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Welche Fristen gelten bei Transportschäden?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Fristen gelten bei Transportschäden?
  2. Wie lautet die reklamationsfrist nach 438 HGB bei verdeckten Schaden?
  3. Was ist ein verdeckter Transportschaden?
  4. Wer haftet bei verdeckten Transportschäden?
  5. Wie lange habe ich Zeit um einen Transportschaden zu melden?
  6. Wie lange ist eine angemessene Nachfrist?
  7. Wie lange Zeit für Haftbarhaltung?
  8. Wer muss sich um Transportschaden melden?
  9. In welchem Zeitraum ist ein Schaden dem Frachtführer zu melden?
  10. Wie geht man bei einem Transportschaden vor?
  11. Wie lange ist die Frist zur Mängelbeseitigung?
  12. Welche Fristen sind zulässig?
  13. Wann verjähren Ansprüche aus dem Speditionsvertrag?
  14. Wie haftet der Frachtführer bei Überschreitung der Lieferfrist?
  15. Wann verjähren die Ansprüche gegen den Frachtführer?

Welche Fristen gelten bei Transportschäden?

• Lassen Sie die Ware und die Verpackung auf jeden Fall unverändert

• Benutzen Sie die beschädigte Ware NICHT

Wie lautet die reklamationsfrist nach 438 HGB bei verdeckten Schaden?

(1) 1Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, daß das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. 2Die Anzeige muß den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen.

(2) Die Vermutung nach Absatz 1 gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.

Was ist ein verdeckter Transportschaden?

Trotz sorgfälltiger Verpackung und dem Bestreben aller Beteiligten Ihnen stets einwandfreie Ware zu liefern, kann es aufgrund langer Logistikwege hin und wieder zu Transportschäden kommen. Daher ist es von großer Wichtigkeit Ihre Ware bei der Anlieferung auf Beschädigungen zu überprüfen und diese Schäden soweit möglich zu dokumentieren sowie auf den Frachtpapieren zu vermerken. Dies ist für eine spätere Schadenregulierung zwingend erforderlich!

Sollte bei Ihnen ein Transportschaden aufgetreten sein, informieren Sie uns bitte umgehend. Folgende Informationen/Papiere benötigen wir:

  • Frachtpapier mit entsprechendem Schadensvermerk und Bestätigung durch den Fahrer
  • Information um welche Sendung und welche Ware es sich handelt (z.B. Lieferscheinnummer)
  • Information über die Art der Beschädigung (Fotos)
  • Weitere Informationen zu Abholung, Rücksendung, Terminabsprache, …

Wer haftet bei verdeckten Transportschäden?

Trotz sorgfälltiger Verpackung und dem Bestreben aller Beteiligten Ihnen stets einwandfreie Ware zu liefern, kann es aufgrund langer Logistikwege hin und wieder zu Transportschäden kommen. Daher ist es von großer Wichtigkeit Ihre Ware bei der Anlieferung auf Beschädigungen zu überprüfen und diese Schäden soweit möglich zu dokumentieren sowie auf den Frachtpapieren zu vermerken. Dies ist für eine spätere Schadenregulierung zwingend erforderlich!

Sollte bei Ihnen ein Transportschaden aufgetreten sein, informieren Sie uns bitte umgehend. Folgende Informationen/Papiere benötigen wir:

  • Frachtpapier mit entsprechendem Schadensvermerk und Bestätigung durch den Fahrer
  • Information um welche Sendung und welche Ware es sich handelt (z.B. Lieferscheinnummer)
  • Information über die Art der Beschädigung (Fotos)
  • Weitere Informationen zu Abholung, Rücksendung, Terminabsprache, …

Wie lange habe ich Zeit um einen Transportschaden zu melden?

Meldet sich der Kunde erst sehr spät, um einen Transportschaden zu melden, wird der Händler den Schaden in aller Regel nicht mehr direkt über den Transportdienstleister regulieren können. Wie ist also die Rechtslage, wenn sich der Verbraucher erst nach Tagen, Wochen oder Monaten mit einem Transportschaden beim Händler meldet?

