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Sind Kameras im öffentlichen Raum erlaubt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Sind Kameras im öffentlichen Raum erlaubt?
  2. Wo sind Überwachungskameras nicht erlaubt?
  3. Was ist bei der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereich zu beachten?
  4. Wo darf ich eine Kamera anbringen?
  5. Welche Strafe bei Videoüberwachung?
  6. Ist ein Schild Videoüberwachung Pflicht?
  7. Wann ist Videoüberwachung verboten?
  8. Wann ist Videoüberwachung strafbar?
  9. Ist es erlaubt in der Öffentlichkeit zu filmen?
  10. Ist Kamera im Garten erlaubt?
  11. Sind private Fotos zum Beweis von Ordnungswidrigkeiten erlaubt?
  12. Welche Filme darf man öffentlich zeigen?
  13. Kann man jemanden anzeigen wenn man fotografiert wird?
  14. Ist es strafbar jemanden ohne Erlaubnis zu Fotografieren?
  15. Ist freie Filme legal?

Sind Kameras im öffentlichen Raum erlaubt?

Videoüberwachung im öffentlichen Raum wurde im Zuge der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der schlicht übertriebenen Darstellung der letzten Jahre in ein schlechtes Licht gerückt. Überwachung muss nicht zwingend etwas Negatives sein.

Innerhalb des gesetzlichen Rahmens ist die Überwachung mittels Videokameras ein probates Mittel, um schädigendem und folglich rechtswidrigem Verhalten Einhalt gebieten zu können. Das Zerstören oder Ramponieren von Gemeindeeigentum durch beispielsweise das Verunstalten von Spielplätzen oder Anzünden von Müllcontainern ist kein Kavaliersdelikt. Es birgt oftmals nicht nur Gefahrenpotential, sondern bringt in vielen Fällen auch hohe Kosten mit sich, wobei meist die Kommunen, in Ermangelung der „Täter“, zur Kasse gebeten werden.

Wo sind Überwachungskameras nicht erlaubt?

Über­wachungs­kamera. Die Regeln für die Verwendung einer Video­kamera sind streng. © Getty Images / jakkritpimpru

Die Einbruchs­zahlen steigen neuerdings wieder. Viele Haus­besitzer entscheiden sich dafür, eine Über­wachungs­kamera zu installieren. Wir sagen, welche Regeln dafür gelten.

Was ist bei der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereich zu beachten?

Die Datenschutzgrundverordnung stellt die Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung dar. Wer sich an den Richtlinien orientiert, ist auf der sicheren Seite. Wir fassen die Datenschutzbestimmungen hier zusammen.

Grundsätzlich dürfen Sie eine Videoüberwachung mit stationären Kameras oder Kameradrohnen einrichten, wenn es kein milderes Mittel gibt und wenn Sie ein berechtigtes Interesse für konkret benannte Zwecke darlegen können. Zulässige konkrete Zwecke sind beispielsweise

Wo darf ich eine Kamera anbringen?

Zum Schutz vor Einbrechern oder Vandalismus setzt mancher Hausbesitzer auf Überwachungskameras. Doch was Sie damit filmen dürfen, unterliegt einigen Regeln.

Auch wenn sie vor Dieben und Einbrechern schützen können: Private Überwachungskameras gehören nur auf das eigene Grundstück. Sie dürfen damit in der Regel weder Nachbarn noch Passanten auf öffentlichen Wegen filmen. Dies verstieße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das grundgesetzlich geschützt ist. Auch das Recht am eigenen Bild müssen Sie beachten.

Welche Strafe bei Videoüberwachung?

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Ist ein Schild Videoüberwachung Pflicht?

Laut Polizeistatistiken steigen jährlich die Wohnungseinbrüche in Deutschland. Das Bedürfnis wächst, unser Eigentum mit einer Überwachungskamera zu schützen, um so mögliche Delikte auf Video festzuhalten. Aber an welche Regeln muss ich mich beim Einsatz einer Überwachungskamera halten und worauf ist zu achten? Wir fassen für Sie die wichtigsten Fakten zusammen.

Weisen Sie auf Ihrem privaten Grundstück auf die Videoüberwachung hin – beispielsweise mit einem Schild.

Grundsätzlich dürfen Sie eine Überwachungskamera auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus an beliebiger Stelle anbringen. Dieser Bereich ist nicht öffentlich zugänglich und in der Regel halten sich hier vertraute Personen auf. Nicht zu vergessen ist aber, dass jede Person per Gesetz ein Persönlichkeitsrecht genießt, welches sie vor Überwachung schützt. Das bedeutet, Sie müssen jede Person über die Anbringung der Kamera in Kenntnis setzten, die Ihr Grundstück betritt. Eine einfache Lösung ist hier, ein Schild mit dem Hinweis aufzuhängen, dass ihr Grundstück videoüberwacht wird, wie es auch viele Geschäfte mit kleinen Aufklebern an der Eingangstür machen.

