:

Wann ist Erwerbsminderungsrente steuerfrei?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann ist Erwerbsminderungsrente steuerfrei?
  2. Wird eine Erwerbsunfähigkeitsrente versteuert?
  3. Was wird von der Erwerbsminderungsrente noch abgezogen?
  4. Wie hoch ist der Freibetrag bei Erwerbsminderungsrente?
  5. Was bleibt netto von der Erwerbsminderungsrente?
  6. Was bleibt von 1200 Erwerbsminderungsrente übrig?
  7. Was sind die Nachteile einer Erwerbsminderungsrente?
  8. Wie wirkt sich die Erwerbsminderungsrente auf die spätere Rente aus?
  9. Was bleibt von 1300 Euro Erwerbsminderungsrente übrig?
  10. Welche Vorteile hat man bei einer Erwerbsminderungsrente?
  11. Welche Vorteile hat man bei der Erwerbsminderungsrente?
  12. Wie hoch ist eine sehr gute Erwerbsminderungsrente?
  13. Welche Zuschüsse gibt es bei Erwerbsminderungsrente?

Wann ist Erwerbsminderungsrente steuerfrei?

4. Mai 2023

Einkünfte, die aus Renten stammen, unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Das trifft auch auf die Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) zu.

Wird eine Erwerbsunfähigkeitsrente versteuert?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Hier gilt:

  • Es gibt die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Welche Sie erhalten, hängt von der Schwere Ihrer gesundheitlichen Einschränkung und Ihrer verbliebenen Erwerbsfähigkeit ab.
  • Die Erwerbsminderungsrente hat eine Einkommensersatzfunktion.
  • Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
  • Laut Statistik der DRV bezogen 2021 etwa 1,81 Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente.
  • Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der bestehenden Erwerbsfähigkeit und Ihren bisher gesammelten Rentenansprüchen.
  • Die Erwerbsminderungsrente müssen Sie beim Rentenversicherungsträger schriftlich beantragen.

Im Alltagsgebrauch ist die Erwerbsminderungsrente auch als Erwerbsunfähigkeitsrente oder EU-Rente bekannt.

Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben:

  • angestellte Arbeitnehmer
  • Selbstständige und Freiberufler, die in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Selbstständige und Freiberufler, die in der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichert sind

Die Erwerbsminderungsrente bekommen Sie, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Gesundheitszustand: Die Rentenversicherung prüft zunächst Art und Schwere Ihrer gesundheitlichen Einschränkung.
  • Alter: Sie dürfen die Regelaltersgrenze für die reguläre Altersrente noch nicht erreicht haben.
  • Wartezeit: Vor Beginn der Erwerbsminderungsrente müssen Sie mindestens fünf Jahre lang Mitglied der Deutschen Rentenversicherung gewesen sein.
  • Pflichtbeiträge: Unmittelbar vor Beginn der Erwerbsminderungsrente müssen Sie in einem Zeitraum von fünf Jahren mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet haben.

Was wird von der Erwerbsminderungsrente noch abgezogen?

Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente sind keine Seltenheit. Eher die Ausnahme ist, dass Versicherte keinen Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente bekommen. Abschlag in der Rente bedeutet, dass der Versicherte einen prozentualen Verlust seiner Rente hinnehmen muss, weil er diese vorzeitig in Anspruch nimmt. Geregelt ist der sogenannte Zugang zur Rente in § 77 SGB VI.

Der Zugangsfaktor richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod und bestimmt, in welchem Umfang Entgeltpunkte bei der Ermittlung des Monatsbetrages der Rente als persönlichen Rentenpunkte zu berücksichtigen sind.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Erwerbsminderungsrente?

Seit 1. Januar 2023 gelten für Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, höhere Hinzuverdienstgrenzen.  

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro abgeschafft. Seit 1. Januar 2023 gilt stattdessen eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Das entspricht einer Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro seit dem 1. Januar 2023.

Was bleibt netto von der Erwerbsminderungsrente?

Wer dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt ist, kann oft kaum noch für seinen Lebensunterhalt sorgen. Manchmal schließen Krankheit oder Behinderung sogar jegliches Arbeiten aus. In solchen Fällen soll die gesetzliche Erwerbsminderungsrente helfen, den Einkommensverlust zumindest zum Teil auszugleichen.

Um EM-Rente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Der Anspruch ist im Wesentlichen an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Gesundheitszustand: Sie können wegen Krankheit oder Behinderung nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten.
  • Wartezeit: Sie waren vor Eintritt in die EM-Rente mindestens fünf Jahre rentenversichert.
  • Beiträge: Sie haben in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt.
  • Alter: Sie haben das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht.

Die Rentenversicherung zahlt eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Welche Rente Ihnen zusteht, hängt von Ihrem verbliebenen Leistungsvermögen ab.

  • Wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, können Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
  • Wenn Sie mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, kommt für Sie die halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage.

Arbeitslose, die wegen Krankheit oder Behinderung drei bis weniger als sechs Stunden arbeiten könnten, haben kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie bekommen deshalb häufig auch die volle Erwerbsminderungsrente. Vielfach spricht man dann von einer Arbeitsmarktrente.

Die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Arbeitslose, die wegen Krankheit oder Behinderung nur zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten könnten, haben kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie bekommen deshalb auch die volle Erwerbsminderungsrente.

Tipp:

Reha vor Rente

Was bleibt von 1200 Erwerbsminderungsrente übrig?

Bei einer Rente von 1.200 Euro im Monat zahlen nur die wenigsten Jahrgänge Steuern. Lesen Sie hier, ob Sie betroffen sind.

Ob Sie als Rentner Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind und wie hoch Ihre Rentenbezüge ausfallen. Wir zeigen Ihnen, was bei einer monatlichen Bruttorente von 1.200 Euro gilt.

