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Kann ich mein altes Kfz-Kennzeichen für mein neues Auto übernehmen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann ich mein altes Kfz-Kennzeichen für mein neues Auto übernehmen?
  2. Wie melde ich mein Auto ab und ein neues an?
  3. Kann ich bei halterwechsel das alte Kennzeichen behalten?
  4. Kann ich das Kennzeichen aus einem anderen Landkreis übernehmen?
  5. Kann man das gleiche Kennzeichen behalten?
  6. Was kostet eine Kennzeichenmitnahme?
  7. Kann Käufer Kennzeichen übernehmen?
  8. Wie läuft ein halterwechsel ab?
  9. Ist es möglich ein Kennzeichen einer anderen Stadt zu kriegen?
  10. Können zwei Autos das gleiche Kennzeichen haben?
  11. Was Kosten vorübergehende Kennzeichen?
  12. Was passiert mit meinem Kennzeichen Wenn ich mein Auto abmelde?
  13. Kann man ein neues Auto anmelden wenn das alte noch nicht abgemeldet ist?
  14. Was zuerst Auto ummelden oder Versicherung?
  15. Kann man 2 gleiche Kennzeichen haben?

Kann ich mein altes Kfz-Kennzeichen für mein neues Auto übernehmen?

Bei einem Umzug in eine andere Stadt gibt es jede Menge zu tun. Zumindest bei den Autokennzeichen gibt es seit ein paar Jahren eine Erleichterung: Man kann seine alten Kennzeichen mitnehmen. Wie das geht und worauf Sie achten sollten.

Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, hat zwei Möglichkeiten:

Wie melde ich mein Auto ab und ein neues an?

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nicht ungefährlich. Bei einem Unfall können – neben einem hohen Sachschaden – möglicherweise auch Personen verletzt werden. Die Summe, die für Reparaturen am eigenen oder fremden Auto, sowie für mögliche Krankenhauskosten oder andere Personenschäden vom Unfallverursacher gezahlt werden muss, kann schnell in die Hunderttausende gehen. Deshalb muss jeder Fahrzeughalter, jede Fahrzeughalterin eine Versicherung nachweisen und das Auto muss regelmäßig amtlich (TÜV oder DEKRA) auf Verkehrstauglichkeit geprüft sein. Diese Bedingungen werden von der jeweiligen Zulassungsstelle überprüft. Die Zulassungsstelle (auch Kfz-Zulassungsbehörde) stellt die Fahr- und Betriebserlaubnis (sowie andere relevante Dokumente) aus.

Grundsätzlich gilt: Jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. 

Ausführliche Informationen zur Kfz-Versicherung der EUROPA finden Sie hier

Bei der örtlichen Zulassungsstelle beziehungsweise der regionalen Kfz-Zulassungsbehörde.  Die Anmeldung (genauso wie die Um- oder Abmeldung) ist ausschließlich in dem Landkreis oder der Stadt möglich, wo Ihr Hauptwohnsitz liegt.  Je nach Region kann die Zulassungsstelle im jeweiligen Landratsamt, im Kreisverwaltungsreferat oder gelegentlich auch im Bürgerbüro ansässig sein.

Für die Zulassung generell:

» Ihren Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) » Die eVB-Nummer (Das ist die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung). » Die sogenannte Versicherungsdoppelkarte gibt es seit März 2008 nicht mehr, sie wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt. Hier bekommen Sie schnell und unkompliziert Ihre eVB-Nummer. » Die Zulassungsbescheinigung Teil II, ehemals Fahrzeugbrief genannt. » Eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) zum Einzug der Kfz-Steuer.

Für Neuwagen zusätzlich:

Kann ich bei halterwechsel das alte Kennzeichen behalten?

Auto ummelden, das Kennzeichen behalten und davon sogar noch profitieren? Wer sich für die Mitnahme seines Nummernschildes entscheidet, gewinnt gleich doppelt. Einen ersten Vorteil stellt die Zeitersparnis bei der Zulassungsstelle dar. Da lediglich die Papiere zu aktualisieren sind, nimmt der Termin beim entsprechenden Sachbearbeiter meist weniger Zeit in Anspruch. Zusätzlich sparst Du das Geld für ein neues Kennzeichen. In der Regel fallen auch die Gebühren niedriger aus, was eine weitere Kostenersparnis mit sich bringt. Die Tabelle zeigt die möglichen Einsparungen im Überblick:

Wer einen neuen PKW erwirbt, wird für gewöhnlich das alte Auto abmelden, das Kennzeichen für sein neues Auto behalten und dieses direkt anmelden. Während Deines Termins bei der Zulassungsbehörde gibst Du gleich an, dass Du die Verwendung des alten Nummernschildes anstrebst. Mancherorts ist die sofortige Mitnahme möglich, wofür allerdings Gebühren anfallen. Diese unterscheiden sich von Landkreis zu Landkreis. Da das alte Fahrzeug nach der Ummeldung nicht mehr zugelassen ist, empfehlen sich öffentliche Verkehrsmittel oder andere Alternativen für den Gang zur Zulassungsstelle.

