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Kann man ein Grundstück teilen lassen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man ein Grundstück teilen lassen?
  2. Was muss ich tun um ein Grundstück zu teilen?
  3. Wer bezahlt eine Grundstücksteilung?
  4. Wann macht eine Grundstücksteilung Sinn?
  5. Wie läuft eine Grundstücksteilung ab?
  6. Wie kann man ein Flurstück teilen?
  7. Kann ich mein Grundstück teilen und verkaufen?
  8. Was kostet eine Realteilung?
  9. Kann man ein Grundstück zur Hälfte verkaufen?
  10. Wie viel kostet eine Teilungserklärung beim Notar?
  11. Kann ich ein Teil von meinen Anteil an einem Grundstück verkaufen?
  12. Was zählt mehr Grundbuch oder Teilungserklärung?
  13. Was kostet eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt?
  14. Wie berechnet man Anteile am Grundstück?
  15. Was passiert wenn einer aus der Erbengemeinschaft nicht verkaufen will?

Kann man ein Grundstück teilen lassen?

In den meisten Bundesländern wird zur Teilung eines Grundstücks keine behördliche Genehmigung benötigt. Ausgenommen hiervon sind Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In jedem Fall muss aber ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro das Grundstück vermessen.

Dabei werden die genaue Größe des Grundstücksteils und der Grenzverlauf ermittelt, auch werden neue Grenzsteine gesetzt. „Zum Schluss werden die neuen Verhältnisse im Grundbuch eingetragen“, sagt Sandra Queißer. „Für den früheren Eigentümer fällt dann ein Teil der Grundsteuer weg, weil sein Grundstück nun kleiner ist.“

Jetzt gibt es zwei Grundstücke mit zwei separaten Eigentümern. Dieses Modell empfiehlt sich auch beim Neubau eines Doppelhauses. „Man kann viel Geld sparen, wenn man gemeinsam mit dem künftigen Nachbarn ein Grundstück kauft und es dann teilt“, rät Christoph Windscheif.

Was muss ich tun um ein Grundstück zu teilen?

Sie möchten bauen und sind auf Grundstückssuche, doch die Grundstückspreise sind viel zu hoch? Ein kostensparender Weg ist die Teilung eines größeren Grundstücks in zwei kleinere. Sparsamkeit ist allerdings nicht einzige Grund, der für eine Grundstücksteilung spricht. 

Weitere Gründe für die Teilung von Grundstücken:

  • Das gekaufte Grundstück ist zu groß für das geplante Bauvorhaben.
  • Eine Hausherrengemeinschaft möchte ein größeres Grundstück zusammen kaufen und dann teilen, um ein Doppelhaus darauf zu bauen.
  • Eltern möchten einen Teil des Grundstücks ihren Kindern schenken.
  • Die Grundstücksteilung senkt die Grundsteuerlast.
  • Zwei Familien haben auf einem Grundstück zwei Häuser. Möchte eine der beiden Familien ihr Haus verkaufen, können sie das Grundstück teilen. Potenzielle Käufer haben oft größeres Interesse an einem eigenen Grundstück anstatt an Miteigentum.
  • Eine Erbengemeinschaft kann sich nicht einigen, was mit einem Grundstück passieren soll. Nach der Teilung des Grundstücks ist jeder frei in seiner Entscheidung und kann seine Grundstücksanteile verkaufen oder selbst nutzen.

Man unterscheidet bei der Teilung von Grundstücken zwei Teilungsarten:

    • Realteilung (gemäß § 19 Baugesetzbuch): Das Grundstück wird in mindestens zwei neue Grundstücke geteilt. In diesem Fall ist die Grundstücksteilung dem zuständigen Grundbuchamt zu melden. Über die neuen Grundstücke lässt sich nach der Teilung unabhängig voneinander verfügen.
    • Ideelle Teilung (gemäß Wohneigentumsgesetz): Das ursprüngliche Grundstück bleibt bestehen. Nach der Teilung kommt ein Miteigentümer am Grundstück hinzu. Über das Grundstück können die Eigentümer nur gemeinschaftlich verfügen.

