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Bin ich bei einem Praktikum krankenversichert?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Bin ich bei einem Praktikum krankenversichert?
  2. Wie ist man während eines unbezahlten Praktikums versichert?
  3. Wie ist ein Praktikant im Betrieb versichert?
  4. Ist ein bezahltes Praktikum ein Arbeitsverhältnis?
  5. Ist ein freiwilliges Praktikum meldepflichtig?
  6. Sind Praktikanten ohne Entgelt meldepflichtig?
  7. Wird man als Praktikant angemeldet?
  8. Wie lange darf ein Praktikum unentgeltlich sein?
  9. Sind Praktikanten über die BG versichert?
  10. Welche Abzüge haben Praktikanten?
  11. Welche Abzüge bei freiwilligem Praktikum?
  12. Wann muss ein Praktikant angemeldet werden?
  13. Wann ist ein Praktikum versicherungsfrei?
  14. Was muss man bei einem freiwilligen Praktikum beachten?

Bin ich bei einem Praktikum krankenversichert?

Wie ist man während eines unbezahlten Praktikums versichert?

In Deutschland gibt es verschiedene Versicherungen, welche Schutz für bestimmte Situationen und Lebenslagen bieten. Einige Versicherungen sind Pflicht und gesetzlich vorgeschriebene, andere sind wenig sinnvoll und werden von sogenannten Versicherungsvertretern den Menschen angedreht.

Es ist Personenabhängig und individuell zu betrachten, ob sich bestimmte Versicherungsergänzungen rentieren oder nicht. Im Endeffekt kann dir für jede Lebenslage und jeden Gegenstand eine passende Absicherung angedreht werden, doch wirklich wichtig sind nur wenige Versicherungen.

Sicherlich, es gibt unnötige Versicherungen, welche kaum lohnenswert sind. Doch einige Absicherungen rentieren sich sehr häufig und gelten als wichtig oder empfehlenswert. Grundsätzlich zählt dazu die Kranken- und Haftpflichtversicherung. Weiterhin gibt es andere Arten, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeit, dessen Wichtigkeit häufig unterschätzt werden.

Welche Versicherung du abschließt, bleibt dir überlassen und hängt von deiner aktuellen Lebenssituation ab. Häufig ändert sich der Versicherungsschutz und –zustand mit Erreichen der Volljährigkeit oder Beginn der Berufstätigkeit.

Wie ist ein Praktikant im Betrieb versichert?

  • Praktikanten benötigen eine Kranken-, Haftpflicht- und idealerweise noch eine Unfall­versicherung. Weitere Versicherungen können je nach Situation empfehlenswert sein.

  • Welche Versicherungen nötig sind und inwiefern sie bereits durch Familien­versicherungen abgedeckt sind, hängt von der Situation des Praktikanten und der Art des Praktikums ab.

  • In der Regel sind Praktikanten unter 25 Jahre noch über die Eltern krankenversichert.

  • Studenten, die ein Auslandspraktikum machen, sollten über eine Auslandskranken­versicherung nachdenken.

  • Beiträge zur Renten­versicherung muss man nur zahlen, wenn man mehr als 520 Euro verdient.

Das erwartet Sie hier

Welchen Versicherungsschutz Schüler, Studenten und Absolventen während ihrer Praktika brauchen und wann keine neuen Versicherungen nötig sind.

  • Kranken­versicherung
  • Haftpflicht­versicherung
  • Unfall­versicherung
  • Rechtsschutz­versicherung je nach Bedarf

Dauert das Praktikum lange genug oder wird ausreichend bezahlt, kann es auch zu einer Versicherungspflicht in der Renten-, Pflege- und Arbeitslosen­versicherung führen. Um diese Versicherungen müssen sich die Praktikanten jedoch nicht selbst kümmern.

Ist ein bezahltes Praktikum ein Arbeitsverhältnis?

Bei der Beschäftigung von Praktikanten ist zu unterscheiden: Ist die Beschäftigung zwingender Teil einer schulischen oder universitären Ausbildungsordnung, so finden arbeitsrechtliche Bestimmungen weitgehend keine Anwendung. Ansonsten gelten aufgrund der Verweisung in § 26 BBiG überwiegend die für das Berufsausbildungsverhältnis anwendbaren Vorschriften. Sowohl die Einordnung als Praktikant als auch das "gelebte Praktikantenverhältnis" haben für die Vertragsgestaltung und dessen Handhabung erhebliche Auswirkungen. Das Praktikantenverhältnis ist daher abzugrenzen von anderen Rechtsverhältnissen, insbesondere von einem "echten" Arbeitsverhältnis. Wird ein Arbeitsverhältnis auf Abruf begründet, ist möglichst genau im Arbeitsvertrag der Umfang der Arbeitspflicht zu bestimmen, um das Entstehen eines Bedarfsarbeitsverhältnisses (§ 12 TzBfG) mit dem gesetzlich vorgesehenen Inhalt zu verhindern. Daneben bestehen bei Arbeitsverhältnissen mit Studenten erweiterte Befristungsmöglichkeiten.

