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Wird das Pflegegeld auf das Persönliche Budget angerechnet?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wird das Pflegegeld auf das Persönliche Budget angerechnet?
  2. Wird das Pflegegeld auf die Eingliederungshilfe angerechnet?
  3. Welche Leistungen gehören zum Persönlichen Budget?
  4. Wird Pflegegeld auf SGB XII angerechnet?
  5. Warum wird Pflegegeld nicht angerechnet?
  6. Wird der entlastungsbetrag mit dem Pflegegeld verrechnet?
  7. Wann darf Pflegegeld angerechnet werden?
  8. Wie hoch ist das anteilige Pflegegeld bei Kombinationsleistung?
  9. Was ist der Vorteil eines Persönlichen Budgets?
  10. Wie berechnet sich das Persönliche Budget?
  11. Ist Pflegegeld eine Einnahme?
  12. Wann wird Pflegegeld nicht gekürzt?
  13. Können auch Angehörige als Haushaltshilfe tätig sein?
  14. Wo darf Pflegegeld angerechnet werden?
  15. Wann wird Pflegegeld abgezogen?

Wird das Pflegegeld auf das Persönliche Budget angerechnet?

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Abgrenzung und Kombination der Leistungen der Eingliederungshilfe und der Gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der HIlfe zur Pflege (SGB XII, Siebtes Kapitel).

Menschen mit Behinderungen, die ihren Alltag mit Hilfe persönlicher Assistenten organisieren, haben i.d.R. sowohl einen pflegerischen als auch einen Bedarf an Teilhabeleistungen. Dabei steht ihnen gem. § 64a SGB XII ein Pflegegeld in Höhe des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 des Elften Buches zu, das gem. § 63b Abs. 5 SGB XII um bis zu zwei Drittel gekürzt werden kann. Den verbleibenden anteiligen Betrag erhalten die Menschen mit Behinderungen zusätzlich zu ihrem Budget, das der Finanzierung der persönlichen Assistenz dient.

Bereits vor Inkrafttreten der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes versuchten einige Sozialhilfeträger, den Betroffenen mit Verweis auf § 63b Abs. 4 S. 2 SGB XII oder § 63b Abs. 6 SGB XII die Auszahlung des anteiligen Pflegegeldes zu verweigern.

Wird das Pflegegeld auf die Eingliederungshilfe angerechnet?

Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern. Diese zentrale Aufgabe nennt § 10 SGB I. Sie hat dazu, wie es in § 43 Abs. 3 SGB XII konkretisiert wird, den Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Sie hat ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen Tätigkeit zu ermöglichen und sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen. Diese Aufgabenbeschreibung ist zielbezogen. Das Ziel ist die Eingliederung in die Gesellschaft und zugleich die Selbstbestimmung. Dieser zweifache Auftrag der Eingliederungshilfe geht von folgender Grundannahme aus: Alle Menschen wollen in die Gesellschaft eingegliedert sein und betrachten dies als Ausdruck ihrer Selbstbestimmung. Hier liegen wichtige anthropologische Konsense zugrunde, die zu dem Zeitpunkt, an dem Ziele der Eingliederungshilfe formuliert wurden, wesentlich stärker waren, als sie heute in der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland sind. Die Grundannahme, dass der Gemeinschaftsbezug menschlichen Lebens anthropologisch essenziell ist, dürfte heute nur noch von Teilen der Gesellschaft mitgetragen werden. Soll bei der Umsetzung des geltenden Rechtes aber von den Bestimmungen der zitierten Vorschriften ausgegangen werden, muss sogleich davon ausgegangen werden, dass Kompromisslösungen wenigstens in weiten Teilen tragfähig sind. Dieses bedeutet für das Eingliederungsziel "Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft", dass allen Menschen in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland diese Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden muss. Dieser Gedanke ist besonders dann von Bedeutung, wenn nach Auffassung vieler für Einzelne eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nur schwer vorstellbar ist. In Wahrheit stellt die Formulierung des Eingliederungszieles "Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft" einen Auftrag an die Fantasie der Gesellschaft. Denn Wege zur Teilhabe müssen stets neu erfunden werden, damit diejenigen eigene Teilhabechancen entwickeln können, die unter den aktuellen Bedingungen nicht teilhaben können. Mit dem Eingliederungsziel der Ermöglichung von Berufsausübung oder einer angemessenen Tätigkeit entsteht ein Teilhabeziel, das entgegen landläufiger Annahmen auch für ältere Menschen mit Behinderung zentrale Bedeutung hat. Auch sie möchten Vielfalt im Rahmen von beruflicher oder quasi beruflicher Tätigkeit anstreben. Auch sie wollen das Erlebnis sinnvoller Strukturierung ihres Alltags haben. Dieses entspricht im Übrigen gesellschaftlicher Normalität.

