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Kann man minusstunden vom Gehalt abziehen lassen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man minusstunden vom Gehalt abziehen lassen?
  2. Wann können Minusstunden abgezogen werden?
  3. Wie kann ich minusstunden abbauen?
  4. Bin ich verpflichtet minusstunden nacharbeiten?
  5. Was passiert mit den minusstunden bei Kurzarbeit?
  6. Was passiert wenn man minusstunden nicht abbauen kann?
  7. Was passiert wenn ich mit minusstunden kündige?
  8. Wann muss ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden?
  9. Wie viele minusstunden darf man machen?
  10. Was passiert mit minusstunden am Ende des Jahres?
  11. Wann verfallen minusstunden nach Kündigung?
  12. Wie viele Überstunden müssen vor Kurzarbeit abgebaut werden?
  13. Was zählt als minusstunden?
  14. Wie viele Stunden weniger bei Kurzarbeit?
  15. Kann ich minusstunden ablehnen?

Kann man minusstunden vom Gehalt abziehen lassen?

Gleich vorweg: Minusstunden können nur dann anfallen, wenn zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber die Führung eines sogenannten Arbeitszeitkontos vereinbart wurde. Im Arbeitszeitkonto können etwaige Minusstunden festgehalten werden. Ganz klar: Ohne Arbeitszeitkonto gibt es auch keine Minusstunden.

Wenn sich das Arbeitszeitkonto bei der Kündigung im Minus befindet, kann der Arbeitgeber den Lohn für diese Minusstunden eventuell zurückverlangen. In den meisten Fällen wird der Arbeitgeber die Minusstunden aber direkt vom Lohn abziehen.

Der Arbeitgeber darf Minusstunden aber nicht abrechnen, wenn diese in der Verantwortung des Unternehmens lagen. Wenn es beispielsweise einen Stromausfall gab und der Arbeitnehmer nicht arbeiten konnte, dürfen die Minusstunden auch nicht verrechnet werden.

Wann können Minusstunden abgezogen werden?

Was sind Minusstunden?

Innerhalb der Arbeitszeit sind Minusstunden all die Arbeitsstunden, die ein Arbeitnehmer aufgrund eigenen Verschuldens nicht gearbeitet hat, gleichwohl er die Möglichkeit dazu hatte und entsprechende Stunden vertraglich festgehalten wurden.

Wie werden Minusstunden aufgezeichnet?

Wie kann ich minusstunden abbauen?

Minusstunden können nur dann anfallen, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Führung eines Arbeitszeitkontos vereinbart ist. Das kann im Arbeitsvertrag selbst, tariflich oder durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt sein.

Achtung: Das Arbeitszeitkonto ist von einem reinen Überstundenkonto zu unterschieden. Letzteres erfasst ausschließlich Mehrarbeitsstunden, die in der Regel durch Freizeit abgegolten werden. Anders als beim Arbeitszeitkonto werden Minusstunden darin nicht erfasst und es kann auch nicht ins Minus gehen.

Besteht ein Arbeitszeitkonto und befindet sich dieses bei der Kündigung im Minus, kann der Arbeitgeber schon überwiesenen Arbeitslohn für diese Minusstunden ggf. zurückverlangen. Dies setzt allerdings voraus, dass

Ob die Minusstunden nachgearbeitet werden können, hängt von den Umständen der Vertragsbeendigung ab. Im Fall einer ordentlichen Kündigung läuft zunächst die Kündigungsfrist ab, während derer der Arbeitnehmer grundsätzlich auch weiterhin zur Arbeit verpflichtet und berechtigt ist. In dieser Zeit kann er seine Minusstunden grundsätzlich nachholen.

Komplizierter ist die Rechtslage, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter während der Kündigungsfrist von der Arbeit freistellt oder in Urlaub schickt, um Resturlaub abzubauen. Ob der Arbeitnehmer in diesem Fall ein Recht auf Abarbeiten der Minusstunden hat, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Allerdings spricht vieles dafür. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg deutete in einem Verfahren an, dass dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit eingeräumt werden müsse. Andernfalls sei der Arbeitgeber auch nicht zum (finanziellen) Abzug von Minusstunden berechtigt (LAG, Urt. v. 19.05.2021 – 4 Sa 423/20).

Ein Nacharbeiten der Minusstunden ist jedenfalls dann nicht mehr möglich, wenn das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt wurde. Das LAG Nürnberg legt dies bei Kündigung durch den Arbeitgeber zu Lasten des Arbeitgebers aus und deutet an, dass dieser in dem Fall nicht zum Abzug der Minusstunden berechtigt sei. Eine ausdrückliche Entscheidung war im Verfahren wegen eines Parteivergleichs nicht erforderlich. Eine gefestigte Rechtsprechung liegt daher hierzu noch nicht vor.

Bin ich verpflichtet minusstunden nacharbeiten?

Minusstunden verfallen bei einer Kündigung dann, wenn die Führungskraft die Minderarbeit selbst verschuldet hat. Wird beispielsweise nicht genug Arbeit bereitgestellt, befinden sich Arbeitgebende im sogenannten Annahmeverzug (§ 615 BGB). Folglich trägt das Unternehmen die Verantwortung für die fehlenden Stunden – diese dürfen nicht vom finalen Lohn abgezogen werden.

Die Minusstunden verfallen jedoch nicht bei einer Kündigung, wenn Arbeitnehmende die Minusstunden zu verantworten haben und im Unternehmen ein Arbeitszeitkonto geführt wurde, das laut Arbeitsvertrag auch ins Minus rutschen kann. In diesem Fall darf das letzte Gehalt der Arbeitnehmenden entsprechend gekürzt werden. Allerdings hat das Unternehmen dabei das monatliche Existenzminimum der Arbeitnehmenden selbst und ggf. deren Familien zu beachten.

Was passiert mit den minusstunden bei Kurzarbeit?

Was sind Minusstunden?

Innerhalb der Arbeitszeit sind Minusstunden all die Arbeitsstunden, die ein Arbeitnehmer aufgrund eigenen Verschuldens nicht gearbeitet hat, gleichwohl er die Möglichkeit dazu hatte und entsprechende Stunden vertraglich festgehalten wurden.

Wie werden Minusstunden aufgezeichnet?

Was passiert wenn man minusstunden nicht abbauen kann?

06.05.2020

Wer aktuell weniger arbeiten kann, als vertraglich vorgeschrieben, sammelt schnell Minusstunden. Was ist dabei erlaubt – und was nicht?

Was passiert wenn ich mit minusstunden kündige?

Zu Minusstunden gehören arbeitsrechtlich alle Stunden, die ein Arbeitnehmer weniger als die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit arbeitet.

Minusstunden können rechtssicher nur entstehen, wenn die Arbeitszeit über ein Zeiterfassungssystem protokolliert und ein Arbeitszeitkonto geführt wird. Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmer einem solchen Arbeitszeitkonto zustimmen muss. Dies kann entweder durch einen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag mit entsprechender Klausel geschehen.

Die Gründe für Minderstunden können verschieden sein, werden aber nur dann abgezogen, wenn der Arbeitnehmer in eigener Verantwortung weniger arbeitet, obwohl die Möglichkeiten es anders vorgaben.

Wann muss ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden?

Bei einem Arbeitszeitkonto handelt es sich um eine Übersicht, in der Arbeitnehmer ihre Zeiten festhalten. “AZK” dient als offizielle Arbeitszeitkonto Abkürzung, das System wird allerdings neben dem Begriff auch häufig als Stundenkonto bezeichnet. 

Wenn man ein solches AZK führt, muss klar zwischen zwei verschiedenen Zeiten unterschieden werden. Es gibt die Zeiten, die zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vertraglich festgelegt wurden und die, die ein Arbeitnehmer tatsächlich leistet. Die Werte der jeweiligen Zeiten sollten in der Theorie möglichst identisch sein. In der Praxis schaut es allerdings anders aus: Es kann zu Ausfällen, Urlauben oder Überstunden kommen. Ein Arbeitszeitkonto dient dazu, die tatsächlichen Stunden des Arbeitnehmers zu dokumentieren und mögliche Minus- oder Plusstunden festzuhalten.. 

Die Bezeichnung Arbeitszeitkonto oder die AZK Abkürzung dient als eine Art Überbegriff. Gleitzeit-, Ampel- oder Langzeitkonten gelten als konkrete Beispiele dafür. Was man darunter genau versteht, wird etwas später im Text erklärt. 

Grundsätzlich kann ein Arbeitskonto nur eingeführt werden, wenn diesem eine bestimmte Verordnung zugrunde liegt. Mit der Verordnung ist beispielsweise der Arbeitsvertrag oder die Betriebsverordnung gemeint. Es gibt zwar kein eindeutiges Gesetz, das vorgibt, wie genau ein AZK auszusehen hat und wie dieses geführt werden muss. Dennoch darf das Arbeitszeitkonto gesetzliche Regelungen nicht missachten. 

Hierbei spielen vor allem die Regelungen eine Rolle, die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert sind. Gemäß § 3 ArbZG darf eine Arbeitszeit von 8 Stunden vom Arbeitnehmer nicht überschritten werden. Sie kann nur unter gewissen Voraussetzungen auf maximal 10 Stunden verlängert werden. Durch die Festlegung der Höchstarbeitszeit ergibt sich die Anzahl an Überstunden, die ein Arbeitnehmer maximal sammeln und im Arbeitszeitkonto festhalten darf. Im § 16 ArbZG wird die Regelung genau definiert.

Beim Mindestlohngesetz (MiLoG) handelt es sich um eine weitere, rechtliche Vorlage, die sich auf die Führung des Arbeitszeitkontos auswirkt. Gemäß § 2,2 MiLoG dürfen die Stunden im AZK nicht mehr als 50 Prozent der vereinbarten Arbeitszeit betragen. 

Wie viele minusstunden darf man machen?

Minusstunden oder auch Soll-, Minder- oder Unterstunden fallen an, wenn ein Arbeitnehmer weniger als vertraglich vereinbart arbeitet. Ein Beispiel: Laut Arbeitsvertrag hast du eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Kommst du aber mal auf nur 38 Stunden, dann sammelst du damit theoretisch zwei Minusstunden an.

Diese Minusstunden können jedoch nur angerechnet werden, wenn dufür die Minderarbeit selbst verantwortlich bist. Sprich: Wenn du zu wenig gearbeitet hast, obwohl du mehr hättest arbeiten können. In der Praxis sammeln sich Minusstunden meist an durch:

  • ver­spä­te­ten Arbeitsbeginn
  • Über­zie­hen der Mittagspause
  • private Erle­di­gun­gen während der Arbeitszeit
  • vor­ge­zo­ge­nen Feierabend

Es kommt vor, dass Minusstunden angerechnet werden, obwohl Beschäftigte keine Schuld daran tragen. In folgenden Fällen darf der Arbeitgeber keine Minusstunden anrechnen:

  • bei Krankheit: Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Das ist im Arbeits­recht klar geregelt. Wenn du aus gesund­heit­li­chen Gründen ausfällst und dich ord­nungs­ge­mäß krank­ge­mel­det hast, dürfen dir keine Nachteile entstehen. Tauchen für Krank­heits­ta­ge trotzdem Minus­stun­den auf deinem Arbeits­zeit­kon­to auf, handelt es sich häufig um einen Buchungs­feh­ler. Sprich deshalb erst die Per­so­nal­ab­tei­lung darauf an, bevor du dir eventuell recht­li­che Beratung suchst.
  • durch Urlaub: Du hast einen gesetz­li­chen Anspruch auf Urlaub. Der darf dir nicht als Fehlzeit ange­rech­net werden. Hier gilt das gleiche wie bei Krank­heits­ta­gen: Ziehen Urlaubs­ta­ge dein Arbeits­zeit­kon­to ins Minus, dürfte das ein Fehler sein.
  • durch Feiertage: An gesetz­li­chen Fei­er­ta­gen wie dem 1. Mai oder Pfingst­mon­tag haben Arbeit­neh­mer im Regelfall frei. Minus­stun­den entstehen daher nicht. Musst du trotzdem arbeiten, hast du mög­li­cher­wei­se Anspruch auf einen Gehalts­zu­schlag.

Nicht ganz so eindeutig ist die Lage bei Fortbildungen. Hier kommt es auf die jeweilige Situation an.

Was passiert mit minusstunden am Ende des Jahres?

Minusstunden verfallen bei einer Kündigung dann, wenn die Führungskraft die Minderarbeit selbst verschuldet hat. Wird beispielsweise nicht genug Arbeit bereitgestellt, befinden sich Arbeitgebende im sogenannten Annahmeverzug (§ 615 BGB). Folglich trägt das Unternehmen die Verantwortung für die fehlenden Stunden – diese dürfen nicht vom finalen Lohn abgezogen werden.

Die Minusstunden verfallen jedoch nicht bei einer Kündigung, wenn Arbeitnehmende die Minusstunden zu verantworten haben und im Unternehmen ein Arbeitszeitkonto geführt wurde, das laut Arbeitsvertrag auch ins Minus rutschen kann. In diesem Fall darf das letzte Gehalt der Arbeitnehmenden entsprechend gekürzt werden. Allerdings hat das Unternehmen dabei das monatliche Existenzminimum der Arbeitnehmenden selbst und ggf. deren Familien zu beachten.

Wann verfallen minusstunden nach Kündigung?

Minusstunden verfallen bei einer Kündigung dann, wenn die Führungskraft die Minderarbeit selbst verschuldet hat. Wird beispielsweise nicht genug Arbeit bereitgestellt, befinden sich Arbeitgebende im sogenannten Annahmeverzug (§ 615 BGB). Folglich trägt das Unternehmen die Verantwortung für die fehlenden Stunden – diese dürfen nicht vom finalen Lohn abgezogen werden.

Die Minusstunden verfallen jedoch nicht bei einer Kündigung, wenn Arbeitnehmende die Minusstunden zu verantworten haben und im Unternehmen ein Arbeitszeitkonto geführt wurde, das laut Arbeitsvertrag auch ins Minus rutschen kann. In diesem Fall darf das letzte Gehalt der Arbeitnehmenden entsprechend gekürzt werden. Allerdings hat das Unternehmen dabei das monatliche Existenzminimum der Arbeitnehmenden selbst und ggf. deren Familien zu beachten.

Wie viele Überstunden müssen vor Kurzarbeit abgebaut werden?

Brechen Aufträge weg, dürfen Unternehmen ihre Angestellten in Kurzarbeit schicken, um Jobs zu sichern. Überstunden scheinen dann logisch ausgeschlossen – aber was sagt das Gesetz dazu?

Überstunden und Kurzarbeit – das klingt nach einem Widerspruch in sich. Schließlich bedeutet Kurzarbeit, dass Arbeitnehmer Stunden reduzieren, damit Arbeitsplätze trotz schlechter Auftragslage erhalten bleiben.

Was zählt als minusstunden?

Der Begriff Minusstunden sorgt immer wieder für Unsicherheiten hinsichtlich der Handhabung und nicht selten kommt es zu rechtlichen Streitigkeiten, etwa im Falle einer Kündigung. Unter Minusstunden sind grundsätzlich die Arbeitsstunden zu verstehen, die die arbeitsvertraglich festgelegte Arbeitszeit unterschreiten. Sind in einem Arbeitsvertrag zum Beispiel 38 Wochenstunden vereinbart, aber der Arbeitnehmer hat nur 36 Stunden gearbeitet, hat er in dieser Woche zwei Minusstunden angesammelt. Sie sind damit das genaue Gegenteil zur Mehrarbeit und Überstunden. Dementsprechend sind Unter- oder Minderstunden synonyme Bezeichnungen für Minusstunden. Diese können allerdings nur dann angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer sie selbst verschuldet hat. Doch nicht in jedem Arbeitsverhältnis ist es möglich Minusstunden anzusammeln.

Minusstunden können gemäß dem Arbeitsrecht nur dann entstehen, wenn in einem Vertrag ein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer muss diesem in seiner Betriebsvereinbarung, seinem Arbeits- oder Tarifvertrag vertraglich zustimmen. Das Arbeitszeitkonto bietet eine Übersicht in digitaler oder analoger Form über die geleisteten oder noch ausstehenden Arbeitsstunden, wobei die täglichen Arbeits- und Pausenzeiten über ein Zeiterfassungssystem festgehalten werden. Ein Arbeitszeitkonto bietet sich für Arbeitsbereiche an, in denen es statt fester Arbeitszeiten Schichtdienste, Saisonarbeit oder unregelmäßige Auftragsarbeiten gibt. In einem Gleitzeitkonto können Arbeitgeber beispielsweise eine Höchstgrenze von Über- oder Unterstunden und eine feste Kernarbeitszeit festlegen. Um ihren Mitarbeitern mehr Flexibilität in Krisenzeiten zu gewährleisten, können Arbeitgeber zudem die zulässige Anzahl von Minusstunden vorübergehend erhöhen. Arbeitnehmer sind aber auch dann in der Pflicht, die Fehlzeiten durch Überstunden auszugleichen, etwa durch einen früheren Arbeitsbeginn oder einen späteren Feierabend. Besteht kein Arbeitszeitkonto, können Arbeitnehmer bei Vertrauensarbeitszeit Minusstunden durch Überstunden selbständig ausgleichen.

Wie viele Stunden weniger bei Kurzarbeit?

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Der Begriff Kurzarbeit bezeichnet die vorübergehende Verkürzung der normalerweise betriebsüblichen Arbeitszeit. Das Arbeitsentgelt der betroffenen Arbeitnehmer sinkt in der Zeit der Kurzarbeit entsprechend. Die Arbeit ist in Teilzeit möglich, ein Arbeitnehmer kann aber auch komplett freigestellt werden – dann spricht man von „Kurzarbeit Null“.

Mithilfe von Kurzarbeit sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen von vorübergehenden Auftrags- oder Produktionsschwankungen für Unternehmen abgefedert und dadurch bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Um die Lohneinbußen teilweise auszugleichen, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % bzw. 67 % des ausfallenden Nettoentgelts.

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Kann ich minusstunden ablehnen?

Minusstunden sind das Gegenstück zur Mehrarbeit bzw. Überstunden und bezeichnet die Zeit, in der ein Arbeitnehmer entgegen vertraglicher Bestimmungen nicht arbeitet.

Bei Minusstunden kommt es zu einem Negativsaldo, das der Arbeitgeber zu seinen Vorteilen ausgleichen darf. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitszeitkonto im Einsatz ist und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Der Arbeitgeber kann Minusstunden gegenüber dem Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres anordnen. Wenn fixe Arbeitszeiten im Vertrag vereinbart sind, etwa täglich zwischen 9 Uhr und 18 Uhr, kann der Arbeitgeber diese nicht einfach verschieben. Wird jedoch ein Arbeitszeitkonto mit der schriftlichen und ausdrücklichen Einverständnis des Mitarbeiters genutzt, können Minusstunden dort erfasst werden, wenn es weniger Arbeit als sonst gibt.

Sollten Minusstunden einmal falsch dokumentiert worden sein, dann gilt es zu klären, wessen Verschulden das ist und ob sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf die Nutzung eines Arbeitszeitkontos geeinigt haben. Davon hängt ab, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung hat. Oft haben Arbeitgeber irgendwelche Ausschlussfristen in den Arbeits- oder Tarifvertrag aufgenommen. Diese sind aber nicht entscheidend, stehen also nicht über den genannten Regelungen.