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Wann streicht die Krankenkasse das Krankengeld?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann streicht die Krankenkasse das Krankengeld?
  2. Kann die Krankenkasse Krankengeld sperren?
  3. Wann prüft Krankenkasse Arbeitsunfähigkeit?
  4. Was prüft die Krankenkasse bei Krankengeld?
  5. Wann darf Krankenkasse Zahlung einstellen?
  6. Kann meine Kasse mich zwingen wieder arbeiten zu gehen?
  7. Was tun wenn Krankengeld nicht gezahlt wird?
  8. Was muss ich tun wenn ich kein Krankengeld mehr bekomme?
  9. Wie verhalte ich mich wenn die Krankenkasse Druck macht?
  10. Kann die Krankenkasse mich rauswerfen?
  11. Was passiert wenn man keinen Anspruch auf Krankengeld mehr hat?
  12. Wann wird Krankengeld nicht mehr gezahlt?
  13. Wann wird Krankengeld nicht gezahlt?
  14. Was passiert mit langzeitkranken?
  15. Was tun wenn die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlen will?

Wann streicht die Krankenkasse das Krankengeld?

Meist sind es Arbeitnehmer, die Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse haben – wenn sie gesetzlich kranken­versichert sind. Aber auch andere Personen können Krankengeld erhalten.

Wie viel Krankengeld Sie als Arbeitnehmer aufgrund Ihres Einkommens beziehen würden, können Sie mit unserem Krankengeld-Rechner heraus­finden.

Kann die Krankenkasse Krankengeld sperren?

Im Krankheitsfall können alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung eine angemessene, zweckmäßige Behandlung erwarten. Um Leistungen beanspruchen zu können, ist nicht relevant, ob die Beiträge vom Versicherten tatsächlich bezahlt wurden.

Kurz gesagt: Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtend für alle Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von 64.350 € nicht übersteigt. Zu den 73 Millionen GKV-Mitgliedern gehören v. a.

Wann prüft Krankenkasse Arbeitsunfähigkeit?

    Was prüft die Krankenkasse bei Krankengeld?

    Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch nicht jeder Erwerbstätige hat einen Anspruch. Alle Fakten im Überblick.

    Anspruch auf Krankengeld haben insbesondere pflichtversicherte Arbeitnehmende, die aufgrund einer länger anhaltenden Erkrankung arbeitsunfähig sind, stationär behandelt werden oder innerhalb der ersten vier Wochen einer neuen Arbeitsstelle erkranken. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld I, die länger als sechs Wochen krank sind, können einen Krankengeldanspruch geltend machen.

    Wann darf Krankenkasse Zahlung einstellen?

    Die gesetzlichen Krankenkassen sind berechtigt und in bestimmten Fällen sogar verpflichtet, zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) einzuholen (§ 275 SGB V).

    Wenn der MDK die Arbeitsfähigkeit als wiederhergestellt ansieht, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen. In der Praxis ist zu beobachten, dass von Seiten des MDK nur kurze Vermerke nach Aktenlage anstelle echter Gutachten gefertigt werden. Das ist nicht rechtmäßig. Ein kurzer Vermerk ist keine gutachtliche Stellungnahme im Sinne des Gesetzes und deshalb auch nicht geeignet, die Einstellung des Krankengeldes zu rechtfertigen. Eine gutachtliche Stellungnahme im Sinne des Gesetzes verlangt zumindest, dass der begutachtende Arzt sich mit den ihm bekannten Befunden und Diagnosen der behandelnden Ärzte auseinandersetzt, einen Bezug zum Leistungsvermögen des Versicherten herstellt und eine eigenständige Beurteilung abgibt. Die Richtigkeit der ärztlichen Äußerung muss überprüfbar sein. Eine Stellungnahme per Formular ist kein ärztliches Gutachten (Bundessozialgericht U. v. 07.08.1991 – 1/3 RK 26/90).

    Kann meine Kasse mich zwingen wieder arbeiten zu gehen?

    Der umgangssprachliche Begriff Krankschreibung ist irreführend: Wenn eine Ärztin oder ein Arzt Ihnen einen „gelben Schein“ übergibt oder ein elektronisches Attest an die Krankenkasse übermittelt, handelt es sich um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese ist Voraussetzung für Entgeltfortzahlung oder den Bezug von Krankengeld. 

    Arbeitsunfähig sind Sie, wenn

    Was tun wenn Krankengeld nicht gezahlt wird?