Ist ein freiwilliges Praktikum meldepflichtig?

Schreibt die Studien- oder Prüfungsordnung das Zwischenpraktikum nicht vor, kann es unter bestimmten Bedingungen trotzdem versicherungsfrei sein, zum Beispiel als Minijob oder im Rahmen der Werkstudentenregelung.

Ein freiwilliges Praktikum, das nicht durch eine Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, ist versicherungsfrei, wenn der Praktikant ohne Entgelt arbeitet. 

Sind Praktikanten ohne Entgelt meldepflichtig?

Praktikanten lohnen sich nicht: Häufiges Argument ist, dass der Output nicht den Aufwand rechtfertigt Aber es lohnt sich, sich damit auseinanderzusetzen – denn in den meisten Fällen profitieren Unternehmen von Praktikanten – auch wenn sie nur ein paar Monate im Unternehmen sind:

  • Du lernst neue Perspektiven kennen und eingefahrene Prozesse zu hinterfragen.
  • Du bekommst ehrliches Feedback in Bezug auf deine Attraktivität als Arbeitgeber.
  • Praktikanten sind flexibel einsetzbar und können je nach Interesse vielfältige Projekte begleiten.
  • Überzeugt das Unternehmen im Praktikum, wird das Unternehmen bei Freunden und Familie weiterempfohlen.

Hinzu kommt, dass du dein Recruiting damit erweitern kannst:

Wenn du ein Praktikum anbieten willst, musst du als Arbeitgeber keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Denn anders als für Ausbildungen gibt es für Praktika keine gesetzlichen Regelungen, was die Qualifikationen und Ansprüche an einen Betrieb angeht. Um einen Ausbilderschein oder Ähnliches musst du dich also nicht kümmern.

Das heißt, dass prinzipiell jeder Unternehmer – vom Freiberufler bis zum internationalen Konzern – problemlos Praktikanten einstellen kann. Denn bei einem Praktikum geht es in erster Linie darum, dass Studenten und Schüler etwas lernen, Berufserfahrung sammeln und sich erstmalig orientieren.

Grundsätzlich lassen sich freiwillige Praktika und Pflichtpraktika voneinander unterscheiden. Dies ist wichtig, da je nach Art des Praktikums unterschiedliche Rechte und Pflichten für dich als Arbeitgeber entstehen. So unterscheiden sich beispielsweise Rahmenbedingungen wie Dauer, Gehalt und Urlaub.

Bei Pflichtpraktika steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Sie sind meist fester Bestandteil der Ausbildung und durch Schule, Ausbildung oder auch Studium vorgegeben. So wird von Studenten gegebenenfalls erwartet, dass sie als Voraussetzung für ein Studium ein Praktikum oder während des Studiums ein Praxissemester im entsprechenden Bereich absolvieren. Die Praktika sind in der Regel mit Vorgaben bezüglich Dauer, Arbeitszeit und Aufgabenbereich verbunden. Außerdem sind Pflichtpraktika unabhängig von der Dauer nicht mindestlohnpflichtig.

Freiwillige Praktika fallen hingegen unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie werden meistens während des Studiums absolviert, beispielsweise in den Semesterferien oder in Urlaubssemestern. Da sie der beruflichen Orientierung dienen, werden sie auch als Orientierungspraktika bezeichnet. Bis zu einer Dauer von drei Monaten sind sie nicht mindestlohnpflichtig. Längere Praktika sind ab dem ersten Tag mindestlohnpflichtig.

Wird man als Praktikant angemeldet?

Praktikanten lohnen sich nicht: Häufiges Argument ist, dass der Output nicht den Aufwand rechtfertigt Aber es lohnt sich, sich damit auseinanderzusetzen – denn in den meisten Fällen profitieren Unternehmen von Praktikanten – auch wenn sie nur ein paar Monate im Unternehmen sind:

  • Du lernst neue Perspektiven kennen und eingefahrene Prozesse zu hinterfragen.
  • Du bekommst ehrliches Feedback in Bezug auf deine Attraktivität als Arbeitgeber.
  • Praktikanten sind flexibel einsetzbar und können je nach Interesse vielfältige Projekte begleiten.
  • Überzeugt das Unternehmen im Praktikum, wird das Unternehmen bei Freunden und Familie weiterempfohlen.

