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Wie kann ich meineSCHUFA online sehen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie kann ich meineSCHUFA online sehen?
  2. Wie kann ich sehen was in meiner SCHUFA steht?
  3. Welche SCHUFA Auskunft kostenlos?
  4. Ist man nach 3 Jahren automatisch raus aus SCHUFA?
  5. Kann man SCHUFA sofort einsehen?
  6. Wie lange bleibt man in der SCHUFA Wenn man alles bezahlt hat?
  7. Wo bekommt man SCHUFA Auskunft kostenlos online?
  8. Wie bekomme ich eine SCHUFA-Auskunft über mich selbst?
  9. Ist die SCHUFA einmal im Jahr kostenlos?
  10. Wie lange dauert es bis die Bonität wieder gut ist?
  11. Wie bekommt man eine schlechte Bonität weg?
  12. Wie kann ich meine Bonität kostenlos prüfen?
  13. Wo frage ich meine Schufa ab?
  14. Wie kann ich meine Schufa sauber machen?
  15. Wie lange dauert es bis die kostenlose SCHUFA-Auskunft kommt?

Wie kann ich meineSCHUFA online sehen?

Die Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien sind im Code of Conduct vom vom 25.05.2018 zusammengefasst.

Wie kann ich sehen was in meiner SCHUFA steht?

Aktualisiert am 18. Juli 2023 405.413 mal angesehen85% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Welche SCHUFA Auskunft kostenlos?

Aktualisiert am 18. Juli 2023 405.413 mal angesehen85% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Ist man nach 3 Jahren automatisch raus aus SCHUFA?

Der Begriff "Löschfristen“ wird vor allem im Zusammenhang mit sogenannten Negativmerkmalen gebraucht. Je nach Art der Daten bzw. Merkmale gibt es verschiedene Löschfristen. Diese Löschfristen richten sich nach den Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien, welche in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erstellt wurden.  Die Löschfrist legt also fest, wie lange bestimmte Daten bei Auskunfteien über dich gespeichert werden dürfen (wann sie gelöscht werden müssen).

Kann man SCHUFA sofort einsehen?

Der Begriff "Löschfristen“ wird vor allem im Zusammenhang mit sogenannten Negativmerkmalen gebraucht. Je nach Art der Daten bzw. Merkmale gibt es verschiedene Löschfristen. Diese Löschfristen richten sich nach den Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien, welche in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erstellt wurden.  Die Löschfrist legt also fest, wie lange bestimmte Daten bei Auskunfteien über dich gespeichert werden dürfen (wann sie gelöscht werden müssen).

Wie lange bleibt man in der SCHUFA Wenn man alles bezahlt hat?

Wird beispielsweise ein Kredit bei einer Bank aufgenommen, wird dies der Schufa gemeldet - mit den meisten Vorgängen, die mit dem Kredit einhergehen. Kann der Kreditnehmer Wochen oder Monate später die Raten nicht mehr bedienen, ohne eine Einigung mit der Bank gefunden zu haben, erhält er einen negativen Schufa-Eintrag.

Dies kann nachträglich beeinflussen, ob der Kreditnehmer in Zukunft noch auf Raten bei einem Online-Händler kaufen darf, oder ob er einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen kann.

Denn laut Verbraucherzentrale haben frühere negative Einträge einen Einfluss auf Ihren "Schufa-Score". Dieser bildet die "wahrscheinliche Zahlungsfähigkeit" eines Kunden ab und kann von Unternehmen abgerufen werden, die sich über Ihre Kreditwürdigkeit informieren wollen. "Je schlechter Ihr Wert ist, desto schlechter können dann auch die Tarife und Preise sein, die Ihnen angeboten werden - bis hin zur Ablehnung eines Vertrags", schreibt dieVerbraucherzentrale auf ihrer Website.

Wo bekommt man SCHUFA Auskunft kostenlos online?

  • Anerkannter Bonitätsnachweis für Mieter, Bewerber oder Gründer

  • Direkt online verfügbar über schufa.sparkasse.de

  • Mit Verifizierungscode zum Beleg der Echtheit der Informationen¹

  • Kein Konto bei der Sparkasse erforderlich

  • Keine Anmeldung bei der SCHUFA notwendig

  • Keine Weitergabe sensibler personenbezogener Daten an Vertragspartner

  • Bonitätsauskunft lässt sich direkt ausdrucken oder per E-Mail zum Beispiel an den Vermieter weiterleiten

Die SCHUFA-Auskunft ist ein wichtiger Bestandteil bei einem geplanten Wohnungswechsel, einer Bewerbung oder einer Gründungsfinanzierung. Denn das anerkannte Bonitäts-Zertifikat gibt Unternehmen oder Vermietern Aufschluss über das zuverlässige Zahlungsverhalten eines Vertragspartners.

