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Wird das Studium für die Pension angerechnet?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wird das Studium für die Pension angerechnet?
  2. Sind Studienzeiten Ruhegehaltfähig?
  3. Was wird alles auf die Pension angerechnet?
  4. Welche Einkünfte werden auf die Beamtenpension angerechnet?
  5. Was zählt zu den Dienstjahren bei Beamten?
  6. Was wird alles als Ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt?
  7. Wie hoch ist die Pension bei a13 netto?
  8. Wann wird die Pension gekürzt?
  9. Kann die Beamtenpension gekürzt werden?
  10. Welche Dienstjahre sind Ruhegehaltfähig?
  11. Wie hoch ist die Pension bei a9 netto?
  12. Was bekommen Pensionäre 2023?
  13. Kann die beamtenpension gekürzt werden?
  14. Wann verliert ein Pensionär seine Pension?
  15. Wie hoch ist die niedrigste beamtenpension?

Wird das Studium für die Pension angerechnet?

Ein Auto während der Finanzierung zu verkaufen ist nicht ideal, doch es ist möglich. Wichtig ist vor allem, dass Sie mit den Beteiligten Parteien offen sprechen und sich über das richtige Vorgehen informieren.

Sind Studienzeiten Ruhegehaltfähig?

Die Berücksichtigungsfähigkeit von Studienzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit ist ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Der dbb Bundeshauptvorstand hat diese Auffassung Mitte Juni in Berchtesgaden mit einem entsprechenden Beschluss untermauert.

„Nach der „Föderalismusreform I“ ist auch das Beamtenversorgungsrecht mittlerweile vermehrt starken Veränderungen und negativen Auseinanderentwicklungen unterworfen.

Was wird alles auf die Pension angerechnet?

Nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ist der Dienstherr verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen zu alimentieren (Alimentationsprinzip). Das ist ein verfassungsrechtlich durch Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) geschützt.

Die angemessene Alimentation ist unabhängig davon zu leisten, ob und inwieweit der Beamte in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Es spielt zunächst einmal keine Rolle, ob er noch privatrechtliche Ansprüche auf regelmäßige Zahlungen hat oder Vermögen besitzt, von dem er und seine Familie auch angemessen leben könnten. Der Beamte ist bis zu seinem Tod ernannt. Die rechtliche Beziehung zu seinem Dienstherrn endet also nicht mit der Versetzung in den Ruhestand. Gemessen an seinem letzten Statusamt und der geleisteten Dienstzeit muss der Staat den Beamten weiter alimentieren. 

Die gesetzliche Rentenversicherung ist dagegen etwas völlig anderes. Rentnerinnen und Rentner haben Ansprüche erworben aufgrund eigener Beiträge. Die Höhe der Rente ergibt sich im Prinzip aus  der Höhe der geleisteten Beiträge. Ein Anspruch des Rentners gegen ehemalige Arbeitgeber besteht insoweit nicht. Etwas Vergleichbares wie einen Anspruch auf lebenslange Alimentation gibt es nicht. Weil der Rentner eigene Beiträge geleistet hat, ist die Anwartschaft auf die gesetzliche Rente nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch Artikel 14 GG (Eigentumsgarantie)  geschützt. Ein bereits bestehender Rentenanspruch kann also nicht einfach gestrichen werden, weil das eine Enteignung bedeutete.

Weil der Beamte auch im Ruhestand grundsätzlich eine Alimentation ohne Rücksicht auf anderes Einkommen oder Vermögen erhält, kann er in Hinblick auf den Alimentationsgrundsatz überversorgt sein. Aus Sicht des Gesetzgebers ist das dann der Fall, wenn ein Beamter insgesamt mehr an Altersversorgung aus öffentlichen Kassen erhält, als ihm aufgrund seines Statusamtes zusteht. 

In § 55 Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG) und in entsprechenden Vorschriften in den Landesbeamtenversorgungsgesetzen wird deshalb eine Art Gleichbehandlung zwischen den Pensionären mit zusätzlichen gesetzlichen Rentenanspruch und den „Nur-Beamten“ geregelt. Beamtinnen und Beamte, die neben der Versorgung auch noch eine gesetzliche Rente beziehen, sollen insgesamt an „öffentlichen“ Altersbezügen nicht mehr erhalten, als diejenigen, die von Anfang an Beamte gewesen sind.

Es wird also ausgerechnet, wie hoch der Pensionsanspruch des Beamten gewesen wäre, wenn er „Nur-Beamter“ wäre. Es wird ausgerechnet, welche Pension dem Beamten zugestanden hätte, wäre er auch schon zu der Zeit Beamter gewesen, in der er als Arbeitnehmer Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. 

Welche Einkünfte werden auf die Beamtenpension angerechnet?

Nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ist der Dienstherr verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen zu alimentieren (Alimentationsprinzip). Das ist ein verfassungsrechtlich durch Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) geschützt.

Die angemessene Alimentation ist unabhängig davon zu leisten, ob und inwieweit der Beamte in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Es spielt zunächst einmal keine Rolle, ob er noch privatrechtliche Ansprüche auf regelmäßige Zahlungen hat oder Vermögen besitzt, von dem er und seine Familie auch angemessen leben könnten. Der Beamte ist bis zu seinem Tod ernannt. Die rechtliche Beziehung zu seinem Dienstherrn endet also nicht mit der Versetzung in den Ruhestand. Gemessen an seinem letzten Statusamt und der geleisteten Dienstzeit muss der Staat den Beamten weiter alimentieren. 

Die gesetzliche Rentenversicherung ist dagegen etwas völlig anderes. Rentnerinnen und Rentner haben Ansprüche erworben aufgrund eigener Beiträge. Die Höhe der Rente ergibt sich im Prinzip aus  der Höhe der geleisteten Beiträge. Ein Anspruch des Rentners gegen ehemalige Arbeitgeber besteht insoweit nicht. Etwas Vergleichbares wie einen Anspruch auf lebenslange Alimentation gibt es nicht. Weil der Rentner eigene Beiträge geleistet hat, ist die Anwartschaft auf die gesetzliche Rente nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch Artikel 14 GG (Eigentumsgarantie)  geschützt. Ein bereits bestehender Rentenanspruch kann also nicht einfach gestrichen werden, weil das eine Enteignung bedeutete.

Weil der Beamte auch im Ruhestand grundsätzlich eine Alimentation ohne Rücksicht auf anderes Einkommen oder Vermögen erhält, kann er in Hinblick auf den Alimentationsgrundsatz überversorgt sein. Aus Sicht des Gesetzgebers ist das dann der Fall, wenn ein Beamter insgesamt mehr an Altersversorgung aus öffentlichen Kassen erhält, als ihm aufgrund seines Statusamtes zusteht. 

In § 55 Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG) und in entsprechenden Vorschriften in den Landesbeamtenversorgungsgesetzen wird deshalb eine Art Gleichbehandlung zwischen den Pensionären mit zusätzlichen gesetzlichen Rentenanspruch und den „Nur-Beamten“ geregelt. Beamtinnen und Beamte, die neben der Versorgung auch noch eine gesetzliche Rente beziehen, sollen insgesamt an „öffentlichen“ Altersbezügen nicht mehr erhalten, als diejenigen, die von Anfang an Beamte gewesen sind.

Es wird also ausgerechnet, wie hoch der Pensionsanspruch des Beamten gewesen wäre, wenn er „Nur-Beamter“ wäre. Es wird ausgerechnet, welche Pension dem Beamten zugestanden hätte, wäre er auch schon zu der Zeit Beamter gewesen, in der er als Arbeitnehmer Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. 

Was zählt zu den Dienstjahren bei Beamten?

Ruhegehaltsfähige Dienstjahre und ihre Bedeutung für die Beamtenversorgung

Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst, die längerfristige finanzielle Verpflichtungen eingegangen sind, wie sie beispielsweise bei einem Immobilienerwerb erforderlich sind, oder die eine Familie zu versorgen haben, machen sich zu Recht Gedanken darüber, wie ihre finanzielle Lage bei Pensionierung, vielleicht sogar bei einer krankheitsbedingten vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand aussehen wird. Um durch eine Versicherung eine mögliche Versorgungslücke abzudecken, ist es wichtig, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.

Was wird alles als Ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt?

Ihr Ruhegehaltssatz ergibt sich aus den für Sie ermittelten ruhegehaltfähigen Dienstzeiten, von denen die Wesentlichen nachfolgend dargestellt sind.

  • Zeiten im Beamten- und Soldatenverhältnis Diese Zeiten sind kraft Gesetzes ruhegehaltfähig (Ausnahmen: zum Beispiel Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst). Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur mit dem entsprechenden Anteil ruhegehaltfähig (Ausnahme: Vor dem 1. Januar 2010 bewilligte Altersteilzeit ist zu neun Zehnteln ruhegehaltfähig).
  • Verwendungszeiten im öffentlichen Dienst bei einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung ab 1. Juli 2020 § 6a Beamtenversorgungsgesetz beziehungsweise § 20a Soldatenversorgungsgesetz regelt nunmehr die Berücksichtigung von Zeiten einer Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung. Die Zeiten einer solchen Verwendung sind nur auf Antrag als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu berücksichtigen.
  • Wehrdienstzeiten Als ruhegehaltfähig gelten die vor Berufung in das Beamtenverhältnis zurückgelegten Zeiten im berufsmäßigen und nichtberufsmäßigen Wehr- oder Zivildienst sowie Polizeivollzugsdienst.
  • Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst Zeiten, die Sie unmittelbar vor Berufung in das Beamtenverhältnis in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst zurückgelegt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen als ruhegehaltfähig anerkannt werden.
  • Sonstige Vordienstzeiten Antragsgebunden können sonstige Zeiten als Vordienstzeiten berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere Ausbildungszeiten und Zeiten einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit, soweit sie für die Laufbahn vorgeschrieben sind (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, z.B. Zeiten eines Studiums mit bis zu 855 Tagen). Stehen Sie im Vollzugsdienst oder Einsatzdienst der Feuerwehr, können stattdessen auch Zeiten einer praktischen Ausbildung und hauptberuflichen Tätigkeit mit bis zu fünf Jahren berücksichtigt werden, wenn sie für das spätere Amt förderlich waren.
  • Doppelt ruhegehaltfähige Zeiten