Hinzu kommt, dass du dein Recruiting damit erweitern kannst:

Wenn du ein Praktikum anbieten willst, musst du als Arbeitgeber keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Denn anders als für Ausbildungen gibt es für Praktika keine gesetzlichen Regelungen, was die Qualifikationen und Ansprüche an einen Betrieb angeht. Um einen Ausbilderschein oder Ähnliches musst du dich also nicht kümmern.

Das heißt, dass prinzipiell jeder Unternehmer – vom Freiberufler bis zum internationalen Konzern – problemlos Praktikanten einstellen kann. Denn bei einem Praktikum geht es in erster Linie darum, dass Studenten und Schüler etwas lernen, Berufserfahrung sammeln und sich erstmalig orientieren.

Grundsätzlich lassen sich freiwillige Praktika und Pflichtpraktika voneinander unterscheiden. Dies ist wichtig, da je nach Art des Praktikums unterschiedliche Rechte und Pflichten für dich als Arbeitgeber entstehen. So unterscheiden sich beispielsweise Rahmenbedingungen wie Dauer, Gehalt und Urlaub.

Bei Pflichtpraktika steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Sie sind meist fester Bestandteil der Ausbildung und durch Schule, Ausbildung oder auch Studium vorgegeben. So wird von Studenten gegebenenfalls erwartet, dass sie als Voraussetzung für ein Studium ein Praktikum oder während des Studiums ein Praxissemester im entsprechenden Bereich absolvieren. Die Praktika sind in der Regel mit Vorgaben bezüglich Dauer, Arbeitszeit und Aufgabenbereich verbunden. Außerdem sind Pflichtpraktika unabhängig von der Dauer nicht mindestlohnpflichtig.

Freiwillige Praktika fallen hingegen unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie werden meistens während des Studiums absolviert, beispielsweise in den Semesterferien oder in Urlaubssemestern. Da sie der beruflichen Orientierung dienen, werden sie auch als Orientierungspraktika bezeichnet. Bis zu einer Dauer von drei Monaten sind sie nicht mindestlohnpflichtig. Längere Praktika sind ab dem ersten Tag mindestlohnpflichtig.

Wie lange darf ein Praktikum unentgeltlich sein?

Ein freiwilliges Praktikum ist ein Praktikum, welches losgelöst von Schule oder künftigem Studium aus Gründen der Berufsfindung bzw. Berufsorientierung zumeist während der Ferien aufgenommen wird. Es gibt den Schülern und Schülerinnen bzw. den Studentinnen und Studenten die Gelegenheit, (erste) praktische Eindrücke von einem Beruf oder einer Branche zu sammeln.

Das "freiwillige Praktikum" wird i. d. R. unentgeltlich abgeleistet, wenn die Praktikantin/der Praktikant nur sehr kurz im Betrieb ist oder nur passiv ohne Einbindung in den Arbeitsprozess tätig wird und auch keinen wirtschaftlich verwertbaren Beitrag leistet. Wirkt die Praktikantin/der Praktikant jedoch durch ein Mindestmaß an Pflichtenbindung am arbeitstechnischen Zweck des Betriebs mit und wird damit in den Betrieb eingegliedert, unterfällt sie/er dem Schutzzweck des § 26 BBiG.[1] Diese Vorschrift erklärt für Personen, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses "berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen erwerben" sollen, wesentliche Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes für anwendbar (siehe Ziffer 1.3.1), u. a. § 17 Abs. 1BBiG, wonach ein Anspruch auf angemessene Vergütung besteht. Die Regelung über die Mindestausbildungsvergütung in § 17 Abs. 2 BBiG (nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG; siehe hierzu Ziffer 1.3.4) findet dagegen auf andere Vertragsverhältnisse i. S. des § 26 BBiG keine Anwendung, da § 26 BBiG nur eine Verweisung auf die Absätze 1, 6 und 7 des § 17 BBiG enthält.

Sind Praktikanten über die BG versichert?

Bild: © lightspot, Fotolia.com

Welche Abzüge haben Praktikanten?

Der Großteil deutscher Arbeitnehmer unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Doch was genau ist eine Sozialversicherung? Folgende fünf Versicherungszweige beinhaltet die Sozialversicherung:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Welche Abzüge bei freiwilligem Praktikum?

    Seit der Einführung des Mindestlohnes im Jahr 2015 werden auch Praktikanten nach Mindestlohn bezahlt, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen das sind, wann dir eine Pflichtpraktikums-Vergütung zusteht und viele andere Informationen zum Gehalt im Praktikum, zeigen wir dir auf dieser Seite.

