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Was bedeutet 12 62?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was bedeutet 12 62?
  2. Ist eine Lebensversicherung nach 12 Jahren steuerfrei?
  3. Wie hoch ist die Steuer bei einer Kapitalauszahlung?
  4. Welche Lebensversicherungen werden steuerfrei ausgezahlt?
  5. Welche altverträge sind steuerfrei?
  6. Wie muss ich meine private Rente versteuern?
  7. Was meldet die Versicherung dem Finanzamt?
  8. Was ist besser monatliche Rente oder Kapitalauszahlung?
  9. Ist die Rente bei Auszahlung schon versteuert?
  10. Wann ist die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei?
  11. Werden private Renten an das Finanzamt gemeldet?
  12. Wie hoch darf meine Rente sein um steuerfrei zu bleiben?
  13. Wie erfährt das Finanzamt von Einnahmen?
  14. Was bringt eine Einmalzahlung in die Rentenkasse?
  15. Wie wirkt sich eine Einmalzahlung auf die Rente aus?

Was bedeutet 12 62?

Die fondsgebundene Rentenversicherung zählt zu den flexibelsten Altersvorsorgeprodukten, denn bei den meisten Verträgen gilt folgendes:

Du behältst damit also eine vergleichbare Flexibilität zur Direktanlage in Fonds/ETFs, hast jedoch eine klare Trennung zwischen dem „klassischen“ Vermögensaufbau und der Altersvorsorge. Das kann dabei helfen, das angesparte Geld für die eigene Vorsorge nicht für vorzeitige Investitionen zu nutzen.

Ist eine Lebensversicherung nach 12 Jahren steuerfrei?

Bei der Auszahlung der Kapitallebensversicherung wird vom Kapitalertrag die Einkommensteuer vom Versicherungsunternehmen zunächst automatisch als Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls wird vom Kapitalertrag die Einkommensteuer vom Versicherungsunternehmen zunächst automatisch als Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent an das Finanzamt abgeführt, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Denn wenn eine Lebensversicherung ausgezahlt wird, muss das Lebensversicherungsunternehmen die Steuer zunächst stets auf Basis des vollen Kapitalertrags berechnen – auch dann, wenn der Versicherte im Rahmen seiner Steuererklärung nur die Hälfte des Ertrags mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss.

Unterliegt dagegen der volle Ertrag der Besteuerung, zum Beispiel weil die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nicht eingehalten wurde, hat die einbehaltene Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent abgeltende Wirkung (Abgeltungsteuer) – auch wenn der persönliche Steuersatz des Versicherten niedriger ist.

Anbieter von Lebensversicherungen stellen dem Kunden eine Bescheinigung über die abgeführte Steuer aus. Aus der Bescheinigung geht auch hervor, ob die Erträge der Lebensversicherung voll oder zur Hälfte zu besteuern sind. Um sich eventuell zu viel gezahlte Steuern erstatten zu lassen, müssen Versicherte in den Fällen des vollen Unterschiedsbetrages die „Anlage KAP“ der Steuererklärung ausfüllen und zusammen mit sämtlichen weiteren Kapitalerträgen beim Finanzamt einreichen.

Das Finanzamt rechnet dann im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung auf Antrag aus, wie viel Steuern der Versicherte auf Grundlage seines persönlichen Steuersatzes tatsächlich zahlen muss und ob ihm eine Erstattung zusteht. Übrigens muss niemand fürchten, dass das Finanzamt einen „Nachschlag“ verlangt. Denn die Günstigerprüfung darf im Ergebnis nie zu einer Verschlechterung für den Steuerzahler führen. Unterliegt der halbe Unterschiedsbetrag der Besteuerung, ist der (volle) Unterschiedsbetrag stets in der Steuererklärung im Rahmen der „Anlage KAP“ anzugeben, ohne die anderen Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterlegen haben.

Wie hoch ist die Steuer bei einer Kapitalauszahlung?

  • Steuern sparen in der Einzahlungsphase
  • Arbeitgeber sparen bei Sozialabgaben
  • So wird die Betriebsrente im Alter besteuert
  • Die betriebliche Altersvorsorge kann komplett vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder gemeinsam finanziert werden. In den beiden letzteren Fällen vereinbaren Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine sogenannte Entgeltumwandlung. Hierbei werden die Beiträge, die Arbeitnehmer monatlich sparen möchten, direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. So fließen diese steuer- und sozialabgabenfrei direkt in die Altersvorsorge. Oft kommt hierzu noch ein Zuschuss des Arbeitgebers (dieser ist seit 2022 sogar Pflicht).

