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Wie lange muss ich privat Kontoauszüge aufbewahren?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie lange muss ich privat Kontoauszüge aufbewahren?
  2. Kann man alte Kontoauszüge wegwerfen?
  3. Was muss länger als 10 Jahre aufbewahrt werden?
  4. Welche Kontoauszüge können vernichtet werden?
  5. Wie lange muss ich meine Gehaltsabrechnungen aufheben?
  6. Wie lange muss man von einem verstorbenen Unterlagen aufheben?
  7. In welchen Müll gehören Kontoauszüge?
  8. Was kosten Kontoauszüge der letzten 10 Jahre?
  9. Welche Unterlagen müssen 30 Jahre aufbewahrt werden?
  10. Was muss 6 und was 10 Jahre aufbewahrt werden?
  11. Kann ich alte Lohnabrechnungen wegschmeißen?
  12. Sollte man Sachen von Verstorbenen aufbewahren?
  13. Wie lange muss man als Rentner Lohnabrechnungen aufbewahren?
  14. Kann man Kontoauszüge im Kamin verbrennen?
  15. Welcher Kontostand zählt beim Erben?

Wie lange muss ich privat Kontoauszüge aufbewahren?

Wichtige Unterlagen, wie zum Beispiel Steuerbescheide, Rechnungen und diverse Verträge, müssen häufig für einen bestimmten Zeitraum archiviert werden.

Anders verhält es sich bei Kontoauszügen: Grundsätzlich sind Privatpersonen mit einem Einkommen unter 500.000 € im Jahr gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Kontoauszüge aufzubewahren.

Somit gilt für Verbraucher keine vorgeschriebene Frist oder Aufbewahrungspflicht für Bankauszüge sowie Zahlungsbelege im Allgemeinen.

Bei der Aufbewahrungspflicht kommt es darauf an, ob ihr eine Privatperson, eine Privatperson mit hohem Einkommen oder ein Unternehmen seid:

  • Wie bereits erwähnt, sind Privatpersonen erst einmal nicht zur Archivierung ihrer Kontoauszüge verpflichtet.
  • Privatpersonen mit einem jährlichen Einkommen von über 500.000 € zählen hingegen zu den sogenannten Besser- oder Vielverdienern und müssen Kontoauszüge sechs Jahre aufbewahren.
  • Bei Unternehmen sowie bei selbstständigen und freiberuflichen Tätigkeiten gilt sogar eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für Kontoauszüge und Zahlungsbelege. Die gesetzliche Regelung besteht auch für Klein- und Kleinstunternehmen sowie gegenüber dem Finanzamt.

Kann man alte Kontoauszüge wegwerfen?

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Was muss länger als 10 Jahre aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungspflicht bestimmt, Dokumente von abgeschlossenen Geschäften für eine spätere Einsicht aufzubewahren. Grund dafür könnte beispielsweise eine Betriebsprüfung sein. Geregelt wird die Aufbewahrungspflicht in der Abgabenordnung AO und im Handelsgesetzbuch. Heisst im Klartext: ihr dürft den Lieferschein oder einen Tankbeleg für den Dienstwagen nicht einfach sofort in den Papierkorb werfen, sondern müsst ihn eine gewissen Zeit aufheben. Es gibt für jede Dokumentenart eine festgelegte Regel, wie lange ihr es aufbewahren/archivieren müsst, bevor ihr es entsorgen dürft (das ist die „Aufbewahrungsfrist„).

Welche Kontoauszüge können vernichtet werden?

Die Datenverarbeitungssysteme mussten bisher sogar bei einem Wechsel des Datenverarbeitungssystems oder einer Datenauslagerung über die 10-jährige Aufbewahrungsfrist aufrecht erhalten werden. Künftig reicht es aus, wenn der Steuerpflichtige 5 Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält. Dies wird in § 147 Abs. 6 S. 6 AO und im Einführungsgesetz zur Abgabenordnung Art. 97, § 19b Abs. 2 AEAO (Anwendungserlass zur Abgabenordnung) geregelt. Die Neuregelung gilt für Daten, deren Aufbewahrungsfrist ab dem 1.1.2020 beginnt.

