:

Wann zählt ein Arztbesuch als Arbeitszeit?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann zählt ein Arztbesuch als Arbeitszeit?
  2. Wird Wegzeit zum Arzt bezahlt?
  3. Wie viel Stunden stehen einem Arbeitnehmer für Arztbesuche zu?
  4. Werden Arztbesuche von der Arbeitszeit abgezogen?
  5. Ist ein Arztbesuch minusstunden?
  6. Wie oft darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?
  7. Ist wegezeit gleich Arbeitszeit?
  8. Sind Arzttermine minusstunden?
  9. Sind Arzttermine während der Arbeitszeit minusstunden?
  10. Sind Arztbesuche Überstunden?
  11. Wann muss Fahrzeit bezahlt werden?
  12. Welche Fahrten muss der Arbeitgeber bezahlen?
  13. Kann man sich für einen Arzttermin krankschreiben lassen?
  14. Was passiert mit Stunden wenn man ab Mittag krank wird?
  15. Kann man sich eine Stunde vor Arbeitsbeginn krank melden?

Wann zählt ein Arztbesuch als Arbeitszeit?

Einen grundsätzlichen Anspruch für eine bezahlte Freistellung zum Zwecke eines Arztbesuches haben Arbeitnehmer nicht. Arztbesuche sind Privatsache, die per Gesetz nur im Ausnahmefall während der Arbeitszeit erledigt werden darf. Eine entsprechende Regelung enthält der § 616 BGB. Darin heißt es:

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Einige Tarif- und Arbeitsverträge enthalten darüber hinaus Regelungen, die diesen Paragrafen präzisieren. Typische Anwendungsbeispiele dafür sind, dass Beschäftigte im Falle einer Eheschließung oder eines Trauerfalls vergüteten Sonderurlaub erhalten oder im Falle eines Umzugs bezahlt freigestellt werden.

Das Bundesarbeitsgericht beschloss in einem Urteil vom 29.02.1984 (Az.: 5 AZR 92/82):

„Vergütung für die aus Anlass eines Arztbesuches ausgefallene Arbeitszeit kann der Arbeitnehmer nur verlangen, wenn der Arztbesuch notwendig war.“

Eine Notwendigkeit ist üblicherweise in folgenden drei Fällen gegeben:

Wird Wegzeit zum Arzt bezahlt?

Grundsätzlich gilt, dass Arzttermine möglichst außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren sind.

Der Arbeitnehmer hat allerdings das Recht der freien Arztwahl. Hat der Arbeitnehmer bereits einen Hausarzt bzw. Vertrauensarzt, so darf er diesen auch dann besuchen, wenn dieser nur einen Termin während der Arbeitszeit hat. Der Arbeitnehmer muss seinen Vertrauensarzt nicht wechseln, nur um einen Termin für einen Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen.

Wie viel Stunden stehen einem Arbeitnehmer für Arztbesuche zu?

Ratgeber Arztbesuche

Foto: iStock/dusanpetkovic

Foto: iStock/dusanpetkovic

Arzttermine gelten als Privatsache. Aus diesem Grund sollten Beschäftigte nicht während der Arbeitszeit zur Ärztin oder zum Arzt gehen. Doch es gibt Ausnahmen: Wer während der Arbeit akut krank wird, kann zur Ärztin oder zum Arzt gehen. Das kann zum Beispiel bei großen Glieder- oder Zahnschmerzen der Fall sein. Routinechecks oder Vorsorgeuntersuchungen gehören nicht dazu. Sprich: Der Arztbesuch während der Arbeitszeit muss medizinisch notwendig sein.

Werden Arztbesuche von der Arbeitszeit abgezogen?

Mit dem Arbeitgeber nicht abgesprochene Arztbesuche können für den Arbeitnehmer fatale Folgen haben. Wer unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheint, verstößt gegen den Arbeitsvertrag.

Bereits bei einem einmaligen Vorfall kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Im Wiederholungsfall kann sogar eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein.

Wer so stark erkrankt ist, dass er arbeitsunfähig ist und deshalb nicht arbeiten kann, ist selbstverständlich vom Dienst befreit! Dies gilt etwa für eine akute Zahnwurzelerkrankung, hämmernde Kopfschmerzen, eine Grippe oder ähnlich schwere Erkrankungen.

