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Warum darf der neue Personalausweis nicht kopiert werden?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Warum darf der neue Personalausweis nicht kopiert werden?
  2. Was muss ich unbedingt bei einer Kopie vom Personalausweis schwärzen?
  3. Wer darf die Vorlage des Personalausweises verlangen?
  4. Was Sie beachten sollten bevor Sie eine Perso Kopie weitergeben?
  5. Ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt?
  6. Ist Kopie vom Personalausweis gültig?
  7. Sollte man Ausweiskopien per Mail versenden?
  8. Bin ich verpflichtet meinen Ausweis zu zeigen?
  9. Ist eine Kopie vom Personalausweis ausreichend?
  10. Wann darf ein Personalausweis kopiert werden?
  11. Wer darf Personalausweis fotografieren?
  12. Warum braucht ein Vermieter eine Kopie vom Personalausweis?
  13. Sollte man die Personalausweisnummer weitergeben?
  14. Wer darf meine Personalien kontrollieren?
  15. Wer darf meine Identität feststellen?

Warum darf der neue Personalausweis nicht kopiert werden?

Mit den neuen Regelungen zum Personalausweisgesetz hat der Personalausweis neben der hoheitlichen Ausweisfunktion auch die Möglichkeit zur Signatur und zur Authentisierung erhalten. Zum Schutz dieser Funktionen soll der neue Personalausweis nicht kopiert und möglichst gar nicht mehr aus der Hand gegeben werden. Auch wenn sich im Gesetz kein ausdrückliches Kopierverbot findet, so stellt die Regierungsbegründung zur Neuregelung klar:

Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. (…) Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Was muss ich unbedingt bei einer Kopie vom Personalausweis schwärzen?

Sie kennen es vielleicht vom Hoteltresen: Bisweilen genügt es nicht, die Nummer des Personalausweises auf dem Check-in-Bogen einzutragen. Manche Hotels wollen unbedingt eine Kopie anfertigen, die dann auf unbestimmte Zeit zusammen mit der Anmeldung im Aktenordner verschwindet – datenschutzrechtlich eine mehr als zweifelhafte Praxis.

Dennoch hat sich diese aus der Offlinewelt bekannte Absicherung der Identität längst auch online etabliert – ein Ausweis lässt sich im Flachbettscanner schnell digital kopieren und via E-Mail verschicken. Zudem gelten alternative Verfahren als aufwendiger, wenig verbreitet (E-Perso) oder nicht ausreichend sicher (Videoident). Und gerade im Onlinebusiness wollen Anbieter ihre Zugangsschwellen so niedrig wie möglich halten. Doch auf dem Personalausweis finden sich einige Informationen, mit denen man nicht allzu freizügig umgehen möchte und sollte. Deshalb geben wir Ihnen im Folgenden einen Überblick, wo und wie Sie off- und online Ausweiskopien weitergeben können und mitunter sogar müssen.

Wer darf die Vorlage des Personalausweises verlangen?

Grundsätzlich existiert keine Pflicht, Dritten eine Kopie des Personalausweises oder diesen zum Kopieren zu überlassen. Die Anfertigung einer Ablichtung des Personalausweises ist nur mit Zustimmung des Ausweisinhabers zulässig (§ 20 Absatz 2 PAuswG). Die Vorschrift verlangt darüber hinaus, dass die Ausweiskopie eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein muss.

Laut DSGVO umfasst der Begriff der Ablichtung das Fotokopieren, das Fotografieren und das Einscannen von Ausweispapieren.

Gemäß Artikel 5, Absatz 1 (c und e) DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden, wenn

Was Sie beachten sollten bevor Sie eine Perso Kopie weitergeben?

Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. (Satz 1)

Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. (Satz 2)

Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die Daten erhebende oder verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. (Satz 3)

Der Gesetzgeber schreibt: „Der Gedanke der allgemeinen Handlungsfreiheit gebietet es, dem Ausweisinhaber die Entscheidung darüber zu belassen, ob sein Ausweis in einer der genannten Formen kopiert werden darf.

Zugleich ist jedoch das öffentliche Interesse an dem Personalausweis als einem verlässlichen, hoheitlichen Identifizierungsdokument zu wahren. Deshalb muss die Ablichtung jederzeit als Kopie erkennbar sein (Satz 1).“

Damit die Kopie als solche zu erkennen ist, schlägt der Gesetzgeber Folgendes vor:

Ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt?

Nahezu jeder Erwachsene in Deutschland besitzt einen Personalausweis. Ohne ihn ist vieles nicht möglich. Allerdings sollten Sie darauf achten, wofür Sie ihn einsetzen. Denn einige Betrüger könnten einen leichtsinnigen Umgang mit den sensiblen Daten schnell ausnutzen.

