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Wie füllt man die Anlage Unterhalt aus?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie füllt man die Anlage Unterhalt aus?
  2. Was zählt zu den eigenen Einkünften und Bezügen?
  3. Sind Unterhaltsleistungen Einkünfte?
  4. Wo trage ich den Unterhalt bei der Steuererklärung ein?
  5. Wann macht Anlage U Sinn?
  6. Wann lohnt sich Anlage U?
  7. Was ist der Unterschied zwischen Einnahmen und Einkünften?
  8. Was ist der Unterschied zwischen Einkommen und Einkünften?
  9. Was bedeutet Unterhaltseinkünfte?
  10. Welche Einkünfte zahlen für Unterhalt?
  11. Ist Unterhalt Einkommen steuerpflichtig?
  12. Wo finde ich in Elster Anlage Unterhalt?
  13. Wer muss die Anlage U ausfüllen?
  14. Was passiert wenn ich die Anlage U nicht unterschreibe?
  15. Bin ich verpflichtet die Anlage U zu unterschreiben?

Wie füllt man die Anlage Unterhalt aus?

Aktualisiert am 13. Dezember 2012 113.817 mal angesehen

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Was zählt zu den eigenen Einkünften und Bezügen?

Gemäß § 33a Abs. 1 S. 5 EStG vermindert sich der abzugsfähige Höchstbetrag im Sinne der S. 1 und 2 der Vorschrift um den Betrag, um den die unterstützte Person Einkünfte und Bezüge hat, die den Betrag von 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen. Hierzu gehören auch steuerfreie Gewinne nach den §§ 14, 16 Abs. 4, § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 3, die nach § 19 Abs. 2 EStG steuerfrei bleibenden Einkünfte sowie Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen, soweit sie die höchstmöglichen Absetzungen für Abnutzung nach § 7 EStG übersteigen.

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Sind Unterhaltsleistungen Einkünfte?

§ 33a EStG regelt den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen; die Regelungen gehen daher den allgemeinen Vorschriften des § 33 EStG vor. Liegen die Voraussetzungen des § 33a EStG vor, ist ein Ansatz gem. § 33 EStG – gleichzeitig oder alternativ – ausgeschlossen. Es besteht somit kein Wahlrecht zwischen § 33 EStG und § 33a EStG. Unterhaltsaufwendungen für einer dem Stpfl. oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind gem. § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung ergibt sich aus den §§ 1601 ff. BGB. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind danach Verwandte gerader Linie, wie z.B. Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern (H 33a.1 [Unterhaltsberechtigung] EStH).

Ein gesetzlicher Unterhalt besteht auch nach § 1615l BGB (H 33a.1 [Unterhaltsanspruch der Mutter bzw. des Vaters eines nichtehelichen Kindes] EStH). Auch der Vater eines nichtehelichen Kindes kann einen entsprechenden Unterhaltsanspruch gegen die Mutter haben, wenn er das Kind betreut (§ 1615l Abs. 4 BGB). Zum Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB sowie zur Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 19.5.2004 (III R 30/02, BStBl II 2004, 943; H 33a.1 [Unterhaltsanspruch der Mutter bzw. des Vaters eines nichtehelichen Kindes] EStH) s. → Nichteheliche Lebensgemeinschaften unter dem Gliederungspunkt »Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG« (s. Zeile 40 der Anlage Unterhalt 2020 sowie die Anleitung zur Anlage Unterhalt 2020 zu Zeile 40).