Ist ein Arztbesuch minusstunden?

Wer in einer Vollzeitbeschäftigung arbeitet, hat oftmals Schwierigkeiten, Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Noch schwieriger wird es, wenn Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu einem Arztbesuch begleitet werden müssen. Es stellt sich daher die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arzttermine auch während der Arbeitszeit wahrgenommen werden dürfen und ob für diese Zeit trotzdem der Arbeitslohn weitergezahlt wird.

Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, seine Arbeitsleistung während der vertraglich vereinbarten Zeiten zu erbringen und erhält hierfür im Gegenzug ein Entgelt. Wer seiner Arbeit ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitgeber fern bleibt, begeht eine Pflichtverletzung und verstößt gegen seinen Arbeitsvertrag, was Folgen wie eine Abmahnung nach sich ziehen oder im schlimmsten Fall – bei wiederholten Vorfällen – zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen kann. Auch Arztbesuche gelten nach deutschem Recht grundsätzlich als private Angelegenheit des Arbeitnehmers, es gibt also keinen generellen Freistellungsanspruch für Arzttermine. Daher sind Arbeitnehmer grundsätzlich gehalten, in zumutbarer Weise zu versuchen, Arztbesuche in ihrer Freizeit wahrzunehmen.

Wie oft darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?

Da ein Arztbesuch Privatsache ist und ein Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages verpflichtet ist, während der Arbeitszeit seine Arbeitsleistung zu erbringen, sind Arzttermine grundsätzlich auf die Zeit vor Arbeitsbeginn beziehungsweise nach Feierabend zu legen. Dies gilt aber nur, wenn dies zumutbar ist. Teilzeitbeschäftigten ist dies eher zumutbar als Vollzeitbeschäftigten, da sie mehr freie Zeit zur Verfügung haben und damit Arzttermine besser in ihre Freizeit legen können. Aber auch Vollzeitbeschäftigte müssen dies versuchen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Ist wegezeit gleich Arbeitszeit?

Bei Mitarbeitern mit einer festen Arbeitsstätte setzt eine Dienstreise voraus, dass sie an einem anderen Ort für die Firma im Einsatz sind. Dieser darf sich nicht in unmittelbarer Nähe des Firmengeländes befinden. Begibt sich der Mitarbeiter etwa innerhalb der Arbeitszeit zu einem Kunden, der nur zwei Straßen weiter ansässig ist, so unternimmt er damit noch keine Dienstreise. Man spricht dann vielmehr von einem Dienstgang. Für eine Dienstreise muss also immer eine gewisse räumliche Entfernung überwunden werden. Welche Mindestdistanz dafür gilt, ist nach den individuellen Umständen zu beurteilen. Teilweise wird danach unterschieden, ob die Stadtgrenzen überschritten werden.

Auch die von einem Mitarbeiter täglich von seinem Wohnort zur regelmäßigen Arbeitsstätte zurückgelegte Strecke ist nicht als Dienstreise einzustufen. Sie zählt auch nicht zu seiner Arbeitszeit, sondern ist reine Wegezeit. Anders kann es u.U. aussehen, wenn der Mitarbeiter nicht zum Betrieb, sondern zu einer außerhalb gelegenen Niederlassung fährt. Namentlich dann, wenn diese Strecke weiter ist als die von seiner Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte.

Auf Grundlage seines Weisungs- und Direktionsrechts darf der Arbeitgeber Dienstreisen anordnen. Und zwar auch dann, wenn das nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag steht. Der Arbeitnehmer hat sie wahrzunehmen, wenn sie mit seinen Aufgaben im Zusammenhang stehen. Klassische Beispiele für Dienstreisen sind:

Unternimmt ein Mitarbeiter auf Weisung des Arbeitgebers eine Dienstreise, so stellt sich die weitere Frage, ob bzw. zu welchen Teilen diese als Arbeitszeit gilt. Dies ist von großer praktischer Relevanz, da die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden müssen.

Nach dem ArbZG  darf die tägliche Arbeitszeit i.d.R. acht Stunden nicht überschreiten. Als Arbeitszeit gilt die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit abzüglich der Pausen. Ausnahmen von bis zu 10 Stunden sind möglich. Dann dürfen innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit muss dem Mitarbeiter eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen. Dazu gehören Krankenhäuser, die Gastronomie oder die Verkehrsbetriebe.

