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Wie ist die kündigungszeit bei Telekom?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie ist die kündigungszeit bei Telekom?
  2. Kann ich meinen Telekom Vertrag jederzeit kündigen?
  3. Wo schicke ich die Kündigung von der Telekom hin?
  4. Was passiert nach Kündigung Telekom?
  5. Ist der Telekom Vertrag monatlich kündbar?
  6. Kann man auch alte Verträge monatlich kündigen?
  7. Kann man bei der Telekom per E-Mail kündigen?
  8. Kann man bei der Telekom per Mail kündigen?
  9. Was passiert mit Router bei Kündigung Telekom?
  10. Sind alte Verträge auch monatlich kündbar?
  11. Ist jetzt jeder Vertrag monatlich kündbar?
  12. Was tun wenn Kündigungsfrist verpasst?
  13. Welche Verträge müssen monatlich kündbar sein?
  14. Wie kann ich mein Festnetz kündigen?
  15. Wie kommt man aus einem Telekom Vertrag?

Wie ist die kündigungszeit bei Telekom?

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Kündigung spätestens einen Monat vor dem Ende der aktuellen, vertraglich festgelegten Laufzeit einreichen müssen, um den Vertrag zu beenden. Ansonsten folgt eine automatische Verlängerung des Vertrags.

Möchten Sie Ihren Vertrag kündigen und Ihre aktuelle Laufzeit endet beispielsweise am 01.04., müssen Sie das Kündigungs-Schreiben spätestens Ende Februar einreichen. Natürlich können Sie die Kündigung auch schon früher abgeben – so sind Sie auf der sicheren Seite und halten die Kündigungsfrist in jedem Fall ein. Ein großzügiger Zeitpuffer kann sich auszahlen und verringert den Stress. Auf unserer Übersicht zur Telekom DSL Kündigung erhalten Sie weitere Tipps. Außerdem erfahren Sie, wie Sie ein gültiges Kündigungsschreiben erstellen.

Kann ich meinen Telekom Vertrag jederzeit kündigen?

Sie möchten die Telekom kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrem Telekom Vertrag. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihren Vertrag mit der Telekom und nutzen Sie dazu unseren Versandservice. 

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

  • Bei der Telekom unterscheidet man zwischen den Handytarifen „MagentaMobil“, dem Fernsehdienst „MagentaTV“ und der Kombination aus Internet und DSL, „MagentaZuhause“. Hinzu kommen zahlreiche optionale Zusatzoptionen. 
  • Je nach Vertrag kann es unterschiedliche Mindestvertragslaufzeiten von beispielsweise 12 oder 24 Monaten geben. Zum Ende dieser Laufzeiten kann der Telekom-Vertrag in der Regel mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Bei bestimmten Sonderfällen wie Umzug oder Todesfall kann ein Sonderkündigungsrecht bei der Telekom in Frage kommen. 

Möchte man einen ganzen Vertrag oder auch nur zugebuchte Optionen bei der Telekom kündigen, so kann man das entweder schriftlich, per Kontaktformular oder auch im Kundencenter erledigen. Sie wollen die Telekom kündigen, wissen aber die Frist nicht, in der sie das tun müssen? Wir erklären Ihnen dazu alles in diesem Beitrag.

Bei den meisten Verträgen kann man sich entscheiden, ob man eine flexiblen Vertrag ohne Laufzeit möchte, oder lieber einen Tarif für eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten benötigt. Generell können dabei mindestens vier verschiedene Fälle auftreten:

  • Telekom-Vertrag mit Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten: dann ist zum Ende der Laufzeit mindestens einen Monat vorher zu kündigen, nach der Frist kann man jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
  • Telekom-Vertrag ohne Mindestlaufzeit: Flexibel kündigen mit einer Frist von einem Monat
  • Telekom-Prepaid-Vertrag ohne Mindestlaufzeit: Jederzeit kündbar, ohne Frist
  • Sonderkündigung bei Umzug oder Todesfall: Jederzeit (schriftlich) kündbar zum Monatsende mit einer Frist von einem Monat vorher, egal, ob mit oder ohne Mindestvertragslaufzeit

Wo schicke ich die Kündigung von der Telekom hin?

