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Wird die Steuerklasse 3 auch für Alleinverdiener abgeschafft?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wird die Steuerklasse 3 auch für Alleinverdiener abgeschafft?
  2. Wird Steuerklasse 3 und 5 wirklich abgeschafft?
  3. Welche Steuerklasse bei einem Alleinverdiener?
  4. Welche Steuerklasse für Verheiratete Alleinverdiener?
  5. Bis wann ist man Alleinverdiener?
  6. Welche Steuerklasse wenn Frau nicht mehr arbeitet?
  7. Was passiert wenn das Ehegattensplitting abgeschafft wird?
  8. Was ist besser Steuerklasse 4 4 oder 3 5?
  9. Welche Steuerklasse Wenn verheiratet und Frau nicht arbeitet?
  10. Welche Steuerklasse bei Ehepaar wenn nur einer arbeitet?
  11. Wer hat Anspruch auf Alleinverdiener?
  12. Wie viel Geld als Alleinverdiener?
  13. Welche Steuerklasse Wenn verheiratet und nur einer arbeitet?
  14. Welche Steuerklasse wenn nur einer arbeiten geht?
  15. Wann lohnt sich Ehegattensplitting nicht mehr?

Wird die Steuerklasse 3 auch für Alleinverdiener abgeschafft?

Werden die Lohnsteuerklassen III und V abgeschafft, so würde jeder Partner nur noch den Lohnsteueranteil zahlen, den er auch verdient. Bisher konnten vom Ehegattensplitting insbesondere Lebenspartner und Ehegatten profitieren, bei dem ein Partner wesentlich mehr als der andere verdient. So konnten Ehegatten bei Zusammenveranlagung nur eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, wobei nur ein zu versteuerndes Einkommen aus beiden Einkommen ermittelt wurde. Dies führte häufig dazu, dass Steuern gespart werden konnte.

Wird Steuerklasse 3 und 5 wirklich abgeschafft?

Nur Ehepaare können überhaupt zwischen verschiedenen Klassen wählen, denn die Lohnsteuerklasse in Deutschland richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand:

  • Steuerklasse 1: für Alleinstehende
  • Steuerklasse 2: für Alleinerziehende
  • Steuerklasse 3: verheiratet und ein Schwerverdiener
  • Steuerklasse 4: verheiratet und der Standardfall
  • Steuerklasse 5: verheiratet und Geringverdiener
  • Steuerklasse 6: mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs

Laut Statistischem Bundesamt entscheiden sich die meisten Ehepaare nach wie vor für die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Welche Auswirkungen hat deren Abschaffung? Und wozu überhaupt das Ganze?

Welche Steuerklasse bei einem Alleinverdiener?

Welche Steuerklasse hat man, wenn man verheiratet ist? – Das System Splittingtarif bildet die Grundlage für die Steuerklassen von Verheirateten. Nach der Hochzeit haben beide Ehepartner automatisch die Steuerklasse IV. Das gilt sogar dann, wenn ein Ehepartner kein Gehalt erhält.

  • Es gibt aber auch die Möglichkeit eine Kombination aus Steuerklasse III und V zu wählen.
  • Diese Steuerklassenkombination muss schriftlich beim Finanzamt beantragt werden.
  • Mit der Kenntnis des Splittingtarifs, ist die Wahl der richtigen Steuerklasse für Verheiratete ganz einfach: Steuerklasse IV und IV lohnt sich für ähnliche Verdienste Steuerklasse III und V lohnt sich bei unterschiedlichen Verdiensten Wenn beide Ehepartner etwa gleich viel verdienen, macht es Sinn, für beide Ehepartner die gleiche Steuerklasse zu wählen.

Mit der Steuerklasse IV haben die Ehepartner etwa gleich hohe Abzüge auf der Gehaltsabrechnung. Wenn ein Ehepartner aber (deutlich) mehr verdient als sein Ehegatte, dann ist es steuerlich günstiger, wenn er in seiner Gehaltsabrechnung größere Vergünstigungen bekommt – er sollte dann die Steuerklasse III wählen.