Die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an gleichgestellte Personen i.S.d. § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG behandelt das BMF-Schreiben vom 7.6.2010 (BStBl I 2010, 582; H 33a.1 [Gleichgestellte Personen] EStH). Den gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen gleichgestellt sind Personen, bei denen die öffentliche Hand ihre Leistungen wegen der Unterhaltsleistungen des Stpfl. ganz oder teilweise gekürzt hat, etwa bei eheähnlichen Gemeinschaften (→ Nichteheliche Lebensgemeinschaften). Zu den in § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG genannten, den gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Personen gehören v.a. Bezieher sozialrechtlicher Leistungen, die eine Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (wie ALG II), Sozialgeld nach dem SGB III und Sozialhilfe nach §§ 20, 26 SGB XII erhalten. Auf die Höhe der Kürzung kommt es nicht an; es reicht aus, dass die unterhaltene Person wegen der Unterhaltsleistungen keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat (BT-Drs. 14/6877, 26). Dem Abzug der Unterhaltsleistungen steht nicht entgegen, dass der gleichgestellten Person mangels Antragstellung zum Unterhalt bestimmte öffentliche Mittel tatsächlich nicht gekürzt wurden (BFH Urteil vom 29.5.2008, III R 23/07, BStBl II 2009, 363; BMF vom 7.6.2010, BStBl I 2010, 582, Rz. 5).

Bei Vorliegen einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft zwischen der unterhaltenen Person und dem Stpfl. werden typischerweise Sozialleistungen gekürzt oder nicht gewährt, da bei Prüfung der Hilfsbedürftigkeit der unterhaltenen Person nicht nur deren eigenes Einkommen und Vermögen, sondern auch das Einkommen und Vermögen der mit ihm in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen berücksichtigt wird. Deshalb sind nach dem SGB II in die Prüfung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II die Einkünfte und das Vermögen des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft einzubeziehen (Rz. 4 des BMF-Schreibens vom 7.6.2010, BStBl I 2010, 582). Bei Personen, die in einer solchen Bedarfsgemeinschaft leben, bestimmt sich die Hilfsbedürftigkeit des Leistungsberechtigten gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II auch nach dem Einkommen und Vermögen des Partners. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft aus »einem Topf« gewirtschaftet wird, die hilfsbedürftige Person mithin von den anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft Leistungen zum Lebensunterhalt erhält. Hat ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Einkommen, das den zur Deckung des eigenen (sozialrechtlichen) Lebensunterhaltsbedarfs benötigten Umfang übersteigt, wird der Überschuss folglich auf den Bedarf des Leistungsberechtigten angerechnet und mindert dessen Ansprüche nach dem SGB II (BFH Urteile vom 9.3.2017, VI R 16/16, BStBl II 2017, 890, Rz. 14 sowie vom 28.4.2020, VI R 43/17, BStBl II 2021, 209, Rz. 20).

Nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG sind nur Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Unterstützt der Stpfl. Angehörige, die nicht mit ihm zusammen in einem Haushalt leben und denen gegenüber er zivilrechtlich nicht zum Unterhalt verpflichtet ist, kann er die Unterhaltszahlungen auch dann nicht nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG als außergewöhnliche Belastung abziehen, wenn der Anspruch der Angehörigen auf Sozialhilfe wegen dieser Unterhaltsleistungen gem. § 2 BSHG entfällt oder gemindert wird (BFH Urteil vom 23.10.2002, III R 57/99, BStBl II 2003, 187).

Gehört die unterhaltsberechtigte Person zum Haushalt (→ Haushaltszugehörigkeit) des Stpfl., so konnte bisher regelmäßig davon ausgegangen werden, dass ihm dafür Unterhaltsaufwendungen i.H.d. maßgeblichen Höchstbetrages erwachsen sind (R 33a.1 Abs. 1 Satz 5 EStR). Nach dem BFH-Urteil vom 18.5.2006 (III R 26/05, BStBl II 2007, 108) ist die Bedürftigkeit des dem Grunde nach gesetzlich Unterhaltsberechtigten bei Inlandssachverhalten und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG typisierend zu unterstellen (abstrakte Betrachtungsweise).

Wie bereits oben erläutert, hat der BFH mit Urteilen vom 5.5.2010 (VI R 29/09, BStBl II 2011, 116; VI R 5/09, BStBl II 2011, 115 und VI R 40/09, BStBl II 2011, 164) seine bisherige Rspr. zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte/Ehegatten modifiziert. Die BFH-Rspr. ist m.E. – wie oben dargestellt – auch auf Inlandssachverhalte anzuwenden (konkrete Betrachtungsweise). Allerdings hält die Verwaltung weiterhin an der abstrakten Betrachtungsweise fest (Vfg. OFD Münster vom 18.2.2011, Kurzinfo ESt 2/2007, DStR 2011, 524; H 33a.1 [Unterhaltsberechtigung, 3. Spiegelstrich] EStH). Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Personen wird die Abziehbarkeit der Unterhaltsaufwendungen innerhalb der Höchstbeträge des § 33a Abs. 1 EStG steuerrechtlich nur begrenzt durch die Berücksichtigung von eigenem Vermögen und die Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen.