Die ideelle Teilung ist zum Beispiel sinnvoll, wenn geltende Bauvorschriften eine Realteilung ausschließen. Da die Verfügungsgewalt bei der ideellen Teilung allerdings eingeschränkt ist, wählen viele Bauherren die Realteilung.

Wer bezahlt eine Grundstücksteilung?

Eine Vermessung ist dann sinnvoll oder teilweise auch notwendig, wenn Sie das betroffene Grundstück (ver-)kaufen möchten, eine Grenze neu abgesteckt werden muss oder das Grundstück geteilt werden soll.

  • In der Regel gilt: Derjenige, der die Vermessung wünscht beziehungsweise beantragt, übernimmt auch die Kosten für die Maßnahme.
  • Eine Beantragung zur Vermessung des Grundstücks kann nur der Eigentümer selbst stellen oder er erteilt einer weiteren Person die offizielle Genehmigung dafür. Wünscht also der Verkäufer eines Grundstücks die Vermessung, zahlt er. Benötigt hingegen der Käufer diese Maßnahme, kommt er für die Kosten auf.
  • Sind beide Parteien an der Grundstücksvermessung interessiert, können sie sich die Kosten auch teilen. In jedem Fall ist es sinnvoll ist, die Kostenübernahme in den Kaufvertrag mit aufzunehmen, damit dieser Punkt klar geregelt ist.
  • Handelt es sich hingegen um eine Maßnahme zur Grenzwiederherstellung, tragen laut § 919 des Bürgerlichen Gesetzbuches beide Parteien die Kosten zu gleichen Teilen dieser sogenannten Abmarkung. Auch diese Kostenübernahmeerklärung sollte im Voraus und am besten im beidseitigen Einverständnis geregelt werden.

Wann macht eine Grundstücksteilung Sinn?

  • Bei der Realteilung wird ein Grundstück oder ein Haus unter zwei Eigentümern aufgeteilt.
  • Die beiden Bereiche müssen klar voneinander abgegrenzt sein.
  • Soll das Grundstück real geteilt werden, ist eine Vermessung erforderlich.
  • Die Kosten für eine Realteilung belaufen sich auf mehrere Tausend Euro.

Wird ein Haus oder ein Grundstück geteilt, spricht man von Realteilung. Es entstehen zwei voneinander unabhängige Wohneinheiten beziehungsweise Teilgrundstücke. Eine Grundstücksteilung kommt häufiger vor als eine Hausteilung. Aus rechtlicher Sicht gibt es das ursprüngliche Grundstück nach der Teilung nicht mehr. Es entstehen zwei neue Grundstücke für die jeweils ein eigenes Grundbuchblatt angelegt wird. Laut § 19 Baugesetzbuch ist der Eigentümer verpflichtet, sein Vorhaben dem zuständigen Grundbuchamt mitzuteilen. Zudem ist es ratsam, einen Blick in den geltenden Bebauungsplan zu werfen. Denn eine reale Grundstücksteilung ist nur zulässig, wenn sie den Vorschriften entspricht.

Wie läuft eine Grundstücksteilung ab?

  • Bei der Realteilung wird ein Grundstück oder ein Haus unter zwei Eigentümern aufgeteilt.
  • Die beiden Bereiche müssen klar voneinander abgegrenzt sein.
  • Soll das Grundstück real geteilt werden, ist eine Vermessung erforderlich.
  • Die Kosten für eine Realteilung belaufen sich auf mehrere Tausend Euro.

Wird ein Haus oder ein Grundstück geteilt, spricht man von Realteilung. Es entstehen zwei voneinander unabhängige Wohneinheiten beziehungsweise Teilgrundstücke. Eine Grundstücksteilung kommt häufiger vor als eine Hausteilung. Aus rechtlicher Sicht gibt es das ursprüngliche Grundstück nach der Teilung nicht mehr. Es entstehen zwei neue Grundstücke für die jeweils ein eigenes Grundbuchblatt angelegt wird. Laut § 19 Baugesetzbuch ist der Eigentümer verpflichtet, sein Vorhaben dem zuständigen Grundbuchamt mitzuteilen. Zudem ist es ratsam, einen Blick in den geltenden Bebauungsplan zu werfen. Denn eine reale Grundstücksteilung ist nur zulässig, wenn sie den Vorschriften entspricht.

