:

Können Studenten die Homeoffice Pauschale geltend machen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Können Studenten die Homeoffice Pauschale geltend machen?
  2. Wie kontrolliert das Finanzamt Homeoffice?
  3. Welche Pauschalen als Student absetzen?
  4. Warum bekomme ich keine Homeoffice Pauschale?
  5. Wer bekommt die Energiepauschale Studenten?
  6. Für wen gilt die Homeoffice-Pauschale?
  7. Was passiert wenn man Homeoffice nicht angibt?
  8. Was ist wenn man mehr als 120 Tage im Homeoffice war?
  9. Was ist steuerlich absetzbar als Student?
  10. Kann man als Student Internet absetzen?
  11. Was ist besser Homeoffice Pauschale oder Arbeitszimmer absetzen?
  12. Für wen gilt die Homeoffice Pauschale?
  13. Wie bekommt man als Student die 300 € Energiepauschale?
  14. Wie bekomme ich die 200 € als Student?
  15. Wird Homeoffice vom Finanzamt geprüft?

Können Studenten die Homeoffice Pauschale geltend machen?

Gute Nachrichten für Ihre Azubis, falls sie ebenfalls pandemiebedingt von Zuhause aus arbeiten: Die Homeoffice-Pauschale gilt auch für Auszubildende und Studierende. Hier die Details. 

Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde in § 4 Abs. 5 Nr. 6 b) Satz 4 EStG eine Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer ergänzt, die zwar in den eigenen vier Wänden arbeitstätig sind, aber nicht über ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer verfügen. Mit der Pauschale sollen primär auch die Arbeitnehmer erreicht werden, die durch die Corona-Pandemie plötzlich und erstmalig im Homeoffice tätig werden, hierfür aber keine besonderen räumlichen Vorkehrungen treffen konnten bzw. können.

Wie kontrolliert das Finanzamt Homeoffice?

  • Allgemein
  • Betreffend die Arbeitnehmerveranlagung 2020
  • Pendlerpauschale
  • Betreffend die Arbeitnehmerveranlagung ab 2021
  • Aufzeichnungspflicht der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers

Von der Homeoffice-Regelung ist nicht nur die private Wohnung des Arbeitnehmers umfasst (Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz), sondern auch die Wohnung der Lebenspartnerin/des Lebenspartners und von nahen Angehörigen, wenn der Arbeitnehmer dort im Homeoffice tätig wird.

Parks oder andere öffentliche Flächen, Restaurants oder Cafés, Vereinslokale, etc fallen nicht darunter

Von der Homeoffice-Regelung ist nicht nur die private Wohnung des Arbeitnehmers umfasst (Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz), sondern auch die Wohnung der Lebenspartnerin/des Lebenspartners und von nahen Angehörigen, wenn der Arbeitnehmer dort im Homeoffice tätig wird.

Parks oder andere öffentliche Flächen, Restaurants oder Cafés, Vereinslokale, etc fallen nicht darunter

Der Arbeitgeber muss die Homeoffice-Arbeitstage im Lohnzettel bekannt geben. Er hat die Anzahl der Homeoffice-Tage im Lohnkonto und im Lohnzettel (L 16) anzuführen (ab 2021).

Als Homeoffice-Tage gelten nur jene Tage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird. Arbeitet man beispielsweise nur den halben Tag in der Wohnung und fährt nachher in das Büro oder auf Dienstreise, so liegt kein Homeoffice-Tag vor.

Aufwendungen für Homeschooling (z.B. ein Notebook oder Tablet, das von einem Kind für die Schule verwendet wird) können in der Arbeitnehmerveranlagung nicht geltend gemacht werden. Bei diesen Aufwendungen handelt es sich – wie bisher – um Aufwendungen der privaten Lebensführung. Diese werden beispielsweise durch die Familienbeihilfe, die zur verstärkten Förderung im Jahr 2020 um eine Einmalzahlung von 360 Euro erweitert wurde, abgegolten.

