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Wo trage ich die Krankenversicherung in der Steuererklärung 2020 ein?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wo trage ich die Krankenversicherung in der Steuererklärung 2020 ein?
  2. Kann ich die Krankenkassenprämie von der Steuer abziehen?
  3. Wird der AOK Bonus versteuert?
  4. Welche Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug nicht?
  5. Wo trage ich den Zusatzbeitrag der Krankenkasse in der Steuererklärung ein?
  6. Was kommt in Zeile 28 Anlage N?
  7. Wie hoch sind Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzbar?
  8. Welche krankenkosten kann man von der Steuer absetzen?
  9. Wo trage ich Prämien in der Steuererklärung ein?
  10. Wie versteuert man Bonuszahlungen?
  11. Wie müssen Bonuszahlungen versteuert werden?
  12. Warum Verzicht auf Sonderausgabenabzug?
  13. Kann man eine Zusatzkrankenversicherung von der Steuer absetzen?
  14. Wo trage ich Zeile 25 in der Steuererklärung ein?
  15. Was trage ich in Anlage AV Zeile 6 ein?

Wo trage ich die Krankenversicherung in der Steuererklärung 2020 ein?

Grundsätzlich gilt: Den Basistarif der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können Sie vollständig bei den Vorsorgeaufwendungen geltend machen (Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 12 bzw. 14). Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zählen dazu auch Beitragszahlungen für Kinder und Ehepartner.

Zahlen Sie in eine private Kranken- und/oder Pflegeversicherung ein, können Sie den Basistarif ebenfalls vollständig absetzen (Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 24 bzw. 25).

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie Ihre jährliche Beitragszahlung in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder in Ihrem Rentenbescheid. Sind Sie privat versichert, sehen Sie die Beitragshöhe in der Mitteilung Ihrer Krankenversicherung.

Kann ich die Krankenkassenprämie von der Steuer abziehen?

Grundsätzlich gilt: Den Basistarif der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können Sie vollständig bei den Vorsorgeaufwendungen geltend machen (Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 12 bzw. 14). Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zählen dazu auch Beitragszahlungen für Kinder und Ehepartner.

Zahlen Sie in eine private Kranken- und/oder Pflegeversicherung ein, können Sie den Basistarif ebenfalls vollständig absetzen (Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 24 bzw. 25).

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie Ihre jährliche Beitragszahlung in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder in Ihrem Rentenbescheid. Sind Sie privat versichert, sehen Sie die Beitragshöhe in der Mitteilung Ihrer Krankenversicherung.

Wird der AOK Bonus versteuert?

Die Richter/innen des BFH begründeten ihre Entscheidung im Sommer 2016 damit, dass die Bonuszahlungen oder Prämien der Krankenkassen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Beiträgen zur Erlangung des Basiskrankenversicherungsschutzes stünden. Eine Bonuszahlung sei vielmehr eine „Erstattung der vom Steuerpflichtigen getragenen gesundheitsbezogenen Aufwendungen“. Die Konsequenz: Die Erstattungen der Krankenkasse in Form von Boni oder Prämie müssen nicht mehr in der Steuererklärung eingetragen werden.

Die Krankenkassen übermitteln aktuell den Finanzämtern im Wege des Kontrollmeldeverfahrens alle Bonuszahlungen und Prämien als „erstattete Beiträge“. Die Richter des BFH stellten bei der Urteilsbegründung aber klar, dass dies unerheblich sei. Es handelt sich nicht um die Erstattung von Beiträgen.

So weit, so gut. Am 6. Dezember 2016 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) seinerseits ein Schreiben zum Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen. Dort stand: Nur wenn ein/e Versicherte/r Kosten für Gesundheitsmaßnamen von der Krankenkasse erstattet bekommt, die er bzw. sie vorab privat finanziert hat, handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung. Diese sogenannten Kostenerstattungsfälle müssten demnach nicht in der Steuererklärung eingetragen werden. Bekommt der bzw. die Versicherte allerdings eine Bonuszahlung, ohne dass ihm im Vorfeld Kosten entstanden sind, sollen die Boni oder Prämien weiterhin den Sonderausgabenabzug schmälern.