Wie kann man ein Flurstück teilen?

Wenn Sie als Eigentümer den Teil eines Grundstückes verkaufen möchten oder als Käufer den Teil eines Grundstückes erwerben möchten, um es z.B. zu bebauen, ist eine Teilungsvermessung erforderlich.

Wir möchten Sie möglichst frühzeitig über die Möglichkeiten einer geplanten Teilung beraten. Bei einer Grundstücksbildung sind baurechtliche Fragen wie z.B. Abstandsflächen vorhandener und geplanter Gebäude sowie planungsrechtliche Fragen wie z.B. die Ausnutzung der neu entstehenden Grundstücke zu berücksichtigen. Dazu ist die Erstellung eines Lageplanes mit Eintragung der geplanten neuen Grenzen (Teilungsplan) sinnvoll. Dieser kann als Grundlage für den notariellen Kaufvertrag dienen und darüber hinaus als Plangrundlage für die Planung einer zukünftigen Bebauung benutzt werden.

Kann ich mein Grundstück teilen und verkaufen?

  • Stand: 14.03.2022

    Beim Verkauf eines Grundstücks gibt es einiges zu beachten. Zunächst sollten Eigentümer herausfinden, wie viel ihr Grundstück wert ist. Besonders in großen Städten sind unbebaute Grundstücke Mangelware. Es gibt kaum noch bebaubare Flächen, während die Nachfrage nach diesen Grundstücken steigt. Das begrenzte Angebot und die große Nachfrage treiben die Grundstückspreise in die Höhe. Für Grundstückseigentümer ist das ein ideales Verkaufsklima. Doch wie geht man bei einem Grundstücksverkauf vor, welche Unterlagen werden benötigt und welche Kosten können anfallen? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Um herauszufinden, welche die passende Zielgruppe für Ihr Grundstück ist, sollte zunächst geklärt werden, wie die Fläche in Zukunft genutzt werden kann. Dabei spielt vor allem die Bebaubarkeit des Grundstücks eine Rolle. Je nachdem, ob und in welcher Weise gebaut werden darf, ändern sich die Zielgruppe und der Grundstückspreis, den Sie fordern können. Zum Verkauf stehende Grundstücke werden in verschiedene Kategorien eingeordnet. Diese sind abhängig vom Bebauungsgrad sowie -potenzial des Grundstücks. Man unterscheidet:

  • Bebautes Grundstück Der Verkauf wird je nach Zustand der vorhandenen Bebauung entweder vereinfacht oder erschwert. Sie sollten sich fragen, ob ein Abriss des Gebäudes notwendig ist oder ob es weiter zu Wohnzwecken genutzt werden kann.

  • Bauerwartungsland Ist Ihr Grundstück derzeit als Bauerwartungsland eingestuft, so hat die Gemeinde Ihr Grundstück als künftiges Bauland ausgewiesen. Das bedeutet: Momentan darf auf dem Land noch nicht gebaut werden, es wird aber in absehbarer Zukunft zu Bauland. Erst mit einem Eintrag im Bebauungsplan erhalten Sie ein tatsächliches Baurecht.

  • Freies BaulandDas Grundstück existiert bereits im Bebauungsplan, wurde schon als Bauland ausgewiesen und ist somit bebaubar. Diese Art von Land ist besonders interessant für qualifizierte Bauträger, aber auch für Privatpersonen geeignet.

  • RohbaulandDer Unterschied von Bauland zum Rohbauland besteht darin, dass das Rohbauland noch nicht erschlossen ist. Das heißt, die Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Gas und Strom müssen noch installiert werden.

  • BrachlandDiese Flächen wurden meist landwirtschaftlich genutzt, was häufig negative Auswirkungen auf die Bodenqualität hat. Ein Grundstücksverkauf gestaltet sich in diesen Fällen oft schwieriger.