Regelbiografien mit festen Altersgrenzen zum Ausschalten der beruflichen Tätigkeit auf Knopfdruck lösen sich zunehmend auf. Daher muss auch älteren Menschen mit Behinderung nach Vollendung des 65. Lebensjahres ermöglicht werden, eine Tätigkeit, die sie beispielsweise bisher in einer Vollzeittätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung ausgeübt haben, dort an einem anderen Ort in gleicher oder anderer Weise auszuüben. Vorausgesetzt die Betroffenen wollen es. Das Teilhabeziel der Unabhängigkeit von Pflege muss für ältere Menschen mit Behinderung dazu führen, dass sie die Chance bekommen, ihren behinderungsbedingten Eingliederungshilfebedarf unabhängig von der Frage decken zu können, ob sie auch oder sogar überwiegend pflegebedürftig sind. Eine Vorstellung, nach der beispielsweise überwiegend pflegebedürftige ältere Menschen mit Behinderung ihren Anspruch auf Eingliederungshilfe verlieren, ist mit geltendem Recht nicht vereinbar. Im Rahmen des in der Eingliederungshilfe offenen Hilfekataloges sind alle geeigneten und erforderlichen Hilfen zu ergreifen und zu gewähren, sofern der einzelne Mensch diese wünscht.

Der Umfang der Aufgaben der Sozialversicherung bestimmt sich nach § 4 SGB I. Nach dessen Abs. 2 hat derjenige, der in der Sozialversicherung versichert ist, im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Min- derung der Erwerbstätigkeit und im Alter. Konkretisiert wird die Aufgabe der gesetzlichen Pflegeversicherung in § 21a SGB I. Nach dessen Abs. 1 können im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung die Leistung der häuslichen Pflege als Pflegesachleistung, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, Pflegehilfsmittel, technische Hilfen sowie teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege, Leistungen durch Pflegepersonen und schließlich vollstationäre Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden. Zuständige Leistungsträger sind gemäß Abs. 2 der Vorschrift die Pflegekassen, die bei den Krankenkassen eingerichtet wurden. Der Fokus der Leistung liegt also auf Gesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit. Deren Erhalt, Besserung und Wiederherstellung stellen das Leistungsziel dar. Die wirtschaftliche Absicherung der Versicherten ist als eine damit verbundene Aufgabe genannt.

Welche Leistungen gehören zum Persönlichen Budget?

  • 1. Voraussetzungen
  • 2. So beantragen Sie das Persönliche Budget
  • 3. Auszahlung und mögliche Anrechnung
  • 4. Hilfe (Kontaktstellen)

Geld statt Sachleistung: Das ist der Kerngedanke des Persönlichen Budgets. Alle Teilhabeleistungen, die Sie bisher als Sach- oder Dienstleistung bekommen haben, können Sie jetzt auch als Persönliches Budget beantragen. Sie bekommen dann den entsprechenden Geldbetrag und entscheiden, wie Sie ihn verwenden. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel Ihre medizinische Unterstützung selbst organisieren. Das ist zwar etwas mehr Aufwand in der Organisation, dafür entscheiden Sie jedoch eigenständig über Ihre Mittel.

