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Was ist ein Wohnungs Teileigentum?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist ein Wohnungs Teileigentum?
  2. Ist eine Eigentumswohnung ein Teileigentum?
  3. Was bedeutet Teileigentum bei Grundsteuererklärung?
  4. Wann liegt Teileigentum vor?
  5. Wie berechnet man Teileigentum?
  6. Wie kann Wohn und Teileigentum begründet werden?
  7. Wie entsteht Wohn und Teileigentum?
  8. Wie wird Teileigentum bewertet?
  9. Wo finde ich den Miteigentumsanteil einer Eigentumswohnung?
  10. Wie darf Teileigentum genutzt werden?
  11. Ist Teileigentum eine Bruchteilsgemeinschaft?
  12. Wann Teileigentum Grundsteuer?
  13. Wer zahlt Grundsteuer bei Miteigentumsanteil?
  14. Wo finde ich Miteigentumsanteil Grundsteuer?
  15. Wo finde ich Miteigentumsanteil Zähler?

Was ist ein Wohnungs Teileigentum?

Wohnungseigentum oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume eines Gebäudes sind Sondereigentum und unterscheiden sich lediglich in der Nutzung der Räume. Basis ist die Teilungserklärung, in der die Nutzungsbestimmungen geregelt sind. Doch was genau ist Wohnungseigentum, was Teileigentum, und welche Nutzungsrechte sind zu beachten? Das und mehr erfahren Sie hier. 

Inhaltsübersicht:

  • Was ist Teileigentum?

  • Nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 3 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) ist Teileigentum "Sondereigentum" an Räumen eines Gebäudes, die "nicht zu Wohnzwecken" dienen - mit einem "Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum", zu dem es gehört. Dabei handelt es sich um Räume, die nicht als Wohnraum, sondern gewerblich oder als unselbstständiges Sondereigentum genutzt werden. Welche Räumlichkeiten dazu gehören beziehungsweise wie sie konkret genutzt werden dürfen, geht aus der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung hervor, wobei es letztere nicht in jeder Wohnungseigentümergemeinschaft gibt. Diesbezüglich gilt der Grundsatz, dass je weniger konkret das Teileigentum beschrieben ist, umso weitgehender darf der Eigentümer sein Eigentum nutzen. Es entsteht, ebenso wie das Wohnungseigentum, nach § 8 WEG durch die Teilungserklärung beziehungsweise nach § 3 WEG durch den Teilungsvertrag.

    Zusammengefasst weist Teileigentum diese Merkmale auf:

    • Es handelt sich um Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten eines Gebäudes.

    • Es kann als Sondereigentum zu gewerblichen oder sonstigen Zwecken genutzt werden.

    • Es begründet einen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum, wozu das Sondereigentum gehört.

    • Teileigentum und Wohneigentum unterscheiden sich in Bezug auf ihre Zweckbestimmung, da Teileigentum nicht bewohnt werden darf.

    Ist eine Eigentumswohnung ein Teileigentum?

    Nach § 1 Abs. III des Wohneigentumsgesetzes (WEG) handelt es sich beim Teileigentum um das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Teilen eines Gebäudes. In Verbindung damit steht ein Miteigentumsanteil an gemeinschaftlichem Eigentum. Teil- und Wohnungseigentum unterscheiden sich lediglich in ihrer Zweckbestimmung. In der rechtlichen Behandlung bestehen keine Unterschiede.

    Festgelegt wird das Teileigentum in der Teilungserklärung. Das ist ein Vertrag, indem sämtliche Einzelheiten bezüglich der genauen Nutzung vereinbart werden. Die vertraglich festgehaltenen Verhältnisse müssen nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen. Bei einem Gerichtsverfahren ist die Teilungserklärung bindend, auch wenn sie von den gesetzlichen Richtlinien abweicht.

    Nach § 1 WEG, Abs. 3, gehören zum Teileigentum zum Beispiel:

    • Geschäftsräume,
    • Praxen,
    • Büros,
    • Restaurants,
    • Werkstätten,
    • Lagerräume

    Neben Mehrfamilienhäusern können auch Schulen, Hotels, Krankenhäuser sowie touristisch genutzte Gebäude wie Ferienhäuser und Pensionen in Teileigentum aufgeteilt werden. Gleiches gilt für Pflegeheime, weil die Einheiten für gewöhnlich nicht über eigene Küchen verfügen und somit nicht als eigenständige Wohnung gelten.