Informationen über die Bebauungsmöglichkeiten Ihres Grundstücks erhalten Sie – falls vorhanden – aus dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Bebauungspläne sind ein Teil der übergeordneten Flächennutzungspläne. Der Bebauungsplan gibt Auskunft darüber, ob Ihr Grundstück bebaut werden darf und wie eine zukünftige Bebauung aussehen sollte. Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Bebauungsplan. Wie detailliert die Angaben sind, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl spielen dabei elementare Rollen. Anhand dieser Kennzahlen erfahren Interessenten, wie viel Quadratmeter der Grundstücksfläche bebaut und wie viele Geschosse errichtet werden dürfen. Eigentümer und potenzielle Käufer können den Plan beim jeweiligen Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt oder Bezirksamt einsehen. In vielen Gemeinden ist der Bebauungsplan inzwischen auch online verfügbar.

Was kostet eine Realteilung?

Es gibt vielfältige Konstellationen, in denen eine Grundstücksteilung angestrebt wird. Häufig soll die Teilung erfolgen, weil Eltern einem Kind den Bau eines Hauses auf dem eigenen, schon bebauten Grundstück ermöglichen wollen. Das erspart dann den Kauf eines weiteren Grundstücks. Auch im Rahmen der Erbregelung kann eine Teilung Sinn machen, um späteren Erbauseinandersetzungen vorzubeugen. Darüber hinaus sind oft folgende Motive von Bedeutung:

  • ein Grundstücksteil soll verkauft werden, weil Geld benötigt wird
  • durch die Teilung soll eine intensivere Bebauung möglich werden
  • eine Hausbaugemeinschaft möchte ein Doppelhaus auf einem Grundstück bauen
  • bei zwei Grundstücken wird ein höherer Verkaufserlös erwartet als bei einem ungeteilten Grundstück
  • durch die Teilung eines zu groß gewordenen Grundstücks soll der Pflege- und Instandhaltungsaufwand reduziert werden
  • durch die Teilung lässt sich die Grundsteuerlast reduzieren

Bei der Realteilung - der Grundstücksteilung im engeren Sinne - wird ein bestehendes Grundstück in (mindestens) zwei selbständige Grundstücke aufgeteilt. Über die so entstandenen Parzellen kann anschließend unabhängig voneinander verfügt werden. Rechtsgrundlage für die Teilung bildet § 19 Baugesetzbuch. Danach muss die Grundstücksteilung gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt erklärt werden. Voraussetzung für die Realteilung ist, dass sie nicht im Widerspruch zu einem geltenden Bebauungsplan steht. Sonst ist sie nicht zulässig. Rechtlich gesehen erlischt durch die Teilung das ursprüngliche Grundstück und es entstehen (mindestens) zwei neue.

Bei der ideellen Teilung bleibt das ursprüngliche Grundstück erhalten. Ein zusätzlicher Eigentümer erwirbt im Zuge der Teilung lediglich ein Miteigentum am Grundstück. Rechte und Pflichten bemessen sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Durch die Begründung von Sondereigentum und Sondernutzungsrechten kann wirtschaftlich gesehen ein ähnliches Ergebnis wie bei der Realteilung erreicht werden. Rechtlich gesehen findet allerdings keine Teilung statt. Über das Grundstück kann daher auch nur gemeinschaftlich verfügt werden. Die Verfügungsgewalt ist in diesem Fall eingeschränkt - ein Grund, warum die Realteilung oft vorgezogen wird. Die ideelle Teilung wird oft gewählt, wenn Bauvorschriften einer Realteilung entgegenstehen.

Wieviel Haus kann ich mir leisten?

Kann man ein Grundstück zur Hälfte verkaufen?

Wer ein Grundstück verkaufen möchte, welches er selbst gekauft oder vererbt hat, steht vor einer Reihe von Möglichkeiten.

  • Ein besonders großes Grundstück kann bebaut und das Haus samt Grundstück anschließend gewinnbringend verkauft werden.
  • Wenn das Grundstück größer ist, aber ein Bau nicht infrage kommt, kann das Grundstück auch aufgeteilt und in zwei einzelnen Teilen verkauft werden.