    Welche Lebensversicherungen werden steuerfrei ausgezahlt?

    Im Jahr 2005 wurde die Steuerfreiheit für die Auszahlung von Lebens­versicherungen abge­schafft. Für die Verträge, die vorher abge­schlossen wurden, hat sich jedoch nichts geändert: Sind bestimmte Voraus­setzungen erfüllt, bekommt das Finanz­amt nichts ab, wenn das Geld auf das Konto der Versicherten fließt. Für Verträge, die ab 2005 abge­schlossen wurden, gewährt der Staat keinen kompletten Steuerbonus mehr. Sparer mit solchen Lebens­versicherungen müssen den Staat immer an ihren Erträgen beteiligen. Aber auch hier gibt es für viele Sparer Erleichterungen.

    Welche altverträge sind steuerfrei?

    Im Allgemeinen ist bei der Problematik der Besteuerung zunächst die Frage zu klären, ob Sie Ihre Lebensversicherung bereits vor dem Jahr 2005 oder ab dem 01.01.2005 abgeschlossen haben.

    Wie muss ich meine private Rente versteuern?

    Der BFH hält die Rentenbesteuerung derzeit zwar noch für verfassungskonform - für künftige Rentenjahrgänge ist das demnach aber nicht mehr gewährleistet. Nach der vom BFH aufgestellten Berechnungsmethode gilt: Beträge, die bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abziehbar oder steuerfrei sind (etwa der Grundfreibetrag), dürfen insoweit bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Erfahren Sie hier, was die Entscheidungen des BFH vom 19.5.2021 in der Praxis bedeuten.

    Sind erstattete Rentenversicherungsbeiträge steuerfreie Einkünfte? Oder müssen Erstattungsbeträge mit den abziehbaren Sonderausgaben verrechnet werden? Lesen Sie hier alles Wichtige zur Entscheidung des BFH!

    Was meldet die Versicherung dem Finanzamt?

    Der Schlüssel für das Kontrollnetz ist die seit Mitte 2008 zugeteilte Steueridentifikationsnummer. Mit ihr verfügt der Staat über ein Prüfinstrument, um die Steuerehrlichkeit seiner Bürger zu kontrollieren und Leistungsmissbrauch bei den Sozialbehörden zu bekämpfen. Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn verwaltet den elfstelligen Zahlencode, der jeden Bewohner Deutschlands – vom Säugling bis zum Senior – zweifelsfrei als Steuerzahler identifiziert. Die persönliche Kennung gilt lebenslang, wird erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht und ermöglicht den Behörden eine umfassende digitale Kontrolle von Erwerbsquellen und finanziellen Transaktionen.

    Verschweiger haben so gut wie keine Chance mehr: Egal ob man Rente oder Krankengeld beantragt oder bei der Bank einen neuen Freistellungsauftrag erteilt – ohne Angabe der Identnummer geht nichts mehr. Die Nummer brauchen inländische Banken etwa für die Erhebung der Kirchensteuer auf abgeltungsteuerpflichtige Zins- und Dividendenerträge. Privat Krankenversicherte müssen ihrem Versicherer die Identnummer mitteilen, damit die Krankenversicherungsbeiträge zur Basisabsicherung elektronisch an den Fiskus übermittelt werden können. Ansonsten berücksichtigt das Finanzamt nur Beiträge bis zu 1900 Euro im Jahr.

    Neben den Finanzbehörden erhalten weitere Behörden, die mit dem Einkommensteuerrecht zu tun haben, Zugriff auf steuerrelevante Daten – per Kontenabfrage bei den inländischen Banken. BAföG-Stellen, Sozial- und Arbeitsämtern sowie Gerichtsvollziehern fällt es so leichter, verschwiegene Vermögenswerte von Leistungsempfängern aufzuspüren.

    Was ist besser monatliche Rente oder Kapitalauszahlung?

    Ob eine einmalige Auszahlung zu Rentenbeginn oder die lebenslange Rente besser ist, hängt immer vom Einzelfall ab.

    Grundsätzlich dient die private Rentenversicherung der Altersvorsorge. Daher ist eine lebenslange, monatliche Rente so wichtig. Nur mit ihr ist gewährleistet, dass die monatlichen Ausgaben bis zum Lebensende gedeckt sind und Ihnen im Alter nicht vorzeitig das Geld ausgeht.