    Was bedeutet Teileigentum bei Grundsteuererklärung?

    Die Teilungserklärung legt fest, ob eine Eigentumswohnung als Wohnungseigentum oder Teileigentum vorgesehen ist, also zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung bestimmt ist. Erfahren Sie, welche Rechte mit der Nutzungsbestimmung einhergehen und wie Sie diese bei Bedarf umwandeln können.

    Die Teilungserklärung legt fest, ob eine Eigentumswohnung als Wohnungseigentum oder Teileigentum vorgesehen ist, also zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung bestimmt ist. Erfahren Sie, welche Rechte mit der Nutzungsbestimmung einhergehen und wie Sie diese bei Bedarf umwandeln können.

    Nutzung als Wohnraum oder zu gewerblichen Zwecken? In der Teilungserklärung wird Sondereigentum in Wohnungseigentum und Teileigentum aufgeteilt.

    Wann liegt Teileigentum vor?

    Die Teilungserklärung legt fest, ob eine Eigentumswohnung als Wohnungseigentum oder Teileigentum vorgesehen ist, also zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung bestimmt ist. Erfahren Sie, welche Rechte mit der Nutzungsbestimmung einhergehen und wie Sie diese bei Bedarf umwandeln können.

    Die Teilungserklärung legt fest, ob eine Eigentumswohnung als Wohnungseigentum oder Teileigentum vorgesehen ist, also zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung bestimmt ist. Erfahren Sie, welche Rechte mit der Nutzungsbestimmung einhergehen und wie Sie diese bei Bedarf umwandeln können.

    Nutzung als Wohnraum oder zu gewerblichen Zwecken? In der Teilungserklärung wird Sondereigentum in Wohnungseigentum und Teileigentum aufgeteilt.

    Wie berechnet man Teileigentum?

    Teileigentum ist das Gegenstück zum Wohnungseigentum.

    Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Hier geht es also um die Eigentumswohnungen, in denen ausschließlich gewohnt wird.

    Teileigentum dagegen ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 249 Abs. 6 BewG). Die Räume, an denen Teileigentum besteht, werden also nicht zum Wohnen, sondern zum Beispiel für betriebliche Zwecke genutzt. Das kann ein Ladengeschäft, eine Werkstatt, ein Friseur- oder Kosmetiksalon oder etwas Ähnliches sein.

    Wie kann Wohn und Teileigentum begründet werden?

    Wie so oft im WEG-Recht ergibt sich aus einem Blick ins Gesetz ein erster Anknüpfungspunkt für die Beantwortung dieser Frage. Gemäß § 1 Abs. 3 WEG handelt es sich bei Teileigentum um „Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört“. 

    Diese zugegebenermaßen komplizierte Definition lässt sich am besten verstehen, wenn deren einzelne Bestandteile gesondert dargestellt werden. 

    Teileigentum nach WEG ist gem. § 1 Abs. 3 eine besondere Form des Sondereigentums und bezieht sich auf Räume, die nicht als Wohnung genutzt werden, sondern gewerblich oder zu anderen nicht dem Wohnen dienenden Zwecken. Beispielhaft sind hier insbesondere die Nutzung als Büro oder Lagerraum zu nennen. 

    Für die Begründung von Teileigentum wird im Teileigentumsgrundbuch ein entsprechendes Grundbuchblatt angelegt. Eine nachträgliche Teilung kann ferner auch durch eine entsprechende Vereinbarung der Miteigentümer durch einen Teilungsvertrag, § 3 WEG, erfolgen. Für die Wirksamkeit eines solchen Vertrages ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. 

    Wie entsteht Wohn und Teileigentum?

    Die besonderen Regelungen zum Wohnungseigentumsrecht sind im Wohnungseigentumsgesetz („WEG“) festgehalten. Nur im Rahmen einer Wohnungseigentümergesellschaft ist es möglich, Sondereigentum an bestimmten Räumen eines Gebäudes zu bilden, die im Alleineigentum eines Wohnungseigentümers stehen. Wohnungseigentum stellt eine Eigentumsform sui generis dar, da das Sondereigentum aus Anteilen am gesamten Gebäude besteht. An allen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, z.B. Keller, Garage etc., wird Teileigentum gebildet. Sondereigentum soll gem. § 3 Abs. 2 WEG nur dann gewährt werden, wenn die jeweiligen Räume in sich abgeschlossen sind. Für Teileigentum gelten die Regelungen aus dem WEG entsprechend, obwohl das Gesetz nur von Wohnungseigentum spricht.

    Das WEG sieht zwei Möglichkeiten der Begründung von Wohnungseigentum/Teileigentum vor, nämlich gem. §§ 2, 3 WEG die Begründung durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum sowie die Begründung durch Teilung gem. §§ 2,8 WEG. Die Begründung durch eine vertragliche Einräumung ist dann zu bevorzugen, wenn mindestens zwei Miteigentümer eines Grundstückes dort Wohnungseigentum bilden. Dabei ist Voraussetzung, dass eine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne des § 1008 BGB besteht. Die Verpflichtung zur Begründung von Wohnungseigentum kann Im Rahmen der notariellen Kaufverträge über den Erwerb der Miteigentumsanteile festgehalten werden. In einem Teilungsvertrag wird die Abgrenzung des Sondereigentums vom Gemeinschaftseigentum bestimmt mit der Devise, dass das Miteigentum Aller durch das Sondereigentum des Einzelnen beschränkt wird.

    Wie wird Teileigentum bewertet?

    Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Nach der gesetzlichen Definition des § 180 Abs. 1 Satz 2 BewG ist bei einer Errichtung in Bauabschnitten der bisher fertiggestellte Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.

    Der Definition eines bebauten Grundstücks ist nach § 180 Abs. 2 BewG ein Gebäude gleichgestellt, das auf fremdem Grund und Boden errichtet wurde oder in sonstigen Fällen einem anderen als dem Eigentümer des Grund und Bodens zuzurechnen ist. Dies gilt auch dann, wenn es wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens geworden ist.

    Wo finde ich den Miteigentumsanteil einer Eigentumswohnung?

    • Sondereigentum bedeutet, dass der Käufer der alleinige Eigentümer dieser Wohnung ist. Zum Gemeinschaftseigentum zählen alle Bestandteile des Gebäudes, die gemeinschaftlich genutzt werden. Der Miteigentumsanteil legt dann den Anteil fest, der jedem Wohnungseigentümer gehört.
    • Der Miteigentumsanteil kann der Teilungserklärung der Wohnungsanlage entnommen werden.
    • Bei der Eigentümerversammlung spielt der Miteigentumsanteil eine wichtige Rolle, da die Versammlung nur dann beschlussfähig ist, wenn mehr als 50 Prozent der Miteigentumsanteile zugegen sind
  • Was ist der Unterschied zwischen Miteigentum und Sondereigentum?
  • Wie wird der Miteigentumsanteil berechnet?
  • Wozu dient die Berechnung des Miteigentumsanteils?
  • Wie darf Teileigentum genutzt werden?

    Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken ist bei typisierender Betrachtungsweise jedenfalls dann nicht störender als die vorgesehene Nutzung und deshalb zulässig, wenn es an einer einschränkenden Zweckbestimmung für das Teileigentum fehlt, die Teileigentumseinheit in einem separaten Gebäude (mit getrennter Kostenregelung) gelegen ist und auch die übrigen Sondereigentumseinheiten ausschließlich der Wohnnutzung dienen1.

    Gemäß § 15 Abs. 3 WEG aF konnte jeder Wohnungseigentümer und nach Vergemeinschaftung der Verband von den übrigen Wohnungseigentümern einen Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile und des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, der unter anderem den Vereinbarungen entspricht. Nach dem nunmehr anwendbaren, durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16.10.20202 mit Wirkung vom 01.12.2020 neu geregelten Recht steht ein entsprechender Anspruch (ausschließlich) dem Verband zu (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG). Vereinbarungscharakter (§ 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 3 Satz 1 WEG) kommt insoweit auch der in der Teilungserklärung im weiteren Sinne (genauer: der Gemeinschaftsordnung)3 enthaltenen Bestimmung zu, ob es sich bei dem jeweiligen Sondereigentum um Wohnungseigentum (§ 1 Abs. 1 WEG) oder um Teileigentum (§ 1 Abs. 3 WEG) handelt. Hiermit wird nämlich festgelegt, ob die Einheit zu Wohnzwecken oder aber nicht zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Nutzt ein Eigentümer seine ihm als Teileigentum zugewiesene Einheit zu Wohnzwecken oder umgekehrt eine ihm als Wohnungseigentum zugewiesene Einheit zu anderen Zwecken, kann von ihm grundsätzlich Unterlassung dieser Nutzung verlangt werden4.

    Ist Teileigentum eine Bruchteilsgemeinschaft?

    Frank Mikoleit, Justitiar und Leiter der Hausverwaltung bei OTTO STÖBEN

    Wann Teileigentum Grundsteuer?

    Ja, die Grundsteuerreform betrifft auch Wohnungseigentümer. Jedes Wohnungseigentum gilt dabei grundsätzlich als ein „Grundstück“ im Sinne des Bewertungsgesetzes (BewG)..

    Berät Sie eine steuerberatende Person zu Ihrem Wohnungseigentum? Dann können Sie schon kollaborativ im Mandantenportal von GrundsteuerDigital für Steuerberatende Ihre Grundsteuererklärung erstellen. Sprechen Sie Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin einfach mal auf GrundsteuerDigital an.

    Wer zahlt Grundsteuer bei Miteigentumsanteil?

    Anhand der Eigentumsverhältnisse können Finanzamt und Gemeinde erkennen, ob das Grundstück im Alleineigentum steht oder ob mehrere Personen (natürlich oder juristisch) Eigentum an dem Grundstück haben. Das ist wichtig zu wissen, denn grundsätzlich ist der Eigentümer auch der Schuldner der Grundsteuer.

    Bei gemeinschaftlichem Eigentum von Ehegatten an einem Grundstück sind die Eheleute getrennt als Eigentümer einzutragen. Gehört das Grundstück einer Gesellschaft, z.B. einer OHG oder einer GmbH, ist deren Bezeichnung bei Eigentümer einzutragen. Gehört das Grundstück einer Gemeinschaft, z.B.  einer Erbengemeinschaft, sind die einzelnen Grundstückseigentümer gesondert anzugeben.

    Wo finde ich Miteigentumsanteil Grundsteuer?

    Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil beschreibt den Teil eines Eigentümers an einem gemeinschaftlichen Eigentum. Mit dem Wert ist demnach festgelegt wie viele Bruchstücke eines gemeinschaftlichen Eigentums einer Person gehören.

    Tragen Sie bitte den Anteil (z. B. 1/1 oder 1/2) des jeweiligen (Mit-)Eigentümers an der wirtschaftlichen Einheit ein. Die Anteile finden Sie z.B. im Grundbuch unter der Rubrik „Eigentümer“, in der Teilungserklärung oder dem Katasterauszug bei „Angaben zum Eigentum”.

    Wo finde ich Miteigentumsanteil Zähler?

    Die besten italienischen Pizza-Klassiker aus Italien.

    Im ersten Teil unseres Pizza-Lexikons stellen wir die beliebtesten Pizza-Klassiker vor. Auf Kreationen wie „Pizza alla Mamma“ können wir hier nicht eingehen – schließlich wissen wir nicht, was die Lieblingszutaten von Mamma aus der Pizzeria von nebenan sind. Auch moderne Neuinterpretationen wie Pizza mit Spaghetti, Hotdog und Gyros wollen wir nicht berücksichtigen. Hier kommen beliebtesten klassischen Pizzen in Italien und Deutschland – mit allem, was dazu gehört!

    Die Pizza con Acciughe ist nicht gerade des Deutschen beliebteste Pizza. Die Italiener dagegen lieben den leicht salzigen Geschmack der Sardellen, die der Pizza ihren Namen geben. Auch auf einer Pizza Napoletana – manchmal auch Pizza Napoli genannt – und einer Pizza Siciliana haben die Acciughe einen Stammplatz: Während die Neapolitaner die kleinen gepökelten Fische weitgehend pur auf ihrer Pizza genießen, kombinieren die Sizilianer sie mit schwarzen Oliven und Kapern (Capperi).

    Eine Pizza ohne Tomatensoße ist doch keine Pizza, oder? Doch! Dann ist es eine Pizza Bianca, auch Focaccia genannt. Diese Art von Pizza ist viel eher mit einem Brot vergleichbar. Lediglich mit Olivenöl beträufelt sowie mit Salz und gegebenenfalls Rosmarin bestreut, ist die „weiße“ Bianca eine beliebte Beilage zu Salat. Gefüllt mit Wurst, Fisch oder Käse wird daraus eine sättigende Mahlzeit – und eine Pizza für unterwegs.