Sie möchten die Telekom kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrem Telekom Vertrag. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihren Vertrag mit der Telekom und nutzen Sie dazu unseren Versandservice. 

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

  • Bei der Telekom unterscheidet man zwischen den Handytarifen „MagentaMobil“, dem Fernsehdienst „MagentaTV“ und der Kombination aus Internet und DSL, „MagentaZuhause“. Hinzu kommen zahlreiche optionale Zusatzoptionen. 
  • Je nach Vertrag kann es unterschiedliche Mindestvertragslaufzeiten von beispielsweise 12 oder 24 Monaten geben. Zum Ende dieser Laufzeiten kann der Telekom-Vertrag in der Regel mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Bei bestimmten Sonderfällen wie Umzug oder Todesfall kann ein Sonderkündigungsrecht bei der Telekom in Frage kommen. 

Möchte man einen ganzen Vertrag oder auch nur zugebuchte Optionen bei der Telekom kündigen, so kann man das entweder schriftlich, per Kontaktformular oder auch im Kundencenter erledigen. Sie wollen die Telekom kündigen, wissen aber die Frist nicht, in der sie das tun müssen? Wir erklären Ihnen dazu alles in diesem Beitrag.

Bei den meisten Verträgen kann man sich entscheiden, ob man eine flexiblen Vertrag ohne Laufzeit möchte, oder lieber einen Tarif für eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten benötigt. Generell können dabei mindestens vier verschiedene Fälle auftreten:

  • Telekom-Vertrag mit Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten: dann ist zum Ende der Laufzeit mindestens einen Monat vorher zu kündigen, nach der Frist kann man jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
  • Telekom-Vertrag ohne Mindestlaufzeit: Flexibel kündigen mit einer Frist von einem Monat
  • Telekom-Prepaid-Vertrag ohne Mindestlaufzeit: Jederzeit kündbar, ohne Frist
  • Sonderkündigung bei Umzug oder Todesfall: Jederzeit (schriftlich) kündbar zum Monatsende mit einer Frist von einem Monat vorher, egal, ob mit oder ohne Mindestvertragslaufzeit

Was passiert nach Kündigung Telekom?

Würden Sie heute – außer auf einer Oldtimerrallye – noch mit einem 100 Jahre alten Auto auf deutschen Straßen unterwegs sein wollen? Wohl kaum. Doch wenn Sie heute telefonieren oder im Internet surfen, ist das oft noch so: Das analoge Netz der Deutschen Telekom basiert im Kern auf Technologien von vor hundert Jahren. Doch nicht nur das: Im Zuge der Modernisierung sind weitere Netze parallel entstanden. ISDN und DSL zum Beispiel.

Das Internet hat nun alles verändert. Täglich steigen die Anforderungen an das Netz. Nur wenn wir das Netz jetzt anpassen und modernisieren, können wir künftig die Leistungen erbringen, die unsere Kunden von uns erwarten – so etwa glasklare Sprachqualität beim Telefonieren per Voice over IP (VoIP), ruckelfreie Videos und blitzschneller Datenaustausch.

Konkret heißt das: Aktuell baut die Telekom ihr Netz für diese Anforderungen aus und um. Dieser Netzausbau wird bis ins Jahr 2018 vollendet sein. Künftig kommen dann alle Dienste – ob Telefon, TV oder  Internet – aus nur einem einzigen Telekom IP-Anschluss. Das heißt: Die alten analogen und ISDN-Netze werden künftig nicht mehr gebraucht und über kurz oder lang nicht mehr betrieben.

Ist der Telekom Vertrag monatlich kündbar?