    Ist die Rente bei Auszahlung schon versteuert?

    Lange wurden die Urteile des Bundesfinanzhofs erwartet (BFH, Urteil v. 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/19). Der Bundesfinanzhof sieht bisher keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung, solange die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen

    Auf der Einzahlungsseite sind die Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge zu ermitteln, die die in den jeweiligen Jahren anzusetzenden Höchstbeträge übersteigen. Auf der Auszahlungsseite sind die steuerfrei bleibenden Rentenbeiträge zu erfassen.

    Wann ist die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei?

    Die aktuellen Verwaltungserlasse enthalten zunächst eine erweiterte Definition: Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen oder Beiträge zur Absicherung (mindestens) eines biometrischen Risikos zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden. 

    Die Zusage des Arbeitgebers muss somit einem im Betriebsrentengesetz geregelten Versorgungszweck dienen, die Leistungspflicht nach dem Inhalt der Zusage durch ein im Gesetz genanntes biologisches Ereignis ausgelöst werden und durch die vorgesehene Leistung ein im Gesetz angesprochenes biometrisches Risiko teilweise übernommen werden. Das biologische Ereignis ist bei der Altersversorgung das altersbedingte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, bei der Hinterbliebenenversorgung der Tod der Mitarbeitenden und bei der Invaliditätsversorgung der Invaliditätseintritt.

    Das biologische Ereignis ist bei der Altersversorgung das altersbedingte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, bei der Hinterbliebenenversorgung der Tod des Beschäftigten und bei der Invaliditätsversorgung der Invaliditätseintritt. Als Untergrenze für betriebliche Altersversorgungsleistungen bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gilt im Regelfall das 60. Lebensjahr. Erreicht der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin im Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr, hat aber die berufliche Tätigkeit noch nicht beendet, so ist dies unschädlich.

    Es handelt sich nicht um betriebliche Altersversorgung, wenn der Arbeitgeber den nicht bei ihm beschäftigten Ehegatten/Beschäftigten eigene Versorgungsleistungen zur Absicherung ihrer biometrischen Risiken verspricht. Es liegt in diesen Fällen keine Versorgungszusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses vor. Dies gilt entsprechend für Lebenspartnerschaften sowie für nichteheliche Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten. 

    Werden private Renten an das Finanzamt gemeldet?

    Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG). In der folgenden Übersicht finden Sie die Höhe des Ertragsanteils je nach Alter bei Beginn der Rente:

    Wie hoch ist der Ertragsanteil der Rente?

    Wie hoch darf meine Rente sein um steuerfrei zu bleiben?

    Zuerst kommt es darauf an, woher die Rente bezogen wird. Versorgungsbezüge von Beamten unterlagen immer schon der Einkommensteuer. Im Sinne der Gleich­berechtigung aller Bürger führte die Rentenreform 2004 auch eine Besteuerung der gesetzlichen Rente ein. Auch diese Einkünfte sollen künftig nachrangig besteuert werden – auf abzuführende Beiträge zur Rentenversicherung braucht im Arbeitsleben dann keine Lohnsteuer mehr abgeführt werden. Die Besteuerung wird auf die Rentenzeit verlagert. Die Umstellung auf dieses System erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2040. Renten aus der gesetzlichen Versicherung werden derzeit in einen steuer­pflichtigen und einen steuerfreien Betrag unterteilt.

    Auch für Geld aus einem privaten Rentenvertrag wird Steuer fällig, allerdings wird hier nur der Ertragsanteil versteuert. Das gilt auch für Betriebsrenten, wenn ihre Beiträge aus bereits versteuertem Verdienst abgeführt werden. Werden für die Beiträge nicht versteuerter Lohn genutzt, so unterliegt die spätere Rente noch der Einkommensteuer. Gelder aus einer Riester-Rente dagegen sind in voller Höhe steuerpflichtig.

    Es gibt aber nach wie vor Renten, die nicht der Steuer unterliegen:

    In der Tabelle für die Rentenfreibeträge können Sie abhängig vom Renten­eintritts­alter in der rechten Spalte Ihren Rentenfreibetrag ablesen. Gewissermaßen den "Umkehrwert" bildet der Besteuerungsanteil für die Rente.