Welche Steuerklasse für Verheiratete Alleinverdiener?

Erwerbstätige Ehepaare und eingetragene Lebenspartner erhalten für den Steuerabzug vom Arbeitslohn die Steuerklassenkombination IV/IV (gesetzlicher Regelfall) und können die Steuerklassenkombination III/V oder die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor beantragen.

Bis wann ist man Alleinverdiener?

  • Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Kinderabsetzbetrag
  • Unterhaltsabsetzbetrag
  • Kinderfreibetrag
  • Familienbonus Plus
  • Weiterführende Links
  • Formulare

Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher haben einen Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag.

Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind,

  • die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner sind oder in Lebensgemeinschaft leben und
  • von ihrer Ehepartnerin/ihrem Ehepartner oder ihrer eingetragenen Partnerin/ihrem eingetragenen Partner oder ihrer Lebensgefährtin/ihrem Lebensgefährten nicht dauerhaft getrennt leben und
  • deren Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner oder Lebensgefährtin/Lebensgefährte,
    • nicht mehr als 6.312 Euro (bis zum Jahr 2022: 6.000 Euro) jährlich verdient

Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer fünf Jahre Zeit (z.B. kann der Antrag für das Jahr 2018 bis Ende Dezember 2023 gestellt werden).

Alleinerziehende sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind,

  • die nicht mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer Gemeinschaft mit einer (Ehe-)Partnerin/einem (Ehe-)Partner leben und
  • die für ihr Kind bzw. ihre Kinder mehr als sechs Monate im Kalenderjahr den Kinderabsetzbetrag erhalten.

Welche Steuerklasse wenn Frau nicht mehr arbeitet?

© AleksandarNakic / iStock

Üblich bei Verheirateten: Er hat Steuerklasse III, sie hat Steuerklasse V. Doch das kann die Frau teuer zu stehen kommen. Warum das so ist und welche Möglichkeiten ihr in der Ehe noch habt, euer Geld zu versteuern, erfahrt ihr hier.

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Naja. In barer Münze zahlt es sich in Deutschland jedenfalls kaum aus, wenn die Frau stundenweise arbeiten geht. Wenn man von diesem Verdienst dann noch Betreuungskosten abrechnet, steigt ein durchschnittliches Familieneinkommen in so einem Fall lediglich um etwa fünf Prozent.

Grund dafür ist das so genannte Ehegattensplitting. Dabei wird das Gesamt-Einkommen der beiden Ehegatten ermittelt und halbiert, aus diesem halben Einkommen wird die Höhe der Steuer berechnet - und die sich daraus ergebende Einkommensteuer verdoppelt.

Das Splittingverfahren bewirkt, dass das zu versteuernde Einkommen zu gleichen Teilen auf beide Ehepartner verteilt wird. Dahinter steht der Grundsatz, dass die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft ist - und dass es egal ist, wer von beiden wie viel zum Gesamteinkommen beigetragen hat. Von Vorteil ist das allerdings nur für Paare, bei denen lediglich einer verdient - oder der zweite ein niedriges Einkommen hat. Im Klartext: In unserem Steuerrecht wird eine Ehefrau, die zu Hause bleibt, dafür vom Staat belohnt.

Was passiert wenn das Ehegattensplitting abgeschafft wird?

„Durch das jetzige Steuersystem sind die Arbeitsanreize für viele verheiratete Frauen in Deutschland besonders gering“, sagt RWI-Finanzwissenschaftler Robin Jessen. „Unsere Untersuchung zeigt, dass sich eine Abschaffung des Ehegattensplittings sehr positiv auf die Erwerbstätigkeit und auf die Geschlechtergleichheit in Deutschland auswirken könnte.“ Außerdem würde die deutsche Wirtschaft durch die Steigerung der Erwerbstätigkeit einen Aufschwung erleben. Laut Berechnungen der Wissenschaftler könnte infolgedessen das Bruttoinlandsprodukt einmalig um bis zu 1,5 Prozent steigen.