Der Personalausweis ist ein Identifikationsdokument. Daher möchten einige Banken oder Hotels ihn gerne als Identifikationsnachweis kopieren – "für die Unterlagen", wie es oft heißt. Aber auch bei Autovermietungen soll der Personalausweis vorgezeigt und dann auch am liebsten als Pfand einbehalten werden. Ist das erlaubt? Schließlich enthält die kleine Plastikkarte viele sensible Daten, auf die nicht jeder Zugriff haben sollte.

Ist Kopie vom Personalausweis gültig?

  • Alte Rechtslage
  • Neu: Ablichtung des Ausweises ist erlaubt
  • Für die Ablichtung gelten folgende Regeln:
  • Nach der alten Rechtslage, die bis zum 14.07.2017 galt, war das Scannen oder elektronische Abspeichern  (z.B. als PDF) von Ausweisen grundsätzlich unzulässig. Fotokopien waren unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, hingen aber hinsichtlich der Rechtmäßigkeit vom jeweiligen Einzelfall ab. Für Unternehmen war es häufig schwierig, hier die richtige Linie zu fahren.

    Sollte man Ausweiskopien per Mail versenden?

    Stand: 13.05.2023 11:15 Uhr

    In der Urlaubszeit haben es Cyberkriminelle auf Ausweise im Internet abgesehen. Dafür hacken sie meist Online-Reiseanbieter. Nutzer, die ihre Papiere unbedacht online nutzen, sind leichte Beute.

    Erst vor wenigen Monaten erlebte eine deutsche Hotelkette den Super-GAU: einen Ransomware-Angriff auf ihr Computersystem. Die Täter erpressten nicht nur Lösegeld; sie stahlen auch Ausweise, die sie im Dark Net anboten.

    Bin ich verpflichtet meinen Ausweis zu zeigen?

    Die meisten Menschen haben ihr Portemonnaie eigentlich stets dabei. Aber nicht immer ist auch der Personalausweis darin. Müssen Sie Ihren Ausweis immer dabeihaben?

    Moderne Personalausweise kommen im praktischen Scheckkartenformat daher. Trotzdem lassen viele Menschen ihren Ausweis zu Hause in der Schublade. Auch wenn in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht besteht; immer dabeihaben müssen Sie ihn nicht. In vielen Fällen kann es aber hilfreich sein. Manchmal sind Sie nämlich verpflichtet, sich auszuweisen. Haben Sie den Perso dann nicht dabei, bedeutet dies Ärger oder zumindest Aufwand.

    Ist eine Kopie vom Personalausweis ausreichend?

    Sie kennen es vielleicht vom Hoteltresen: Bisweilen genügt es nicht, die Nummer des Personalausweises auf dem Check-in-Bogen einzutragen. Manche Hotels wollen unbedingt eine Kopie anfertigen, die dann auf unbestimmte Zeit zusammen mit der Anmeldung im Aktenordner verschwindet – datenschutzrechtlich eine mehr als zweifelhafte Praxis.

    Dennoch hat sich diese aus der Offlinewelt bekannte Absicherung der Identität längst auch online etabliert – ein Ausweis lässt sich im Flachbettscanner schnell digital kopieren und via E-Mail verschicken. Zudem gelten alternative Verfahren als aufwendiger, wenig verbreitet (E-Perso) oder nicht ausreichend sicher (Videoident). Und gerade im Onlinebusiness wollen Anbieter ihre Zugangsschwellen so niedrig wie möglich halten. Doch auf dem Personalausweis finden sich einige Informationen, mit denen man nicht allzu freizügig umgehen möchte und sollte. Deshalb geben wir Ihnen im Folgenden einen Überblick, wo und wie Sie off- und online Ausweiskopien weitergeben können und mitunter sogar müssen.

    Wann darf ein Personalausweis kopiert werden?

    Nahezu jeder Erwachsene in Deutschland besitzt einen Personalausweis. Ohne ihn ist vieles nicht möglich. Allerdings sollten Sie darauf achten, wofür Sie ihn einsetzen. Denn einige Betrüger könnten einen leichtsinnigen Umgang mit den sensiblen Daten schnell ausnutzen.

    Der Personalausweis ist ein Identifikationsdokument. Daher möchten einige Banken oder Hotels ihn gerne als Identifikationsnachweis kopieren – "für die Unterlagen", wie es oft heißt. Aber auch bei Autovermietungen soll der Personalausweis vorgezeigt und dann auch am liebsten als Pfand einbehalten werden. Ist das erlaubt? Schließlich enthält die kleine Plastikkarte viele sensible Daten, auf die nicht jeder Zugriff haben sollte.