Nein, der Tag einer Dienstreise stellt keinen Homeoffice-Tag dar

Ja, weil die gesamte berufliche Tätigkeit dieses Tages ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird.

Wird die gesamte berufliche Tätigkeit an diesem Arbeitstag im Homeoffice verbracht, gilt dieser Tag als „Homeoffice-Tag“ unabhängig von der täglichen Normalarbeitszeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers.

Dies kann sowohl eine kollektivvertragliche als auch eine individuelle Vereinbarung  oder eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sein. Auch eine Homeoffice-Tätigkeit auf Basis einer Dienstanweisung durch den Arbeitgeber ist - insbesondere im Rahmen der COVID-Pandemie - als Vereinbarung zu werten.

Für die Jahre 2020 und 2021 gilt, dass insgesamt 300 Euro und davon für das Jahr 2020 maximal 150 Euro geltend gemacht werden dürfen. Betragen die Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar im Jahr 2020 weniger als 150 Euro, kann der Differenzbetrag auf 300 Euro für Ausgaben im Jahr 2021 verwendet werden. Übersteigen die Ausgaben im Jahr 2020 den Betrag von 150 Euro, kann der übersteigende Betrag bei der Veranlagung für 2021, insgesamt für beide Jahre aber begrenzt mit 300 Euro, geltend gemacht werden.

Beispiele:

a) Die Ausgaben für ergonomisches Büromobiliar betragen im Kalenderjahr 2020 70 Euro und im Kalenderjahr 2021 230 Euro. Bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 können 70 Euro und bei der Veranlagung für das Jahr 2021 können 230 Euro geltend gemacht werden, sodass in Summe für beide Jahre 300 Euro berücksichtigt werden.

Das Homeoffice-Pauschale ist zweifach begrenzt: Es dürfen jährlich nicht mehr als 100 Homeoffice-Tage und pro Homeoffice-Tag maximal 3 Euro berücksichtigt werden. Auf Grund welcher arbeitsrechtlichen Bemessung sich dies ergibt, ist für die steuerrechtliche Ermittlung des maximalen Homeoffice-Pauschale nicht relevant, solange der sich aus der Berechnung Homeoffice-Tage (maximal 100) x 3 Euro resultierende Höchstbetrag nicht überschritten wird.

Das heißt, in diesem Falle darf die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bereits in der Lohnverrechnung 300 Euro als Homeoffice-Pauschale berücksichtigen.

Welche Pauschalen als Student absetzen?

Als Studierender fragst du dich wahrscheinlich, warum du eine Steuererklärung als Student machen sollst, insbesondere, wenn du keinen oder nur einen Mini-Job neben dem Studium betreibst. Denn dann fallen ja keine Steuern an. Eine Studenten-Steuererklärung kann sich aber auch dann lohnen, wenn du keinen oder nur einen lohnsteuerfreien Job hast. Warum du eine Steuererklärung als Student machen solltest, erfährst du hier.

Warum bekomme ich keine Homeoffice Pauschale?

Der Abzug der Kosten für ein Arbeitszimmer setzt voraus, das vom Arbeitgeber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird und ein Raum in der eigenen Wohnung genutzt wird, der nahezu ausschließlich beruflich und nur ganz untergeordnet privat genutzt wird.

Wer also seinen Homeoffice-Arbeitsplatz am Küchentisch oder an einem Tisch im Schlafzimmer eingerichtet hat, kann konkret entstehende Kosten für den Arbeitsplatz nicht absetzen. Als Ausgleich dafür wird die Homeofficepauschale gewährt.

Wer bekommt die Energiepauschale Studenten?

Insgesamt haben rund 3,5 Millionen Menschen Anspruch auf die Energiepreispauschale. Darunter fallen Auszubildende, Studenten sowie Schülerinnen und Schüler aus Fach- und Berufsfachschulen. Wohnsitz und Ausbildungsstätte müssen in Deutschland sein. Sollte man sich kurzfristig in einem anderen Land aufhalten, wie etwa für ein Auslandssemester oder ein Praktikum, stehen einem die 200 Euro trotzdem zu.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Für wen gilt die Homeoffice-Pauschale?

