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Wie viel Spesen stehen einem LKW-Fahrer zu?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viel Spesen stehen einem LKW-Fahrer zu?
  2. Wann bekommt man 28 € Spesen?
  3. Wie viel Spesen sind gesetzlich?
  4. Wie viel Spesen gibt es im Nahverkehr?
  5. Hat ein LKW Fahrer eine erste Tätigkeitsstätte?
  6. Wie viel Spesen muss der Arbeitgeber zahlen?
  7. Ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet Spesen zu zahlen?
  8. Ist eine Firma verpflichtet Spesen zu zahlen?
  9. Hat ein LKW-Fahrer eine erste Tätigkeitsstätte?
  10. Sind Spesen für LKW-Fahrer steuerfrei?
  11. Was kann man als LKW-Fahrer steuerlich absetzen?
  12. Sind Spesen für LKW Fahrer steuerfrei?
  13. Wie viele Spesen stehen mir zu?
  14. Wird die Fahrzeit als Arbeitszeit gerechnet?
  15. Wie viel Spesen bekomme ich vom Finanzamt?

Wie viel Spesen stehen einem LKW-Fahrer zu?

Eine Lkw-Fahrerin verlässt am Sonntag um 21:00 Uhr ihre Wohnung. Um 22:00 Uhr startet sie auf dem Betriebshof ihren Lkw und kehrt am Samstag um 05:00 Uhr dorthin zurück. Nachfolgende Ziele steuert sie dazwischen an:

In welcher Höhe kann der Arbeitgeber steuerfreie Erstattungen leisten?

Wann bekommt man 28 € Spesen?

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 25. November 2020 ein neues Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmenden veröffentlicht. Es ersetzt das zuvor geltende Schreiben vom 24. Oktober 2014.

Für 2022 und 2023 wurden keine Änderungen an Spesensätzen für Inlandsreisen vorgenommen. Die Tagessätze für Ziele im Ausland wurden laut einem Schreiben vom 03. Dezember 2020 Anfang 2023 angepasst.

Für den Verpflegungsmehraufwand gelten weiterhin zwei Verpflegungspauschalen, sowohl innerhalb Deutschlands als auch im Ausland. Diese bemessen sich an der Reisedauer.

Wie viel Spesen sind gesetzlich?

Damit Spesen abgerechnet, erstattet und steuerlich geltend gemacht werden können, muss es sich bei den Ausgaben einwandfrei um Zusatzaufwendungen auf einer Dienstreise handeln. Von einer Dienstreise spricht man, sobald ein Mitarbeiter seiner beruflichen Tätigkeit für mehr als 8 Stunden an einem anderen Ort als seinem Wohnsitz oder seinem angestammten Arbeitsplatz nachgeht. Dazu zählen also beispielsweise das Wirken in einer anderen Niederlassung des Unternehmens, der Besuch von Messen und Tagungen oder der Pitch beim potenziellen Neukunden.

Für einen sogenannten Dienstgang können jedoch keine Spesen geltend gemacht werden. Hierzu zählt unter anderem der Besuch eines Kunden, der in der Nachbarschaft des Betriebes etc. Deshalb geht man auch häufig erst von einer Dienstreise aus, wenn die Tätigkeit außerhalb des Ortes, in dem das Unternehmen ansässig ist ausgeübt wird. Die Geschäftsreise beginnt dabei mit dem Verlassen des Betriebsgeländes oder Wohnortes und endet mit der Rückkehr an eben diese.

Hinweis: Spesen werden nur für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum ausgezahlt: Überschreitet eine Dienstreise die Dauer von 3 Monaten, verfällt der Anspruch auf Zahlung der Spesensätze – und bleibt für das konkrete Reiseziel für einen Monat nach der Rückkehr erloschen.

Wie viel Spesen gibt es im Nahverkehr?

