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Kann die Krankenkasse den einkommensteuerbescheid verlangen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann die Krankenkasse den einkommensteuerbescheid verlangen?
  2. Was meldet das Finanzamt an die Krankenkasse?
  3. Welcher Steuerbescheid für Krankenkasse?
  4. Wie weise ich mein Einkommen als freiwillig Versicherter nach?
  5. Welche Belege kann ich bei der Krankenkasse einreichen?
  6. Wie weit zurück kann die Krankenkasse Beiträge nachfordern?
  7. Ist die Krankenkasse mit dem Finanzamt verbunden?
  8. Was müssen wir noch an die Krankenkasse melden?
  9. Werden die Krankenkassenbeiträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen?
  10. Kann man die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung steuerlich geltend machen?
  11. Welche Belege muss ich mit der Steuererklärung einreichen?
  12. Welche Belege muss ich bei der Steuererklärung mit einreichen?
  13. Sind Krankenkassen Nachzahlungen steuerlich absetzbar?
  14. Wie hole ich mir Geld von der Krankenkasse zurück?
  15. Was wird automatisch an das Finanzamt übermittelt?

Kann die Krankenkasse den einkommensteuerbescheid verlangen?

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Was meldet das Finanzamt an die Krankenkasse?

Seit Januar 2010 kann jeder Versicherte seine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer in vollem Umfang absetzen. Durch das Bürgerentlastungsgesetz werden die Bundesbürger steuerlich deutlich entlastet.

Welcher Steuerbescheid für Krankenkasse?

Freiwillig Versicherte, mit Ausnahme der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, schreiben wir einmal jährlich an. Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung reichen Sie bitte eine Kopie aller Seiten des aktuellen Einkommensteuerbescheides zusammen mit unserem mitgeschickten Formular ein. Alternativ können Sie das dem Schreiben beigefügte Einmalkennwort nutzen. Noch einfacher: Sie laden die Nachweise über "Meine TK" hoch.

Haben Sie keinen Einkommensteuerbescheid oder geht wesentliches Einkommen daraus nicht hervor, senden Sie uns bitte andere geeignete Unterlagen in Kopie zu. Zum Beispiel

Wie weise ich mein Einkommen als freiwillig Versicherter nach?

In Zweifelsfällen oder in Fällen, in denen das freiwillige Mitglied mit seiner Beitragsbemessung nicht einverstanden ist, sollen weitere Nachweise über seine Einkünfte gefordert werden. In Betracht kommen hierfür u. a. eine vom Finanzamt bestätigte Erklärung, eine Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerbescheid. Werden vom freiwillig Versicherten entsprechende Unterlagen zur Beitragseinstufung angefordert oder legt der freiwillig Versicherte von sich aus einen Einkommensteuerbescheid zum Nachweis seiner Einkünfte vor, so werden für die Feststellung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Bruttoeinkünfte benötigt, aufgeteilt nach Einkommensarten. Die darüber hinausgehenden Angaben des Einkommensteuerbescheids können auf Wunsch des Versicherten aus Datenschutzgründen geschwärzt werden.

Welche Belege kann ich bei der Krankenkasse einreichen?

Zu Zwecken der Beitragsermittlung oder der Überprüfung der Zuzahlungsbefreiung sind die Krankenkassen auf die Erhebung bestimmter Daten angewiesen. Doch nicht alles müssen die Versicherten preisgeben.

Für die gesetzlich Pflichtversicherten werden die erforderlichen Daten zur Berechnung der Beitragshöhe über die Einzugsstelle für die Sozialversicherung vom Arbeitgeber mit den Meldungen zur Sozialversicherung nach den §§ 28a ff. SGB IV an die Krankenkasse übermittelt.

Wie weit zurück kann die Krankenkasse Beiträge nachfordern?

Die Verjährung von Beitragsansprüchen von Sozialversicherungsträgern ist in § 25 SGB IV geregelt. Gemäß § 25 I SGB IV verjähren solche Ansprüche nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit entweder in vier Jahren nach Satz 1 bzw. erst in 30 Jahren gemäß Satz 2 im Falle vorsätzlich vorenthaltener Beiträge. Das Gesetz stellt dabei für die Frage des Beginns der Verjährung allein auf die Fälligkeit der Beiträge ab. Von der kürzeren Verjährungsfrist von vier Jahren werden Beiträge erfasst, die unwissentlich oder versehentlich nicht entrichtet worden sind. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Beitragsschuldner, hier also vermutlich Ihre Person, im Zeitpunkt der Fälligkeit der Beiträge gutgläubig war und dies bis zum Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist auch geblieben ist.

