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Wie hoch ist die Steuer bei mieteinnahme?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie hoch ist die Steuer bei mieteinnahme?
  2. Was kommt steuerlich auf mich zu bei 400 € Miete?
  3. Wann muss ich Mieteinnahmen dem Finanzamt melden?
  4. Wie werden Mieteinnahmen an das Finanzamt gemeldet?
  5. Ist Mieteinnahmen kalt oder warm?
  6. Welche steuerliche Vorteile bei Vermietung?
  7. Wird kalt oder Warmmiete versteuert?
  8. Kann ich Angehörige mietfrei wohnen lassen?
  9. Wie erfährt das Finanzamt von Einnahmen?
  10. Warum will Finanzamt Mietvertrag sehen?
  11. Sind Nebenkosten auch Mieteinnahmen?
  12. Was bleibt von der Warmmiete übrig?
  13. Kann ich die Miete meiner Tochter absetzen?
  14. Was passiert wenn man zu billig vermietet?
  15. Wann wird das Finanzamt misstrauisch?

Wie hoch ist die Steuer bei mieteinnahme?

Die Steuererklärung wird bei den meisten Vermietern durch einen Steuerberater erledigt. Dennoch ist es für Dich wichtig zu wissen, wie Du in der Steuererklärung Mieteinnahmen versteuern beziehungsweise angeben musst und was Du dort sonst noch alles ansetzen kannst und darfst. 

Neben dem Hauptvordruck, in dem Deine persönlichen Daten eingetragen werden, gibt es diverse Anlagen zur Steuererklärung. Diese umfassen unter anderem die Anlage G für den Gewerbebetrieb, die Anlage N für nichtselbständige Arbeit sowie die Anlage Kap für Kapitalerträge. Für die Vermietung ist die in der Steuererklärung die Anlage V entscheidend. 

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) gehören die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu den Einkunftsarten, die der Einkommensteuer beziehungsweise bei Gewerbebetrieben der Gewerbesteuer unterliegen. Daher müssen die Mieteinnahmen in der Steuererklärung angegeben werden – genauer in der Anlage V für „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“. 

Es gibt keinen individuellen Steuersatz auf Mieteinnahmen – wie etwa die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel oder Luxusgüter. Bei Einkünften aus Vermietung gilt der persönliche Steuersatz, den Du auch auf andere Einkünfte zahlst. Der niedrigste Einkommensteuersatz liegt aktuell bei 14 Prozent. Der Steuersatz auf Mieteinnahmen und andere Einkünfte steigt dann progressiv bis auf maximal 42 Prozent an. Das ist in Deutschland der sogenannte Spitzensteuersatz. 

Achtung: Berücksichtigt werden alle Einkünfte in der Summe. Das umfasst nicht nur die Mieteinnahmen, sondern ebenso das Arbeitsgehalt, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Rentenbezüge, sonstige Bezüge und Kapitalerträge. 

Was kommt steuerlich auf mich zu bei 400 € Miete?

Mieteinnahmen müssen Sie erst dann versteuern, wenn diese zusammen mit Ihren sonstigen Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigen. Achtung: Der Freibetrag ändert sich jährlich.2022 gilt ein Grundfreibetrag von 10.347 Euro für Alleinstehende.

Kaltmiete oder Warmmiete versteuern? – Wenn Sie zum ersten Mal eine Immobilie vermieten, stellt sich Ihnen vielleicht die Frage, ob Sie die Warm- oder Kaltmiete als zusätzliches Einkommen versteuern müssen. Versteuert wird die Kaltmiete. Als Vermieter müssen Sie jedoch sämtliche Zuflüsse und Abflüsse in der Anlage V angeben.

Wann muss ich Mieteinnahmen dem Finanzamt melden?

Die Steuern auf Mieteinnahmen fallen unter die Kategorie Einkommensteuer. Neben den Mieteinnahmen gilt diese Steuer auch für Einnahmen, die Du aus Arbeitsentgelt oder Kapitalerträgen erwirtschaftest.

Wie werden Mieteinnahmen an das Finanzamt gemeldet?