  • 1. Voraussetzungen
  • 2. So beantragen Sie das Persönliche Budget
  • 3. Auszahlung und mögliche Anrechnung
  • 4. Hilfe (Kontaktstellen)

Geld statt Sachleistung: Das ist der Kerngedanke des Persönlichen Budgets. Alle Teilhabeleistungen, die Sie bisher als Sach- oder Dienstleistung bekommen haben, können Sie jetzt auch als Persönliches Budget beantragen. Sie bekommen dann den entsprechenden Geldbetrag und entscheiden, wie Sie ihn verwenden. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel Ihre medizinische Unterstützung selbst organisieren. Das ist zwar etwas mehr Aufwand in der Organisation, dafür entscheiden Sie jedoch eigenständig über Ihre Mittel.

Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Persönlichen Budget:

Wird Pflegegeld auf SGB XII angerechnet?

Anspruch auf das Pauschale Pflegegeld (SGB XII)

Die Machtlosigkeit von behinderten Menschen gegenüber Behördenmitarbeiterinnen lässt sich an folgenden Dokumenten erkennen:

Warum wird Pflegegeld nicht angerechnet?

Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die der Pflege dient und nicht dem Lebensunterhalt. Aus diesem Grund wird sie auch nicht als Einkommen auf staatliche Leistungen angerechnet wie Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Sozialgeld.

Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt oder von anderen (nicht gewerbliche tätigen) Pflegenden versorgt wird, erhält zur Sicherstellung seiner Versorgung je nach Pflegegrad ein Pflegegeld. Dieses Pflegegeld steht ausschließlich der pflegebedürftigen Person selbst zur freien Verfügung zu und bleibt als Einkommen des Pflegebedürftigen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt. In der Regel wird das Pflegegeld an die Pflegeperson weitergegeben.

Wird der entlastungsbetrag mit dem Pflegegeld verrechnet?

Bei der Kurzzeitpflege im Pflegeheim entstehen Ihnen folgende Kosten:

  • Pflegekosten: Diese reinen Pflegekosten während der Kurzzeitpflege werden bis zu einem Höchstbetrag von der Pflegekasse übernommen. Der Rest muss selbst bezahlt werden. Diesem Artikel können Sie die aktuellen Pflegeleistungen entnehmen.
  • Hotelkosten: Bei einer Pflegeheimunterbringung spricht man bei den Kosten für Kost und Logis (Verpflegung und Miete für das Zimmer) von Hotelkosten. Die Hotelkosten müssen von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden, dafür gibt es von der Pflegekasse keine Erstattung.
  • Investkosten: In vielen Bundesländern dürfen die Pflegeheimbetreiber Investkosten in Rechnung stellen. Mit diesen Kosten deckt das Pflegeheim unter anderem Kosten für die Wartung und Instandsetzung von Gebäuden, Anlagen und Maschinen, Fahrzeuge usw. ab.

Da meistens die Kosten für die Kurzzeitbetreuung höher sind als die Kostenerstattung durch die Pflegekasse, können diese Mehrkosten mit dem Entlastungsbetrag verrechnet werden. Wenn Sie noch nicht alle Gelder aus dem Entlastungsbetrag ausgeschöpft haben, können Sie damit folgende Kosten für die Kurzzeitpflegeunterbringung verrechnen:

Wann darf Pflegegeld angerechnet werden?

Wird Pflegegeld angerechnet?

Generell wird das Pflegegeld nicht auf die ALG-2-Bezüge angerechnet, solang es für die häusliche Pflege genutzt wird. Ist das dennoch der Fall, können Sie Widerspruch beim Jobcenter einlegen.

Kann Pflegeld für Pflegekinder angerechnet werden?

Wie hoch ist das anteilige Pflegegeld bei Kombinationsleistung?