Wo trage ich den Unterhalt bei der Steuererklärung ein?

Eine Scheidung löst die Ehe auf – was sich so einfach anhört, kann neben Zeit auch viel Geld kosten. Mitunter l

Das Ende einer Ehe bedeutet nicht nur das Aus für einen Lebensentwurf, sondern kann auch ordentlich ins Geld gehen. Das gilt erst recht, wenn eine Scheidung vor Gericht landet und Unterhaltszahlungen fällig werden.

Wann macht Anlage U Sinn?

Das begrenzte Realsplitting ist in § 10 Abs. 1a Nr. 1 Einkommensteuergesetz (kurz: EStG) geregelt und bietet dem Unterhaltszahler neben der Geltendmachung von Sonderausgaben eine weitere Möglichkeit, Geld zu sparen. Hiernach sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrenntlebenden Ehegatten bis zu einem Betrag von 13.805 € (Stand 2017) im Kalenderjahr als Sonderausgabe abzugsfähig. Der Unterhalt, den ein Ehegatte zahlt, wird vor der Ermittlung seiner Steuerlast von seinen Einkünften abgezogen und bleibt damit bei ihm unversteuert.

Sie zahlen monatlich 800 € Unterhalt. Ihr zu versteuerndes Einkommen vermindert sich dadurch um 9.600 € pro Jahr. Unterstellt, dieser Betrag ist mit 25 % zu versteuern, sparen Sie 2.400 € an Steuern.

Dieser Vorteil des einen Ehegatten führt zu einem steuerlichen Nachteil des anderen Ehegatten. Er muss den erhaltenen Unterhalt als sonstige Einkünfte versteuern, § 22 Nr. 1a EStG. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Unterhaltsempfänger nur geringe oder gar keine weiteren Einkünfte hat. Bleibt er insgesamt unter dem jährlichen Grundfreibetrag von derzeit 8.820 € (2017), muss er hierauf keine Steuern zahlen.

  • Beide Ehegatten müssen unbeschränkt steuerpflichtig gemäß 1 EStG oder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder des EWR sein nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG.
  • Weitere Voraussetzung für das begrenzte Realsplitting ist, dass die Ehegatten dauernd getrennt leben oder geschieden sind.
  • Zudem gilt das Verfahren ausschließlich für die Zahlung von Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt an den Ex-Partner. Die Zahlung von Kindesunterhalt spielt beim Realsplitting keine Rolle und kann daher nicht steuerlich abgesetzt werden.
  • Schließlich muss der Unterhaltsempfänger dem Realsplitting zustimmen.

Die Steuerfolgen werden nur im Jahr der Zahlung ausgelöst und es kommt nicht darauf an, für welches Jahr gezahlt wird (Zu- und Abflussprinzip). Ebenso ist es unerheblich, ob die Unterhaltszahlung als laufende Zahlung oder als Einmalzahlung gewährt wird.

Zu berücksichtigen ist nicht nur der Barunterhalt, sondern auch Naturalunterhaltleistungen wie beispielsweise die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum durch den Unterhaltspflichtigen an den Ehegatten.

Wann lohnt sich Anlage U?

Grundlage des beschränkten Realsplittings:

Ehegattenunterhalt lässt sich grundsätzlich von der Steuer absetzen. Dies gilt für Geld- und teilweise auch für Sachleistungen.

Der Vorteil: Verdienen die (dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen) Eheleute stark unterschiedlich, dann lohnt sich der Aufwand. Beispiel: Ehegatte M versteuert mit 40 % Einkommenssteuer und zahlt 5.000 € Ehegattenunterhalt pro Jahr. Ehegatte F hat außer dem Unterhalt kein steuerpflichtiges Einkommen. M muss mit dem Realsplitting diese 5.000 € pro Jahr weniger versteuern und spart damit vielleicht 2.000 €. F muss die empfangenen 5.000 € Unterhalt zwar der Einkommenssteuer unterwerfen - aber keine ESt. zahlen, weil ihr Einkommen unterhalb der Freigrenze liegt.