Wie bereits dargelegt kennt das Gesetz keine Rügepflichten im Verbrauchsgüterhandel. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbrauchsgüterkäufen regelmäßig zwei Jahre (§ 438 Abs.1 Nr. 3 BGB). Kürze Rügepflichten wurden vom OLG Hamm (U. v. 24.5.2012, I-4 U 48/12) für unwirksam erklärt. Auch der BGH hat kürzlich bestätigt, dass diese unwirksam sind und auch abgemahnt werden können.

Zu beachten bleibt aber, dass bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) während der ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Kunden besteht.

Das bedeutet, der Verkäufer muss innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Da der Händler aber in aller Regel nicht selbst die Ware ausliefert, kann dieser Nachweis in der Praxis fast nie erbracht werden.

Ob die Vermutung (Beweislastumkehr) mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist (§ 476 BGB), ist eine Frage der gelieferten Sache bzw. des Mangels.

Von der Rechtsprechung anerkannt sind z.B. auch solche Mängel, die auch dem fachlich nicht versierten Käufer bei Übergabe der Kaufsache auffallen müssen. In einem solchen Fall ist zu erwarten, dass der Käufer den Mangel bei der Übergabe beanstandet.

Wie lange ist eine angemessene Nachfrist?

Urteil des Landgerichts Frankenthal zu monatelangen Nachbesserungsfristen

Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 12. Mai 2016, Aktenzeichen 8 O 205/15 leider ein recht verbrauchunfreundliches Urteil zum Thema Nachbesserungsfrist gefällt.

Wie lange Zeit für Haftbarhaltung?

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Wer muss sich um Transportschaden melden?

Wenn ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Ware bestellt, dann trägt stets der Unternehmer automatisch das sogenannte Transportrisiko gegenüber dem Kunden. Wird bei einem solchen Verbrauchsgüterkauf die versendete Ware beschädigt oder geht sie sogar verloren, so haftet der Unternehmer dafür. Dieser kann allerdings wiederum das Transportunternehmen in Anspruch für den entstandenen Schaden nehmen.

Oftmals kann man bei Versandhändlern Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden, die die Haftung vom Unternehmer auf den Kunden übertragen. Solche Klauseln und Formulierungen wie etwa „Das Transportrisiko hat der Käufer zu tragen.“ sind allerdings unzulässig und dürfen daher auch nicht verwendet werden. Eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers erfolgen. Der Käufer darf daher nicht durch Zustimmung der AGB dazu veranlasst werden, auf seine Rechte zu verzichten und kann solche unwirksamen Klauseln ignorieren.

Auf der anderen Seite darf der Händler aber auch nicht explizit damit werben, die Haftung zu übernehmen. Die Werbung mit einem „versicherten Versand“ ist unlauter, da nicht mit Selbstverständlichkeiten und gesetzlichen Pflichten geworben werden darf. Beim Kunden werde sonst der Eindruck erweckt, er bekomme vom jeweiligen Unternehmer etwas Besonderes, da er vom Versandrisiko befreit werde. Dass der Unternehmer das Risiko für Schäden auf dem Transportweg zu tragen hat, ist jedoch keine Besonderheit und darf daher auch nicht als solche dargestellt und beworben werden.

Wenn es zu einem Transportschaden auf dem Weg zum Kunden gekommen ist, hilft der Händlerbund mit seinem Musterschreiben weiter. Die Texte helfen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Transportdienstleister geltend zu machen und auch bei der Kommunikation mit dem Kunden – beispielsweise auf Verlangen einer eidesstattlichen Versicherung oder wenn dem Kunden eine Minderung des Kaufpreises angeboten werden soll. Für Händlerbund Mitglieder ist dieser Service kostenlos. 

In welchem Zeitraum ist ein Schaden dem Frachtführer zu melden?

Der Frachtführer haftet für den Verlust und die Beschädigung der zum Transport übernommenen Ware. Der Frachtführer kann für solche Transportschäden haftbar gehalten werden, die während der Zeit entstanden sind, als sich die Ware in seiner Obhut befand.