Werden pflegebedürftige Personen zu Hause ausschließlich von Angehörigen betreut und gepflegt, haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form des Pflegegeldes. Das Pflegegeld wird von den Pflegekassen bezahlt. Die Verwendung des Pflegegeldes ist nicht zweckgebunden, dient jedoch dazu, die private Pflegeperson zu entlohnen.

Kann die Betreuung und die Pflege pflegebedürftiger Personen nicht von Angehörigen übernommen werden, kommt ein professioneller Pflegedienst ins Haus. Die Leistungen des Pflegedienstes, in Form der pflegerischen Tätigkeiten, werden Pflegesachleistungen genannt. Auch die Pflegesachleistungen werden von den Pflegekassen bezahlt. Der zustehende Betrag wird jedoch nicht ausgezahlt. Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Dienstleistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Was ist der Vorteil eines Persönlichen Budgets?

Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen. Das Persönliche Budget bietet ihnen ein erhöhtes Maß an Selbstbestimmung.

"Trägerübergreifend" bedeutet, dass sich das Budget aus Geldleistungen verschiedener Leistungsträger zusammensetzt. Die Bewilligung erfolgt dann als "Komplexleistung" wie aus einer Hand. Es ist auch möglich, nur die Leistung eines Kostenträgers in Form eines Persönlichen Budgets zu erhalten.

Wie berechnet sich das Persönliche Budget?

Geld statt Sachleistung: Das ist der Kerngedanke des Persönlichen Budgets. Alle Teilhabeleistungen, die Sie bisher als Sach- oder Dienstleistung bekommen haben, können Sie jetzt auch als Persönliches Budget beantragen. Sie bekommen dann den entsprechenden Geldbetrag und entscheiden, wie Sie ihn verwenden. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel Ihre medizinische Unterstützung selbst organisieren. Das ist zwar etwas mehr Aufwand in der Organisation, dafür entscheiden Sie jedoch eigenständig über Ihre Mittel.

Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Persönlichen Budget:

  • Wer kann es beantragen und wofür?
  • Wie beantrage ich das Persönliche Budget?
  • Wer hilft mir dabei?

Jeder Mensch mit Behinderung kann das Persönliche Budget beantragen. Das gilt auch für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, und solche, die das Persönliche Budget durch ihre Behinderung nicht alleine verwalten können. Außerdem können Eltern Persönliche Budgets für ihre Kinder beantragen.

Ist Pflegegeld eine Einnahme?

Pflegegeld steht Pflegebedürftigen selbst bzw. ihren pflegenden Angehörigen zu. Im Bürgergeld-Bezug stellt sich dabei oftmals die Frage: Wird das Pflegegeld als Einkommen auf die Leistungen angerechnet? Wir liefern Ihnen alle wichtigen Informationen rund um dieses Thema.

Unser Service für Sie

Bescheid vom Jobcenter durch unsere Partneranwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!

Wer pflegebedürftig ist, soll selbst entscheiden, wie und von wem der bzw. die Betroffene gepflegt werden möchte. Dabei springt die Pflegeversicherung ein und übernimmt die anfallenden Kosten. Bei Bezug von Bürgergeld sind Sie in der Regel in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Bezug von Pflegegeld ist dabei an zwei Voraussetzungen geknüpft:

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.
  • Die häusliche Pflege ist sichergestellt, beispielsweise durch Angehörige.

Wann wird Pflegegeld nicht gekürzt?

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.

Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen. Die Leistungen für die Verhinderungspflege können auch in Anspruch genommen werden, wenn die Ersatzpflege in einer Einrichtung stattfindet. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson die Pflegebedürftige beziehungsweise den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in ihrer beziehungsweise seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen.

Können auch Angehörige als Haushaltshilfe tätig sein?

Manchmal kann niemand im Haushalt die Haushaltsführung übernehmen. Zum Beispiel, wenn eine Mutter im Krankenhaus liegt, der Ehemann in die Arbeit und alle Kinder in die Schule müssen. In solchen Fällen kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlen. Mehr über diese Leistung lesen.

