:

Wie kann ich bei Grünwelt kündigen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie kann ich bei Grünwelt kündigen?
  2. Kann Grünwelt einfach kündigen?
  3. Ist Grünwelt Energie seriös?
  4. Was ist mit Grünwelt passiert?
  5. Hat der Stromanbieter ein Sonderkündigungsrecht?
  6. Ist die Kündigung von Stromio rechtens?
  7. Kann ich meinen stromvertrag kündigen und in die Grundversorgung wechseln?
  8. Kann ich Grünwelt verklagen?
  9. Wer steckt hinter Grünwelt?
  10. Warum kündigt Grünwelt?
  11. Sind alle stromverträge monatlich kündbar?
  12. Was sind Gründe für ein Sonderkündigungsrecht?
  13. Kann man Strom jederzeit kündigen?
  14. Wie kommt man aus dem stromvertrag raus?
  15. Warum zahlen Bestandskunden mehr als Neukunden Strom?

Wie kann ich bei Grünwelt kündigen?

Ihr Vertrag bei Grünwelt Energie hat eine Laufzeit von einem Jahr.

  • Sie können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Laufzeit schriftlich per Post, Fax oder Mail kündigen.
  • Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht rechtzeitig beendet wurde.
  • Die Postanschrift für Ihr Schreiben lautet: Grünwelt Wärmestrom GmbH, Girmes-Kreuz-Str. 55, 41564 Kaarst. Per Mail erreichen Sie das Unternehmen unter [email protected] und per Fax unter 0800 5555 774.
  • Gut zu wissen: Ändert der Stromanbieter während der Laufzeit den vereinbarten Strompreis, können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

Kann Grünwelt einfach kündigen?

Egal ob du Strom, Gas oder Wärmestrom kündigen möchtest, die AGB weichen hinsichtlich der Paragrafen für die Kündigung nicht voneinander ab. Sprich, es gelten die gleichen Kündigungsbedingungen für Strom, Gas und Wärmestrom.

Die Mindestlaufzeit deines Vertrages beträgt in der Regel 12 Monate, wenn du keine anderen Vereinbarungen oder Abmachungen getroffen hast. Diese kannst du gegebenenfalls in deiner Vertragsbetätigung nachlesen. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf sechs Wochen. Laut AGB ist es auch hier möglich, dass eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde, die du ebenfalls deinem Vertrag entnehmen kannst. Die Form ist für die Kündigung von Grünwelt Energie entscheidend! Nur der klassische Postweg ist laut AGB erlaubt.

Falls du deine Kündigung nicht rechtzeitig einreichst, verlängert sich – wenn nicht anders vereinbart – dein Vertrag mit Grünwelt Energie um weitere 12 Monate.

Ist Grünwelt Energie seriös?

Stromio bzw. Grünwelt Energie und auch gas.de haben Anfang Dezember 2021 die Belieferung aller Kunden eingestellt. Daraufhin konnte man vermehrt lesen, Stromio & Co. wären insolvent. Dies ist allerdings nicht korrekt: Bisher kam es bei Stromio nicht zu einer Unternehmens-Pleite – es wurde kein Insolvenzantrag gestellt.

Zu der Annahme, Stromio, gas.de und Grünwelt Energie wären insolvent, kam es vermutlich aufgrund der Tatsache, dass dem Unternehmen der Bilanzkreisvertrag gekündigt wurde. Dies hatte das Lieferende zur Folge.

Hier lesen Sie, was bei einer Insolvenz des Stromanbieters passiert.

Die Stromio GmbH versorgte zusammen mit ihrer Vertriebsmarke Grünwelt Energie seit 2009 deutsche Haushalte mit Strom und unter der Firma gas.de mit Gas. Im Dezember 2021 wurden sowohl alle Lieferverträge von Stromio (Strom) als auch für gas.de (Gas) vom Versorger gekündigt.