Mit dem "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts" wurde § 146 Abs. 2a und 2b der Abgabenordnung (AO) geändert.

Hierdurch hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit zur Verlagerung der Buchführung auf mehrere Mitgliedstaaten bzw. Drittstaaten. Die Änderung tritt am 1.1.2023 in Kraft.

Wie lange muss ich meine Gehaltsabrechnungen aufheben?

Die empfohlenen Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von Verstorbenen in Deutschland können je nach Art der Dokumente variieren. Es gibt jedoch einige allgemeine Richtlinien, die beachtet werden sollten, um potenzielle rechtliche Anforderungen und längere Aufbewahrungszeiten zu berücksichtigen.

  • Kontoauszüge: Es gibt keine einheitliche Frist oder Verpflichtung zur Aufbewahrung von Kontoauszügen. Verbraucher können diese jedoch eine Weile aufheben, um Rechnungen bezahlt zu belegen.
  • Steuerbescheide: Steuerbescheide sollten langfristig aufbewahrt werden, da einige strafrechtliche Ansprüche erst nach zehn Jahren verjähren können. Spendenbescheinigungen müssen mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden.
  • Versicherungsschein: Solange der Versicherungsvertrag besteht, sollten Kunden den Versicherungsschein, die Bedingungen und alle Schreiben des Versicherers aufbewahren. Drei Jahre nach Vertragsende können die Unterlagen entsorgt werden, es sei denn, Hinterbliebene erhalten Geld aus einer Lebensversicherung.
  • Rechnungen: Es gibt keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Rechnungen. Handwerkerrechnungen sollten jedoch zwei Jahre lang aufbewahrt werden, um Schwarzarbeit nachweisen zu können. Bei Neu- und Umbauten oder Reparaturen müssen Handwerker ihre Gewährleistungspflicht fünf Jahre lang erfüllen. Bei Handwerkern für vermietete Immobilien sollten die Rechnungen sogar zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Mietvertrag und Wohnungsübernahme: Der Mietvertrag der alten Wohnung kann entsorgt werden, sobald der Vermieter alle Abrechnungen fertiggestellt und die Kaution zurückgezahlt hat. Protokolle der Wohnungsübernahme und Nebenkostenrechnungen können ebenfalls entsorgt werden.
  • Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen: Alte Arbeitsverträge können in der Regel entsorgt werden, außer der Ausbildungsvertrag, der später beim Rentenantrag die Höhe des Bruttolohns nachweisen kann. Gehaltsabrechnungen müssen nicht aufbewahrt werden, da jeder Arbeitnehmer einen Jahreslohnsteuerbescheid erhält.
  • Urkunden im Original: Ein Testament, ein Erbschein oder eine Vollmacht müssen im Original vorliegen. Kopien sind nicht gültig. Erben sollten Testament und Erbschein so lange im Original aufbewahren, bis alles rund um die Erbschaft abschließend geklärt ist.
  • Heirats- und Geburtsurkunden: Heirats- und Geburtsurkunden sollten im wichtigen Ordner aufbewahrt werden. Verstorbene Eltern sollten vorsorglich ebenfalls ihre Urkunden aufbewahren, obwohl diese bei Bedarf erneut beim Standesamt besorgt werden können.
  • Sicherheitskopien: Wichtige Unterlagen sollten mindestens als Sicherheitskopie aufbewahrt werden, sowohl elektronisch als auch auf Papier. Es wird empfohlen, die Kopien an einem anderen Ort aufzubewahren, um im Falle eines Verlusts die Originale leichter wiederbeschaffen zu können.

Es ist ratsam, die Aufbewahrungspflichten für Unterlagen von Verstorbenen zu berücksichtigen, um möglichen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und wichtige Dokumente für die Zukunft aufzubewahren.