Jeder Vermieter möchte schließlich sicherstellen, dass seine potenziellen Mieter die Miete nach Vertragsschluss auch wirklich bezahlen können. Auch bei der Eröffnung eines Girokontos, beim Abschluss von Mobilfunkverträgen oder bei der Vergabe von Krediten beweist das Zertifikat die Bonität einer Person.

Den qualifizierten Nachweis können Sie als SCHUFA-BonitätsCheck online bestellen und anschließend weiterleiten. Ihre persönliche Privatsphäre bleibt dabei gewahrt. Das Zertifikat enthält keine detaillierten SCHUFA-Einträge, sondern nur Informationen, die für den erfolgreichen Vertragsabschluss unbedingt erforderlich sind.

Wie bekomme ich eine SCHUFA-Auskunft über mich selbst?

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Privatpersonen können bei der Schufa einmal pro Jahr eine kostenlose Bonitätsauskunft abfragen.

Die Abkürzung Schufa steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. In der privatwirtschaftlichen Wirtschaftsauskunftei schließen sich Unternehmen zusammen, die Kredite gewähren. Das sind also beispielsweise Banken sowie andere Kreditinstitute, aber auch Unternehmen, die mit ihren Kunden ein Kreditrisiko eingehen. Dazu zählen zum Beispiel Telekommunikationsdienstleister und Leasingfirmen.

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Ist die SCHUFA einmal im Jahr kostenlos?

Jeder Verbraucher hat das Recht, von Auskunfteien kostenlose Selbstauskunft zu erhalten und sich zu informieren, welche Daten zum Beispiel die Schufa gespeichert hat. Das hieß früher "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz", seit 25.05.2018 "Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DSGVO)". Bei der Schufa finden Sie das Anforderungsformular für eine Datenkopie unter diesem Link: Schufa-Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO (auf dieser Seite die linke Spalte auswählen). Dort können Sie auch Dokumente wie Ausweiskopien hochladen. Die Antwort bekommen Sie allerdings immer auf dem Postweg.

Diese Auskunft können Sie nicht - wie es früher war - nur einmal im Jahr anfordern, sondern, wann immer nötig. Dazu Katharina Grasl, Referentin Verbandsklage von der Verbraucherzentrale Bayern: "Sobald ein Verbraucher Auskunft verlangt, müssen die Unternehmen auch Auskunft erteilen. Bei missbräuchlichen Anfragen wie beispielsweise zu häufigen, im Sinne von exzessiven, Anfragen darf laut Gesetz die Auskunft verweigert werden oder aber ein 'Entgelt' verlangt werden." Allerdings mache die Datenschutz-Grundverordnung keine Angaben darüber, was unter "exzessiv" zu verstehen sei, noch wie hoch das Entgelt dann sein dürfe, so Grasl weiter.

Menschen, die eine Privatinsolvenz und eine sogenannte Restschuldbefreiung hinter sich haben, müssen nicht mehr befürchten, dass diese Information jahrelang bei der Schufa gespeichert bleibt. Unter dem Druck laufender Gerichtsverfahren - vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Bundesgerichtshof (BGH) - kündigte die Auskunftei am Dienstag, 29. März, an, die Speicherdauer für die Einträge ab sofort von 36 auf 6 Monate zu verkürzen. Laut Angaben der Schufa profitieren davon rund 250.000 Betroffene. Die Auskunftei schreibt: "Wir werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen. Diese Löschung erfolgt automatisch, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht hierum kümmern. Die technische Umsetzung des Verfahrens wird ca. vier Wochen in Anspruch nehmen."

Früher war die lange Speicherung dieser Daten zulässig, Auskunfteien durften die Informationen für drei Jahre speichern - obwohl sie auf den öffentlichen Portalen nur sechs Monate verfügbar sind. Seit Mai 2018 gilt aber EU-weit ein neues Datenschutzrecht. Mit dem Urteil des EuGH wird Mitte des Jahres gerechnet.

Die Auskunft über unsere finanzielle Zuverlässigkeit, eine sogenannte Bonitätsauskunft, entscheidet in vielen Fällen darüber, ob wir den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben können, das Haus kaufen, den teuren Fernseher per Ratenkauf abzahlen dürfen oder online auf Rechnung kaufen dürfen. Aus den Daten von Banken und Unternehmen wie zum Beispiel Online-Versandhändlern und Mobilfunkanbietern, aber auch aus den Daten einer Vergleichsgruppe errechnet die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ein so genanntes "Scoring", das die Wahrscheinlichkeit ausdrücken soll, dass wir unsere Kredite und anderen Schulden auch tatsächlich zurückzahlen.

Wie die Schufa den Score genau berechnet, das muss sie nicht offenlegen. Das hatte der Bundesgerichtshof 2014 entschieden. Verbraucherschützer kritisieren das: "Was das Scoring problematisch macht, ist die fehlende Transparenz. Der Verbraucher kann nicht verstehen, wie ein schlechter Score entsteht und das macht es so schwer, sich dagegen zu wehren", sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern.