Was sind die Nachteile einer Erwerbsminderungsrente?

Bei einer Teilerwerbsminderungsrente, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder auch halben Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Rente, die an Menschen ausgezahlt wird, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeitsfähig sind. Die Teilerwerbsminderungsrente ergänzt dann den Teil des Einkommens, der noch selber erwirtschaftet werden kann.

Wie wirkt sich die Erwerbsminderungsrente auf die spätere Rente aus?

Höhere Altersrente dank vorheriger Erwerbsminderungsrente! Kurz und knapp das Ergebnis der Tätigkeit der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de. Mit glücklichen Ausgang für unseren Kunden und 240€ mehr monatlicher Rente!

Anfang Januar 2020 wurde rentenbescheid24.de beauftragt, eine EM-Rente für einen Kunden zu beantragen. Nach dem Austausch der ersten Daten und Informationen beantragten wir eine Rente für Erwerbsminderung. Unser Mandant hatte auch eine Schwerbehinderung und war 1958 geboren. In einer Rentenauskunft aus dem Jahr 2019 seiner Rentenversicherung stand geschrieben, dass unser Mandant mit einem Leistungsfall 10- 2019 eine volle Rente wegen Erwerbsminderung von rund 2.600€ Brutto zu erwarten hat! Seine Regelaltersrente würde mit Stand 2019 rund 2350€ Brutto betragen, wenn er ohne weitere Einzahlungen im Jahr 2024 die Regelaltersrente erreichen würde. Zum Zeitpunkt der Beauftragung bezog unser Mandant Arbeitslosengeld, welches Ende August 2021 auslief.

Was bleibt von 1300 Euro Erwerbsminderungsrente übrig?

Aktualisiert am 28. April 2023

Unfälle oder Krankheiten können dich dazu zwingen, deinen Job aufzugeben. Dein Einkommen fällt dann weg. Damit du in solchen Fällen deinen Lebensunterhalt trotzdem bestreiten kannst, springt die staatliche Erwerbsminderungs­rente ein. In diesem Artikel erklären wir dir, unter welchen Umständen du die Erwerbs­minderungs­rente vom Staat erhältst, wie viel Geld sie dir zahlt (nicht sehr viel!) und welche Zusatz­versicherungen dir helfen können.

Die Erwerbs­minderungs­rente (auch: EM-Rente) ist eine monatliche Zahlung (Rente), für die die gesetzliche Rentenversicherung aufkommt. Als erwerbsgemindert giltst du, wenn du nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kannst. Vor der Renten­reform 2001 bestand der staatliche Schutz aus einer gesetzlichen Berufs­unfähigkeits­rente und einer Erwerbs­unfähigkeits­rente. Dieses System wurde durch die heutige „zweistufige Rente“, die Erwerbs­minderungs­rente, ersetzt. Zweistufig meint, dass es eine teilweise und eine volle Erwerbsminderung gibt. Interessant: Der Staat nimmt also an, dass man nicht mehr berufs- oder erwerbsunfähig sein kann, sondern nur noch erwerbsgemindert.

Welche Vorteile hat man bei einer Erwerbsminderungsrente?

31. Juli 2023

Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt, ist gleich doppelt gestraft: Er ist so krank, dass er kaum oder gar nicht mehr arbeiten kann, und muss außerdem meist hohe Abschläge auf seine Rente hinnehmen. Der Bundestag hat im Juni ein Gesetz verabschiedet, das Verbesserungen für eine bisher benachteiligte Gruppe der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner vorsieht. Was ändert sich für wen? Wir klären die wichtigsten Fragen zum Thema.

Welche Vorteile hat man bei der Erwerbsminderungsrente?

Wer dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt ist, kann oft kaum noch für seinen Lebensunterhalt sorgen. Manchmal schließen Krankheit oder Behinderung sogar jegliches Arbeiten aus. In solchen Fällen soll die gesetzliche Erwerbsminderungsrente helfen, den Einkommensverlust zumindest zum Teil auszugleichen.

Um EM-Rente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Der Anspruch ist im Wesentlichen an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Gesundheitszustand: Sie können wegen Krankheit oder Behinderung nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten.
  • Wartezeit: Sie waren vor Eintritt in die EM-Rente mindestens fünf Jahre rentenversichert.
  • Beiträge: Sie haben in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt.
  • Alter: Sie haben das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht.

Die Rentenversicherung zahlt eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Welche Rente Ihnen zusteht, hängt von Ihrem verbliebenen Leistungsvermögen ab.

  • Wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, können Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
  • Wenn Sie mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, kommt für Sie die halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage.

Arbeitslose, die wegen Krankheit oder Behinderung drei bis weniger als sechs Stunden arbeiten könnten, haben kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie bekommen deshalb häufig auch die volle Erwerbsminderungsrente. Vielfach spricht man dann von einer Arbeitsmarktrente.

Die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Arbeitslose, die wegen Krankheit oder Behinderung nur zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten könnten, haben kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie bekommen deshalb auch die volle Erwerbsminderungsrente.

Tipp:

Reha vor Rente

Wie hoch ist eine sehr gute Erwerbsminderungsrente?

Aktualisiert am 11. Januar 2023 1,4 Mio. mal angesehen85% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Welche Zuschüsse gibt es bei Erwerbsminderungsrente?

31. Juli 2023

Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt, ist gleich doppelt gestraft: Er ist so krank, dass er kaum oder gar nicht mehr arbeiten kann, und muss außerdem meist hohe Abschläge auf seine Rente hinnehmen. Der Bundestag hat im Juni ein Gesetz verabschiedet, das Verbesserungen für eine bisher benachteiligte Gruppe der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner vorsieht. Was ändert sich für wen? Wir klären die wichtigsten Fragen zum Thema.