Ebenso sollten Sie darauf achten, dass keine Grundstücksgrenzen und Einfahrten überwacht werden, die gemeinsam mit dem Nachbarn genutzt werden. Das würde in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Ihres Nachbarn eingreifen. Generell können Sie sich merken: Richten Sie Ihre Überwachungskamera nicht auf Stellen, die öffentlich und nicht nur über Ihr Privatgrundstück einsehbar sind. Die Kamera darf niemanden aufnehmen, der sich zum Beispiel auf dem Bürgersteig oder auf der Straße befindet. Sollte trotz aller Vorkehrungen einmal jemand unerlaubt abgelichtet worden sein, müssen Sie die entsprechenden Aufnahmen umgehend löschen.

Wann ist Videoüberwachung verboten?

Laut Polizeistatistiken steigen jährlich die Wohnungseinbrüche in Deutschland. Das Bedürfnis wächst, unser Eigentum mit einer Überwachungskamera zu schützen, um so mögliche Delikte auf Video festzuhalten. Aber an welche Regeln muss ich mich beim Einsatz einer Überwachungskamera halten und worauf ist zu achten? Wir fassen für Sie die wichtigsten Fakten zusammen.

Weisen Sie auf Ihrem privaten Grundstück auf die Videoüberwachung hin – beispielsweise mit einem Schild.

Grundsätzlich dürfen Sie eine Überwachungskamera auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus an beliebiger Stelle anbringen. Dieser Bereich ist nicht öffentlich zugänglich und in der Regel halten sich hier vertraute Personen auf. Nicht zu vergessen ist aber, dass jede Person per Gesetz ein Persönlichkeitsrecht genießt, welches sie vor Überwachung schützt. Das bedeutet, Sie müssen jede Person über die Anbringung der Kamera in Kenntnis setzten, die Ihr Grundstück betritt. Eine einfache Lösung ist hier, ein Schild mit dem Hinweis aufzuhängen, dass ihr Grundstück videoüberwacht wird, wie es auch viele Geschäfte mit kleinen Aufklebern an der Eingangstür machen.

Ebenso sollten Sie darauf achten, dass keine Grundstücksgrenzen und Einfahrten überwacht werden, die gemeinsam mit dem Nachbarn genutzt werden. Das würde in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Ihres Nachbarn eingreifen. Generell können Sie sich merken: Richten Sie Ihre Überwachungskamera nicht auf Stellen, die öffentlich und nicht nur über Ihr Privatgrundstück einsehbar sind. Die Kamera darf niemanden aufnehmen, der sich zum Beispiel auf dem Bürgersteig oder auf der Straße befindet. Sollte trotz aller Vorkehrungen einmal jemand unerlaubt abgelichtet worden sein, müssen Sie die entsprechenden Aufnahmen umgehend löschen.

Wann ist Videoüberwachung strafbar?

Du möchtest dein Grundstück vor Einbruch und Vandalismus schützen? Eine Videoüberwachung mit einer Kamera ist eine gute Investition, um Beweismittel gegen Diebe zu sammeln oder – im besten Fall – Täter abzuschrecken. Dein Privathaus oder deine private Wohnung zu überwachen, ist gesetzlich erlaubt. Doch dafür gelten Regeln. An diese solltest du dich halten, um das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht zu missachten, das im Grundgesetz verankert ist.

Was erlaubt ist und was nicht, erfährst du hier:

Ist es erlaubt in der Öffentlichkeit zu filmen?

Jeder Mensch darf grundätzlich darüber entscheiden, ob ihn ein Dritter filmt oder nicht. Das filmen einer Person ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Denn Fotos oder Videos, auf denen Personen erkennbar sind, sind personenbezogene Daten. Bereits 2015 hat der EuGH entschieden, dass auch Fotos, auf denen Personen abgebildet sind, personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO darstellen.

Für das Anfertigen von Personenbildnissen (Bilder oder Videos, auf denen Personen abgelichtet sind) gelten nicht die Regelungen des KUG (Kunsturhebergesetzes), dies regelt nur die Veröffentlichung der Bilder oder Videos. Seit Inkrafttreten der DSGVO ist das "Filmen" oder "Fotografieren" von Personen über die DSGVO geregelt.

Ein Filmaufnahme von einer Person ist nur mit deren Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), per Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder mit einem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) möglich.

Ist Kamera im Garten erlaubt?