Die Marke bietet unter dem Namen Grünwelt Wärmestrom GmbH seit 2022 wieder Tarife an. Dabei handelt es sich zu 100% um zertifizierten Ökostrom aus Wasserkraft.

Was ist mit Grünwelt passiert?

10.06.2022

Der Energieversorger Stromio hat seit 22.12.2021 bundesweit die Belieferung mit Strom eingestellt. Die betroffenen Stromkunden wurden automatisch vom lokalen Grundversorger im Ersatzversorgungstarif mit Strom beliefert.

Alle allgemeinen Informationen zur Strompreiskrise erhalten Sie hier.

Ihre Versorgung mit Strom ist zu jederzeit gesichert – das ist sogar gesetzlich garantiert. Seit dem 22.12.2021 werden Sie von Ihrem lokalen Grundversorger im Ersatzversorgungstarif mit Strom beliefert. Sollten Sie nicht erneut wechseln, gehen Sie drei Monate später automatisch in den Grundversorgungstarif über. Dieser ist in der Regel preisgleich zum Ersatzversorgungstarif. Sie müssen sich um nichts kümmern, alle diese Schritte erfolgen automatisch.

Neukundenboni werden zeitanteilig im Rahmen der Endabrechnung ausbezahlt. Grünwelt/ Stromio wird Ihnen die Endabrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der Belieferung zukommen lassen. In der Endabrechnung müssen auch eventuell zu viel gezahlte Abschläge verrechnet werden. Der Anbieter hat zugesagt, dass keine Abschlagszahlungen mehr eingezogen werden. Sie können zudem sicherheitshalber das SEPA-Mandat widerrufen. Wenn Sie für die Überweisung Ihrer monatlichen Abschläge einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollten Sie diesen entsprechend beenden.

Hat der Stromanbieter ein Sonderkündigungsrecht?

  • Jede Kündigung ist eine einseitige „rechtsgestaltende“ Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner. Das heißt, sie wirkt rechtlich einfach dadurch, dass sie gegenüber dem anderen Vertragspartner erklärt wurde.

  • Weil die Kündigung eine einseitige Erklärung ist, muss der andere Vertragspartner damit nicht einverstanden sein.

  • Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann nicht zurückgenommen oder aufgehoben werden.

  • Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von den Anforderungen und Bedingungen ab, die in Ihrem Liefervertrag vereinbart sind. Prüfen Sie daher die AGB Ihres Vertrages.

Ein Vertrag kann von beiden Vertragsparteien gekündigt werden – auch vom Energielieferanten. Möchte Ihr Lieferant den Vertrag kündigen, so muss er sich an die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen halten. Insbesondere muss im konkreten Fall ein Kündigungsrecht vorliegen, das eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung begründet.

Vertragliches Kündigungsrecht

In der Regel wird das Kündigungsrecht vertraglich geregelt. Dieses ist dann Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abhängig vom jeweiligen Energielieferanten gelten dementsprechende Kündigungsbedingungen.

Um einen Energieliefervertrag richtig kündigen zu können, sollten Sie Folgendes beachten.

Aktuelles Kündigungsrecht

  • Ihr Energieliefervertrag muss klare Vorgaben für die Möglichkeit einer Kündigung enthalten. So können Sie nachvollziehen, wie und zu wann Sie den Vertrag kündigen können. Prüfen Sie, wann der Vertrag frühestens endet (Mindestvertragslaufzeit) oder ob sich Ihr Vertrag automatisch verlängert hat (stillschweigende Verlängerung).
  • Der Start der Mindestvertragslaufzeit kann dabei an den Beginn des Vertrags (=Zeitpunkt des Vertragsschlusses) oder den Beginn der Belieferung (erster Tag der tatsächlichen Energiebelieferung) geknüpft sein. Lesen Sie die Bedingungen des Vertrags daher aufmerksam.