Ob für Sie die Berufung auf die kürzere Verjährungsfrist von vier Jahren möglich ist kann ich leider nicht abschließend beurteilen. Dagegen dürfte jedoch ihre Mitteilung sprechen, dass die Beitragsrückstände aus unerlaubten Handlungen, also zumindest grob fahrlässig bzw. vorsätzlich, innerhalb der letzten 30 Jahre begangen wurden. Inwiefern die nicht gezahlten Beiträge durch ein rechtswidriges Verhalten ihres Ehemannes entstanden sind und Sie sich vor diesem Hintergrund auf ihr Unwissen berufen können, erfordert eine detaillierte Prüfung und Durchsicht der entsprechenden Unterlagen. Ungünstig wäre es zudem, wenn die AOK bereits einen Beitragsbescheid vorliegen könnte, gegen den kein Rechtsmittel mehr möglich wäre. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn gegen einen nachweislich erhalten Bescheid kein Widerspruch eingelegt bzw. geklagt worden wäre. Die Verjährung für einen unanfechtbaren Verwaltungsakt beträgt wie bei einem normalen zivilrechtlichen Titel ebenfalls 30 Jahre. Soweit in Ihrem Fall einer Verjährung der Forderung erst nach 30 Jahren ab Fälligkeit droht, bliebe aber noch die Möglichkeit der Prüfung einer sogenannten Verwirkung gemäß § 242 BGB. Der Begriff der Verwirkung ist von der Verjährung zu unterscheiden. Die Verwirkung kann einer Beitragsforderung entgegengehalten werden, die an sich noch nicht verjährt ist. Allerdings setzt die Verwirkung das vorliegen besonderer Umstände voraus; diese sind erst dann gegeben, wenn der Beitragsverpflichtete, also Sie, infolge eines bestimmten Verhaltens des Sozialversicherungsträgers, hier also der AOK, darauf vertrauen durfte, dass diese das Recht nicht mehr geltend machen werde und Sie tatsächlich darauf vertraut haben, dass die Beitragsforderung nicht mehr ausgeübt wird und Sie sich in Ihren Vorkehrungen so darauf eingerichtet haben, dass Ihnen durch die jetzige und erst nach Jahren erfolgte Durchsetzung der Forderung ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde. Leider ist aufgrund der strengen Anforderungen des Bundessozialgerichts nur sehr schwer abzuleiten, wann das Rechtsinstitut der Verwirkung tatsächlich gegeben sein soll. Leider ist es wohl so, dass das bloße Nichtstun des Sozialversicherungsträgers grundsätzlich nicht dazu ausreicht, einen Vertrauenstatbestand zu Gunsten des Schuldners zu unterstellen.

Ist die Krankenkasse mit dem Finanzamt verbunden?

News 10.03.2015 Meldung von Beitragszahlungen

Bild: Haufe Online Redaktion Gezahlte Beiträge zur Sozialversicherung werden dem Finanzamt gemeldet.

Die Krankenkassen melden die Höhe der durch ihre Mitglieder selbst gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an das Finanzamt. Die Meldung umfasst vor allem Beitragszahlungen zur freiwilligen Krankenversicherung, als Student oder aus Versorgungsbezügen.

Was müssen wir noch an die Krankenkasse melden?

Bekommen Sie vom Arzt einen gelben Zettel in die Hand gedrückt, müssen Sie diesen jedoch nicht nur beim Arbeitgeber abgeben, sondern auch bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Doch warum sollten Sie dies eigentlich tun? Werden denn die Daten nicht automatisch an die zuständige Stelle übermittelt?

Muss auch die Krankenkasse von meiner Arbeitsunfähigkeit erfahren?

Ja. Eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit besteht normalerweise aus vier Zetteln: Einer für Sie, einer für den Arzt, einer für den Arbeitgeber und einer für die Krankenkasse. Diesen müssen Sie Ihrer Kasse zukommen lassen.

Werden die Krankenkassenbeiträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen?

Beiträge für den Basis­schutz in der gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflege­versicherung zählen unbe­grenzt als Sonder­ausgaben. Sie senken das zu versteuernde Einkommen und damit in Folge die Steuerlast.

Der Basis­schutz umfasst jedoch nicht den Anspruch auf Krankengeld. Deshalb berück­sichtigt das Finanz­amt etwa für eine pflicht­versicherte Angestellte nicht den vollen Krankenkassenbeitrag, sondern zieht davon 4 Prozent ab. Auch Ausgaben für vereinbarte Extras wie Chef­arzt­behand­lung oder Einzel­zimmer zählen nicht zum Basis­schutz.

Kann man die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung steuerlich geltend machen?

Als Mitglied einer freiwilligen Krankenversicherung können Sie den Beitrag über die Einkommenssteuererklärung absetzen – und zwar in einem weitaus größeren Umfang als noch vor einigen Jahren. Ausschlaggebend hierfür war das Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetztes. Bis zu welcher Höhe und wo müssen Sie die Prämie für Ihre freiwillige Krankenversicherung in der Steuererklärung ansetzen? Im Folgenden können Sie nachlesen, wie Sie den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung von der Steuer korrekt absetzen.