  • privaten Eigentumswohnungen
  • privaten Häusern
  • Wohnungen im eigenen Haus
  • unbebauten Grundstücken
  • Ferienwohnungen
  • Ferienhäusern

Ist Mieteinnahmen kalt oder warm?

Was alles zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) gehört, ist im Einkommensteuergesetz geregelt. In § 21 EStG werden folgende Einkünfte genannt:

Nicht zu den Vermietungseinkünften zählen Einnahmen, die aus der Vermietung einzelner, beweglicher Wirtschaftsgüter entstehen. Dies liegt zum Beispiel vor bei der Vermietung einzelner Möbel, bei der Vercharterung von Booten, die nicht in ein Schiffsregister eingetragen sind, oder der zeitlich begrenzten Überlassung privater Fahrzeuge beispielsweise für eine Urlaubsreise.

Welche steuerliche Vorteile bei Vermietung?

Um die Ausgaben für ihr Wohneigentum von der Steuer absetzen oder abschreiben zu können, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung die Anlage ‘Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung‘ ausfüllen. Damit alle mit der Vermietung oder Verpachtung zusammenhängenden Kosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden können, ist es zudem sehr wichtig, dass Sie alle Ausgaben mit einer Rechnung oder Quittung belegen können. Deshalb sollten Sie alle Belege sorgfältig sammeln und aufbewahren.

Wird kalt oder Warmmiete versteuert?

Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählen laut § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) Einkünfte aus

  • der Vermietung oder Verpachtung von unbeweglichem Vermögen wie Gebäuden, Gebäudeteilen, Grundstücken, Schiffen und grundstücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurecht). Darunter fällt also auch die Vermietung oder Untervermietung von einem Haus oder einer Wohnung, eines Zimmers, einer Ferienwohnung etc.
  • der Vermietung oder Verpachtung von beweglichem Betriebsvermögen (z.B. technische Anlagen, Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge)
  • der zeitlich begrenzten Überlassung von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten
  • dem Verkauf von Miet- und Pachtzinsforderungen

Anders ist es bei Kautionen, die Dein Mieter als Sicherheit hinterlegt: Sie zählen nicht zu den Mieteinkünften - solange Du nicht darauf zugreifst.

Mieteinnahmen gehören als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu den sieben Einkunftsarten in Deutschland, die der Einkommensteuer unterliegen. So wie auf Arbeitslohn oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden also auch Steuern auf Mieteinnahmen fällig. Mieteinnahmen trägst Du in Deiner Steuererklärung in die Anlage V ein.

Mieteinnahmen zählen zu den Überschusseinkünften, nicht zu den Gewinneinkünften. Sie ermitteln sich aus dem Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben - die Werbungskosten. Mieteinnahmen bestehen nicht nur aus der Kaltmiete oder der Pacht, sondern auch aus den Nebenkosten, die Dein Mieter zahlt. Da Du diese Nebenkosten aber nicht behältst, kannst Du sie in der Steuererklärung als Ausgaben (Werbungskosten) angeben.

Die Miethöhe für eine vermietete Immobilie spielt für die steuerliche Behandlung Deiner Werbungskosten eine wichtige Rolle: Liegt die Miete unter 50 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Vermietung als teilentgeltlich und Werbungskosten können nur teilweise abgezogen werden. Beträgt die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, liegt zweifellos eine Einkünfteerzielungsabsicht vor und Du kannst Deine Werbungskosten in voller Höhe absetzen. Bei einer Miethöhe zwischen 50 und 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete muss erst geprüft werden, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Das nennt sich “Totalüberschussprognose”.

Kann ich Angehörige mietfrei wohnen lassen?

Den Mietvertrag für Angehörige solltest du wie gewohnt schriftlich aufsetzen. Darin gibst du wie bei jedem anderen Mietvertrag für fremde Dritte die Höhe der vereinbarten Miete und der umlagefähigen Kosten, also Nebenkosten, an. Zudem legst du fest, zu welchem Zeitpunkt die Miete fällig ist und ab wann die Wohnung vermietet wird.