Fakt ist: Ein Grundstück zu verkaufen, bedeutet Gewinn. Einen Gewinn, den Sie nicht erhalten würden, wenn das Grundstück unbebaut ignoriert wird.

Jeder Grundstücksverkauf ist gewinnbringend.

Vor einem Verkauf eines Grundstücks steht immer die Frage, um was für eine Art von Grundstück es sich handelt. Ist es beispielsweise ein Wiesengrundstück und darf es nicht bebaut werden? Oder möchten Sie ein Grundstück verkaufen, das als Bauland ausgewiesen, aber vielleicht noch nicht erschlossen ist? Möglich sind beispielsweise

Wie viel kostet eine Teilungserklärung beim Notar?

Mit einer Teilungserklärung wird der Wohneigentum in einem Gebäude in Form einer notariellen Urkunde begründet. Erst mit einer Teilungserklärung darf eine Wohnung in einem Gebäude als Wohneigentum bezeichnet werden. Ohne Teilungserklärung kann ein Gebäude auf einem Grundstück lediglich einer einzigen Person gehören. Mit einer Teilungserklärung erklärt der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses also die Aufteilung dieses Hauses in mehrere Miteigentumsanteile bzw. Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum gegenüber dem Grundbuchamt.  

Beim Kauf oder Verkauf ist es deshalb besonders wichtig, dass die Teilungserklärung vorliegt. Mit dieser wird unter Anderem genau geregelt, wie viele Wohneinheiten bestehen. Im Weiteren beinhaltet die Teilungserklärung viele Informationen zum Eigentum bzw. zu sogenannten Sondernutzungsrechten sowie oftmals auch bestimmte Rechte und Pflichten der Eigentümer.

Kann ich ein Teil von meinen Anteil an einem Grundstück verkaufen?

Dass eine Immobilie nicht nur einen Eigentümer hat, sondern zwei oder mehr, kommt gar nicht so selten vor. Eheleute, die gemeinsam ein Haus erwerben, lassen sich häufig auch gemeinsam ins Grundbuch eintragen. Die Frage „Wem gehört das Haus, wenn beide im Grundbuch stehen?“ ist dabei eindeutig wie folgt zu beantworten: beiden.

Auch wenn ein Elternhaus auf mehrere Kinder übergeht, bilden diese eine Erbengemeinschaft, bei der jedes Kind über einen Eintrag im Grundbuch verfügt.

Ein weiterer Fall ist ein Mehrfamilienhaus, dessen einzelne Wohnungen unterschiedlichen Eigentümern gehören. Diese bilden eine Eigentümergemeinschaft, so die offizielle Bezeichnung. Jede Partei dieser Eigentümergemeinschaft verfügt dann auch über einen Grundbucheintrag zu ihrem jeweiligen Besitz. Eine Besonderheit stellt dabei die Teilungserklärung dar, die ins Grundbuch eingetragen wird und in der gegenüber dem Grundbuchamt erklärt wird, dass das Eigentum an einem Grundstück in sogenannte Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit jedem Anteil das Sondereigentum an eine Wohnung verbunden ist.

Was zählt mehr Grundbuch oder Teilungserklärung?

In nur wenigen Schritten erhalten Sie Ihre kostenlose Immobilienbewertung

Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung von Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus und definiert die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern.

Neben einem Grundbuchblatt für jede Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses, muss eine Teilungserklärung für die Immobilie vorliegen. In der Teilungserklärung werden die Eigentumsverhältnisse innerhalb einer Eigentümergemeinschaft geregelt. Sie setzt sich aus den drei Bestandteilen Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Gemeinschaftsordnung zusammen. Da in der Teilungserklärung auch die Rechte und Pflichten der Eigentümer festgelegt sind, ist es vor einem Wohnungskauf besonders wichtig, sich über alle möglichen Verpflichtungen und Konsequenzen zu informieren. Aber was genau ist eigentlich in der Teilungserklärung festgelegt? Wie funktioniert die Aufteilung eines Gebäudes? Woher bekommt man eine Teilungserklärung und welche Kosten können im Zusammenhang mit der Teilungserklärung entstehen? Die Antworten auf diese Fragen können Sie jetzt in diesem Ratgeber-Artikel nachlesen!

