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Was tun wenn man keinen Kitaplatz bekommt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was tun wenn man keinen Kitaplatz bekommt?
  2. Was wenn man keinen Kita-Platz nach Elternzeit bekommt?
  3. Wie kann ich einen Kitaplatz einklagen?
  4. Kann ein Kindergarten die Aufnahme eines Kindes verweigern?
  5. Haben Eltern in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz?
  6. Auf welche Rechtsansprüche können sich Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder berufen?
  7. Was tun wenn Kita wegen Personalmangel schließt?
  8. Bin ich verpflichtet mein Kind in die Kita zu bringen?
  9. Was bedeutet Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz?
  10. Was tun wenn Kind nicht im Kindergarten bleibt?
  11. Bin ich verpflichtet mein Kind in die Kita zu geben?
  12. Wo ist der Rechtsanspruch auf einen Kita Platz geregelt?
  13. Was tun wenn man keine Betreuung für Kind hat?
  14. Wer zahlt Verdienstausfall bei Kita Schließung wegen Personalmangel?
  15. Wie viel Prozent der Kinder gehen nicht in den Kindergarten?

Was tun wenn man keinen Kitaplatz bekommt?

Frau Melchert, was ist aus Ihrer Sicht das größte Problem bei der Kinderbetreuung?

Obwohl Kinder ab einem Jahr seit 2013 und ab drei Jahren bereits seit 1996 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, gibt es nach wie vor nicht genug Angebote. Für 2023 fehlen laut Bertelsmann Stiftung 384 000 Plätze und fast 100 000 Fachkräfte. Das bringt Eltern in eine schwierige Lage, wenn sie wieder arbeiten müssen oder wollen.

Was wenn man keinen Kita-Platz nach Elternzeit bekommt?

Laut § 24 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches VIII habt ihr als Eltern seit 2013 einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Der Anspruch besteht aber erst ab dem 1. Lebensjahr. Ist das Kind noch nicht ein Jahr alt, hast du nur dann einen Anspruch, wenn du erwerbstätig oder arbeitssuchend bist. Da es aber nur so wenige Betreuungsplätze gibt, kann das mit der Klage schwierig werden. Sandra Runge, Anwältin und Autorin des Buches „Don’t worry, be Mami: Juristisches Know-how rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternsein“, weiß: „Eine Verpflichtungsklage auf Zuteilung eines Kitaplatz ist in der Regel nur dann erfolgreich, wenn in der Gemeinde auch tatsächlich Kitaplätze zu vergeben sind.“ 

Wie kann ich einen Kitaplatz einklagen?

Unter einer Kindertagesstätte (Kita) werden in Deutschland verschiedene Betreuungsinstitute für Kinder abhängig von deren Alter verstanden. Darunter fallen die Kinderkrippe (unter 3 Jahren), der Kindergarten (bis zur Einschulung) und der Kinderhort (Grundschulalter). Bereits seit 1996 hat jedes Kind zwischen dem dritten Lebensjahr und der Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Das bedeutet: Seitdem kann man das Recht auf einen Kindergartenplatz einklagen. Seit August 2013 geht der Kita-Rechtsanspruch noch weiter: Kinder haben bereits ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Krippenplatz. Schwierig wird es aber oft, wenn Eltern ihren Kitaplatz einklagen wollen.

Problematisch ist, dass es sowohl in der Kinderkrippe als auch im Kindergarten zu wenige Plätze gibt. Diese sind so begehrt, dass Eltern ihre Kinder teilweise bereits in der Schwangerschaft in Kindertagesstätten für einen Betreuungsplatz anmelden. Die Wartelisten bei den Jugendämtern sind insbesondere in Großstädten lang. Das gilt nicht nur für die klassischen Kitas, sondern auch für die Kindertagespflege.

Kann ein Kindergarten die Aufnahme eines Kindes verweigern?