Du musst nachweisen können, dass die Mietzahlungen geleistet wurden, weshalb ein Dauerauftrag oder eine pünktliche Banküberweisung ebenfalls im Mietvertrag vereinbart werden sollte. Die Zahlung der tatsächlichen Miete kann somit auch vom Finanzamt überprüft werden.

Wie erfährt das Finanzamt von Einnahmen?

  • Persönliche Daten wie Geburtsdatum, -Ort und –Name sowie Adresse und Kontaktdaten
  • Bankverbindung, Titel, akademischer Grad, ausgeübter Beruf, liegt eine Behinderung vor (Behinderungsgrad) und wenn ja, welche
  • Steuernummer und -ID
  • Familienstand sowie Anzahl und Geburtsdaten der Kinder, Kindschaftverhältnis (leibliches Kind, Pflegekind, Enkel oder Stiefkind?); Kindergeld, Kinderfreibetrag, Erwerbstätigkeit des Kindes; Kinderbetreuungskosten
  • Kirchenzugehörigkeit (Kirchensteuer)
  • Steuern und Versicherungsbeiträge (Lohnsteuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)
  • Zusatzversicherungen (Liegt eine private Krankenversicherung vor?), Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung (Berufsrechtsschutz), Kfz-Versicherung (Abruf bei der KFZ-Steuerstelle möglich), Lebensversicherung usw.
  • Lebenssituation anhand von Lohnersatzleistungen (etwa Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld)
  • Vermögensverhältnisse anhand von Kapitaleinkünften (Steuern bzw. Freistellungsaufträge)
  • Private Altersvorsorge (Riester- oder Rüruprente, sonstige private Anbieter); Woher kommen die Einkünfte (Ausland)?
  • Krankheitsgeschichte: Bei Einreichung der Belege können die Finanzbeamte alles sehen. Bei Kuren und Reha ist auch in etwa ersichtlich, um welche Krankheit es sich handelt. Bei Höhere Kosten muss ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden.

Sofern angegeben:

  • berufliches Bewegungsprofil (Arbeitsweg, Dienstreisen, Arbeit von Zuhause (Arbeitszimmer)), Reisekosten, Urlaub, Krankheitstage, Weiterbildung, Erstausbildung, Studium, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Bewerbungskosten (wenn angefallen) Arbeitgeberwechsel, Steuerklassenwechsel, Kirchensteueraustritt
  • Tätigkeitsprofil der Kinder (Schule, Ausbildung, Studium)
  • Arbeitsschwerpunkte (Anschaffungen/Werbungskosten)
  • Spendenbereitschaft und Mitgliedschaften (Spendenquittungen, Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften oder Verbände)
  • Immobilienbesitz (selbst bewohnte Immobilien, etwaige Mieteinnahmen): gekauft, verschenkt, geerbt, Höhe der Anschaffungskosten, Renovierung oder Instandhaltungskosten, Herstellungskosten, Darlehen
  • Zustand der Immobilien (Handwerkerrechnungen, Putzfrau)

  • Diese Liste ist beliebig erweiterbar um Tätigkeiten, die von der Steuer absetzbar sind, etwa ein Ehrenamt oder der Besuch im Fitnessstudio

Warum will Finanzamt Mietvertrag sehen?

Als Vermieter haben Sie zunächst einmal Mieteinnahmen. Diese führen zu steuerpflichtigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), und zwar unabhängig davon, woher die Mieteinnahmen stammen, etwa

  • aus der Vermietung eines ganzen Hauses oder einer Eigentumswohnung,

  • aus der Vermietung einer Wohnung im ansonsten selbst genutzten Haus,

  • aus der Vermietung möblierter Räume und Wohnungen,

  • aus der Untervermietung eines einzelnen Zimmers in Ihrer Mietwohnung,

  • aus der Vermietung einer Ferienwohnung,

  • aus der entgeltlichen Bestellung eines Erbbaurechts oder eines Nießbrauchs,

  • aus der Verpachtung eines unbebauten Grundstücks,

  • aus der Verpachtung eines Betriebes nach Betriebsaufgabe,

  • aus der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds,

  • aus der Überlassung von sog. Sachinbegriffen (z.B. Wohnungseinrichtung),

  • aus der Abtretung von Forderungen auf Miet- oder Pachtzinsen anlässlich einer Grundstücksveräußerung,