  • Neben diesem sogenannten „ordentlichen Kündigungsrecht“ gibt es das Sonderkündigungsrecht (oder außerordentliches Kündigungsrecht). Es ermöglicht Ihnen in besonderen Situationen, bestehende Verträge vorzeitig zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber nur in einigen Fällen. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht haben Sie beispielsweise bei einer Preiserhöhung (§ 41 Abs. 5 EnWG) oder unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Umzug (§ 41b Abs. 4 EnWG).

Ist die Kündigung von Stromio rechtens?

Nach Grünwelt Energie folgt eine weitere Kündigungswelle, diesmal durch den Stromdiscounter Stromio. Nach der Kündigung von Stromio und weiteren Stromanbietern finden sich viele Verbraucher in der teuren Grundversorgung wieder. Doch was tun, wenn durch die Kündigung Mehrkosten entstehen? - Hier erfahren Sie, welche Optionen Ihnen als ehemaliger Stromio-Kunde zustehen.

Seit Jahren ist der Energieversorgungsmarkt angespannt. Nicht verwunderlich sind dabei die stetig anwachsenden Preise für Strom und Gas. Viele Energieversorgungsunternehmen klagen über Preisexplosionen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränken. Bei Preissteigerungen von fast 400 % für Gas- und Strom, musste nun auch die Stromio GmbH die Belieferung  größtenteils einstellen und kündigte massenhaft Stromio-Kunden.

Kann ich meinen stromvertrag kündigen und in die Grundversorgung wechseln?

Nach Grünwelt Energie folgt eine weitere Kündigungswelle, diesmal durch den Stromdiscounter Stromio. Nach der Kündigung von Stromio und weiteren Stromanbietern finden sich viele Verbraucher in der teuren Grundversorgung wieder. Doch was tun, wenn durch die Kündigung Mehrkosten entstehen? - Hier erfahren Sie, welche Optionen Ihnen als ehemaliger Stromio-Kunde zustehen.

Seit Jahren ist der Energieversorgungsmarkt angespannt. Nicht verwunderlich sind dabei die stetig anwachsenden Preise für Strom und Gas. Viele Energieversorgungsunternehmen klagen über Preisexplosionen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränken. Bei Preissteigerungen von fast 400 % für Gas- und Strom, musste nun auch die Stromio GmbH die Belieferung  größtenteils einstellen und kündigte massenhaft Stromio-Kunden.

Kann ich Grünwelt verklagen?

Düsseldorf Den Energiediscountern Stromio, Gas.de und Grünwelt Energie stehen Rechtsstreite bevor. Eine Legal-Tech-Firma aus Berlin und ein Kölner Anwalt wollen auf unterschiedlichen Wegen Schadensersatz von den Stromanbietern einfordern. Die Energiediscounter aus Kaarst bei Düsseldorf hatten ihren Kunden im Dezember plötzlich gekündigt. Der daraus resultierende Schaden könnte Schätzungen zufolge im mittleren dreistelligen Millionenbereich liegen.

Über Nacht hatten im Dezember die Billigstromanbieter Stromio und Gas.de sowie die gemeinsame Marke Grünwelt Energie ihren Kunden gekündigt. Insgesamt sind laut informierten Kreisen über eine Million Kunden von diesen Kündigungen betroffen. Für die Verbraucher wird das teuer. Denn statt Discounterpreisen zahlen sie in der Grundversorgung deutlich mehr. Wegen der teuren Tarife geht die Verbraucherzentrale gegen drei regionale Energieversorger vor.

Wer steckt hinter Grünwelt?

none id="readability-page-1" class="page">

Grünwelt Energie ist ein Vertriebsname der Stromio GmbH und der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH.

Warum kündigt Grünwelt?

Sie wollen Ihren Grünwelt-Energievertrag kündigen? Wir haben die passende Kündigungsvorlage für Sie. Kündigen Sie jetzt bequem Ihren Grünwelt Strom- oder Gasvertrag:

Bitte akzeptieren Sie Marketing-Cookies um diesen Inhalt anzuzeigen.

