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Wo finde ich die Passnummer?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wo finde ich die Passnummer?
  2. Was ist ein Pass Nummer?
  3. Wie viele Stellen hat die Passnummer?
  4. Ist das ein O oder eine 0?
  5. Ist Ausweisnummer Passnummer?
  6. Was bedeutet die letzte Zahl im Pass?
  7. Sind Pass und Ausweisnummer gleich?
  8. Was bedeutet die letzte Zahl auf dem Pass?
  9. Wie sieht eine 0 im Reisepass aus?
  10. Ist die Reisepassnummer immer gleich?
  11. Was steht alles auf dem Ausweis?
  12. Was steht im Pass?
  13. Was ist mit Pass gemeint?
  14. Wo finde ich die Reisepassnummer Deutschland?
  15. Ist die Reisepassnummer die gleiche wie Personalausweis?

Wo finde ich die Passnummer?

Die Ausweisnummer findet man auf der Vorderseite des neuen Personalausweises in der oberen rechten Ecke. Sie besitzt neun Zeichen (Buchstaben und Ziffern) und dient als eindeutige Nummer zur Identifikation eines Ausweises zu einer Person. Die Ausweisnummer (auch Seriennummer genannt) setzt sich aus einer vierstelligen Behördenkennzahl (BKZ) und einer fünfstelligen, zufälligen Nummer zusammen (siehe hierzu § 2 Abs. 8 PauswG).

Die Ausweisnummer findet man nicht nur auf der Vorderseite des neuen Personalausweises, sondern auch auf der Rückseite. Unten in der maschinenlesbare Zone, findet man an erster Stelle ebenfalls noch einmal die Ausweisnummer, mitsamt einer Prüfziffer am Ende. Dieser Bereich dient zum automatischen Auslesen und Verarbeiten der Ausweisdaten durch Maschinen. Die Prüfziffer wird aus den anderen Ziffern berechnet und dient zur Verifikation der Korrektheit der Daten.

Was ist ein Pass Nummer?

Die Ausweisnummer findet man auf der Vorderseite des neuen Personalausweises in der oberen rechten Ecke. Sie besitzt neun Zeichen (Buchstaben und Ziffern) und dient als eindeutige Nummer zur Identifikation eines Ausweises zu einer Person. Die Ausweisnummer (auch Seriennummer genannt) setzt sich aus einer vierstelligen Behördenkennzahl (BKZ) und einer fünfstelligen, zufälligen Nummer zusammen (siehe hierzu § 2 Abs. 8 PauswG).

Die Ausweisnummer findet man nicht nur auf der Vorderseite des neuen Personalausweises, sondern auch auf der Rückseite. Unten in der maschinenlesbare Zone, findet man an erster Stelle ebenfalls noch einmal die Ausweisnummer, mitsamt einer Prüfziffer am Ende. Dieser Bereich dient zum automatischen Auslesen und Verarbeiten der Ausweisdaten durch Maschinen. Die Prüfziffer wird aus den anderen Ziffern berechnet und dient zur Verifikation der Korrektheit der Daten.

Wie viele Stellen hat die Passnummer?

Die Alphanumerische Seriennummern von Personalausweis und Reisepass setzen sich aus einer vierstelligen Behördenkennzahl (BKZ) und einer fünfstelligen, im neuen Personalausweis zufällig vergebenen Nummer zusammen und können Ziffern und Buchstaben enthalten (§ 2 Abs. 8 PAuswG und Anlage 11 PassV). Vorläufige Personalausweise haben Nummern mit einem Buchstaben und sieben Ziffern. In der maschinenlesbaren Zone von Personalausweis und Reisepass (Machine readable zone – MRZ) ist neben der Seriennummer auch eine Prüfziffer enthalten (vgl. § 5 Abs. 4 PAuswG und § 4 PassG). Die Prüfziffern werden dabei aus den Daten des maschinenlesbaren Bereichs errechnet und dienen zur Feststellung der Unversehrtheit des Personalausweises bzw. Reisepasses (§ 2 Abs. 9 PAuswG).

Bei seit dem 1. November 2010 ausgegebenen Personalausweisen setzt sich die maschinenlesbare Zone wie folgt zusammen: Nach den Buchstaben „IDD“ (für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland) oder „ITD“ (für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland) folgen nach zwei Füllzeichen „<“ Seriennummer und Prüfziffer. Nach weiteren Füllzeichen folgen in einer neuen Zeile Geburtsdatum und Prüfziffer, ein Füllzeichen und das Ablaufdatum des Personalausweises, wiederum eine Prüfziffer und ein Zeichen für die Staatsangehörigkeit. Nach weiteren Füllzeichen folgt eine Prüfziffer aus allen Ziffern. In der dritten Zeile folgt der Nachname, zwei Füllzeichen "<" und der Vorname. Der Rest der Zeile besteht aus Füllzeichen.

Die maschinenlesbare Zone des Reisepasses enthält die Zeichen „P<D“ (für Reisepass), „PCD“ (für Kinderpass), „PPD“ (für vorläufigen Reisepass), „POD“ (für Dienstpass und vorläufigen Dienstpass) oder „PDD“ (für Diplomatenpass und vorläufigen Diplomatenpass), gefolgt von zwei Füllzeichen „<“ und Name sowie Vorname, getrennt durch zwei Füllzeichen. In einer zweiten Zeile folgen Seriennummer und Prüfziffer, drei Zeichen für die Nationalität der Person und danach Geburtsdatum und Prüfziffer, Geschlecht („M“, „F“ oder „X“) und das Ablaufdatum des Passes, wiederum eine Prüfziffer und nach weiteren Füllzeichen eine Prüfziffer aus allen Ziffern.

Ist das ein O oder eine 0?

Auf der Vorderseite

Daneben stehen hier noch die Staatsangehörigkeit «Schweizerische Eidgenossenschaft» (in den vier Amtssprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sowie in Englisch), das Wappen der Schweiz sowie ein Kinegramm in Form eines Kristalls, welches an Bergkristall erinnert.

Wo ist die ID Nummer auf dem Personalausweis Schweiz? Das Format ist eine achtstellige Zahl: z.B. 1234567. Die Identitätskarten-Nummer findet sich rechts oben von Ihrem Foto. Das Format ist eine achtstellige oder neunstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen: z.B. E1234567 oder 123456789.

Ist Ausweisnummer Passnummer?

Die Alphanumerische Seriennummern von Personalausweis und Reisepass setzen sich aus einer vierstelligen Behördenkennzahl (BKZ) und einer fünfstelligen, im neuen Personalausweis zufällig vergebenen Nummer zusammen und können Ziffern und Buchstaben enthalten (§ 2 Abs. 8 PAuswG und Anlage 11 PassV). Vorläufige Personalausweise haben Nummern mit einem Buchstaben und sieben Ziffern. In der maschinenlesbaren Zone von Personalausweis und Reisepass (Machine readable zone – MRZ) ist neben der Seriennummer auch eine Prüfziffer enthalten (vgl. § 5 Abs. 4 PAuswG und § 4 PassG). Die Prüfziffern werden dabei aus den Daten des maschinenlesbaren Bereichs errechnet und dienen zur Feststellung der Unversehrtheit des Personalausweises bzw. Reisepasses (§ 2 Abs. 9 PAuswG).

Bei seit dem 1. November 2010 ausgegebenen Personalausweisen setzt sich die maschinenlesbare Zone wie folgt zusammen: Nach den Buchstaben „IDD“ (für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland) oder „ITD“ (für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland) folgen nach zwei Füllzeichen „<“ Seriennummer und Prüfziffer. Nach weiteren Füllzeichen folgen in einer neuen Zeile Geburtsdatum und Prüfziffer, ein Füllzeichen und das Ablaufdatum des Personalausweises, wiederum eine Prüfziffer und ein Zeichen für die Staatsangehörigkeit. Nach weiteren Füllzeichen folgt eine Prüfziffer aus allen Ziffern. In der dritten Zeile folgt der Nachname, zwei Füllzeichen "<" und der Vorname. Der Rest der Zeile besteht aus Füllzeichen.

Die maschinenlesbare Zone des Reisepasses enthält die Zeichen „P<D“ (für Reisepass), „PCD“ (für Kinderpass), „PPD“ (für vorläufigen Reisepass), „POD“ (für Dienstpass und vorläufigen Dienstpass) oder „PDD“ (für Diplomatenpass und vorläufigen Diplomatenpass), gefolgt von zwei Füllzeichen „<“ und Name sowie Vorname, getrennt durch zwei Füllzeichen. In einer zweiten Zeile folgen Seriennummer und Prüfziffer, drei Zeichen für die Nationalität der Person und danach Geburtsdatum und Prüfziffer, Geschlecht („M“, „F“ oder „X“) und das Ablaufdatum des Passes, wiederum eine Prüfziffer und nach weiteren Füllzeichen eine Prüfziffer aus allen Ziffern.

Was bedeutet die letzte Zahl im Pass?

Auf der Vorderseite

Daneben stehen hier noch die Staatsangehörigkeit «Schweizerische Eidgenossenschaft» (in den vier Amtssprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sowie in Englisch), das Wappen der Schweiz sowie ein Kinegramm in Form eines Kristalls, welches an Bergkristall erinnert.

Wo ist die ID Nummer auf dem Personalausweis Schweiz? Das Format ist eine achtstellige Zahl: z.B. 1234567. Die Identitätskarten-Nummer findet sich rechts oben von Ihrem Foto. Das Format ist eine achtstellige oder neunstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen: z.B. E1234567 oder 123456789.

Sind Pass und Ausweisnummer gleich?

Sowohl beim Reisepass als auch beim Personalausweis handelt es sich immer um die Ziffer „0“ und nicht um den Buchstaben „O“. Um Verwechslungen zu vermeiden, kommt der Buchstabe „O“ bei den Dokumentennummern für deutsche Pässe und Ausweise überhaupt nicht vor. Die Antwort auf die Frage, ob man eine „0“ oder ein „O“ beim Reisepass oder Personalausweis angeben soll, lautet also immer „Null“.

Was bedeutet die letzte Zahl auf dem Pass?

Personalausweis: Dafür stehen die letzten Ziffern – Zunächst ist wichtig zu wissen, dass die Ausweiskennziffer aus drei Teilbereichen zusammengesetzt ist. Bei der letzten Zahl handelt es sich um die Prüfziffer. Diese Zahl ist wichtig, um eventuelle Fälschungen ermitteln zu können.

Ein besonderes mathematisches System kann dann anhand dieser Ziffer herausfinden, ob die angegebene Personalnummer korrekt ist oder nicht. Die maschinenlesbare Zone, die auf der Rückseite des Personalausweises zu finden ist, beinhaltet vier Prüfziffern. Die ersten drei schließen die jeweiligen Teilbereiche ab.

Aufbau – Die Alphanumerische Seriennummern von Personalausweis und Reisepass setzen sich aus einer vierstelligen Behördenkennzahl (BKZ) und einer fünfstelligen, im neuen Personalausweis zufällig vergebenen Nummer zusammen und können Ziffern und Buchstaben enthalten ( § 2 Abs.8 PAuswG und Anlage 11 PassV ). Vorläufige Personalausweise haben Nummern mit einem Buchstaben und sieben Ziffern. In der maschinenlesbaren Zone von Personalausweis und Reisepass ( Machine readable zone – MRZ) ist neben der Seriennummer auch eine Prüfziffer enthalten (vgl. § 5 Abs.4 PAuswG und § 4 PassG). Die Prüfziffern werden dabei aus den Daten des maschinenlesbaren Bereichs errechnet und dienen zur Feststellung der Unversehrtheit des Personalausweises bzw. Reisepasses ( § 2 Abs.9 PAuswG). Bei seit dem 1. November 2010 ausgegebenen Personalausweisen setzt sich die maschinenlesbare Zone wie folgt zusammen: Nach den Buchstaben „IDD” (für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland) oder „ITD” (für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland) folgen nach zwei Füllzeichen „<" Seriennummer und Prüfziffer. Nach weiteren Füllzeichen folgen in einer neuen Zeile Geburtsdatum und Prüfziffer, ein Füllzeichen und das Ablaufdatum des Personalausweises, wiederum eine Prüfziffer und ein Zeichen für die Staatsangehörigkeit. Nach weiteren Füllzeichen folgt eine Prüfziffer aus allen Ziffern. In der dritten Zeile folgt der Nachname, zwei Füllzeichen "<" und der Vorname. Der Rest der Zeile besteht aus Füllzeichen. Die maschinenlesbare Zone des Reisepasses enthält die Zeichen „P M ", „ F " oder „ X ") und das Ablaufdatum des Passes, wiederum eine Prüfziffer und nach weiteren Füllzeichen eine Prüfziffer aus allen Ziffern. Die ersten drei Prüfziffern beziehen sich jeweils auf den Block der zuvor stehenden Zeichen. Die letzte Prüfziffer hingegen bezieht sich auf sämtliche Zeichen von Ausweis- bzw. Passnummer und Daten, einschließlich der drei vorstehenden Prüfziffern. Die Berechnung der Prüfziffern richtet sich nach dem Document 9303 Part 3 der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Darin sind auch der Aufbau der MRZ sowie Spezifikationen für maschinenlesbare Reisepässe, Visa und Ausweise beschrieben. Beim alten Personalausweis und Reisepass bestand die Seriennummer nur aus Ziffern. Bei deutschen Reisepässen wurde die numerische Seriennummer bereits zum 1. November 2007 auf ein alphanumerisches System umgestellt. Die Anordnung in der MRZ war auch etwas anders: Nach „IDD" bzw. „ITD" folgten Name und Vorname (jeweils durch die Füllzeichen „<" unterbrochen), in einer neuen Zeile vier Ziffern für die BKZ, fünf Ziffern für die zufällig vergebene Ausweisnummer, einer Prüfziffer und das „D". Nach zwei Füllzeichen folgten Geburtsdatum und Prüfziffer, ein Füllzeichen, das Ablaufdatum und Prüfziffer, nach sieben weiteren Füllzeichen eine Prüfziffer aus allen Ziffern. Die Seriennummer in neuen seit November 2010 ausgegebenen deutschen Personalausweisen und Reisepässen setzt sich aus den Ziffern 0 bis 9 und ausgewählten Buchstaben des lateinischen Alphabets zusammen, wobei insgesamt 27 alphanumerische Zeichen Verwendung finden. Zur Vermeidung sinntragender Wörter wurde auf die Verwendung von Vokalen und bestimmten Buchstaben (B, D, Q, S) verzichtet. Die Seriennummern werden demnach aus den folgenden Zeichen gebildet: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 0, C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y und Z, Somit handelt es sich bei dem Zeichen 0 immer um die Ziffer Null ( Anlage 11 PassV ). Die Seriennummer beginnt zur Unterscheidung unterschiedlicher Dokumententypen zwingend mit einem Buchstaben. Bei Personalausweisen beginnt die Seriennummer mit den Buchstaben L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Bei Reisepässen sowie Dienst- und Diplomatenpässen beginnt die Seriennummer mit den Buchstaben C, F, G, H, J, K, Vorläufige Reisepässe beginnen mit A oder B, Kinderpässe beginnen mit E, F oder G,

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Wie sieht eine 0 im Reisepass aus?

Sowohl beim Reisepass als auch beim Personalausweis handelt es sich immer um die Ziffer „0“ und nicht um den Buchstaben „O“. Um Verwechslungen zu vermeiden, kommt der Buchstabe „O“ bei den Dokumentennummern für deutsche Pässe und Ausweise überhaupt nicht vor. Die Antwort auf die Frage, ob man eine „0“ oder ein „O“ beim Reisepass oder Personalausweis angeben soll, lautet also immer „Null“.

Ist die Reisepassnummer immer gleich?

| 03. Juni 2021, 06:12 Uhr

Wer die Nummer seines Reisepasses abtippt, sollte Vorsicht walten lassen. Ein kleiner Vertipper kann bereits zu großen Schwierigkeiten zum Beispiel bei der Einreisekontrolle führen. Umso wichtiger ist es, auf Details zu achten – etwa, ob es sich um eine „Null“ oder den Buchstaben „O“ handelt. TRAVELBOOK verrät, warum Sie sich diese Frage nie wieder stellen müssen.

Bis vor Kurzem noch mussten die meisten Leute nur sehr selten die Nummer ihres Reisepasses eingeben. Gefragt war diese oft nur bei Flugbuchungen in ferne Länder. Doch mit der Corona-Pandemie verlangen immer mehr Länder, dass die Passnummer bereits auf dem negativen Testresultat vermerkt ist. So sollen Verwechslungen vermieden werden. Umso wichtiger, dass nichts falsch abgeschrieben wird. Womit wir zu der Frage kommen: Wie unterscheide ich im Reisepass eigentlich eine „Null“ von einem großen „O“?

Was steht alles auf dem Ausweis?

  • Mittelalter: Wappen, Orden, Zunftzeichen erfüllten die Funktion eines Ausweises.
  • Ab 1808: Adelsregister (in Bayern).
  • Ab 1850: Passkarte im Deutschen Bund.
  • Ab 1916: Personalausweis als Passersatz im Deutschen Reich[1]
  • Ab 1938: Kennkarte als einer der Vorläufer des heutigen Personalausweises.[2] Das Mitführen war für Juden zwingend.
  • Ab 1939: Fingerabdruck- und Ausweispflicht in okkupierten Ländern zur polizeilichen Einwohnererfassung; diesen Ausweis (Buchform) hatte der Inhaber dauernd bei sich zu führen.
  • Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde der Ausweiszwang eingeführt. Am 10. September 1939 erschien im Reichsgesetzblatt die Verordnung über den Pass- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang.[3]
  • Aufgrund des Viermächtestatus wurde in Ost-Berlin bis 1953 und in West-Berlin bis 1990 nur der „Behelfsmäßige Personalausweis“ ohne Angabe des ausstellenden Staates ausgegeben. Auf dem Personalausweis, den die West-Berliner bis 1990 erhielten, war wegen eines Vorbehalts der alliierten Schutzmächte Berlins kein Bundesadler dargestellt.
  • 1. Januar 1951: Der Personalausweis wurde in der damaligen Bundesrepublik und in West-Berlin in Form eines kleinen Passbuches im Format DIN A7 (74 mm × 105 mm) mit dunkelgrauem Einband (Bundesrepublik) und dunkelgrünem Einband (West-Berlin) ausgegeben.
  • 1. November 1953: In der DDR wurden blaue Ausweise in Buchform ausgegeben.[4]
  • 1. April 1987: Die Ausgabe von fälschungssichereren Personalausweisen erfolgte in Form von kunststofflaminierten Karten mit Papierinlett in dem in ISO/IEC 7810 beschriebenen ID-2-Format (Papierformat DIN A7, 74 mm × 105 mm). Es wurde hierfür erstmals eine Gebühr (10 DM) vom Antragsteller erhoben; zuvor waren die Ausweise kostenlos gewesen. Das Bundesinnenministerium schätzte 1987 den Gesamtbedarf auf 50 Millionen Stück. Die Bundesdruckerei in Berlin musste als Hersteller der Dokumente neue Produktionsanlagen für rund 120 Millionen Mark beschaffen.
  • 1. November 2001: Einführung des Identigrams auf der Vorderseite des Ausweises als zusätzliches Sicherheitsmerkmal mit holografischen und kinematischen Elementen.
  • 9. Januar 2002: Gesetzesänderung, die die Verwendung biometrischer Daten erlaubt. Die Einführung wurde mit Verweis auf die UN-Resolution 1373 vom 28. September 2001 als Folge der Terroranschläge am 11. September 2001 begründet.[5] Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte an der Gesetzgebung maßgeblichen Anteil durch die von ihm initiierten Antiterrorgesetze.
  • 1. November 2010: Einführung des neuen Personalausweises (nPA, vormals ePA) im ID-1-Format (Scheckkartengröße) mit einem 13,56 MHz RFID-Chip (er ist oben rechts eingebettet), in dem die Personaldaten und die biometrischen Daten (Lichtbild sowie optional zwei Fingerabdrücke) gespeichert werden. Dadurch soll der Ausweisinhaber sicherer identifiziert werden können, und der Ausweis kann für amtliche Online-Dienstleistungen sowie für Geschäfte im Internet verwendet werden. Die Gebühr wurde auf 28,80 Euro angehoben, seit 1. Januar 2021 beträgt sie 37 Euro.
  • 1. November 2019: Der nPA erfuhr geringfügige textliche Anpassungen im Hinblick auf die Angaben zum Namen und Geburtsnamen.
  • 2. August 2021: Der nPA wurde der Verordnung (EU) 2019/1157 angepasst. Die Änderungen beziehen sich darauf, dass auf der Vorderseite der Ländercode „DE“ weiß in der blauen Europaflagge dargestellt ist und auf dem Personalausweis verpflichtend zwei Fingerabdrücke (als verschlüsselte Bilddatei) gespeichert sind. Außerdem wurde die maschinenlesbare Zone des Personalausweises um die Versionsnummer ergänzt.[6] Die verpflichtende Speicherung zweier Fingerabdrücke stößt bei Datenschützern auf Kritik, soll aber eine zweifellose Identifikation ermöglichen.[7] Ein Gutachten von Netzwerk Datenschutzexpertise kommt allerdings zum Schluss, dass eine zweifellose Identifikation auch mit einem Abdruck eines kleinen Fingers möglich sei.[8]