Ja, in Deutschland und Österreich können Kinder ihren Kindergartenplatz verlieren oder vorübergehend suspendiert werden. Die Begründung des Kindergartens lautet oft: „Untragbares Verhalten im Kindergarten“ oder ähnlich. Es nennt sich Sonderkündigungsrecht und steht meist im Betreuungsvertrag mit dem Kindergarten.

Eigentlich sollte zumindest bei einer Kündigung schon vorab einige Besprechungen zwischen Ihnen und dem Kindergarten gegeben haben. Ein einmaliges Problem stellt eigentlich keinen Kündigungsgrund dar. Aber dazu sollten Sie sich besser Hilfe bei Ihrem zuständigen Amt holen.

Was auf jeden Fall wichtig ist, dass Sie versuchen, mit dem Kindergarten zu kooperieren und wenn sich abzeichnet, dass Ihr Kind Schwierigkeiten im Kindergarten hat, so rasch wie möglich das Problem ansprechen. Versuchen Sie, einen gemeinsamen Weg mit dem Kindergarten zu finden. Das stimmt erstens die Pädagogen besser und zweitens hilft es Ihrem Kind. Auch wenn Sie das Problem vielleicht nicht sehen, gibt es trotzdem eines im Kindergarten. Das kann viele unterschiedliche Gründe haben (diese finden Sie weiter unten beschrieben). Darum ist es ratsam, rasch und gemeinsam mit dem Kindergarten zu handeln, um so Ihrem Kind den Kindergartenalltag zu erleichtern und so viele schöne Erfahrungen zu ermöglichen.

Haben Eltern in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz?

Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz?

Ja. Laut Kindschaftsrecht gibt es seit 1996 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren.

Gibt es auch Regelungen für jüngere Kinder?

Auf welche Rechtsansprüche können sich Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder berufen?

Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz?

Ja. Laut Kindschaftsrecht gibt es seit 1996 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren.

Gibt es auch Regelungen für jüngere Kinder?

Was tun wenn Kita wegen Personalmangel schließt?

Hallo! Meine Tochter geht seit 2 jahren in die kita, ich gehe vollzeit arbeiten als Altenpflegerin und mein Mann geht auch arbeiten bis 16:00 uhr. Im kindergarten gibt es eine A Woche (ab 6 uhr) und B Woche (ab 8 uhr) da ich in schichten gehe ist dies nicht möglich, da ich auch ...

von mia 2012 10.12.2015

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin nicht sicher ob ich richtig frage, aber vielleicht hat noch jemand Erfahrungen. Eine von Erzieherin aus Kita-Gruppe ist Covid positiv, alle die waren mit ihr ins Kontakt mussen ins Quarantäne. Steht aber klar, dass die Leute die schon Covid ...

von Nektarica 10.12.2020

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Bin ich verpflichtet mein Kind in die Kita zu bringen?

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Was bedeutet Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz?

Findet sich über den offiziellen Weg kein Betreuungsplatz, können Sie sich auch auf eigene Faust nach einer Alternative umsehen. Viele Eltern kümmern sich dann um eine Betreuung in einer privaten Kindertagesstätte. Da diese in der Regel jedoch teurer ist, muss die Gemeinde häufig für die Mehrkosten aufkommen. Dabei gilt allerdings: Bei der Auswahl der Betreuung dürfen Sie nicht zu sehr vom Standard abweichen. Die Extra-Kosten für einen Luxuskindergarten werden Ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erstattet. Außerdem urteilten Gerichte in der Vergangenheit, dass die Mehrkosten nur dann von der Gemeinde zu tragen sind, wenn sie den Eltern nicht zumutbar sind (Urteil des OLG Frankfurt vom 17. Mai 2018, Az. 1 U 171/16).

Sollte sich die Kommune weigern, die Mehrkosten zu übernehmen, empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann prüfen, ob die zusätzlichen Kosten im Rahmen sind und eine Klage auf Kostenerstattungsanspruch für Sie einreichen.