Der Abzug der Kosten für ein Arbeitszimmer setzt voraus, das vom Arbeitgeber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird und ein Raum in der eigenen Wohnung genutzt wird, der nahezu ausschließlich beruflich und nur ganz untergeordnet privat genutzt wird.

Wer also seinen Homeoffice-Arbeitsplatz am Küchentisch oder an einem Tisch im Schlafzimmer eingerichtet hat, kann konkret entstehende Kosten für den Arbeitsplatz nicht absetzen. Als Ausgleich dafür wird die Homeofficepauschale gewährt.

Was passiert wenn man Homeoffice nicht angibt?

Der Abzug der Kosten für ein Arbeitszimmer setzt voraus, das vom Arbeitgeber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird und ein Raum in der eigenen Wohnung genutzt wird, der nahezu ausschließlich beruflich und nur ganz untergeordnet privat genutzt wird.

Wer also seinen Homeoffice-Arbeitsplatz am Küchentisch oder an einem Tisch im Schlafzimmer eingerichtet hat, kann konkret entstehende Kosten für den Arbeitsplatz nicht absetzen. Als Ausgleich dafür wird die Homeofficepauschale gewährt.

Was ist wenn man mehr als 120 Tage im Homeoffice war?

Auch bei der Steuererklärung für 2021 dürfen Sie wieder die Homeoffice-Pauschale nutzen. Was sich dahinter verbirgt und wann sie sich für Sie lohnt.

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie arbeiten Millionen Angestellte einige Tage pro Woche von zu Hause aus. Die Bedingungen für ein echtes Arbeitszimmer erfüllen jedoch nur die wenigsten. Ihnen hilft unter Umständen die Homeoffice-Pauschale. Was das ist, was sie bringt und wo Sie sie in der Steuererklärung für 2021 eintragen.

Was ist steuerlich absetzbar als Student?

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium angefallen sind, können für die Steuererklärung relevant sein.

Beispiele hierfür sind:

  • Fahrtkosten,
  • Arbeitsmittel, wie Bücher, Laptop/PC, Drucker, Papier, Büromaterial und Porto
  • Semestergebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Miete im Rahmen eines doppelten Haushalts
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • ggf. Zinsen für einen Kredit

Kann man als Student Internet absetzen?

  • Eine Steuererklärung als Student abzugeben, ist nur dann verpflichtend, wenn Studierende über steuerpflichtige Einkünfte verfügen.
  • Wenn der Arbeitgeber für einen studentischen Nebenjob Lohnsteuer an das Finanzamt abführt ist eine Steuererklärung als Student sinnvoll, um eine Steuerrückzahlung zu erhalten.
  • Erst- und Zweitausbildungen werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Sonderausgaben können Studierende jedoch in beiden Fällen geltend machen. Werbungskosten und der Verlustvortrag werden nur bei einer Zweitausbildung sowie bei dualen Studiengängen akzeptiert.

Was ist besser Homeoffice Pauschale oder Arbeitszimmer absetzen?

Durch die Corona-Krise änderte sich der Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer von heute auf morgen grundlegend. Schon im März 2020 wanderten viele Arbeitnehmer auf Anweisung vom Chef in das Homeoffice – teilweise bis zum heutigen Tag durchgehend oder nur mit vereinzelten Büro-Besuchen unter strengen Hygiene-Vorschriften. Die vollständige Umstellung aufs Homeoffice kam für viele plötzlich. Ein eigenes Arbeitszimmer für das Homeoffice? Das hatten nur die Wenigsten. Aus Küchentischen wurden Arbeitsplätze, das Gästezimmer wurde umgeräumt und spätestens nach den ersten Wochen, musste auch ein rückenschonender Schreibtisch her, der den unbequemen Esszimmerstuhl ersetze. Ein Monitor, ergänzend zum Laptop? Auch nicht verkehrt und schnell gekauft.

