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Wie lange muss ich für mein behindertes Kind Unterhalt zahlen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie lange muss ich für mein behindertes Kind Unterhalt zahlen?
  2. Wird Erwerbsminderungsrente auf Unterhalt angerechnet?
  3. In welchen Fällen entfällt die Unterhaltspflicht?
  4. Wann ist ein Kind nicht mehr unterhaltsberechtigt?
  5. Sind Eltern für erwachsene behinderte Kinder unterhaltspflichtig?
  6. Wann darf der Vater den Unterhalt einstellen?
  7. Werden Kinder bei Erwerbsminderungsrente angerechnet?
  8. Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer Erwerbsminderungsrente?
  9. Wann müssen Vater keinen Unterhalt zahlen?
  10. Wird Einkommen des Kindes auf Unterhalt angerechnet?
  11. Wie lange müssen Eltern für erwachsene Kinder aufkommen?
  12. Wie lange müssen Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen?
  13. Wann zahlt der Vater kein Unterhalt mehr?
  14. Ist der Vater während der Ausbildung unterhaltspflichtig?
  15. Welche Zuschüsse gibt es bei Erwerbsminderungsrente?

Wie lange muss ich für mein behindertes Kind Unterhalt zahlen?

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    Wird Erwerbsminderungsrente auf Unterhalt angerechnet?

    Ist es einem Elternteil zuzumuten, trotz voller Erwerbsminderung Mindestunterhalt an seine Kinder zu zahlen? Der Bundesgerichtshof hat dazu eine klare Meinung (Beschluss v. 9.11.2016 – XII ZB 227/15). Er hat damit ein für so viele Familien maßgebliches Urteil gesprochen.

    Es ist ein Fall, der im Familienrecht immer wieder auftaucht: Ein Elternteil weigert sich Unterhalt zu zahlen, weil er sich wegen einer Erwerbsminderung nicht in der Lage sieht, genug Geld zu verdienen. In dem konkreten Fall ging es um einen Sohn, der nach der Scheidung der Eltern im Haushalt des Vaters lebte. Der Minderjährige forderte von seiner Mutter den Mindestunterhalt. Die hatte sich dieser Verpflichtung bislang jedoch entzogen, weil sie sich für nicht leistungsfähig hielt. Der Grund: Die zuvor berufstätige Frau war krankheitsbedingt zu 70 Prozent schwerbehindert und bezog lediglich eine Rente wegen Erwerbsminderung in Höhe von bis zu 1310 Euro. Zudem pflegt sie ihre Mutter. Ist sie damit aus dem Schneider?

    In welchen Fällen entfällt die Unterhaltspflicht?

    Aktualisiert am 12. Januar 2023 3,5 Mio. mal angesehen81% fanden diesen Ratgeber hilfreich

    Das Wichtigste in Kürze

    Wann ist ein Kind nicht mehr unterhaltsberechtigt?

    Einmal Kind, immer Kind? Zumindest beim Unterhalt kann es Ausnahmen geben. Jedenfalls hat das Kind keinen bedingungslosen Anspruch auf Kindesunterhalt. Wir zeigen auf, in welchen Fällen der Kindesunterhalt zumindest hinterfragt oder sogar verweigert werden darf.

    • Gratis-Unterhaltsinfopaket anfordern
    • Sind Sie oder gelten Sie als rechtlicher Vater eines Kindes, sind Sie nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen.
    • Ob sich das Kind eigenes Einkommen anrechnen lassen muss, hängt von seinem Alter und seiner Lebenssituation ab. Vorhandene Vermögenswerte bleiben außer Betracht.
    • Ihre Zahlungspflicht hängt davon ab, dass Sie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kindes kennen. Insoweit haben Sie Anspruch auf Auskunft. Verdienen Sie weniger als den Selbstbehalt, dürfen Sie den Kindesunterhalt zumindest rechtlich verweigern.

    Tipp 1: Können Sie dem Kind schwere Verfehlungen vorwerfen? Im Ausnahmefällen dürfen Sie den Kindesunterhalt verweigern, wenn Sie dem Kind eine vorsätzlich schwere Verfehlung vorwerfen können.

