:

Kann man gegen eine einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man gegen eine einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen?
  2. Was tun gegen Gewaltschutzanordnung?
  3. Was kann ich gegen eine einstweilige Verfügung machen?
  4. Wer trägt die Kosten einer einstweiligen Anordnung?
  5. Ist eine einstweilige Verfügung anfechtbar?
  6. Wie hoch sind die Kosten für eine einstweilige Verfügung?
  7. Wer trägt die Kosten im Gewaltschutzverfahren?
  8. Was zählt zu gewaltschutz?
  9. Was passiert wenn man sich nicht an die einstweilige Verfügung hält?
  10. Was passiert nach einer einstweiligen Anordnung?
  11. Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einer einstweiligen Verfügung?
  12. Was passiert wenn ich mich nicht an eine einstweilige Verfügung?
  13. Was kostet ein Gewaltschutzverfahren?
  14. Wann greift das Gewaltschutzgesetz?
  15. Was kostet eine einstweilige Anordnung?

Kann man gegen eine einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen?

Sie haben eine „einstweilige Verfügung“ eines Gerichts wegen eines Wettbewerbsverstoßes, der Verletzung eines Urheberrechts, Markenrechts, Design- bzw. Geschmacksmusterrechts oder einer Persönlichkeitsrechtsverletzung erhalten? Sie sind unsicher, welche Pflichten Sie haben und welche Reaktionsmöglichkeiten es gibt?

Bitte beachten Sie in der Situation insbesondere folgendes:

Was tun gegen Gewaltschutzanordnung?

(Letzte Aktualisierung: 09.09.2022)

Das Gewaltschutzgesetz beschäftigt sich in erster Linie damit, wie erhebliche Belästigungen, Bedrohungen und insbesondere Gewaltanwendungen im Privatbereich unterbunden werden können.

Was kann ich gegen eine einstweilige Verfügung machen?

Sie haben eine einstweilige Verfügung erhalten und fragen sich, was Sie jetzt tun sollen?

Meine Empfehlung:

Wer trägt die Kosten einer einstweiligen Anordnung?

Die folgenden Beispiele zeigen, wann die Aussichten gut sein können, eine einstweilige Verfügung bzw. Anordnung zu erwirken.

Die Gründe für eine einstweilige Verfügung können vielfältig sein und in der ZPO nicht klar geregelt. Sie können eine solche Verfügung z. B. beantragen bei Bedrohung, Belästigung oder Stalking – aber auch wenn Sie Ihren Arbeitgeber dazu verpflichten möchten, Ihnen Urlaub zu gewähren, oder um eine Markenrechtsverletzung zu verhindern.

Abhängig von Ihrer individuellen Situation kann eine einstweilige Verfügung Sinn machen, wenn Sie eines der folgenden Ziele erreichen wollen:

  • Unterlassung: Gesetzlich hat jeder einen Unterlassungsanspruch bei rechtswidrigen Handlungen, denen er ausgesetzt ist. Mit einer einstweiligen Verfügung ordnet das Gericht in diesem Fall an, dass der Beschuldigte das rechtsverletzende Verhalten zu unterlassen hat. So können Sie z. B. eine einstweilige Verfügung gegen eine Stromsperre erwirken, für ein Kontaktverbot oder gegen eine Markenrechtsverletzung.
  • Beseitigung: Hat ein Dritter unerlaubt Ihr Eigentum kopiert wie z. B. Namen, Bilder oder Produkte, setzen Sie mit einer einstweiligen Verfügung die Beseitigung aller Kopien durch – der Beschuldigte ist dann zur Vernichtung verpflichtet.
  • Auskunft und Besichtigung: Vermuten Sie eine Urheberrechtsverletzung, erreichen Sie mit einer einstweiligen Verfügung, dass der Beschuldigte sämtliche Informationen über die Herstellung der Produkte herauszugeben hat. Hat der Beschuldigte Ihr Urheberrecht tatsächlich verletzt, steht Ihnen Schadensersatz zu.
  • Widerruf: Hat ein Dritter falsche Tatsachen verbreitet oder z. B. Fotos von Ihnen veröffentlicht, ordnet das Gericht in der einstweiligen Verfügung deren Widerruf an. Der Beschuldigte ist dann dazu verpflichtet, z. B. seine Behauptungen zu korrigieren.
  • Gegendarstellung: Verbreiten Zeitungen oder andere Medien falsche Behauptungen über Sie, haben Sie mit einer einstweiligen Verfügung das Recht auf eine Gegendarstellung. Diese hat die beschuldigte Zeitung zu veröffentlichen.

Ist eine einstweilige Verfügung anfechtbar?

Sie haben eine einstweilige Verfügung erhalten? Die Reaktionsfrist auf einen zugestellten Beschluss ist sehr kurz. Verstreichen wenige Tage kostet Sie dies regelmäßig einen zusätzlichen vierstelligen Betrag. Da bei Landgerichten Anwaltszwang herrscht, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kontaktieren. Hier erfahren Sie, was Sie nun tun können.

Die einstweilige Verfügung (auch: einstweiliger Rechtschutz, vorläufiger Rechtschutz, Eilverfahren) dient der vorläufigen Sicherung von Ansprüchen des Antragstellers. Im Gegensatz zu einer Klage bietet die einstweilige Verfügung vor allem einen zeitlichen Vorteil: In den meisten Fällen wird über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden entschieden. Voraussetzung ist schließlich gemäß § 937 II ZPO, dass es sich um eine dringliche Angelegenheit handelt. In der Praxis sind insbesondere Unterlassungsansprüche häufig Gegenstand einstweiliger Verfügungen. So können beispielsweise Äußerungen der Presse oder auf Social Media im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens untersagt werden. Die Antragsgegnerin bzw. der Antragsgegner kann dann eine Erklärung darüber abgeben, ob er die einstweilige Verfügung als endgültige und rechtsverbindliche Regelung anerkennt – das ist die sog. Abschlusserklärung. Tut er dies nicht von sich aus, kann der Antragsteller oder die Antragstellerin sie/ihn zur Abgabe einer Abschlusserklärung auffordern. Erfolgt noch immer keine Abschlusserklärung, kann es zu einem Hauptverfahren kommen.

Eine einstweilige Verfügung wird von dem zuständigen Gericht erlassen. Sie enthält etwa folgenden Wortlaut:

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren (…) gegen (…) hat (…) am (…) beschlossen:Der Antragsgegnerin/dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung – bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, (…).

Es folgt eine Aufzählung der zu unterlassenden Punkte, sowie die Höhe des festgesetzten Streitwerts und die Information, dass der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Wie hoch sind die Kosten für eine einstweilige Verfügung?

Um lückenlosen Schutz nach einem Betretungsverbot zu erreichen, muss sich das Opfer innerhalb von zwei Wochen nach dem Einsatz der Polizei an das Gericht wenden. Die Einstweilige Verfügung setzt aber nicht voraus, dass die Polizei ein Betretungsverbot ausgesprochen hat: Das Opfer kann also auch unabhängig davon und ohne an eine Frist gebunden zu sein das Gericht aufsuchen.

Zuständig ist in der Regel das Bezirksgericht des Wohnsitzes des Opfers. Der Antrag ist schriftlich oder am Amtstag mündlich einzubringen. In dringenden Fällen muss der Antrag auch außerhalb des Amtstages angenommen werden.

Als Nachweis der geforderten Beeinträchtigungen sind „Bescheinigungsmittel“ bei Gericht vorzulegen, die – soweit greifbar – gleich bei der Antragstellung mitgenommen werden sollten. Als Bescheinigungsmittel kommen zum Beispiel in Betracht:

  • die Aussage des Opfers, aber auch die
  • Aussagen von Zeug/innen (Angehörige, Freund/innen, Nachbar/innen –bitte genaue Adresse parat haben!);
  • Befunde der Hausärztin/des Hausarztes oder des Spitals (Patientenbrief);
  • Fotos über Verletzungen oder Beschädigungen (eventuell Fotos im Fotoshop sofort entwickeln lassen!);
  • Bestätigungen von Therapeut/innen;
  • Information über Einsätze der Polizei;
  • Wegweisung durch die Polizei;
  • Information über aktuelle Strafanzeigen (wenn möglich mit Aktenzeichen);
  • Information über frühere Strafanzeigen, Verurteilungen, Tatausgleiche;
  • ein Bericht einer Opferschutzeinrichtung (Gewaltschutzzentrum/ Interventionsstelle, sonstige Beratungseinrichtung);
  • beschädigte Kleidung oder Gegenstände.

Liegt schon ein Betretungsverbot vor, werden die Berichte der Polizei vom Gericht direkt angefordert.

Wer trägt die Kosten im Gewaltschutzverfahren?

Was zählt zu gewaltschutz?

  • Seite vorlesen

Das Vorleseservice wird geladen...

Das Vorleseservice benötigt Javascript.

Bei einem Betretungsverbot kann die Polizei einer Sie gefährdenden Person das Betreten der Wohnung, in der Sie leben, verbieten. Das Betretungsverbot gilt außerdem im Umkreis von 100 Metern um die Wohnung.

Als gefährdende Person gelten Personen, die gewalttätig sind oder von denen Gefahr droht.

Das Betretungsverbot kann längstens für 2 Wochen gelten. Dabei ist es egal, wem die Wohnung gehört oder auf wen der Mietvertrag lautet.

Was passiert wenn man sich nicht an die einstweilige Verfügung hält?

