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Was passiert mit Router bei Kündigung Telekom?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was passiert mit Router bei Kündigung Telekom?
  2. Kann ich meinen Router im Telekom Shop abgeben?
  3. Wann gehört der Telekom Router mir?
  4. Wie schicke ich einen Router an die Telekom zurück?
  5. Was passiert mit dem Router nach Vertragsende?
  6. Was passiert wenn ich den Router nicht zurückgeschickt?
  7. Wann muss ich den Router zurückschicken Telekom?
  8. Wie lange muss ich Miete für einen Router bezahlen?
  9. Was kostet Router zurückschicken?
  10. Was kostet ein Router bei der Telekom monatlich?
  11. Ist der Router bei der Telekom dabei?
  12. Was macht Telekom mit alten Routern?

Was passiert mit Router bei Kündigung Telekom?

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Kann ich meinen Router im Telekom Shop abgeben?

An alle Glasfaser-Umsteiger, die einen Telekom-Anschluss mit Speedport-Mietgerät hatten.

Das Speedport-Mietgerät ist mit dem Wechsel zum SWN-Net nicht automatisch mit gekündigt, da dafür ein gesonderte Mietvertrag besteht. Dieser Vertrag muss gesondert gekündigt werden. Die Geräte können nicht im Telekom-Shop abgegeben werden, sie müssen an Telekom zurück geschickt werden. 

Wann gehört der Telekom Router mir?

Die sogenannte Router-Freiheit hat bereits einige Jahre auf dem Buckel. Schon 2016 ist das Gesetz in Kraft getreten, dass Verbraucher davon befreite, den Router des Internet-Anbieters verwenden zu müssen. Seither quält zahlreiche Nutzer die Frage: Was ist besser, den WLAN-Router zu kaufen oder zu mieten? Denn die Zeiten, als die Internet-Provider sich spendabel zeigten und den Router kostenlos zum DSL-Vertrag dazu gaben, sind vorüber. Zumindest weitestgehend. Wie bei vielem im Leben gibt es auch beim Router die Ausnahme von der Regel. Üblicherweise musst Du Dich beim Abschluss eines Internetvertrags entscheiden – eigener oder gemieteter Router. Beides hat seine Vorteile, die eben nicht jedem gleichermaßen wichtig sind. Darum prüfe, worauf es für Dich ankommt.  

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Wie schicke ich einen Router an die Telekom zurück?

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Was passiert mit dem Router nach Vertragsende?

Michaela Weidenbrück, Pressesprecherin der Deutschen Telekom, erklärte uns die Vorgehensweise folgendermaßen: „Am Ende des Mietverhältnisses eines Routers weisen wir auf unsere beim Mietvertragsabschluss vereinbarten Regelungen und die sehr komfortable Möglichkeit hin, den Retourenprozess im Internet unter https://www.telekom.de/retoure zu starten. Entscheidet sich ein Kunde trotzdem, dass gemietete Gerät noch zu behalten, verlängert sich die Mietzeit und der Kunde zahlt den vereinbarten und bekannten Mietpreis weiter. Erst wenn das Gerät zurückgekommen ist, endet das Mietverhältnis – genau wie dieses für das länger gefahrene Mietauto im Urlaub auch der Fall ist. In Sonderfällen kann keine Retoure erfolgen, z.B. weil das Gerät vom Kunden stark beschädigt oder entsorgt wurde. In diesen Fällen kündigt die Telekom Deutschland den Mietvertrag für den Router und stellt dem Kunden den Gegenwert des Gerätes in Rechnung.  Dieser fällige Betrag wird dem Kunden im entsprechenden Schreiben mitgeteilt.   Dieser Betrag ergibt sich zwingend aus den steuerlichen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen und darauf aufbauenden Wirtschaftsprüfungsrahmen, denn für Telekommunikationsgeräte wird eine 5-jährige (nicht 3-Jährige wie angenommen) Abschreibungsdauer des Neuwerts des Gerätes vorgeschrieben. Gemäß dieser Steuer- und Wirtschaftsprüfervorgaben hat zum Beispiel nach zwei Jahren am Ende eines DSL-Vertrags mit Mietrouter der Router mit beispielsweise einem Kaufwert von 165 Euro noch 6o Prozent seines Wertes, woraus sich für den Kunden ein Zahlbetrag von zirka 99 Euro ergibt. Für die Abwicklung stellen wir unseren Kunden keine Bearbeitungsgebühr in Rechnung.“ Zitat Ende.

Die Deutsche Telekom kassiert also einen von Jahr zu Jahr niedriger werdenden Betrag vom Kunden für den nicht zurückgeschickten Router. Wobei der Kunde nach zwei Jahren immerhin noch fast 100 Euro berappen muss. Fast schon originell – aber nicht kundenfreundlich – kann man die Begründung ansehen, dass das Finanzamt quasi die Höhe der Kosten vorgibt, die dem Kunden entstehen. Wie Weidenbrück uns gegenüber betont, bleibt der Router über die gesamte Mietzeit Eigentum der Telekom und die Rücksendung ist verpflichtend. Der Kunde muss also auch nach Ablauf des fünften Jahres den Router zurückschicken und kann ihn nicht behalten.