    Im Krankheitsfall können alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung eine angemessene, zweckmäßige Behandlung erwarten. Um Leistungen beanspruchen zu können, ist nicht relevant, ob die Beiträge vom Versicherten tatsächlich bezahlt wurden.

    Kurz gesagt: Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen.

    Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtend für alle Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von 64.350 € nicht übersteigt. Zu den 73 Millionen GKV-Mitgliedern gehören v. a.

    Was muss ich tun wenn ich kein Krankengeld mehr bekomme?

    Krankengeld läuft lange, aber nicht unbe­grenzt. Nach 78 Wochen endet die Zahlung. „Ausgesteuert“ heißt das im Jargon der Krankenkassen. Menschen, die Krankengeld beziehen, sollten schon vorher handeln. Sonst verlieren sie neben der Zahlung womöglich den Kranken­versicherungs­schutz.

    Wie verhalte ich mich wenn die Krankenkasse Druck macht?

    Wer krankgeschrieben ist, muss nicht unbedingt zuhause im Bett bleiben. Vor allem bei Depressionen und anderen psychischen Problemen kann es für die Genesung wichtig sein, aus dem Haus zu kommen. Es gibt keine Verpflichtung, ständig zuhause erreichbar zu bleiben.

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    Kann die Krankenkasse mich rauswerfen?

    Grundsätzlich lässt sich die Frage, ob eine private Krankenversicherung mich kündigen kann, mit einem NEIN beantworten. Eine ordentliche Kündigung ist per Gesetz in den §§ 206 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie § 12 Abs. Nr. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz ausgeschlossen. Während eine ordentliche Kündigung damit ausgeschlossen ist, gibt es auch für eine private Krankenversicherung in bestimmten Situationen die Möglichkeit, einen Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen oder von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten.

    Was passiert wenn man keinen Anspruch auf Krankengeld mehr hat?

    5. Oktober 2022

    Wenn man dauerhaft erkrankt ist, läuft irgendwann der Krankengeldbezug aus. Was kann man dann tun und was gilt es zu beachten beim Übergang vom Krankengeld ins Arbeitslosengeld? Was bedeutet Aussteuerung? Der VdK gibt Auskunft zu den wichtigsten Fragen zur Nahtlosigkeitsregelung.

    Wann wird Krankengeld nicht mehr gezahlt?

    Krankengeld als Ersatz für das Arbeitseinkommen wird dann gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer längerfristig erkrankt ist. Für sozialversicherungspflichtig angestellte Personen ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie folgt geregelt: In den ersten sechs Wochen nach Erkrankung wird das Gehalt vom Arbeitgeber wie gewohnt gezahlt (sog. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Dauert die Erkrankung länger an, wird ab dem 43. Tag Krankengeld als Ersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung von der Krankenkasse gezahlt.

    Die rechtlichen Regelungen zum Krankengeld sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festgeschrieben. Demnach endet der Anspruch auf Krankengeld automatisch, wenn länger als 78 Wochen, also 19,5 Monate innerhalb von drei Jahren Krankengeld gezahlt wurde (§ 48 SGB V). Hier werden alle Zeiträume innerhalb der drei Jahre zusammengerechnet, in denen Krankengeld gezahlt wurde, auch wenn die Zahlung nicht am Stück erfolgte. Für die genaue Feststellung des dreijährigen Zeitraums werden sogenannte Blockfristen gebildet. Krankschreibungen von weniger als sechs Wochen sind von dieser Regelung nicht betroffen, da hier der Lohn wie gewohnt vom Arbeitgeber gezahlt wird und kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Treten innerhalb des Zeitraums von drei Jahren weitere Erkrankungen auf, kann der Zeitraum von 78 Wochen nicht verlängert werden. 

    Blockfristen sind zu bilden, um den 3-Jahres-Zeitraum zu bestimmen, innerhalb dessen Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld besteht. Ausgangspunkt für die sogenannten Blockfristen ist der erstmalige Eintritt von Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. Für jede Krankheit, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, ist eine eigene Blockfrist zu bilden, auch wenn der Krankengeldanspruch innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums nicht verlängert werden kann.

    Beispiel:

                                                                                                                                                                                Der Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit fällt in die zweite Blockfrist. Damit spielt die Dauer der Krankengeldzahlung innerhalb der ersten Blockfrist für die erneute Krankschreibung wegen der derselben Krankheit keine Rolle. Für den Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 14.08.2021 besteht ein Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird, abzüglich möglicher Vorerkrankungszeiträume, in denen in der zweiten Blockfrist bereits Krankengeld gezahlt wurden.