Was ist der Unterschied zwischen Einnahmen und Einkünften?

Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten: aus Land-/Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie aus sonstigen Einkünften. Diese jeweiligen Einkünfte sind Nettobeträge abzüglich festgelegter Kosten wie etwa Werbungskosten. Die Summe der Einkünfte ergibt minus Altersentlastungsbetrag und Abzug für Land-/Forstwirte den Gesamtbetrag der Einkünfte. Der wiederum mindert sich um Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Begünstigungen für Wohnraum und schutzwürdige Kulturgüter sowie Verlustabzug. Das Ergebnis ist das Einkommen.

Steuer­änderungen 2023 Wie Sie von Steuer­entlastungen profitieren

Was ist der Unterschied zwischen Einkommen und Einkünften?

Geld, das auf Ihrem Konto eingeht, ist nicht gleich Einkommen. Als Unternehmer müssen Sie für die Einkommenssteuer zwischen Einkünften, Gewinn, Einkommen und zu versteuerndem Einkommen unterscheiden. Damit Sie bei der nächsten Steuererklärung den Durchblick behalten, finden Sie im folgenden Artikel einen kurzen Überblick zu den Begriffen und wie sie sich zusammensetzen:

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe und selbständiger Arbeit werden als Gewinn oder Gewinneinkünfte bezeichnet.

Was bedeutet Unterhaltseinkünfte?

Ist der Ehemann oder die Ehefrau gegenüber dem Partner zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, gelten diese Zahlungen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen. Bis zum Unterhaltshöchstbetrag können die geleisteten Zahlungen bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch besteht auch für eine Mutter eines nichtehelichen Kindes, falls sie das Kind betreut. Wenn der Vater das Kind betreut, hat auch er einen Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter des Kindes. Auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können geleistete Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ansetzen.

Welche Einkünfte zahlen für Unterhalt?

Zum Einkommen zählen alle Einnahmen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bestimmen oder die Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers verringern:

Gut zu wissen:

Ist Unterhalt Einkommen steuerpflichtig?

Unterstüt­zung. Dank finanzieller Hilfe von zu Hause bleibt oft mehr Zeit für die Uni. © Getty Images / Marko Geber

Unter­halts­zahlungen an Angehörige können sich für beide Seiten lohnen: Die einen sind finanziell flexibler, die anderen erhalten Steuerrabatt. Wir sagen, wie das klappt.

Wo finde ich in Elster Anlage Unterhalt?

