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Was muss ich tun um die Steuerklasse zu ändern?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was muss ich tun um die Steuerklasse zu ändern?
  2. Wann kann man die Lohnsteuerklasse ändern?
  3. Was muss ich tun um Steuerklasse 2 zu bekommen?
  4. Wer ändert die Steuerklasse beim Arbeitgeber?
  5. Wie kann ich meine Steuerklasse online ändern?
  6. Kann meine Frau einfach die Steuerklasse ändern?
  7. Kann man einfach so die Steuerklasse wechseln?
  8. Kann ein Ehepartner alleine die Steuerklasse ändern?
  9. Wie lange Steuerklasse 2 als alleinerziehend?
  10. Wird Steuerklasse 2 automatisch geändert?
  11. Wird steuerklassenwechsel automatisch an Arbeitgeber gemeldet?
  12. Woher weiß mein Arbeitgeber meine Steuerklasse?
  13. Kann man einfach die Steuerklasse wechseln?
  14. Was ist besser Steuerklasse 3 und 5 oder 4 und 4?
  15. Wann sollte man Steuerklasse 4 und 4 machen?

Was muss ich tun um die Steuerklasse zu ändern?

Bisher durfte eine Änderung der Steuerklasse grundsätzlich nur einmal im Jahr erfolgen. Seit dem Jahr 2020 ist ein Steuerklassenwechsel jedoch mehrmals im Jahr ohne Einschränkungen möglich. Sie sollten allerdings weiterhin darauf achten, dass der Änderungsantrag spätestens bis zum 30. November des betreffenden Jahres erfolgt sein muss, um im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt zu werden.

Die Gründe für einen Steuerklassenwechsel sind vielfältig und reichen von:

  • einer Trennung mit anschließender Scheidung und sofortiger räumlicher Trennung über
  • die Geburt eines Kindes von einer künftig alleinerziehenden Person sowie
  • einer Eheschließung bis hin zu
  • einem Gehaltssprung bei einem der Ehepartner.

Wann kann man die Lohnsteuerklasse ändern?

Bisher durfte eine Änderung der Steuerklasse grundsätzlich nur einmal im Jahr erfolgen. Seit dem Jahr 2020 ist ein Steuerklassenwechsel jedoch mehrmals im Jahr ohne Einschränkungen möglich. Sie sollten allerdings weiterhin darauf achten, dass der Änderungsantrag spätestens bis zum 30. November des betreffenden Jahres erfolgt sein muss, um im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt zu werden.

Die Gründe für einen Steuerklassenwechsel sind vielfältig und reichen von:

  • einer Trennung mit anschließender Scheidung und sofortiger räumlicher Trennung über
  • die Geburt eines Kindes von einer künftig alleinerziehenden Person sowie
  • einer Eheschließung bis hin zu
  • einem Gehaltssprung bei einem der Ehepartner.

Was muss ich tun um Steuerklasse 2 zu bekommen?

Schritt 1. Rufen Sie das für Sie zuständige ­Finanz­amt an. Sagen Sie, dass Sie allein­erziehend sind und die nötigen Formulare für den Steuerklassen­wechsel benötigen. Das Finanz­amt schickt Ihnen dann die Unterlagen zu. ­

Alternativ können Sie im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung den nötigen Antrag auf Lohn­steuer-Ermäßigung inklusive der Anlage Kinder als PDF-Datei ausfüllen und herunter­laden. Die beiden Formulare finden Sie im Ordner „Steuerformulare“, dann „Lohn­steuer (Arbeit­nehmer)“. Nutzen Sie das Online-Portal Mein Elster, können Sie den Antrag unter „Alle Formulare“ und dann „Lohn­steuer Arbeitnehmer“ direkt online stellen.

Schritt 2. Füllen Sie beide Formulare aus, unter­schreiben Sie alles und schi­cken es dann an das für Sie zuständige Finanz­amt – oder werfen Sie Ihre Unterlagen dort in den Brief­kasten.

Wer ändert die Steuerklasse beim Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber muss die für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen persönlichen Besteuerungsmerkmale, also insbesondere die Steuerklasse seiner Arbeitnehmer aus der ELStAM-Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) abrufen und anwenden.[1]

Zum Abruf der ELStAM muss sich der Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung einmalig über das Elster-Online-Portal registrieren.[2]

Wie kann ich meine Steuerklasse online ändern?