    Tipp 2: Unterhalt für die VergangenheitUnterhalt für die Vergangenheit ist nur zu zahlen, wenn Sie sich mit der Zahlung in Verzug befinden. Wann Verzug vorliegt, definiert das Gesetz.

    Tipp 3: Kein Verzicht auf Unterhalt Da das Kind auf Unterhalt für die Zukunft nicht verzichten kann, dürfen Sie den Kindesunterhalt trotz entsprechender Erklärung nicht verweigern.

    Ihr minderjähriges Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt. Es gilt grundsätzlich als bedürftig. Auch privilegierte Kinder sind unterhaltsberechtigt. Ihr Kind ist ein „privilegiertes Kind“, wenn es noch nicht 21 Jahre alt ist, im Haushalt des betreuenden Elternteils lebt und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet. Solange müssen Sie das Kind finanziell unterstützen. Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Dort finden Sie in Abhängigkeit von Ihrem Nettoeinkommen und dem Alter Ihres Kindes den Betrag, den Sie als Kindesunterhalt an das Kind zahlen müssen. Wichtig ist, dass es dabei auf das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen ankommt. Ihr Nettoeinkommen in der Gehaltsabrechnung dürfen Sie zusätzlich um berufsbedingte Aufwendungen und ehebedingte Verbindlichkeiten bereinigen. Wegen der Details sollten Sie sich informieren.

    Gut zu wissen: Verdienen Sie aktuell weniger als vorher, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle möglicherweise ein geringerer Zahlbetrag für den Kindesunterhalt. Da die Tabelle aber Einkommensstufen vorsieht (z.B. Einkommensstufe 2: Nettoeinkommen 1.901 EUR - 2.300 EUR), fallen geringe Einkommensminderungen unter den Tisch. 

    Praxistipp: Die Düsseldorfer Tabelle unterstellt, dass zwei unterhaltsberechtigte Person vorhanden sind. Haben Sie bislang Kindesunterhalt für ein Kind bezahlt, wurden Sie in der Tabelle eine Einkommensstufe höher eingestuft. Zahlen Sie jetzt auch noch Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt für ein zweites Kind (auch außerehelich) und unterhalten somit zwei Personen, dürfen Sie sich in der Tabelle um eine Einkommensstufe niedriger einstufen. Damit zahlen Sie für das einzelne Kind weniger Kindesunterhalt.

    Sind Eltern für erwachsene behinderte Kinder unterhaltspflichtig?

    DEFINITION

    DEFINITION

    Hat Ihr Kind eine Behinderung, braucht es meist besondere Betreuung und Versorgung. Damit sind meist erhöhte Kosten verbunden. Leben Sie als Eltern getrennt, deckt der normale Kindesunterhalt des nicht betreuenden Elternteils nicht alle diese Kosten ab. Diese können dann zum Beispiel entweder als Mehrbedarf oder Sonderbedarf geltend gemacht werden. Diese Mehrkosten tragen in der Regel beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommen. Sind die Kinder volljährig und zur Erwerbsarbeit in der Lage, müssen Sie sich auch selbst finanzieren.

    • Der normale Kindesunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Kinder mit Behinderungen haben jedoch häufig Bedarf darüber hinaus, um so normal wie möglich leben zu können. Es gibt verschiedene Methoden, wie dieser berechnet werden kann – zum Beispiel als Mehrbedarf oder Sonderbedarf.
    • In der Regel haften beide Elternteile anteilig entsprechend ihrer Einkommen für den Mehr- und Sonderbedarf.
    • Soweit sie dazu in der Lage sind, müssen auch behinderte volljährige Kinder im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu ihrem eigenen Unterhalt beitragen.

    Wann darf der Vater den Unterhalt einstellen?

    Aktualisiert am 12. Januar 2023 3,5 Mio. mal angesehen81% fanden diesen Ratgeber hilfreich

    Das Wichtigste in Kürze

    Werden Kinder bei Erwerbsminderungsrente angerechnet?

    • Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt.
    • Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind.
    • Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
    • Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente!
    • Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung können gemeinsam erziehende Eltern durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat.

    Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer Erwerbsminderungsrente?

    Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

    Sie müssen außerdem in Deutschland wohnen.

    Wann müssen Vater keinen Unterhalt zahlen?

    Einmal Kind, immer Kind? Zumindest beim Unterhalt kann es Ausnahmen geben. Jedenfalls hat das Kind keinen bedingungslosen Anspruch auf Kindesunterhalt. Wir zeigen auf, in welchen Fällen der Kindesunterhalt zumindest hinterfragt oder sogar verweigert werden darf.

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    • Sind Sie oder gelten Sie als rechtlicher Vater eines Kindes, sind Sie nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen.
    • Ob sich das Kind eigenes Einkommen anrechnen lassen muss, hängt von seinem Alter und seiner Lebenssituation ab. Vorhandene Vermögenswerte bleiben außer Betracht.
    • Ihre Zahlungspflicht hängt davon ab, dass Sie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kindes kennen. Insoweit haben Sie Anspruch auf Auskunft. Verdienen Sie weniger als den Selbstbehalt, dürfen Sie den Kindesunterhalt zumindest rechtlich verweigern.

    Tipp 1: Können Sie dem Kind schwere Verfehlungen vorwerfen? Im Ausnahmefällen dürfen Sie den Kindesunterhalt verweigern, wenn Sie dem Kind eine vorsätzlich schwere Verfehlung vorwerfen können.

    Tipp 2: Unterhalt für die VergangenheitUnterhalt für die Vergangenheit ist nur zu zahlen, wenn Sie sich mit der Zahlung in Verzug befinden. Wann Verzug vorliegt, definiert das Gesetz.

    Tipp 3: Kein Verzicht auf Unterhalt Da das Kind auf Unterhalt für die Zukunft nicht verzichten kann, dürfen Sie den Kindesunterhalt trotz entsprechender Erklärung nicht verweigern.

    Ihr minderjähriges Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt. Es gilt grundsätzlich als bedürftig. Auch privilegierte Kinder sind unterhaltsberechtigt. Ihr Kind ist ein „privilegiertes Kind“, wenn es noch nicht 21 Jahre alt ist, im Haushalt des betreuenden Elternteils lebt und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet. Solange müssen Sie das Kind finanziell unterstützen. Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Dort finden Sie in Abhängigkeit von Ihrem Nettoeinkommen und dem Alter Ihres Kindes den Betrag, den Sie als Kindesunterhalt an das Kind zahlen müssen. Wichtig ist, dass es dabei auf das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen ankommt. Ihr Nettoeinkommen in der Gehaltsabrechnung dürfen Sie zusätzlich um berufsbedingte Aufwendungen und ehebedingte Verbindlichkeiten bereinigen. Wegen der Details sollten Sie sich informieren.

    Gut zu wissen: Verdienen Sie aktuell weniger als vorher, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle möglicherweise ein geringerer Zahlbetrag für den Kindesunterhalt. Da die Tabelle aber Einkommensstufen vorsieht (z.B. Einkommensstufe 2: Nettoeinkommen 1.901 EUR - 2.300 EUR), fallen geringe Einkommensminderungen unter den Tisch. 

    Praxistipp: Die Düsseldorfer Tabelle unterstellt, dass zwei unterhaltsberechtigte Person vorhanden sind. Haben Sie bislang Kindesunterhalt für ein Kind bezahlt, wurden Sie in der Tabelle eine Einkommensstufe höher eingestuft. Zahlen Sie jetzt auch noch Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt für ein zweites Kind (auch außerehelich) und unterhalten somit zwei Personen, dürfen Sie sich in der Tabelle um eine Einkommensstufe niedriger einstufen. Damit zahlen Sie für das einzelne Kind weniger Kindesunterhalt.

    Wird Einkommen des Kindes auf Unterhalt angerechnet?