Deutsche Staatsangehörige müssen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs einen Ausweis zur Feststellung der Identität besitzen (Ausweispflicht § 1 PAuswG). Diese Pflicht kann durch einen Personalausweis oder einen Reisepass erfüllt werden, wobei der gleichzeitige Besitz beider Dokumente zulässig ist. Daher müssen nur diejenigen Personen einen Personalausweis besitzen, die keinen Reisepass haben.

Besitzen bedeutet allerdings nicht, dass man den Personalausweis oder den Reisepass in der Öffentlichkeit immer bei sich tragen muss. Eine Mitführungspflicht besteht nur in Ausnahmefällen, beispielsweise beim Führen bestimmter Waffen (vgl. § 38 WaffG). Das Lichtbild unterliegt nach § 7 Personalausweisverordnung bestimmten Vorgaben. In Deutschland sind das Personalausweisgesetz (PAuswG) und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig.

Welche Angaben der Personalausweis enthalten muss und enthalten darf, bestimmt § 5 des Personalausweisgesetzes. Abs. 2 regelt die klar sichtbaren Angaben, Abs. 4 die Angaben der maschinenlesbaren Zone und Abs. 5 die Angaben auf dem RFID-Chip. Nach § 26 Abs. 2 PAuswG werden die Fingerabdrücke bei der Personalausweisbehörde spätestens gelöscht, sobald der Ausweis ausgehändigt wurde, und anders als bei der elektronischen Gesundheitskarte wird nach Abs. 4 keine zentrale Datei der biometrischen Daten angelegt. Die Legendentexte sowie die Begriffe „Bundesrepublik Deutschland“ und „Personalausweis“ sind auch ins Englische und Französische übersetzt, die beiden Arbeitssprachen der UNO.[48]

Was steht im Pass?

Maximale Gültigkeitsdauer:

4 Jahr(e)

Mindestalter für die Gültigkeit:

Was ist mit Pass gemeint?

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zuständig für die Ausstellung von Reisedokumenten und Rückreisevisa an ausländische Personen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung vom 14. November 2012 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV; SR 143.5).

Wo finde ich die Reisepassnummer Deutschland?

  • Die Reisepassnummer wird aus 27 unterschiedlichen alphanumerischen Zeichen, also Zahlen und Buchstaben gebildet.
  • Zur Vermeidung Sinn bildender Wörter verzichtet man dabei auf die Vokale (a, e, i, o, u) und auf die Buchstaben b, d, q und s. Dadurch wird außerdem die OCR-Lesbarkeit, also die Lesbarkeit durch Maschinen bzw. einen Scanner ermöglicht.
  • Reisepässe, Diplomatenpässe und Dienstpässe beginnen mit dem Buchstaben C bis K.

Ist die Reisepassnummer die gleiche wie Personalausweis?

Ihre persönliche Personalausweisnummer finden Sie auf den neuen Ausweis-Dokumenten in der oberen rechten Ecke. Sie besteht aus 9 Zeichen, bestehend aus Buchstaben und den Zahlen 0 bis 9. Die Ausweisnummer wird zur Identifikation eines Bürgers verwendet.

Beispiel: Diese Person hat die Ausweisnummer T12345678. Quelle: stocktr / shutterstock.com