Sind alle stromverträge monatlich kündbar?

01.03.2022

Gute Nachrichten für alle Privatkunden: Strom- und Gasverträge, die ab dem 01. März 2022 abgeschlossen werden, können nach der Erstvertragslaufzeit jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall maximal einen Monat. Möglich macht dies das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge. Was Sie noch über die verbraucherfreundlichen Kündigungsfristen und Vertragsverlängerungen wissen müssen, erfahren Sie bei uns.

Was sind Gründe für ein Sonderkündigungsrecht?

In der Kfz-Versicherung existiert ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn einer der folgenden Fälle eintritt.

Steigen die Beiträge der Kfz-Police, kann der Versicherungsvertrag außerordentlich gekündigt werden. Jedoch müssen hierfür einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Kann man Strom jederzeit kündigen?

  • Jede Kündigung ist eine einseitige „rechtsgestaltende“ Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner. Das heißt, sie wirkt rechtlich einfach dadurch, dass sie gegenüber dem anderen Vertragspartner erklärt wurde.

  • Weil die Kündigung eine einseitige Erklärung ist, muss der andere Vertragspartner damit nicht einverstanden sein.

  • Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann nicht zurückgenommen oder aufgehoben werden.

  • Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von den Anforderungen und Bedingungen ab, die in Ihrem Liefervertrag vereinbart sind. Prüfen Sie daher die AGB Ihres Vertrages.

Ein Vertrag kann von beiden Vertragsparteien gekündigt werden – auch vom Energielieferanten. Möchte Ihr Lieferant den Vertrag kündigen, so muss er sich an die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen halten. Insbesondere muss im konkreten Fall ein Kündigungsrecht vorliegen, das eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung begründet.

Vertragliches Kündigungsrecht

In der Regel wird das Kündigungsrecht vertraglich geregelt. Dieses ist dann Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abhängig vom jeweiligen Energielieferanten gelten dementsprechende Kündigungsbedingungen.

Um einen Energieliefervertrag richtig kündigen zu können, sollten Sie Folgendes beachten.

Aktuelles Kündigungsrecht

  • Ihr Energieliefervertrag muss klare Vorgaben für die Möglichkeit einer Kündigung enthalten. So können Sie nachvollziehen, wie und zu wann Sie den Vertrag kündigen können. Prüfen Sie, wann der Vertrag frühestens endet (Mindestvertragslaufzeit) oder ob sich Ihr Vertrag automatisch verlängert hat (stillschweigende Verlängerung).
  • Der Start der Mindestvertragslaufzeit kann dabei an den Beginn des Vertrags (=Zeitpunkt des Vertragsschlusses) oder den Beginn der Belieferung (erster Tag der tatsächlichen Energiebelieferung) geknüpft sein. Lesen Sie die Bedingungen des Vertrags daher aufmerksam.

  • Neben diesem sogenannten „ordentlichen Kündigungsrecht“ gibt es das Sonderkündigungsrecht (oder außerordentliches Kündigungsrecht). Es ermöglicht Ihnen in besonderen Situationen, bestehende Verträge vorzeitig zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber nur in einigen Fällen. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht haben Sie beispielsweise bei einer Preiserhöhung (§ 41 Abs. 5 EnWG) oder unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Umzug (§ 41b Abs. 4 EnWG).

Wie kommt man aus dem stromvertrag raus?

Was ist aboalarm?

  • sichere Kündigung
  • sofortiger Versand
  • Wichtiger Zugangsnachweis
  • Hilfe bei Problemen

Jetzt mehr erfahren

Warum zahlen Bestandskunden mehr als Neukunden Strom?

Auf dem Energiemarkt entwickelt sich gerade eine etwas ab­sur­de Situation: Während Neukunden dank der niedrigen Groß­han­dels­prei­se bereits wieder deutlich günstigere Strom­ta­ri­fe bekommen, hängen viele Bestandskunden auf hohen Prei­sen fest.