Die Höhe der Haftung richtet sich nach dem Warenwert am Übernahmeort der Güter. Dabei ist auf den Marktpreis der Ware abzustellen. Ist ein solcher Marktpreis nicht zu ermitteln, so gilt als Warenwert der Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit. Der Frachtführer muss darüber hinaus die Kosten tragen, die für die Feststellung des Schadens entstanden sind. Dazu können beispielsweise Gutachterkosten gehören.

Der Empfänger muss dabei nachweisen, dass die Ware während des Obhutszeitraums beschädigt wurde. Das ist insbesondere dann problematisch, wenn der Empfänger bei der Entgegennahme der Ware eine reine Quittung erteilt hat.

Wie geht man bei einem Transportschaden vor?

Wenn ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Ware bestellt, dann trägt stets der Unternehmer automatisch das sogenannte Transportrisiko gegenüber dem Kunden. Wird bei einem solchen Verbrauchsgüterkauf die versendete Ware beschädigt oder geht sie sogar verloren, so haftet der Unternehmer dafür. Dieser kann allerdings wiederum das Transportunternehmen in Anspruch für den entstandenen Schaden nehmen.

Oftmals kann man bei Versandhändlern Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden, die die Haftung vom Unternehmer auf den Kunden übertragen. Solche Klauseln und Formulierungen wie etwa „Das Transportrisiko hat der Käufer zu tragen.“ sind allerdings unzulässig und dürfen daher auch nicht verwendet werden. Eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers erfolgen. Der Käufer darf daher nicht durch Zustimmung der AGB dazu veranlasst werden, auf seine Rechte zu verzichten und kann solche unwirksamen Klauseln ignorieren.

Auf der anderen Seite darf der Händler aber auch nicht explizit damit werben, die Haftung zu übernehmen. Die Werbung mit einem „versicherten Versand“ ist unlauter, da nicht mit Selbstverständlichkeiten und gesetzlichen Pflichten geworben werden darf. Beim Kunden werde sonst der Eindruck erweckt, er bekomme vom jeweiligen Unternehmer etwas Besonderes, da er vom Versandrisiko befreit werde. Dass der Unternehmer das Risiko für Schäden auf dem Transportweg zu tragen hat, ist jedoch keine Besonderheit und darf daher auch nicht als solche dargestellt und beworben werden.

Wenn es zu einem Transportschaden auf dem Weg zum Kunden gekommen ist, hilft der Händlerbund mit seinem Musterschreiben weiter. Die Texte helfen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Transportdienstleister geltend zu machen und auch bei der Kommunikation mit dem Kunden – beispielsweise auf Verlangen einer eidesstattlichen Versicherung oder wenn dem Kunden eine Minderung des Kaufpreises angeboten werden soll. Für Händlerbund Mitglieder ist dieser Service kostenlos. 

Wie lange ist die Frist zur Mängelbeseitigung?

 

Der Rücktritt setzt voraus, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat (§ 323 Abs. 1 BGB, zu Ausnahmen vgl. Rdn 150 ff.),[375] auch wenn der Verkäufer nicht über eine eigene Werkstatt verfügt,[376] der Käufer nicht sicher weiß, ob der Defekt auf einen Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 zurückzuführen ist[377] oder sich aufdrängt, dass der Verkäufer wegen "wirtschaftlicher Unmöglichkeit" (vgl. Rdn 151) sowieso ablehnen würde.[378] Ausreichend ist insoweit das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder eine Formulierung[379] wie "andernfalls man rechtliche Schritte ergreifen werde",[380] durch die deutlich wird, dass den Verkäufer für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht. Die Frage, ob die Notwendigkeit einer Fristsetzung sogar europarechtswidrig ist, wurde dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.[381]

Welche Fristen sind zulässig?

Oft ist es gar nicht so einfach, die richtige Frist für eine Kündigung zu errechnen. Wie in unserem Beitrag über gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschildert, existieren im Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche gesetzliche Fristenregelungen. Die Länge der Kündigungsfrist richtet sich dabei oft danach, wie lange das Arbeitsverhältnis schon Bestand hat, etwa wenn die gestaffelten gesetzlichen Kündigungsfristen für eine Arbeitgeberkündigung nach § 622 Abs. 2 BGB greifen.

