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Wie bucht man eine geleistete Anzahlung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie bucht man eine geleistete Anzahlung?
  2. Wie werden Anzahlungen steuerlich behandelt?
  3. Wann ist eine Anzahlung umsatzsteuerpflichtig?
  4. Was sind geleistete Anzahlungen in der Bilanz?
  5. Was ist bei Anzahlungen zu beachten?
  6. Was ist der Unterschied zwischen Anzahlung und Vorauszahlung?
  7. Wann Vorsteuerabzug bei Anzahlungen?
  8. Wann Vorsteuerabzug bei Anzahlung?
  9. Wann entsteht bei einer Anzahlung die Steuerschuld und wann kann Vorsteuer geltend gemacht werden?
  10. Wie wirken sich Anzahlungen auf den Gewinn aus?
  11. Wo werden Anzahlungen verbucht?
  12. Welcher Steuersatz gilt bei Anzahlungen?
  13. Wann entfällt der Vorsteuerabzug?
  14. Wann muss Vorsteuer geltend gemacht werden?
  15. Wann darf ich mir die Vorsteuer abziehen?

Wie bucht man eine geleistete Anzahlung?

Wir unterscheiden formal zwischen Anzahlung und Vorauszahlung.

Zahlen wir an den Lieferanten einen Teil der ausstehenden Verbindlichkeit so spricht man von einer Anzahlung. 

Zahlen wir hingegen dem Lieferanten den ganzen Betrag im Voraus, so spricht man von einer Vorauszahlung. 

Für die Anzahlung an Lieferanten werden folgende Konten verwendet:

3350 Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen 

Wie werden Anzahlungen steuerlich behandelt?

Stand: 18. Oktober 2017

Damit Ihre Kunden sich auch schon bei geleisteten Anzahlungen die Vorsteuer vom Finanzamt holen können, müssen Sie die Umsatzsteuer auf einer Anzahlungsrechnung ebenfalls ausweisen. Sonst gelten hier die üblichen Rechnungsmerkmale. Bei der Endabrechnung müssen Sie jedoch vorsichtig sein.

Wann ist eine Anzahlung umsatzsteuerpflichtig?

Erhält der Unternehmer von seinen Kunden Anzahlungen, erfolgen die Buchungen auf das Konto „Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“. Die Buchungen repräsentieren eine Schuld auf die Warenlieferungen an die Kunden und stehen in der Bilanz auf der Passivseite. Demgegenüber sammeln Unternehmen die Buchungen der an Lieferanten gewährten Teilzahlungen auf das Konto „Geleistete Anzahlungen auf das Anlagevermögen“. Diese Buchungen stehen auf der Aktivseite der Bilanz. Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn der Geldeingang auf dem Konto des Gläubigers stattgefunden hat.

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Was sind geleistete Anzahlungen in der Bilanz?

Erhält der Unternehmer von seinen Kunden Anzahlungen, erfolgen die Buchungen auf das Konto „Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“. Die Buchungen repräsentieren eine Schuld auf die Warenlieferungen an die Kunden und stehen in der Bilanz auf der Passivseite. Demgegenüber sammeln Unternehmen die Buchungen der an Lieferanten gewährten Teilzahlungen auf das Konto „Geleistete Anzahlungen auf das Anlagevermögen“. Diese Buchungen stehen auf der Aktivseite der Bilanz. Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn der Geldeingang auf dem Konto des Gläubigers stattgefunden hat.

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Was ist bei Anzahlungen zu beachten?

Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen müssen sowohl in der Buchführung des Zahlenden als auch in der Buchführung des Zahlungsempfängers erfasst werden. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Zahlungen aufgrund einer bereits erbrachten Leistung erfolgt sind. Wie die Zahlungen zu erfassen sind, hängt also davon ab, ob es sich

Eine Gewinnrealisierung kann nur eintreten, wenn der Vertragspartner seine Leistung (zumindest teilweise) erfüllt.[1] Anzahlungen, die als Vorauszahlungen einzustufen sind, werden als Verbindlichkeiten gebucht.

Was ist der Unterschied zwischen Anzahlung und Vorauszahlung?

Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen müssen sowohl in der Buchführung des Zahlenden als auch in der Buchführung des Zahlungsempfängers erfasst werden. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Zahlungen aufgrund einer bereits erbrachten Leistung erfolgt sind. Wie die Zahlungen zu erfassen sind, hängt also davon ab, ob es sich

Eine Gewinnrealisierung kann nur eintreten, wenn der Vertragspartner seine Leistung (zumindest teilweise) erfüllt.[1] Anzahlungen, die als Vorauszahlungen einzustufen sind, werden als Verbindlichkeiten gebucht.

Wann Vorsteuerabzug bei Anzahlungen?

BBK Nr. 1 vom 04.01.2019 Seite 11

[i]Broemel/Endert, Buchung und Bilanzierung geleisteter Anzahlungen, BBK 7/2015 S. 308 NWB AAAAE-87282 Unternehmer, die der Sollbesteuerung nach § 13 UStG unterliegen, haben darauf zu achten, dass An- oder Vorauszahlungen ebenfalls zu versteuern sind. Die Besteuerung ist nicht bereits mit der Anforderung einer Anzahlung vorzunehmen, sondern erst dann, wenn dem Unternehmer das Entgelt tatsächlich zugeflossen ist. Für den zahlungspflichtigen Unternehmer gilt, dass der Vorsteuerabzug die Zahlung voraussetzt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und enthält Buchungsbeispiele für erhaltene oder gezahlte Anzahlungen und zur Buchung der Schlussrechnung.

Wann Vorsteuerabzug bei Anzahlung?

22. November 2019

Für einen vollständigen Vorsteuerabzug muss eine Lieferung oder sonstige Leistung von einem Unternehmer für das eigene Unternehmen ausgeführt werden. Des Weiteren ist eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung nach §§ 14, 14a UStG notwendig. Für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung auf Lieferungen oder sonstige Leistungen ist es ausreichend, wenn die ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 UStG).

Wann entsteht bei einer Anzahlung die Steuerschuld und wann kann Vorsteuer geltend gemacht werden?

Der Kläger bestellte bei der A-GmbH ein Blockheizkraftwerk und erhielt von der A-GmbH dafür eine Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer (USt), woraufhin der Kläger den Kaufpreis zahlte. Anschließend schloss der Kläger mit der A-GmbH einen Pachtvertrag über das Blockheizkraftwerk für einen Zeitraum von zehn Jahren und erhielt dafür eine monatliche Vergütung, die ebenfalls zuzüglich USt angegeben war.

Zu der Lieferung des Blockheizkraftwerks kam es nicht. Das Finanzamt (FA) erkannte den Vorsteuerabzug des Klägers aus dem Erwerb des Blockheizkraftwerks nicht an, sondern beurteilte die vom Kläger in Rechnung gestellte USt als unberechtigt ausgewiesene USt gem. § 14c Abs. 2 UStG und setzte diese gegenüber dem Kläger fest. Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt. Der BFH folgte dem FG.

Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechts besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar. Dies gilt nur dann, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist.

Wie wirken sich Anzahlungen auf den Gewinn aus?

Der Ansatz von Anzahlungen richtet sich danach, ob die Leistung zu einem aktivierungsfähigen Vermögensgegenstand führt. Ist dies der Fall, ist eine Anzahlung zu bilanzieren.

Das Bilanzgliederungsschema des § 266 HGB kennt verschiedene Arten, wie Anzahlungen in der Bilanz ausgewiesen werden können. Grundsätzlich werden geleistete Anzahlungen auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen oder Umlaufvermögen ausgewiesen:

Wo werden Anzahlungen verbucht?

  • Das rich­tige Konto
  • Brutto-/Net­to­bu­chung
  • Umsatz­steuer, Null­steu­er­satz
  • Abgren­zung zur Vor­aus­zah­lung
  • Das rich­tige Konto
  • Brutto-/Net­to­bu­chung
  • Umsatz­steuer, Null­steu­er­satz
  • Abgren­zung zur Vor­aus­zah­lung

Welcher Steuersatz gilt bei Anzahlungen?

Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer frühestens in dem Zeitraum anzumelden, in dem die Leistung erbracht wurde (Sollversteuerung). Erhält jedoch der leistende Unternehmer schon vorher eine Anzahlung auf eine noch nicht erbrachte oder nicht fertig ausgeführte steuerpflichtige Leistung, muss er die darin enthaltene Umsatzsteuer bereits im Zeitraum der Vereinnahmung der Anzahlung (Abschlagszahlung, Vorauszahlung) anmelden. Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) muss der Leistende sowieso jede Zahlung bei Eingang besteuern.

Der Leistende muss die Umsatzsteuer aus der Anzahlung bereits im Zeitraum der Vereinnahmung beim Finanzamt anmelden, auch wenn (noch) keine Rechnung über die Anzahlung erstellt wurde. Wird also einem Kunden eine einfache Quittung über seine geleistete Anzahlung ohne seperaten Umsatzsteuerausweis ausgehändigt, muss die Umsatzsteuer dennoch aus dem Rechnungsbetrag herausgerechnet und beim Finanzamt im Voranmeldungszeitraum der Vereinnahmung angemeldet werden. Ggf. erhält der unternehmerische Leistungsempfänger hieraus (noch) keinen Vorsteuerabzug, da er nicht über eine Anzahlungsrechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis verfügt. Ggf. sollte der Leistungsempfänger eine solche anfordern.[1]

Anzahlungsrechnungen können auch bereits vor Erhalt der Anzahlung ausgestellt werden. Ist die danach vereinnahmte Anzahlung niedriger als in der Rechnung angegeben, ist nur die darauf entfallende Umsatzsteuer beim Finanzamt anzumelden. Die Anzahlungsrechnung muss nicht berichtigt werden.[2]

Wann entfällt der Vorsteuerabzug?

Die USt ist so gestaltet, dass bei gleichem Steuersatz alle Waren und Dienstleistungen, wenn sie beim Endverbraucher ankommen, in gleicher Höhe belastet sind, unabhängig davon, wie viel Wirtschaftsstufen eine Ware oder Dienstleistung auf ihrem Weg zum Endverbraucher durchlaufen hat. Eine Erhebung der Steuer von der Steuer ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies wird durch den Vorsteuerabzug erreicht. Zur Wirkungsweise der USt als »Mehrwertsteuer« bzw. Allphasen-Netto-USt s. → Umsatzsteuer.

Der Vorsteuerabzug ist nach § 15 Abs. 1 UStG unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Nur der → Unternehmer i.S.d. §§ 2 und 2a UStG – nicht der Nichtunternehmer –, der eine Lieferung oder sonstige Leistung im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit empfängt (Leistungsempfänger), ist gem. § 15 Abs. 1 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt (Abschn. 15.1 Abs. 1 UStAE). Abziehbar sind hierbei auch Vorsteuerbeträge, die vor der Ausführung von Umsätzen oder die nach Aufgabe des Unternehmens anfallen, sofern sie der unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind. Zum Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft s. → Unternehmer, → Kleinunternehmer und Abschn. 2.6 UStAE.

Ein Vorsteuerabzug kann auch von einer Person, die früher die persönlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllte, dann noch geltend gemacht werden, wenn sie inzwischen die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit aufgegeben hat, die Vorsteuern aber Leistungen betreffen, die an das eingestellte Unternehmen gerichtet worden sind (vgl. hierzu auch Abschn. 15.1 Abs. 1 Satz 2 und Abschn. 2.6 Abs. 6 UStAE).

Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus Lieferungen und sonstigen Leistungen unter folgenden Voraussetzungen gegeben:

  • → Unternehmer können

  • die in Rechnungen i.S.d. § 14 UStG (→ Rechnung, → Elektronische Rechnung)

  • gesondert ausgewiesene, gesetzlich geschuldete Steuer

  • für Lieferungen (→ Lieferung) oder sonstige Leistungen (→ Sonstige Leistung),

  • die von anderen Unternehmern

  • für ihr Unternehmen (→ Unternehmer, → Unternehmensvermögen) ausgeführt worden sind (→ Leistungsaustausch),

Eine Lieferung oder sonstige Leistung wird grundsätzlich an diejenige Person ausgeführt, die aus dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis, das dem Leistungsaustausch zu Grunde liegt, berechtigt oder verpflichtet ist. Leistungsempfänger ist somit regelmäßig der Auftraggeber oder Besteller einer Leistung (Abschn. 15.2b Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG). Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG ist u.a. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, dass der umsatzsteuerliche Leistungsempfänger in der Rechnung bezeichnet ist. Es ist jede Bezeichnung des Leistungsempfängers ausreichend, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung seines Namens und seiner Anschrift ermöglicht (Abschn. 15.2a Abs. 3 Satz 1 und 2 UStAE).

Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG kann ein Unternehmer die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs s. → Einfuhrumsatzsteuer.

Wann muss Vorsteuer geltend gemacht werden?

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer einem anderen Unternehmer im Rahmen seiner Leistungen in Rechnung stellt. Da aber nur der Endverbraucher mit Umsatzsteuer belastet wird, kann sich der Geschäftspartner die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer von seinem Finanzamt erstatten lassen, vorausgesetzt, er ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. 

Wann darf ich mir die Vorsteuer abziehen?

Der Vorsteuerabzug ist ein wichtiger Posten der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung, denn de Vorsteuer senkt die Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt – allerdings nur in der Höhe der Umsatzsteuer, die von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wurde.

Der Abzug der Vorsteuer von deiner Umsatzsteuerschuld ist ein Recht, das vom Gesetz gewährt wird. Dieses Recht ergibt sich aus § 15 UStG: Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: …. Das Recht auf Vorsteuerabzug soll gewährleisten, dass Wirtschaftsgüter, die für eine unternehmerische Tätigkeit benötigt werden, frei von einer Umsatzsteuerbelastung erworben werden können.

Merke: Du musst die Umsatzsteuer, die du von deinen Kunden erhalten hast, nicht zu 100 Prozent ans Finanzamt weiterleiten. Denn du kannst die Umsatzsteuer, die du selbst bezahlt hast, davon absetzen. Das ist die Vorsteuer.