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Was ist besser Steuerklasse 4 4 oder 3 5?

Mit dem Steuerklassenrechner lässt sich ermitteln, ob die Kombination aus den Steuerklassen 3/5 oder 4/4 am besten ist. Grundsätzlich gilt, dass Ehepartner mit ungefähr gleich hohem Einkommen mit der Kombination der Steuerklassen 4/4 besser fahren. Bei großen Einkommensunterschieden empfiehlt sich die Aufteilung in die Steuerklassen 3/5.

Unser Steuerklassenrechner wird derzeit überarbeitet und an die aktuellen gesetzlichen Regelungen angepasst. In der Zwischenzeit empfehlen wir Ihnen die Nutzung des Rechners auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.

Wer verheiratet ist, kann die Steuerklasse so auswählen, dass die Lohnsteuer möglichst gering ausfällt. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, damit sich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner auf verschiedene Steuerklassen aufteilen können:

  • unbeschränkt steuerpflichtig,
  • nicht dauerhaft getrennt lebend und
  • beide beziehen Arbeitslohn.

Folgende Kombinationsmöglichkeiten der Steuerklassen gibt es: 

Welche Steuerklasse Wenn verheiratet und Frau nicht arbeitet?

Erwerbstätige Ehepaare und eingetragene Lebenspartner erhalten für den Steuerabzug vom Arbeitslohn die Steuerklassenkombination IV/IV (gesetzlicher Regelfall) und können die Steuerklassenkombination III/V oder die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor beantragen.

Welche Steuerklasse bei Ehepaar wenn nur einer arbeitet?

Die Zuordnung in eine Steuerklasse wird vom Finanzamt vorgenommen und richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand.

Wenn du beispielsweise ledig und kinderlos bist, landest du immer in der Steuerklasse 1. Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, kannst du zwischen mehreren Varianten wählen:

Wer hat Anspruch auf Alleinverdiener?

Prinzipiell kommen für diese steuerrechtliche Regelung in Österreich Paare oder auch alleinerziehende Eltern in Betracht. Mit Kindern können Zusatzbeträge geltend gemacht werden. Für beide Gruppen gelten dabei weitgehend identische steuerliche Vergünstigungen. Um den Alleinverdienerabsetzbetrag nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss für einen der Partner mindestens sieben Monate eines Jahres Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind oder mehrere Kinder bestehen
  • Die Partner müssen außerdem mindestens sechs volle Monate eines Jahres verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft zusammenleben
  • Die Partner bzw. die Partnerin muss in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sein
  • Die Ehepartner bzw. die Lebenspartner dürfen nicht dauerhaft voneinander getrennt leben
  • Die Einkünfte des Ehe- / Lebenspartners dürfen den Betrag von 6.000 Euro je Jahr nicht übersteigen

Der volle Alleinverdienerabsetzbetrag steht also Paaren mit mindestens einem Kind zu, bei denen ein Partner der Hauptverdiener ist. Dabei wird der steuerliche Vorteil vom Hauptverdiener selber geltend gemacht. Ob es sich dabei um den Mann oder die Frau handelt, spielt selbstverständlich keine Rolle. In der Praxis wird bei nicht gleichgeschlechtlichen Paaren der Alleinverdienerabsetzbetrag aber meistens durch den Mann in Anspruch genommen.