Sie müssen beim Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern stellen. Der Antrag kann auch elektronisch unter "Mein Elster" übermittelt werden. In den Fällen, in denen beide Ehegatten von der Änderung betroffen sind, wie beispielsweise bei einer Heirat, müssen beide Ehegatten den Antrag gemeinsam stellen und unterschreiben, bei Wahl des Faktorverfahrens unter Angabe der voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres 2023 oder auch in Verbindung mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

Bei persönlicher Vorsprache beim Finanzamt ist vom Arbeitnehmer immer ein Identitätsnachweis zu erbringen.

Kann meine Frau einfach die Steuerklasse ändern?

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Kann man einfach so die Steuerklasse wechseln?

Der Steuerklassenwechsel kann zwar einen höheren monatlichen Nettobetrag bedeuten, doch die tatsächliche Abgabenhöhe wird erst im Einkommensteuerbescheid festgelegt. Ein höheres Nettogehalt im Monat wirkt also auf den ersten Blick sehr attraktiv. Aber es kann später auch zu Nachzahlungen führen. „Ein weit verbreiteter Irrtum besteht in der Annahme, dass ein Wechsel der Steuerklasse zu einer Steuerersparnis führen kann”, warnt etwa Hajo Müller, Geschäftsführer der Notax Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg. Es gilt auch: Ein Single-Haushalt hat kein Wahlrecht über seine Steuerklasse. Nur Verheiratete oder Paare mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können einen Wechsel erwägen. „Dadurch können sie monatlich mehr zur Verfügung haben, doch entsprechend würde die Steuererstattung niedriger ausfallen”, sagt Müller.

In jedem Fall sollten Sie vor einem Steuerklassenwechsel durchrechnen, wie sich das konkret auf das Nettogehalt auswirkt. Das geht einfach mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums.

Damit sich die günstigere Steuerklasse noch im laufenden Jahr auswirkt, können Steuerzahler bis zum 30. November einen Antrag auf einen Wechsel ihrer Lohnsteuerklasse stellen. Den Antrag reichen Sie schriftlich beim zuständigen Finanzamt ein.

Gut zu wissen: Ein Wechsel der Steuerklasse ist seit 2020 mehrmals im Jahr möglich. 

Kann ein Ehepartner alleine die Steuerklasse ändern?

Finden Sie es mit diesem Steuerklassenrechner heraus!

In welchem Fall ergibt ein Steuerklassenwechsel am meisten Sinn? Bei welcher Kombination sollten Sie darüber nachdenken, die Lohnsteuerklasse zu wechseln?

Wie lange Steuerklasse 2 als alleinerziehend?

Allein­er­zie­hende können für die Besteue­rung nicht den Split­ting­tarif wählen und haben deshalb auch nicht die Mög­lich­keit des Lohn­steu­er­ab­zugs nach der Steu­er­klasse III.[1] "Echten" Allein­er­zie­henden gewährt der Gesetz­geber zum Aus­gleich der erzie­hungs­be­dingten Mehr­auf­wen­dungen einen Steu­er­ent­las­tungs­be­trag.[2] Dieser Frei­be­trag für Allein­er­zie­hende beträgt ab 2022 4.008 EUR.[3] Für das zweite und jedes weitere Kind, das zum Haus­halt des Allein­er­zie­henden gehört, wird ein zusätz­li­cher Frei­be­trag von 240 EUR gewährt.[4]

Wird Steuerklasse 2 automatisch geändert?

Um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen, muss Lydia einige Voraussetzungen erfüllen. Nämlich:

  • Sie lebt mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnung.
  • Ihr steht Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für das Kind zu.
  • Sie lebt nicht in einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person.
  • Sie ist unverheiratet oder lebt seit dem vorangegangenen Veranlagunsgzeitraum dauernd getrennt.