Sind Arzttermine minusstunden?

Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit haben Arbeitnehmer nicht. Vom Grundsatz her ist ein Arzttermin eine Privatangelegenheit. Arbeitnehmer stehen damit in der Pflicht, Arztbesuche in ihrer Freizeit wahrzunehmen. Davon ausgenommen sind akute Erkrankungen – beispielsweise Zahnschmerzen, Brustschmerzen oder ein sich verschlimmernder Infekt – die während der Arbeit aufgetreten sind. In diesem Fall ist der Arztbesuch notwendig – somit muss der Arbeitgeber die Ausfallzeit vergüten. Wenn während des Arztbesuchs wegen akuten Beschwerden eine Krankschreibung erfolgt, sichert das Entgeltfortzahlungsgesetz für die Dauer der Erkrankung oder für die folgenden sechs Wochen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – der Arztbesuch ist hier eingeschlossen. Arbeitsunfähig muss der Arbeitnehmer wegen eines notwendigen Arztbesuches in der Arbeitszeit jedoch nicht zwangsläufig sein.  

Daneben gibt es allerdings weitere Voraussetzungen, die eine Vergütung der Fehlzeiten wegen eines Arztbesuches ermöglichen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in Paragraf 616 BGB. Die Formulierungen des Paragrafen, die auch für die Gewährung von Sonderurlaub gelten, sind sehr allgemein gehalten. Sie beziehen sich auf sogenannte Dienstverträge, zu denen auch Arbeitsverträge zählen. Demnach behält der zur Dienstleistung verpflichtete seinen Vergütungsanspruch nicht, wenn er für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ durch einen Grund, der in seiner Person liegt, ohne eigenes Verschulden an seiner Dienstleistung verhindert wird. Jedoch muss er sich darauf Beträge anrechnen lassen, die durch die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung geleistet werden.

Aus Paragraf 616 BGB geht hervor, dass für einen bezahlten Freistellungsanspruch bei einem Arztbesuch die folgenden Kriterien erfüllt sein müssen: Der Arzttermin muss notwendig oder an feste Zeiten – beispielsweise für bestimmte diagnostische Verfahren und Behandlungen – gebunden sein. Der Grund dafür muss in der Person des Arbeitnehmers liegen. Der Zeitaufwand dafür muss in einem akzeptablen und insgesamt eher unerheblichen Rahmen liegen.

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im Jahr 1984 entschieden, dass Arbeitnehmer eine Vergütung für Fehlzeiten nur verlangen können, wenn der Arztbesuch notwendig ist. Der typische Anlass dafür sind akute, während der Arbeitszeit aufgetretene Beschwerden.  Das Gleiche gilt, wenn Untersuchungen an bestimmte Uhrzeiten sind. Ein klassisches Beispiel dafür ist eine Blutabnahme, für die der Patient morgens nüchtern in der Arztpraxis erscheinen muss. Wenn eine sofortige Behandlung nicht erforderlich ist, müssen Arbeitnehmer dagegen zunächst versuchen, den Arzttermin in ihrer Freizeit zu vereinbaren. Notwendig ist ein Arztbesuch auch dann, wenn ein Termin außerhalb der Arbeitszeit nicht vereinbart werden kann. Dabei muss es sich nicht um einen akuten oder dringenden Termin handeln. Diese Möglichkeit ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine Arztpraxis grundsätzlich keine Rücksicht auf die zeitlichen Wünsche von Patienten nimmt, sich die Arbeitszeiten und die Sprechstunden vollständig überschneiden und der Arbeitnehmer keinen Einfluss auf die Terminvergabe nehmen kann.

Zwar sieht Paragraf 616 BGB vor, dass der Grund für eine bezahlte Freistellung in der Person des Arbeitnehmers liegen muss – in der Praxis sind in diese Regelung jedoch auch Arztbesuche mit kranken Kindern oder anderen Angehörigen eingeschlossen. Auch hier gilt, dass der Freistellungsanspruch nur besteht, wenn der Arzttermin nicht in der Freizeit wahrgenommen werden kann. Zudem ist die Notwendigkeit der Begleitung nachzuweisen.

Sind Arzttermine während der Arbeitszeit minusstunden?