Nach den bereitgestellten Informationen gibt es keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben, wie lange der Erbe die geschäftlichen und persönlichen Unterlagen des Verstorbenen aufbewahren muss. Es gibt jedoch einige Richtlinien und Vorschriften, die beachtet werden können:

  • Der Erbe wird zum gesetzlichen Nachfolger des Verstorbenen und übernimmt alle Rechte und Pflichten.
  • Wenn der Verstorbene ein Unternehmen betrieben hat und noch offene Forderungen im Zusammenhang mit dem Nachlass bestehen, ist es ratsam, relevante Unterlagen aufzubewahren, die für die Fortführung des Unternehmens oder die Einziehung der Forderungen erforderlich sind.
  • Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB kann als Richtlinie für die Aufbewahrung geschäftsbezogener Dokumente im Nachlass dienen.
  • Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen, die zur Entstehung der Forderung geführt haben, und von der Identität des Schuldners Kenntnis erlangt hat.
  • Jenseits des Erbrechts gibt es verschiedene Vorschriften, die die Dauer der Dokumentenaufbewahrung, insbesondere für geschäftsbezogene Unterlagen, regeln. Einige dieser Vorschriften schreiben Aufbewahrungsfristen von sechs oder zehn Jahren vor, wie beispielsweise § 147 AO (Abgabenordnung) für steuerrelevante Dokumente und § 257 HGB (Handelsgesetzbuch) für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse.
  • Diese gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten galten bereits für den Verstorbenen und gelten nun für den Erben als gesetzlicher Nachfolger.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keinen spezifischen Zeitrahmen für die Aufbewahrung von Dokumenten verstorbener Personen gibt. Es ist jedoch ratsam, relevante geschäftsbezogene Unterlagen länger aufzubewahren, insbesondere wenn noch offene Forderungen oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Nachlass bestehen. Es gibt verschiedene gesetzliche Richtlinien, die Aufbewahrungsfristen von drei, sechs oder zehn Jahren vorschreiben, je nach Art der Dokumente. Eine ordnungsgemäße Entsorgung sensibler Unterlagen kann über verschiedene Methoden erfolgen, wie beispielsweise die Spende an Archive oder die Übertragung an Familienmitglieder.

Wie lange muss man von einem verstorbenen Unterlagen aufheben?

Die empfohlenen Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von Verstorbenen in Deutschland können je nach Art der Dokumente variieren. Es gibt jedoch einige allgemeine Richtlinien, die beachtet werden sollten, um potenzielle rechtliche Anforderungen und längere Aufbewahrungszeiten zu berücksichtigen.