Um das alte Kennzeichen zu behalten, steht mit der zeitversetzten Ab- und Anmeldung eine weitere Variante bereit. In diesem Fall reservierst Du Dein bisheriges Nummernschild einfach als Wunschkennzeichen. Allerdings existiert hier eine sogenannte Ruhedauer. Diese beträgt mindestens einen Tag und ist von der jeweiligen Zulassungsstelle abhängig. Demnach besteht frühestens am Folgetag die Option, das neue Fahrzeug zu nutzen. Ohne eine Reservierung gelangt die Nummer Deines Autokennzeichens zurück ins System. Damit steht sie anderen Fahrzeughaltern wieder zur Verfügung.

Kann ich das Kennzeichen aus einem anderen Landkreis übernehmen?

Wenn Sie die Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen möchten, müssen Sie ein paar Dinge beachten. In manchen Fällen ist die Übernahme nämlich nicht möglich und Sie müssen sich neue Nummernschilder anfertigen lassen.

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Kann man das gleiche Kennzeichen behalten?

Unabhängig davon, ob Sie einen Gebraucht- oder Neuwagen kaufen: Die Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel ist ein Thema, das viele Autofahrer beschäftigt. Vielleicht haben Sie Ihr persönliches Wunschkennzeichen gefunden, dass Sie in jedem Fall behalten möchten. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie Ihr Kfz außer Betrieb setzen lassen und es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zulassen möchten.

Bereits seit 2019 wurde eine entsprechende Gesetzesänderung erlassen, die Ihnen eben diesen Wunsch ermöglich. Das bedeutet, Sie haben ohne Weiteres die Möglichkeit auf die Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel. Sollten Sie das Kfz beispielsweise außer Betrieb setzen, ist das amtliche Kennzeichen direkt für eine neue Zulassung freigegeben.

Entscheiden Sie sich also für die Außerbetriebsetzung, können Sie das gewünschte Kfz-Kennzeichen vor Ort reservieren. Dafür wird ein geringes Entgelt erhoben, sodass Sie das Nummernschild innerhalb der kommenden zwölf Monate erneut für Ihr Fahrzeug wiederverwenden können. Eine Ausnahme müssen Sie jedoch beachten: Sollten Sie ein anderes Fahrzeug kaufen, gilt die Reservierung lediglich für drei Monate. Zusätzlich erhebt die Zulassungsstelle die gültigen Gebühren für die Reservierung eines neuen Wunschkennzeichens. Aktuell beträgt das Entgelt dafür 12,80 Euro, wobei sich der Betrag mit der Zeit ändern kann.

Was kostet eine Kennzeichenmitnahme?

Bevor Sie ein Auto durch den Halterwechsel auf eine andere Person übertragen, sollten Sie sichergehen, dass …

  • beim Finanzamt keine offenen Steuerrückstände (mehr als 5 Euro) vorliegen und
  • alle Kosten, die mit der Zulassung verbunden sind, beglichen wurden.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, begeben Sie sich zur Zulassungsstelle. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann auch eine andere Person den Halterwechsel für den Auto- oder Motorradbesitzer erledigen. Die Vollmacht kann dieser selbst aufsetzen. Sie sollte die erforderlichen Angaben (z. B. die Namen des Bevollmächtigten und des künftigen Halters) enthalten.

Kann Käufer Kennzeichen übernehmen?

Sofern der Vorbesitzer einverstanden ist, können Sie die Kfz-Kennzeichen bei einem Halterwechsel von ihm übernehmen. Wichtig ist, dass der Zulassungsbezirk des Vorbesitzer mit dem Zulassungsbezirk des neuen Halters übereinstimmt. War der Vorbesitzer in einem anderen Bezirk gemeldet, wo ein anderes Ortskennzeichen gilt, dann ist die Übernahme leider nicht möglich.

Wie läuft ein halterwechsel ab?