    Wer darf Personalausweis fotografieren?

    Grundsätzlich existiert keine Pflicht, Dritten eine Kopie des Personalausweises oder diesen zum Kopieren zu überlassen. Die Anfertigung einer Ablichtung des Personalausweises ist nur mit Zustimmung des Ausweisinhabers zulässig (§ 20 Absatz 2 PAuswG). Die Vorschrift verlangt darüber hinaus, dass die Ausweiskopie eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein muss.

    Laut DSGVO umfasst der Begriff der Ablichtung das Fotokopieren, das Fotografieren und das Einscannen von Ausweispapieren.

    Gemäß Artikel 5, Absatz 1 (c und e) DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden, wenn

    Warum braucht ein Vermieter eine Kopie vom Personalausweis?

    Die Anfer­ti­gung von Kopien des Per­so­nal­aus­weises war früher in Deutsch­land gesetz­lich ver­boten und wurde erst mit Inkraft­treten des Per­so­nal­aus­weis­ge­setzes (Per­sAuswG) im Jahr 2010 gesetz­lich in Grenzen erlaubt. Dem Aus­weis­in­haber selbst steht es hier­nach frei, eine Kopie seines Aus­weises anzu­fer­tigen. Grund­sätz­lich exis­tiert aber keine Pflicht, Dritten eine Kopie des Per­so­nal­aus­weises oder diesen zum Kopieren zu über­lassen.

    Die Anfer­ti­gung einer Ablich­tung des Per­so­nal­aus­weises ist nur mit Zustim­mung des Aus­weis­in­ha­bers zulässig, § 20 Abs. 2 Per­sAuswG. Die Vor­schrift ver­langt in allen Fällen, dass die Aus­weis­kopie ein­deutig und dau­er­haft als Kopie erkennbar sein muss. Die Kopie darf – außer durch den Aus­weis­in­haber selbst – nicht an Dritte wei­ter­ge­geben werden, § 20 Abs. 2 Satz 2 Per­sAuswG. Wichtig: Per­sonen inner­halb der glei­chen Orga­ni­sa­tion (z.B. Behörden, Banken) gelten nicht als Dritte.

    Sollte man die Personalausweisnummer weitergeben?

    Die Anfer­ti­gung von Kopien des Per­so­nal­aus­weises war früher in Deutsch­land gesetz­lich ver­boten und wurde erst mit Inkraft­treten des Per­so­nal­aus­weis­ge­setzes (Per­sAuswG) im Jahr 2010 gesetz­lich in Grenzen erlaubt. Dem Aus­weis­in­haber selbst steht es hier­nach frei, eine Kopie seines Aus­weises anzu­fer­tigen. Grund­sätz­lich exis­tiert aber keine Pflicht, Dritten eine Kopie des Per­so­nal­aus­weises oder diesen zum Kopieren zu über­lassen.

    Die Anfer­ti­gung einer Ablich­tung des Per­so­nal­aus­weises ist nur mit Zustim­mung des Aus­weis­in­ha­bers zulässig, § 20 Abs. 2 Per­sAuswG. Die Vor­schrift ver­langt in allen Fällen, dass die Aus­weis­kopie ein­deutig und dau­er­haft als Kopie erkennbar sein muss. Die Kopie darf – außer durch den Aus­weis­in­haber selbst – nicht an Dritte wei­ter­ge­geben werden, § 20 Abs. 2 Satz 2 Per­sAuswG. Wichtig: Per­sonen inner­halb der glei­chen Orga­ni­sa­tion (z.B. Behörden, Banken) gelten nicht als Dritte.

    Wer darf meine Personalien kontrollieren?

    Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 22. Juni 2023

    Wer darf meine Identität feststellen?

    Die Maßnahmen zur Identitätsfeststellung sind in § 163b StPO geregelt. Sollte eine Person einer Straftat verdächtigt sein, können die Beamten des Polizeidienstes und die Staatsanwaltschaft zur Feststellung der Identität der Person die erforderlichen Maßnahmen treffen. Es besteht die Befugnis den Verdächtigen festzuhalten, wenn die Identität ansonsten nur schwer oder gar nicht festgestellt werden kann.

    Gemäß § 163b Absatz 2 Satz 1 StPO, kann auch die Identität einer Person festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig ist, wenn und soweit dies zur Aufklärung einer Straftat geboten ist.