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Kündigung spätestens einen Monat vor dem Ende der aktuellen, vertraglich festgelegten Laufzeit einreichen müssen, um den Vertrag zu beenden. Ansonsten folgt eine automatische Verlängerung des Vertrags.

Möchten Sie Ihren Vertrag kündigen und Ihre aktuelle Laufzeit endet beispielsweise am 01.04., müssen Sie das Kündigungs-Schreiben spätestens Ende Februar einreichen. Natürlich können Sie die Kündigung auch schon früher abgeben – so sind Sie auf der sicheren Seite und halten die Kündigungsfrist in jedem Fall ein. Ein großzügiger Zeitpuffer kann sich auszahlen und verringert den Stress. Auf unserer Übersicht zur Telekom DSL Kündigung erhalten Sie weitere Tipps. Außerdem erfahren Sie, wie Sie ein gültiges Kündigungsschreiben erstellen.

Kann man auch alte Verträge monatlich kündigen?

Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist. Konkret geht es um Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen umfassen, etwa das klassische Zeitungsabo, Unterrichtsverträge oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Die Neuerung geht auf das im Oktober 2021 verabschiedete "Gesetz für faire Verbraucherverträge" zurück. Es soll Kundinnen und Kunden vor langen Vertragslaufzeiten schützen sowie Kündigungen und damit den Wechsel zu anderen Verträgen oder Anbietern erleichtern. Eine ähnliche Neuerung ist bereits für Handy-, Telefon- und Internetverträge im Dezember 2021 in Kraft getreten.

Kann man bei der Telekom per E-Mail kündigen?

Sie möchten Ihren Festnetz-Vertrag bei der Telekom kündigen? Wir erklären Ihnen alles, was dabei zu beachten ist.

Wenn Sie Ihren Festnetz-Vertrag bei der Telekom kündigen möchten, sollten Sie neben der Kündigungsfrist der Vertragslaufzeit auch beachten, dass in manchen Fällen auch eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Wie Sie den Vertrag kündigen und welche besonderen Kündigungsgründe es gibt, erfahren Sie in diesem tipps+tricks-Beitrag.

Kann man bei der Telekom per Mail kündigen?

Anbieter müssen inzwischen die Kündigung von Verträgen kundenfreundlicher gestalten. Dazu dient ein sofort ersichtlicher und leicht zugänglicher Kündigungsbutton, den auch die Telekom bereithält.

  • Sie finden den Kündigungsbutton, nachdem Sie sich eingeloggt haben und zu Ihrem Vertrag wechseln. Ein Klick auf den Button führt Sie zu einem Kündigungsformular. Füllen Sie das Formular mit den nötigen Angaben aus und klicken Sie auf "Jetzt kündigen". Eine Unterschrift ist nicht nötig.
  • Alternativ kündigen Sie Ihren Handyvertrag bei der Telekom über das entsprechende Kontaktformular. Auch hier müssen Sie sich einloggen und Ihre Daten eingeben. Sie erhalten die Bestätigung Ihrer Kündigung innerhalb weniger Tage.

Was passiert mit Router bei Kündigung Telekom?

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Anschluss und Ihre Geräte schützen können und was im Falle eines Blitzeinschlags zu tun ist.

Sind alte Verträge auch monatlich kündbar?

Wie Du kündigen kannst, hängt künftig davon ab, wie Du den Vertrag geschlossen hast.

Schriftlicher VertragDa die Anbieter in der Regel nicht möchten, dass Du kündigst, sind die Informationen wie Kündigungsform und Kündigungsadresse oft etwas versteckt. In der Regel findest Du sie aber in den FAQs oder in den AGB. Dort findest Du auch, in welcher Form die Kündigung erfolgen muss. 

  • Textform bedeutet, dass Du Deine Kündigung ohne bestimmte Vorgaben verfassen und per E-Mail, Fax, Brief oder sogar als SMS verschicken kannst. Eine telefonische Kündigung oder Kündigung per Knopfdruck ist aber nicht möglich. Insbesondere musst Du eine solche „formlose“ Kündigung nicht unterschreiben.
  • In Schriftform kündigen bedeutet, dass Du einen Brief verfassen, unterschreiben und im Original per Post verschicken musst.