Kann der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zum Arzt gehen und trotzdem vollen Lohn erhalten?

Versäumt es ein Arbeitnehmer, zur Arbeit zu erscheinen und die Arbeitsleistung zu erbringen, dann erhält er für diese Zeit regelmäßig auch keinen Lohn. Anders ist es, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen und ohne eigene Schuld daran gehindert ist, die Arbeitsleistung zu erbringen.

Sind Arztbesuche Überstunden?

Da ein Arztbesuch Privatsache ist und ein Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages verpflichtet ist, während der Arbeitszeit seine Arbeitsleistung zu erbringen, sind Arzttermine grundsätzlich auf die Zeit vor Arbeitsbeginn beziehungsweise nach Feierabend zu legen. Dies gilt aber nur, wenn dies zumutbar ist. Teilzeitbeschäftigten ist dies eher zumutbar als Vollzeitbeschäftigten, da sie mehr freie Zeit zur Verfügung haben und damit Arzttermine besser in ihre Freizeit legen können. Aber auch Vollzeitbeschäftigte müssen dies versuchen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Wann muss Fahrzeit bezahlt werden?

Bei Mitarbeitern mit einer festen Arbeitsstätte setzt eine Dienstreise voraus, dass sie an einem anderen Ort für die Firma im Einsatz sind. Dieser darf sich nicht in unmittelbarer Nähe des Firmengeländes befinden. Begibt sich der Mitarbeiter etwa innerhalb der Arbeitszeit zu einem Kunden, der nur zwei Straßen weiter ansässig ist, so unternimmt er damit noch keine Dienstreise. Man spricht dann vielmehr von einem Dienstgang. Für eine Dienstreise muss also immer eine gewisse räumliche Entfernung überwunden werden. Welche Mindestdistanz dafür gilt, ist nach den individuellen Umständen zu beurteilen. Teilweise wird danach unterschieden, ob die Stadtgrenzen überschritten werden.

Auch die von einem Mitarbeiter täglich von seinem Wohnort zur regelmäßigen Arbeitsstätte zurückgelegte Strecke ist nicht als Dienstreise einzustufen. Sie zählt auch nicht zu seiner Arbeitszeit, sondern ist reine Wegezeit. Anders kann es u.U. aussehen, wenn der Mitarbeiter nicht zum Betrieb, sondern zu einer außerhalb gelegenen Niederlassung fährt. Namentlich dann, wenn diese Strecke weiter ist als die von seiner Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte.

Auf Grundlage seines Weisungs- und Direktionsrechts darf der Arbeitgeber Dienstreisen anordnen. Und zwar auch dann, wenn das nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag steht. Der Arbeitnehmer hat sie wahrzunehmen, wenn sie mit seinen Aufgaben im Zusammenhang stehen. Klassische Beispiele für Dienstreisen sind:

Unternimmt ein Mitarbeiter auf Weisung des Arbeitgebers eine Dienstreise, so stellt sich die weitere Frage, ob bzw. zu welchen Teilen diese als Arbeitszeit gilt. Dies ist von großer praktischer Relevanz, da die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden müssen.

Nach dem ArbZG  darf die tägliche Arbeitszeit i.d.R. acht Stunden nicht überschreiten. Als Arbeitszeit gilt die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit abzüglich der Pausen. Ausnahmen von bis zu 10 Stunden sind möglich. Dann dürfen innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit muss dem Mitarbeiter eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen. Dazu gehören Krankenhäuser, die Gastronomie oder die Verkehrsbetriebe.

Welche Fahrten muss der Arbeitgeber bezahlen?

Für die lohn­steu­er­liche Behand­lung von Fahrt­kos­ten­zu­schüssen des Arbeit­ge­bers für die Fahrten des Arbeit­neh­mers zwi­schen Wohnung und erster Tätig­keits­stätte ist zu unter­scheiden zwi­schen

  • Fahrt­kos­ten­er­satz bei Benut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mittel und
  • Fahrt­kos­ten­er­satz für die übrigen Fahr­zeuge, ins­be­son­dere den eigenen Pkw.