  • Kontoauszüge: Es gibt keine einheitliche Frist oder Verpflichtung zur Aufbewahrung von Kontoauszügen. Verbraucher können diese jedoch eine Weile aufheben, um Rechnungen bezahlt zu belegen.
  • Steuerbescheide: Steuerbescheide sollten langfristig aufbewahrt werden, da einige strafrechtliche Ansprüche erst nach zehn Jahren verjähren können. Spendenbescheinigungen müssen mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden.
  • Versicherungsschein: Solange der Versicherungsvertrag besteht, sollten Kunden den Versicherungsschein, die Bedingungen und alle Schreiben des Versicherers aufbewahren. Drei Jahre nach Vertragsende können die Unterlagen entsorgt werden, es sei denn, Hinterbliebene erhalten Geld aus einer Lebensversicherung.
  • Rechnungen: Es gibt keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Rechnungen. Handwerkerrechnungen sollten jedoch zwei Jahre lang aufbewahrt werden, um Schwarzarbeit nachweisen zu können. Bei Neu- und Umbauten oder Reparaturen müssen Handwerker ihre Gewährleistungspflicht fünf Jahre lang erfüllen. Bei Handwerkern für vermietete Immobilien sollten die Rechnungen sogar zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Mietvertrag und Wohnungsübernahme: Der Mietvertrag der alten Wohnung kann entsorgt werden, sobald der Vermieter alle Abrechnungen fertiggestellt und die Kaution zurückgezahlt hat. Protokolle der Wohnungsübernahme und Nebenkostenrechnungen können ebenfalls entsorgt werden.
  • Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen: Alte Arbeitsverträge können in der Regel entsorgt werden, außer der Ausbildungsvertrag, der später beim Rentenantrag die Höhe des Bruttolohns nachweisen kann. Gehaltsabrechnungen müssen nicht aufbewahrt werden, da jeder Arbeitnehmer einen Jahreslohnsteuerbescheid erhält.
  • Urkunden im Original: Ein Testament, ein Erbschein oder eine Vollmacht müssen im Original vorliegen. Kopien sind nicht gültig. Erben sollten Testament und Erbschein so lange im Original aufbewahren, bis alles rund um die Erbschaft abschließend geklärt ist.
  • Heirats- und Geburtsurkunden: Heirats- und Geburtsurkunden sollten im wichtigen Ordner aufbewahrt werden. Verstorbene Eltern sollten vorsorglich ebenfalls ihre Urkunden aufbewahren, obwohl diese bei Bedarf erneut beim Standesamt besorgt werden können.
  • Sicherheitskopien: Wichtige Unterlagen sollten mindestens als Sicherheitskopie aufbewahrt werden, sowohl elektronisch als auch auf Papier. Es wird empfohlen, die Kopien an einem anderen Ort aufzubewahren, um im Falle eines Verlusts die Originale leichter wiederbeschaffen zu können.

Es ist ratsam, die Aufbewahrungspflichten für Unterlagen von Verstorbenen zu berücksichtigen, um möglichen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und wichtige Dokumente für die Zukunft aufzubewahren.

Nach den bereitgestellten Informationen gibt es keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben, wie lange der Erbe die geschäftlichen und persönlichen Unterlagen des Verstorbenen aufbewahren muss. Es gibt jedoch einige Richtlinien und Vorschriften, die beachtet werden können:

  • Der Erbe wird zum gesetzlichen Nachfolger des Verstorbenen und übernimmt alle Rechte und Pflichten.
  • Wenn der Verstorbene ein Unternehmen betrieben hat und noch offene Forderungen im Zusammenhang mit dem Nachlass bestehen, ist es ratsam, relevante Unterlagen aufzubewahren, die für die Fortführung des Unternehmens oder die Einziehung der Forderungen erforderlich sind.
  • Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB kann als Richtlinie für die Aufbewahrung geschäftsbezogener Dokumente im Nachlass dienen.
  • Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen, die zur Entstehung der Forderung geführt haben, und von der Identität des Schuldners Kenntnis erlangt hat.
  • Jenseits des Erbrechts gibt es verschiedene Vorschriften, die die Dauer der Dokumentenaufbewahrung, insbesondere für geschäftsbezogene Unterlagen, regeln. Einige dieser Vorschriften schreiben Aufbewahrungsfristen von sechs oder zehn Jahren vor, wie beispielsweise § 147 AO (Abgabenordnung) für steuerrelevante Dokumente und § 257 HGB (Handelsgesetzbuch) für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse.
  • Diese gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten galten bereits für den Verstorbenen und gelten nun für den Erben als gesetzlicher Nachfolger.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keinen spezifischen Zeitrahmen für die Aufbewahrung von Dokumenten verstorbener Personen gibt. Es ist jedoch ratsam, relevante geschäftsbezogene Unterlagen länger aufzubewahren, insbesondere wenn noch offene Forderungen oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Nachlass bestehen. Es gibt verschiedene gesetzliche Richtlinien, die Aufbewahrungsfristen von drei, sechs oder zehn Jahren vorschreiben, je nach Art der Dokumente. Eine ordnungsgemäße Entsorgung sensibler Unterlagen kann über verschiedene Methoden erfolgen, wie beispielsweise die Spende an Archive oder die Übertragung an Familienmitglieder.