Wie lange dauert es bis die Bonität wieder gut ist?

Jeder Verbraucher hat das Recht, von Auskunfteien kostenlose Selbstauskunft zu erhalten und sich zu informieren, welche Daten zum Beispiel die Schufa gespeichert hat. Das hieß früher "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz", seit 25.05.2018 "Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DSGVO)". Bei der Schufa finden Sie das Anforderungsformular für eine Datenkopie unter diesem Link: Schufa-Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO (auf dieser Seite die linke Spalte auswählen). Dort können Sie auch Dokumente wie Ausweiskopien hochladen. Die Antwort bekommen Sie allerdings immer auf dem Postweg.

Diese Auskunft können Sie nicht - wie es früher war - nur einmal im Jahr anfordern, sondern, wann immer nötig. Dazu Katharina Grasl, Referentin Verbandsklage von der Verbraucherzentrale Bayern: "Sobald ein Verbraucher Auskunft verlangt, müssen die Unternehmen auch Auskunft erteilen. Bei missbräuchlichen Anfragen wie beispielsweise zu häufigen, im Sinne von exzessiven, Anfragen darf laut Gesetz die Auskunft verweigert werden oder aber ein 'Entgelt' verlangt werden." Allerdings mache die Datenschutz-Grundverordnung keine Angaben darüber, was unter "exzessiv" zu verstehen sei, noch wie hoch das Entgelt dann sein dürfe, so Grasl weiter.

Menschen, die eine Privatinsolvenz und eine sogenannte Restschuldbefreiung hinter sich haben, müssen nicht mehr befürchten, dass diese Information jahrelang bei der Schufa gespeichert bleibt. Unter dem Druck laufender Gerichtsverfahren - vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Bundesgerichtshof (BGH) - kündigte die Auskunftei am Dienstag, 29. März, an, die Speicherdauer für die Einträge ab sofort von 36 auf 6 Monate zu verkürzen. Laut Angaben der Schufa profitieren davon rund 250.000 Betroffene. Die Auskunftei schreibt: "Wir werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen. Diese Löschung erfolgt automatisch, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht hierum kümmern. Die technische Umsetzung des Verfahrens wird ca. vier Wochen in Anspruch nehmen."

Früher war die lange Speicherung dieser Daten zulässig, Auskunfteien durften die Informationen für drei Jahre speichern - obwohl sie auf den öffentlichen Portalen nur sechs Monate verfügbar sind. Seit Mai 2018 gilt aber EU-weit ein neues Datenschutzrecht. Mit dem Urteil des EuGH wird Mitte des Jahres gerechnet.

Die Auskunft über unsere finanzielle Zuverlässigkeit, eine sogenannte Bonitätsauskunft, entscheidet in vielen Fällen darüber, ob wir den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben können, das Haus kaufen, den teuren Fernseher per Ratenkauf abzahlen dürfen oder online auf Rechnung kaufen dürfen. Aus den Daten von Banken und Unternehmen wie zum Beispiel Online-Versandhändlern und Mobilfunkanbietern, aber auch aus den Daten einer Vergleichsgruppe errechnet die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ein so genanntes "Scoring", das die Wahrscheinlichkeit ausdrücken soll, dass wir unsere Kredite und anderen Schulden auch tatsächlich zurückzahlen.

Wie die Schufa den Score genau berechnet, das muss sie nicht offenlegen. Das hatte der Bundesgerichtshof 2014 entschieden. Verbraucherschützer kritisieren das: "Was das Scoring problematisch macht, ist die fehlende Transparenz. Der Verbraucher kann nicht verstehen, wie ein schlechter Score entsteht und das macht es so schwer, sich dagegen zu wehren", sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern.

Wie bekommt man eine schlechte Bonität weg?

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Wie kann ich meine Bonität kostenlos prüfen?

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Wo frage ich meine Schufa ab?

Aktualisiert am 18. Juli 2023 405.413 mal angesehen85% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Wie kann ich meine Schufa sauber machen?

Zu einem SCHUFA-Eintrag kommt es laut §31(2) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Es liegen offene Forderungen gegen Sie vor, denen Sie nicht widersprochen haben (sogenannte unbestrittene Forderungen).
  • Sie haben im Abstand von vier Wochen zwei Mahnungen per Post erhalten, in denen Sie zur Erfüllung der Forderung aufgefordert wurden. Jedoch haben Sie darauf nicht reagiert.
  • Ihr Gläubiger hat Ihnen bereits in einer der Mahnungen mit einem negativen SCHUFA-Eintrag gedroht.

Wie lange dauert es bis die kostenlose SCHUFA-Auskunft kommt?

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