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Wann gibts die 1500 Euro?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann gibts die 1500 Euro?
  2. Wer bekommt die 1300 Euro Verdi?
  3. Wer bekommt den Corona-Bonus?
  4. Wie lange kann man die Corona Prämie zahlen?
  5. Wer bekommt die 3000 €?
  6. Wann wird der Corona Bonus ausgezahlt?
  7. Wer kriegt die 3000 Euro?
  8. Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Corona Prämie zu zahlen?
  9. Wer bekommt die 500 € Bonus?
  10. Wer bekommt die 500 Euro Bonus?
  11. Ist der Arbeitgeber verpflichtet den Corona Bonus zu zahlen?
  12. Wann werden die 3000 € ausgezahlt?
  13. Wer soll die Inflationsprämie bekommen?
  14. Wann werden die 500 Euro überwiesen?
  15. Wer muss die Inflationsprämie zahlen?

Wann gibts die 1500 Euro?

Tarifrunde Metall und Elektro 2022

Wer bekommt die 1300 Euro Verdi?

Der Tarifabschluss hat demnach eine Laufzeit von 24 Monaten und sieht unter anderem auch vor, dass Übernahmeregeln für Auszubildende wieder in Kraft treten.

Verdi-Chef Frank Werneke bezeichnete den Abschluss am Montag als "ein in weiten Teilen respektables Ergebnis". Er bringe vor allem für die Beschäftigten im öffentlichen Gesundheitswesen "spürbare Einkommensverbesserungen".

Wer bekommt den Corona-Bonus?

News 08.05.2023 Corona-Prämie

Bild: mauritius images / One Shot / Arbeitgeber im Pflegebereich können ihren Beschäftigten aufgrund der Coronakrise bis zu 4.500 Euro steuerfrei gewähren.

Noch bis Ende Mai 2023 können Arbeitgeber im Kranken- und Pflegebereich sogenannte Pflegeboni bis zu 4.500 Euro steuerfrei an die Arbeitnehmenden auszahlen. Die steuerfreie Corona-Sonderzahlung, die im Rahmen der Pandemie an Beschäftigte ausbezahlt werden konnte, lief hingegen zum 31. März 2022 aus.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten in Bezug auf die Steuerbefreiung umfasst nicht nur Pflegekräfte, sondern auch weitere in Krankenhäusern sowie in Pflegeeinrichtungen und -diensten tätige Arbeitnehmende (u.a. Auszubildende und Menschen im Freiwilligendienst). Ebenso gibt es die Möglichkeit der Steuerfreiheit für Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste.

Die Regelung ist enthalten im "Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise", das der Deutsche Bundestag am 19. Mai 2022 beschlossen hat (in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Bundestags-Drucksache 20/1906). Das Inkrafttreten des Gesetzes ist im Juni 2022 zu erwarten.

Die ursprüngliche Voraussetzung, dass die Steuerfreiheit nur gewährt wird, wenn die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt, wurde gestrichen. Damit sind auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers für den vorstehenden Personenkreis begünstigt.

Wie lange kann man die Corona Prämie zahlen?

Auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte sollten von der "Corona-Prämie" profitieren können, da ihre Auszahlung nicht an den Umfang der Beschäftigung geknüpft ist. Kurzarbeitergeld hatte ebenfalls keine Auswirkung auf die Corona-Sonderzahlung. Übrigens: Hatte jemand mehrere Minijobs oder einen Minijob neben einer Hauptbeschäftigung, konnte er die Prämie in jedem der Jobs erhalten.

Wer bekommt die 3000 €?