    Wann wird Krankengeld nicht gezahlt?

    Krankengeld als Ersatz für das Arbeitseinkommen wird dann gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer längerfristig erkrankt ist. Für sozialversicherungspflichtig angestellte Personen ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie folgt geregelt: In den ersten sechs Wochen nach Erkrankung wird das Gehalt vom Arbeitgeber wie gewohnt gezahlt (sog. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Dauert die Erkrankung länger an, wird ab dem 43. Tag Krankengeld als Ersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung von der Krankenkasse gezahlt.

    Die rechtlichen Regelungen zum Krankengeld sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festgeschrieben. Demnach endet der Anspruch auf Krankengeld automatisch, wenn länger als 78 Wochen, also 19,5 Monate innerhalb von drei Jahren Krankengeld gezahlt wurde (§ 48 SGB V). Hier werden alle Zeiträume innerhalb der drei Jahre zusammengerechnet, in denen Krankengeld gezahlt wurde, auch wenn die Zahlung nicht am Stück erfolgte. Für die genaue Feststellung des dreijährigen Zeitraums werden sogenannte Blockfristen gebildet. Krankschreibungen von weniger als sechs Wochen sind von dieser Regelung nicht betroffen, da hier der Lohn wie gewohnt vom Arbeitgeber gezahlt wird und kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Treten innerhalb des Zeitraums von drei Jahren weitere Erkrankungen auf, kann der Zeitraum von 78 Wochen nicht verlängert werden. 

    Blockfristen sind zu bilden, um den 3-Jahres-Zeitraum zu bestimmen, innerhalb dessen Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld besteht. Ausgangspunkt für die sogenannten Blockfristen ist der erstmalige Eintritt von Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. Für jede Krankheit, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, ist eine eigene Blockfrist zu bilden, auch wenn der Krankengeldanspruch innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums nicht verlängert werden kann.

    Beispiel:

                                                                                                                                                                                Der Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit fällt in die zweite Blockfrist. Damit spielt die Dauer der Krankengeldzahlung innerhalb der ersten Blockfrist für die erneute Krankschreibung wegen der derselben Krankheit keine Rolle. Für den Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 14.08.2021 besteht ein Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird, abzüglich möglicher Vorerkrankungszeiträume, in denen in der zweiten Blockfrist bereits Krankengeld gezahlt wurden.

    Was passiert mit langzeitkranken?

    Leider entpuppte sich die Operation als Einstieg in eine lange Leidenszeit. Es kam zu Entzündungen, an den Wiedereinstieg in den Job war nicht zu denken. Sechs Wochen vergingen, der Arbeitgeber stellte die Gehaltszahlung ein. Nun bekam Mario sein Geld von der Krankenkasse, in Form des Krankengeldes. Der Mann aus Uetersen stellte sich die wichtige Frage: Welche Auswirkungen hat das auf meinen Arbeitsvertrag?

    Wer in Deutschland aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann, lässt sich krankschreiben. In den ersten sechs Wochen bekommen Sie ganz normal weiter Ihr Netto-Gehalt überwiesen. Keine Auswirkungen auf den Job. Doch danach wird Ihr Chef Sie nicht mehr bezahlen. Sobald Sie stattdessen Krankengeld beziehen, lohnt sich ein Blick auf das Beschäftigungsverhältnis.

    Was tun wenn die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlen will?

    Krankengeld erhalten Versicherte meist, wenn sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind. Bei Bezug anderer Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld kann der Anspruch auf Krankengeld ruhen, bei Bezug bestimmter Renten gekürzt werden. Nach 78 Wochen endet der Bezug des Krankengelds. Dieses Auslaufen des Krankengelds heißt Aussteuerung.

    Details zu Anspruch und Dauer des Krankengelds unter Krankengeld, Details zur Höhe unter Krankengeld > Höhe.

    (§ 49 SGB V)

    Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld meint, dass Betroffene zwar tatsächlich kein Krankengeld bekommen können, aber rein rechtlich trotzdem als Menschen mit Anspruch auf Krankengeld gelten. Das heißt, dass zwar kein Krankengeld gezahlt wird, aber die Zeit trotzdem auf die Bezugszeit des Krankengelds von höchstens 78 Wochen angerechnet wird.

    Krankengeld bekommen die meisten Menschen deshalb nicht 78 Wochen lang, sondern höchstens 72 Wochen lang. Denn in den ersten 6 Wochen besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (= Lohnfortzahlung) vom Betrieb. Während dessen ruht der Anspruch auf Krankengeld.