Damit Spesen abgerechnet, erstattet und steuerlich geltend gemacht werden können, muss es sich bei den Ausgaben einwandfrei um Zusatzaufwendungen auf einer Dienstreise handeln. Von einer Dienstreise spricht man, sobald ein Mitarbeiter seiner beruflichen Tätigkeit für mehr als 8 Stunden an einem anderen Ort als seinem Wohnsitz oder seinem angestammten Arbeitsplatz nachgeht. Dazu zählen also beispielsweise das Wirken in einer anderen Niederlassung des Unternehmens, der Besuch von Messen und Tagungen oder der Pitch beim potenziellen Neukunden.

Für einen sogenannten Dienstgang können jedoch keine Spesen geltend gemacht werden. Hierzu zählt unter anderem der Besuch eines Kunden, der in der Nachbarschaft des Betriebes etc. Deshalb geht man auch häufig erst von einer Dienstreise aus, wenn die Tätigkeit außerhalb des Ortes, in dem das Unternehmen ansässig ist ausgeübt wird. Die Geschäftsreise beginnt dabei mit dem Verlassen des Betriebsgeländes oder Wohnortes und endet mit der Rückkehr an eben diese.

Hinweis: Spesen werden nur für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum ausgezahlt: Überschreitet eine Dienstreise die Dauer von 3 Monaten, verfällt der Anspruch auf Zahlung der Spesensätze – und bleibt für das konkrete Reiseziel für einen Monat nach der Rückkehr erloschen.

Hat ein LKW Fahrer eine erste Tätigkeitsstätte?

Wenn ein Arbeitnehmer (hier: ein Lkw-Fahrer) keine erste Tätigkeitsstätte nach § 9 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG 2014) hat und der Arbeitgeber einen Ort bestimmt, von dem aus Einsatzorte aufzusuchen sind, so sind die Fahrten des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zu diesem Ort wie Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte zu behandeln. Für diese Fahrten gelten die Grundsätze der Entfernungspauschale, nicht aber Reisekostengrundsätze. Dies hat das Finanzgericht (FG) Nürnberg entschieden.

Der Kläger war im Streitjahr 2014 vom 01.01.2014 bis 12.05.2014 in A und vom 13.05.2014 bis 31.12.2014 in B als Lkw-Fahrer zum Transport von Schüttgütern tätig. Den leeren Lkw holte er arbeitstäglich am selben Betriebsstandort seines jeweiligen Arbeitgebers ab, um zu entsprechenden Ladestationen zu fahren und die Ladung zum Abladeort zu transportieren. Der Kläger begehrte die steuerliche Berücksichtigung seiner täglichen Fahrten zum Firmensitz mit den tatsächlichen Kosten. Das Finanzamt setzte dagegen nur die Entfernungspauschale an. Mit seiner Klage hatte er keinen Erfolg.

Wie viel Spesen muss der Arbeitgeber zahlen?

Wer beruflich auf Reisen ist, muss sich um die eigene Verpflegung kümmern. Die Kosten, die dafür anfallen, bezeichnen wir als Spesen. Gerade Freiberufler:innen und Selbstständige profitieren davon, dass dieser Aufwand steuerlich absetzbar ist – Arbeitnehmer:innen lassen sich die Spesen hingegen steuerfrei von ihren Arbeitgeber:innen erstatten.

Nach der offiziellen Definition zählen nur die Kosten als Spesen, die in Verbindung mit der Reise stehen. In der Umgangssprache findet der Begriff allerdings häufig auch für andere kleinere Ausgaben der Mitarbeitenden Verwendung, die im Zusammenhang mit der Arbeit anfallen.

Die Spesenabrechnung ist ein Teil der Reisekostenabrechnung. Wie groß der buchhalterische Aufwand beim Abrechnen von Spesen ist, hängt davon ab, wie viel die Arbeitnehmer:innen reisen. Wer regelmäßig auswärts bei der Kundschaft unterwegs ist, muss sich also gut organisieren und alle Rechnungen aufheben. 🤓

Hotelkosten, ungewohnte Fahrtwege, essen gehen (denn wer hat auf Geschäftsreise schon Zeit, einzukaufen und etwas zu kochen?) – wenn Ihre Mitarbeitenden betrieblichviel unterwegs sind, haben sie höhere Ausgaben, als wenn sie nach getaner Arbeit ins eigene Heim zurückkehren.