Im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber bis zu 3000 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Es handelt sich um einen Freibetrag, der von der Steuer befreit ist. Aufwenden muss ihn der Arbeitgeber selbst, und zwar aus freiwilligen Stücken, aber auch der Staat verzichtet auf Einnahmen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner, der maßgeblich an der Konzeption des Steuer-Gesetztes beteiligt war, formuliert hierzu: "Die steigenden Preise belasten Menschen und Betriebe. Als Bundesregierung müssen wir hier schnell handeln. Mit der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie geben wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine unbürokratische Option an die Hand. (...) Die deutsche Wirtschaft braucht Flexibilität zur Krisenbewältigung. Was im Steuerrecht geht, muss woanders ebenfalls möglich werden."

Das Prinzip eines steuerbefreiten Freibetrags ist klar. Doch es gibt ein paar Feinheiten, die es zu beachten gilt:

  • Die Prämie muss zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden.
  • Sie muss außerdem eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers darstellen, d.h. er ist dazu gesetzlich nicht verpflichtet.
  • Damit die Auszahlung die Bedingungen der Inflationsausgleichsprämie erfüllt, müssen Arbeitgeber zudem bei der Gewährung deutlich machen, dass die Prämie im Zusammenhang mit der Inflation steht, zum Beispiel, indem sie bei der Überweisung des Geldes darauf hinweisen.

Übrigens: Auch viele Pensionäre bekommen eine Inflationsprämie – Rentner hingegen nicht.

Wann wird der Corona Bonus ausgezahlt?

Die Prämie war umstritten – viele Berufsgruppen wie etwa Rettungssanitäter oder Pflegekräfte auf regulären Stationen in Kliniken wurden nicht bedacht. Auf Anfrage hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, wie viele Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bedacht wurden. So heißt es: „Mittel für Prämienzahlungen erhalten nach den gesetzlich festgelegten Kriterien bundesweit insgesamt 837 Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die länger als 48 Stunden beatmet werden mussten.“

Wer kriegt die 3000 Euro?

Müssen Arbeitgeber allen Mitarbeitern – also auch Minijobbern – die Inflationsprämie zahlen? – Die Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitern ausgezahlt werden, sondern muss, wenn überhaupt, an alle gehen. Auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt bei dem Bonus keine Rolle.

Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt”, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Also auch Minijobber haben ein Anrecht auf die Prämie, sofern das Unternehmen entscheidet, diese auszuzahlen. Denn innerhalb eines Unternehmens gilt grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz, sagt Michael Henn, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Auszahlung von unterschiedlichen Summen ist allerdings grundsätzlich möglich. „Für unterschiedliche Verteilungen braucht der Arbeitgeber aber sachliche, nachvollziehbare Gründe.” Soweit im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, hat der ein Mitbestimmungsrecht.

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Geldbetrag von bis zu 3.000,00 Euro gewähren. Das ist die sogenannte Inflationsausgleichsprämie, abgekürzt IAP. Nachfolgend Fragen und Antworten zu dieser Prämie. Der Text wird laufend aktualisiert. Stand des Beitrags : 15. März 2023

Bis wann kann die Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden?

Der Begünstigungszeitraum für die Inflationsausgleichsprämie – abgekürzt auch IAP – ist bis zum 31.12.2024 befristet. Bis dahin sind Zahlungen des Arbeitgebers auf die Prämie möglich, und zwar grundsätzlich steuer- und abgabenfrei. Es gilt das sog. Zuflussprinzip (ebenso Hick in DB 2022, 2766).

Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Corona Prämie zu zahlen?

News 08.05.2023 Corona-Prämie

Bild: mau­ri­tius images / One Shot / Arbeit­geber im Pfle­ge­be­reich können ihren Beschäf­tigten auf­grund der Corona­krise bis zu 4.500 Euro steu­er­frei gewähren.

Noch bis Ende Mai 2023 können Arbeit­geber im Kranken- und Pfle­ge­be­reich soge­nannte Pfle­ge­boni bis zu 4.500 Euro steu­er­frei an die Arbeit­neh­menden aus­zahlen. Die steu­er­freie Corona-Son­der­zah­lung, die im Rahmen der Pan­demie an Beschäf­tigte aus­be­zahlt werden konnte, lief hin­gegen zum 31. März 2022 aus.

Der Kreis der Anspruchs­be­rech­tigten in Bezug auf die Steu­er­be­freiung umfasst nicht nur Pfle­ge­kräfte, sondern auch weitere in Kran­ken­häu­sern sowie in Pfle­ge­ein­rich­tungen und -diensten tätige Arbeit­neh­mende (u.a. Aus­zu­bil­dende und Men­schen im Frei­wil­li­gen­dienst). Ebenso gibt es die Mög­lich­keit der Steu­er­frei­heit für Beschäf­tigte in Ein­rich­tungen für ambu­lantes Ope­rieren, bestimmte Vor­sorge- und Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tungen, Dia­ly­se­ein­rich­tungen, Arzt- und Zahn­arzt­praxen sowie Ret­tungs­dienste.

Die Rege­lung ist ent­halten im "Vierten Gesetz zur Umset­zung steu­er­li­cher Hilfs­maß­nahmen zur Bewäl­ti­gung der Corona-Krise", das der Deut­sche Bun­destag am 19. Mai 2022 beschlossen hat (in der Fassung der Beschluss­emp­feh­lung des Finanz­aus­schusses, Bun­des­tags-Druck­sache 20/1906). Das Inkraft­treten des Gesetzes ist im Juni 2022 zu erwarten.

Die ursprüng­liche Vor­aus­set­zung, dass die Steu­er­frei­heit nur gewährt wird, wenn die Zahlung des Bonus auf­grund bundes- oder lan­des­recht­li­cher Rege­lungen erfolgt, wurde gestri­chen. Damit sind auch frei­wil­lige Leis­tungen des Arbeit­ge­bers für den vor­ste­henden Per­so­nen­kreis begüns­tigt.

Wer bekommt die 500 € Bonus?

Spätestens ab 01. März können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Teuerungsabsetzbetrag im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs geltend machen. Dieser Absetzbetrag ist für geringe Einkommen gedacht und beträgt bis zu 500 Euro einmalig. Ab 28. Februar 2023 muss der Jahreslohnzettel für den Arbeitnehmer bzw. die ArbeitnehmerIn beim Finanzamt vorliegen. Ab diesem Zeitpunkt kann der Lohnsteuerausgleich also für alle Personen im Land spätestens durchgeführt werden.

Der Teuerungsabsetzbetrag beträgt bis zu einem Einkommen von 18.200 Euro insgesamt 500 Euro. Bis zu einem Einkommen von 24.200 Euro wird der Betrag gleichmäßig einschleifend reduziert. Wer mehr als 24.200 Euro verdient, hat keinen Anspruch mehr auf den neuen Bonus.

Tipp

Wer bekommt die 500 Euro Bonus?

Payment of the Klimabonus for the year 2023 begins in autumn 2023.

If you did not receive your Klimabonus for 2022 despite being eligible, you should contact our Hotline on 0800 8000 80.

More info is available in our FAQs.

A bonus payment. For everyone living in Austria. The money comes from the revenue raised from CO2 pricing, which was introduced in October 2022.

Everyone. Everyone who has their main residence in Austria for at least six months in the year of entitlement receives the Klimabonus - regardless of citizenship and age. Non-Austrian citizens need legal resident status.

Nothing. If you updated your bank details on FinanzOnline after 1 January 2020, the Klimabonus will be transferred directly to your account. Alternatively, it will be sent to you by post as a voucher.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet den Corona Bonus zu zahlen?

Mitarbeiter Benefits von Spendit stellen eine kostenoptimierte Alternative zum Inflationsausgleich gegenüber einer Gehaltserhöhung dar. Möchten Sie einen Inflationsausgleich als Arbeitgeber gewähren, stehen Ihnen viele Benefits zur Verfügung. Dafür müssen Sie keinen hohen Kostenblock finanzieren. Durch die Kombination von verschiedenen Spendit Benefits können Sie den Ausgleich über die zwei Jahre Laufzeit hinweg verteilt auszahlen.  Lernen Sie die Vorzüge unserer Spendit-Produkte kennen: 

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund der unverzichtbaren Leistungen während der Corona-Krise „Beihilfen und Unterstützungen (…) in Form von Zuschüssen und  Sachbezügen bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei gewähren. Die Sonderzahlungen galten zunächst vom 1. März bis 31. Dezember 2020, inzwischen wurde die Frist bis zum 31. März 2022  verlängert. Allerdings gilt die Steuerfreiheit nur einmal: Wer 2020 und 2021 den Bonus bereits vollständig  an seine Mitarbeiter ausbezahlt hat, kann das 2022 nicht noch einmal steuerfrei tun.

Wann werden die 3000 € ausgezahlt?

Das BMF hat im Dezember 2022 einen Frage-Antwort-Katalog zur Steuerbefreiung der Prämienzahlung herausgegeben (Stand 7. Dezember 2022), der viele Zweifelsfragen klärt.

Nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne können die Prämie erhalten - unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung. Folgende Beispiele werden vom BMF genannt: 

  • Voll- oder Teilzeitkräfte
  • kurzfristig Beschäftigte
  • Minijobber
  • Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer in bestimmten bezahlten Praktika
  • Arbeitnehmer in Kurzarbeit
  • Arbeitnehmer in Elternzeit
  • Arbeitnehmer, im Krankengeldbezug
  • Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz und dem Jugendfreiwilligendienstegesetz
  • Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind
  • ehrenamtlich Tätige, sofern sie steuerlich als Arbeitnehmer gelten
  • Vorstände und Gesellschafter-Geschäftsführer, sofern sie steuerlich als Arbeitnehmer gelten
  • Arbeitnehmer in der aktiven oder passiven Phase der Altersteilzeit
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Versorgungsbezieher

Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses sind für die Steuerbefreiung nicht von Bedeutung. Die Auszahlung muss jedoch im Begünstigungszeitraum erfolgen.

Wer soll die Inflationsprämie bekommen?

Stand: 05.01.2023, 15:25 Uhr

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Die Bevölkerung soll durch eine angekündigte Inflationsprämie entlastet werden. Bis zu 3000 Euro könnten auf das Konto von Beschäftigten fließen – ohne Steuern.

Wann werden die 500 Euro überwiesen?

In wenigen Tagen startet eine zweite Auszahlungswelle des Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus in Österreich. Im Februar sollen jene Personen bis zu 500 Euro einmalig erhalten, die im Laufe des vergangenen Jahres die Voraussetzungen erfüllt und mindestens 183 Tage in Österreich ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.

Wer also aus dem Ausland zugezogen und seinen Hauptwohnsitz bis inklusive 01. Juli 2022 hierzulande gemeldet hat oder in Österreich geboren wurde, erhält den Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus im Februar 2023. Bei nicht-österreichischen Staatsbürger:innen ist ein rechtmäßiger Aufenthaltsstatus notwendig. Die Höhe des Betrags liegt dabei, wie gehabt, bei insgesamt 500 Euro für Erwachsene und 250 Euro für Kinder unter 18 Jahren.

Tipp

Wer muss die Inflationsprämie zahlen?

  Mit der Inflationsausgleichsprämie will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger angesichts steigender Verbraucherpreise entlasten. Im Unterschied zur Energiepreispauschale gibt es diesmal jedoch keine staatlichen Zuschüsse – die Finanzierung der Inflationsprämie liegt vollständig bei den Arbeitgebern. Dieser Beitrag fasst zusammen, was zu beachten ist. 

MMit dem dritten Entlastungspaket vom September 2022 hat der Gesetzgeber die Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Grundlage für die Prämie ist das “Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz”, das zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist. Demnach können Arbeitgeber ihren Beschäftigten in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 insgesamt bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei auszahlen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Inflationsprämie.