Was tun wenn Kind nicht im Kindergarten bleibt?

Morgens um acht in der Schweiz: Tränen, Geschrei und böse Blicke. Vor dem Eingang der Kita klebt Finn am Hosenbein seines Vaters. So wie ihm, geht es einigen Kindergartenkindern. Sie möchten nicht in die Kita.

Bin ich verpflichtet mein Kind in die Kita zu geben?

DÜSSELDORF. Die meisten Bundesländer pochen trotz der Corona-Pandemie auf die Schulpflicht – und bringen damit vor allem Familien mit Angehörigen aus Risikogruppen in eine schwierige Lage. Eine Mutter von zwei Schülern, die einen Herzschrittmacher trägt, will das Land Nordrhein-Westfalen deshalb jetzt verklagen. Darf der Staat Kinder in die Schule zwingen, wenn er dort den Gesundheitsschutz nicht gewährleisten kann? Ein Gericht hat diese Frage schon einmal verneint.

In einem Anflug bemerkenswerter Offenheit ließ die nordrhein-westfälische Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) unlängst in einem Radio-Interview die Hosen herunter. „Wir können Menschen nicht davor schützen, an Covid-19 zu erkranken. Vielleicht muss man das auch nochmal sagen: Es wird immer Erkrankungen geben“, erklärte sie mit Blick auf die Schulen. „Wir können nur alles dafür tun, dass diese Erkrankungen so glimpflich laufen wie es irgend geht. Dafür haben wir Vorsorge getroffen, dass unsere Gesundheitsämter beziehungsweise unsere Krankenhäuser darauf vorbereitet sind, dass genügend Intensivbetten zur Verfügung stehen, dass genügend Beatmungsgeräte zur Verfügung stehen. Aber wir können nicht alle Menschen schützen.“

Wo ist der Rechtsanspruch auf einen Kita Platz geregelt?

Auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Az. 2 B 10/23) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass der gesetzliche Anspruch auf frühkindliche Förderung von der Kommune erfüllt werden muss. Das Gericht verpflichtete eine Kommune damit einem knapp dreijährigen und einem eineinhalbjährigen Kind einen wohnortnahen Kita-Platz von montags bis freitags in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 15.30 Uhr umgehend zu beschaffen.

Einen Anspruch auf einen Platz im Wunschkindergarten gibt es allerdings nur solange dort Plätze frei sind.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az. 10 ME 170/21) haben dreijährige Kinder bis zum Eintritt in die Schule einen Betreuungsanspruch im Kindergarten von montags bis freitags von täglich sechs Stunden.

Das VG Stuttgart (Az. 7 K 2688/13) hat entschieden, dass ein zweijähriges Kind keinen Anspruch auf täglich acht Stunden Betreuung in der Kita hat. Rein persönliche Interessen der Eltern rechtfertigen keinen größeren Betreuungsumfang.

Was tun wenn man keine Betreuung für Kind hat?

Keine Kinderbetreuung trotz Arbeit kann Deinen Beruf gefährden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Du trotz Deiner regulären Arbeitszeit zu Hause sein kannst, um Dich um Deine Kids zu kümmern:

  • Urlaub nehmen
  • Das Leistungsverweigerungsrecht
  • Wer zahlt Verdienstausfall bei Kita Schließung wegen Personalmangel?

    News 13.10.2022 Schul- und Kita­schlie­ßungen

    Bild: Pexels Beschäf­tigte, die ihre Kinder auf­grund von Schul-oder Kita­schlie­ßungen wegen Corona betreuen müssen, können bis 7. April 2023 noch Kin­der­kran­ken­tage in Anspruch nehmen.