ELSTER: ELSTER FORMULAR - Elster Online Steuererklärung ausfüllen - ANLAGE UNTERHALT- Sie haben eine der folgenden Personen unterstützt? wie ZB: Eltern, Großeltern, Schwiegereltern erwachsene Kinder, für die Sie keine Anlage Kind ausgefüllt haben mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Geschwister (Zeile 41) ,den im Ausland lebenden Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (Zeile 39), den geschiedenen oder von Ihnen getrennt lebenden Ehegatten oder Ex-Partner einer (aufgelösten) Lebenspartnerschaft (Zeile 38), Ihren Partner in eheähnlicher Gemeinschaft (Zeilen 40, 42),die Mutter Ihres nichtehelichen Kindes Alle Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen, können als außergewöhnliche Belastungen über die Anlage Unterhalt geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt ohne Nachweis 8.820 EUR Unterhalt an (Zeile 36). Der Höchstbetrag erhöht sich um die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge der unterstützten Person (Zeilen 11–16).Dazu zählt auch der Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn die Zahlungen nicht im Rahmen des Realsplittingverfahrens als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.Wann Sie die Anlage Unterhalt benötigen?Unterhaltszahlungen an Angehörige Die Anlage Unterhalt benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben z. B. einen Angehörigen (insbesondere Ihre Eltern oder erwachsenen Kinder), - den Ex-Ehegatten oder Ex-Lebenspartner nach aufgelöster Lebenspartnerschaft, - den Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, - die Mutter Ihres unehelichen Kindes finanziell unterstützt, weil die Person kein oder nur geringes eigenes Einkommen und Vermögen hat.Haben Sie in verschiedenen Haushalten lebende Personen unterstützt, müssen Sie haushaltsbezogen jeweils eine eigene Anlage Unterhalt abgeben.Für jede (im jeweiligen Haushalt) unterstützte Person muss auf der entsprechenden Anlage Unterhalt eine eigene Vordruckseite mit den verlangten Angaben zur Person ausgefüllt werden. Seite 1: Angaben zum Haushalt der unterhaltenen Person und den Unterhaltsleistungen (Zeilen 4–16) .Die Angaben (Anschrift, Wohnsitzstaat, Personen im unterstützten Haushalt, Höhe des Unterhalts sowie der (Basis-)Kranken- und Pflegepflichtversicherungen der unterstützten Person) sind für die Berechnung des abzugsfähigen Betrags notwendig.Auslandsunterhalt (Zeilen 17–26) Für Unterstützungsleistungen ins Ausland gelten strenge Nachweisregelungen über die Zahlungen. U. U. werden die abzugsfähigen Höchstbeträge je nach Wohnsitzstaat gekürzt. Tragen Sie ein, wo die unterstützte Person lebt (Zeile 4). Soweit sich der Haushalt im Ausland befindet (Zeile 5), gelten strengere Nachweisregelungen und je nach Land eventuell gekürzte abzugsfähige Höchstbeträge (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 17–26). Leben im Haushalt der unterstützten Person mehrere Personen (Angaben in Zeile 6), werden die Unterhaltszahlungen auf alle im Haushalt lebenden Personen gleichmäßig aufgeteilt. Für jede Person ist in diesem Fall eine eigene Seite auf der Anlage Unterhalt auszufüllen. Seite 2: Angaben zur ersten im Haushalt lebenden Person (Zeilen 31–44) .Anhand der Angaben wird geprüft, ob die unterstützte Person die Abzugsvoraussetzungen erfüllt. Angaben zum eigenen Einkommen der unterstützten Person (Zeilen 45–54).Eigenes Einkommen und Bezüge der unterstützten Person bewirken eine Kürzung des abzugsfähigen Höchstbetrags. Seiten 3, 4: Angaben zu weiteren im Haushalt lebenden Personen Die Seiten entsprechen inhaltlich der Seite 2.Praxis-Tipp: Mit Seite 2 des Formulars beginnen Beginnen Sie beim Ausfüllen der Anlage Unterhalt am besten mit Seite 2 für die erste von Ihnen unterstützte Person. Denn nur, wenn eine der dort abgefragten Tatbestände zutrifft, sind Unterhaltsleistungen an diese Person abzugsfähig. Erst danach machen Sie die Angaben zum Haushalt der unterstützten Person und den Unterstützungszahlungen auf Seite 1. Leben im Haushalt weitere Personen, füllen Sie für jede Person eine eigene Seite (Seiten 3, 4) aus.Please Give Comments, SHARE, LIKE & Subscribe that will encourage me to make more videos. _ Das Video unten könnte Euch auch interessieren:    â€¢ gimp bilder zusammenfügen -  gimp ebe...   _ Viele, die dieses Video angeguckt haben, haben auch dieses Video angeschaut:    â€¢ Scribus Flyer erstellen Deutsch   _ Meistgeklicktes Video in dieser Kategorie:    â€¢ gimp Bild in Bild einfügen   _ Meisgesehen Videos auf Youtube    â€¢ Openoffice Bild drehen      â€¢ Blender Tutorial Text: Blender Text T...      â€¢ Inkscape  Tutotial Größe  Seitengröße...   _ Meisgesuchten Videos auf youtube    â€¢ Openoffice Bild drehen      â€¢ gimp Bild in Bild einfügen      â€¢ gimp bilder zusammenfügen -  gimp ebe...      â€¢ Scribus Flyer erstellen Deutsch   _ Please Give Comments, SHARE, LIKE & Subscribe that will encourage me to make more videos. Hope that you find the videos in this channel interesting. Thank you a million times ! _

Wer muss die Anlage U ausfüllen?