    Bei einer Verwendung in bestimmten Ländern, in denen Sie gesundheitsschädigenden klimatischen Einflüssen ausgesetzt sind, können diese Zeiten gegebenenfalls als doppelt ruhegehaltfähig berücksichtigt werden.

  • Zurechnungszeit Werden Beamte wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt, erhöht sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit um die Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit beträgt zwei Drittel der Zeit zwischen dem Ruhestandsbeginn und dem Ablauf des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres.

Wie hoch ist die Pension bei a13 netto?

  • So hoch ist die Durchschnittspension
  • Voraussetzungen für die Beamtenpension
  • Wie berechnen sich Beamtenpensionen? Wie setzen sie sich zusammen?
  • Wie hoch ist das Netto-Ruhegehalt von Beamten nach Besteuerung und Co.?
  • Sollten Beamte private Altersvorsorge betreiben?
  • So viel Beamtenpension steht Witwen zu
  • Ist die Beamtenpension sicher?

BeamtInnen bekommen eine wesentlich höhere Pension als Angestellte Rente. Aktuell sind es durchschnittlich 3.255 Euro pro Monat.

Die Berechnung des Netto-Ruhegehalts von BeamtInnen ist kompliziert. Denn auch Kindererziehungszeiten oder Abschläge durch einen früheren Pensionseintritt werden berücksichtigt.

Wann wird die Pension gekürzt?

Auch bei der Invaliditätspension dürfen Sie geringfügig dazuverdienen. Bei einem Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze bekommen Sie weniger Pension, wenn das Gesamteinkommen im Jahr 2023 im Monat über € 1.357,72 brutto liegt. Übersteigt das Gesamteinkommen diesen Betrag, wird die Pension um einen Anrechnungsbetrag gekürzt. Dieser Anrechnungsbetrag beträgt im Jahr 2023 für Gesamtpensionseinkommensteile. 

Dabei gibt es zwei Schutzbestimmungen: Sie können 1. nicht mehr als den Zuverdienst und 2. nicht mehr als die Hälfte der Pension verlieren.

Kann die Beamtenpension gekürzt werden?

Bundesverfassungsgericht billigt Kürzungen bei Beamtenversorgung, legt aber unerwartet deutliche Grenzen fest

FREIBURG taz ■ Der Staat darf die Beamtenpensionen kürzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht gestern in einer Grundsatzentscheidung verkündet. Dennoch erzielten die klagenden Pensionäre einen Achtungserfolg. Das Gericht verbot dem Gesetzgeber, Ruhestandsbeamte schlechter zu behandeln als normale Rentner.

Welche Dienstjahre sind Ruhegehaltfähig?

Seminare zur Beamtenversorgung 

Praxis-Seminare für Mitglieder in Personalvertretungen zur Beamtenversorgung in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamte und den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet.

Wie hoch ist die Pension bei a9 netto?

Die Höhe der Pension beträgt für jede jährliche ruhegehaltfähige Dienstzeit 1,79375 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Bezüge gemäß § 5 BeamtVG. Der Höchstsatz beträgt dabei 71,75 vom Hundert.Generell wird der Ruhegehaltssatz auf bis zu zwei Stellen nach dem Komma ausgerechnet. Dabei wird die zweite Dezimalstelle um einen Punkt aufgerundet, sofern es sich bei der dritten Stelle nach dem Komma um einen Wert von 5 bis 9 handelt.Dienstjahre werden grundsätzlich als Jahre mit 365 Tagen berechnet. Daraus ergibt sich dann die Anzahl der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstjahre.

Pensionsrechner

Was bekommen Pensionäre 2023?

Dem Sachverhalt der Erwerbsminderung steht bei Beamten die Dienstunfähigkeit gegenüber. Im Fall der Dienstunfähigkeit wird die Mindestversorgung auf 66,67 Prozent der letzten, vor Eintritt der Dienstunfähigkeit, anrechenbaren ruhegehaltsfähigen Bezüge angesetzt.