Wenn Opfer Schutz brauchen, greift das Familienrecht in Verbindung mit dem Gewaltschutzgesetz. Durch eine einstweilige Verfügung oder Anordnung wird dem potenziellen Täter untersagt, sich dem Opfer zu nähern. Dazu wird gerichtlich genau bestimmt, wie weit sich der Täter fernhalten muss. Ziel ist es, das Opfer vor (weiteren) Übergriffen zu schützen.

Die gesetzliche Grundlage ist das Gewaltschutzgesetz. Dieses regelt in § 1 GewSchG, dass ein Gericht auf Antrag der verletzten Person entsprechende Maßnahmen treffen darf, wenn der Täter den Antragsteller vorsätzlich verletzt hat. Eine Verletzung liegt dabei vor, wenn er

  • den Körper
  • die Gesundheit oder
  • die Freiheit

Was passiert nach einer einstweiligen Anordnung?

Bei wiederholter Belästigung oder auch bei Bedrohungen oder Übergriffen besteht die Möglichkeit eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Familiengericht zu beantragen. Diese Anordnung verbietet dem Antragsgegner, also dem Stalker, sich in einem bestimmten Radius der Wohnung, dem Arbeitsplatz oder anderen möglichen Orten, an denen sich das Opfer aufhält, zu nähern oder sich in einem bestimmten Umkreis aufzuhalten. Außerdem können Kontaktaufnahmen per Telefon, Internet, SMS, Brief, über Dritte usw. untersagt werden. Verstöße gegen so eine Anordnung können mit Zwangsgeldern oder Zwangshaft geahndet werden. Leben Täter und Opfer zusammen, kann der Täter der Wohnung verwiesen werden. Das Familiengericht ist generell für Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz zuständig, auch wenn man mit dem Täter oder der Täterin in keinerlei familiärer Beziehung steht und stand. Die einstweilige Anordnung ist auch unter den Begriffen einstweilige Verfügung, Kontaktverbot, Näherungsverbot, Unterlassungsverfügung und ähnlichem bekannt.

Wie erhält man eine einstweilige Anordnung? Um eine einstweilige Anordnung zu erhalten, muss man beim örtlichen zuständigen Familiengerich einen Antrag stellen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Man kann direkt zum Gericht gehen und bei der Rechtsantragsstelle den Antrag zu Protokoll geben. Leider gibt es hier immer wieder Fälle, bei denen die dort zuständigen Rechtspfleger Opfer wieder weggeschickt haben, was natürlich nicht in Ordnung ist! Ein weiterer Weg ist den Antrag über einen Anwalt zu stellen. Für sozial Schwächere gibt es hier die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein zu beantragen bzw. Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe PKH) Für den Erhalt der einstweiligen Anordnung benötigt man erstmal keine Beweise, sondern es reicht die Glaubhaftmachung des Sachverhaltes aus, sprich, man schildert in einer eidesstattlichen Versicherung was geschehen ist und wieso man diese Schutzanordnung braucht

Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einer einstweiligen Verfügung?

  • Auch eine einstweilige Verfügung gibt es nicht umsonst. Was sie im Einzelfall kostet, richtet sich nach dem Streitwert. Denn die Höhe der anwaltlichen Gebühren und die Gerichtskosten sind vom Streitwert bzw. Gegenstandswert gem. § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abhängig.
  • Für eine einstweilige Verfügung fällt im Allgemeinen für den Rechtsanwalt eine 1,5-Verfahrensgebühr an, s. Nr. 3100 VV-RVG (Vergütungsverzeichnis zum RVG). Nach der Anlage 2 zum RVG beträgt die einfache Gebühr bei einem Streitwert von 10.000 Euro insgesamt 486 Euro (Stand 2012), dazu kommt die vom Anwalt meist pauschal erhobene Gebühr für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV-RVG. Meist wird sie in Höhe von 20 Euro erhoben.
  • Auf die Gebühren werden gem. Nr. 7008 VV-RVG in der Regel noch die Umsatzsteuern erhoben, das heißt, dass sich die Anwaltsrechnung für einen privaten Mandanten noch einmal um 19 % erhöht.
  • Auch das Gericht wird nicht tätig, ohne dass Gerichtskosten erhoben werden. Nach Nr. 1410 der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) betragen die Gebühren im ersten Rechtszug für Verfahren im Allgemeinen eine 1,5-fache Gebühr. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro beträgt die einfache Gerichtsgebühr 196 Euro, die 1,5-fache Gebühr liegt entsprechend bei 294 Euro.  
  • Guter Rat kann teuer sein, muss es aber nicht. Welche Anwaltskosten bei einer Beratung anfallen, …

Was passiert wenn ich mich nicht an eine einstweilige Verfügung?

  • I. Begriff und Funktion
  • II. Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung
  • 1. Verfügungsanspruch
  • 2. Verfügungsgrund
  • 3. Verfügungsantrag
  • III. Rechtsfolgen der einstweiligen Verfügung
  • IV. Reaktionsmöglichkeiten des Antragsgegners
  • 1. Abschlusserklärung
  • 2. Widerspruch, § 924 ZPO
  • 3. Berufung
  • 4. Antrag auf Anordnung der Klageerhebung, § 926 ZPO
  • 5. Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände, § 927 ZPO
  • 6. Schadensersatz, § 945 ZPO
  • Fazit

Die einstweilige Verfügung ist ein Bestandteil des vorläufigen Rechtsschutzes. Der vorläufige Rechtsschutz bietet die Möglichkeit, subjektive Rechte bereits vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu schützen. Die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens kann wirksamen Rechtsschutz dann nicht gewährleisten, wenn wegen der Dauer des Verfahrens zu besorgen ist, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache das streitige Recht endgültig verkürzt wird oder die Rechtsverletzung fortgesetzt wird. Für diesen Fall sieht der Zivilprozess drei Arten vorläufigen Rechtsschutzes vor:

  • Arrest (§§ 916 ff. ZPO
  • Einstweilige Verfügung (§§ 935 ff., 940 ZPO)
  • Einstweilige Anordnung

Dabei dient der Arrest der Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine solche übergehen kann. Die einstweilige Anordnung ist eine spezielle Form des vorläufigen Rechtsschutzes, die das Gesetz in verschiedenen Arten und Phasen des Verfahrens vorsieht, insbesondere im Familienrecht. Die einstweilige Verfügung dient dagegen der Sicherung eines Individualanspruchs auf gegenständliche Leistung oder des Rechtsfriedens, ausnahmsweise auch der vorläufigen Befriedigung eines Anspruchs.

Was kostet ein Gewaltschutzverfahren?

Bei Erlass der Anordnung Kostenschuldner = Antragsgegner, Bei Ablehnung des Antrags Kostenschuldner = Antragsteller

79,50 EUR Erlass/Ablehnung des Antrags ohne Wohnungszuweisung zzgl. Zustellungskosten 162,00 EUR Erlass/Ablehnung des Antrags mit Wohnungszuweisung zzgl. Zustellungskosten 30,00 EUR ca. Kosten der Zustellung

Wann greift das Gewaltschutzgesetz?

Erforderlich für einen Beschluss sind:

  • Ein Antrag bei Gericht;
  • Eine eidesstattliche Versicherung der Beeinträchtigungen (Schläge, Bedrohungen etc.);
  • Es gilt eine 2-wöchige Antragsfrist, die mit dem letzten Vorfall zu laufen beginnt.

Das Verfahren soll schnellen Schutz bieten und möglichst wenige (abschreckende) Hindernisse für den Antragssteller enthalten. Daher gilt:

Was kostet eine einstweilige Anordnung?

Um lückenlosen Schutz nach einem Betretungsverbot zu erreichen, muss sich das Opfer innerhalb von zwei Wochen nach dem Einsatz der Polizei an das Gericht wenden. Die Einstweilige Verfügung setzt aber nicht voraus, dass die Polizei ein Betretungsverbot ausgesprochen hat: Das Opfer kann also auch unabhängig davon und ohne an eine Frist gebunden zu sein das Gericht aufsuchen.

Zuständig ist in der Regel das Bezirksgericht des Wohnsitzes des Opfers. Der Antrag ist schriftlich oder am Amtstag mündlich einzubringen. In dringenden Fällen muss der Antrag auch außerhalb des Amtstages angenommen werden.

Als Nachweis der geforderten Beeinträchtigungen sind „Bescheinigungsmittel“ bei Gericht vorzulegen, die – soweit greifbar – gleich bei der Antragstellung mitgenommen werden sollten. Als Bescheinigungsmittel kommen zum Beispiel in Betracht:

  • die Aussage des Opfers, aber auch die
  • Aussagen von Zeug/innen (Angehörige, Freund/innen, Nachbar/innen –bitte genaue Adresse parat haben!);
  • Befunde der Hausärztin/des Hausarztes oder des Spitals (Patientenbrief);
  • Fotos über Verletzungen oder Beschädigungen (eventuell Fotos im Fotoshop sofort entwickeln lassen!);
  • Bestätigungen von Therapeut/innen;
  • Information über Einsätze der Polizei;
  • Wegweisung durch die Polizei;
  • Information über aktuelle Strafanzeigen (wenn möglich mit Aktenzeichen);
  • Information über frühere Strafanzeigen, Verurteilungen, Tatausgleiche;
  • ein Bericht einer Opferschutzeinrichtung (Gewaltschutzzentrum/ Interventionsstelle, sonstige Beratungseinrichtung);
  • beschädigte Kleidung oder Gegenstände.

Liegt schon ein Betretungsverbot vor, werden die Berichte der Polizei vom Gericht direkt angefordert.