Merkblatt Videoüberwachung im Kleingarten

Die Anzahl an Einbrüchen in Kleingartenanlagen häuft sich seit Jahren und es werden zukünftig kaum weniger werden. Immer mehr Kleingartenpächter wollen sich deshalb besser vor Einbrüchen schützen, denn die Täter haben es nicht nur auf technische Geräte abgesehen, sondern häufig werden auch Gartengeräte, Schubkarren, Sitzgelegenheiten aber auch Lebensmittel und Alkohol entwendet. Zum Verlust der Wertgegenstände tritt dann noch der Sachschaden an der Gartenlaube – durch gewaltsames Aufhebeln von Türen oder Fenstern.

Sind private Fotos zum Beweis von Ordnungswidrigkeiten erlaubt?

Wer Fotos von anderen schießen möchte, muss grundsätzlich um Erlaubnis fragen. Ein Hobby-Ordnungshüter hat heimlich Fotos von Ordnungswidrigkeiten gemacht, um diese – zur Beweissicherung – der Ordnungsbehörde zur Verfügung zu stellen. Das Amtsgericht Bonn hat dazu ein Urteil gesprochen.

Der selbst ernannte Ordnungshüter hat sich verpflichtet gefühlt, in einem Naturschutzgebiet Ordnungswidrigkeiten zu dokumentieren. Hier ist es verboten, Hunde ohne Leine mit sich zu führen oder sie außerhalb der vorhergesehenen Wege laufen zu lassen. Dokumentiert hat er die Verstöße anhand von Beweisfotos der Personen. Darüber hinaus hat er sich die Kennzeichen der Fahrzeuge notiert. Die zusammengetragenen Informationen übergab er der Ordnungsbehörde. Dabei blieben seine Taten nicht gänzlich unbemerkt.

Welche Filme darf man öffentlich zeigen?

Filmlizenz â€“ was ist das?

Unter einer Lizenz versteht man ein Publikationsrecht, von geistigem oder physischem Eigentum, das eingeschränkt oder uneingeschränkt gelten kann und vom Urheber bzw. vom entsprechenden Rechteinhaber verliehen werden kann.

Kann man jemanden anzeigen wenn man fotografiert wird?

Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausgestaltung des Persönlichkeitsrechts. Gerade in Zeiten von Facebook, Instagram und Co. ist es üblich, eigene Fotos und Videos hochzuladen und zu veröffentlichen, um sie so mit seinen Freunden zu teilen. Dies ist nicht zuletzt auf die rasante Entwicklung des Internets und seine zentrale Stellung als Kommunikationsplattform jeglicher Art zurückzuführen. Doch gerade diese Entwicklung ist mit ursächlich für eine immer größer werdende Anzahl an Rechtsverletzungen, wie z.B das ungefragte Veröffentlichen und Verbreiten von Bildern und Fotos Dritter aus der Privat- und Intimsphäre. Dass dabei das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person verletzt wird, ist vielen nicht bewusst oder schlichtweg egal.

Das Recht am eigenen Bild: Fachanwalt für Medienrecht David Geßner, LL.M. berät bundesweit

Das Recht am eigenen Bild ist Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches sich wiederum aus der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Verbindung mit der Menschenwürde (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ableitet. Als besonderer Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist es zudem in §§ 22, 23 KUG normiert.

Ist es strafbar jemanden ohne Erlaubnis zu Fotografieren?

Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Hierbei handelt es sich um den Schutz eines Persönlichkeitsrechts, dem sogenannten „Recht am eigenen Bild“. Wenn die Umstände diesen Schutz einräumen, bedarf es des Einverständnisses der abgebildeten Person bzw. aller Personen auf einem Foto.

Nach § 78 UrhG dürfen Bildnisse von Personen nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch „berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden“. Dieser Begriff wurde allerdings vom Gesetz nicht näher festgelegt, deshalb gibt es eine Vielzahl von Einzelentscheidungen. In erster Linie soll damit jedermann gegen Missbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit geschützt werden, vor allem in Form von Bloßstellung, Entwürdigung und Herabsetzung. Personenfotos dürfen nicht in einen negativen Zusammenhang gebracht werden. Dabei kann es auch auf das Bild im Zusammenhang mit einem Text ankommen. Der Begriff „negativer Zusammenhang“ wird von den Gerichten weit ausgelegt. Es genügt schon die Möglichkeit der Missdeutung, dass das berechtigte Interesse des Abgebildeten verletzt wird und die Veröffentlichung damit unzulässig wird. Andererseits kommt es nicht auf das subjektive Empfinden des Abgebildeten an, sondern es ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Ist nach objektiven Kriterien kein berechtigtes Interesse an einem Unterbleiben der Veröffentlichung erkennbar, besteht kein Unterlassungsanspruch.

Ist freie Filme legal?

Super, selbst Juristen können sich nicht einigen, was wann legal oder zumindest nicht strafbar ist.

Soweit ich erfahren habe, ist grundsätzlich erst einmal zwischen Download und Stream zu unterscheiden.