    Einkünfte des Kindes sind bei der Berechnung des Unterhaltes im Regelfall in voller Höhe anzurechnen. Diese sind auf den Bedarf des Kindes und reduzieren damit die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes. Einkünfte sind erst von dem Tag an zu berücksichtigen, an dem sie tatsächlich gezahlt worden sind. Sie können zur Vereinfachung ab dem Beginn des Zahlungsmonats angerechnet werden. Auf den Beginn der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung kommt es bei nachschüssiger Zahlweise der Vergütung indessen nicht an.

    Nur in Ausnahmefällen sieht das Gesetz vor, dass Einkünfte nicht auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen sind. Dies ist vor allem bei nachrangigen Sozialleistungen der Fall. Dies ist insbesondere bei der Sozialhilfe nach dem SGB XII, bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, bei Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG-Leistungen) und bei Vorausleistungen nach dem BAföG in Betracht,

    Kindergeld ist seit Januar 2008 als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen. Es mindert den Anspruch des Kindes auf Barunterhalt, und zwar bei Betreuung des minderjährigen Kindes zur Hälfte und im Übrigen in voller Höhe.

    Als anrechenbare Einkünfte kommen beispielsweise in Betracht:

  • Ausbildungsvergütungen
  • sonstige Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und fiktives Einkommen aus unterlassener zumutbarer Erwerbstätigkeit
  • Wie lange müssen Eltern für erwachsene Kinder aufkommen?

    Ein Unterhaltsanspruch, ganz gleich ob Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt oder Kindesunterhalt, setzt stets zweierlei voraus:

  • Der Unterhaltsberechtigte muss bedürftig sein. Das heißt, er darf selbst nicht im Stande sein, für seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu sorgen.
  • Der Unterhaltsverpflichtete muss leistungsfähig sein. Das bedeutet, dass er der Unterhaltsverpflichtung nachkommen kann, ohne den eigenen Lebensunterhalt dadurch zu gefährden. Das Ende der Leistungsfähigkeit bildet ein vom Gericht festgesetzter Betrag, der dem Unterhaltsverpflichteten verbleiben darf. Diesen Betrag bezeichnet man als notwendigen Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt.
  • Der Unterhalt für minderjährige Kinder ist die strengste Form des Unterhalts in Deutschland. Das hängt damit zusammen, dass Minderjährige so gut wie immer bedürftig sind. Diesem (Schutz-)Bedürfnis des minderjährigen Kindes wird dadurch Rechnung getragen, dass der Unterhaltspflichtige gesteigert unterhaltspflichtig ist.

    Das bedeutet, der Unterhaltspflichtige muss alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um den Unterhaltsanspruch zu erfüllen.Ist es ihm zum Beispiel nicht möglich, aus seiner Beschäftigung dafür genügend Einkommen zu erzielen, kann er vom Gericht dazu verpflichtet werden, Überstunden zu leisten oder gar eine weitere Beschäftigung aufzunehmen (man spricht hier auch von verschärfter Erwerbspflicht). Die Grenze der Mehrarbeit bildet dabei die Zumutbarkeit. So ist es dem Unterhaltspflichtigen beispielsweise grundsätzlich nicht zumutbar, mehr als 48 Wochenstunden zu arbeiten. Leistet der Unterhaltspflichtige trotz gerichtlicher Aufforderung keine Mehrarbeit, kann ihm vom Gericht unter Umständen ein fiktives Einkommen aus der nicht wahrgenommenen Beschäftigung angerechnet werden.

    Die gesteigerte Unterhaltspflicht gilt nur bis zum 21. Lebensjahr des Kindes, solange das Kind im Haushalt eines Elternteils lebt und es sich in der allgemeinen Schulausbildung befindet.

    Wie lange müssen Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen?