Diese höheren Ausgaben gilt es zu kompensieren. Genau an dieser Stelle gewinnen Spesen an Bedeutung. Mit der Spesenabrechnung sorgen Arbeitgeber:innen dafür, dass die Reisenden nicht mit Ihrem eigenen Geld zahlen müssen und auf den Kosten sitzen bleiben.

Grundsätzlich gehören zu den Spesen alle Ausgaben, die auf Geschäftsreisen höher sind als im normalen Alltag. Im Zusammenhang mit erhöhten Verpflegungskosten sprechen wir beispielsweise vom Verpflegungsmehraufwand, welchen Arbeitgeber:innen meist über die Verpflegungspauschale erstatten. Allgemein finden sich auf den Spesenabrechnungen die folgenden Positionen:

Ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet Spesen zu zahlen?

Sind Sie als Handwerker, Monteur oder Außendienstler auf Baustellen, die nicht in der Nähe Ihrer Heimat sind, fallen oft zusätzliche Kosten, beispielweise für die Verpflegung an. Zuhause wird selbst gekocht, so lassen sich Kosten sparen. Auf Montage ist dies oftmals nicht der Fall, da die Arbeit vom frühen Morgen bis zum späten Nachmittag andauert. Nach der Arbeit ist man häufig müde und geht lieber zum Imbiss gegenüber, als sich für zwei Stunden in die Küche zu stellen, um selbst etwas zuzubereiten. – Und hier kann der Arbeitnehmer mit deutlich höheren Kosten rechnen. Doch wer zahlt diese zusätzlichen Kosten? Muss der Arbeitnehmer die Mehrkosten decken? Die Antwort lautet: Nein!

Diese zusätzlich anfallenden Kosten nennen sich „Verpflegungsmehraufwand“ und lassen sich in Form von Spesen von dem Arbeitgeber zurückfordern. Eine punktgenaue Spesenabrechnung ist ein bürokratischer Aufwand, der oft nicht zu bewältigen ist. Aus diesem Grund gibt es sogenannte Pauschalbeträge, die sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden können. So ist relevant, wohin und wie lange die Geschäftsreise geht. Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise ins Ausland reisen muss, fallen häufig höhere Pauschalen an, als wenn Sie im Inland unterwegs sind. Auch, wenn Sie längere Zeit unterwegs sind, gibt es höhere Pauschalen, als wenn Sie bloß für einen Tag unterwegs sind.

Ist eine Firma verpflichtet Spesen zu zahlen?

  

Der umgangssprachliche Begriff "Spesen" ist gleichbedeutend mit dem steuerrechtlich korrekten Begriff "Verpflegungsmehraufwendungen". Spesenerstattungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei beruflichen Auswärtstätigkeiten gewährt, dienen dem Ausgleich der dadurch entstehenden Mehraufwendungen. Es dürfen nicht die tatsächlichen Verpflegungskosten erstattet werden. Steuerfrei erstatten kann der Arbeitgeber die Reisekosten nur bis zu der Höhe, in der die Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig wären. Für das Inland betragen die Verpflegungspauschalen in 2020:

Hat ein LKW-Fahrer eine erste Tätigkeitsstätte?

Die erste Tä­tig­keits­stät­te ist die orts­fes­te be­trieb­li­che Ein­rich­tungdes Ar­beit­ge­bers, eines ver­bun­de­nen Un­ter­neh­mens oder eines vom Ar­beit­ge­ber be­stimm­ten Drit­ten, der der Ar­beit­neh­mer dau­er­haft zu­ge­ord­net ist.

Ein Ar­beit­neh­mer kann je Ar­beits­ver­hält­nis höchs­tens eine erste Tä­tig­keits­stät­te haben. 

Sind Spesen für LKW-Fahrer steuerfrei?