Ist jetzt jeder Vertrag monatlich kündbar?

Wichtig zu beachten: Für Verträge, die vor dem 1. März abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die alte Regelung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den aktuellen Vertrag genau zu prüfen, ob eine Kündigung wirklich Sinn macht. In manchen Fällen kann es nämlich sein, dass ein neuer Vertrag insgesamt teurer ist als der bestehende.

Bei Mobilfunk- und Internetverträgen gelten die Änderungen sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge. Hier wurden die Regeln bereits am 1. Dezember vergangenen Jahres geändert.

Was tun wenn Kündigungsfrist verpasst?

Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist. Konkret geht es um Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen umfassen, etwa das klassische Zeitungsabo, Unterrichtsverträge oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Die Neuerung geht auf das im Oktober 2021 verabschiedete "Gesetz für faire Verbraucherverträge" zurück. Es soll Kundinnen und Kunden vor langen Vertragslaufzeiten schützen sowie Kündigungen und damit den Wechsel zu anderen Verträgen oder Anbietern erleichtern. Eine ähnliche Neuerung ist bereits für Handy-, Telefon- und Internetverträge im Dezember 2021 in Kraft getreten.

Welche Verträge müssen monatlich kündbar sein?

Bevor Sie in den nächsten Tagen einen neuen Vertrag abschließen, warten Sie bis der 1. März verstrichen ist. Achten Sie auf die Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort muss unbedingt ab 1. März stehen, dass sich der Vertrag nach Ende der Laufzeit um einen weiteren Monat verlängert. Ist das nicht der Fall, bleiben Sie achtsam und lehnen Sie den Vertrag ab!  

Wenn Sie vor dem 1. März einen Vertrag abschließen, gilt noch die alte Rechtslage. Der Vertrag verlängert sich nach Ende der Laufzeit automatisch um ein Jahr. Haben Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen, dann widerrufen Sie diesen zeitnah. Sonst verlieren Sie den Überblick.

Wie kann ich mein Festnetz kündigen?

Im ersten Schritt sollten Sie den Anbieter über den Termin des Umzugs informieren und sich erkundigen, ob eine Mitnahme des Telefon- oder Internetanschlusses möglich ist. Für die Antwort ist eine dreiwöchige Frist ratsam. Kann der Anbieter den Vertrag nicht weiter erfüllen, darf gekündigt werden. Senden Sie Ihre schriftliche Kündigung am besten per Einwurfeinschreiben und über Ihren Kunden-Login/per E-Mail mit angehängtem Brief und Unterschrift.

Andernfalls können Sie die Umschaltung der Anschlüsse am Umzugstag beantragen. Dabei helfen einige Firmen mit Formularen zum Download.

Der Anbieter muss die Leistung am neuen Wohnort genau so erbringen, wie dies auch am alten Wohnort vertraglich vorgesehen war. Dazu gehört zum Beispiel auch die Übertragungsrate der Internetverbindung. Wird die vereinbarte Mindestgeschwindigkeit am neuen Wohnort unterschritten, haben Sie ein Kündigungsrecht und müssen sich nicht mit der Einstufung in einen anderen Tarif einverstanden erklären. Auch die Vertragslaufzeit bleibt von einem Umzug unberührt. Bei Umzug darf also nicht automatisch eine neue 24-monatige Laufzeit in Gang gesetzt werden. Der Anbieter darf jedoch eine Umzugsgebühr verlangen, wenn die Leistung am neuen Wohnort angeboten wird. Diese Gebühr darf nicht höher sein als bei einem Neuanschluss.

Wie kommt man aus einem Telekom Vertrag?

  • Telekom Mobilfunk kündigen: Frist und Form
  • Weiternutzung von Handy und Rufnummernmitnahme nach der Telekom Mobilfunk Kündigung