Es ist nicht auszuschließen, dass ein Beamter vor der Verbeamtung eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft ausübte, aus der er Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung hat. Um einer Überversorgung entgegenzuwirken, werden diese Ansprüche jedoch mit den Pensionsansprüchen verrechnet. Zulässig sind jedoch Hinzuverdienst und gesetzliche Rente, sofern der Höchstversorgungssatz von 71,75 Prozent nicht überschritten wird.

Die Pensionsansprüche eines Beamten gegenüber dem Land oder dem Bund schließen auch eine Hinterbliebenenversorgung – analog zur Witwenrente – mit ein.

  • Für den hinterbliebenen Ehepartner gilt ein Satz von 60 Prozent der Pension des Verstorbenen, sofern der Hinterbliebene vor dem 1. Januar 1962 geboren wurde.
  • Jüngere Hinterbliebene erhalten noch 55 Prozent der Pension als Versorgung.
  • Voraussetzung für die Hinterbliebenenversorgung ist, dass die Ehe vor dem Todesfall mindestens ein Jahr bestand.
  • Halbwaisen erhalten zwölf Prozent des Ruhegehaltes, Vollwaisen 20 Prozent. Die Zahlung erfolgt maximal bis zum 27. Lebensjahr, sofern keine eigenen Einkünfte vorliegen.

Anmerkung eines Lesers: Es ist nicht richtig, das hinterbliebene Beamte, die vor dem 01. Januar 1962 geboren wurden 60 Prozent der Pension des Verstorbenen erhalten. Jüngere Hinterbliebene 55 Prozent. Diese Regelung orientiert sich nicht nach Geburtsjahrgängen. Sondern das Hochzeitsdatum ist maßgebend. Wenn die Hochzeit nach dem 01.04.2002 geschlossen wurde, dann erhält der Hinterbliebene nur 55 Prozent der Pension des Verstorbenen. Davor erhält er 60 Prozent.

Kann die beamtenpension gekürzt werden?

Beamte haben also oft den Eindruck, dass sie sich keine Sorgen um ihre Pension machen müssen, da sie nach Erreichen ihrer vollen Dienstjahre eine gute Rente erhalten. Aber: „Wer darauf vertraut, wird am Ende bitter enttäuscht werden“, wissen Christof Scheffelmeier, Tim Wanke und Shan Mirza, Gründer des Unternehmens Moneycops.

Denn die Realität sieht anders aus. In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Kürzungen an den Pensionen vorgenommen. Früher erhielten Beamte nach 35 Dienstjahren 75 Prozent ihres letzten Gehalts, heute müssen sie 40 Jahre arbeiten, um 71,75 Prozent zu erhalten.

Die Pension kann sich künftig weiter ändern, da die demografische Entwicklung dazu führt, dass immer mehr Beamte in den Ruhestand gehen. Die finanziellen Mittel, aus denen die Pensionen finanziert werden, sind jedoch begrenzt. Je höher der Anteil der Beamtenpension am Bundeshaushalt ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Pensionen in Zukunft gekürzt werden.

Wann verliert ein Pensionär seine Pension?

Der Niedersächsische Disziplinarhof hat durch Urteil vom 1. Dezember 2005 (1 NDH L 6/04) einem pensionierten Finanzbeamten das Ruhegehalt wegen Steuerhinterziehung und unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen aberkannt.

Der Finanzbeamte, der vor einigen Jahren aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt worden war, hatte während seiner aktiven Dienstzeit mehrere Jahre lang unerlaubt Einkommensteuererklärungen für andere erstellt und dabei in mehr als 190 Fällen ohne Wissen der Steuerpflichtigen Spenden als Sonderausgaben eingetragen, obwohl diese gar nicht angefallen waren. Außerdem hat er die Einkünfte, die er durch die Anfertigung dieser Steuererklärungen erzielt hatte, in seinen eigenen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1995 bis 1999 nicht angegeben und dadurch seine Einkommensteuer verkürzt. Wegen dieser strafbaren Handlungen und Ordnungswidrigkeiten ist er vom Amtsgericht Braunschweig rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 20.000,-- DM und einer Geldbuße von 2.100,-- DM verurteilt worden.

Wie hoch ist die niedrigste beamtenpension?

Es gibt in Österreich keine Mindestpension. Wenn nur eine sehr niedrige Pension bezogen wird und der soziale Bedarf besteht, kann nach Überprüfung eine Aus­gleichs­zu­lage zu­sätz­lich gewährt werden. Diese wird oft als „Mindestpension“ bezeichnet.

Sie bekommen die Ausgleichszulage, wenn Sie rechtmäßig im Inland leben und Ihr monatliches Einkommen als Alleinstehende/-r weniger als 1.110,26 € und als Ehepaar weniger als 1.751,56 € beträgt (Stand 2023).