‌Wer aufgrund von Krankheit, Problemen bei der Geburt oder Schwangerschaft, wegen einer Reha oder anderen gewichtigen Gründen seinen Haushalt nicht mehr selbst bewältigen kann, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Haushaltshilfe. Das ist im § 38 SGB V geregelt. ‌‌Die Person, welche die Haushaltshilfe in Anspruch nimmt, kann selbst wählen, ob die Krankenkasse eine Hilfekraft zur Verfügung stellen soll, oder ob Freunde, Verwandte o.a. den Haushalt führen. Übernimmt eine „nicht professionelle“ Haushaltshilfe den Haushalt, also z.B. ein Freund der erkrankten Person, so bezahlt die Krankenkasse diese.

‌Wer aufgrund von Krankheit, Problemen bei der Geburt oder Schwangerschaft, wegen einer Reha oder anderen gewichtigen Gründen seinen Haushalt nicht mehr selbst bewältigen kann, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Haushaltshilfe. Das ist im § 38 SGB V geregelt. ‌‌Die Person, welche die Haushaltshilfe in Anspruch nimmt, kann selbst wählen, ob die Krankenkasse eine Hilfekraft zur Verfügung stellen soll, oder ob Freunde, Verwandte o.a. den Haushalt führen. Übernimmt eine „nicht professionelle“ Haushaltshilfe den Haushalt, also z.B. ein Freund der erkrankten Person, so bezahlt die Krankenkasse diese.

Hinweis:

Wo darf Pflegegeld angerechnet werden?

Pflegegeld steht Pflegebedürftigen selbst bzw. ihren pflegenden Angehörigen zu. Im Bürgergeld-Bezug stellt sich dabei oftmals die Frage: Wird das Pflegegeld als Einkommen auf die Leistungen angerechnet? Wir liefern Ihnen alle wichtigen Informationen rund um dieses Thema.

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Bescheid vom Jobcenter durch unsere Partneranwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!

Wer pflegebedürftig ist, soll selbst entscheiden, wie und von wem der bzw. die Betroffene gepflegt werden möchte. Dabei springt die Pflegeversicherung ein und übernimmt die anfallenden Kosten. Bei Bezug von Bürgergeld sind Sie in der Regel in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Bezug von Pflegegeld ist dabei an zwei Voraussetzungen geknüpft:

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.
  • Die häusliche Pflege ist sichergestellt, beispielsweise durch Angehörige.

Wann wird Pflegegeld abgezogen?

Um zu klären, wie lange zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt das Pflegegeld fortgezahlt wird, müssen Sie erst einmal wissen, wer überhaupt Pflegegeld erhält.

Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 erhalten von der sozialen Pflegeversicherung entsprechend ihrem Pflegegrad, ein Pflegegeld für die häusliche Pflege. Dieses Pflegegeld dient dem Pflegebedürftigen dazu, selbst beschaffte Pflegehilfen „zu bezahlen“. Nimmt der Pflegebedürftige jedoch Pflegesachleistungen, zum Beispiel von einem Pflegedienst, in Anspruch, bekommt er nur anteilig oder gar kein Pflegegeld.

Prinzipiell erhalten Pflegebedürftige das Pflegegeld weiterbezahlt, die VOR der Unterbrechung der Pflege entweder das volle Pflegegeld oder Kombinationsleistungen erhielten. Wer also NUR Pflegesachleistungen erhielt und keine Kombinationsleistung vereinbart hat, erhält bei Pflegeunterbrechung kein Pflegegeld, auch wenn während dieser Zeit kein Pflegedienst benötigt wird.

Deshalb ist mein Rat, möglichst immer Kombinationspflege zu beantragen, wenn Sie einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Mehr über die Kombileistungen erfahren Sie hier: Kombinationspflege: Pflegegeld und Pflegesachleistung als Kombinationsleistung beantragen.

Mein Tipp: Lassen Sie sich mit meinem kostenlosen Pflegegeldrechner ausrechnen, wieviel Pflegegeld Ihnen bei einer Kombinationsleistung zusteht.