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Was passiert wenn ein Kind nicht eingeschult wird?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was passiert wenn ein Kind nicht eingeschult wird?
  2. Wann wird man nicht eingeschult?
  3. Was ist wenn mein Kind nicht schulfähig ist?
  4. Was muss ein Kind beim Einschulungstest können?
  5. Wann wird ein Kind von der Einschulung zurückgestellt?
  6. Wer entscheidet ob das Kind schulreif ist?
  7. Wer entscheidet ob das Kind in die Schule kommt?
  8. Wer entscheidet ob Kind schulfähig ist?
  9. Wer entscheidet ob ein Kind schulreif ist?
  10. Was wird im Einschulungstest gefragt?
  11. Wie erkennt man ob Kind schulreif ist?
  12. Wer entscheidet ob Kind schulreif ist?
  13. Kann die Grundschule mein Kind ablehnen?
  14. Wie wird die Schulfähigkeit festgestellt?
  15. Was wird bei der Einschulungsuntersuchung gemacht?

Was passiert wenn ein Kind nicht eingeschult wird?

Die Schulpflicht ergibt sich aus Artikel 7 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Darüber hinaus ist die Schulpflicht, aufgrund der Kulturhoheit der Länder, in den meisten Landesverfassungen festgeschrieben und findet eine nähere Konkretisierung in allen Schulgesetzen der Länder.

Bei minderjährigen Kindern besteht eine Schulanmeldungspflicht für die Erziehungsberechtigten. Bei volljährigen Schulpflichtigen sind diese selbst verantwortlich, sich an einer Schule anzumelden. Im Falle einer Berufsausbildung ist in der Regel der Arbeitgeber für die Anmeldung zur Berufsschule verantwortlich. Zudem muss die schulpflichtige Person an einer deutschen öffentlichen Schule oder einer staatlich zugelassenen Privatschule angemeldet werden. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Schulpflichtigen in einem benachbarten Bundesland anzumelden. Ausnahmen werden meist in sogenannten Gastschulabkommen geregelt.

Ist der Schulpflichtige angemeldet, besteht die Teilnahmepflicht. „Dabei ist jedes Kind und jeder Jugendliche verpflichtet, regelmäßig und aktiv am Schulgeschehen teilzunehmen“, erläutert Rechtsanwalt Lubitz.

Wann wird man nicht eingeschult?

Zunächst spielt der Entwicklungsstand deines Kindes eine Rolle. Je nachdem wie das Ergebnis bei der Schuleingangsuntersuchung ausfällt, kann es sein, dass dein Kind genau in dem Jahr, in dem du das sowieso geplant hattest, eingeschult wird. Auf Antrag oder bei Auffälligkeiten ist es auch möglich, dein Kind früher einzuschulen oder es zurückstellen zu lassen.

Wann dein Nachwuchs eingeschult wird, hängt aber auch davon ab, in welchem Bundesland du lebst. Denn jedes Bundesland hat seinen individuellen Stichtag, ab welchem in Deutschland die Schulpflicht gilt. Dieser Stichtag variiert zwischen dem 30. Juni und dem 31. Dezember.

Die Stichtagsregelung lautet: Wenn dein Kind vor dem Stichtag seinen sechsten Geburtstag feiert, ist es schulpflichtig und damit ein "Muss-Kind". Alle, die nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, sind "Kann-Kinder". Hier dürft bzw. müsst ihr Eltern entscheiden, ob ihr euren Nachwuchs schon in die Schule schicken wollt. Und die Entscheidung ist wirklich nicht ganz einfach, denn verständlicherweise ist die Sorge groß, das eigene Kind zu über- oder unterfordern.

Im Prinzip ist die Regelung klar: Wer nach dem Tag X geboren ist, wartet ein Jahr, wer vorher geboren ist, wird eingeschult. Aber das ist eben nur die Theorie. Die Praxis sieht für viele Familien, deren Kinder nun mal irgendwann in dem Zeitraum geboren sind, ja ganz anders aus.