Bis 31. Dezember 2009 konnten Sie den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung nur sehr eingeschränkt von der Steuer absetzen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber mit dem Bürgerentlastungsgesetz zum 01. Januar 2010 die Möglichkeit geschaffen, den Beitrag zur Krankenversicherung teilweise voll über die Einkommenssteuer abzusetzen.

Welche Belege muss ich mit der Steuererklärung einreichen?

Banken versenden jährlich Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge. Das können wenige Euro Zinsen auf dem Sparbuch sein oder auch hohe Kapitalerträge durch Aktienverkäufe.

Tritt ein Ereignis ein, das den Betroffenen zu hohen Ausgaben für sich selbst oder einen Familienangehörigen zwingt, dann gilt derjenige als finanziell “belastet”. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen beispielsweise Krankheitskosten, Unterhaltskosten und vieles mehr. Die Belege für außergewöhnliche Belastungen werden, wenn sie eine bestimmte Schwelle überschreiten, regelmäßig von den Finanzämtern verlangt. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du in unserer Rubrik “Außergewöhnliche Belastungen”.

Welche Belege muss ich bei der Steuererklärung mit einreichen?

Sind Sie dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen oder erwarten Sie eine Steuererstattung und reichen freiwillige eine Steuererklärung beim Finanzamt ein? Wenn ja, müssen Sie eine goldene Regel zu Belegen in der Steuererklärung beachten:

Präsentieren Sie dem Finanzamt steuersparende Ausgaben, sind Sie in der Beweislast. Sie müssen dem Finanzamt anhand einer Rechnung, einer Quittung oder anhand eines Kontoauszugs die Höhe der Ausgaben nachweisen können. Ob und wie lange Sie diese Nachweise zu steuerlichen Ausgaben aufbewahren müssen, hängt entscheidend davon ab, welche Einkünfte Sie erzielen.

Um nach Ablauf eines Steuerjahrs die notwendigen Belege für die Steuererklärung nicht suchen zu müssen, empfiehlt es sich, die Belege für die Steuererklärung während des Steuerjahrs in einen Ordner abzuheften oder in einem Schuhkarton zu sammeln. Das erspart viel Zeit.

Praxis-Tipp: Eigenbelege Haben Sie keine Belege zu steuersparenden Ausgaben in der Steuererklärung, weil Sie das Arbeitsmittel (z. B. Fachbuch, Handy etc.) auf dem Flohmarkt gekauft haben, sollten Sie zeitnah einen „Eigenbeleg“ erstellen. Notieren Sie auf einem Blatt Papier, was Sie wann für wie viel Geld wofür gekauft haben. Dieser Beleg rettet Ihnen bei Rückfragen des Finanzamts in der Regel die Steuerersparnis.

Sind Krankenkassen Nachzahlungen steuerlich absetzbar?

Jetzt sollte jeder beim Finanzamt Belege für Versicherungsbeiträge nachreichen, die bisher die Steuern nicht mindern. Das rät die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest. Denn jetzt gibt es einen Musterprozess beim Bundesfinanzhof, in den sich jeder per Einspruch gratis einklinken kann.

Bei den meisten Menschen berücksichtigt das Finanzamt Versicherungen bisher so: Nur Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen gehen als Sonderausgaben von den Einkünften ab. Andere Versicherungsbeiträge fallen unter den Tisch.

Wie hole ich mir Geld von der Krankenkasse zurück?

Wir möchten Sie dabei unterstützen, die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von vielen Zuzahlungen (z.B. Rezeptgebühr, 10,- € Tagessatz in Kliniken,  Krankenfahrtenkosten etc.) der Krankenkasse befreien lassen oder sich am Jahresende die zu viel gezahlten Beträge zurückerstatten lassen.

Als "belastet" gilt:

Was wird automatisch an das Finanzamt übermittelt?

Viele Daten, die das Finanzamt für Ihren Steuerbescheid benötigt, müssen von Ihnen nicht mehr in Ihrer Steuererklärung eingetragen werden, sondern liegen dem Finanzamt bereits als so genannte e-Daten in elektronischer Form vor. Dies hat für Sie den Vorteil, weniger Daten eintragen zu müssen. Allerdings sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass für das Finanzamt damit ein umfangreicher Datenabgleich ohne Ihr Zutun möglich ist. Außerdem kann es theoretisch passieren, dass fehlerhafte Daten verarbeitet werden, wenn von einer Stelle versehentlich falsche Daten an das Finanzamt übermittelt worden sind. Sie sollten daher spätestens in Ihrem Steuerbescheid die vom Finanzamt für seine Berechnungen verwendeten Daten auf ihre Richtigkeit kontrollieren.