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Kann man sich zu jederzeit Exmatrikulieren?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man sich zu jederzeit Exmatrikulieren?
  2. Wie läuft eine Exmatrikulation ab?
  3. Wie lange dauert es sich zu Exmatrikulieren?
  4. Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?
  5. Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?
  6. Was zieht man zur Exmatrikulation an?
  7. Was sind Gründe für Exmatrikulation?
  8. Kann man sich kurzfristig exmatrikulieren?
  9. Ist eine Exmatrikulation endgültig?
  10. Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?
  11. Welchen Grund für Exmatrikulation angeben?
  12. Kann man mitten im Semester exmatrikuliert werden?
  13. Kann man nach Exmatrikulation nochmal studieren?
  14. Kann man sich nach der Exmatrikulation wieder einschreiben?
  15. Kann man nach einer Exmatrikulation wieder studieren?

Kann man sich zu jederzeit Exmatrikulieren?

Wie läuft eine Exmatrikulation ab?

Bei der Exmatrikulation unterscheidet man zwischen zwei Arten: Der Exmatrikulation auf Antrag (ordentliche Exmatrikulation) und der Exmatrikulation von Amts wegen (Zwangsexmatrikulation).

  Eine sogenannte Zwangsexmatrikulation erfolgt von Seiten der Hochschule. Wenn bestimmte Gründe vorliegen, erklärt die Hochschule auf diese Weise Dein Studium für beendet. Hierzu zählen u.a.:

  • Keine ordnungsgemäße und fristgerechte Rückmeldung
  • Das Nicht-Bezahlen von erforderlichen Beiträgen oder Gebühren
  • Erfolgreicher Abschluss des Studiums
  • Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung
  • Fehlende Unterlagen für die Rückmeldung (z.B. Krankenkassennachweis, Zeugnisse etc.)
  • Auslaufende Prüfungsordnungen

Wie lange dauert es sich zu Exmatrikulieren?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Die Exmatrikulation auf Antrag reichst Du bei der zuständigen Stelle ein, wenn Du das Studium an Deiner Hochschule beenden möchtest. Meist ist die zentrale Studierendenverwaltung für die Exmatrikulation zuständig. Den Antrag kannst Du auf der Homepage der Hochschule herunterladen. Die Exmatrikulation ist in der Regel zum Ende des aktuellen Semesters gültig. Unter besonderen Umständen ist auch eine sofortige Exmatrikulation möglich. Dafür reichst Du einen gesonderten Antrag ein.

Gründe für eine Exmatrikulation auf Antrag sind meist:

  • Du möchtest Dein Studium abbrechen, beispielsweise weil der Leistungsdruck zu hoch ist.
  • Du planst, die Hochschule zu wechseln.
  • Du hast eine für Dein Studium notwendige Prüfung endgültig nicht bestanden und kannst deswegen Dein Studium nicht weiter fortsetzen. (Betroffene exmatrikulieren sich häufig lieber selbst, bevor sie von der Hochschule exmatrikuliert werden, da sich eine Zwangsexmatrikulation im Lebenslauf nicht sonderlich gut macht.)
  • Ein Studienplatztausch.

Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Die Exmatrikulation auf Antrag reichst Du bei der zuständigen Stelle ein, wenn Du das Studium an Deiner Hochschule beenden möchtest. Meist ist die zentrale Studierendenverwaltung für die Exmatrikulation zuständig. Den Antrag kannst Du auf der Homepage der Hochschule herunterladen. Die Exmatrikulation ist in der Regel zum Ende des aktuellen Semesters gültig. Unter besonderen Umständen ist auch eine sofortige Exmatrikulation möglich. Dafür reichst Du einen gesonderten Antrag ein.

Gründe für eine Exmatrikulation auf Antrag sind meist:

  • Du möchtest Dein Studium abbrechen, beispielsweise weil der Leistungsdruck zu hoch ist.
  • Du planst, die Hochschule zu wechseln.
  • Du hast eine für Dein Studium notwendige Prüfung endgültig nicht bestanden und kannst deswegen Dein Studium nicht weiter fortsetzen. (Betroffene exmatrikulieren sich häufig lieber selbst, bevor sie von der Hochschule exmatrikuliert werden, da sich eine Zwangsexmatrikulation im Lebenslauf nicht sonderlich gut macht.)
  • Ein Studienplatztausch.

Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?