Wir haben für uns als Familie die Entscheidung getroffen, dass die Kinder, die sehr knapp um den Stichtag Geburtstag haben, lieber noch ein Jahr länger in der Kita bleiben. Denn ich sehe ja, was Kinder für ein Rüstzeug brauchen, um an Berliner Schulen bestehen zu können. Und da empfinde ich es als besser, sie noch ein Jahr länger Kind sein zu lassen und in der recht behüteten Umgebung der Kita zu gedeihen.

Andrea Zschocher

Tatsächlich meinen beide Begriffe genau das gleiche. Früher sprach man immer von der "Schulreife". Der Begriff ist ganz praktisch gewählt, es ging (und geht) darum, herauszufinden, ob dein Nachwuchs bereit für die Schule ist. Der Fachbegriff der heute öfter benutzt wird, lautet "Schulfähigkeit". Letztlich geht es aber immer darum zu erkennen ob dein Nachwuchs bereit für den Schulalltag mit all seinen Freuden und Herausforderungen ist.

Was ist wenn mein Kind nicht schulfähig ist?

Meine Tochter ist ein Frühchen und ist ganz knapp um den Stichtag geboren. Sie hatte in den ersten 2 Jahren einige gesundheitliche Probleme, Atemmonitor, Reflux, Fieberkrämpfe usw. Das Gesundheitsamt hat sie als "aus medizinischer Sicht nicht schulfähig" erklärt und mir gesagt, dass sie damit zurückgestellt sei. Ich solle Kindergarten und Schule informieren und fertig

Als ich dann die Schule anrief, sagte man mir, dass das nicht so einfach wäre und sie solle zu den Schnuppertagen kommen, sie wollten sie sich selbst anschauen. Ich habe dann wieder beim GEsundheitsamt angerufen und dort sagte man mir, dass das Quatsch sei und das Gesundheitsamt hat mit der Schule gesprochen und die Gründe für die Rückstellung erklärt. Darauf hat mich das GA wieder angerufen und gesagt, dass die Sache erledigt sei.

Was muss ein Kind beim Einschulungstest können?

Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Dennoch gibt es bestimmte Voraussetzungen, die Kinder vor der Einschulung erfüllen sollten. Ein Kind sollte gewisse Fähigkeiten besitzen, was die Sprachentwicklung, das Sozialverhalten und motorische Fähigkeiten angeht.

Es ist wichtig, dass Kinder sich vor der Einschulung klar ausdrücken können. Sie sollten ihre Wünsche und Bedürfnisse mit Worten formulieren können. Bezüglich des sozialen Verhaltens ist es hilfreich, wenn ein Kind vor der Schulung in der Lage ist, sich an Regeln zu halten und sich für mehrere Minuten konzentrieren kann.

Dem Kind fällt das Einleben in den Schullalltag leichter, wenn es fähig ist, sich in eine Gruppe einzufügen und Empfindungen von Gleichaltrigen wahrzunehmen.

Mit der Einschulung sollten Kinder außerdem über fein- und grobmotorische Fähigkeiten verfügen. Dazu gehört selbstständiges An- und Ausziehen und das Halten und Verwenden von Stiften, Scheren und anderen Bastelutensilien. Im Einschulungsalter sollte ein Kind gleichzeitig mit beiden Beinen über ein Seil springen können, einen Hampelmann machen und auf einem Bein hüpfen.

Ob ein Kind für die Einschulung bereit ist, wird mit dem Einschulungstest (siehe unten) untersucht. Ein Einschulungstest prüft spielerisch, wie weit das Kind in verschiedenen Bereichen entwickelt ist.

Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema lesen Sie unter: Einschulung

Wann wird ein Kind von der Einschulung zurückgestellt?

Untenstehend informiere ich Sie über den Einschulungsstichtag in Bayern, mögliche Zurückstellungsgründe und worauf man bei der dem Antrag auf Zurückstellung von der Schule in Bayern  beachten muss.

In Art. 37 Abs. 1 BayEUG heißt es:

  • Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig,
  • 1. die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden,
  • 2. die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben,
  • 3. deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht nach Nr. 2 verschoben haben oder
  • 4. die bereits einmal nach Abs. 2 oder Abs. 4 von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
  • Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

Auch Bayern hat den Einschulungsstichtag nach vorne verlagert: Alle Kinder, die nach dem 30.06. geboren sind, benötigen keine Zurückstellung von der Schule mehr, sondern die Eltern können die Einschulung einfach auf das kommende Schuljahr verschieben, wenn das Kind zwischen dem 01.07. und 30.09. geboren ist. Ab dem 01.10. wird das Kind sowieso erst ein Jahr später schulpflichtig.

Wer entscheidet ob das Kind schulreif ist?

Untenstehend informiere ich Sie über den Einschulungsstichtag in Bayern, mögliche Zurückstellungsgründe und worauf man bei der dem Antrag auf Zurückstellung von der Schule in Bayern  beachten muss.

In Art. 37 Abs. 1 BayEUG heißt es:

  • Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig,
  • 1. die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden,
  • 2. die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben,
  • 3. deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht nach Nr. 2 verschoben haben oder
  • 4. die bereits einmal nach Abs. 2 oder Abs. 4 von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
  • Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

Auch Bayern hat den Einschulungsstichtag nach vorne verlagert: Alle Kinder, die nach dem 30.06. geboren sind, benötigen keine Zurückstellung von der Schule mehr, sondern die Eltern können die Einschulung einfach auf das kommende Schuljahr verschieben, wenn das Kind zwischen dem 01.07. und 30.09. geboren ist. Ab dem 01.10. wird das Kind sowieso erst ein Jahr später schulpflichtig.

Wer entscheidet ob das Kind in die Schule kommt?

Du hast die Wahl, auf welche Schule du gehst? Aber weißt du, wer letztendlich über deine Aufnahme entscheidet? Es ist die Schulleiterin oder der Schulleiter. Sie achten darauf, dass die Schule für dich die richtige ist und dass du dich wohl fühlst. Denn nur so kannst du dein volles Potenzial entwickeln. Dafür nehmen sie sich viel Zeit und entscheiden nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit deinen Eltern und einem schulärztlichen Gutachten. Das Gutachten schaut darauf, ob du aus gesundheitlicher Sicht für die Schule geeignet bist. Außerdem können die Schulleitung und deine Eltern beim Kennenlernen herausfinden, ob du dich an der Schule wohlfühlst und ob sie dir die nötige Unterstützung geben können. Denn nur so kannst du dein Potenzial erfolgreich entfalten.

Du hast bald Geburtstag und fragst Dich, ob es schon Zeit ist, eingeschult zu werden? Dann ist es wichtig, den sogenannten Stichtag im Auge zu behalten. Der Stichtag wird von den Bundesländern selbst festgelegt und gibt an, bis wann ein Kind eingeschult werden muss. Wer vor dem Stichtag den sechsten Geburtstag feiert, muss eingeschult werden und am Unterricht teilnehmen. Ist Dein Geburtstag hingegen nach dem Stichtag, dann bist Du ein sogenanntes Kann-Kind und kannst ein weiteres Jahr auf die Schule warten. So bekommst Du nochmal ein wenig mehr Zeit, um Dich auf den Einstieg in die Schule vorzubereiten.

Wer entscheidet ob Kind schulfähig ist?

Zunächst spielt der Entwicklungsstand deines Kindes eine Rolle. Je nachdem wie das Ergebnis bei der Schuleingangsuntersuchung ausfällt, kann es sein, dass dein Kind genau in dem Jahr, in dem du das sowieso geplant hattest, eingeschult wird. Auf Antrag oder bei Auffälligkeiten ist es auch möglich, dein Kind früher einzuschulen oder es zurückstellen zu lassen.

Wann dein Nachwuchs eingeschult wird, hängt aber auch davon ab, in welchem Bundesland du lebst. Denn jedes Bundesland hat seinen individuellen Stichtag, ab welchem in Deutschland die Schulpflicht gilt. Dieser Stichtag variiert zwischen dem 30. Juni und dem 31. Dezember.

Die Stichtagsregelung lautet: Wenn dein Kind vor dem Stichtag seinen sechsten Geburtstag feiert, ist es schulpflichtig und damit ein "Muss-Kind". Alle, die nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, sind "Kann-Kinder". Hier dürft bzw. müsst ihr Eltern entscheiden, ob ihr euren Nachwuchs schon in die Schule schicken wollt. Und die Entscheidung ist wirklich nicht ganz einfach, denn verständlicherweise ist die Sorge groß, das eigene Kind zu über- oder unterfordern.

Im Prinzip ist die Regelung klar: Wer nach dem Tag X geboren ist, wartet ein Jahr, wer vorher geboren ist, wird eingeschult. Aber das ist eben nur die Theorie. Die Praxis sieht für viele Familien, deren Kinder nun mal irgendwann in dem Zeitraum geboren sind, ja ganz anders aus.

Wir haben für uns als Familie die Entscheidung getroffen, dass die Kinder, die sehr knapp um den Stichtag Geburtstag haben, lieber noch ein Jahr länger in der Kita bleiben. Denn ich sehe ja, was Kinder für ein Rüstzeug brauchen, um an Berliner Schulen bestehen zu können. Und da empfinde ich es als besser, sie noch ein Jahr länger Kind sein zu lassen und in der recht behüteten Umgebung der Kita zu gedeihen.

Andrea Zschocher

Tatsächlich meinen beide Begriffe genau das gleiche. Früher sprach man immer von der "Schulreife". Der Begriff ist ganz praktisch gewählt, es ging (und geht) darum, herauszufinden, ob dein Nachwuchs bereit für die Schule ist. Der Fachbegriff der heute öfter benutzt wird, lautet "Schulfähigkeit". Letztlich geht es aber immer darum zu erkennen ob dein Nachwuchs bereit für den Schulalltag mit all seinen Freuden und Herausforderungen ist.

Wer entscheidet ob ein Kind schulreif ist?

Um die Schulfähigkeit eines Kindes festzustellen, werden drei zentrale Bereiche berücksichtigt. Bei der körperlichen Reife und der allgemeinen Gesundheit wird überprüft, ob ein Kind altersgemäß entwickelt ist und/oder ob es z. B. durch chronische Krankheiten beeinträchtigt ist. Da ein Schulalltag lang und anstrengend sein kann, muss sichergestellt werden, dass die eingeschulten Kinder diese Anforderung kräftemäßig bewältigen können. Die Konzentrationsfähigkeit, das Verständnis von Symbolen, das Vermögen, Arbeitsaufträge umzusetzen und eine altersangemessene Sprachentwicklung sind unter anderem Faktoren, die Aufschluss über die kognitive Reife eines Kindes geben. Außerdem ist auch die emotionale Stabilität, also der Umgang mit eigenen und fremden Gefühlen, die neugierige Lust am Lernen und die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit anderen Kindern notwendig, um den sozialen Anforderungen der Schule gewachsen zu sein. In der Regel überprüft das Gesundheitsamt, vertreten durch einen Schularzt, in einem ersten Termin die Schulfähigkeit. Hat er nichts gegen die Einschulung eines Kindes einzuwenden, so folgt ein Beobachtungstermin in der Schule. In einem abschließenden Gespräch wird den Eltern dann durch die Schulleitung mitgeteilt, ob das Kind in die Schule kommt oder nicht.

Was wird im Einschulungstest gefragt?

In den verschiedenen Bundesländern gelten unterschiedliche Stichtagsregelungen. Diese bewegen sich zwischen dem 30. Juni und dem 30. September des Jahres, in welchem ein Kind sechs Jahre alt wird.

Alle Eltern erhalten eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung.

Denken Sie an Ihr Vorsorgeheft.

Damit die Durchführung relativ rasch ablaufen kann, sollten Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mitbringen:

Wie erkennt man ob Kind schulreif ist?

Darüber hinaus gibt es einige Anhaltspunkte, anhand derer ihr als Eltern die Schulreife eures Kindes besser einschätzen könnt. Folgende Fähigkeiten sollte es zum Eintritt in die erste Klasse beherrschen.

Wichtig: Auch hier gilt, jedes Kind ist individuell. Es handelt sich um Richtwerte, Kinder beherrschen zur Einschulung andere Fähigkeiten besser oder schlechter und hegen unterschiedliche Interessen.

    • Gleichgewicht halten (z.B. auf dem Bordstein balancieren)
    • Werfen und Fangen eines Balles auf Distanz von zwei bis drei Metern (Größe eines Handballs)
    • Hüpfen auf einem Bein (fünf bis sechs Hüpfer)
    • Selbstständiges An- und Ausziehen
    • Sicherer Umgang mit Papier und Bleistift
    • Einhalten der Umrisse beim Ausmalen
    • Ausschneiden und Nachzeichnen von einfachen Figuren
    • Perlen auf Fäden auffädeln
    • Fahrrad fahren (ohne Stützräder)

    Wer entscheidet ob Kind schulreif ist?

    Wir haben mit einer Volksschuldirektorin, betroffenen Eltern, der Bildungsdirektion OÖ sowie ElementarpädagogInnen gesprochen und versucht, das Thema Schulreife aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und zu erklären, worauf es beim Thema Schulreife ankommt.

    Kann die Grundschule mein Kind ablehnen?

    Heimunterricht ist in Deutschland, anders als etwa in den USA, nicht erlaubt.

    Die Schulpflicht besteht nicht nur für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit. Auch für lediglich geduldete minderjährige Ausländer, die noch keine Schule besucht haben, besteht während ihrer Zeit in Deutschland eine Schulpflicht, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin (Az. VG 3 L 215.14).

    Schon bis zu 1 ½ Jahre vor der Einschulung findet die Schulanmeldung statt. Wann genau und wie diese erfolgt, ist abhängig vom Wohnort des Kindes. In der Regel werden die Eltern rechtzeitig vom Schulamt angeschrieben, manchmal sogar schon direkt mit dem Termin und der Schule, bei der die Anmeldung erfolgen muss.

    Ein Kind kann mit fünf, sechs oder sieben Jahren eingeschult werden. Im Hinblick auf das Mindestalter und den Stichtag haben die Bundesländer unterschiedliche Regelungen getroffen.

    Wie wird die Schulfähigkeit festgestellt?

    Was bedeutet Schulfähigkeit?

    In der Fachliteratur wird schon seit langem nicht mehr von Schulreife gesprochen, sondern von Schulfähigkeit. Während man früher glaubte, man müsse nur abwarten, bis ein Kind schulreif sei, hat man mittlerweile erkannt, dass das Heranreifen alleine nicht ausreicht, um die Fähigkeiten für einen erfolgreichen Schulstart auszubilden. Denn die Entwicklung vollzieht sich nicht immer in gleichförmigen Zeitabschnitten und Bahnen.

    Was wird bei der Einschulungsuntersuchung gemacht?

    Die Schule – für den Nachwuchs garantiert ein ganz besonderes Erlebnis. Doch bevor es so weit ist, muss eine Schuleingangsuntersuchung (abgekürzt SEU) durchgeführt werden. In dieser Schuleingangsuntersuchung wird geprüft, ob das Kind geistig, körperlich und auf sozialer Ebene bereit für die Schule ist. Dabei ist anzumerken, dass diese Einschulungsuntersuchung keinerlei Aufschlüsse über den Entwicklungsstand des Kindes gibt, sondern es sich um eine Art Momentaufnahme handelt. Ist das Kind vor der Schuluntersuchung müde, aufgeregt oder ängstlich, hat das einen gewissen Einfluss auf das Ergebnis des Tests. Doch die Ärztinnen und Ärzte, die diese Einschulungsuntersuchungen durchführen, sind geschult und wissen mit Kindern umzugehen.