    In vielen Studiengängen oder auch schulischen Ausbildungen sind ein oder mehrere Praktika im Ausbildungsplan fest verankert. Das bedeutet, dass du, um deinen Abschluss zu schaffen, in manchen Ausbildungen verpflichtet bist, ein oder mehrere Praktika zu absolvieren. Hierbei wird von einem Pflichtpraktikum gesprochen.

    Wann muss ein Praktikant angemeldet werden?

    Praktikanten lohnen sich nicht: Häufiges Argument ist, dass der Output nicht den Aufwand rechtfertigt Aber es lohnt sich, sich damit auseinanderzusetzen – denn in den meisten Fällen profitieren Unternehmen von Praktikanten – auch wenn sie nur ein paar Monate im Unternehmen sind:

    • Du lernst neue Perspektiven kennen und eingefahrene Prozesse zu hinterfragen.
    • Du bekommst ehrliches Feedback in Bezug auf deine Attraktivität als Arbeitgeber.
    • Praktikanten sind flexibel einsetzbar und können je nach Interesse vielfältige Projekte begleiten.
    • Überzeugt das Unternehmen im Praktikum, wird das Unternehmen bei Freunden und Familie weiterempfohlen.

    Hinzu kommt, dass du dein Recruiting damit erweitern kannst:

    Wenn du ein Praktikum anbieten willst, musst du als Arbeitgeber keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Denn anders als für Ausbildungen gibt es für Praktika keine gesetzlichen Regelungen, was die Qualifikationen und Ansprüche an einen Betrieb angeht. Um einen Ausbilderschein oder Ähnliches musst du dich also nicht kümmern.

    Das heißt, dass prinzipiell jeder Unternehmer – vom Freiberufler bis zum internationalen Konzern – problemlos Praktikanten einstellen kann. Denn bei einem Praktikum geht es in erster Linie darum, dass Studenten und Schüler etwas lernen, Berufserfahrung sammeln und sich erstmalig orientieren.

    Grundsätzlich lassen sich freiwillige Praktika und Pflichtpraktika voneinander unterscheiden. Dies ist wichtig, da je nach Art des Praktikums unterschiedliche Rechte und Pflichten für dich als Arbeitgeber entstehen. So unterscheiden sich beispielsweise Rahmenbedingungen wie Dauer, Gehalt und Urlaub.

    Bei Pflichtpraktika steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Sie sind meist fester Bestandteil der Ausbildung und durch Schule, Ausbildung oder auch Studium vorgegeben. So wird von Studenten gegebenenfalls erwartet, dass sie als Voraussetzung für ein Studium ein Praktikum oder während des Studiums ein Praxissemester im entsprechenden Bereich absolvieren. Die Praktika sind in der Regel mit Vorgaben bezüglich Dauer, Arbeitszeit und Aufgabenbereich verbunden. Außerdem sind Pflichtpraktika unabhängig von der Dauer nicht mindestlohnpflichtig.

    Freiwillige Praktika fallen hingegen unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie werden meistens während des Studiums absolviert, beispielsweise in den Semesterferien oder in Urlaubssemestern. Da sie der beruflichen Orientierung dienen, werden sie auch als Orientierungspraktika bezeichnet. Bis zu einer Dauer von drei Monaten sind sie nicht mindestlohnpflichtig. Längere Praktika sind ab dem ersten Tag mindestlohnpflichtig.

    Wann ist ein Praktikum versicherungsfrei?

    InfographicBei vorgeschriebenen Praktika handelt es sich um Praktika, deren Ableistung in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Generell gilt, dass weder die Regelungen des Übergangsbereichs bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 520,01 EUR bis 2.000 EUR im Monat[1] noch die zur geringfügigen Beschäftigung[2] angewandt werden dürfen.

    Was muss man bei einem freiwilligen Praktikum beachten?

    Wenn sich ein Betrieb dafür entscheidet, einen Praktikanten einzustellen, müssen die Personalverantwortlichen einige bürokratische und arbeitsrechtliche Aspekte beachten. Das gilt vor allem seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Seither hat nämlich auch ein Praktikant Anspruch auf den Mindestlohn – allerdings nur, wenn sein Praktikum einige Voraussetzungen erfüllt.

    Diese arbeitsrechtliche Vorgabe macht sich auch auf dem Praktikumsmarkt bemerkbar. Viele Unternehmen scheuen sich seither, Praktikanten einzustellen: Nicht nur, weil ihnen der gezahlte Lohn im Praktikum zu hoch erscheint, sondern auch aus Vorbehalten gegenüber dem bürokratischen Aufwand.

    Diese Bedenken sind jedoch zumeist unbegründet. Denn: Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Man unterscheidet zwei Formen von Praktika, die unterschiedliche rechtliche Implikationen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Praktikanten mit sich bringen.