Eine Zwangsexmatrikulation klingt alles andere als gut. Obwohl sie einen in den meisten Fällen nicht überrascht, weiß man doch nicht sofort, wie man mit ihr umgehen soll. Ob man ausstehende Studiengebühren nicht beglichen hat oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule vorliegen, ob man vergessen hat in die Krankenkasse einzuzahlen, einem Kommilitonen Gewalt angedroht oder Veranstaltungen behindert hat – dies alles sind Gründe für eine Zwangsexmatrikulation.

In den meisten Fällen heben Universitäten die Exmatrikulation wieder auf, wenn die ausstehenden Beiträge beglichen und eine Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde. Im Fall einer Zwangsexmatrikulation wegen falschem Verhalten solltest du einen Anwalt aufsuchen. In manchen Fällen kann eine Zwangsexmatrikulation auch erfolgen, wenn du immer wieder Prüfungen aufschiebst oder nicht bestehst.

Was zieht man zur Exmatrikulation an?

Die Gründe, ein Studium abzubrechen, sind vielfältig. Es ist nicht immer einfach, direkt nach der Matura genau zu wissen, was man studieren möchte. Da gehört es schon einmal dazu, mehrere Studienrichtungen auszuprobieren, bis du die für dich richtige gefunden hast. In der Tat verraten Studien, dass die meisten Studierenden ein Studium dann abbrechen, wenn ihre Erwartungen nicht erfüllt wurden.

Ohne Moos nichts los – das kennen auch Studierende. Viele müssen deswegen neben dem Studium einem Job nachgehen. Nicht immer ist dies mit dem Studium vereinbar, weswegen die Unvereinbarkeit von Job und Studium der zweithäufigste Grund ist, ein Studium abzubrechen.

Doch auch persönliche Gründe – von Krankheit bis hin zur Familienplanung kann hier alles hineinfallen – Überforderung mit dem Lernstoff, fehlende Motivation oder der Wechsel in eine andere Stadt sind Gründe, ein Studium vorzeitig abzubrechen. Auch Prüfungsangst ist bei einigen der Grund für den Studienabbruch. Doch es gibt Methoden, wie du sie überwinden kannst und deinen Traum von einem Studienabschluss trotzdem nachgehen kannst.

Was sind Gründe für Exmatrikulation?

Kann man sich kurzfristig exmatrikulieren?

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft an der TU Berlin selbst beenden möchten, können Sie dies mit dem "Antrag auf Exmatrikulation" tun. Die Exmatrikulation kann dann zum Tag der Antragstellung, zu einem späteren Zeitpunkt oder zum Semesterende erfolgen. Das Datum ist im Antrag anzugeben. Achtung: Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen, da Sie bis zum Tag der Antragstellung immatrikuliert gewesen sind und den Studierendenstatus inne hatten.

Den Antrag stellen Sie selbstständig über Ihren TUB-Account (tuPORT) in der App "Antrag stellen". Sollte eine Begründung erforderlich sein, dann laden Sie diese als PDF hoch (max. 4 MB, Dateiname max. 40 Zeichen). Bitte beachten Sie, dass wir den Exmatrikulationsgrund "abgeschlossenes Studium" nur übernehmen können, wenn ein Nachweis über den Abschluss vorliegt. Sollte Ihr Abschluss noch nicht im System eingetragen sein, müssen Sie dem Antrag einen offiziellen Nachweis (z.B. Abschlussbescheinigung) beilegen. Ohne einen Nachweis ändern wir Ihren Exmatrikulationsgrund zu "sonstigen Gründen". Eine nachträgliche Änderung des Grundes ist nicht möglich.

Hinweis zum Ausfüllen des Online-Antrags bei Exmatrikulation zum Anfang des laufenden Semesters bei Ersteinschreibung:

Ist eine Exmatrikulation endgültig?

Mit der Frag-einen-Anwalt.de Flatrate können Sie unbegrenzt Fragen stellen und erhalten bereits in kurzer Zeit ausführliche, leicht verständliche Antworten von unseren Anwälten.

Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?

Der Begriff drückt es aus: Eine Zwangsexmatrikulation passiert unfreiwillig und bezeichnet die außerplanmäßige Streichung aus der Liste der Studierenden einer Hochschule. Folgende Gründe können zu einer Zwangsexmatrikulation führen:

  • Androhung von Gewalt gegenüber Kommilitonen
  • Behinderung universitärer Veranstaltungen
  • Ausstehende Studienbeiträge oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule
  • Ausbleibende Gebühren bei der Krankenversicherung (länger als ein halbes Jahr)
  • Gefälschte Zeugnisse, auf deren Grundlage der Studienplatz zugeteilt wurde

Hinzu kommt die leistungsbedingte Zwangsexmatrikulation: Wer innerhalb einer gewissen Zeit keine Prüfungen ablegt oder in Teilabschnitten des Studienganges wiederholt patzt, muss sich früher oder später von seinem Fach verabschieden. Laut einer Studie der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) geben elf Prozent aller Studienabbrecher nicht bestandene Prüfungen als Grund für ihre Exmatrikulation an.

Eine Zwangsexmatrikulation sieht nie gut aus. Steht eine Streichung von der Liste der Studierenden unweigerlich an, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In einigen Fällen ist es sinnvoll, selbst eine ordentliche Exmatrikulation vorzunehmen. Der Vorteil: Eine Zwangsexmatrikulation kann eine bundesweite Sperre für diesen Studiengang bedeuten. Auch können Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Hochschule nicht mehr weiter studieren. Wer hingegen sich selbst austrägt, hält sich für später mehrere Optionen offen. Aber soweit muss es nicht kommen, abhängig vom Grund sind mehrere Vorgehensweisen denkbar.

Welchen Grund für Exmatrikulation angeben?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Kann man mitten im Semester exmatrikuliert werden?

Die Gründe, ein Studium abzubrechen, sind vielfältig. Es ist nicht immer einfach, direkt nach der Matura genau zu wissen, was man studieren möchte. Da gehört es schon einmal dazu, mehrere Studienrichtungen auszuprobieren, bis du die für dich richtige gefunden hast. In der Tat verraten Studien, dass die meisten Studierenden ein Studium dann abbrechen, wenn ihre Erwartungen nicht erfüllt wurden.

Ohne Moos nichts los – das kennen auch Studierende. Viele müssen deswegen neben dem Studium einem Job nachgehen. Nicht immer ist dies mit dem Studium vereinbar, weswegen die Unvereinbarkeit von Job und Studium der zweithäufigste Grund ist, ein Studium abzubrechen.

Doch auch persönliche Gründe – von Krankheit bis hin zur Familienplanung kann hier alles hineinfallen – Überforderung mit dem Lernstoff, fehlende Motivation oder der Wechsel in eine andere Stadt sind Gründe, ein Studium vorzeitig abzubrechen. Auch Prüfungsangst ist bei einigen der Grund für den Studienabbruch. Doch es gibt Methoden, wie du sie überwinden kannst und deinen Traum von einem Studienabschluss trotzdem nachgehen kannst.

Kann man nach Exmatrikulation nochmal studieren?

Hallo, ich habe letztes Jahr ein Semester studiert und danach erstmal ein FSJ gemacht. Bald will ich wieder studieren: an derselben Uni, aber ein anderes Fach.

Kann man sich nach der Exmatrikulation wieder einschreiben?

Die Gründe, ein Studium abzubrechen, sind vielfältig. Es ist nicht immer einfach, direkt nach der Matura genau zu wissen, was man studieren möchte. Da gehört es schon einmal dazu, mehrere Studienrichtungen auszuprobieren, bis du die für dich richtige gefunden hast. In der Tat verraten Studien, dass die meisten Studierenden ein Studium dann abbrechen, wenn ihre Erwartungen nicht erfüllt wurden.

Ohne Moos nichts los – das kennen auch Studierende. Viele müssen deswegen neben dem Studium einem Job nachgehen. Nicht immer ist dies mit dem Studium vereinbar, weswegen die Unvereinbarkeit von Job und Studium der zweithäufigste Grund ist, ein Studium abzubrechen.

Doch auch persönliche Gründe – von Krankheit bis hin zur Familienplanung kann hier alles hineinfallen – Überforderung mit dem Lernstoff, fehlende Motivation oder der Wechsel in eine andere Stadt sind Gründe, ein Studium vorzeitig abzubrechen. Auch Prüfungsangst ist bei einigen der Grund für den Studienabbruch. Doch es gibt Methoden, wie du sie überwinden kannst und deinen Traum von einem Studienabschluss trotzdem nachgehen kannst.

Kann man nach einer Exmatrikulation wieder studieren?

Wenn ich mich bei meiner HS ausschreibe/abmelde/exmatrikuliere und dann eine Ausbildung mache und dann nochmal das alte Studienfach studieren will... Geht das? Oder darf man sich dann für diesen Studiengang nicht mehr Einschreiben/anmelden?