Für die lohn­steu­er­liche Behand­lung von Fahrt­kos­ten­zu­schüssen des Arbeit­ge­bers für die Fahrten des Arbeit­neh­mers zwi­schen Wohnung und erster Tätig­keits­stätte ist zu unter­scheiden zwi­schen

  • Fahrt­kos­ten­er­satz bei Benut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mittel und
  • Fahrt­kos­ten­er­satz für die übrigen Fahr­zeuge, ins­be­son­dere den eigenen Pkw.

Arbeit­ge­ber­leis­tungen im Zusam­men­hang mit der Nutzung öffent­li­cher Ver­kehrs­mittel sind steu­er­frei. Für die übrigen Fahrt­kos­ten­zu­schüsse, ins­be­son­dere wenn der Arbeit­geber seinem Arbeit­nehmer die Kosten der Fahrten zur ersten Tätig­keits­stätte mit dem eigenen Pkw ersetzt, liegt hin­gegen wei­terhin steu­er­pflich­tiger Arbeits­lohn vor.

Kann man sich für einen Arzttermin krankschreiben lassen?

Ratgeber Arztbesuche

Foto: iStock/dusanpetkovic

Foto: iStock/dusanpetkovic

Arzttermine gelten als Privatsache. Aus diesem Grund sollten Beschäftigte nicht während der Arbeitszeit zur Ärztin oder zum Arzt gehen. Doch es gibt Ausnahmen: Wer während der Arbeit akut krank wird, kann zur Ärztin oder zum Arzt gehen. Das kann zum Beispiel bei großen Glieder- oder Zahnschmerzen der Fall sein. Routinechecks oder Vorsorgeuntersuchungen gehören nicht dazu. Sprich: Der Arztbesuch während der Arbeitszeit muss medizinisch notwendig sein.

Was passiert mit Stunden wenn man ab Mittag krank wird?

Auf unserer Webseite werden Cookies verwendet. Einige davon werden zwingend benötigt, während es uns andere ermöglichen, Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern. Ihre getroffenen Einstellungen können jederzeit bearbeitet werden.

Essentiell

Kann man sich eine Stunde vor Arbeitsbeginn krank melden?

Mit den Gesundheitsschuhen für Damen erleben Sie Komfort neu. Dank flexibler Sohlen, zahlreicher Schuhweiten, Übergrößen und innovativer Materialien garantieren Komfortschuhe von Vamos einen wolkenweichen Auftritt. Und beweisen: Unsere Gesundheitsschuhe unterstützen nicht nur Ihre Fußgesundheit, sondern sehen dabei auch hinreißend aus! Entdecken Sie unsere vielfältige Auswahl gesundheitsfördernder Schuhe für Damen, die aktuelle Trends und Komfort gekonnt vereinen.

Als Gesundheitsschuhe bezeichnet man Schuhwerk, das zu einer Verbesserung der Fußhaltung beitragen und die Füße entlasten soll. Damit werden bestehende Beschwerden gelindert und potentielle Fehlhaltungen präveniert. Therapieschuhe können dank spezieller Materialien, Schuhmaße und Designs bei verschiedensten Erkrankungen Abhilfe schaffen.

  • Hallux Valgus Schuhe für Damen bieten dank nachgiebiger Obermaterialien, einer weichen Sohle und maximaler Zehenfreiheit höchsten Laufkomfort.
  • Bei Arthrose und Rheuma-Erkrankungen wirken Gesundheitsschuhe aus elastischen Materialien, mit weicher Polsterung und nahtfreiem Innenraum entlastend sowie gelenkschonend.
  • Diabetiker profitieren wiederum von Schuhwerk, das Druckstellen vorbeugt. Die Therapieschuhe sind so konzipiert, dass sie Ihre Füße dank softer Materialien und nahtfreier Verarbeitung rundum schützen.
  • Unsere Damenschuhe in Übergrößen und Schuhe für breite Füße versprechen ein angenehmes Trageerlebnis – den ganzen Tag. Im Gegensatz zu herkömmlichen Schuhen kommen unsere Komfortschuhe in verschiedenen Schuhweiten und -größen daher, die perfekt zu Ihren Füßen passen. Um die richtige Schuhgröße und -weite zu ermitteln, können Sie die Größe und Schuhweite messen sowie anhand unserer Tabellen einordnen.

Unsere Gesundheitsschuhe für Damen kommen mit zahlreichen Vorteilen daher, die Ihre Fußgesundheit fördern.