Das begrenzte Realsplitting ist in § 10 Abs. 1a Nr. 1 Einkommensteuergesetz (kurz: EStG) geregelt und bietet dem Unterhaltszahler neben der Geltendmachung von Sonderausgaben eine weitere Möglichkeit, Geld zu sparen. Hiernach sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrenntlebenden Ehegatten bis zu einem Betrag von 13.805 € (Stand 2017) im Kalenderjahr als Sonderausgabe abzugsfähig. Der Unterhalt, den ein Ehegatte zahlt, wird vor der Ermittlung seiner Steuerlast von seinen Einkünften abgezogen und bleibt damit bei ihm unversteuert.

Sie zahlen monatlich 800 € Unterhalt. Ihr zu versteuerndes Einkommen vermindert sich dadurch um 9.600 € pro Jahr. Unterstellt, dieser Betrag ist mit 25 % zu versteuern, sparen Sie 2.400 € an Steuern.

Dieser Vorteil des einen Ehegatten führt zu einem steuerlichen Nachteil des anderen Ehegatten. Er muss den erhaltenen Unterhalt als sonstige Einkünfte versteuern, § 22 Nr. 1a EStG. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Unterhaltsempfänger nur geringe oder gar keine weiteren Einkünfte hat. Bleibt er insgesamt unter dem jährlichen Grundfreibetrag von derzeit 8.820 € (2017), muss er hierauf keine Steuern zahlen.

  • Beide Ehegatten müssen unbeschränkt steuerpflichtig gemäß 1 EStG oder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder des EWR sein nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG.
  • Weitere Voraussetzung für das begrenzte Realsplitting ist, dass die Ehegatten dauernd getrennt leben oder geschieden sind.
  • Zudem gilt das Verfahren ausschließlich für die Zahlung von Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt an den Ex-Partner. Die Zahlung von Kindesunterhalt spielt beim Realsplitting keine Rolle und kann daher nicht steuerlich abgesetzt werden.
  • Schließlich muss der Unterhaltsempfänger dem Realsplitting zustimmen.

Die Steuerfolgen werden nur im Jahr der Zahlung ausgelöst und es kommt nicht darauf an, für welches Jahr gezahlt wird (Zu- und Abflussprinzip). Ebenso ist es unerheblich, ob die Unterhaltszahlung als laufende Zahlung oder als Einmalzahlung gewährt wird.

Zu berücksichtigen ist nicht nur der Barunterhalt, sondern auch Naturalunterhaltleistungen wie beispielsweise die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum durch den Unterhaltspflichtigen an den Ehegatten.

Was passiert wenn ich die Anlage U nicht unterschreibe?

DEFINITION

DEFINITION

Leisten Sie Unterhaltszahlungen, sei es Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt, oder unterstützen Sie Angehörige finanziell, bewilligt das Steuerrecht eine Reihe von steuerlichen Vergünstigungen. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie diese Unterhaltszahlungen also steuerlich geltend machen – zum Beispiel als Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten.

  • Sie können Unterhalt an den Ex-Partner als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.
  • Der Kindesunterhalt ist steuerlich nicht absetzbar, solange Sie Kindergeld beziehen.
  • Unterstützen Sie Ihr Kind über das 25. Lebensjahr hinaus finanziell, gelten Ihre Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen.

Scheitert Ihre Ehe, können Sie sich im Jahr Ihrer Trennung als Ehepaar noch einmal steuerlich zusammen veranlagen lassen und profitieren dadurch vom Splitting-Vorteil. Im Jahr nach der Trennung müssen Sie Ihre Steuerklassen anpassen. Dann werden Sie steuerlich einzeln veranlagt. Ihre individuelle Steuerlast erhöht sich.

CHECKLISTE

Ehepartner sind einander auch nach der Trennung und Scheidung zu einer gewissen Solidarität verpflichtet. Welche Unterhaltsansprüche haben Sie?

Checkliste

Bin ich verpflichtet die Anlage U zu unterschreiben?

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