Welche Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug nicht?

07.11.2022, 09:33 Uhr (aktualisiert)

Gesundheits-Check-up? Wer für solche freiwilligen Leistungen zum Arzt geht, bekommt von manchen Krankenkassen einen Bonus.

(Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Wo trage ich den Zusatzbeitrag der Krankenkasse in der Steuererklärung ein?

Sie können Ihre kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.

Für Privatversicherte gilt: Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden nur in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung anerkannt. Wahlleistungen, wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus, werden im Rahmen der "anderen Versicherungsbeiträge" berücksichtigt, sofern dafür noch Spielraum beim abzugsfähigen Höchstbetrag besteht.

Was kommt in Zeile 28 Anlage N?

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die nichtselbsttändig sind, müssen die Anlage N abgeben. Die Anlage N besteht aus 3 Seiten, die sich v.a. um den Arbeitslohn & die Werbungskosten drehen.

Werbungskosten verringern die Steuerlast. Man sollte sie stets konkret und glaubhaft belegen. Wer unter der Pauschbetraggrenze von 1000 € bleibt, braucht die Werbungskosten nicht anzugeben.

Wie hoch sind Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzbar?

Die Grundlage für die Steuerregelung ist das Bürgerentlastungsgesetz. Es gilt seit 2010 und erlaubt Steuerpflichtigen nicht nur die Kosten für die Krankenversicherung, sondern auch für die Pflegeversicherung von der Steuer abzusetzen. Es gilt für alle Krankenversicherten, ganz gleich ob gesetzlich oder privat.

Das Gesetz bestimmt zudem, in welcher Höhe die steuerliche Absetzung der Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen möglich ist. Folgende jährliche Höchstgrenzen gelten:

  • Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner: 1.900 €
  • Für Selbstständige: 2.800 €

Welche krankenkosten kann man von der Steuer absetzen?

Folgende Kosten kannst du beispielsweise absetzen:

  • Kosten von der Zahnärztin, Logopäd*innen, Physiotherapiepraxen, Heilpraktiker*innen oder Psychotherapiepraxen
  • Rezeptgebühren sind im vollen Umfang absetzbar. Du musst nur an die Quittungen dafür denken
  • Notwendige Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte oder Rollstühle
  • Impfungen, die ärztlich verordnet wurden und vor Antritt eines Auslandsaufenthaltes erledigt werden müssen
  • Verschriebene Massagen, Bäder und Einläufe müssen mit einem amtsärztlichen Attest nachgewiesen werden. Das Attest muss vor Behandlungsbeginn ausgestellt worden sein
  • Heilkuren, wenn sie eine drohende Krankheit abwenden
  • Kosten bei Schwangerschaft/ Geburt wie die Kosten für angeordnete Schwangerschaftsgymnastik, Geburtsvorbereitungskurse und die Rechnung für eine Hebamme

Vorbeugende Maßnahmen und Tätigkeiten, die der Erhaltung der allgemeinen Gesundheit dienen, gelten nicht als außergewöhnliche Belastungen. Ausgaben für Vitaminpräparate, Nahrungsergänzungsmittel wie Diätprodukte oder die Kosten deiner Zahnreinigung kannst du hier nicht geltend machen.

Es besteht ein festgelegter, zumutbarer Grenzwert für jede*n. Erst, wenn deine Kosten über diesen hinausgehen, wirken sie sich auf dein Steuerergebnis aus. Das Finanzamt berücksichtigt dabei dein Jahreseinkommen, deine Kinderanzahl und deinen Familienstand. Mithilfe der unten aufgeführten Tabelle kannst du deine zumutbare Belastungsgrenze ausrechnen.

Die zumutbare Eigenbelastung wird stufenweise ausgerechnet. Wie du diese genau ermittelst, kannst du im Artikel "Was ist meine zumutbare Eigenbelastung?" nachlesen.

Wo trage ich Prämien in der Steuererklärung ein?