Und nach fünf Jahren?

Was passiert wenn ich den Router nicht zurückgeschickt?

Vorsicht: Werfen Sie nie Ihren alten Router weg!Foto: AVM

Nach vielen Jahren wechseln Sie Ihren Internet-Provider. Oder Sie kündigen den Vertrag ersatzlos, weil Sie die Wohnung aufgeben. Selbst wenn mit der Kündigung alles glatt über die Bühne geht und Sie die zahllosen Anrufe Ihres bisherigen Providers, der Sie zum Bleiben überreden will, ohne psychische Schäden überstehen, kann doch noch ein dickes Ende kommen. Nämlich dann, wenn Sie Ihren alten vom Provider leihweise zur Verfügung gestellten Router zurückschicken sollen. Das kann teuer werden.

Wann muss ich den Router zurückschicken Telekom?

Bei der Telekom werden zürückgenommene Speedport-Router im eigenen Servicecenter technisch und optisch geprüft. Falls die Router technisch noch aktuell sind, werden sie an andere Kunden vermietet oder als Service-Tauschgeräte eingesetzt. Doch das ist nicht immer möglich. Veraltete oder nicht reparable Geräte würden fachgerecht zerlegt und verwertet.

Die Telekom erleichtert Kunden die Rücksendung von gekündigten Mietgeräten. Online unter https://retoure.telekom-dienste.de/miete kann ein Retourenschein erstellt werden. Es entstehen laut Telekom hierfür keine Versand- oder Bearbeitungskosten.

Wie lange muss ich Miete für einen Router bezahlen?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie den Telekom-Router kaufen oder mieten sollen, gibt es viele Gründe für den Kauf:

  • Der Miet-Router der Telekom kostet über fünf Euro im Monat. Das sind mehr als 60 Euro im Jahr.
  • Für unter 120 Euro bekommen Sie eine aktuelle Fritz!Box 7530, mit der Sie Mesh-WLAN und hohe Übertragungsraten haben.
  • Ansonsten sind Sie bei der Wahl des Routers frei und können sich nach Ihren Bedürfnissen einen Router aussuchen. Sie sind also nicht an das Miet-Gerät gebunden.
  • Die Einrichtung eines Routers ist mittlerweile kinderleicht und Sie müssen das Gerät in der Regel nur noch anschließen und das Gerät macht den Rest.
  • Die Telekom übernimmt auch den Support bei Kaufgeräten, wenn es um Einstellungen geht. Voraussetzung ist dafür natürlich, dass Sie das Gerät bei der Telekom gekauft haben.

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Was kostet Router zurückschicken?

Als Kabel-Deutschland-Kunde müssen Sie Ihren Router bei Vertragsende kostenpflichtig an Vodafone Nürnberg zurücksenden.

Foto: sdecoret - Fotolia.com

Was kostet ein Router bei der Telekom monatlich?

Mit dem Smartphone einen Tisch im Restaurant reservieren, auf dem Laptop schnell eine E-Mail versenden, über Netflix die Lieblingsserie auf dem Fernseher sehen – zu Hause sind wir fast ständig online. Mit einem WLAN- und DSL-Router der Telekom und dem passenden Internetanschluss surfen Sie zu Hause mit Highspeed-Geschwindigkeit im Internet.

Um zu Hause im Internet zu surfen, benötigen Sie neben einem entsprechenden DSL-Tarif auch das richtige Equipment. Mit der Telekom als Internetanbieter stehen Ihnen nicht nur die passenden Tarife zur Verfügung, sondern auch entsprechendes Zubehör wie WLAN- bzw. Mesh-Repeater oder -Verstärker.

Mit unseren günstigen WLAN-Produkten erhalten Sie:

  • Ein stabiles WLAN-Signal
  • Hohe Übertragungsraten
  • Eine große Signal-Reichweite
  • Sichere Datenübertragung durch WPA2-Verschlüsselung
  • Eine schnelle und unkomplizierte Einrichtung
  • WLAN, das für alle Übertragungsstandards geeignet ist (ADSL, VDSL, Glasfaser)

Ist der Router bei der Telekom dabei?

Was macht Telekom mit alten Routern?

  • Mit einem Access-Point erweitern Sie spielend leicht Ihr WLAN-Netzwerk und deren Reichweite.
  • Verbinden Sie den alten Router einfach per LAN-Kabel mit Ihrem Hauptrouter und schon haben Sie Ihre WLAN-Reichweite verbessert.
  • Ihre Geräte müssen sich dann per WLAN mit dem alten Router verbinden.