👉 Website des Logistik-Kanals ►► https://logistik-kanal.de/ 👉🏽 Spesensätze 2021 ► https://www.bundesfinanzministerium.d... ▬ Beschreibung ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Hallo liebe Logistiker, in diesem Video geht es um die Spesen bzw. Verpflegungsmehraufwendungen die ein Unternehmen dem Arbeitgeber, hier insbesondere dem LKW-Fahrer netto erstatten darf. Hier wird aber nicht nur erklärt, was Spesen eigentlich sind bzw. was Spesen eigentlich abdecken sollen, sondern darüber hinaus wird die Regelung im Detail erklärt, nach welchen Kriterien sich die Höhe der Spesen für LKW-Fahrer eigentlich richtet. Wie immer wünsche ich viel Spaß bei dem Video! ▬ Über diesen Kanal ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Auf diesem Kanal möchte ich über alles Wissenswerte rund um das Thema Logistik informieren, egal ob das aktuelle Logistikthemen, Tipps aus der beruflichen Praxis oder andere wissenswerte Themen sind. Der Logistik-Kanal richtet sich dementsprechend an alle Personen, die in der Logistik beschäftigt sind, also beispielsweise an Berufskraftfahrer, Lageristen, Speditionskaufleute, Unternehmer und alle anderen. Schau dir auch gerne den kurzen Kanal-Trailer an:    â€¢ Video   ▬ Über mich ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Mein Name ist Horst, ich bin 37 Jahre alt und komme aus der Nähe von Köln. Nach meiner Ausbildung zum Speditionskaufmann, welche ich 2003 abgeschlossen habe, arbeitete ich zunächst viele Jahre als Disponent in einer Spedition. Ende 2010 habe ich mich dann dazu entschlossen zusätzlich zu meiner Ausbildung noch ein BWL Studium zu absolvieren. BWL und Logistik lassen sich nämlich, aus meiner Sicht, wunderbar kombinieren :) Nach meinem Studium bin ich in der gleichen Spedition seitdem als Führungskraft eingesetzt und kümmere mich dort um meine Mitarbeiter und reibungslose Abläufe. Seit der Corona Pandemie befinde ich mich teilweise in Kurzarbeit. Ich stand vor der Entscheidung die zusätzlich gewonnene Zeit vor dem Fernseher zu verbringen oder etwas sinnvolles zu machen. Wie ich mich entschieden habe, könnt ihr an diesem Kanal sehen. :-) Bei den Links in der Videobeschreibung handelt es sich teilweise um sogenannte Affiliate-Links, (*) welche dabei helfen diesen Kanal zu am Laufen zu halten. Ich empfehle grundsätzlich nur Produkte oder Dienstleistungen die ich selbst nutze oder selbst nutzen würde, wenn der Bedarf besteht. Vielen Dank für Euer Verständnis.

Was kann man als LKW-Fahrer steuerlich absetzen?

Ab 2020 wird ein neuer Übernachtungspauschbetrag eingeführt. Bisher können Berufskraftfahrer, die in der Schlafkabine ihres Lkw übernachten, keine Übernachtungspauschbeträge geltend machen. Gleichwohl entstehen ihnen Aufwendungen für die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten (Dusche, Toilette) sowie für die Reinigung der Schlafkabine im Lkw (Bettwäsche).

Derartige Ausgaben können Berufskraftfahrer  bereits als Reisenebenkosten in geschätzter Höhe steuerlich absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen (BMF-Schreiben vom 4.12.2012, BStBl. 2012 I S. 1249; BFH-Urteil vom 28.3.2012, VI R 48/11).

Sind Spesen für LKW Fahrer steuerfrei?

Außer Spesen nichts gewesen – so sagt der Volksmund. Und in der Tat rechnen viele Lkw-Fahrer die steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen immer noch ihrem Nettolohn hinzu und verpflegen sich unterwegs aus der Kühlbox.

07.11.2012 Jan Bergrath

Wie viele Spesen stehen mir zu?

Spesen zählen zu den üblichen Reisekosten, die anfallen, sobald ein Mitarbeiter eine Dienstreise im Auftrag seines Arbeitgebers antritt. Denn neben Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, werden auf der Geschäftsreise auch Kosten für die individuelle Verpflegung des einzelnen Mitarbeiters verursacht. Und damit ist nicht das Geschäftsessen mit dem Kunden gemeint – das kann der Arbeitgeber nämlich übernehmen und als Betriebskosten steuerlich geltend machen. Vielmehr fallen unter die Spesen tägliche Mahlzeiten, Snacks und Getränke – der sogenannte Verpflegungsmehraufwand.

Gelegentlich werden auch weitere Reisekosten (z.B. Übernachtung) oder Betriebsausgaben, die nicht auf einer Reise entstanden sind (z.B. Büromaterial) als Spesen bezeichnet. Gemeinhin versteht man unter Spesen jedoch lediglich die Verpflegungskosten, die bei einem Mitarbeiter während einer Dienstreise entstehen.

Hinweis: Oft werden Spesensätze mit dem Verpflegungsmehraufwand gleichgesetzt. Zumindest von der Definition her muss hier allerdings unterschieden werden. Während der Verpflegungsmehraufwand (bzw. Spesen) die tatsächlichen Mehrkosten kennzeichnet, die der Reisende für seine Verpflegung auslegen musste, sind die Spesensätze lediglich eine Pauschale, die zum Ausgleich dieser Aufwendungen genutzt wird.

Damit Spesen abgerechnet, erstattet und steuerlich geltend gemacht werden können, muss es sich bei den Ausgaben einwandfrei um Zusatzaufwendungen auf einer Dienstreise handeln. Von einer Dienstreise spricht man, sobald ein Mitarbeiter seiner beruflichen Tätigkeit für mehr als 8 Stunden an einem anderen Ort als seinem Wohnsitz oder seinem angestammten Arbeitsplatz nachgeht. Dazu zählen also beispielsweise das Wirken in einer anderen Niederlassung des Unternehmens, der Besuch von Messen und Tagungen oder der Pitch beim potenziellen Neukunden.

Für einen sogenannten Dienstgang können jedoch keine Spesen geltend gemacht werden. Hierzu zählt unter anderem der Besuch eines Kunden, der in der Nachbarschaft des Betriebes etc. Deshalb geht man auch häufig erst von einer Dienstreise aus, wenn die Tätigkeit außerhalb des Ortes, in dem das Unternehmen ansässig ist ausgeübt wird. Die Geschäftsreise beginnt dabei mit dem Verlassen des Betriebsgeländes oder Wohnortes und endet mit der Rückkehr an eben diese.

Hinweis: Spesen werden nur für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum ausgezahlt: Überschreitet eine Dienstreise die Dauer von 3 Monaten, verfällt der Anspruch auf Zahlung der Spesensätze – und bleibt für das konkrete Reiseziel für einen Monat nach der Rückkehr erloschen.

Wird die Fahrzeit als Arbeitszeit gerechnet?

Ich habe eine feste Arbeitsstätte. Gilt meine Fahrt zur Arbeit als Arbeitszeit?

Nein. Haben Sie einen festen Arbeitsort, zählt die tägliche Hin- bzw. Rückfahrt nicht zur Arbeitszeit und wird deshalb auch nicht vergütet.

Wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit?

Wie viel Spesen bekomme ich vom Finanzamt?

Arbeitnehmer, die auswärts tätig sind, dürfen je nach Abwesenheit eine Verpflegungspauschale steuerlich geltend machen oder von ihrem Arbeitgeber steuerfrei als Spesen erstattet bekommen. Bei mehr als achtstündiger Abwesenheit von der Tätigkeitsstätte und der Wohnung beträgt die Verpflegungspauschale 14 c, das heißt, bis zu diesem Betrag darf der Arbeitgeber die Mehraufwendungen für Verpflegung steuer- und prinzipiell auch sozialversicherungsfrei auszahlen.

Nun sind zwar die meisten Arbeitgeber bereit, die Verpflegungspauschalen für ihre auswärts tätigen Kräfte zu zahlen, doch mancher kann der Versuchung nicht widerstehen, die Spesen von vornherein als Teil des Arbeitslohns zu betrachten. Die Pauschalen werden also nicht „on top“ gezahlt, sondern sind Bestandteil des ohnehin geschuldeten monatlichen Nettolohns. Gerade in Branchen, in denen es auf jeden Cent ankommt, wird zuweilen so verfahren. Doch die Arbeitgeber haben die Rechnung ohne das Sozialversicherungsrecht gemacht.