Beim Alleinverdienerabsetzbetrag sollen für verheiratete Paare sowie für eingetragene Partnerschaften die finanziellen Nachteile ausgeglichen werden, die dadurch entstehen, dass sich ein Partner stärker um die Erziehung und Betreuung des Nachwuchses kümmert und dabei beruflich zurücksteckt –  also weniger oder gar nicht mehr arbeitet. Dabei kann der Partner aber durchaus weiter einer beruflichen Tätigkeit mit eigenem Einkommen nachgehen. Entscheidend ist, dass die Einkunftsgrenze von 6.000 Euro im Jahr nicht überschritten wird. Entscheidend ist aber nicht das Bruttoeinkommen, sondern es werden von diesem Bruttobetrag verschiedene Posten abgezogen. Zu den Beträgen, die vom jährlichen Bruttoeinkommen abgezogen werden, gehören vor allem:

  • Beiträge an die Sozialversicherung
  • Beiträge, die durch freiwillige Mitgliedschaften in Interessenvertretungen (z.B. Gewerkschaften) entstehen
  • Aufwendungen im Sinne der Pendlerpauschale
  • Werbungskosten (auch als Pauschale)
  • Zuschläge, die etwa für Überstunden, Nacht- oder Wochenendarbeit gezahlt werden und von der Steuer befreit sind

Darüber hinaus werden auch weitere Einkünfte, wie etwa Urlaubsgeld oder Arbeitslosengeld nicht bei der Berechnung für den Alleinverdienerabsetzbetrag herangezogen. Anders sieht es dagegen mit Einkünften aus Kapitalvermögen aus. Sowohl Aktiendividenden als auch Zinserträge müssen für die Berechnung angegeben werden.

Wie viel Geld als Alleinverdiener?

Der erste Schritt ist der wichtigste. Du musst Dir einen Überblick verschaffen was im Monat an Geld reinkommt und was, wofür, ausgegeben wird. Liste alle Deine Einnahmen auf und berücksichtige hierbei auch die Einnahmen, die Ihr nach der Geburt haben werdet. Dies könnte dann so aussehen:

  • Gehalt
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Mutterschaftsgeld

Nachdem Du weißt was im Monatsverlauf alles reinkommt, solltest Du alle Ausgaben notieren, die Ihr habt bzw. haben werdet. Es ist sinnvoll eine Momentaufnahme Eurer Ausgaben zu machen wie z. B. Miete, Versicherungen, Auto, etc. Du solltest aber auch die Ausgaben berücksichtigen, die sich nach der Geburt verändern.

Welche Steuerklasse Wenn verheiratet und nur einer arbeitet?

Beide Ehepartner erhalten nach der Hochzeit automatisch die Steuerklasse IV. Wenn du vor der Hochzeit die Steuerklasse I hattest, musst du nichts weiter tun. Seitdem es das ELStAM-Verfahren (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) gibt, übermittelt die Meldebehörde nach der Hochzeit automatisch die wichtigsten Informationen an das Finanzamt:

  • den geänderten Familienstand
  • die Steueridentifikationsnummer

Wenn ihr aber zu dem Schluss kommt, dass die Steuerklassenkombination III und V für euch günstiger ist, müsst ihr den Steuerklassenwechsel schriftlich beim Finanzamt beantragen. Für diesen Antrag gibt es das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel für Ehegatten“ , das beide Ehepartner unterschreiben und gemeinsam an das Finanzamt senden müssen.

Welche Steuerklasse wenn nur einer arbeiten geht?

Für die meisten Leute beginnt das Arbeitsleben mit der Steuerklasse 1, wenn sie sich in der Ausbildung befinden oder nach dem Studium den ersten Job annehmen.

Das Finanzamt teilt dich in die Steuerklasse 1 ein, wenn du ledig bist und keine Kinder hast. In diese Gruppe fallen also Unverheiratete, Geschiedene, Verwitwete oder aber Verheiratete, die dauerhaft zwei getrennte Wohnsitze haben.

Wann lohnt sich Ehegattensplitting nicht mehr?

Aktualisiert am 24. Juli 2023 652.335 mal angesehen85% fanden diesen Ratgeber hilfreich

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