In welchen Müll gehören Kontoauszüge?

Für etwas Ordnung zu sorgen ist sicherlich eine gute Idee, um den Überblick über die eigenen Finanzen zu bewahren. Die Kontoauszüge so schnell wie möglich wegzuwerfen ist jedoch ein Fehler. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass Privatpersonen und Unternehmen die Kontoauszüge einen gewissen Zeitraum aufbewahren müssen.

Dies ist wichtig, um etwa Informationen zur steuerlichen Erfassung zu erhalten und bestimmte Sachverhalte nachvollziehen zu können. Fehlen die entsprechenden Kontoauszüge, droht eine Nachzahlung, da etwa die Absetzung des neu angeschafften Computers nicht anerkannt wird. Somit ist es angebracht, die Kontoauszüge mindestens für die gesetzliche Frist aufzubewahren.

Was kosten Kontoauszüge der letzten 10 Jahre?

Der entschiedene Fall spielte sich wie folgt ab: Der Erbe seiner verstorbenen Eltern war nach deren Tode zur Erstellung von Nachlassverzeichnissen verpflichtet, um mögliche Pflichtteilsansprüche einer Pflichtteilsberechtigten berechnen zu können. Zu diesem Zweck wurden sodann auch zwei Nachlassverzeichnisse erstellt – der Nachlass bestand jedoch ausweislich dieser Verzeichnisse im Wesentlichen lediglich aus einem Mehrfamilienhaus. Die Pflichtteilsberechtigte zweifelte danach an der Richtigkeit der Verzeichnisse, sodass es in einem gemeinsamen Termin zur Aufnahme neuer und vollständiger Verzeichnisse kommen sollte.

Bei diesem Termin jedoch konnte oder wollte der Erbe nicht die Kontoauszüge der Bankkonten und Depots der Erblasser vorlegen. Hiergegen ging die Pflichtteilsberechtigte vor: Sie sah ihren Auskunftsanspruch verletzt und beantragte beim damals zuständigen Landgericht, dem Erben die Vorlage der Kontoauszüge der vergangenen zehn Jahre unter Androhung von Zwangsgeld oder ersatzweise Zwangshaft aufzugeben. Der Grund: Die Pflichtteilsberechtigte vermutete, dass vom Konto des Erblassers innerhalb der vergangenen zehn Jahre Schenkungen an andere geflossen seien, welche für die Berechnung ihres Pflichtteiles von Relevanz wären. Das Gericht gab diesem Antrag statt, wogegen der Erbe sofortige Beschwerde beim OLG einlegte.

Welche Unterlagen müssen 30 Jahre aufbewahrt werden?

Wie lange müssen welche Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden? Welche Unterschiede gibt es bei der Aufbewahrung steuerrechtlich relevanter Unterlagen und bei Handels- und Geschäftsbriefen? Sie sind sich nicht ganz sicher?  Wir uns schon, obwohl wir bei aller Sorgfalt für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen können. Damit Sie einfach und schnell überprüfen können, was datenschutzkonform vernichtet werden kann und was noch nicht, haben wir eine Übersicht aller Dokumentenarten von A-Z mit den jeweils  relevanten Aufbewahrungsfristen für Sie erstellt.

  • Normalerweise müssen Geschäftsunterlagen sechs oder zehn Jahre aufbewahrt werden. In Ausnahmefällen können es allerdings 30 Jahre oder mehr sein.
  • Und neben den im Handelsgesetzbuch sowie in § 147 Abgabenordnung steuerrechtlich definierten Regelungen, gibt es weitere branchen- und anwendungsspezifische Vorschriften, die Sie bitte beachten sollten.
  • Gut zu wissen: Die Aufbewahrungsfristen beginnen immer erst nach Ende des Kalenderjahres, in dem im betreffenden Dokument die letzte Eintragung gemacht worden ist.
  • D.h., dass für alle zum Jahresabschluss gehörenden Unterlagen ebenfalls erst mit Schluss des Kalenderjahres, in dem dieser erstellt wurde, die Aufbewahrungsfrist beginnt

Was muss 6 und was 10 Jahre aufbewahrt werden?