  • aus der Vermietung eines in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugs (BFH-Urteil vom 2.5.2000, IX R 99/97, BFH/NV 2001 S. 14),

  • aus der Vermietung eines ins Schiffsregister eingetragenen Schiffes, z.B. Vercharterung einer Segeljacht (BFH-Urteil vom 28.3.2000, X B 82/99, BFH/NV 2000 S. 1186).

Zu den Mieteinnahmen gehören vor allem der Mietzins (Kaltmiete) und die Umlagen (Nebenkostenvorauszahlungen), die der Mieter an den Vermieter zahlt. Gehört das vermietete Wohneigentum zu Ihrem Betriebsvermögen als Freiberufler oder Gewerbetreibender, rechnen die Mieteinnahmen nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern zu Ihren Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb (§ 21 Abs. 3 EStG).

Sind Nebenkosten auch Mieteinnahmen?

Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählen laut § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) Einkünfte aus

  • der Vermietung oder Verpachtung von unbeweglichem Vermögen wie Gebäuden, Gebäudeteilen, Grundstücken, Schiffen und grundstücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurecht). Darunter fällt also auch die Vermietung oder Untervermietung von einem Haus oder einer Wohnung, eines Zimmers, einer Ferienwohnung etc.
  • der Vermietung oder Verpachtung von beweglichem Betriebsvermögen (z.B. technische Anlagen, Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge)
  • der zeitlich begrenzten Überlassung von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten
  • dem Verkauf von Miet- und Pachtzinsforderungen

Anders ist es bei Kautionen, die Dein Mieter als Sicherheit hinterlegt: Sie zählen nicht zu den Mieteinkünften - solange Du nicht darauf zugreifst.

Mieteinnahmen gehören als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu den sieben Einkunftsarten in Deutschland, die der Einkommensteuer unterliegen. So wie auf Arbeitslohn oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden also auch Steuern auf Mieteinnahmen fällig. Mieteinnahmen trägst Du in Deiner Steuererklärung in die Anlage V ein.

Mieteinnahmen zählen zu den Überschusseinkünften, nicht zu den Gewinneinkünften. Sie ermitteln sich aus dem Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben - die Werbungskosten. Mieteinnahmen bestehen nicht nur aus der Kaltmiete oder der Pacht, sondern auch aus den Nebenkosten, die Dein Mieter zahlt. Da Du diese Nebenkosten aber nicht behältst, kannst Du sie in der Steuererklärung als Ausgaben (Werbungskosten) angeben.

Die Miethöhe für eine vermietete Immobilie spielt für die steuerliche Behandlung Deiner Werbungskosten eine wichtige Rolle: Liegt die Miete unter 50 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Vermietung als teilentgeltlich und Werbungskosten können nur teilweise abgezogen werden. Beträgt die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, liegt zweifellos eine Einkünfteerzielungsabsicht vor und Du kannst Deine Werbungskosten in voller Höhe absetzen. Bei einer Miethöhe zwischen 50 und 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete muss erst geprüft werden, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Das nennt sich “Totalüberschussprognose”.

Was bleibt von der Warmmiete übrig?

  • 50 Euro (pauschal) – Die Kosten für die Hausverwaltung (Gemeinschaftseigentum + Sondereigentum)
  • 33 Euro – Zuführung zur Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft (in unserem Fall 0,60 Euro / m² Wohnfläche = 33 Euro)
  • 10 Euro – Laufende Instandhaltung. Die Hausverwaltung kalkuliert in das Hausgeld der Wohnungseigentümer nicht nur Geld für die Instandhaltungsrücklage ein, sonder auch einen Betrag für die laufenden Instandhaltungsarbeiten. Diese Arbeiten werden nicht aus der Rücklage bezahlt.
  • 3 Euro – Hausmeister. Nicht alle Hausmeistertätigkeiten sind auf den Mieter umzulegen, ein bisschen was bleibt an jedem einzelnen Wohnungseigentümer hängen.
  • 3 Euro – Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat. Der Beirat wird durch die Eigentümer für seinen Aufwand entschädigt, bzw. bekommt seine Auslagen rückerstattet.
  • 1 Euro – Bankgebühren. Die Bankgebühren die der Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen müssen ebenso die Eigentümer über das monatliche Hausgeld zahlen.
  • 1 Euro – Raummiete für die jährliche Eigentümerversammlung. Oft kann die Versammlung nicht in den Büroräumen der Hausverwaltung abgehalten werden. Die Raummiete (z. B. Konferenzraum) trägt unser Beispieleigentümer auch anteilig pro Monat.
  • 5 Euro (pauschal)– Sonstige Kosten: z.B. Rechtskosten für Streitigkeiten in der WEG, Mehraufwand für den Verwalter (über die normale Vergütung hinaus), Kosten für Gutachten (oder z.B. einen Energieausweis)

Kann ich die Miete meiner Tochter absetzen?

  • Laufende Kosten, etwa für den Kauf von Büchern, können nicht die Eltern, sondern allenfalls die Studenten selbst von der Steuer absetzen.
  • Wenn Ihr Kind auswärts studiert, können Sie 1.200 Euro als Ausbildungsfreibetrag von der Steuer absetzen – unabhängig davon, ob und wie viel Miete Ihr Kind zahlt.
  • Eine Voraussetzung für den Ausbildungsfreibetrag ist, dass Sie noch Kindergeld beziehen.
  • Wer kein Kindergeld mehr bezieht, seinem studierenden Kind aber dennoch Unterhalt zahlt, kann 2023 bis zu 10.908 Euro pro Jahr als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

"Überzogene Vorstellungen sollten sich Eltern von dem, was der Fiskus anerkennt, nicht machen", erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. "Denn grundsätzlich gilt, dass nur der Student selbst die Kosten für sein Studium absetzen kann." Aber was gilt für Eltern, die den Nachwuchs schließlich häufig finanziell unterstützen?

Für Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, gibt es Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag. Vorsicht ist geboten, wenn das Kind bereits über eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium verfügt. Dann wird das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag nur gewährt, wenn das Kind nebenbei nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden in der Woche arbeitet. "Eltern sollten den Umfang eines Studentenjobs mit dem Kind absprechen", so Klocke.

Was passiert wenn man zu billig vermietet?

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Wann wird das Finanzamt misstrauisch?

Keine Informationen über den Kontostand – Alle Banken beziehungsweise Kreditinstitute müssen eine besondere Datei pflegen, aus der die BaFin Informationen über Konten und Depots abrufen kann. In dieser Datei liegen die sogenannten Kontenstammdaten der Kunden und Kundinnen, das sind Angaben wie Name und Geburtsdatum, Anzahl und Nummern seiner geführten Konten und Depots sowie der Tag der Einrichtung und der Auflösung.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten – Wie verstoßen Privatpersonen gegen das Geldwäschegesetz? Es kann passieren, dass Privatpersonen ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. Das ist etwa der Fall, wenn Waren oder Dienstleistungen in bar bezahlt werden, die den Grenzbetrag von 10.000 Euro überschreiten – zum Beispiel beim Kauf eines Autos bei einem:einer Autohändler:in.

Auch wer eine Bareinzahlung über 10.000 Euro auf sein Girokonto tätigt und nicht nachweisen kann, woher das Geld stammt, macht sich strafbar im Sinne des Geldwäschegesetzes. Welche Geldbeträge müssen Banken melden? In Deutschland gilt ein Freibetrag von 10.000 Euro, innerhalb dessen man frei Bargeld ausgeben und einzahlen kann.

Wer diese Grenze – in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen – überschreitet, muss genau nachweisen können, was die Quelle des Geldes ist. Denn Banken wiederum sind verpflichtet, zu dokumentieren, woher das Geld stammt und Auffälligkeiten den Behörden zu melden.