Verständlicherweise fragen sich nun viele Angestellte, aber auch Selbstständige, was sie von diesen Anschaffungen und Unkosten, die durch das Homeoffice 2020 und 2021 entstanden sind, von der Steuer absetzen können? Die Antwort: Mehr als noch anfangs gedacht. Aber leider gelten auch weiter noch teils strenge Regeln. Hier ein kurzer Überblick:

This is Recruitment

  • 17.08.2023
  • 10 Uhr, Online Live Event
  • Auf 500 Plätze limitiert

Für wen gilt die Homeoffice Pauschale?

Die Homeoffice Pauschale gilt jetzt auch, wenn kein separates Arbeitszimmer in der Wohnung zur Verfügung steht. Das ist besonders für Familien mit wenig Wohnraum günstig, da ein abgetrenntes Arbeitszimmer (separater Arbeitsbereich) nun nicht mehr Voraussetzung für die Homeoffice Pauschale ist.

Wird ein Bereich des Wohnzimmers beispielsweise für die Arbeit genutzt und sind private Gegenstände größtenteils entfernt, ist die Arbeit von Zuhause aus steuerlich absetzbar und es darf die Homeoffice Pauschale geltend gemacht werden. Ab 2023 beträgt diese € 1.260 statt wie bisher € 600. Auch wenn sich zwei Personen, die im selben Haushalt leben, ein Arbeitszimmer teilen, stellt dies kein Problem dar und jeder darf die Homeoffice Pauschale geltend machen. Ein Homeoffice darf zu maximal 9 % privat genutzt werden, damit es als solches anerkannt wird.

Eine weitere Voraussetzung, dass das Homeoffice vom Finanzamt anerkannt wird, ist die Anordnung des Chefs, im Homeoffice zu arbeiten. Wer freiwillig zu Hause arbeitet, obwohl im Unternehmen ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, geht leer aus. Eine Pflicht zur Arbeit im Homeoffice gibt es jedoch aktuell nicht.

Sobald Arbeitnehmer mit ihren Werbungskosten und anderen beruflich bedingten Ausgaben plus der Homeoffice Pauschale auf einen Betrag von mehr als € 1.000 (bis 2022!) kommen, profitieren sie von der Homeoffice Pauschale.

Die Homeoffice Pauschale wird nämlich in die Werbungskostenpauschale - ab 2023 € 1.200 - eingebunden. Arbeitnehmer, die den jährlichen Freibetrag von € 1.200 inklusive Aufwendungen für das Homeoffice nicht überschreiten, haben demnach keinen Vorteil.

Wie bekommt man als Student die 300 € Energiepauschale?

Im September hat die Bundesregierung beschlossen, dass Studenten, Schüler und Auszubildende eine Einmalzahlung von 200 Euro bekommen. Dieses Geld soll dazu dienen, junge Menschen angesichts der höheren Energiekosten zu unterstützen. Lange gab es keine konkreten Pläne dazu, wann die Auszahlung erfolgt. Das hat sich nun geändert. Ab Mitte März soll es möglich sein, einen Antrag zu stellen.

Wie bekomme ich die 200 € als Student?

  • Anspruch haben etwa 3,5 Millionen Studentinnen, Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 eingeschrieben waren.
  • Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland.

Wird Homeoffice vom Finanzamt geprüft?

Neu unter den Prüfungsschwerpunkten ist die im vergangenen Jahr eingeführte Homeoffice-Pauschale. Sie soll diejenigen entlasten, deren Büros geschlossen sind und die von zu Hause aus arbeiten. Sie beträgt fünf Euro am Tag, maximal 600 Euro im Jahr können geltend gemacht werden. So hat es der Gesetzgeber beschlossen.