Viele steuerlich relevante Unterlagen können Sie ab 1. Januar 2023 entsorgen. Dabei gilt der folgende Grundsatz: Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzten Eintragungen in die Unterlage gemacht wurden oder in dem die Unterlage erstellt wurde.

Bei laufenden Prüfungen wie Betriebs-, Umsatz- oder Lohnsteuerprüfungen dürfen die Unterlagen auch nicht weggeworfen werden, wenn die Aufbewahrungsfrist eigentlich abgelaufen wäre. Genauso ist es bei steuerstrafrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen oder bei Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren.

Kann ich alte Lohnabrechnungen wegschmeißen?

Allgemein bekannt ist, dass Unternehmer Lohnabrechnungen und andere wichtigen Unterlagen mindestens zehn Jahre lang behalten müssen. Wie ist das aber für Arbeitnehmer geregelt? Gibt es eine vorgeschriebene Zeit, in der die Gehaltsabrechnungen aufbewahrt werden müssen?

Für Arbeitnehmer gibt es keine Vorschrift dafür, wie lange sie ihre Gehaltsabrechnungen aufbewahren müssen. Demnach könnte man sorglos seine monatliche Abrechnung in den Mülleimer werfen. Allerdings wäre es sinnvoller, wenn man die Lohnabrechnungen behält, denn in einigen Situationen muss man diese vorlegen.

Sollte man Sachen von Verstorbenen aufbewahren?

Du solltest als Nachlassverwalter*in die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren als Richtschnur heranziehen, wenn es darum geht, wie lange du geschäftsrelevante Unterlagen aufbewahren solltest, die sich im Nachlass befinden. Diese Regelung ist im § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgehalten. Dabei ist zu bedenken, dass du die Unterlagen nicht nur aufbewahren musst, sondern sie auch gegebenenfalls an Dritte übergeben müsstest, falls diese einen Anspruch auf die Unterlagen haben. In solchen Fällen solltest du die Unterlagen besonders sorgfältig aufbewahren, um im Bedarfsfall eine Aussage treffen zu können.

Du solltest einige persönliche Dinge des Verstorbenen aufbewahren, die für Dich wichtig sind. Zum Beispiel Kleidungsstücke oder Gegenstände, die eine besondere Bedeutung hatten. Dadurch kannst Du Dich an die schönen Momente mit dem Verstorbenen erinnern. Auch wenn es schwer fällt, solltest Du diese Erinnerungsstücke einige Wochen oder Monate lang behalten, bevor Du überlegst, ob Du sie verschenken möchtest. Vielleicht möchtest Du sie mit anderen Familienmitgliedern teilen, um die Erinnerungen aufrecht zu erhalten.

Wie lange muss man als Rentner Lohnabrechnungen aufbewahren?

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Kann man Kontoauszüge im Kamin verbrennen?

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Welcher Kontostand zählt beim Erben?

Geldanlage und Vermögensverwaltung sind ein äußerst sensibles Geschäft. Ohne die Hilfe eines Kreditinstituts ist eine ordentliche Vermögensverwaltung in der heutigen Zeit nur noch schwer möglich. Das Bankgeheimnis hat sowohl für die Banken als auch für ihre Kunden grundlegende Bedeutung. Erst durch dessen Existenz ist ein Vertrauensverhältnis gegeben, das es dem Kunden erlaubt, dem Institut seine finanziellen und somit persönlichen Verhältnisse offenzulegen. 

Das Bankgeheimnis ist das Berufs- und Geschäftsgeheimnis im Kreditgewerbe. Die Bank schuldet ihren Kunden auf Grund des zivilrechtlichen Bankvertrags oder der Geschäftsverbindung umfassende Geheimhaltungspflicht. Dieses Vertrauensverhältnis ergibt sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken.