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Ist man in Bayern verpflichtet Kirchgeld zu zahlen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ist man in Bayern verpflichtet Kirchgeld zu zahlen?
  2. Ist man verpflichtet Kirchgeld zu bezahlen?
  3. Wie viel Kirchgeld muss ich zahlen?
  4. Wer ist vom Kirchgeld befreit?
  5. Wie kann ich Kirchgeld umgehen?
  6. Ist Kirchgeld rechtens?
  7. In welchen Bundesländern gibt es Kirchgeld?
  8. Was ist der Unterschied zwischen Kirchgeld und Kirchensteuer?
  9. Wie viel Geld spart man wenn man aus der Kirche austritt?
  10. Wann muss ich kein Kirchgeld zahlen?
  11. Hat man mehr Geld wenn man aus der Kirche austritt?
  12. Hat man mehr Netto wenn man aus der Kirche austritt?
  13. Warum zahle ich Kirchensteuer obwohl ich nicht in der Kirche bin?
  14. Wie viel spart man ohne Kirchensteuer?
  15. Warum kostet es Geld aus der Kirche austreten?

Ist man in Bayern verpflichtet Kirchgeld zu zahlen?

Ich zahle bereits Kirchensteuer – warum erhalte ich eine Aufforderung von der Kirchengemeinde, Kirchgeld zu bezahlen?

  Im Mai 2023 erhalten Sie von uns einen persönlichen Brief mit der Bitte, das Kirchgeld zu entrichten. In Bayern gibt es die besondere Regelung, dass der Kirchensteuersatz zunächst nur acht Prozent der zu zahlenden Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer beträgt (anstelle von neun Prozent in den anderen Landeskirchen). Das neunte Prozent ist trotzdem als Steuerpflicht definiert, ist aber speziell für die Aufgaben der örtlichen Kirchengemeinde bestimmt und wird deshalb in Form des Kirchgeldes separat erhoben.

Ist man verpflichtet Kirchgeld zu bezahlen?

Kirchensteuerpflicht besteht grundsätzlich nur für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, die ihren Wohnsitz in Deutschland und im Bereich dieser Religionsgemeinschaft haben. Maßgebend ist die formelle Mitgliedschaft, nicht etwa die Intensität des Glaubens und die Beteiligung am religiösen Leben. Wer also keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, braucht keine Kirchensteuer zu zahlen. Gilt das aber auch bei Ehegatten?

Es ist keine Seltenheit, dass der gut verdienende Ehepartner - um Kirchensteuer zu sparen - aus der Kirche austritt und der nicht erwerbstätige Ehepartner mit den Kindern weiterhin Mitglied der Kirchengemeinschaft bleibt. Wer aber glaubt, dass nun überhaupt keine Kirchensteuer mehr gezahlt werden muss, der könnte irren.

Wie viel Kirchgeld muss ich zahlen?

Das allgemeine Kirchgeld ist ein Teil der gesetzlich verankerten Kirchenumlagen. Es kann ergänzend zur Kirchensteuer direkt von den Kirchengemeinden erhoben werden. Deshalb wird es oft auch als "Ortskirchensteuer" bezeichnet.

Das Kirchgeld unterscheidet sich von der Kirchensteuer vor allem dadurch, dass es direkt von der jeweiligen Kirchengemeinde vor Ort erhoben wird und zu 100 Prozent in der Pfarrgemeinde verbleibt.

Mit der Kirchensteuer, die über das Finanzamt als Kirchenlohnsteuer oder Kircheneinkommenssteuer eingezogen wird, werden zwar viele pfarrliche Belange unterstützt allerdings muss jede Pfarrgemeinde für einen gewissen Teil der laufenden Ausgaben selbst aufkommen. Dazu gehören Kosten beispielsweise für Pfarrsekretärin, Hausmeister oder notwendige Baumaßnahmen. Aber auch die laufenden Betriebskosten für Strom, Wasser, Heizung und vieles mehr in den Kirchen, Kindergärten, Pfarr- und Jugendheimen, sowie der Unterhalt für Plätze und Wege rund um die kirchlichen Gebäude gehören dazu.

Kirchgeldpflichtig sind alle über 18 Jahre alten Angehörigen der römisch-katholischen Kirche mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk der Kirchengemeinde, wenn sie Einkünfte von mehr als 10.000 Euro pro Jahr haben.

Wer ist vom Kirchgeld befreit?

Beim Kirchgeld handelt es sich um eine Steuer, die den Kirchengemeinden vor Ort zugutekommt, eine Ortskirchensteuer. In Bayern werden von den Kirchenmitgliedern nur 8 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer als Kirchensteuer erhoben, in den meisten anderen Bundesländern hingegen 9 Prozent. Da der finanzielle Bedarf für die Aufgaben der Kirche in Bayern jedoch nicht geringer ist, wird in Bayern das Kirchgeld für die Belange der Kirchengemeinden erhoben. Die Kirchengemeinden werden dadurch in ihrer Eigenständigkeit und Handlungsfreiheit gestärkt und können abhängig von den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen Schwerpunkte in ihrer Arbeit setzen.

Die Erhebung von Kirchensteuern und somit auch des Kirchgeldes ist den Kirchen durch das Grundgesetz und die Bayerischen Verfassung gewährleistet, um die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Kirchen zu stärken. Hierdurch werden erhebliche Verluste durch Enteignungen in früheren Jahrhunderten ausgeglichen. Der Staat anerkennt dadurch gleichzeitig, dass die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und ihren inneren Zusammenhalt leisten. Einzelheiten sind im Bayerischen Kirchensteuergesetz geregelt. Hierzu hat die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Ausführungsbestimmungen erlassen. (siehe unten)  

Wie kann ich Kirchgeld umgehen?

Das besondere Kirchgeld wird als spezielle Form der Kirchensteuer bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten erhoben, wenn nur ein Ehegatte einer Konfession angehört.

(aus Vereinfachungsgründen wird im Text nur auf Ehegatten Bezug genommen, die Ausführungen gelten für die eingetragene Lebenspartnerschaft entsprechend)

Ist Kirchgeld rechtens?

Kirchensteuerpflicht besteht grundsätzlich nur für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, die ihren Wohnsitz in Deutschland und im Bereich dieser Religionsgemeinschaft haben. Maßgebend ist die formelle Mitgliedschaft, nicht etwa die Intensität des Glaubens und die Beteiligung am religiösen Leben. Wer also keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, braucht keine Kirchensteuer zu zahlen. Gilt das aber auch bei Ehegatten?

Es ist keine Seltenheit, dass der gut verdienende Ehepartner - um Kirchensteuer zu sparen - aus der Kirche austritt und der nicht erwerbstätige Ehepartner mit den Kindern weiterhin Mitglied der Kirchengemeinschaft bleibt. Wer aber glaubt, dass nun überhaupt keine Kirchensteuer mehr gezahlt werden muss, der könnte irren.

In welchen Bundesländern gibt es Kirchgeld?

Das besondere Kirchgeld wird als spezielle Form der Kirchensteuer bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten erhoben, wenn nur ein Ehegatte einer Konfession angehört.

(aus Vereinfachungsgründen wird im Text nur auf Ehegatten Bezug genommen, die Ausführungen gelten für die eingetragene Lebenspartnerschaft entsprechend)

Was ist der Unterschied zwischen Kirchgeld und Kirchensteuer?

Das Kirchgeld ist im bayerischen Kirchensteuergesetz geregelt. Vonseiten der Kirche findet sich im Kirchensteuererhebungsgesetz, Paragraf 7, eine Tabelle mit der Staffelung der zu bezahlenden Beitragssätze. Das Kirchgeld in Bayern beträgt einmal jährlich je nach Einkommen mindestens fünf und maximal 120 Euro.

Innerhalb der angegebenen Spannen können die Kirchenvorstände aller bayerischen evangelischen Gemeinden selbst den konkreten Beitrag festlegen, den ihre Mitglieder entrichten sollen. Wer unter 9.744 Euro im Jahr verdient, ist vom Kirchgeld befreit.

Wer in Ausbildung ist und ein Einkommen unter dem Freibetrag hat, kann seiner Kirchengemeinde mitteilen, wie lange die Ausbildung noch andauert und wird im genannten Zeitraum dann nicht jährlich zur Zahlung des Kirchgelds aufgefordert.

Wie viel Geld spart man wenn man aus der Kirche austritt?

Kirchensteuerpflichtig sind alle deutschen Arbeitnehmer*innen, die Mitglied einer Kirche sind. Geringverdiener sowie Arbeitslose, die keine Lohnsteuer entrichten, müssen entsprechend auch keine Kirchensteuer zahlen.

Die Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8% der Lohnsteuer, während sie in allen anderen Bundesländern 9% beträgt. Je höher dein Gehalt ist, desto höher fällt der Betrag aus, der als Kirchensteuer abgeführt wird.

Wie viel Geld spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?

Wenn dir die regelmäßige finanzielle Belastung durch die Kirchensteuer zu hoch ist, könnte ein Austritt aus der Kirche dein Problem lösen. Wie hoch das Ersparnis durch den Kirchenaustritt dann ausfällt, kann pauschal jedoch nicht beantwortet werden, da dies von deinem Steuersatz, deinem Einkommen und deinem Wohnort abhängig ist.

Wann muss ich kein Kirchgeld zahlen?

Das allgemeine und das besondere Kirchgeld sind quasi Formen der Kirchensteuer. Die Beiträge werden allerdings nicht bundesweit, sondern nur in bestimmten Regionen und nicht von allen Religionsgemeinschaften erhoben. Betroffen sind Personen, die aufgrund geringer Einkünfte oder einer gemeinsamen Steuerveranlagung mit einem konfessionslosen Partner keine reguläre Kirchensteuer zahlen müssen.

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Hat man mehr Geld wenn man aus der Kirche austritt?

Elementare Voraussetzung für die Zahlungspflicht der Kirchensteuer ist die Mitgliedschaft in einer Kirche. Doch nicht jedes Mitglied muss die Steuer unter allen Umständen abführen. Wer aufgrund zu geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlt, ist auch von der Kirchensteuer befreit. Die trifft z.B. für viele Rentner zu. Auch wer arbeitslos ist, ist nicht kirchensteuerpflichtig.

Wie hoch die Kirchensteuer für eine natürliche Person ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen spielt die Höhe der Einkommenssteuer eine Rolle, zum anderen der Wohnort des Kirchenmitglieds. Beide Parameter hängen miteinander zusammen: Während in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern die Kirchensteuer 8,0 Prozent der Einkommenssteuer beträgt, liegt sie in den anderen 14 deutschen Bundesländern bei 9,0 Prozent. Die Kirchensteuer ist allerdings nicht in allen Fällen fix, sondern durchaus beeinflussbar. Dies ist möglich, da der Kirchensteuersatz für die Einkommenssteuer gilt, und jene durch Steuerfreibeträge minimiert werden kann. Die Höhe der Kirchensteuer lässt sich beispielsweise für Kirchenmitglieder verringern, wenn diese Kinder haben. Das Zauberwort lautet Kinderfreibetrag.

Während der Kinderfreibetrag die Einkommens- beziehungsweise Lohnsteuer lediglich minimal beeinflusst, wirkt er sich deutlich positiver auf die Kirchensteuer aus. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung können kirchensteuerpflichtige Mitglieder der Kirchen mit Kindern die abgeführte Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend machen. Übrigens: Hinsichtlich der Höhe des Kirchensteuersatzes sind Stand jetzt für die Zukunft keine Änderungen geplant. Prognosen sehen vor, dass sich bis zum Jahr 2060 die Anzahl der Kirchenmitglieder in Deutschland halbieren wird. Die Einnahmen werden bei identischem Kirchensteuersatz aber dennoch mindestens auf demselben hohen Niveau verharren. Der Grund: Die Löhne in Deutschland werden steigen. Damit gehen auch die zu versteuernden Einkommen in die Höhe, die ja die Grundlage für den 8,0 oder 9,0 Prozent hohen Kirchensteuersatz sind.

Hat man mehr Netto wenn man aus der Kirche austritt?

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Warum zahle ich Kirchensteuer obwohl ich nicht in der Kirche bin?

Die Pflicht zur Zahlung von Kirchensteuern endet für Sie, nachdem Sie gekündigt und damit schriftlich oder mündlich den Kirchenaustritt erklärt haben. Auch der Todesfall eines Mitglieds beendet die Steuerpflicht sowie die Aufgabe des Wohnsitzes. Folgendes ändert sich für Sie nach dem Austritt:

  • Ihre Steuerpflicht bzw. Zahlungspflicht endet generell ab dem darauffolgenden Monat nach Ihrem Austritt.
  • Mit der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zahlt Ihnen das zuständige Finanzamt zu viel entrichtete Beträge zurück.
  • Im Folgejahr kann es Ihnen passieren, dass das Finanzamt die gezahlten Kirchen­steuererstattungen nach­versteuert. Diese Nachversteuerung ergibt sich aus einer Nichtverrechnung des Finanzamtes mit im Vorjahr gezahlten Kirchen­steuern.
  • Der Grund für die Nachversteuerung liegt in einem Berechnungsverfahren. In diesem ziehen Behörden nicht selten mehr Kirchen­steuern ab, als tatsächlich von Ihnen gezahlt wurden. Dieses wurde von der Finanzbehörde dann als Sonder­ausgabe deklariert.
  • Auch kann es sein, dass Sie eine Austrittsgebühr auf dem Kontoauszug sehen. Für Ihren Austritt dürfen bis zu 60 Euro an Gebühren abgerechnet werden. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Az. 1 BvR 3006/07).
  • Der nachträgliche Abzug von Kirchensteuern sollte jedoch nicht Ihre Lohnabrechnung betreffen. Ihr Arbeitgeber erfährt automatisch von Ihrem Austritt über die Elstam-Daten­bank der Finanz­verwaltung.

Wie viel spart man ohne Kirchensteuer?

Nahezu 300 Euro Kirchensteuer pro Jahr zahlt der deutsche Arbeitnehmer im Schnitt. Zu viel Geld, meinen viele und treten aus. Bei manchen Jobs kann das von Nachteil sein.

Warum kostet es Geld aus der Kirche austreten?

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