderer Verwandter und sonstigen Bezugspersonen nur unter eingeschränkten Voraussetzungen.

Nur wenn die Gesamtumstände des Einzelfalls den Umgang für das Kind sinnvoll erscheinen lassen, kann das Umgangsrecht vor dem Familiengericht erfolgreich durchgesetzt werden.

Die wichtigste Voraussetzung für das Umgangsrecht ist, dass der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Dabei ist zunächst einmal nicht außer Acht zu lassen, was in den Vorschriften zum Familienrecht ausdrücklich bestimmt ist: Demnach gehört zum Wohl des Kindes in der Regel auch der Umgang mit anderen Personen als den Eltern, wenn es zu diesen Bindungen besitzt und deren Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist, § 1626 Abs. 3 BGB.

Auch wenn man hieraus für das Umgangsrecht schlussfolgern könnte, dass der regelmäßige Kontakt insbesondere der Großeltern mit ihren Enkeln ein grundlegendes Recht darstellt, so unterscheidet der Gesetzgeber doch sehr deutlich: Das Erziehungsrecht der Eltern hat Vorrang und kann nur unter engen Voraussetzungen umgangen werden.

Maßgeblich ist wie bei allen Umgangsfragen letztlich daher stets, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht, gemäß dem sogenannten Kindeswohlprinzip (§ 1697a BGB). Hierbei geht es allein um die Sicht des Kindes und nicht um den Blickwinkel der beteiligten Erwachsenen.

Wie wichtig ist die Oma?

Opa hat auch nach der dritten Runde Mensch ärger dich nicht noch ein mildes Lächeln übrig und bleibt an jeder Baustelle geduldig stehen, um Baggern und Kränen bei der Arbeit zuzuschauen. Großeltern widmen den Enkeln ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und schenken ihnen etwas, das unglaublich wichtig ist: Zeit. Und Zeit sagt vor allem eines: „Du bist wichtig.“

Natürlich verbringen auch Eltern Zeit mit ihren Kindern, in der sie sich ganz ihnen widmen. Aber allzu oft muss man nach einer halben Stunde eben doch nur mal ganz kurz die Mails checken oder den Geschirrspüler einräumen. Das ist dieser sogenannte Alltag, von dem immer alle reden. Eltern sind im Dauereinsatz, während die Großeltern Bereitschaftsdienst leisten. Auf freiwilliger Basis. Und das Schöne daran: Sie können, müssen aber nicht. Denn eins ist auch klar – Großeltern sind heute mobiler denn je und genießen ihre Freiheit.

Wann dürfen Kinder selbst entscheiden ob sie zum Vater wollen oder nicht?

  • Beide Elternteile haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Umgang mit ihrem Kind.
  • Der Umgang mit dem eigenen Kind darf Ihnen nur dann verweigert werden, wenn die psychische und / oder physische Gesundheit des Kindes durch Sie nachweislich beeinträchtigt wird oder Sie eine Suchterkrankung haben.
  • Sie können Ihr Umgangsrecht vor dem Familiengericht durchsetzen.
  • Kinder ab 12 Jahren dürfen selbst über den Umgang entscheiden.

Es gibt grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Umgang mit den eigenen Kindern. Dieser Anspruch ist in § 1684 Abs. 1 BGB fest verankert. In Absatz 2 wird Eltern außerdem eine sogenannte Loyalitätspflicht auferlegt.

Das bedeutet, dass sie alles unterlassen müssen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil negativ beeinflussen könnte. Denn nicht nur Eltern haben das Recht, ihr Kind zu sehen, sondern auch Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern.