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Wie berechnet sich die Nichtabnahmeentschädigung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie berechnet sich die Nichtabnahmeentschädigung?
  2. Was passiert wenn man einen Kredit nicht in Anspruch nimmt?
  3. Kann man von einem Forward-Darlehen zurücktreten?
  4. Wie berechnet man ein Forward-Darlehen?
  5. Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen?
  6. Wie viel Geld darf man steuerfrei verleihen?
  7. Was ist mit der Finanzierung Wenn der Hauskauf platzt?
  8. Kann man die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich geltend machen?
  9. Wie hoch ist der Forward-Aufschlag?
  10. Ist ein Forward-Darlehen bindend?
  11. Wie hoch ist der Zinsaufschlag bei Forward-Darlehen?
  12. Wie rechnet man die Vorfälligkeitsentschädigung?
  13. Was kostet die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung?
  14. Werden Kredite dem Finanzamt gemeldet?
  15. Wie erfährt Finanzamt von Privatdarlehen?

Wie berechnet sich die Nichtabnahmeentschädigung?

  • Eine Nichtabnahmeentschädigung gibt es insbesondere bei Immobilienfinanzierungen.
  • Sie fällt an, wenn man eine Finanzierung oder ein Forward-Darlehen nicht in Anspruch nehmen möchte.
  • Zur Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung gibt es verschiedene Methoden.
  • Bankgeschäfte Privat
  • Nichtabnahmeentschädigung
  • Eine Nichtabnahmeentschädigung fällt in der Regel immer dann an, wenn Sie eine Immobilienfinanzierung nach Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch nehmen möchten. Das gilt insbesondere, wenn Sie ein sogenanntes Forward-Darlehen abschließen und dieses nicht abnehmen möchten, wenn es soweit ist. Bei der Nichtabnahmeentschädigung handelt es sich dann um eine Art Strafzahlung an die Bank wegen entgangener Zinseinnahmen – ähnlich wie die Vorfälligkeitsentschädigung.

    Was passiert wenn man einen Kredit nicht in Anspruch nimmt?

  • Wieso eine Baufinanzierung nicht in Anspruch genommen?
  • So wird die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung berechnet
  • Wie vermeide eine Strafe, wenn ich meine Baufinanzierung nicht in Anspruch nehme?
  • Kann man von einem Forward-Darlehen zurücktreten?

    Forwarddarlehen sind eine Wette auf die Zukuft. Wer ein Forwarddarlehen abschließt, wettet vor allem darauf, dass die Zinsen bei Ablauf der aktuellen Zinsbindung höher sind als heute. Daneben und meist unbedmerkt, läuft aber eine zweite Wette, nämlich, die dass sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse bis zum Auszahlungstermin nicht verschlechtern. Geht diese Wette schief, kann es schnell teuer werden.

    In vielen Forwarddarlehensverträgen finden sich Klauseln, nach denen die Bank vor Auszahlung des Darlehens die Bonität des Darlehensnehmers erneute prüft. Dabei verlangen die Banken meist keine aktuellen Einkommensnachweise o.ä. , sondern belassen es bei einer einfachen Schufa-Anfrage. Ist die Schufaauskunft negativ, können die Banken die Auszahlung des Forwarddarlehens verweigern und vom Darlehensvertrag zurücktreten. Der Verbraucher hat dann gleich zwei Probleme: zum einen muss er sich nach einer neuen Finanzierung zu den dann gültigen Konditionen umsehen, zum anderen verlangen die Banken bei "Nichtabnahme" des Darlehens eine Nichtabnahmeentschädigung. Ob letzteres rechtlich in Ordnung ist, wage ich zu bezweifeln, denn bei der Kündigung eines laufenden Darlehens darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Und die Nichtabnahmegebühr ist letztlich nichts anders als eben eine solche Vorfälligkeitsentschädigung.

    Wie berechnet man ein Forward-Darlehen?

    Das Forward-Darlehen ist eine besondere Form der Anschlussfinanzierung. Ein Anschlussdarlehen benötigen Sie, wenn nach dem Auslaufen der Zinsbindung noch eine Restschuld bei Ihrer Baufinanzierung offen ist.

    Die Anschlussfinanzierung startet unmittelbar nach dem Ende des Erstkredits und führt die Tilgung Ihrer Kreditschuld fort. Dieses spezielle Darlehen entspricht vom Prinzip her einer klassischen Finanzierung. Die Besonderheit besteht darin, dass man damit seine Anschlussfinanzierung weit vor dem Auslaufen des Erstkredits vertraglich festschreiben kann.

    Je nach Bank und Zinssituation geht dies bis zu 60 Monate im Voraus. Angenommen Ihre Baufinanzierung endet in 36 Monaten, dann können Sie mittels dieser Vorab-Darlehen den Folgekredit bereits heute unter Dach und Fach bringen. So sichern Sie sich rechtzeitig die aktuell günstigen Konditionen für Kredite, die erst in einem oder mehr Jahren fällig werden. Dafür zahlt man einen kleinen Forward-Aufschlag auf die heutige Kondition für jeden Monat, bis der eigentliche Kredit fällig wird.

    Das Vorratsdarlehen ist nicht zu jedem Zeitpunkt eine gute Wahl. Entscheidend ist die aktuelle Marktsituation. Liebäugeln Sie mit einem Forward-Darlehen, dann sollten Sie sich folgende Frage stellen: Wie hoch sind die aktuellen Zinsen und wo werden sie in der Zukunft stehen?

    Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen?

    • Eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) kann fällig werden, wenn Kreditnehmer Darlehen vor dem Laufzeitende ablösen.

    • Auch bei einer Kündigung des Kredits können zusätzliche Kosten anfallen.

    • Bei normalen Ratenkrediten ist die Höhe der VFE auf 1,0 bzw. 0,5 Prozent begrenzt.

    • Bei Baufinanzierungen gestaltet sich die Berechnung der VFE kompliziert – hier sollte ein Fachmann zur Überprüfung hinzugezogen werden.

    Das Leben bietet oft Überraschungen. So kann es vorkommen, dass sich berufliche oder andere Lebensumstände plötzlich ändern. Oder jemand kommt überraschend zu einer Erbschaft und nun ist ein größerer Geldbetrag verfügbar. Viele Verbraucher überlegen dann, einen teuren Darlehensvertrag mit gebundenen Zinsen vorzeitig zu kündigen.

    Mit der Vorfälligkeitsentschädigung zahlt im Kreditgeschäft der Bankkunde für die außerplanmäßige Ablösung seines Darlehens innerhalb der Zinsfestschreibungsfrist ein Entgelt. Denn wenn ein Kredit vor Ende seiner Laufzeit zurückgezahlt wird, entgeht der Bank ein Teil des zukünftigen Zinsgewinns. Da ihr dieser vertraglich zugesichert ist, muss der Kreditnehmer die Bank dafür entschädigen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist somit ein Ausgleich für die vertragstreue Seite (Bank), um nach der einseitigen Kündigung eines Kredits durch den Kunden vor Ende der Laufzeit einen wirtschaftlichen Nachteil vermeiden zu können.

    Banken dürfen den Betrag, den sie als Vorfälligkeitsentschädigung ihren Kunden berechnen, nicht nach eigenem Belieben festlegen. Sie haben in ihren Berechnungen diese Punkte und Kosten zu berücksichtigen und so (vereinfacht) zu kalkulieren:

    • Den Verlust aus entgangenen Zinseinnahmen bei vorzeitiger Vertragsauflösung des Darlehens im Zeitraum der restlichen Zinsbindung.

    • Davon sind abzuziehen:

    • Ersparte Verwaltungskosten (Bank)

    • Ersparte Risiko-Kosten (Zahlungsausfall des Kreditnehmers)

    • Zinsen (alternativ für einen Hypothekenpfandbrief im entsprechenden Zeitraum)

    Letztere sind in der Regel deutlich niedriger als die der Bank entgangenen Darlehenszinsen.

    Wie viel Geld darf man steuerfrei verleihen?

    Wer Verwandten oder Freunden Geld borgt, kann in eine böse Steuerfalle laufen. Das Finanzamt kann entgangene Zinseinnahmen als Schenkung werten und dafür Schenkungsteuer kassieren. Was bei Darlehen von Privat an Privat zu beachten ist, markiert Stephanie Thomas, Rechtsanwältin und Steuerberaterin der WWS.

    Innerhalb der Familie oder unter guten Freunden greift man sich finanziell gerne unter die Arme. Meist werden Darlehen zinslos oder zu einem sehr niedrigen Zinssatz gewahrt. Leicht übersehen Darlehensgeber dabei eine vertrackte Steuerfalle: Die Finanzbehörden können zu geringe Zinsen als Schenkung des Darlehensgebers an den Darlehensnehmer werten. Werden private Forderungen über einen längeren Zeitraum nicht beglichen, kann Schenkungsteuer anfallen, warnt die Mönchengladbacher Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei WWS. Für die Steuernachzahlung kann das Finanzamt sowohl den Beschenkten als auch den Schenker zur Kasse bitten.

    Was ist mit der Finanzierung Wenn der Hauskauf platzt?

    Ein Immobilienkauf bedarf der notariellen Beurkundung. Ohne Notar kann keine Immobilie in Deutschland den Eigentümer wechseln. Entsprechend können sowohl Käufer als auch Verkäufer vor der Vertragsunterzeichnung einen Rückzieher machen – auch ohne triftigen Grund. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich beide Parteien vorher einig geworden sind. Mündlich kann kein Immobilienkauf vorab zustande kommen. Der Notartermin soll schließlich auch dem Schutz beider Parteien dienen. Wären Käufer und Verkäufer nach mündlicher Absprache gezwungen, den Vertrag zu unterschreiben, würde dies die Bedeutung des notariellen Kaufvertrags untergraben.

    Kann man die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich geltend machen?

    Ist die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar?

    Ja, dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen einer Umschuldung gefordert wird. Des Weiteren muss es sich beim finanzierten Objekt um eine vermietete Immobilie handeln und die Vermietung muss auch nach der Umschuldung weiterhin stattfinden.

    Sind Vorfälligkeitszinsen Werbungskosten?

    Wie hoch ist der Forward-Aufschlag?

    Um einen Forward Kredit zu berechnen, sind zwei Variablen zu beachten: Zum einen ist die Restlaufzeit Ihres aktuellen Darlehens wichtig, zum anderen muss die Dauer der Zinsbindung Ihres Forward Darlehens beachtet werden. Aus diesen beiden Komponenten ergibt sich der Zinsaufschlag, der auf den Sollzinssatz der Anschlussfinanzierung gerechnet wird. Dabei gilt: Je länger Ihr aktuelles Darlehen noch läuft und je länger die gewählte Zinsbindung des Forward Darlehens ist, desto höher ist der Zinsaufschlag.

    Beträgt die Zeit bis zum Ende Ihrer Zinsbindung nur noch zwölf Monate, ist das Forward Darlehen bei vielen Banken aufschlagfrei. Für jeden weiteren Monat danach fällt der Forward-Aufschlag an. Wie der Forward Kredit berechnet wird, zeigt das folgende Beispiel: Sie möchten sich beispielsweise einen Hypothekenzins von 1,2 Prozent für 36 Monate im Voraus sichern. Dafür müssen Sie einen Aufschlag von 0,03 Prozent zahlen. Vereinfacht können Sie nach dieser Rechenformel vorgehen: Aufschlag x Vorlaufzeit + aktueller Zinssatz = Zinssatz für das Forward Darlehen. In diesem Fall bedeutet das: Ihr Zinssatz für die Anschlussfinanzierung liegt bei 2,28 Prozent.

    Ist ein Forward-Darlehen bindend?

    Ein Forwarddarlehen dient als Anschlussfinanzierung für Ihre Baufinanzierung. Sie schließen das Darlehen bereits heute ab, nehmen es aber erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch. So können Sie sich als Kreditnehmer attraktive Konditionen für die Zukunft sichern.

    Bei einem Forwarddarlehen vereinbaren Sie vor dem Ende Ihrer alten Zinsbindungsfrist einen neuen Zinssatz. Einen solchen Vertrag können Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank bis zu fünf Jahre im Voraus abschließen. Durch die lange Vorlaufzeit sind Sie unabhängig von steigenden Sollzinsen auf dem Markt und profitieren später von einem attraktiven Zinsniveau. Das verschafft Ihnen Planungssicherheit. Sobald Ihre Baufinanzierung ausläuft, tritt das Forwarddarlehen in Kraft. Dann gelten die Konditionen, die Sie mit Vertragsabschluss für den Kredit vereinbart haben. Ein Mitarbeiter Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort berät Sie ausführlich über das Forwarddarlehen.

    Wie hoch ist der Zinsaufschlag bei Forward-Darlehen?

    Forward-Aufschlag nennt man beim Forward-Darlehen den geringen Zinsaufschlag, der vom Kreditgeber monatlich für die Vorlaufwartezeit auf die Auszahlung der Darlehenssumme verlangt wird. Bis zu 66 Monate im Voraus kann ein Forward-Darlehen abgeschlossen werden.

    Die Kreditsumme wird dem Darlehensnehmer erst zu dem festgelegten Termin in der Zukunft ausgezahlt. Diese erhält er zum gegenwärtigen, vertraglich festgeschriebenen Zinssatz. Selbst dann, wenn in der Zwischenzeit die Bauzinsen allgemein gestiegen sein sollten. Auf diese Weise bietet das Forward-Darlehen eine attraktive Möglichkeit sich vor künftig steigenden Zinsen abzusichern. Insbesondere lohnt sich das Forward-Darlehen, wenn sich die Bauzinsen auf einem niedrigen Niveau bewegen. Zugleich verspricht es dem Darlehensnehmer eine früh- und langzeitige Planungssicherheit.

    Wie rechnet man die Vorfälligkeitsentschädigung?

    Eine Baufinanzierung ist bekanntlich ein langfristig angelegtes Kreditprojekt, welches in den meisten Fällen über eine gewisse Laufzeit mit entsprechender Zinsbindung über mehrere Jahre hinweg abgeschlossen wird. In diesem Zeitraum kann aber viel passieren. Wenn Sie zum Beispiel während der Laufzeit Ihr Haus verkaufen wollen oder einfach nur die Baufinanzierung wegen besserer Zinsen wechseln möchten, wird eine frühzeitige Kündigung nötig.

    Eine solche Kündigung ist bei Baufinanzierungen jedoch nur in bestimmten Situationen möglich und bedeutet für die Bank einen Zinsausfall. Wenn die Bank Sie aus dem Kreditvertrag entlässt, macht sie das normalerweise nicht kostenlos: Eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig und ist eine Art Schadenersatz für die betreffende Bank, um diesen Zinsausfall ganz oder teilweise auszugleichen. Sie können den Kreditvertrag letztendlich erst komplett kündigen, wenn Sie die Restschuld zuzüglich der Vorfälligkeitsentschädigung komplett beglichen haben.

    Während die Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkreditverträgen sehr klar ausgelegt sind, liegt der Fall bei der Baufinanzierung anders. Im Gesetz steht zwar, wann eine Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf und wann nicht, aber nicht genau, wie diese zu berechnen ist. Auch wenn es Leitlinien durch die Rechtsprechung gibt, haben die Banken hier durchaus Spielraum, den diese zu Ihrem Nachteil als Kreditnehmer nutzen können.

    Es gibt unterschiedliche Gründe, die eine vorzeitige Kündigung Ihrer Baufinanzierung für Sie als Kreditnehmer sinnvoll erscheinen lassen. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, die Immobilie noch während der Kreditlaufzeit zu verkaufen. Auch der Wunsch nach einem Wechsel der Baufinanzierung mit besseren Zinsen taucht häufig auf. Beide Situationen unterscheiden sich jedoch im Hinblick auf die Möglichkeiten.

    Was kostet die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung?

    In bestimmten Fällen haben Kreditnehmer das Recht, ihr Immobiliendarlehen bereits vor Ablauf der Zins­bindung zurück­zuzahlen. Der wichtigste Grund für eine vorzeitige Kredit­ablösung ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung. Die Bank kann im Gegen­zug einen Ausgleich dafür verlangen, dass sie das Geld nicht zu dem Zins­satz anlegen kann, den sie für das Darlehen während der restlichen Zins­bindung bekommen hätte. Das gleiche gilt, wenn der Kreditnehmer ein vertraglich vereinbartes Darlehen gar nicht erst abnimmt. Die Höhe der Vorfälligkeits­entschä­digung hängt vom Zins­satz ab, den eine Bank für ihre Ersatz­anlage zugrunde legt. Je nied­riger der Zins­satz, desto höher die Entschädigung. Nach der Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs müssen die Banken für die Ermitt­lung der Entschädigung die Rendite für Pfand­briefe heran­ziehen.

    Werden Kredite dem Finanzamt gemeldet?

    Zins­gewinne aus einem Privatdarlehen unterliegen wie solche aus anderen Geld­anlagen der Abgeltung­steuer von 25 Prozent plus Solidaritäts­zuschlag. Für Kirchen­mitglieder erhöht sich die Steuerbelastung um die Kirchen­steuer. Anders als bei Geld­anlagen über eine reguläre Bank muss der Kredit­geber aber selbst für die Versteuerung seiner Erträge sorgen. Das macht er nach­träglich in seiner Einkommensteuererklärung (alle Details zur Steuererklärung lesen Sie in unserem Finanztest Spezial Steuern 2020). Dazu gibt er die Zins­erträge in der Zeile 14 der Anlage KAP an. Das Finanz­amt berechnet die fälligen Steuern dann über den Steuer­bescheid. Die Behörde berück­sichtigt auto­matisch den Sparerpausch­betrag von 801 Euro (1 602 Euro für Ehepaare), wenn dieser nicht bereits durch andere Geld­anlagen bei Banken, Bausparkassen oder Fonds­gesell­schaften ausgeschöpft ist. Erst darüber wird Abgeltung­steuer fällig.

    Seit einigen Jahren können Anleger auch auf zahlreichen Internetportalen wie Auxmoney, Smava, Viainvest oder Mintos Kredite an private Schuldner vergeben und durch die Zinsen Geld verdienen. Für die Abwick­lung des Kredit­geschäfts bedienen sich die Internetplatt­formen zwar einer zwischen­geschalteten Bank, um die Versteuerung seiner Zins­einnahmen muss der Kredit­geber sich aber selbst kümmern. Der Online­vermittler hält sich komplett aus der Versteuerung raus. Anleger erhalten von ihm lediglich eine Bescheinigung über die verdienten Zinsen. Diese geben sie in der Anlage KAP ihrer Erklärung an.

    Bei den Kredit­vermitt­lungs­portalen fallen häufig Gebühren an. Auxmoney verlangt etwa einmalig 1 Prozent der Anlagesumme, Smava 1,35 Prozent. Sie sind wie bei anderen Geld­anlagen bereits mit dem Sparerpausch­betrag abge­golten und dürfen nicht als Werbungs­kosten abge­zogen werden.

    Wie erfährt Finanzamt von Privatdarlehen?

    aktualisiert am 02.08.2022

    Die Finanzierung einer Immobilie ist nicht nur durch Bankdarlehen möglich. Auch Privatpersonen können Bauherren bei der Finanzierung unterstützen. Dies ist vor allem unter Familienangehörigen eine Option, wenn das Eigenkapital nicht hoch genug ist, um die Finanzierung optimal zu gestalten. Diese Form der Baufinanzierung setzt allerdings ein gutes Vertrauensverhältnis von Darlehensgeber und Darlehensnehmer voraus, insbesondere wenn bei der Tilgung des Kredits Schwierigkeiten auftauchen. Dem Darlehensgeber dürfte es dann deutlich schwerer fallen, seine Forderungen gegenüber dem Angehörigen oder Freund durchzusetzen als einer Bank. Persönlich betrachtet, wird dies nicht einfacher durch einen detaillierten Darlehensvertrag, doch er hilft, um Streitigkeiten zu vermeiden, die sich aus unklaren Vereinbarungen ergeben können.