Bankprämien gehören zu den Einkünften aus sonstigen Leistungen. Hierbei handelt es sich um Einnahmen, die du keiner anderen Einkunftsart zuordnen kannst. Steuerpflichtig sind solche Einkünfte erst, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres die Freigrenze von 256 Euro überschreiten. In diesem Fall muss dein Kunde seine gesamten Prämien sowie andere sonstige Einnahmen voll versteuern.

Die 256 Euro stellen keinen Freibetrag dar. Im Klartext heißt das:

  • unter 256 Euro: keine Steuern
  • ab 256 Euro: Steuern auf alle Einkünfte aus sonstigen Leistungen

Die Höhe der Prämie trägst du in der Anlage SO (www.steuern.de) in Zeile 8 ein, dazugehörige Aufwendungen in Zeile 11.   Die Differenz aus beiden Beträgen gehört in Zeile 12. Ob dein Mandant Arbeitnehmer ist und die Prämie auf die Eröffnung eines privaten Girokontos gewährt wird oder ob er als Anleger sein Aktiendepot auf einen anderen Anbieter übertragen hat, spielt dabei keine Rolle. Hinsichtlich sonstiger Einkünfte macht das Finanzamt keinen Unterschied.

Wie versteuert man Bonuszahlungen?

Alle im Team gleich behandeln und jedem ein motivierendes Gehalts-Extra zukommen lassen? Das geht ganz einfach mit der SpenditCard, der Sachbezugskarte mit vielen Vorteilen: vom steuerfreien Geburtstagsgeschenk über die pauschalversteuerte Erholungsbeihilfe bis hin zum Internet-Zuschuss im Homeoffice.

Wie müssen Bonuszahlungen versteuert werden?

Muss ich einen Bonus zu meinem Gehalt versteuern? Bild: Adobe Stock #186205479

Besonders gute Leistung wird belohnt. Das ist das Prinzip eines Bonus, den Ihnen ein Arbeitgeber auszahlen kann. Doch müssen Sie Ihren Bonus versteuern, wenn Sie eine solche Zahlung erhalten? Und falls ja: Wie gestaltet sich die Versteuerung? Wir haben die wichtigsten finanziellen Infos für Sie zusammengefasst.

Warum Verzicht auf Sonderausgabenabzug?

[Unmittelbar begünstigte Person → Zeilen 5–14]

Zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören im Wesentlichen Arbeitnehmer. Dies sind vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamte (z. B. auch während der Zeit des Erziehungsurlaubs) sind, oder Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen. Die Angaben dienen der Berechnung der Grundzulage. Um die volle Zulage von 175 â‚¬ zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden. Maßgebend sind dabei immer die Vorjahreseinkünfte und -bezüge, also für den Sonderausgabenabzug 2021 die Werte aus dem Jahr 2020. Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld) sind ebenfalls einzubeziehen (Zeile 8).

Kann man eine Zusatzkrankenversicherung von der Steuer absetzen?

  • Grundsätzlich können private Krankenzusatz­versicherungen steuerlich abgesetzt werden.

  • Meist ist der Höchstbetrag jedoch bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung ausgereizt.

  • Einige Personengruppen können dennoch von Steuervorteilen durch Ihre privaten Krankenzusatz­versicherungen profitieren.

  • Wir erklären Ihnen, wann sich Ihre privaten Krankenzusatz­versicherungen steuermindern auswirken und wo genau Sie diese dafür in Ihrer Steuererklärung eintragen müssen.

Das erwartet Sie hier

Wo trage ich Zeile 25 in der Steuererklärung ein?

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Erstellen Sie Ihre Steuererklärung mit Mein ELSTER, müssen Sie Ihre Eintragungen zu den Berechnungsgrundlagen auf der Anlage AV unter „2 – Berechnungsgrundlagen“ (zweite Teilseite) vornehmen. Diese Angaben dienen der Berechnung des Sonderausgabenabzugs.

Was trage ich in Anlage AV Zeile 6 ein?

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Erstellen Sie Ihre Steuererklärung mit Mein ELSTER, müssen Sie Ihre Eintragungen zu den Berechnungsgrundlagen auf der Anlage AV unter „2 – Berechnungsgrundlagen“ (zweite Teilseite) vornehmen. Diese Angaben dienen der Berechnung des Sonderausgabenabzugs.