    Für die Einführung der nachrangigen Steuern auf Renten der gesetzlichen Versicherung hat der Gesetzgeber eine lange Übergangszeit geplant die aus der Tabelle für die Rentenfreibeträge hervor geht. Unterteilt wird in einen zu versteuernden Rentenbetrag und in einen steuerfreien. Dieser unbesteuerte Anteil wird auch als Rentenfreibetrag bezeichnet. Entscheidend über die Höhe des Rentenfreibetrages ist das Renteneintrittsalter – das ist das Lebensjahr, im dem erstmal die gesetzliche Altersrente bezogen wird. Im Jahr 2004 betrug der Rentenfreibetrag für alle, die hier erstmals Geld erhielten, 50 Prozent. Dieser Freibetrag bleibt dann für die Dauer des Rentenbezugs fest, er ändert seine Höhe nicht mehr. Alle weiteren Geburtsjahrgänge müssen hinnehmen, dass sich der Freibetrag jedes Jahr um zwei Prozent verringert. Ab dem Jahr 2021 wird er dann nur um ein Prozent jährlich sinken.

    Für Steuerpflichtige, die 2023 in Rente gehen, beträgt der Rentenfreibetrag noch 17 Prozent, 83 Prozent ihrer Rente muss nachrangig versteuert werden. Ab 2040 wird es keinen Freibetrag mehr geben.

    Wie erfährt das Finanzamt von Einnahmen?

    • Persönliche Daten wie Geburtsdatum, -Ort und –Name sowie Adresse und Kontaktdaten
    • Bankverbindung, Titel, akademischer Grad, ausgeübter Beruf, liegt eine Behinderung vor (Behinderungsgrad) und wenn ja, welche
    • Steuernummer und -ID
    • Familienstand sowie Anzahl und Geburtsdaten der Kinder, Kindschaftverhältnis (leibliches Kind, Pflegekind, Enkel oder Stiefkind?); Kindergeld, Kinderfreibetrag, Erwerbstätigkeit des Kindes; Kinderbetreuungskosten
    • Kirchenzugehörigkeit (Kirchensteuer)
    • Steuern und Versicherungsbeiträge (Lohnsteuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)
    • Zusatzversicherungen (Liegt eine private Krankenversicherung vor?), Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung (Berufsrechtsschutz), Kfz-Versicherung (Abruf bei der KFZ-Steuerstelle möglich), Lebensversicherung usw.
    • Lebenssituation anhand von Lohnersatzleistungen (etwa Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld)
    • Vermögensverhältnisse anhand von Kapitaleinkünften (Steuern bzw. Freistellungsaufträge)
    • Private Altersvorsorge (Riester- oder Rüruprente, sonstige private Anbieter); Woher kommen die Einkünfte (Ausland)?
    • Krankheitsgeschichte: Bei Einreichung der Belege können die Finanzbeamte alles sehen. Bei Kuren und Reha ist auch in etwa ersichtlich, um welche Krankheit es sich handelt. Bei Höhere Kosten muss ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden.

    Sofern angegeben:

    • berufliches Bewegungsprofil (Arbeitsweg, Dienstreisen, Arbeit von Zuhause (Arbeitszimmer)), Reisekosten, Urlaub, Krankheitstage, Weiterbildung, Erstausbildung, Studium, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Bewerbungskosten (wenn angefallen) Arbeitgeberwechsel, Steuerklassenwechsel, Kirchensteueraustritt
    • Tätigkeitsprofil der Kinder (Schule, Ausbildung, Studium)
    • Arbeitsschwerpunkte (Anschaffungen/Werbungskosten)
    • Spendenbereitschaft und Mitgliedschaften (Spendenquittungen, Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften oder Verbände)
    • Immobilienbesitz (selbst bewohnte Immobilien, etwaige Mieteinnahmen): gekauft, verschenkt, geerbt, Höhe der Anschaffungskosten, Renovierung oder Instandhaltungskosten, Herstellungskosten, Darlehen
    • Zustand der Immobilien (Handwerkerrechnungen, Putzfrau)

    • Diese Liste ist beliebig erweiterbar um Tätigkeiten, die von der Steuer absetzbar sind, etwa ein Ehrenamt oder der Besuch im Fitnessstudio

    Was bringt eine Einmalzahlung in die Rentenkasse?

    Extra-Einzahlungen in die gesetzliche Rente steigern nicht nur die späteren Auszahlungen. Daneben können viele Einzahler bereits jetzt hohe Steuervorteile nutzen. Das gilt besonders für Selbstständige. Doch auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigte profitieren: Dank der Steuergeschenke übernimmt der Staat oft rund 30 Prozent der freiwilligen Einzahlungen. Wer seine Einzahlungen auf fünf Jahre verteilt, kann die Steuervorteile maximal ausreizen.