    Eltern, die ihre Kinder wegen Kita- oder Schul­schlie­ßungen in der Coro­na­pan­demie zu Hause betreuen mussten, hatten, während eine epi­de­mi­sche Lage von natio­naler Trag­weite bestand, Anspruch auf Kran­ken­geld für jedes Kind sowie par­allel einen Anspruch auf Ent­schä­di­gung nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz. Welche Rege­lungen gelten jetzt noch?

    Wenn bei Schlie­ßung der Kita oder der Schule die Betreuung eines Kindes, das auf­grund seines Alters betreut werden muss, nicht anders sicher­ge­stellt werden kann, dann haben die Eltern als Arbeit­neh­mende in der Regel ein Leis­tungs­ver­wei­ge­rungs­recht, weil ihnen die Erbrin­gung ihrer Leis­tungs­ver­pflich­tung aus dem Arbeits­ver­trag unzu­mutbar ist (§ 275 Abs. 3 BGB). Vor­aus­set­zung hierfür ist es, dass keine ander­wei­tige Betreuung möglich ist, also etwa durch Nach­barn, den Ehe­partner oder eine ein­ge­rich­tete Not­be­treuung.

    Wie viel Prozent der Kinder gehen nicht in den Kindergarten?

    Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 28.800 auf insgesamt 838.700 Kinder gestiegen. Damit waren 3,6% mehr unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als am 1. März 2021. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Betreuungsquote der unter Dreijährigen bundesweit bei 35,5% (2021: 34,4%). Damit setzte sich der im Jahr 2021 unterbrochene Trend steigender Betreuungsquoten wieder fort. Beim Personal gab es in den Kindertageseinrichtungen einen Zuwachs um 3,2% gegenüber dem Vorjahr, während die Zahl der Tagesmütter oder -väter um 2,7% zurückging.

    Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel in Kindertagesstätten) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel ein öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten Kinder an allen Kindern dieser Altersgruppe.

    Beschäftigte in Kindergärten und Vorschulen verdienten im Jahr 2021 durchschnittlich 20,36 Euro brutto in der Stunde, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Kindergartentages am 21. April mitteilt. Rund 93% des Personals in Kindergärten und Vorschulen waren Frauen, fast zwei Drittel aller Beschäftigten (61%) arbeiteten in Teilzeit und mehr als zwei Drittel aller Beschäftigten (69%) waren ausgebildete Fachkräfte. Arbeitete eine solche Fachkraft in Teilzeit, verdiente sie 2021 im Schnitt 2.480 brutto monatlich. Für Fachkräfte, die in Vollzeit arbeiteten, lag der Verdienst bei durchschnittlich 3.402 Euro brutto im Monat.

    Bundesweit wurden zum Stichtag 1. März 2021 rund 3,3 Millionen Kinder unter sieben Jahren in einer Kindertageseinrichtung betreut. Das waren 60% aller Kinder in dieser Altersgruppe. Von den gut 3,3 Millionen Kindern unter sieben Jahren in Betreuung war ein Fünftel unter drei Jahre alt. Insgesamt gab es in Deutschland 58.500 Kindertageseinrichtungen.

    Quelle: Statistisches Bundesamt: Zahl der Woche Nr. 16 vom 19.04.2022 (gekürzt)

    Die Zahl der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2021 gegenüber dem Vorjahr um 23 435 oder 3,2% auf insgesamt 751.159 Personen gestiegen. Davon waren 708.136 Personen als pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal in Kindertageseinrichtungen tätig und 43.023 als Tagesmutter oder -vater in öffentlich geförderter Kindertagespflege aktiv. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren zusätzlich 110.165 Personen im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich von Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Während die Zahl der Beschäftigten gestiegen ist, nahm die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 ab: Zum 1. März 2021 wurden 2,3% weniger Kinder in Kindertageseinrichtungen oder von Tagesmüttern und -vätern betreut als ein Jahr zuvor. Die Betreuungsquoten der unter dreijährigen und drei- bis sechsjährigen Kinder haben sich im Vorjahresvergleich um jeweils 0,6 Prozentpunkte verringert.