Text

  • Bei einem Halterwechsel lassen Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen umschreiben. Ein Halterwechsel findet also statt, wenn Sie ein Auto, Motorrad oder Wohnmobil kaufen, erben oder erhalten, das in Deutschland auf eine andere Person zugelassen ist.
  • Die Kosten für den Halterwechsel sind nicht einheitlich geregelt
  • Mit der Ummeldung endet die bisherige Kfz-Versicherung.
  • Deshalb schließen Sie vorab eine neue Versicherung für den Pkw ab – Sie erhalten dann vom Versicherer die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), die Sie zur Ummeldung benötigen.
  • Die Zulassungsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz nimmt die Ummeldung vor, wenn Sie alle Dokumente (Fahrzeugpapiere, Ausweis, alte Kennzeichen und eVB-Nummer) vorlegen und die Voraussetzungen erfüllen.
  • Die Zulassungsstelle meldet den Halterwechsel bei der Versicherung.

Text

Ein Halterwechsel führt Sie zur Zulassungsstelle, die das Fahrzeug auf Ihren Namen umschreibt. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem Stadtkreis, ist die Zulassungsstelle der Stadtverwaltung zuständig. Liegt Ihr Wohnort in einem Landkreis, gehen Sie zum Landratsamt. Beim Halterwechsel legen Sie diese Dokumente vor:

  • Reisepass oder Personalausweis zur Identitätsfeststellung
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Nachweise für die Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • gegenwärtige Kfz-Kennzeichen, wenn ein Kennzeichenwechsel stattfindet

Ist es möglich ein Kennzeichen einer anderen Stadt zu kriegen?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 7. August 2023

Können zwei Autos das gleiche Kennzeichen haben?

Mit einem Wechselkennzeichen hast du bei deinen Fahrzeugen freie Wahl. Wie genau das in Deutschland funktioniert, welche Versicherung du brauchst und wie hoch die Kosten sind, erfährst du hier.

Das Wechselkennzeichen ist ein austauschbares Nummernschild, das zwischen zwei Fahrzeugen hin und her gewechselt werden kann.

Nur das Fahrzeug, an dem das wechselbare Schild angesteckt ist, darf am Straßenverkehr teilnehmen. Die beiden mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge darfst du also nie gleichzeitig fahren.

Was Kosten vorübergehende Kennzeichen?

Für Probe- und Überführungsfahrten in Deutschland mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug gibt es Kurzzeitkennzeichen. Beantragen kann man sie bei der Zulassungsstelle am eigenen Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Sie gelten maximal fünf Tage ab Zuteilung und dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

Das rote (Händler-)Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten wird dagegen von den Behörden unter anderem an zuverlässige Händler und Werkstätten zur mehrmaligen betrieblichen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen ausgegeben, nicht jedoch an Privatpersonen.

Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens sind in der Regel folgende Dokumente nötig:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt, mehr Infos dazu finden Sie hier)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier (Kopien meist ausreichend)

  • bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

  • evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

Bitte klären Sie vorab mit der jeweiligen Zulassungsstelle, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen. Infos dazu finden sich meist Internet. Außerdem ist eine Terminvereinbarung ratsam.

Was passiert mit meinem Kennzeichen Wenn ich mein Auto abmelde?

Auto ummelden, das Kennzeichen behalten und davon sogar noch profitieren? Wer sich für die Mitnahme seines Nummernschildes entscheidet, gewinnt gleich doppelt. Einen ersten Vorteil stellt die Zeitersparnis bei der Zulassungsstelle dar. Da lediglich die Papiere zu aktualisieren sind, nimmt der Termin beim entsprechenden Sachbearbeiter meist weniger Zeit in Anspruch. Zusätzlich sparst Du das Geld für ein neues Kennzeichen. In der Regel fallen auch die Gebühren niedriger aus, was eine weitere Kostenersparnis mit sich bringt. Die Tabelle zeigt die möglichen Einsparungen im Überblick:

Wer einen neuen PKW erwirbt, wird für gewöhnlich das alte Auto abmelden, das Kennzeichen für sein neues Auto behalten und dieses direkt anmelden. Während Deines Termins bei der Zulassungsbehörde gibst Du gleich an, dass Du die Verwendung des alten Nummernschildes anstrebst. Mancherorts ist die sofortige Mitnahme möglich, wofür allerdings Gebühren anfallen. Diese unterscheiden sich von Landkreis zu Landkreis. Da das alte Fahrzeug nach der Ummeldung nicht mehr zugelassen ist, empfehlen sich öffentliche Verkehrsmittel oder andere Alternativen für den Gang zur Zulassungsstelle.