    Früher in Rente: Verdienter Ruhestand

    In diesem Ratgeber erhalten Sie alle relevanten Informationen, die Sie für einen vorzeitigen Start in den Ruhestand benötigen.

    Wer Rente einstreicht, muss auch im Ruhestand Steuern an den Fiskus abführen – falls seine Altersbezüge eine bestimmte Höhe überschreiten. Das müssen Einzahlwillige bei ihren Überlegungen im Hinterkopf haben.

    • Surftipp: Rentenplus mit Haken: Staat und Inflation kassieren Mega-Erhöhung gleich wieder ein

    Dazu eine Beispielrechnung :

    Extra-Renteneinzahlungen lassen sich als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Dabei gilt das sogenannte Abflussprinzip - wichtig ist der Termin, an dem das Geld fließt: Wer den Jahresbeitrag für 2021 im Februar 2022 überweist, darf ihn auch erst in der Steuererklärung für 2022 geltend machen.

    Vorgaben bei Ausgleichszahlungen:

    Extra-Renteneinzahlungen lassen sich als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Dabei gilt das sogenannte Abflussprinzip - wichtig ist der Termin, an dem das Geld fließt: Wer den Jahresbeitrag für 2021 im Februar 2022 überweist, darf ihn auch erst in der Steuererklärung für 2022 geltend machen.

    Vorgaben bei Ausgleichszahlungen:

    • Versicherte müssen pro Jahr mindestens 1004,40 Euro einzahlen - das sind im Monat 83,70 Euro.
    • Der erlaubte Höchstbetrag liegt bei jährlich 15.735,60 Euro (monatlich 1311,30 Euro.)

    Gerade bei freiwilligen Renteneinzahlungen gilt: Jeder muss für sich entscheiden, ob er diesen Schritt gehen will.

    Vorteile

    • lebenslanger Geldfluss aus der Rentenkasse (ab Erreichen der Regelaltersgrenze - also des persönlichen Renteneintrittsalters)
    • verlässliche Auszahlungen
    • Inflationsschutz infolge künftiger Rentensteigerungen
    • Hinterbliebenenschutz durch Vererbung der Rentenansprüche
    • keine Rechtskosten bei Streit mit der Rentenversicherung

    Wie wirkt sich eine Einmalzahlung auf die Rente aus?

    Die Rentenerhöhung richtet sich, einfach gesprochen, nach der Zunahme der Löhne im Vorjahr insgesamt. Das heißt: Nur falls es den Arbeitnehmer*innen und ihren Gewerkschaften gelingt, die gestiegenen Preise durch höhere Löhne auszugleichen, erhöhen sich im Folgejahr auch die Renten. Deshalb brauchen auch Rentner*innen Gewerkschaften – und die Gewerkschaften die Rentner*innen, die die aktiven Kolleg*innen in ihren Arbeitskämpfen unterstützen.

    Da aber die Preise schon heute hoch sind, die Renten aber immer erst mit Verzögerung nachziehen, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) von der Bundesregierung, an die Rentenempfänger*innen auch in diesem Jahr eine Einmalzahlung zur Abmilderung der Inflationsfolgen zu zahlen – ähnlich wie die Energiepreispauschale im vergangenen Jahr.

    Die sogenannte Inflationsprämie heißt eigentlich „Inflationsausgleichs-Sonderzahlung“. Diese bekommen nur Beschäftigte, für die dies durch ihre Gewerkschaft in einem Tarifvertrag ausgehandelt wurde, oder deren Arbeitgeber diese freiwillig zusätzlich zum Lohn zahlt. Das sind leider bei weitem nicht alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland.

    Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers zum Ausgleich der Inflation bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Der Hintergedanke dabei: Die Tarifvertragsparteien sollen motiviert werden, sich auf die Auszahlung einer einmaligen Sonderzahlung zu einigen, um zu verhindern, dass die Löhne dauerhaft steigen. Dieser Überlegung liegt die Argumentation arbeitgebernaher Ökonom*innen zugrunde, die vor einer sogenannten Lohn-Preis-Spirale warnen. Damit ist gemeint, dass Lohnsteigerungen Schuld an der  höheren Inflationsrate sind, weil sie die Kosten der Unternehmen erhöhen und sie dadurch gezwungen sind, die Preise anzuheben. Diese Annahme  ist unter Ökonom*innen allerdings umstritten.