Der Verkauf einzelner Wohnungen ist einem Grundstückseigentümer nur dann möglich, wenn das Mehrfamilienhaus in Wohneigentum aufgeteilt ist und eine Teilungserklärung existiert. Mit Hilfe der Teilungserklärung beurkundet ein Grundstückseigentümer die Aufteilung seines Grundstücks in Miteigentumsanteile. Die Teilungserklärung regelt dabei die Einteilung einer Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

Die Teilungserklärung setzt sich aus den folgenden drei Komponenten zusammen:

  • Aufteilungsplan:

    Der Aufteilungsplan liefert die Grundlage für die Eintragung des Wohnungseigentums ins Grundbuch. Es handelt sich dabei um eine Bauzeichnung, aus der zum Einen die Gebäudeaufteilung, zum Anderen auch die Lage und Größe der Sondereigentums- und Gemeinschaftseigentumskomponenten ersichtlich werden. Er dient dem Zweck, Sondereigentum von anderem Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum abzugrenzen, weswegen alle zu einem Wohnungseigentum gehörenden Räume mit derselben Nummer versehen werden. Der Teilungsplan, welcher Siegel und Unterschrift der Baubehörde tragen muss, gewährleistet, dass die Zuordnung eines jeden Raumes unmissverständlich erkennbar ist. Die Eigentumsanteile werden dabei in Tausendstel angegeben.

  • Was kostet eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt?

    Die Teilungserklärung ist dafür da, Eigentumsverhältnisse in Mehrfamilienhäusern zu regeln. Im §8 des Wohnungseigentumsgesetzes gibt es eine nähere Beschreibung des Rechtsbegriffs. Wichtig ist es, in der Teilungserklärung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum zu unterscheiden. Zum Gemeinschaftseigentum zählen zum Beispiel das Treppenhaus oder die Waschküche, während Sondereigentum nur für die individuelle Nutzung vorgesehen ist.

    Beispiele für Gemeinschaftseigentum:

    Wie berechnet man Anteile am Grundstück?

    ✓ Mieteingangskontrolle:

    Wir überwachen sorgfältig den Mieteingang Ihrer Immobilien und kümmern uns um pünktliche Zahlungen sowie umgehende Maßnahmen bei Zahlungsverzögerungen.

    Was passiert wenn einer aus der Erbengemeinschaft nicht verkaufen will?

    unsere kostenlose Immobilienbewertung

    Ist eine Erbschaft nicht testamentarisch geregelt und gibt es mehr als einen Alleinerben, so entsteht laut Gesetz zwangsweise eine Erbengemeinschaft, welche die Erbmasse zusammen erbt. Je nach Rangfolge in der gesetzlichen Erbfolge ergibt sich für jeden Erben eine Erbquote, die seinen Anteil am Erbe (Erbteil) bestimmt. Umfasst ein Nachlass nicht Geld, welches einfach zu teilen wäre, sondern Immobilien oder Gegenstände, so ist eine Nachlassteilung, die alle Miterben zufriedenstellt, häufig eine Herausforderung. Dass eine Erbengemeinschaft eine Nachlassimmobilie harmonisch verwaltet, ist leider seltener der Fall. Das Risiko für Uneinigkeit und Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft ist hoch. Entscheidungen, die die Vermietung, Verpachtung oder Veräußerung von geerbten Immobilien (Grundstücken, Häusern oder Wohnungen) betreffen, müssen laut Gesetz in Einstimmigkeit getroffen werden. In welchen Fällen darf ein Erbe Entscheidungen ohne die Zustimmung der Miterben treffen? Was ist, wenn man ein geerbtes Haus verkaufen will, aber einer den Verkauf blockiert? Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie Sie einen Immobiliennachlass in einer Erbengemeinschaft aufteilen und wie Erblasser Erbstreitigkeiten bereits zu Lebzeiten vorbeugen können.