Um das alte Kennzeichen zu behalten, steht mit der zeitversetzten Ab- und Anmeldung eine weitere Variante bereit. In diesem Fall reservierst Du Dein bisheriges Nummernschild einfach als Wunschkennzeichen. Allerdings existiert hier eine sogenannte Ruhedauer. Diese beträgt mindestens einen Tag und ist von der jeweiligen Zulassungsstelle abhängig. Demnach besteht frühestens am Folgetag die Option, das neue Fahrzeug zu nutzen. Ohne eine Reservierung gelangt die Nummer Deines Autokennzeichens zurück ins System. Damit steht sie anderen Fahrzeughaltern wieder zur Verfügung.

Kann man ein neues Auto anmelden wenn das alte noch nicht abgemeldet ist?

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nicht ungefährlich. Bei einem Unfall können – neben einem hohen Sachschaden – möglicherweise auch Personen verletzt werden. Die Summe, die für Reparaturen am eigenen oder fremden Auto, sowie für mögliche Krankenhauskosten oder andere Personenschäden vom Unfallverursacher gezahlt werden muss, kann schnell in die Hunderttausende gehen. Deshalb muss jeder Fahrzeughalter, jede Fahrzeughalterin eine Versicherung nachweisen und das Auto muss regelmäßig amtlich (TÜV oder DEKRA) auf Verkehrstauglichkeit geprüft sein. Diese Bedingungen werden von der jeweiligen Zulassungsstelle überprüft. Die Zulassungsstelle (auch Kfz-Zulassungsbehörde) stellt die Fahr- und Betriebserlaubnis (sowie andere relevante Dokumente) aus.

Grundsätzlich gilt: Jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. 

Ausführliche Informationen zur Kfz-Versicherung der EUROPA finden Sie hier

Bei der örtlichen Zulassungsstelle beziehungsweise der regionalen Kfz-Zulassungsbehörde.  Die Anmeldung (genauso wie die Um- oder Abmeldung) ist ausschließlich in dem Landkreis oder der Stadt möglich, wo Ihr Hauptwohnsitz liegt.  Je nach Region kann die Zulassungsstelle im jeweiligen Landratsamt, im Kreisverwaltungsreferat oder gelegentlich auch im Bürgerbüro ansässig sein.

Für die Zulassung generell:

» Ihren Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) » Die eVB-Nummer (Das ist die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung). » Die sogenannte Versicherungsdoppelkarte gibt es seit März 2008 nicht mehr, sie wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt. Hier bekommen Sie schnell und unkompliziert Ihre eVB-Nummer. » Die Zulassungsbescheinigung Teil II, ehemals Fahrzeugbrief genannt. » Eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) zum Einzug der Kfz-Steuer.

Für Neuwagen zusätzlich:

Was zuerst Auto ummelden oder Versicherung?

Text

  • Bei einem Halterwechsel lassen Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen umschreiben. Ein Halterwechsel findet also statt, wenn Sie ein Auto, Motorrad oder Wohnmobil kaufen, erben oder erhalten, das in Deutschland auf eine andere Person zugelassen ist.
  • Die Kosten für den Halterwechsel sind nicht einheitlich geregelt
  • Mit der Ummeldung endet die bisherige Kfz-Versicherung.
  • Deshalb schließen Sie vorab eine neue Versicherung für den Pkw ab – Sie erhalten dann vom Versicherer die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), die Sie zur Ummeldung benötigen.
  • Die Zulassungsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz nimmt die Ummeldung vor, wenn Sie alle Dokumente (Fahrzeugpapiere, Ausweis, alte Kennzeichen und eVB-Nummer) vorlegen und die Voraussetzungen erfüllen.
  • Die Zulassungsstelle meldet den Halterwechsel bei der Versicherung.

Text

Ein Halterwechsel führt Sie zur Zulassungsstelle, die das Fahrzeug auf Ihren Namen umschreibt. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem Stadtkreis, ist die Zulassungsstelle der Stadtverwaltung zuständig. Liegt Ihr Wohnort in einem Landkreis, gehen Sie zum Landratsamt. Beim Halterwechsel legen Sie diese Dokumente vor:

  • Reisepass oder Personalausweis zur Identitätsfeststellung
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Nachweise für die Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • gegenwärtige Kfz-Kennzeichen, wenn ein Kennzeichenwechsel stattfindet

Kann man 2 gleiche Kennzeichen haben?

01.07.2012—

AUTO BILD hat lange für das Wechselkennzeichen gekämpft – jetzt ist es auch in Deutschland zu haben. Aber: Die Steuer fürs zweite Auto wird auch weiterhin fällig.