    Eltern sind gegenüber ihrem Kind grund­sätzlich zur Leistung von Kindes­unterhalt verpflichtet. Dies gilt zunächst vor allem für minder­jährige Kinder. Denn diese sind nach Ansicht des Gesetz­gebers nicht in der Lage, ihren Unterhalts­bedarf durch eigenes Einkommen zu decken. Es besteht insofern eine gesteigerte Unterhalts­pflicht der Eltern. Das bedeutet, dass die Eltern verpflichtet sind alles Zumutbare zu unternehmen, um den Bedarf des Kindes nach besten Kräften und unter Zurverfügungstellung ent­sprechender wirtschaftlicher Mittel sicherzustellen. Doch gilt diese Unterhalts­pflicht zeitlich unbegrenzt oder erlischt sie nicht vielmehr nach Ablauf einer bestimmten Zeit?

    Für die Unterhalts­pflicht der Eltern besteht keine zeitliche Grenze. Unter bestimmten Voraus­setzungen kann daher auch einem voll­jährigen Kind ein Anspruch auf Kindes­unterhalt zu stehen, obwohl die elterliche Sorge zu diesem Zeitpunkt endet. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es sich noch in Ausbildung oder im Studium befindet. Geregelt ist dies in § 1610 Abs. 2 BGB. Danach umfasst der Kindes­unterhalt den gesamten Lebens­bedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Der Gesetzgeber unter­scheidet zwischen privilegierten und nicht privilegierten voll­jährigen Kindern.

    Wann zahlt der Vater kein Unterhalt mehr?

    Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes entfällt, wenn das Kind entweder genügend eigene Einkünfte hat (siehe: eigene Einkünfte des Kindes ) oder wenn der Unterhalt zahlende Elternteil nicht (mehr) leistungsfähig ist.

    Dagegen kommt eine Verwirkung des laufenden Unterhaltsanspruchs minderjähriger Kinder nicht in Betracht (§ 1611 Abs. 2 BGB). “Fehlverhalten” minderjähriger Kinder führt also nicht zum Verlust ihres Unterhaltsanspruchs. Auch wenn ein minderjähriges Kind den Umgang mit dem barunterhaltspflichtigen Elternteil verweigert, rechtfertigt das keine Einstellung der Unterhaltszahlungen.

    Erst recht kann der Unterhalt nicht wegen eines wirklichen oder vermeintlichen Fehlverhaltens des sorgeberechtigten Elternteils zurückbehalten werden. Der Kindesunterhalt steht dem Kind zu, etwaige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern haben darauf keinerlei Einfluss. Verwehrt also z.B. die Mutter dem Vater das Umgangsrecht, so ist dies für den Vater kein berechtigter Grund, den Kindesunterhalt zu stoppen.

    Ist der Vater während der Ausbildung unterhaltspflichtig?

    Eltern sind dazu verpflichtet, den Lebensbedarf ihres Kindes sicherzustellen. Dazu gehört, dass sie die Ausbildung oder das Studium finanzieren, denn beides bereitet auf das Berufsleben vor. Ob ihnen der Berufswunsch des Nachwuchses gefällt, ist unerheblich. Egal ob Tierpfleger oder Medizinstudium – Eltern müssen während der ersten Ausbildung Unterhalt zahlen.

    Gemeint ist in aller Regel die erste Berufsausbildung oder das erste Studium. Allerdings sind Eltern auch bei aufeinander aufbauenden Ausbildungen in der Pflicht. Etwa wenn der Sohn erst eine Hotelfachausbildung absolviert und anschließend Touristik studiert. Oder wenn auf einen Bachelor ein Masterstudiengang folgt. Unterhaltsanspruch haben Kinder auch dann, wenn sie nach wenigen Monaten die Ausbildungsstelle wechseln oder sich nach den ersten Semestern für ein anderes Studium entscheiden.

    Nicht mehr zahlen müssen Eltern hingegen, wenn ihr Kind erst eine Bankausbildung absolviert und sich danach für eine völlig andere Berufsrichtung entscheidet und zum Beispiel Biologie studiert. Oder wenn es nach der Ausbildung schon eigenes Geld verdient und dann beschließt, nochmal an die Uni zu gehen.

    Welche Zuschüsse gibt es bei Erwerbsminderungsrente?

    Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

    Sie müssen außerdem in Deutschland wohnen.