Wer die einschlägige Fristenregelung ermittelt hat, kann mit deren Hilfe berechnen, zu welchem Datum eine Kündigung wirksam wird. Da der Entschluss zu einer Kündigung mitunter kurzfristig fällt und oft zu einem bestimmten „Stichtag“ gekündigt werden muss (z.B. zum Monatsende), kann schon ein einziger Tag darüber entscheiden, ob eine Kündigung erst einen Monat später oder sogar erst zum nächsten Quartal (bei Kündigungsfristen zum Quartalsende) wirksam wird. Wie in unserem Beitrag über den wirksamen Zugang von Kündigungen geschildert, ist häufig schon der Tag des Zugangs der Kündigung beim Kündigungsempfänger umstritten.

Wir zeigen Schritt für Schritt, wie man bei der Fristenberechnung vorgehen muss, damit unliebsame Überraschungen ausbleiben.

Zunächst ist die für eine Kündigung einschlägige Fristenregelung zu ermitteln. Die folgenden Ausführungen gelten im Übrigen entsprechend für die Berechnung sonstiger Fristen im Arbeitsrecht (z.B. Erhebung einer Kündigungsschutzklage).

Die gesetzlichen allgemeinen Kündigungsfristen des § 622 BGB (s. näher unseren oben angegeben Beitrag) kommen nur dann zur Anwendung, wenn und soweit

  • der Arbeitsvertrag hierzu nichts regelt oder hierauf sogar ausdrücklich Bezug nimmt,
  • ein einschlägiger und anzuwendender Tarifvertrag keine Sonderbestimmungen zu Kündigungsfristen trifft
  • keine besonderen gesetzlichen Regelungen (z.B. § 86 SGB IX für Schwerbehinderte) bestehen.

Wann verjähren Ansprüche aus dem Speditionsvertrag?

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Wie haftet der Frachtführer bei Überschreitung der Lieferfrist?

 Information 

Der Frachtführer sowie der ausführende Frachtführer (§ 437 HGB) haften ohne Verschulden für Güter- und Verspätungsschäden. Eine mitwirkende Verursachung durch den Versender oder Empfänger oder ein besonderer Mangel des Gutes können den Ersatzanspruch beeinflussen. Der Frachtführer kann sich von der Haftung nur befreien, indem er nachweist, dass der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (§§ 425 f. HGB).

Allein die Mitwirkung des Frachtführers bei dem Verladevorgang begründet noch keine eine Haftung gemäß § 425 HGB auslösende vorzeitige Übernahme des Transportguts (BGH 28.11.2013 - I ZR 144/12).

Der Verlust des Gutes wird vermutet, wenn es innerhalb von zwanzig Tagen (bei grenzüberschreitenden Beförderungen von 30 Tagen) nicht abgeliefert wird (§ 424 HGB).

Wann verjähren die Ansprüche gegen den Frachtführer?

(1) 1Ansprüche aus einer Beförderung, die den Vorschriften dieses Unterabschnitts unterliegt, verjähren in einem Jahr. 2Bei Vorsatz oder bei einem dem Vorsatz nach § 435 gleichstehenden Verschulden beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.

(2) 1Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde. 2Ist das Gut nicht abgeliefert worden, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen. 3Abweichend von den Sätzen 1 und 2 beginnt die Verjährung von Rückgriffsansprüchen mit dem Tag des Eintritts der Rechtskraft des Urteils gegen den Rückgriffsgläubiger oder, wenn kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, mit dem Tag, an dem der Rückgriffsgläubiger den Anspruch befriedigt hat, es sei denn, der Rückgriffsschuldner wurde nicht innerhalb von drei Monaten, nachdem der Rückgriffsgläubiger Kenntnis von dem Schaden und der Person des Rückgriffsschuldners erlangt hat, über diesen Schaden unterrichtet.