Als alleinstehend gilt ein/e Steuerpflichtige/r immer nur dann, wenn er oder sie keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet. Nur unter dieser Voraussetzung hat er oder sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Wäre der Vater von Lydias Tochter oder beispielsweise ihre Schwester mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Lydias Wohnung gemeldet, würde das Finanzamt vermuten, dass sie mit der bzw. dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet und eine Haushaltsgemeinschaft bildet. Dabei ist es egal, dass Lydia unverheiratet ist oder ob die andere volljährige Person einen tatsächlichen oder finanziellen Beitrag zum gemeinsamen Haushalt leistet. 

Das heißt: Eltern, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit einem oder mehreren Kindern zusammen leben, sind in der Regel vom Abzug des Entlastungsbetrags und der Steuerklasse II (2) ausgeschlossen.

Wird steuerklassenwechsel automatisch an Arbeitgeber gemeldet?

Arbeitnehmer sollten ihre Lohnabrechnung regelmäßig prüfen. Bei unerwarteter Änderung des Nettolohnes kann der Grund darin liegen, dass sich die Steuerklasse oder andere Lohnsteuer-Abzugsmerkmale geändert haben.

Seit 2 Jahren erhalten Arbeitgeber die Daten für den Lohnsteuerabzug der Beschäftigten, die sog. elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale ELStAM, automatisch per Datenübertragung von der Finanzverwaltung. Arbeitnehmer erfahren Änderungen meist erst mit der Lohnabrechnung. Sie sollten diese jedoch in jedem Fall genau prüfen, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

Woher weiß mein Arbeitgeber meine Steuerklasse?

In welcher Steuerklasse du bist, zeigt dir deine Gehaltsabrechnung oder die Lohnsteuerbescheinigung, die du in der Regel ein Mal pro Jahr von deinem Arbeitgeber erhältst. Welche Lohnsteuerklasse für wen geeignet bzw. vorgesehen ist, findest du oben heraus – per Video oder als Text.

Vor allem geht bei der Einordnung in eine gewisse Steuerklasse um den Familienstand: So können Alleinerziehende beispielsweise in die Steuerklasse II (2) wechseln, Verheiratete bzw. gemeinsam Veranlagte können sich für eine von drei Kombinationen an Steuerklassen entscheiden. Ledige, verwitwete, geschiedene oder dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer*innen kommen in die „Standard-Steuerklasse“, die Steuerklasse I (1).

Kann man einfach die Steuerklasse wechseln?

Seit Oktober 2021 ist es möglich, den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ auch komplett online auszufüllen und an das Finanzamt zu übermitteln. Das funktioniert per Mein Elster, dem Online-Portal des Finanzamts.

Auf unserer Themenseite zu ELSTER haben wir zusammengefasst, was das Tool ausmacht und wie das Einreichen von Formularen über den Online-Dienst funktioniert. Dafür, sowie für das Einreichen des Antrags, braucht es bei Mein Elster nämlich ein Zertifikat. Wir erklären dir, wie du es erhältst.

Was ist besser Steuerklasse 3 und 5 oder 4 und 4?

Mit dem Steuerklassenrechner lässt sich ermitteln, ob die Kombination aus den Steuerklassen 3/5 oder 4/4 am besten ist. Grundsätzlich gilt, dass Ehepartner mit ungefähr gleich hohem Einkommen mit der Kombination der Steuerklassen 4/4 besser fahren. Bei großen Einkommensunterschieden empfiehlt sich die Aufteilung in die Steuerklassen 3/5.

Unser Steuerklassenrechner wird derzeit überarbeitet und an die aktuellen gesetzlichen Regelungen angepasst. In der Zwischenzeit empfehlen wir Ihnen die Nutzung des Rechners auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.

Wer verheiratet ist, kann die Steuerklasse so auswählen, dass die Lohnsteuer möglichst gering ausfällt. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, damit sich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner auf verschiedene Steuerklassen aufteilen können:

  • unbeschränkt steuerpflichtig,
  • nicht dauerhaft getrennt lebend und
  • beide beziehen Arbeitslohn.

Folgende Kombinationsmöglichkeiten der Steuerklassen gibt es: 

Wann sollte man Steuerklasse 4 und 4 machen?

Als Ehepaar hat man die Möglichkeit, zwischen drei unterschiedlichen Steuerklassenkombinationen zu wählen.

Deshalb sollte man sich nach der Heirat darüber informieren, ob ein Steuerklassenwechsel vorgenommen werden sollte.